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Nationalsozialismus
1. Kommunismus: Die Kapitalisten sind schuld
2. Nationalsozialismus: Die Juden sind schuld
3. Feminismus: Die Männer sind schuld
Der Begriff Nationalsozialismus bezeichnet eine Spielart des Sozialismus. Nach der politischen Farbenlehre gibt es den roten Sozialismus (internationaler Sozialismus, Kommunismus), den braunen Sozialismus (nationaler Sozialismus, Nationalsozialismus) und den lila Sozialismus (feministischer Sozialismus, Tittensozialismus).
- In Deutschland war Nationalsozialismus von Januar 1933 bis Mai 1945 Staatsideologie. Unter Adolf Hitler wandelte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei[wp] (NSDAP) die pluralistische Demokratie der Weimarer Republik[wp] durch so genannte Gleichschaltung in einen diktatorisch regierten "Führerstaat" um. Das Ergebnis dieser zwölfjährigen Herrschaft waren eine zerstörte deutsche Gesellschaft, rund sechs Millionen ermordete Juden und ein verwüstetes Europa und Nordafrika.
| Zitat: | «Der Nationalsozialismus hat manchen die Menschenwürde offen abgesprochen. Der Feminismus aber spricht diese der Hälfte der Bevölkerung ab.»[1] |
Spielarten des Sozialismus
Totalitäre Organisationsstrukturen, gesellschaftliche Gleichschaltung und ein eindeutig definiertes Feindbild sind konstitutive Merkmale aller Spielarten des Sozialismus:
| Roter Sozialismus | Brauner Sozialismus | Lila Sozialismus | |
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Sozialismus, Kommunismus | Nationalsozialismus, Faschismus | Tittensozialismus, Staatsfeminismus |
| Ausrichtung | international | national | feministisch |
| Orientierung | Soziale Klasse | Volk bzw. Rasse | Geschlecht |
| Ausprägung | Staatssozialismus, Diktatur der KP | Faschismus, Diktatur der NSDAP | Staatsfeminismus, Matriarchat |
| Auseinandersetzung | Klassenkampf | "Volks(tums)kampf", Rassenhygiene[wp] | Geschlechterkampf |
| Feindbild | Kapitalist, Großgrundbesitzer, Unternehmer, Bankier | Juden, "Undeutsche", "Entartete" | Mann, Patriarch |
| Feindklasse | Bourgeoisie, Kapitalisten | (Welt)Judentum, "minderwertige" Rassen | Patriarchat, Weiße heterosexuelle Männer |
| Herrscherklasse | Arbeiterklasse und werktätige Volksschichten (Bauern) | Herrenrasse, Arier | Frauen |
| Verbündete | Idealisten, soziale Schwärmer, Utopisten | Nationalisten, Militaristen, Sozialdarwinisten | Lila Pudel, Biedermänner, Gutmenschen |
| Nützliche Idioten | |||
| Umverteilung | Verstaatlichung der Produktionsmittel | Enteignung der Juden und anderer "Nicht-Arier" | Unterhaltsmaximierungsprinzip |
| Staatliche Lenkung der Wirtschaft | Gleichschaltung der Wirtschaft | Frauenquoten in der Wirtschaft | |
| Ein-Euro-Job[wp] | Arbeitsdienst[wp], Zwangsarbeit | Zahlesel auf Selbstbehalt, Zwangsarbeit | |
| Sozialstaat | Sozialstaat (Mutterschaftsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, "Kraft durch Freude") | Sozialstaat (Frauenförderung, Kinderdepot, Subventionierung der Mutter-Kind-Familie) | |
| Handlungsformen | Revolutionärer Klassenkampf, Marsch durch die Institutionen | Revolutionärer Rassenkampf, Gleichschaltung aller gesellschaftliche Institutionen | Frauenbevorzugung, Männerbenachteiligung |
| Familienzerstörung | |||
| Entwicklung | Idealisierung des Arbeiters, Abwertung selbstständiger Arbeit | Idealisierung des Arbeiters, Heroisierung des Soldaten, Abwertung "undeutscher" und "entarteter" Kultur | Frauenquote, Frauenidealisierung, Männerabwertung, Förderung von Alleinerziehenden |
| Koordinierung | Politbüro, Zentralkomitee (der KP) | Führerprinzip[wp] | Frauenbüro, Frauenreferate, Frauenorganisationen in den etablierten Parteien |
| Netzwerke | Politoffiziere, Parteikader | Hitlerjugend[wp], Bund Deutscher Mädel[wp], Parteiunterorganisationen, Blockwarte | Frauenbeauftragte, Quotenfrauen, "Frauenpolitische Sprecherinnen" |
| Ideologische Schriften | Das kommunistische Manifest[wp], Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats[wp], Die Frau und der Sozialismus, Schriften von Marx, Engels, Mao und Lenin | Mein Kampf[wp], Der Mythus des 20. Jahrhunderts[wp] | SCUM[wp], Das andere Geschlecht[wp], Hamburger Parteiprogramm der SPD[wp], "Rassenstatut" der Grünen |
| Slogan | "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die privatkapitalistische überwinden." | "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die jüdische überwinden." | "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden." |
| Ziel | Befreiung des Arbeiters aus kapitalistischer Ausbeutung und entfremdeter Arbeit, Abschaffung des Privateigentums, Verstaatlichung der Wirtschaft. | Befreiung des deutschen Volkes aus der Knechtschaft des Versailler Vertrages[wp] und des "Weltjudentums", "Endlösung" der Judenfrage. | Befreiung der Frau aus patriarchaler Unterdrückung und kapitalistischer Ausbeutung, "Überwindung" alles "Männlichen". |
| Verbringung des Feindes | in den Gulag[wp] | ins KZ[wp] | durch das Wohnungszuweisungsgesetz auf Parkbänke und unter Brücken |
Der Staat und die Monade
Die Familienzerstörung ist eine Hauptzielsetzung jeder Spielart des Sozialismus und die logische Konsequenz der Gleichschaltungspraxis jedes ideologisch wie auch immer gearteten totalitären Systems, weil der jeweils erstrebte gesellschaftspolitische Idealzustand darin besteht, eine Gesellschaft zu schaffen, in welcher der in seinen Handlungsmöglichkeiten komplett frei von institutionellen und rechtlichen Kontrollen agierende Staat jederzeit und überall unbegrenzten Zugriff auf die Lebensführung von völlig vereinzelten bzw. monadenartigen[wp] Individuen verfügt. Der mentale Transformationsprozess der Gesellschaftsmitglieder zu sozial atomisierten und nach den Interessen, Bedürfnissen und Anliegen des Regimes durch einschlägige Administrativmaßnahmen gemäß ideologischer Postulate kognitiv beeinfluss- und steuerbaren Anhängern setzt die Zerstörung der Familie in ihrer Eigenschaft als kleinster sozialer Organisationseinheit voraus, um die Quelle der innigsten affektiven Bindungen und sozialen Beziehungen eines jeden Individuums endgültig zu beseitigen.
Errungenschaften aus der NS-Zeit
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Manchmal wird so getan, als wären die Autobahnen die einzige Errungenschaft aus der Zeit des Nationalsozialismus. Es ist wenig bekannt, was alles bis in die heutige Zeit überdauert hat:
- Strafrecht
- Ersatz des tatbezogenen Strafrechts durch das täterbezogene Strafrecht.
- Zitat: "Die heutige Strafrechtslehre nutzt die kollektivistischen, dynamistischen, teleologischen und antirechtsstaatlichen Elemente der nationalsozialistischen Rechtslehre wie selbstverständlich weiter. Sie ist in zentralen Teilen ihrer Dogmatik durch gesetzliche Regelungen, Lehrmeinungen und Urteile geprägt, die auch die Zeit zwischen 1933 und 1945 bestimmt haben und deren katastrophale Konsequenzen das 3. Reich unter Beweis gestellt haben sollte."[2]
- Arbeitsdienst
- Wurde im Jahr 2005 als "1-Euro-Job" wieder eingeführt.
- Rechtsberatungsgesetz
- Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13. Dezember 1935 ist in seinem Ursprung Nazi-Unrecht. So hieß es in § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes (vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481): "Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt." Das Rechtsberatungsgesetz dient vor allem dazu, den Rechtsanwälten Pfründe zu sichern. Außerdem schafft die Durchdringung aller Lebensbereiche mit Rechtsfragen mehr und mehr Konfliktfelder. Die Freiheit, über konkrete Rechtsfragen (auch öffentlich) Meinungen auszutauschen (Art. 5 GG) wird über Gebühr eingeschränkt.[3] Erst am 1. Juli 2008 wurde das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz (RBerG) durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) abgelöst.
- Adolf Hitler würde sich freuen, dass das Gesetz, mit dem er und seine nationalsozialistischen Parteigänger im Dritten Reich Juden Berufsverbot als Rechtsanwalt erteilte, in Deutschland über 70 Jahre fast unverändert Bestand hatte. Das nationalsozialistisch initiierte Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) regelt ab dem 01.07.2008, wer in Deutschland in Sachen Rechtsdienstleistung was machen darf, wer wann bei Nichteinhaltung kriminalisiert werden soll und wen der bundesdeutsche Staat weiterhin mit Einkommensprivilegien versorgt. Das dürfte vor allem unsere geliebten Rechtsanwälte freuen, von denen überproportional viele im Bundestag sitzen und deren Pfründe vor unliebsamer Konkurrenz so auch zukünftig weitgehend abgeschirmt werden.[4]
- Bis 1935 gab es keine gesetzliche Regelung, die den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen durfte. Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt.[5] Dies änderte sich im Dezember 1935 mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung. Fortan war die Rechtsbesorgung an die Erteilung einer Erlaubnis gebunden. Der Antragsteller wurde auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie auf genügende Sachkunde überprüft. Ziel des Gesetzes war es in erster Linie, die ab 1933 durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechtsberatung auszuweichen.[6]
- Dieses Gesetz verbietet jede geschäftsmäßige Rechtsberatung und Rechtsbesorgung ohne Erlaubnis, gleichviel ob sie gewerblich oder unentgeltlich erfolgt. Die noch immer herrschende Meinung bejaht "Geschäftsmäßigkeit" bereits dann, wenn der altruistisch handelnde Bürger sich bei einer einmaligen Beratung vornimmt, Mitbürgern, insbesondere sozial schwachen Menschen, seinen Rat auch künftig nicht zu versagen. Befürworter des Gesetzes (nach 1945!) unterstellten dem NS-Gesetzgeber wohlmeinend neben dem Konkurrenzschutz der Anwaltschaft und der "Sicherung der Reibungslosigkeit der Rechtspflege" die Absicht, gutgläubige Bürger "vor unqualifizierter Rechtsberatung" zu bewahren. Nur rein zufällig sei das Gesetz zu einem Zeitpunkt ergangen, in dem die Nationalsozialisten ein Interesse daran hatten, kritische Einblicke durch nicht konzessionierte Bürger, insbesondere durch die aus ihren Berufen vertriebenen jüdischen und sonst politisch missliebigen Juristen in die Justiz- und Verwaltungspraxis des Unrechtsstaates zu verhindern. Diese Art, ein bis heute weltweit einzigartiges Gesetz zu "entnazifizieren", ist allzu gutgläubig. Nach den Ausführungsbestimmungen waren Juden, insbesondere die jüdischen Juristen, von der Möglichkeit einer Erlaubniserteilung vollständig ausgeschlossen. Diese antisemitische Regelung ist nach 1945 zwar beseitigt worden, aber gerade weil die Machthaber Beeinträchtigungen der "Reibungslosigkeit der Rechtspflege" auch von anderer Seite befürchteten, haben sie aber auch alle nichtjüdischen Volljuristen in das Verbot einbezogen und sogar die uneigennützig geleistete Rechtsberatung unterschiedslos unter Strafe gestellt. Auch dies spricht dafür, dass es ihnen weniger um ein Verbot unzulänglicher Rechtsberatung durch irgendwelche Laien (sog. Winkeladvokaten) ging als darum, den jüdischen und aus sonstigen politischen Gründen aus Justiz und Anwaltschaft "entfernten" Juristen die Möglichkeit zu nehmen, das erworbene Wissen durch, sei es auch unentgeltliche, Beratung anderer Bürger, gar durch Beratung von "Staatsfeinden" anzuwenden.[7]
- Es stellt sich die Frage, ob ein Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren darf, einander uneigennützig mit Hilfe und Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- oder Justizunrecht werden? Tatsächlich gibt es ein solches Verbot nirgendwo auf der Welt - mit Ausnahme der "Bundesrepublik Deutschland". Sie ist der einzige "Staat", der seinen Bürgern verbietet, Freunde, Nachbarn oder andere Mitmenschen in Rechtsfragen zu beraten. Tun sie dies doch, so müssen sie mit Strafverfolgung rechnen. So steht es im Rechtsberatungsgesetz vom 13. Dezember 1935. Dieses Gesetz stammt vom nationalsozialistischen Gesetzgeber und verbietet allen Bürgern, mit Ausnahme natürlich der Rechtsanwälte, die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten", ganz gleich ob entgeltlich oder kostenlos. Glaubt man den Verteidigern des Gesetzes, sei es der Legislative von 1935 in wohlmeinender Absicht um nichts anderes gegangen als um den "Schutz der Rechtsuchenden vor unsachgemäßer Rechtsberatung". Tatsächlich trägt das Gesetz aber unverkennbar den Stempel seiner Herkunft: Als die Nationalsozialisten daran gingen, die deutsche Juristenschaft von jenen Menschen zu trennen, die sie als "jüdisch", "marxistisch" oder sonst als "Volksschädlinge" bezeichneten, hatten sie vor allem jene im Auge, die den vom Unrecht bedrängten Bürgern hätten rechtlichen Beistand leisten können. Das "Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz" - so der ursprüngliche Name - wurde erlassen, um den aus "rassischen" oder politischen Gründen aus dem Amt gejagten Rechtsanwälten die letzte Ausweichmöglichkeit zu nehmen. Auch sollten sie daran gehindert werden, "Staatsfeinden" mit Rechtsrat zur Seite zu stehen - ein Gesetzeszweck, den die Machthaber diskret mit der "Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs von Verwaltung und Rechtspflege" umschrieben.
- Hartmut König: Rechtsberatungsgesetz in Gefahr, Zeitschrift für Rechtspolitik 2001, S. 409 ff. - ein Plädoyer für das im Nationalsozialismus 1935 geschaffene Rechtsberatungsgesetz von 1935, über das wir an anderer Stelle lesen können: "Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, dass im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalistischer und berufsständiger Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenkens." (Raeke, Mitverfasser des Rechtsberatungsgesetzes, in Juristische Wochenschrift 1933, S. 1844, zitiert nach Dr. Egon Schneider, Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 30. Jg., Heft 1/1976, S. 1)[4]
- Meldewesen
- Am 6. Januar 1938 erließen die Nationalsozialisten eine "Reichsmeldeordnung", die das Meldewesen innerhalb des Deutschen Reiches erstmals standardisieren und vereinheitlichen sollte.
- Vorher gab es zwar schon aus der Zeit Preussens vereinzelt Melderegister in bestimmten Städten, doch erst mit der Einführung der Reichsmeldeordnung vom 6. Januar 1938 unterlag jede Person, die sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielt, der gesetzlichen Meldepflicht, die gekoppelt an einen staatlichen Zwang zur persönlichen Abgabe von Meldescheinen und der strafrechtlichen Verfolgung von Nichtmeldungen oder Scheinmeldungen das Überwachungssystem der Nationalsozialisten engmaschiger machte. Bis zum Frühjahr 1939 hatten die Nationalsozialisten dann die Reichsbevölkerung erstmals reichseinheitlich und mit deutscher Gründlichkeit im Meldewesen erfasst.
- Diese Daten, die gemäß der Reichsmeldeordnung der Nationalsozialisten über jeden Reichsbürger gesammelt wurden, dienten den Nationalsozialisten einerseits zur Verfolgung der Juden, Sinti, Roma, Kommunisten, Homosexuellen und sonstigen politischen Feinde und andererseits auch zur Wehrerfassung für die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, wo dann nämlich diese Melderegisterkarten durchgesehen wurden und alle Männer, sowie auch minderjährige Jungen eines bestimmten Jahrgangs herausgesucht und für die Wehrmacht, teilweise als Kanonenfutter eingezogen wurden.
- Im Jahre 1949 wurde dann die Bundesrepublik Deutschland gegründet, die das Meldewesen der Nationalsozialisten und auch die bereits gesammelten Datensätze der Nationalsozialisten übernahm. Zwar wurde das Meldewesen der jungen Bundesrepublik offiziell "entnazifiziert", aber unterm Strich blieb es von der Struktur her ganz genauso wie es unter den Nationalsozialisten mit der Reichsmeldeordnung eingeführt wurde und dem entsprechend ist auch die Zielsetzung eines staatlichen Informations- und Überwachungssystems, wie unter den Nazis, gleichgeblieben.
- Und auch trotz der bitteren Erfahrungen aus der dunklen Geschichte des Dritten Reichen, dass die Reichsmeldeordnung, beziehungsweise das Meldewesen, inklusive der Abfrage der Religionsangehörigkeit, damals auch zur Judenverfolgung, sowie zur Verfolgung anderer gesellschaftlicher Gruppen wie Sinti, Roma, Homosexuelle, Kommunisten oder anderer politische Feinde missbraucht wurde, wird bis heute in der Bundesrepublik auch weiterhin die jeweilige Religionsangehörigkeit und viele weitere persönliche Informationen abgefragt, die den Staat aus einem libertärem Verständnis heraus gar nichts angehen.
- In anderen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder auch in den USA, existiert weder eine staatlich aufoktroierte "Meldepflicht" für die Bürger und "Meldeämter" gibt es in diesen Ländern auch nicht. Rein zufällig sind diese drei Staaten die drei West-Alliierten, aber darüber hinaus gibt es natürlich auch weitere Länder, auch in Europa, wie Portugal, die gar kein Meldewesen kennen und ihre Bürger nicht so ausfragen.[8]
- Jugendamt
- Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitlerjugend[wp] (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel[wp] (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken, wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch etwa 8.000 Säuglinge in Deutschland und etwa 12.000 in Norwegen in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS großgezogen.
- Die Organisation des Jugendamtes wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. Im Übrigen sollten die rechtlichen Bestimmungen des RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz[wp]) so ausgelegt werden, dass damit eine Erziehung im nationalsozialistischen Sinne gesichert werden konnte. Die damit gemeinten Erziehungsziele kommen deutlich zum Ausdruck im § 1 der 1939 erlassenen Verordnung über Jugendwohlfahrt in den sudetendeutschen Gebieten, in der - abweichend vom § 1 RJWG - formuliert wird:
- "Die Erziehung der Jugend im nationalsozialistischen Staat ist Erziehung zur deutschen Volksgemeinschaft. Ziel der Erziehung ist der körperlich und seelisch gesunde, sittlich gefestigte, geistig entwickelte, beruflich tüchtige deutsche Mensch, der rassebewußt in Blut und Boden wurzelt und Volk und Reich verpflichtet und verbunden ist. Jedes deutsche Kind soll in diesem Sinne zu einem verantwortungsbewußten Glied der deutschen Volksgemeinschaft erzogen werden."
- Nach 1945 wurden in Polen die Jugendämter als verbrecherische Organisationen abgeschafft. Sie hatten 200.000 Kinder den Eltern weggenommen. In der BRD bestanden die Jugendämter unverändert weiter, weil die Westalliierten die kommunalen Strukturen nicht angetastet haben.[9][10]
- Naturschutz
- Der Großteil der nationalen Naturschutzgebiete wurde in der NS-Zeit ausgewiesen.
- Wikipedia: Naturschutz im Nationalsozialismus
- Mutterkreuz
- Die unter Hitler 1938 eingeführte Auszeichnung für kinderreiche Mütter: Mutterkreuz in Bronze für 4 oder 5, in Silber für 6 oder 7, in Gold für Mütter mit 8 und mehr Kindern. Mütter, die diesen Orden trugen, waren von Jugendlichen mit "Heil Hitler" zu grüßen. Sie mussten bei Behörden bevorzugt abgefertigt werden, und in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Großveranstaltungen hatten sie Anspruch auf einen Sitzplatz. Davon ist in unserer Zeit die Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für das 7. Kind einer Familie übriggeblieben.
- Tag der Arbeit/Erster Mai
- In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als Feiertag der nationalen Arbeit. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland verboten und die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum "Nationalen Feiertag des deutschen Volkes" erklärt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt.[11][12][13]
- Mutterschutz
- Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter vom 17. Mai 1942 gilt in seinen Grundbestimmungen heute noch im Bereich der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des § 7 (Mehrleistungen). Nur im Lande Rheinland-Pfalz wurde es tatsächlich durch eine Rundverfügung, die am 15. November 1945 die vorläufige Ordnung der Sozialversicherung für das Gebiet Hessen-Pfalz bewirkte, auf Veranlassung der französischen Militärbehörde im Einvernehmen mit dem damaligen Leiter der Landesversicherungsanstalt ganz aufgehoben, in der Praxis aber aus wohlberechtigten Gründen weiterhin angewendet.[14]
- Die Nationalsozialisten verabschiedeten 1942 ein Gesetz zum Schutze der Mütter, das einen ungestörten Verlauf von Schwangerschaft und Geburt sicherstellen und Aufzucht, Pflege und Stillen des Kindes gewährleisten sollte. Damit sollte auch ein Anreiz gegeben werden, möglichst viele Kinder zu gebären.
- In der BRD ist das Mutterschutzgesetz mehrfach geändert und im Interesse der Frauen noch verbessert worden. Dazu gehört die Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt auf acht Wochen, Lohnausgleich, Kündigungsschutz (während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt), die Garantie des Arbeitsplatzes und die Ausweitung des Gesetzes auf Frauen, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören.[15]
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- ...
- Gewerbeordnung
- ...
- Kehrordnung
- ...
Okkultistisch-mystischer Ursprung
Die Vorgängerpartei der zunächst eine aktionistische Gruppierung gewesenen und nach der nationalsozialistischen Machtübernahme zur Regimepartei Deutschlands gewordenen NSDAP, DAP[wp], fungierte zunächst vorwiegend als eine politische Frontorganisation der okkultistischen Logenvereinigung Thule-Gesellschaft[wp], zu deren Mitgliedern der als geistiger Vater der nazistischen Ideologie bekannte Mystiker