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Mutterschaft

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Der Begriff Mutterschaft bezeichnet die Existenz biologischer Nachkommen bei einer Frau und die Beziehung einer Mutter zu ihrem Kind. Die Mutterschaft bildet einen wichtigen Gegenpol zur Vaterschaft.

Die Mutterschaft wird im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig definiert:

 § 1591 BGB Mutterschaft
 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.[1] 

Im Gegensatz dazu ist Vaterschaft ein juristisches Killerspiel. Bevor eine Frau weiß, was Mutterschaft bedeutet, kennt sie heutzutage längst den Begriff Unterhalt. Eine zu enge Bindung zwischen Mutter und Sohn bringt die Gefahr mit sich, dass sich der Junge zum Muttersöhnchen entwickelt. Diese Gefahr besteht vor allem bei Alleinerziehenden.

  1. Jeder Mensch ohne Ausnahme hat genau einen Vater und genau eine Mutter. Davon gibt es nicht eine Ausnahme, zu keiner Zeit, an keinem Ort.
  2. Jeder Mensch wurde von seinem einen Vater gezeugt und von seiner einen Mutter geboren. Auch davon gibt es nicht eine Ausnahme.
  3. Niemals wurde ein Mensch von seiner Mutter gezeugt und von seinem Vater geboren. Auch davon gibt es nicht eine Ausnahme.

Mutterschaft in der Zeit des Nationalsozialismus

Mutterschaft war in der Zeit des Nationalsozialismus ein ideologischer Schlüsselbegriff. Der Standpunkt vom exklusiven Besitz des Kindes durch die Mutter geht auf Adolf Hitler zurück.

Zitat: «Der Führer betonte mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.»[2]

Dieser mutterkultische Standpunkt hat Auswirkungen bis in die heutige Zeit. Beim Kampf deutscher Mütter um das Kind handelt es sich genau genommen - wenn auch unbewusst - um eine BDM[wp]-Mentalität, die vom sozialen Nachfolger der "Volksgemeinschaft" in Gestalt von Jugend­ämtern unterstützt wird.

Gegenposition

Eine familienpolitische Forderung ist, Vaterschaft genauso wie die Mutterschaft grund­gesetzlich zu schützen.

Ein weiterer Vorschlag ist, den § 1592 ähnlich schlicht neu zu gestalten:

 § 1592 BGB Vaterschaft
 Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.[3] 

Mater semper certa est

Das lateinische Rechtssprichwort "Mater semper certa est" ("die Mutter ist immer sicher") bezieht sich auf die Mutter im Rechtssinne. Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Der lateinische Rechtsspruch aber geht weiter. Nach der früher einfachen Aussage über die Person der Mutter kommt das eigentliche Rechtsproblem, nämlich die Feststellung des Vaters. Eigentlich gilt ja: pater semper incertus est (""der Vater ist immer ungewiss""), denn für den Vater gibt es kein mit der Geburt des Kindes gleichwertiges äußeres Beweiszeichen seiner Vaterschaft. Es bleibt immer die Möglichkeit, dass jemand anders als der Ehemann der wahre Vater ist. Um einer solchen Rechts­unsicherheit vorzubeugen, heißt es: "pater est, quem nuptiae demonstrant" ("Vater ist, wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist"). Das bedeutet: In Ansehung der während einer bestehenden Ehe erzeugten Kinder gilt der Ehemann der Mutter als Vater der Kinder, solange die Vaterschaft des Ehemanns nicht erfolgreich vor Gericht durch eine Vaterschaftsanfechtungsklage (früher: Ehelichkeits­anfechtungs­klage) angefochten wurde. Damit entspricht die lateinische Regel weiter der Rechtslage nach dem heutigen § 1592 Nr. 1 BGB bzw. dem § 138 Abs. 1 Z 1 ABGB. Allerdings wird diese gesetzliche Vermutung nicht mehr fraglos hingenommen: Väter wollen durch einen Vaterschaftstest (DNA-Analyse) Klarheit über ihre genetische Vaterschaft und daraus entspringende Unterhalts­verpflichtungen - Stichwort "Kuckuckskind" - erreichen.[4]

Stimmen

Zitat: «UN, EU und nationale Gesetzgeber schaffen ein Neusprech, welches die Begriffe Eltern, Mutter und Vater nicht mehr kennt.»[5][6]
Zitat: «Wir wollen nicht vergessen, in der Vergangenheit war Mutterschaft für die Frau so gut wie keine Entscheidung. Die Kinder kamen einfach. Und viele, viele Frauen empfanden das als rechten Fluch. Wenn nun, unter den Bedingungen der Freiheit, so wenig Kinder geboren werden, so zeigt das, dass der Spaßfaktor Kind einfach nicht groß genug ist.

Nun sind zum Glück die Menschen verschieden, und es gibt Männer und Frauen für die Kinder das ganze Lebensglück sind. Und diese Typen bekommen Kinder auch unter den gegebenen Bedingungen. Die anderen sterben jetzt langsam aus. Und das ist sehr gut. Weil dann jeder tut, was ihm Freude bereitet, die/der eine macht Karriere und Selbstverwirklichung, die/der andere macht in Familie - DschinDschin[7]

Einzelnachweise

  1. Juristischer Informationsdienst: § 1591 BGB
  2. Schreiben Lammers vom 2. August 1940, zitiert nach Werner Schubert: Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, Verlag Schöningh 1993, ISBN 3-506-73368-0, S. 703f.
  3. Für den aktuellen Gesetzestext siehe Juristischer Informationsdienst: § 1592 BGB
  4. Wikipedia: Mater semper certa est
  5. WGvdL-Forum (Archiv 2): Mutter und Vater werden abgeschafft, sonnenlilie am 15. Oktober 2011 - 19:46 Uhr
  6. Alles Schall und Rauch: Mutter und Vater werden abgeschafft, 14. Oktober 2011
  7. WGvdL-Forum: Feministischer Shitstorm gegen Franz-Josef Wagner, DschinDschin am 24. Juli 2015 - 11:14 Uhr

Netzverweise

Querverweise