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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 22. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

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Für das Bilden seiner Meinung und das Ziehen von Rückschlüssen ist der Leser selbst verantwortlich.

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Dieses Projekt wird von Männern und Frauen betrieben, die sich gegen den Genderwahnsinn und die mediale Verzerrung, wenn es um Frauen und Männer geht, wehren (Liste der Autoren).

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Bearbeitung von Beschwerden

Blogger und Herausgeber von Das Männermagazin Detlef Bräunig schreibt folgendes:

Es ist verständlich, dass meine Artikel nicht jedem gefallen. Deswegen habe ich im Impressum ganz bewusst folgenden Hinweis veröffentlicht:
"Sollte sich eine Person oder ein anderes Wesen, gerne auch ein Alien oder ein Hoppel­häschen, in irgendeiner Weise im Urheber­recht oder in seinem Persönlich­keits­recht verletzt fühlen, so erwarte ich gerne eine freundliche Email. Ich werde den Sachverhalt zeitnah prüfen und bei Notwendigkeit entsprechende Änderungen vornehmen. Wer nett ist, der hat auch Erfolg."

Übersetzt heißt das, wenn jemand sich von einem Artikel gestört fühlt, so kann er oder sie mich nett anschreiben, sein bzw. ihr Anliegen kurz vorbringen und ich reagiere. Das haben schon einige Tages­zeitungen und Privat­personen erfolgreich getan. Selbst die Kriminal­polizei schrieb mich wie empfohlen an. Ich habe dann die gewünschten Änderungen vorgenommen, weil die höflichen Hinweise durchaus berechtigt waren. Das ist keine Einladung, dass mich nun jedes beliebige Huhn anschreiben sollte, damit ich mich selbst zensiere. Nein, es geht dabei lediglich um Nuancen. Einen Namen weglassen oder kleinere Passagen, damit keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen geschlossen werden können.

Die schlauen Mitmenschen wählen diesen einfachen und unkomplizierten Weg, nur die ganz Dummen mit zusätzlicher Lese- und Recht­schreib­schwäche, anders kann ich es mir nicht erklären, dackeln zum Rechtsanwalt und reichen Klage gegen mich ein. Nein, die betreffende Dame schreibt mir keine nette Email oder ein Briefchen. Es muss unbedingt eine Klage sein. Logisch, denn mit einer Klage kann sie ihre Emotionen ausleben, ihr Aufmerksamkeits­bedürfnis befriedigen und sich als armes Opfer darstellen. Nebenbei macht ein Anwalt die fette Kohle. Anwälte haben einen guten Riecher für Kohle und jubeln erstmal den Streitwert nach oben, so dass es gleich zum Landgericht geht. Damit ist ihnen der Sieg sicher, weil sie wissen, dass ich immer ohne Anwalt auftrete. Ich kann beruhigt verlieren, denn meine Taschen sind immer leer. Kohle gibt es von mir nicht.

Das Spannende an dieser Vorgehensweise ist, dass ich zwar einen Artikel durch ein Versäumnisurteil löschen muss, aber das Gerichtsurteil im Namen des Volkes veröffentlichen darf. Dann kotzt die Klägerin schon wieder ab. Dumm gelaufen. Der eine Artikel ist raus, doch der neue Artikel über das Urteil lauert schon. Im Urteil werden meistens genau die Passagen des Artikels zitiert, weswegen er gelöscht werden soll. So kommt der alte Artikel automatisch, nur in Form eines zitierten Gerichts­urteils, wieder ins Männermagazin. Noch ein kleiner Link zu archive.org und die Sache ist perfekt. Das Internet vergisst eh nichts. So ist der vermeintliche Erfolg der Klägerin nichts wert. Da kann ich nur von angeborener Dummheit sprechen.

Als wissenschaftlich agierender Blogger und Männer­aktivist, der ich nun mal bin und obendrein ein Kenner und Analytiker der Frauen, muss ich mit einigen Klagen pro Jahr leben. Das gehört einfach zum Geschäft dazu. Ich verliere und nach dem Versäumnis­urteil kommt die Rechnung vom Anwalt der Klägerin, die sogleich in den Papierkorb flattert. Manche Anwälte schicken mir sogar den Gerichtsvollzieher ins Haus, aber das sind stets angenehme Leute. Zu einem Kaffee haben sie nie Zeit und wollen fix zum nächsten Termin. Ich habe bisher jeden Gerichts­vollzieher nach besten Kräften unterstützt und alle verlangten Unterlagen unverzüglich herbei­geschafft. Immerhin möchte der Gerichts­vollzieher die Akte rasch schließen. Nur so kann er mit Gewinn arbeiten.

Für das Landgericht habe ich einen Standardbrief entwickelt, um nicht für jedes Versäumnisurteil zum Gericht fahren zu müssen. Das macht keinen Sinn, weil ich ja sowieso verliere. Hier ist mein Mustertext:

"Sehr geehrte Richterin YX%&7('=,
ich möchte weder an der Güteverhandlung, noch am Haupttermin am XXX um XXX Uhr teilnehmen. Sollte das Gericht auf mein persönliches Erscheinen bestehen, so bitte ich um entsprechende Information. Dann werde ich selbstverständlich anreisen.
Ich respektiere den Anwaltszwang vor dem Landgericht, verzichte jedoch auf einen Rechtsanwalt, damit dieses Gerichts­verfahren zügig durch ein Versäumnis­urteil zu meinen Ungunsten erledigt werden kann.
Freundliche Grüße"

So unterstütze ich das Gericht bei der schnellen und reibungslosen Erledigung meines Verfahrens. Das macht mich durchaus bei Gericht beliebt und nebenbei gewinne ich einige neue Leser für das Männermagazin.

Detlef Bräunig[1]

Auch die WikiMANNia-Redaktion kann, wenn jemand sich von einem Artikel gestört fühlt, angeschrieben werden. Wer die üblichen Anstandsregeln beherrscht und sein bzw. ihr Anliegen kurz und nachvollziehbar vorbringt, kann fest damit rechnen, dass die Redaktion reagiert. Das haben schon einige Privat­personen erfolgreich getan. Bislang konnte jedes Anliegen zur beider­seitigen Zufriedenheit gelöst werden.

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