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Eigentum

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Hauptseite » Recht » Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius "eigen") bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache[wp] zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gütern[wp] zu einer natürlichen[wp] oder juristischen Person[wp], die Anerkennung der beliebigen Verfügungs­gewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümer­beliebens durch Gesetze.[2] Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt. Der materiale Gehalt des Eigentums ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen des Privatrechts und Öffentlichen Rechts[wp] (Bodenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Denkmalschutz, Umweltrecht, Steuergesetze etc.; als Besonderheit: Tierschutz) oder gerichtlichen Präzedenz­fällen[wp]. Man spricht daher auch von Eigentum als einem "Bündel von Rechten und Berechtigungen", das die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisiert.[3] Der Gehalt des Eigentums­begriffs ist nicht statisch und natur­gegeben, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit durch die gewohnheits­rechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Eigentum und Wissenschaft

Das Institut des Eigentums ist außer in der Rechtswissenschaft Gegenstand verschiedener Wissenschaften. Die Rechts-[wp] und Sozialphilosophie[wp] fragt nach der Begründung und Rechtfertigung von Eigentum; die Soziologie[wp] befasst sich mit der Entstehung, der gesellschaftlichen Bedeutung und den Folgen der Institutionalisierung von Eigentum (Macht[wp], Status[wp], Soziale Ungleichheit[wp]), die Geschichtswissenschaft[wp] mit dem Einfluss auf und die Prägung durch die historische Entwicklung[4], die Politikwissenschaft[wp] mit den Folgen und möglichen Wirkungen der Gestaltung der Eigentums­ordnung. Die Ethnologie[wp] untersucht Eigentums­verhältnisse in unterschiedlichen menschlichen Gesellschaften.[5] In der Ökonomie sowie in anderen Wirtschafts­wissen­schaften[wp] gilt ein gesetzlich gesichertes und möglichst unantastbares Eigentumsrecht als wichtige Grundlage für ein funktionierendes Wirtschafts­system.

Abgrenzung zum Besitz

Vom Eigentum zu unterscheiden ist der Besitz, der sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezieht. Bei Miete[wp] oder Leihe[wp] fallen Eigentum und Besitz regelmäßig auseinander. Wenn der Besitzer nicht durch einen formalen Vertrag (z. B. Mietvertrag) geschützt ist, kann der Eigentümer die Herausgabe[wp] einer Sache (z. B. von einem Finder oder Dieb) verlangen. Im Mietvertrag wird der Mieter Besitzer, der Vermieter bleibt jedoch Eigentümer. Der Mieter erhält also die tatsächliche Sachherrschaft, kann aber den gemieteten Gegenstand nicht als Aktiva[wp] (Vermögen[wp]) in seiner Bilanz[wp] verbuchen. Dies kann nur der Vermieter (Eigentümer). Daraus wird deutlich, dass Eigentum ein Vermögensrecht ist. Ökonomischen Wert hat nicht der Gegenstand an sich, sondern nur der Eigentums­titel, der mit dem Besitz (dem tatsächlichen "Haben") nicht zusammen­fallen muss, sondern ein zusätzlich zum Gegenstand bestehender abstrakter Rechtstitel ist. Wo keine solche Eigentums­titel existieren, kann daher auch keine Geldwirtschaft existieren.

Die Dokumentation von Eigentum kann an einen Rechtstitel[wp] oder die Eintragung in ein Register (z. B. Grundbuch[wp]) gebunden sein. Der Eigentümer von Booten und Schiffen heißt Eigner[wp], deren Zusammen­schluss Eigner­gemeinschaft.

Zur Vertiefung siehe den Artikel Eigentumstheorien[wp].

Verwendung

Der Begriff Eigentum wird meist nur in Gesellschaften oder Populationen[wp] gebraucht, in denen es eine rechtliche Unterscheidung von Eigentum und Besitz gibt. In Deutschland beispielsweise sind die Begriffe Eigentum und Besitz im juristischen und ökonomischen Kontext streng voneinander zu unterscheiden.[6] So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel bei einer Mietwohnung).[7]

Allerdings werden allgemein­sprachlich[wp] die Begriffe Besitz und Eigentum synonym verwendet.

Verwendung im BDSM-Kontext

Im BDSM-Kontext werden einerseits, wie auch sonst üblich, die Begriffe Besitz und Eigentum synonym verwendet. Darüber hinaus wird der englische Begriff "ownership" oft mit "Eigentum" übersetzt. Zum anderen wird im BDSM-Bereich viel für das Kopfkino geschrieben, wo es mehr um die Anregung der perversen Phantasie denn um juristische Spitz­findigkeiten geht.

Eine Domina schreibt auf ihrer Webpräsenz:

Zitat: «Eigentum SM

Der Begriff Eigentum hat im Bereich des SM eine sehr spezielle Bedeutung (Eigentum SM). Das Wort Eigentum beschreibt die Beziehungs­intensität einer Herrin zu ihrem Sub bzw. Sklaven. [Das Konzept] Eigentum geht weit über das normale Sklavendasein eines Subs hinaus, und besagt, dass der Sub ein Leibeigener[wp] seiner Herrin geworden ist, ein Eigentum wie ein Objekt. Es gibt Fälle, in denen eine Herrin ihrem Sub irgendwann erklärt, dass er ab jetzt ihr Eigentum ist. Oft ergibt sich diese Situation aber irgendwann von selbst - der Sklave merkt, dass er Eigentum seiner Herrin geworden ist. Sklaven, die im Eigentum einer Herrin stehen, verlieren jegliches Recht an persönlichen Entscheidungen und haben ausschließlich nur noch den Willen ihrer Herrin zu befolgen.

Viele Sklaven merken erst relativ spät, welche Reichweite der Begriff Eigentum für ihr Leben bedeutet, was viele Sklaven dann absolut süchtig macht, wenn sie das Ausmaß ihrer Abhängigkeit realisieren. In diesem Zusammenhang ist es stellenweise auch Brauch, dass Herrinnen ihr Eigentum kennzeichnen. Beliebte Methoden zur Eigentums­kennzeichnung sind die Vergabe einer registrierten Nummer (Sklavenzentrale), die Platzierung eines Stempels (Eigentums­stempel), das Tätowieren eines Zeichens (Eigentums­tätowierung) oder sogar ein Symbol als Brandmal (Brandmarken). Das Eigentum einer Herrin zu werden, ist für viele Sklaven der große Wunsch (den sie sich teilweise über viele Jahre hart erarbeiten müssen) und eine Kür im Bereich des BDSM.»[8]

Zitat: «Erziehung zum Eigentum SM

Die Erziehung zum Eigentum ist im Bereich des SM bzw. BDSM ein teilweise gewünschter sowie sinnvoller Umfang einer SM-Erziehung. Bei der Erziehung zum Eigentum erzieht eine Herrin ihren Sub (schrittweise) dahingehend, dass er immer mehr in ihren Besitz übergeht, bis schließlich der Begriff des "Eigentums" der passende Ausdruck ist. Die Erziehung zum Eigentum ist deshalb ein absolutes Prozedere, das (am Ende) glasklare Verhältnisse beschreibt. Eine Erziehung zum Eigentum erfolgt in der Regel schrittweise über einen langen oder längeren Zeitraum. Dabei formt die Domina ihren Untergebenen systematisch zu ihrem Diener und Werkzeug, sodass in vielen Fällen die Erziehung zum Eigentum (auch, aber nicht zwingend) eine Sklaven­abrichtung ist. Die Erziehung zum Eigentum setzt eine besondere Verbindung zwischen einer Herrin und ihrem Sub voraus, die von ihrer Intensität am ehesten mit dem Begriff des TPE SM (Total Power Exchange) beschrieben werden kann (wenn auch nicht zwingend identisch ist). Typisches Merkmal bei der Erziehung zum Eigentum ist, dass die Herrin im Rahmen ihres Vorgehens immer tiefer in die Psyche ihres Subs (subtil) eindringt, diesen auf der einen Seite durch diverse Fetische betört, und auf der anderen Seite diesem Sub durch diverse Maßnahmen immer mehr formt (Ohrfeigen, Züchtigungen, Befehle, Diener, Heelsputzer, Möbelstück). Dabei krönen manche Dominas diesen Prozess dadurch, dass sie ihren Sub am Ende auch entsprechend als ihr Eigentum kennzeichnen (Eigentums­tätowierung, (echtes) Brandmarken).

Ein besonderer Reiz liegt für viele Herrinnen zudem darin, ihren Sub durch psychische und sexuelle Abhängigkeit(en) im Laufe der Zeit derart süchtig zu machen, dass dieser am Ende "freiwillig" zum Eigentum wird, oder irgendwann von selber realisiert, dass er systematisch zum Eigentum erzogen wurde (auch wenn er dieses zunächst gar nicht bemerkt hatte), und nicht mehr "zurück" kann.»[9]

Ein Domina-Studio ist ein Ort, wo künstliche geschaffene Szenarien geschaffen und Illusionen verkauft werden. Die offene Frage ist, ob die Domina tatsächlich Eigentums­titel[wp] erwirken will, um ihr "Eigentum" als Aktiva[wp] in ihrer Bilanz[wp] verbuchen zu können. Der kriminelle Menschenhandel[wp] wo tatsächlich Menschen wie Eigentum verkauft werden, bleibt hier unbeachtet. Die Domina mag durchaus "Zahlschweine" suchen, denen sie möglichst viel Geld aus der Tasche ziehen kann, aber es ist doch eher unwahrscheinlich, dass sie ihre Kunden süchtig macht, dann in ihrer Sucht bestärkt, um sie dann als Leibeigene in ihrer Eigentums­sammlung zu aufzunehmen, wirkt doch eher wie eine Storyline[wp], wie sie im Wrestling[wp] bekannt sind.

Folgende Antworten wurden in dem BDSM-Forum GentleDom auf die Frage gebracht, was Eigentum im Kontext-BDSM bedeute:

Zitat: «Eigentum an einer Sub hat ein Dom dann, wenn er dauerhafte, gefestigte und sehr weitgehende Bestimmungs­möglichkeiten besitzt, welche sich nicht nur auf Sessions beziehen, sondern auch in den Alltag der Sub ausstrahlen. Die Entscheidungs­möglichkeit der Sub über alle oder so gut wie alle BDSM-Bereiche und vielleicht auch über Teile des Alltags werden dabei auf den Dom übertragen. Für mich ist ein Eigentümer jemand, der frei über etwas verfügen kann, sofern dies im Rahmen des rechtlich erlaubten geschieht. Während der typische Dom Sub eben während der Session dominiert und damit in Besitz nimmt, ist der Eigentums­begriff etwas, dass dafür steht, dass eine Inbesitz­nahme nicht mehr nötig ist und der Eigentümer kraft seiner Stellung dazu berechtigt ist, über die Sub jederzeit frei zu verfügen und andere von jeder Nutzung auf diese auszuschließen.

Ein guter Dom achtet und schätzt sein Eigentum und kennt den Spruch "Eigentum verpflichtet".»[10]

Zitat: «Grundsätzlich halte ich es bei Eigentums­fragen mit der Einsicht "Das letzte Hemd hat keine Taschen" oder, um es mit Ringsgwandl zu sagen: "Da derfst Du nix mitnemma!" und bemühe mich, wenn der Haben-wollen-Impuls zu stark wird, daran zu denken. Auf einen Menschen bezogen wäre das genauso, allerdings mit Unterschieden.

Die juristische beziehungsweise wirtschaftliche Komponente des Eigentums tritt hier für mich in den Hintergrund, weil ich - selbst in Zeiten, als ich finanziell eine Frau versorgt habe - das zu den Dingen gezählt habe, die selbst­verständlich sicher­gestellt sein müssen. Inzwischen kenne ich sowieso nur Frauen, die im äußeren Leben selbständig sind. Also bezieht sich der Eigentums­anspruch auf die Person: Körper und Geist. Als ich meine Frau geheiratet habe (eine herkömmliche Beziehung mit BDSM-Anteilen), haben wir uns gegenseitig als Eigentum angesehen, was auch lange sehr gut funktioniert hat, aber natürlich im herkömmlichen Eigentums­begriff vollkommen unlogisch ist und was ich auch heute nicht mehr so ansehen würde. Wir haben uns vielleicht besessen, aber auch nur unter bestimmten Aspekten. Und die Eigentums­idee (bis das der Tod Euch scheidet!) war ja auch der Teil, den wir nicht durchgezogen haben.

Ich würde Eigentum auch als eine Steigerung der Inbesitz­nahme ansehen, tiefer und für unbestimmte Dauer. Ein besonderer Aspekt bei einer Sub ist sicher, dass der Körper zur Nutzung übereignet wird und es dabei ja im Wesen der Sache liegt, dass das immer nur von begrenzter Dauer ist. Was das Eigentum am Geist angeht, liegt es aber vielleicht auch im Wesen der Sache, dass es das Einzige an einer Beziehung ist, das ewige Aspekte besitzt, zum Beispiel in Form von Erinnerungen oder ewiger Verbundenheit. Die allerdings gibt es auch ohne Eigentums­anspruch.»[11]

Peter Masters schreibt in seinem Wiki:

Deutsche Übersetzung
Wie im Artikel über den Besitzer erwähnt, ist Eigentum eine Person, die von ihrem Besitzer entmenschlicht[wp] wird, oder eine Person, die im Zusammenhang mit ihrer Beziehung zu ihrem Besitzer verminderte Rechte hat.
Englisches Original
As noted in the owner article, property is someone who is dehumanised[wp] by their owner, or is someone who has reduced rights in the context of their relationship with their owner. [12]

Eigentum im Tierrollenspiel

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht[wp] wurde 1990 im § 90a[ext] BGB festgelegt, dass Tiere keine Sachen seien, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln habe. Wer eine Tierrolle übernimmt, wird also juristische zur "Sache"[wp]. Noch eindeutiger ist es bei der Dollifizierung, denn Puppen sind per se eine Sache. Der Eigentums­begriff dürfte allerdings nur zwischen den Besitzer unter­einander eine direkte Rolle spielen, wodurch beispielsweise auf einer BDSM-Party klar ist, dass ein jeder Besitzer für sein Haustier verantwortlich ist und niemand sein Haustier oder seine Puppe mit nach Hause nehmen darf.

Die Tiere selbst haben jedoch für das Konzept Eigentum gar kein Vorstellungs­vermögen. Katzen sind vom Charakter sowie so sehr eigen und machen, was sie wollen. Hunde sehen in ihrem Herrchen oder Frauchen keinen Besitzer, sondern den Leithund seines Rudels, innerhalb dessen er auf einer rang­niedrigeren Stufe steht. Deshalb spielt die Idee vom Eigentum im Rollenspiel zwischen Besitzer und Haustier, beziehungsweise Puppe keine Rolle.

Einzelnachweise

  1. Martin Wolff: Sachenrecht. 6. Auflage. 1926, S. 144.
  2. Ursula Floßmann: Eigentumsbegriff und Bodenordnung im historischen Wandel. Institut für Kommunalwissenschaften, Linz 1976, S. 20.
  3. Hannes Siegrist, David Sugarman (Hrsg.): Eigentum im internationalen Vergleich: 18.-20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 130). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, S. 11.
  4. Hannes Siegrist, David Sugarman: Geschichte als historisch-vergleichende Eigentumswissenschaft. In: Hannes Siegrist, David Sugarman (Hrsg.): Eigentum im internationalen Vergleich: 18.-20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 130). Vandenhoeck & Ruprecht, 1999, S. 9 ff.
  5. Vgl. etwa Franz von Benda-Beckmann, Keebet von Benda-Beckmann, Melanie G. Wiber (Hrsg.): Changing Properties of Property. Berghahn Books, 2009.
  6. siehe dazu W. Theil: Eigentum und Verpflichtung: einige juristische Aspekte., in: H. J. Stadermann, O. Steiger: Verpflichtungsökonomik. Eigentum, Freiheit und Haftung in der Geldwirtschaft., S. 175-200
  7. WikipediaEigentum (Version vom 12. Oktober 2018)
  8. Eigentum SM, Charlotte de Winter (Domina-Studio) - Glossar
  9. Erziehung zum Eigentum, Charlotte de Winter (Domina-Studio) - Glossar
  10. Gentledom-Forum am 14. April 2018
  11. Gentledom-Forum am 14. April 2018
  12. Peter Masters: Property (Stand: 25. Oktober 2012)

Querverweise

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