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Vereinte Nationen

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Die Vereinten Nationen (kurz VN; englisch United Nations, kurz UN; auch Organisation der Vereinten Nationen (OVN) oder UNO (von englisch United Nations Organization); französisch Organisation des Nations unies (kurz ONU)) sind ein zwischen­staatlicher Zusammenschluss von Staaten[wp] und als globale internationale Organisation[wp] ein uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt[wp].

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind gemäß ihrer Charta[wp] die Sicherung des Weltfriedens[wp], die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen außerdem Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen, humanitären[wp] und ökologischen Gebiet (siehe auch die Millennium-Entwicklungsziele[wp] der UNO).

Organe

Die Vereinten Nationen setzen sich aus sechs Hauptorganen zusammen, die gemäß Artikel 7 der UN-Charta für die Entscheidungs­prozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonder­organisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

  1. UN-Generalversammlung
    Versammlung aller UN-Mitgliedstaaten[wp]
  2. UN-Sekretariat[wp] (Vorsitzender ist der UN-Generalsekretär)
    Verwaltungsorgan der UNO
  3. Internationaler Gerichtshof
    Universelles völkerrechtliches Gericht (Sitz in Den Haag)
  4. Sicherheitsrat
    für weltpolitische Sicherheitsfragen
  5. Wirtschafts- und Sozialrat[wp]
    für globale Wirtschafts- und Sozial­angelegenheiten
  6. Treuhandrat[wp]
    für die Verwaltung von Treuhand­gebieten[wp] (derzeit nicht aktiv)[1]

Nebenorgane der Vereinten Nationen können von der Generalversammlung nach Artikel 22 der Charta und vom Sicherheitsrat nach Artikel 29 der Charta eingesetzt werden. Sie berichten zumeist ihren einsetzenden Hauptorganen, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der Vereinten Nationen vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.

Die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen[wp] sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständige Organisationen, die durch nach Artikel 63 der Charta geschlossene völker­rechtliche Abkommen[wp] mit den Vereinten Nationen verbunden sind. Dies sind derzeit (2023) 15 Organisationen, darunter die Weltbank­gruppe, zu der fünf Mitglieds­organisationen zählen. Ihre Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und untereinander wird durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Einzelnachweise

  1. Der Treuhandrat war ursprünglich dazu gedacht, koloniale Besitzungen als Völker­bunds­mandate[wp] zu verwalten. Er hat seine Aufgaben suspendiert, da es seit 1994 keine solchen Treuhand­gebiete[wp] mehr gibt.

Netzverweise