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Bundesverfassungsgericht

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Hauptseite » Staat » Justiz » Gericht » Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (offizielle Abkürzung BVerfG) ist eine justizielle Institution in Deutschland. Es wird von juristischen Laien gemeinhin als höchstes deutsches Gericht bezeichnet. Letzteres stimmt aber bestenfalls zur Hälfte. Den Rechtsweg betreffend ist der ebenfalls in Karlsruhe befindliche Bundesgerichtshof[wp] die oberste Instanz in Zivil- und Straf­verfahren (welche Recht­suchende allerdings nur in seltenen Fällen erreichen, da es hier einige Hürden zu nehmen gilt). Er steht damit in einer Reihe neben dem Bundesarbeitsgericht[wp], dem Bundesfinanzhof[wp], dem Bundessozialgericht[wp] und dem Bundes­verwaltungs­gericht[wp], die jeweils für ihre spezifischen Rechtsgebiete zuständig sind.

Das Bundesverfassungsgericht gehört dagegen nicht zum Instanzenzug. Gleichwohl überprüft es auf eine entsprechende Beschwerde hin die Entscheidungen anderer Gerichte - zumindest sollte es das tun - dahin­gehend, ob sie mit dem deuschen Grundgesetz in Einklang stehen. Sofern durch ein Gericht oder eine Behörde ein Grundrecht verletzt oder gegen die ständige Rechtsprechung[wp] des BVerfG verstoßen wurde, stellt das Bundes­verfassungs­gericht dies im Idealfall fest und mahnt Korrekturen an.

Zitat: «Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behandelt rekordmäßig Verfassungs­beschwerden. Wie in einem vorbildlichen Rechtsstaat ist die Verfassungs­beschwerde für Bürger einfach: es genügt die Behauptung, "durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte" verletzt zu sein. Doch außerdem muss der Rechtsweg erschöpft, die Beschwerde begründet sein und zahlreiche interne Zulassungs­vor­aus­setzungen müssen erfüllt sein. Diese sind weder in Lehrbüchern noch Kommentaren niedergelegt. Selbst Spitzen­anwälte und Rechts­professoren kennen die Forderungen und Hürden des Gerichts nicht. Die Erfolgsquote der Bürger beträgt deshalb nur zwei Prozent.»[1]

Kritik des Begriffs

In der Wikipedia liest sich die Beschreibung der Rolle und Aufgaben des Verfassungs­gerichts etwas anders und dürfte eher der offiziellen Lesart entsprechen. Kritiker merken dazu an, die Begriffe Verfassungs­gericht, Verfassungs­organ und Verfassungs­recht enthielten die fälschliche Implikation, dass die Bundesrepublik Deutschland über eine Verfassung verfüge. Tatsächlich wurde - nachdem die Verfassung(!) der Weimarer Republik[wp] außer Kraft gesetzt wurde - von den westalliierten Besatzungs­mächten ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der semantische Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten Verfassung und Grundgesetz entspricht demjenigen zwischen souveräner Selbstbestimmung eines Volks und unfreier Fremdbestimmung.

Auch wenn nicht ausgemacht ist, dass Deutschland mit einer Verfassung statt eines Grundgesetzes ein objektiv besseres Staatswesen hätte, so ist das in der offiziellen Bezeichnung der Institution enthaltene Wort Verfassung doch eine Vor­spiegelung einer objektiv falschen Tatsache.

Verfassung statt Grundgesetz

Angesichts der gegenwärtigen politischen Verfasstheit der Gesellschaft wäre es sogar fraglich, ob in einer heute geschriebenen Verfassung noch die Wörter Ehe, Familie, Mutter und Vater enthalten wären.

Verstoß gegen Grundrechte

Lässt man die irreführende Bezeichnung beiseite oder stelle sich vor, das Gericht würde "Bundesgericht zum Schutze des Grund­gesetzes" heißen, so ist festzustellen, dass dieses Gericht eben auch massive Verstöße des Staates gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ahndet.

Bereits die Abschaffung des Familienoberhauptes war ein grober Verstoß gegen das Grundrecht in Art. 6 Abs. 1 GG, wonach "Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen" und die Familie eben nicht durch dies staatliche Ordnung durch Abschaffung enthauptet und somit handlungs­unfähig gemacht werden darf.

Ein weiteres Beispiel ist der Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Regierung im Afghanistankrieg. Laut Grundgesetz (GG) ist der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:

  • Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammen­leben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungs­widrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
  • Art. 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag[wp]): (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammen­leben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungs­widrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Ist der Krieg in Afghanistan jedoch als Verteidigungsfall[wp] zu werten, so hätte die Befehls- und Kommando­gewalt über die Bundeswehr vom Bundesminister der Verteidigung auf Bundeskanzlerin Merkel übergehen müssen. Diese Regelung wird umgangs­sprachlich als "lex Churchill" bezeichnet, da Churchill[wp] im Vereinigten Königreich des Zweiten Weltkrieges ebenfalls alle Kompetenzen auf sich vereinigt hatte. Auch dürften für die Dauer des Krieges keine Wahlen (auf Landes- und Bundes­ebene) stattfinden, weil alle Wahlen bis nach dem Verteidigungsfall zu verschieben wären.[anm 1]

Jedoch agiert die Bundesregierung massiv am Grundgesetz vorbei, ohne dabei vom Bundes­verfassungs­gericht auch nur behelligt zu werden.

Problempunkte

Fragwürdige Qualifikation der Richter und ihre Folgen

Es wird von vielen Seiten kritisiert, dass die Kandidaten, die in das Amt von Verfassungs­richtern berufen werden, von einigen wenigen Vertretern der politischen Parteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Aushandlungs­verfahren nach vorrangig partei­politischen Interessen- und Klientel­kriterien ausgewählt werden, wobei einschlägige Berufs­erfahrung offenbar eine unter­geordnete Rolle spielt, denn es wurden schon Personen berufen, die das Richteramt nicht einmal drei Jahre ausgeübt haben. Von "richterlicher Unabhängigkeit" mag man da nicht mehr sprechen.

Hadmut Danisch rekonstruiert am Beispiel der Radikal­feministin Susanne Baer, wie jemand Verfassungs­richter wird, ohne über die dafür erforderliche Qualifikation zu verfügen, weil die Auswahl allein nach politischen Gesichtspunkten stattfindet:

Zitat: «Man bedenke, dass eben dieses Bundes­verfassungs­gericht morgen eine Entscheidung über den EU-Rettungs­schirm und damit vermutlich über den Gesund­heits­zustand oder gar den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland treffen wird. Und da schreiben die mir so nebenbei, dass die Auswahl der Richter mit deren Können und Befähigung gar nichts zu tun hat, dass rein politisch gewählt wird und damit prinzipiell auch die letzte Pfeife Verfassungs­richter werden kann. Leute, die an keinem kleinen Amtsgericht unterkämen.» - Hadmut Danisch[2]

Vor diesem Hintergrund trifft die Schlussfolgerung von Danisch voll zu:

Zitat: «Das heißt aber auch, dass das Bundes­verfassungs­gericht kein Gericht ist, sondern eine jeglicher demokratischen Kontrolle entzogene oberste politische Machtinstanz. Ausgerechnet das Bundes­verfassungs­gericht selbst ist der Hebel, mit dem die Demokratie ausgehebelt wird.» - Hadmut Danisch[2]

Die von Danisch getroffenen Feststellungen werden seinerseits in den folgenden Sätzen deutlich zum Ausdruck gebracht:

Zitat: «Man hat immer stärker den Eindruck, dass das Bundesverfassungs­gericht juristisch immer inkompetenter und stattdessen - oder gerade deshalb oder auch umgekehrt zu diesem Zweck - immer politischer wird und sich zu einer Ersatz­regierung aufschwingt. [...] Wenn in der Politik irgendein Politiker mit irgend­einer idiotischen Idee um die Ecke kommt, regen sich alle auf, die Presse mobilisiert sich, das ganze Arsenal wird aufgeboten. Macht aber das Bundes­verfassungs­gericht Politik (und letztlich sind die Richter ja nur Partei­stellvertreter und damit Politik-Beauftragte), dann passiert fast gar nichts. Die meisten Leute bekommen das nicht mal mit, und in den Zeitungen gibt's irgendwo ne kleine dürre Meldung über drei Absätzchen, leise Kritik vielleicht mal auf Seite 7 in der Spalte am Rand. Das Bundes­verfassungs­gericht ist der Weg, Politik so zu machen, dass es keinen Widerstand gibt.» - Hadmut Danisch[3]

Und angesichts dieser Art der Personalauswahl wundert es auch nicht, dass viele Verfassungs­beschwerden scheitern, selbst wenn sie wohl­begründet sind, weil sie im Widerspruch zur politischen Gesinnung der Verfassungs­hüter stehen, wohingegen juristische Aspekte bei der Sachverhalts­beurteilung nur eine sekundäre Bedeutung besitzen.

Hier noch ein paar Informationen zur Besetzung der Stellen am BVerfG, zusammengestellt aus einem Blog[4]:

Drei neue Richter am Bundes­verfassungs­gericht: streng nach Parteipopanz ausgewählt von der Legislative bestimmt und gewählt. Die Auswähler sind: Peter Altmaier, CDU, Brigitte Zypries, SPD, Renate Künast, Grüne. Alle drei gehören zur Legislative. Prinzip der Gewaltenteilung? Die Aus­gewählten sind: Susanne Baer, "Grünen-Stelle" im Richter­kollegium, Peter Michael Huber[wp], CDU, derzeit Innenminister in Thüringen, damit direkt zur Legislative gehörig, Monika Hermanns[wp], "SPD Stelle" im Richter­kollegium. (Quelle: "Uneitel, wortmächtig, unbekannt", Süddeutsche Zeitung am 5. November 2010, S. 5)
Peter Müller[wp], CDU, wechselt laut Medien­berichten im Herbst 2011 zum Bundes­verfassungs­gericht. Die CDU kann damit einen weiteren wichtigen Spitzen­politiker ins höchste deutsche Gericht platzieren. In Karlsruhe solle Müller dem scheidenden Richter Udo Di Fabio nachfolgen. (Quelle: "CDU-Mann mit Bore-Out-Syndrom", Spiegel Online, 1.11.2010, Wechsel nach Karlsruhe - Peter Müller soll 2011 Verfassungs­richter werden, Spiegel-Online, 17.12.2010)
Da der Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Horst Dreier[wp] ihnen nicht genehme Positionen vertritt, verhindern die C-Parteien seine Ernennung zum Verfassungs­richter in Karlsruhe. Er wurde dazu von Brigitte Zypries, SPD, Justizministerin, vorgeschlagen. Die proportionale Verteilung der Richtersitze soll gewährleisten, dass immer entsprechende Mehrheiten entstehen. Die ehemalige Präsidentin des Verfassungs­gerichts Jutta Limbach hält die Verflechtung von Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) für gut.
SZ: Das jetzige Verfahren über den Richter­wahl­ausschuss des Bundestags oder den Bundesrat wollen Sie also beibehalten? Limbach: "Das halte ich sogar echt für gut." (Quelle: SZ, 2.2.2008, S. 6)
Anderer Meinung ist beispielsweise Richard Thoma[wp], Staats­rechts­lehrer. Die Auswahl und Wahl der Verfassungsrichter hielt er für verfassungs­widrig (Richard Thoma). Bekanntlich entscheiden einige wenige Personen der CDU, CSU und SPD. Zwei Prozent der Mitglieder des Bundestags bestimmen darüber, wer Verfassungs­richter wird. Eine Reform des Auswahl­verfahrens ist überfällig. (Quelle: SZ, 16.2.2008, S. 5)
Vertreter der Koalitionsparteien (= SPD und Grüne) haben sich mit der Union (= CDU und CSU) geeinigt, welche zwei Richter neu ins Bundes­verfassungs­gericht "gewählt" werden sollen. (Quelle: SZ, 5.12.2000, S. 6 und Münchner Merkur, 5.12.2000 S. 4)
Die Absprache zwischen den Parteien zur Berufung von Verfassungs­richtern heißt, daß sich Herta Däubler-Gmelin[wp], Justizministerin, SPD, und Rupert Scholz, CDU, auf diese beiden Richter geeinigt haben. (Quelle: SZ, 7.12.2000, S. 4)

Blamable Fehler: Beschlüsse ohne Begründung

Halten alle drei Richter des zuständigen Senats eine Beschwerde für unbegründet, wird sie ohne Begründung zurück­gewiesen. Auf diese Weise treffen die Verfassungshüter quasi fortwährend selbst grob rechts­fehlerhafte Entscheidungen. Dieser Vorgang ereignet sich in regelmäßiger Häufigkeit, wenn sich Väter in Fragen des Sorge- bzw. Umgangs­rechts an das Verfassungs­gericht wenden (siehe unten), wo allerdings Verfassungs­beschwerden nach politischen Opportunitäts­erwägungen im Schnell­verfahren abgewiesen werden.

Bei verständigen, fachkompetenten und einschlägig erfahrenen Rechts­theoretikern besteht Konsens darüber, dass ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit vorliegt, wenn Beschlüsse oder Urteile ohne Begründung ergehen. Die betreffende Handlungsweise von Verfassungsrichtern gegenüber recht­suchenden Bürgern gleicht derjenigen von Eltern und absolutistischen Herrschern gegenüber unmündigen Kindern bzw. rechtlosen Untertanen, obwohl sowohl in der Erziehung als auch in der Personal­führung längst die Erkenntnis durchgesetzt wurde, dass Entscheidungen gut zu begründen sind. Der Zweck der Begründungs­pflicht von Urteil nach deren Verkündung besteht nicht nur in der Gewährleistung der Transparenz des Urteils­bildungs­prozesses, sondern stellt auch eine Respekts­bekundung gegenüber dem recht­suchenden Bürger dar. Jeder vernunftbegabte und scharfsinnige Zeitgenosse kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass jedwedes Mindestmaß an Grundachtung gegenüber recht­suchenden Bürgern auf Seiten der Verfassungsrichter verlustig gegangen zu sein scheint.

Begriffsumwertung

Zitat: «Der Volks­begriff in der neuen, bunten, vielfältigen Bundesrepublik wird unter Generalverdacht gestellt. Plötzlich ist jeder, der ein "deutsches Volk" als Grundlage Deutschlands behauptet, potentieller Verfassungsfeind! Die Verfassungsrichter in Karlsruhe passen ihre Urteile also zusehends der herrschenden Politik an. Deren Kennzeichen ist die Auflösung aller identitären Strukturen - Ehe, Familie, Volk, Gott usw.» - PI-News[5]

Sammelklage deutscher Unternehmer gegen das BVerfG

Im August 2011 reichte eine Gruppe von 55 Unternehmern eine Klage gegen das Bundes­verfassungs­gericht ein. Hauptvorwurf war die "Unterstützung der Politik des fortgesetzten Rechtsbruchs" durch die deutsche Regierung.[6]

Bundesverfassungsgericht als Moralgericht

Die ÖRR-Fernsehsender bringen gerade Propaganda­sendungen zum 70. Geburtstag des Bundes­verfassungs­gerichts.

In beiden Sendungen wurde angesprochen, aber gerade im ZDF, wird das Bundesverfassunsgericht nahezu kritiklos bejubelt. Im ZDF brachte man Prantl, der da etwas Kritik an der Wahl der Richter äußerte, damit es nicht ganz so glatt aussieht.

Deutliche Kritik gibt es im ZDF bisher (läuft noch) nur an einem Punkt, der in einer anderen Sendung (ich glaube, ARD, gestern) sogar nur kurz angesprochen wurde: Ein Urteil aus der Frühzeit des Bundes­verfassungs­gericht über Homosexualität, in der sich das Bundes­verfassungs­gericht ziemlich derb und borniert gegen Homosexuelle äußerte.

Man erklärt das damit, dass man damals eben nach den Moral­vorstellungen der Zeit geurteilt habe, und das Ergebnis eben falsch gewesen sei.

Ach.


Ist das heute denn irgendwie anders?

Ist das Bundesverfassungsgericht denn heute nicht das unangreifbare Moralgericht, das rein willkürlich entscheidet und Grundrechte und Grundgesetz nur noch bei Bedarf und wo es passt, als Rhetorik-Vehikel heranzieht?

Ist der ganze Gender-, Geschlechter-, Migrations­kram nicht genauso wie damals reine Moral­hudelei und Zeitgeist­blubberei?

Und ist der Umstand, dass das Bundes­verfassungs­gericht am liebsten Beschwerden seines unmittelbaren Freundeskreises und in der eigenen Interessenlage annehmen, nicht zutiefst korrupt?

Und sind nicht die öffentlichen Anhörungen, die die (vor Corona) so oft veranstalteten, reine Operetten- und Zirkus­veranstaltungen, reine Show, weil die Angehörten oft mehr prominent als tatsächlich sachkundig sind?

Wird man deren Rechtsprechung von heute in 50 Jahren nicht genauso bekloppt finden, wie man heute die Schwulen­entscheidung von damals findet?

Haben die nicht Verfassungsrichterinnen, die schon von sich aus sagen, dass sie nur Moral zugrundelegen und sonst gar nichts?

Letztlich unterscheidet sich das Bundes­verfassungs­gericht in seiner Herangehens­weise auch nur in einem Punkt von einem Scharia-Gericht. Die Scharia ist seit 1400 Jahren relativ konstant und Entscheidungen damit halbwegs erwartbar und in gewissem Rahmen verlässlich. Unsere Moral dagegen ändert sich alle 10 bis 30 Jahre und wandelt sich ins Gegenteil.

– Hadmut Danisch[7]

Sorge- und Umgangsrecht

Kein Schutz der Menschenwürde

Betroffene von familien­psychologischen Gutachten beklagen in zunehmend größerer Zahl, dass ihre Persönlichkeits­rechte und insbesondere ihre Menschenwürde von psychologischen Sachverständigen missachtet würden. Entsprechende Verfassungsbeschwerden weisen die Karlsruher Richter jedoch ohne Begründung zurück. Offenbar befürchten die Hüter des Grundgesetzes, dass die "Rechtsprechung" an den Familiengerichten gestört würde, wenn sie Sachverständige zur Achtung des Art. 1 Abs. 1 GG auffordern. In der Folge kommt es im "Rechtsstaat" Deutschland weiterhin jedes Jahr zu Tausenden von Verfahren, die vor allem Väter, inzwischen allerdings auch eine zunehmende Zahl von Müttern als menschen­verachtenden Terror erleben.

Klare Missachtungen von Recht und Gesetz werden nicht geahndet

Wenn Väter in Deutschland die Festlegung eines paritätischen Wechselmodells erreichen wollen, müssen sie bei fehlendem Einverständnis der Mutter den Klageweg beschreiten. Dabei erleben sie regelmäßig, dass Art. 20 Abs. 3 GG:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungs­mäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

eine Hohlformel ist. In Umgangsverfahren kommt es ausgesprochen häufig zu teilweise extremen Missachtungen von Gesetzen (beispielsweise des § 163 Abs. 1 FamFG) oder so genannter "grundrechts­gleicher Rechte", namentlich elementarer Prinzipien des Verfahrensrechts. Hier sind insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren und die Verweigerung rechtlichen Gehörs bzw. eine sehr einseitige Auslegung des Amtsermittlungsgrundsatzes zu nennen. Darüber hinaus verstoßen Familiengerichte ausgesprochen häufig gegen die eigene Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, z.­B. der zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Besonders bedenklich ist, dass sich Sachverständige bei der Erstellung so genannter familien­psychologischer Gutachten nach den vermehrten Aussagen von Betroffenen zu falschen Aussagen verleiten lassen und sich damit strafbar machen (→ uneidliche Falschaussage).

Anlässlich diesbezüglich eingereichter Verfassungs­beschwerden wird erkennbar, dass die Verfassungs­richter die Rechts­verletzungen der unteren Instanzen decken. Entsprechende Beschwerden weist das Bundes­verfassungs­gericht, auch wenn sie noch so dezidiert sind, in der Regel sogar mit dem Vermerk ohne jede Begründung zurück. Ein besonders grobes Beispiel wird im

Hauptartikel: Strafvereitelung im Amt

aufgezeigt. Hier war es seitens eines Gutachters zu dreizehn uneidlichen Falsch­aussagen gekommen. Sowohl Staatsanwälte als auch Richter hatten die Straftaten des bei Gericht gut gelittenen Sachverständigen jedoch schamlos gedeckt und damit gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Auch in diesem Fall, der das Potenzial zu einem Skandal hatte, blieb das Bundes­verfassungs­gericht ohne Angabe von Gründen untätig.

Des Weiteren widerspricht es nach der Auffassung vieler Juristen dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Elternrecht des Vaters nach Art. 6 Abs. 2 GG, wenn dem Recht von Vätern auf Familienleben regelmäßig ein geringeres Gewicht beigemessen wird als dem der Mutter.[8]

Bei Vätern, welche sich die Versorgung und Erziehung der Kinder vor der Trennung mit der Mutter geteilt hatten oder dieselbe gar als Hausmann überwiegend geleistet haben, wird die Übernahme dieser Aufgaben bzw. der Rolle des Hausmanns von "Sachverständigen" nicht selten negativ konnotiert und auf infame Weise dazu missbraucht, um ihnen eine mangelnde berufliche und soziale Integration, Selbst­bezogenheit und eine Abkehr von der äußeren Welt zu bescheinigen. Beschlüsse von Gerichten, die sich auf derartig unsinnige Feststellungen berufen, um eine mangelnde Erziehungsfähigkeit zu begründen, verletzen damit ein weiteres Grundrecht, nämlich Art. 2 Abs. 1 GG, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Wenn die Inanspruch­nahme dieses Grundrechts indessen dazu führt, dass der Rechts­ausübende in der Folge hinsichtlich der Wahrnehmung bzw. des Schutzes eines anderen Grundrechts (Art. 6 Abs. 2 und 3 GG) beschnitten wird, ist die Ausübung des Grundrechts nach Art. 2 Abs. 1 beschränkt, weil jeder, der seine Lebens­führung nicht einer willkürlich interpretierbaren gesellschaftlichen Normierung unterordnet, damit rechnen muss, des - zumindest für Mütter und Väter - vielleicht wichtigsten Grundrechts überhaupt verlustig zu werden. Außerdem ist gleichzeitig wieder Art. 3 Abs. 1 GG tangiert, weil es als sicher gelten kann, dass noch kein Sachverständiger einer Mutter mit entsprechender Begründung die Erziehungs­fähigkeit abgesprochen hätte. Wie im Beitrag (→) Wechselmodell ausgeführt wird, hat das Bundes­verfassungs­gericht solchen Überlegungen jedoch eine klare Absage erteilt. Sofern Mütter einen hälftigen Umgang ablehnen, ist es offenbar unerheblich, wenn Grundrechte von Vätern verletzt werden.

Fatale Signalwirkung

Diese Haltung wird in den Familiengerichten natürlich registriert. So weist etwa der Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen darauf hin, im Bereich der Kindschafts­sachen hätten nur 1-2 % der Verfassungs­beschwerden Erfolg. Zuvor schrieb er mit nicht zu überlesender Häme, von Verfahrens­beteiligten, denen das Gericht deutlich mache, dass es ihrer Auffassung nicht zu folgen gedenkt, sei immer wieder "mit drohendem Unterton" der Satz "dann gehe ich bis nach Karlsruhe" zu vernehmen. 2008 wären 134 Verfassungs­beschwerden in Sorgerechts­verfahren und 56 Verfassungs­beschwerden in Umgangsrechts­verfahren eingegangen, dazu sieben, die sich sowohl auf Sorge wie auf Umgang bezogen. Davon hätten in den Sorgerechts­verfahren vier, in den Umgangsrechts­verfahren drei Beschwerden Erfolg gehabt.[9]

Da stellt sich die Frage: Werden 98 bis 99 % der Beschwerden von juristisch unbedarften Querulanten eingereicht (ihre Anwälte müssten dann ebenfalls juristische Idioten oder einfach nur geldgeil sein) oder deuten diese Zahlen nicht eher darauf hin, dass man in Karlsruhe Beschwerden systematisch abbügelt und Verstöße gegen Verfassungsrecht (also die eigene Rechtsprechung des BVerfG) und das Grundgesetz aus politischer Opportunität schlichtweg nicht ahndet?

Zweifelhafte Parteinahme für Mütter

Während rechtsuchende Väter mit Beschwerdeanträgen vor dem Bundes­verfassungs­gericht regelmäßig scheitern, finden Mütter sogar dann Unterstützung, wenn jene zuvor ein ausgesprochen fragwürdiges Verhalten an den Tag gelegt haben.

In einem konkreten Fall war eine Mutter unter Vorspiegelung falscher Gründe weit fortgezogen und hatte so ein zuvor einvernehmlich zum Wohl des Kindes praktiziertes Wechselmodell eigenmächtig durch die Schaffung vollendeter Tatsachen beendet. Während sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandes­gericht darauf mit einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater reagiert hatten, beharrte der zuständige Senat in Karlsruhe - unter Mitwirkung der in Väterkreisen berüchtigten[10] ehemaligen Richterin Hohmann-Dennhardt - auf die Legitimität des Handelns der Mutter. Trotz erheblicher Indizien für eine eingeschränkte Bindungstoleranz und Manipulation des Kindes erließen die Verfassungs­richter extrem kurzfristig eine einstweilige Anordnung zu Gunsten der Mutter.[11] Nur drei Monate später obsiegte die Mutter dann auch in der Hauptsache­entscheidung vor dem BVerfG.[12]

Ein weiterer, ausgesprochen schlimmer Beschluss der Verfassungsrichter - durch den sogar die vollständige Verweigerung des Umgangs seitens einer Mutter von den Verfassungs­hütern wohlwollend legitimiert worden war - wird im Beitrag (→) Umgangsboykott angesprochen.

Und erst kürzlich urteilte das Bundesverfassungsgericht: Ehebrecherlische Mütter müssen Scheinvätern, von denen sie sich ihr "Mutterglück" finanzieren lassen, die Identität des Kegel-Erzeugers nicht preisgeben![13][14][15]

Alibiveranstaltungen und Bauern-Theater

Wie das Archiv des Gerichts erkennen lässt, werden zu allen möglichen Themen relativ häufig erkennbar aussichtslose, teilweise regelrecht absurde Beschwerden zur Entscheidung angenommen (und dann mit ausführlicher Begründung abgelehnt), zumindest erfährt die Nichtannahme zur Entscheidung eine Begründung. Die entsprechenden Fälle sind stets so gelagert, dass jeder vernunft­begabte Mensch den Verfassungs­richtern beipflichten muss. Die Aus­einander­setzung mit solchen Verrücktheiten ist indessen nichts anderes als ein plumpes Manöver, mit dem unwissenden und arglosen Angehörigen der Allgemein­bevölkerung suggeriert werden soll, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei.

Dagegen wird insbesondere fundiert begründeten und allen spezifischen Mindest­anforderungen entsprechenden Verfassungs­beschwerden, unter anderem solchen zur Thematik "Sorge- und Umgangsrecht", in aller Regel die Annahme verweigert, ohne das hierfür eine Begründung gegeben würde. Letzteres ist leicht erklärlich, denn: Angesichts der objektiv nicht zu leugnenden Missachtungen von Gesetzen - hier müsste dann eigentlich Art. 20 Abs. 3 GG greifen - und Verstöße gegen das Grundgesetz oder die Recht­sprechung des Verfassungs­gerichts durch die Familiengerichte müsste jedweder Begründungs­versuch fadenscheinig geraten. Also schweigt das Gericht lieber, zumal es weiß, dass sein Schweigen keine nennenswerte Aufmerksamkeit erregt.

Deutlicher kann sich der Unrechts­charakter solcher Entscheidungen eigentlich nicht mehr zeigen. Im Familienrecht haben Willkür[wp] und Verkommenheit der deutschen Justiz ein kaum noch steigerungs­fähiges Ausmaß erreicht. Als Lehre bleibt die Erkenntnis: wenn es den Richtern opportun erscheint, werden rechts­staatliche Prinzipien wie zu Zeiten Bismarcks ohne viel Aufwand der Staatsräson geopfert. Im Bundes­verfassungs­gericht weiß man um die ablehnende Haltung des Gesetzgebers über alle parteilichen Grenzen hinweg und bedient diese Einstellung. Zudem lassen sich weite Teile der Richterschaft immer noch von Vorurteilen leiten: Für sie ist paritätischer Umgang Teufelswerk und ein Angriff auf die idealistisch verklärte und romantisierende Vorstellung der liebe­verströmenden, selbstlos und auf­opferungs­voll ihre Kinder umsorgenden "Mutter". Mit einer bei intelligenten Menschen kaum noch zu glaubenden Starre halten die höchsten deutschen Richter am albernen, den Intellekt beleidigenden Märchen von der gerechten Einzelfall­prüfung fest, obwohl die Benachteiligung von Vätern empirisch belegbar ist: Angesichts der Tatsache, dass bei Entscheidungen, die sich angeblich ausschließlich an den konkreten Gegebenheiten des individuellen Einzelfalles orientieren, Väter in neun von zehn Fällen das Nachsehen haben, ist es geradezu absurd, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verleugnen.

Fazit

Der Staat regelt Familien­angelegenheiten auf seine Weise und ein Betroffener sollte nicht meinen, dass ein Richter ihm oder seiner Familie zur Gerechtigkeit verhelfen würde. Richter agieren nur als Komplizen der Machtelite und sie täuschen rechts­staatliche Verfahren vor, um damit die willkürliche Einmischung des Staates in familiäre Angelegenheiten notdürftig zu legitimieren.

Andere Rechtsfelder

Die katastrophalen Zustände sind nicht nur im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsfeldern zu finden.

Prüfungsrecht

Der Staat ist prüfungs­rechtlich [...] verpflichtet, Gefährdungen der Öffentlichkeit durch [...] Pfuscherinnen aus­zu­schließen, indem er gehörige Prüfungs­an­forderungen stellt. Gerade das will man aber nicht. Politisches Ziel ist, unterschiedliche und willkürliche Prüfungs­an­forderungen und -bewertungen zu verwenden, um so die Frauenquote an den Universitäten und in der Industrie zu heben, und im Gegenzug Männer auszubremsen. Mehrere Frauen aus meinem Freundeskreis haben mir von mündlichen Prüfungen berichtet, in denen sie nur "Blondinen­fragen" bekamen und selbst dann, wenn sie (wie sie selbst sagten) nichts wussten, gute Noten bekamen - gleiche oder sogar bessere Noten als Männer, die top drauf waren.

Meine Verfassungsbeschwerde war zwar verfassungs­rechtlich sehr gut begründet und wasserdicht, aber politisch war sie extremer Sprengstoff und diametral allen politischen Interessen - insbesondere den geheimdienstlichen und den feministischen - entgegen­gerichtet. Das wusste ich damals nur noch nicht, weil ich 2008 weder die geheimdienstliche, noch die feministische Brisanz einstufen konnte. Das Wissen über die geheim­dienstliche Brisanz kam in seiner Tragweite erst mit Snowden, und das feministische Wissen erst in den letzten zwei­einhalb Jahren, in denen ich mich damit beschäftigt habe.

Deshalb war ich 2012 sehr überrascht, als ich - nach vier Jahren - plötzlich die kommentarlose Ablehnung der Verfassungs­beschwerde bekam. [...]

Das war der Punkt, an dem ich angefangen habe, nach den Ursachen zu forschen. Ich bin sehr schnell darauf gestoßen, dass der Bruch mit dem bisherigen Verfassungsrecht[wp] durch den Wechsel nach dem Ausscheiden des Verfassungsrichters Bryde und die Nachfolge Susanne Baer entstanden ist. Ich beschäftige mich seit April 2012 mit der beruflichen Tätigkeit Susanne Baers und dem Feminismus an der Humboldt-Universität, und bekomme ein immer dichteres Bild von einer systematischen Verfassungs­sabotage und einem großangelegten Betrug.

Hadmut Danisch[16]
In den Kammern gibt es, wie an den normalen Gerichten auch, Bericht­erstatter, die sich allein (bzw. nur mit ihren Mitarbeitern) mit dem Fall beschäftigen. Und die anderne beiden Richter sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was der Bericht­erstatter ihnen dazu erzählt. Faktisch kann der Bericht­erstatter die anderen beiden Richter fast beliebig steuern - falls die sich die Fälle dann überhaupt noch ansehen. Dazu kommt natürlich der übliche Effekt der Gegen­seitig­keit: Der eine stimmt dem anderen zu, dafür stimmt der andere beim nächsten Fall dem einen wieder zu. Und Fälle, die man weglegt, machen natürlich auch immer weniger Arbeit als die, die man annimmt.

Faktisch läuft das auf eine politische Rosinen­pickerei hinaus: Man entscheidet die Fälle, in denen man politisch eingreifen möchte. Einerseits nimmt man schwere Fälle von massiven und den ganzen Lebens­verlauf verändernden Rechts­ver­letzungen nicht an, in anderen Fällen entscheidet man über harmlose Beleidigung in Alltagssprache. [...]

Die große Mehrzahl der Verfassungs­beschwerden wird gar nicht erst angenommen. Irgendein Ex-Verfassungs­richter sagte mal, die Verfassungs­beschwerde sei formlos, kostenlos und aussichtslos. Wird alles übergangen.

Ich habe der damals nachgewiesen, dass sämtliche Gutachten in meinem Fall falsch waren, weil die Prüfer die Unterlagen und Frage­stellungen nie bekommen hatten, dass ein Vorsitzender Richter die Sitzungs­ton­bändern gefälscht hat, und dergleichen mehr. Abgelehnt.

Und die redet von "Rechtssicherheit". Kann man eigentlich noch mehr in Realitätsverlust versinken? [...]

Die Realität heißt nämlich "Die Verfassungs­beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen". Insbesondere dann, wenn die Sache außerhalb Baers feministischer Interessen und Korruptions­kreis­läufe liegt oder denen ins Gehege kommt. Ich wollte gleiche Promotions­an­forderungen und Noten­maßstäbe für alle. Geht gar nicht, denn Baer will - wie sie in ihren Schriften schreibt - durchgehend unter­schiedliches Recht für Männer und Frauen, für Frauen muss alles einfach, mühelos, gratis sein. Was in ihre politischen Ziele nicht passt, fliegt ohne Begründung in den Müll.

– Hadmut Danisch[17]

Asylrecht

Kriminelles Bundesverfassungsgericht.

Ein Leser beklagt sich [..., ich würde] nicht genug heraus­stellen, dass hinter der Flüchtlings­einladung mit anschließender Flüchtlings­welle in Wirklichkeit nicht Angela Merkel, sondern das Bundes­verfassungs­gericht stecke. Die aber sei nur Laien­darstellerin, nur Verzierung. Die conditio sine qua non für die Migrations­ströme habe niemand anderes als das Bundes­verfassungs­gericht selbst produziert. Dazu verweist er auf einen Artikel der Stuttgarter Nachrichten von 2015:

Zitat: «Müsste man eine Chronologie der Flüchtlingskrise schreiben, würde alles mit einer fast schon historischen Dummheit beginnen: Das Bundes­verfassungs­gericht kippte 2012 die Regeln zur Versorgung von Asylbewerbern Asylforderern und schuf in Deutschland eine Art Hartz-IV-Anspruch für alle Armen dieser Welt: 1500 Euro netto für eine fünf­köpfige Familie, dazu kostenloses Wohnen - das ist das Angebot, das Deutschland seitdem der Welt macht. Kaum hatte sich das herum­gesprochen, kamen die Armen vom Balkan, die bis heute fast 40 Prozent aller Asylbewerber ausmachen. Ein Drittel von ihnen kommt mehr als einmal, denn das Angebot ist zu attraktiv, um es ablehnen zu können.

Aber es war nicht nur der Balkan, wo sich das Angebot herumsprach. Geschäfts­tüchtige Schleuser unter­breiteten es auch anderen Armen dieser Welt. Diese kamen, machten Fotos vom reichen Deutschland und schickten sie zurück in ihre Heimat. Die kostenlose WLAN-Verbindung stellte der deutsche Staat. Und so zogen immer mehr Flüchtlinge immer mehr neue Flüchtlinge nach sich. "Es ist ein Schneeball­system", sagt ein Beamter, der den Flüchtlings­strom managen muss.

Die Flüchtlinge kamen in ein Land, das erstaunlich naiv ist. Liebe deinen Nächsten, heißt es in der Bibel, aber der Deutsche hebt seine Gefühle gern für den Übernächsten auf. Dass die Flüchtlings­zahlen erst nach Erhöhung der Bargeld­zahlungen in die Höhe schossen, wurde fast kollektiv vergessen. Stattdessen wurden in der öffentlichen Debatte Krieg und Gewalt als feste Gründe installiert, warum die Zahlen steigen.»[18]

Sie schreiben recht schön, dass wir seither Armut importieren, weil sich hier einige wenige an Armut so aufgeilen.

Letztlich aber sei das alles eine Folge grenzenloser Dummheit des Bundes­verfassungs­gerichts.

Nun, das könnte passen. Wie ich schon früher schrieb, habe ich das Bundes­verfassungs­gericht schon bei der Vorrats­daten­speicherung als strohdumm erlebt, die haben damals schon nicht gemerkt, dass ihre Anordnungen wirkungslos waren, und da nur einen Showprozess veranstaltet. Der Papier rannte ja noch jahrelang später auf Konferenzen herum und jubelte über sein Urteil und merkte nicht, dass es völlig an der Sache vorbei­gegangen war. Schon damals kamen die mir völlig überfordert vor.

Dann natürlich mein eigener Fall, und da habe ich ja herausgefunden, dass die zuständige Richterin Susanne Baer nicht nur ein massives Interesse an der Aufrecht­erhaltung von Promotions­betrug hat und den Krieg aller anderen gegen den weißen Mann führt, sondern für die Themen der Verfassungs­beschwerde, nämlich Verfahrens-, Prüfungs- und zugehöriges Verfassungs­recht schlichtweg zu dämlich ist, denn wie sich ja heraus­stellte, ist sie nicht nur nicht in der Lage, ihren eigenen Studiengang an den Anforderungen des Bundes­verfassungs­gerichts - ihrer Vorgänger - auszurichten, sondern nicht mal in der Lage ist zu artikulieren, was sie 10 Jahre lang als Professorin eigentlich getan haben will. Und schaut man mal in diese Entscheidung zum Versorgungs­anspruch für Asylbewerber[ext], dann ist das nicht nur in verblüffender zeitlicher Nähe zur Nichtannahme meiner Verfassungs­beschwerde, sondern auch die drei Richter sind beteiligt.

Und wenn ich mir nun anschaue, was die letzten 6 Jahre, in denen ich mir diese Hintergründe der Nicht­annahme meiner Verfassungs­beschwerde so hervor­gebracht hat, dann drängt sich der Gedanke auf, dass hinter der Asyl­bewerber­entscheidung nicht nur dieselben Leute, sondern auch dieselbe Dummheit und dieselbe kriminelle Energie stecken. Denn speziell Baer tritt ja für "Gleichheit durch Ungleichheit" ein, um die ultimative leistungslose Ergebnis­gleichheit durchzusetzen, und genau dem wäre meine Verfassungs­beschwerde ja zuwider­gelaufen, weil sie gleiche, gesetzliche Promotions­anforderungen durchgesetzt hätte. Zwischen beiden Entscheidungen liegen nur wenige Wochen, und Baer hält sich ja für die Retterin aller außer weißer Männer. Ich bin weißer, heterosexueller Mann, habe bei ihr also von vornherein keine Chance und verloren, während Asyl­bewerber natürlich für sie zu den armen, unterdrückten und politisch geschützten Wunder­kindern gehören und deshalb alles gratis bekommen müssen, so wie Frauen hier Doktorgrade und Professuren.

Nun, meint der Leser im Anschluss an die Stuttgarter Nachrichten, nicht Merkel, sondern diese durch­geknallte Entscheidung unfähiger Verfassungs­richter sei der Auslöser gewesen, weil er nämlich nichts geringeres als die Zusage darstellt, dass sich jeder Mensch der Erde bei uns hier vollversorgen lassen kann.

Drolligerweise retweetet mir just in diesem Augenblick eine Leserin einen Tweet von Anabel zu diesem Thema:

Zitat: «Anleitung zum Abzocken. Marokkanischer Asylbewerber gibt anderen Tipps. Bitte verbreiten! pic.twitter.com/MCOa40PIf0» - Anabel (@ainyrockstar) 5. Februar 2018[ext]

Sie nämlich will erfahren haben, dass da einer den großen Molly mit arabischen Videos macht, in denen er erklärt, wie man hier in Deutschland breit abkassiert.

Das passt wunderbar zusammen. Das Bundes­verfassungs­gericht gibt hier - unangreifbare - jedem Menschen der Welt einen Voll­versorgungs­anspruch, und sie kommen dann auch alle zum kassieren.

Passt exakt zur Nichtannahme meiner Verfassungs­beschwerde, denn sie verfolgen ja auch das Ziel, dass einfach jeder, der will, leistungslos Doktorgrad und Professur bekommt, wir haben ja auch schon über 200 Gender-Professorinnen, die wie Baer nichts können, nichts tun, aber unkündbar bis zum Lebensende vom Steuer­zahler dick durch­finanziert werden. Das gleiche Prinzip wie Hartz-IV für alle.

Nun war ich ja letzte Woche bei dieser Pressekonferenz zur BND-Verfassungs­beschwerde: Die große schmutzige Verfassungs­gerichts­zirkus-Show.[ext] Wo es ja darum ging, dass da ein Ex-Verfassungs­gerichts­mitarbeiter erst die Verfassungs­beschwerden entwirft und dann die optimalen Beschwerde­führer aus der ganzen Welt dazu­castet.

Ich habe mal bei der Pressestelle des Bundes­verfassungs­gerichts dazu angefragt, wie sich solche Strohmann­beschwerden mit den Zulässigkeits­anforderungen vertragen können sollen. Als Antwort bekam ich vom Pressesprecher des Bundes­verfassungs­gerichts:

Zitat: «Sehr geehrter Herr Danisch,

Ihre Anfrage beantworte ich im Hintergrund wie folgt:

Die jeweiligen Spruchkörper des Bundesverfassungsgerichts haben nach dem Gesetz bei jeder einzelnen Verfassungs­beschwerde zu prüfen, ob die jeweilige Beschwerde­führerin oder der jeweilige Beschwerde­führer beschwerde­befugt ist, ob also nicht aus­geschlossen werden kann, dass zumindest die Möglichkeit einer Grundrechts­verletzung besteht und sie/er durch den Akt der öffentlichen Gewalt selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist (Vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, Art. 90 Abs. 1 BVerfGG und entsprechende Kommentierungen zu diesen Vorschriften). Wenn diese Vor­aus­setzung nicht vorliegt, ist eine Verfassungs­beschwerde unzulässig. 'Im Übrigen begrüßt das Bundes­verfassungs­gericht zivil­gesell­schaft­liches Interesse an der Durchsetzung der Grundrechte. Eine Bewertung konkreter Vereinigungen und deren Vorhaben kann das Bundesverfassungsgericht aber aufgrund der gebotenen richterlichen Zurückhaltung nicht vornehmen. Das Bundes­verfassungs­gericht sucht nicht - wie von Ihnen skizziert - nach "passenden" Verfahren oder Beschwerde­führern, sondern bearbeitet die Anträge die von außen an das Gericht herangetragen werden.

Freundliche Grüße»

Der Satz, den ich da gelb markiert habe, fiel mir doppelt auf. Denn erstens hatte ich danach nicht gefragt. Zweitens hatte ich den schon mal irgendwo gelesen. Nämlich in einem Artikel des Tages­spiegels zur Gründung dieses ominösen Vereins.

Zitat: «Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" will mit perfekt vorbereiteten Einzel­fällen nach Karlsruhe ziehen und Gesetze kippen, die Grundrechte verletzen. Das Bundes­verfassungsg­ericht zeigt sich aufgeschlossen. [...]

Das Bundesverfassungs­gericht kommentiert politisches Geschehen grundsätzlich nicht. Doch ein Statement über den neuen Verein ist doch zu bekommen. "Das Bundes­verfassungs­gericht begrüßt zivil­gesell­schaftliches Interesse an der Durch­setzung der Grundrechte", sagt ein Sprecher. Eine Bewertung konkreter Vereinigungen und deren Vorhaben könne man aber wegen "der gebotenen richterlichen Zurück­haltung" nicht vornehmen.»[19]

Das stinkt doch meilenweit gegen den Wind, vor allem, wenn der Verein von einem Ex-Mitarbeiter des Bundes­verfassungs­gerichts und einer Ex-Mitarbeiterin Susanne Baers betrieben wird.

Und auch bei der Sache zum 3. Geschlecht hatte ich hier ja ausführlich beschrieben[ext], dass es enge Verbindungen zwischen der Richterin Baer und den Beschwerde­führer­vertretern gibt, dass die Beschwerde von Baers Vertretungs­professorin und dem Zeitverlauf nach wohl an ihrem Institut geschrieben wurde.

Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass das Bundes­verfassungs­gericht sich seine Beschwerden selbst schreiben lässt und nur noch das entscheidet, was es in seiner politischen Agenda entscheiden will, oder eben nur die Verfassungs­beschwerden, die es selbst geschrieben hat.

Auch in meinem damaligen Streit gegen die Uni hatte ich vor den Verwaltungs­gerichten zunächst Erfolg, und abwärts ging es erst, nachdem ein neuer Vorsitzender Richter ins Spiel kam, der dann massiv alles gefälscht und manipuliert hat, Schriftsätze zurück­gehalten, Fragerecht beschnitten, Gutachter bestochen, Tonband­aufnahmen der Verhandlung heimlich ausgetauscht. Und was kam später ans Licht? Der war bis kurz vorher Mitarbeiter am Bundes­verfassungs­gericht gewesen.

Es entsteht ein immer dichteres Netz, ein immer stärkerer Eindruck, dass wir einem massiven Verfassungs­putsch ausgesetzt sind, dass der Staat aus dem Bundesverfassungsgericht heraus und unter Mitwirkung von dessen ehemaligen Mitarbeitern zersetzt, zerstört, geplündert wird. Ausgerechnet aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus. Das, wogegen es keine demokratische Gegenwehr mehr gibt.

Und genau das hatte ja auch mal eine Mitarbeiterin Baers auf einer Veranstaltung gesagt: Dass man als Verfassungs­richterin den Staat nach feministischen und genderistischen Gesichts­punkten umbauen könne und niemand könne etwas dagegen machen.

Und auf einmal passen alle diese Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts genau zusammen, ergeben ein geschlossenes Bild einer links­radikalen Zersetzung des Staates, schlimmer als es die RAF je hätte unternehmen können.

Auf einmal haben wir in der Gesamtsicht das Bild einer kriminellen Vereinigung, die sich im Bundes­verfassungs­gericht gebildet hat.

Eine interessante Frage wäre, wer damals eigentlich auf höhere Asylbewerber­unter­stützung geklagt hat. Es war keine Verfassungs­beschwerde, sondern ein Klage vor dem Sozialgericht, das die Frage dem Bundes­verfassungs­gericht vorgelegt hatte. Da stellt sich dann die Frage, ob dieser Kläger auch von Leuten aus dem Bundes­verfassungs­gericht gecastet wurde und die dem die Klagen geschrieben hatten.

Das stinkt alles gewaltig nach einem Verfassungs­putsch aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus.

Ein Bundesverfassungsgericht, das systematisch den Staat sabotiert und zersetzt.

– Hadmut Danisch[20]

Strategische Prozessführung

Mal so eine Frage:

Es häuft sich ja, die "strategische Prozessführung"[wp] kommt ja immer mehr in Mode und aus dem Ausland zu uns. NGOs oder Leute aus dem Dunstkreis der Verfassungsrichter suchen sich irgendwelche passenden Strohmänner, die irgendwo unterschreiben und den Strohmann für eine Verfassungsbeschwerde[wp] machen, oder sonst irgendwie als Aktiv­legitimierungs­spender auftreten, und die Gerichte entscheiden dann.

Ich habe das ja schon in einigen Blog­artikel beschrieben, dass da immer häufiger irgendwelche bettel­armen Witz­figuren oder Leute auftreten, die ganz sicher nicht verstehen, was da eigentlich abläuft, und sich finanziell auch ganz sicher keinen Prozess leisten können. Und eigentlich auch keinen Willen zum Streit entwickelt haben können. Und in manchen Fällen habe ich den Verdacht, dass die Leute davon gar nichts wissen oder nicht mal existieren. Vor allem dann, wenn die vertretenden Juristen selbst so NGO- oder Politnahe sind.

Das kann zu immens hohen Auswirkungen führen.

Wenn beispielsweise im aktuellen Fall das Bundes­verfassungs­gericht die Regierung verpflichtete, unsere ganze Wirtschaft umzubauen und Billionen von Euro für irgendwelchen vermuteten Klima­hokus­pokus auszugeben.

Jetzt aber mal die zentrale Frage:

Nehmen wir mal rein hypothetisch an, wir hätten sowas wie investigativen, politsch unabhängigen Journalismus. Ich weiß, das ist albern und realitäts­fremd, aber nehmt mal an, es wäre so. Und die würden da zum Kläger reisen, etwa nach Nepal oder Bangladesch, und ein Video davon aufnehmen, auf dem derjenige sagt, dass er davon nichts weiß und einen Wisch unterschrieben hat, dessen Sprache er nicht versteht. Oder ganz anders heißt und Schauspieler ist, und die hätten ihm halt 10 Euro dafür gegeben. Oder sowas. Grabstein von 1997 oder sowas. Oder ein Bürgermeister, der sagt, dass sie so einen da nicht haben. Oder sowas.

Was dann?

Kann ich als nicht Verfahrens­beteiligter und Steuerzahler dann zum Bundes­verfassungs­gericht gehen und sagen, hört mal, den Beschwerde­führer gibt es nicht, oder die Vollmacht[wp] war nicht gültig, also ist Eure Entscheidung nichtig, ich hätte gerne meine Steuergelder zurück?

Nee, kann ich nicht. Weil ein nicht Verfahrens­beteiligter das nicht kann.

Und es einen normalen Prozess­gegner da auch nicht gibt. Eine Bundesregierung, die dann einfach hemmungslos das Geld rauspulvert und ihre Günstlinge dabei mit selbigem überschüttet, würde sich sohl kaum selbst ad absurdum führen, indem sie Rechtsmittel gegen die Verfassungs­beschwerde einlegt.

Welches auch, es gibt ja keines. Denkbar wären dann die üblichen formlosen Mittel Erinnerung und Gegen­vorstellung, aber die sind eigentlich auch nicht für spätere Erkenntnisse und Änderungen es Sachverhaltes gedacht.

Was ist eigentlich, wenn eine Verfassungs­gerichts­entscheidung nichtig ist, weil sich herausstellt, dass es an Vollmacht oder Beschwerde­führer fehlt?

Und wer haftet[wp] eigentlich dafür?

Rein juristisch gesehen würde man sagen, da kann das Gericht nichts dafür, weil der Anwalt als Organ der Rechtspflege[wp] vorgeschaltet ist und den ganzen Vollmachtskram erledigt haben muss. Man wird es auf den Anwalt abwälzen.

Nun frage ich mich aber: Waren die Anwälte der Verfassungs­beschwerden in Nepal oder Bangladesch, um sich die Vollmacht abzuholen? Oder haben die die Leute dort alle mal in einen Flieger gesetzt, um sie nach Deutschland zu holen? Haben die überhaupt Ausweise?

Oder geht das da einfach nach dem Motto, dass irgendwer per Mail schickt, da gebe es den X aus Y, noch ein Profilbild von irgendeinem Facebook-Account dazu. Man müsste die Profilbilder alle mal googlen.

Als ich in Namibia war, haben sich da jede Menge Leute auf der Straße für umgerechnet 50 Cent fotografieren lassen. Angezogen, nackt, egal. Wer prüft das eigentlich nach, und wie, ob es diese Leute tatsächlich gibt und die da tatsächlich und wirksam Vollmacht erteilt haben? Gab es da Dolmetscher? In welcher Sprache ist die Vollmacht verfasst? Woher konnten die überhaupt das Kostenrisiko übernehmen?

Der blanke Wahnsinn, was da gerade abläuft.

– Hadmut Danisch[21]
Noch ein Hinweis darauf, dass die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts wieder ein eingefädelter Fake strategischer Prozess­führung war.
Zitat: «@RenateKuenast war gegen #Hassrede vorm BVerfG erfolgreich. Dogmatisch wenig Neues, aber klare Worte aus Karlsruhe:
Abwägungs(total)ausfall beim KG Berlin! Warum es Hoffnung gibt, dass Betroffene dafür bald nicht mehr vors BVerfG ziehen müssen - mein Take auf dem @Verfassungsblog
Zitat: «@evmabre kommentiert den Künast-Beschluss des BVerfGs:

"Lektion erteilt, Lektion gelernt" - dieser Beschluss & jüngere Entscheidungen lassen hoffen, dass Gerichte im Umgang mit (sexualisierter) Hassrede inzwischen sorgfältiger arbeiten.» - Verfassungsblog[22]

» - Eva Maria Bredler[23]

Sie verweist auf ihren Beitrag im "Verfassungsblog": Lektion erteilt, Lektion gelernt.

Zitat: «Für letztes Jahr angekündigt, gestern veröffentlicht: Mit Beschluss vom 19.12.2021 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundes­verfassungs­gerichts über die Verfassungs­beschwerde von Renate Künast entschieden, mit der sie zivil­rechtliche Urteile des Land­gerichts und Kammer­gerichts Berlin angriff.»[22]

Nein. Das ist falsch. Die hat entweder überhaupt nichts begriffen und weiß gar nicht, worum es hier geht, oder täuscht bewusst.

Das waren keine Urteile. Das waren Beschlüsse auf Anträge.

Der typische feministischen Gender-Fake, nämlich zu behaupten, die Gerichte hätten per Urteil entschieden, dass Künast sich "Drecksfotze" und so weiter nennen lassen müsste. Das haben sie aber nicht, das ist Fake-News.

Zitat: «Wir erinnern uns: Die streit­gegen­ständlichen Kommentare bezogen sich auf einen Facebook-Post von Anfang 2019. Hintergrund war eine Bundestags­debatte aus dem Jahr 1986 zum Thema Pädophilie und häusliche Gewalt[22]

Auch falsch. Die Kommentare sind nicht streit­gegen­ständlich, weil der Streit noch gar nicht eröffnet ist. Mit wem will man denn Streit haben? Es ist ja noch gar kein Gegner da.

Ein Gestattungsverfahren ist kein Streit, sondern ein Antrag an ein Gericht.

Zitat: «Um gegen die anonymen Facebook-Nutzer:innen zivil­rechtliche Unterlassungs- und Schadens­ersatz­ansprüche überhaupt durchsetzen zu können, musste Künast zunächst gem. §§ 1 Abs. 3 NetzDG, 14 Abs. 3 TMG a.F. Bestands­auskunft bei Facebook verlangen. Facebook darf diese Auskunft aber nur erteilen, wenn es sich um rechtswidrige Inhalte iSv § 1 Abs. 3 NetzDG handelt, zum Beispiel Beleidigungen (§ 185 StGB). Die "Annahme einer Beleidigung nach § 185 StGB" ist also der "Schlüssel" zum Auskunfts­anspruch, wie das BVerfG anschaulich schreibt (Rn. 29).»[22]

Aber nur, weil es das Bundes­verfassungs­gericht so schreibt, und es selbst nicht verstanden hat, ist das nicht auch so. Es reicht nicht, beleidigt zu sein. Man muss auch den Antrag und den nötigen Inhalt verstanden haben und richtig stellen.

Zitat: «Doch das LG Berlin hielt sämtliche Kommentare zunächst für nicht strafbare Meinungs­äußerungen.»[22]

Das stimmt so auch nicht. Das geht auch nicht, weil es am dazu nötigen Gerichts­verfahren fehlt.

Der Beschluss des Landgerichts war die Folge dessen, dass die Juristin Künast und ihr Anwalt den Antrag nicht richtig gestellt und die Strafbarkeit nicht in der erforderlichen Form und mit hinreichender Erfolgs­wahr­scheinlichkeit vorgetragen haben. Denn man kann nicht einfach kommen und behaupten, dass irgenwas strafbar wäre und man deshalb die Bestandsdaten fordern kann. Der BGH hat ja gerade geurteilt, dass man unter bestimmten Bedingungen auch unter Pseudonym schreiben kann, was ja wertlos wäre, wenn jeder einfach durch die fingierte Behauptung der Strafbarkeit an die Daten käme. Deshalb gibt es gewissen Anforderungen daran, wie das vorzutragen ist, und die haben Künast und ihr Anwalt eben nicht erfüllt. Nur haben weder die, noch das Bundes­verfassungs­gericht und auch das Verfassungsblog das nicht verstanden, weil sie sich nicht ansatzweise die Mühe machen, sich mal zu informieren. Einfach nur drauflossülzen, weil man meint, der Jurist könne einfach alles.

Zitat: «Bereits die BVerfG-Beschlüsse vom Mai 2020 zur Beleidigungs­dogmatik lassen sich als eine Antwort auf diese Rechtsprechung lesen. In diesen vier Kammer-Beschlüssen hatte das BVerfG die verfassungs­rechtlichen Maßstäbe der Beleidigungs­delikte bereits betont "klargestellt". Dabei ging es in allen vier Verfahren um Beleidigung von Amtspersonen. Das BVerfG räumte mit dem fachgerichtlich weit verbreiteten Missverständnis auf, es spräche pauschal eine Vermutung für den Vorrang der Meinungsfreiheit und Politiker:innen müssten sich alles gefallen lassen, was nicht gerade Schmähkritik sei. Diese Beschlüsse wurden im letzten Jahr ausführlich besprochen und als besonderen Wink an die Berliner Fachgerichte verstanden.»[22]

Stimmt so auch nicht.

In den Entscheidungen (und den früheren Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts) steht nur, dass die Abwägung nicht entfallen kann, die Meinungs­freiheit also von vornherein soviel Vorrang habe, dass man sie gar nicht mehr gegen das Persönlichkeits­recht abwägen müsse. Die Abwägung muss erfolgen. Hier war das Fehlen der Abwägung das Problem.

Es gibt aber auch die Rechtsprechung, dass in der Abwägung die Meinungs­freiheit in der Regel Vorrang hat. Die Gerichte haben nicht gesagt, dass die Meinungs­freiheit nicht der Vermutung des Vorrangs vor dem Persönlichkeits­rechts unterliegt. Sie haben nur gesagt, dass dieser Vorrang sich in der Abwägung auswirkt, und sie nicht ersetzt.

Also schon deshalb falsch, was die hier auftischt.

Es wird aber noch falscher.

Der Punkt ist nämlich, dass sie, ebenso wie das Bundes­verfassungs­gericht, das Gestattungs­verfahren nicht von einem regulären Straf- oder Unter­lassungs­verfahren unterscheiden können. Eine Abwägung, die hier gefordert wird, ist im Gestattungs­verfahren nämlich gar nicht möglich.

Warum?

Weil eine Abwägung das rechtliche Gehör voraussetzt. Man kann ja nur gegeneinander abwägen, was beide Seiten als ihre Rechte vortragen und wie sie sie begründen. Im Gestattungs­verfahren ist der Gegner aber noch gar nicht anwesend und beteiligt, weil noch unbekannt, und zur Sache noch nicht gehört worden. Es ist ja noch gar nichts da, was man abwägen könnte.

Es gibt deshalb im Gestattungs­verfahren keine Abwägung durch das Gericht, weil sie mangels Gegner nicht möglich ist.

Deshalb muss der Antragsteller eine hypothetische Abwägung vorwegnehmen, hypothetisch die Verteidigung der Gegenseite bei gehöriger anwaltlicher Vertretung und die zu erwartende Abwägung im Hauptverfahren vorwegnehmen und darlegen, dass er diese Abwägung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gewinnen wird.

Eine Abwägung durch ein Gericht darf zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht erfolgen, weil sie prä­judizierend wäre, bevor der Gegner überhaupt angehört wurde.

Zeigt übrigens auch, dass das Bundes­verfassungs­gericht zur Kirmesbude verkommen ist.

Zitat: «Über die wertungsoffenen Tatbestände der §§ 185, 193 StGB strahlen Grundrechte ein, die deren Anwendung und Auslegung im Lichte der Meinungs­freiheit einerseits und des allgemeinen Persönlichkeits­rechts andererseits erforderlich machen. Diese inter­pretations­leitende Berücksichtigung der Grundrechte fordert von den Fachgerichten einen Dreischritt: (1.) Erst müssen sie den Sinn der Äußerungen ermitteln. (2.) Dann dürfen sie prüfen, ob eine der drei Ausnahme vom Abwägungs­erfordernis vorliegt, nämlich eine Schmähkritik, Formal­beleidigung oder Menschen­würde­verletzung. Sind nach gehaltvoller Begründung die strengen Voraussetzungen einer der Ausnahmen erfüllt, dürfen die Fachgerichte also einen Shortcut nehmen - dann, und nur dann darf die Abwägung entfallen. (3.) Andernfalls müssen die Fachgerichte im dritten Schritt sorgfältig zwischen Meinungs­freiheit und Persönlichkeits­recht abwägen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die das BVerfG in seiner Bedienungs­anleitung aus dem Mai 2020 zusammen­geschrieben hat. In dieser Abwägung liegt der Kern jeder fach­gerichtlichen Prüfung von § 185 StGB.

Dass das BVerfG diesen Dreischritt in den Mai-Beschlüssen noch einmal so genau erläutert hat, liegt jedoch daran, dass Schritt 3 oft vergessen wird. Viele Fachgerichte wollen so oder so per Shortcut entscheiden: Entweder die Äußerung ist so drastisch, dass eine der Ausnahmen vorliegt - oder sie sei eben hinzunehmen. So auch die Berliner Fachgerichte.»[22]

Ja. Im straf- oder zivil­rechtlichen Haupt­verfahren in Anwesenheit und unter Anhörung des Betroffenen bzw. Angeklagten.

Aber nicht in einem Gestattungs­verfahren.

Zitat: «Hierfür hat ihnen die Kammer nun die Leviten gelesen:

Die Kammer kritisiert das "Fehlverständnis hinsichtlich der verfassungs­rechtlichen Voraus­setzungen" von § 185 StGB, nämlich die Ineinssetzung von Schmähkritik und Beleidigung.»[22]

Nöh. Nix Leviten gelesen.

Aber man könnte dem Bundes­verfassungs­gericht die Leviten lesen, weil sie einem Fehlverständnis des Verfahrens­rechtes unterlegen sind.

Was passiert da?

Wir erleben hier die Moralisierung und Politisierung des Verfassungs­rechts.

Es wird nur noch getöbert, wer wie beleidigt ist, und überhaupt nicht mehr betrachtet, was da eigentlich passiert ist, was für ein Verfahren das war.

Die Juristerei ist nur noch Geschwätz. Oder wie ich so oft sage: Die betreiben keine Rechtsfindung mehr, sondern machen, was sie wollen, und betreiben dann Begründungsfindung.

Wer ist das? Wer schreibt das?

Nach ihrer Autorendarstellung rechts neben dem Text:

Zitat: «Eva Maria Bredler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht und Inter­nationalen Menschen­rechts­schutz (Prof. Dr. Nora Markard) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.»[22]

Aha.

Nora Markard ist eine der Protagonistinnen dieser "strategischen Prozess­führung", also der inszenierten Fake-Verfahren zur Täuschung der Öffentlichkeit. Und ehemalige Zimmer­genossin der Verfassungsrichterin Susanne Baer.

Alles eine Clique, die da die Verfassungs­recht­sprechung unter sich ausmacht und nach ihren Vorstellungen gestaltet.

Juristische Sachkunde spielt da kaum noch eine Rolle. Den Unterschied zwischen einem Hauptverfahren und einem Gestattungs­verfahren, zwischen einer materiellen Gerichts­entscheidung und dem Beschluss über einen Antrag könne die alle miteinander - einschließlich des Bundes­verfassungs­gerichts und seines Heers an "wissen­schaftlichen Mitarbeitern" nicht mehr unterscheiden.

Und dann schreiben die ein "Verfassungsblog" ...

– Hadmut Danisch[24]
Mehr zur Korruption am Bundes­verfassungs­gericht im Allgemeinen und der Verfassungsrichterin Susanne Baer im Besonderen.

Die Berliner Zeitung berichtet über ein juristisch-lesbisches Vorhaben: Diskriminierung lesbischer Elternpaare: "Hier wird meine Intimsphäre verletzt!"

Zitat: «Die neue grüne Familienministerin Anne Spiegel[wp] tritt an, um das Familienrecht zu modernisieren.»[25]

Über die habe ich auch noch was, die hängt da mit drin, die Katastrophe mit dem Ahrtal­hochwasser mitvergurkt zu haben, aber das nochmal separat. So der Typ Frau, der eine Schneise der Vernichtung (im Ahrtal dann wörtlich) hinter sich herzieht.[26]

Zitat: «"Höchste Zeit!", findet die Anwältin Lucy Chebout. Zusammen mit rund einem Dutzend lesbischer Elternpaare ist sie an einer strategischen Prozess­führung beteiligt, um zu beweisen, dass das aktuelle Abstammungs­recht massive Grundrechts­verletzungen enthält.»[25]

Da wären wir wieder bei der "strategischen Prozess­führung", über die ich schon so viel geschrieben habe: Fingierte, künstlich konstruierte Streitfälle, in denen der benötigte Streitfall von Juristen erst gebaut und dann der passende Strohmann als Kläger/Antragsteller/Legitimierungs­geber gecastet wird, dann noch eine bewusst schlecht gemachte Prozess­führung zur Rechtswegs­erschöpfung, damit man den Fall auch verliert und vor das Bundes­verfassungs­gericht ziehen kann, und das häufig in Absprache mit den Richtern oder aus deren direkten Freundeskreis und Umfeld, um damit auch im Eigen- und Privat­interesse der Richter stehende Pseudo­entscheidungen vorzugaukeln.

Das ist nicht nur Korruption, Rechtsbruch, Rechtsbeugung, weil Richter damit zu Richtern in eigener Sache werden und praktisch bei sich selbst Klage einreichen, ohne überhaupt legitimiert und betroffen zu sein, und ein Bruch des Grundsatzes "Wo kein Kläger, da kein Richter", außerdem Prozess­betrug bezüglich der Prozess­partei, Kosten und so weiter.

Es ist vor allem Verfassungs­sabotage, weil damit nämlich das demokratische Prinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, völlig ausgehebelt wird, weil niemand an diesem Verfahren demokratisch legitimiert ist und der Wähler dann auch nicht mehr gegen Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts stimmen kann, die sogar die Regierung und künftige Regierungen binden.

Worum geht es hier?

Zitat: «Wer ist das Ehepaar Akkermann?

Gesa und Verena Akkermann haben im Jahr 2020 gemeinsam ein Kind erwartet - und dann festgestellt, dass nach der Geburt nur eine von ihnen rechtlich Mutter sein kann. Dagegen wollten sie vorgehen. Sie haben viel Öffentlichkeits­arbeit gemacht, an die Bundestags­abgeordneten einen Brief geschrieben. Und durch ihre persönliche Offenheit haben sie viel Unterstützung bekommen, weil man bei ihnen intuitiv das Gefühl hatte: Warum darf diese Familie keine Familie sein! Eine Freundin hat uns dann zusammen­gebracht. Gemeinsam haben wir uns an die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gewendet, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Grundrechts­verletzungen vor das Bundes­verfassungs­gericht zu bringen. Und zwar auf dem Weg einer strategischen Prozess­führung.»[25]

Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine politische Frage. Sowas muss Gegenstand einer Bundestagswahl und deshalb des Wahlkampfes sein, und darf nicht kurz nach der Wahl über den Amtsmissbrauch durch Verfassungsrichter gebaut werden.

Das Verhältnis von Lesben zu Kindern ist etwa das gleiche wie das der SPD zum Wähler: Nur noch rechtloser Steuerzahler und Befriedigungs­lieferant. Ob ein Kind das Recht hat, Vater und Mutter zu haben, interessiert die überhaupt nicht.

Und was mir auch nicht klar ist: Was ist eigentlich mit dem biologischen Vater/Samenspender? Hat der dann noch ein Umgangsrecht oder Unterhalts­pflichten? Hat das Kind dann Unterhalts­ansprüche gegenüber drei Eltern? Hat der biologische Vater dann alle Nachteile und Pfichten, aber keinerlei Rechte?

Warum heißt es eigentlich bei erwachsenen Frauen immer, sie bräuchten Frauen in Führungs­positionen als "Vorbilder", weil nur Frauen und nicht Männer Vorbild für sie sein könnten, aber nie, dass Kinder einen männlichen Vater bräuchten? Warum brauchen Kinder keine Vorbilder, erwachsene Frauen dann aber plötzlich unbedingt welche? Liegt es daran, dass Frauen sich rückwärts entwickeln und nach der Pubertät[wp] infantiler und vorbild­bedürftiger sind als vor der Pubertät? Oder ist es einfach nur so, dass man ohne jede Logik und Stringenz einfach behauptet, was man gerade braucht?

Und was hat das wieder mit Susanne Baer zu tun? Steht sogar drin:

Zitat: «Als Studentin habe ich an der Humboldt-Universität am Lehrstuhl von Susanne Baer gearbeitet. Heute ist Baer Richterin am Bundes­verfassungs­gericht, damals war sie zugleich Professorin für Gender Studies und für Recht - und da habe ich zum ersten Mal mitbekommen, wie spannend rechtliche Diskussionen sind und wie wichtig, wenn man sich für Gerechtigkeits­fragen interessiert.»[25]

Und wieder mal kommen Verfassungs­beschwerden aus dem direkten Institutsumfeld von Susanne Baer. Hatte ich ja schon beschrieben: Mal Zimmer­kollegin, mal Vertretungs­professorin, hier mal Mitarbeiterin. Baer fällt penetrant damit auf, dass reihenweise Verfassungs­beschwerden aus ihrem eigenen Institutsumfeld kommen und dabei stark bevorzugt - oder ausschließlich? - zur Entscheidung angenommen werden.

Das Bundesverfassungsgericht ist zur reinen Privatbeute einer Lesbenclique geworden. Völlig korrupt und verfassungsfeindlich.

Ich hatte ja gerade zur Causa Künast schon beschrieben[24], dass das Bundes­verfassungs­gericht auch rein juristisch nichts mehr hinbekommt, schon am Verständnis des Verfahrens und Verfahrens­rechts scheitert und nur noch Moral­geblubber abliefert. Dass die da nicht mal mehr in der Lage sind, das Gestattungs­verfahren zu Auskunfts­daten zu verstehen.

Das Bundesverfassungsgericht ist nur noch Parteienbeute, und Gender Studies - wie oft beschrieben - nur noch die Ausbildung zum Lügen, Betrügen und Staats­unterwandern.

Intellektuell lernt man in Gender Studies nichts:

Zitat: «Durch die Gender Studies hatte ich mir zwar eine kritische Perspektive erworben, aber doch keinen intellektuellen Werkzeug­kasten. Ich konnte nicht wirklich mitreden - und deshalb habe ich mit 27 Jahren dann noch angefangen, Jura zu studieren und mein Studium ziemlich straight durchgezogen.»[25]

Das Bundesverfassungsgericht ist die gefährlichste verfassungsfeindliche Organisation.

Und dessen Rechtsprechung nur noch korrupte Cousinen­wirtschaft, die nehmen im Wesentlichen die Verfassungs­beschwerden ihres eigenen Freundes- und Kollegen­kreises an, wenn sie die Verfassungs­beschwerden nicht schon selbst geschrieben haben.

– Hadmut Danisch[27]
Neues von der Verfassungsgerichtsclique und ihrere Staats- und Verfassungs­sabotage. Und Post von einem Rechtsanwalt. Beides überaus bedenklich.

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Artikel über einen neuen Fall der "strategischen Prozessführung" geschrieben: Verfassungs­sabotage über "strategische Prozess­führung"[27]

Es ging darum, dass die Berliner Juristin Lucy Chebout in einem Interview gegenüber der Berliner Zeitung, Eva Corino, gesagt habe, dass sie per "strategischer Prozess­führung" durchsetzen wolle, dass lesbische Paare beide Mütter sein könnten, und man das vor dem Bundes­verfassungs­gericht durchsetzen wolle - und dass sie eine Studentin bei Susanne Baer gewesen sein.

Ich hatte dazu geschrieben, dass die korrupte Clique rund um das Bundes­verfassungs­gericht wieder mal Staat und Demokratie bricht, indem sie sich die Verfassungs­beschwerden selbst schreiben und sich dann einfach über Demokratie, Souverän und Parlament hinwegsetzen und Staat und Verfassung einfach brechen, indem sie über das Bundes­verfassungs­gericht eine außer­demokratische Übergesetzgebung betreiben. Und: Wieder mal der politische korrupte Berliner Lesbensumpf rund um die Humboldt-Universität. Während die Medien ohren­betäubend laut trommeln, dass die "Rechten", die "Nazis", die "Spaziergänger" und alle, die sich nicht impfen lassen wollen, Demokratiefeinde seien und den Staat aushebeln wollten, passiert es hier direkt vor unserer Nase - und die Medien schweigen oder bejubeln es als "Gerechtigkeit". Und seltsamerweise wird uns das dann noch als Demokratie verkauft.

Im Prinzip läuft es ja auf die Gleichstellung mit einem männlichen Stiefvater hinaus, der ja in einer Ehe auch rechtlich der Vater werden kann, ohne es biologisch zu sein. Allerdings hatten viele Leser auch schon angemerkt, dass bereits das eigentlich dumm und falsch ist und der Moral­vorstellung der 1950er Jahre entspricht, und eigentlich abgeschafft gehört - man ist Vater oder man ist es nicht. Man könnte auch hinzufügen, dass man sich ja sonst immer auf den Rechtsgrundsatz beziehe, dass es Gleichheit nur im Recht, aber nicht im Unrecht gäbe.

Die Löschbitte

Gestern nun schrieb mich die Berliner Zeitung an, und bat mich - im Tonfall höflich, freundlich, aber ohne innere Begründung - den Blogartikel zu löschen.

Zitat: «Lieber Herr Danisch,

leider wurde durch ein Versehen eine unautorisierte Version meines Interviews mit Lucy Chebout publiziert, die Sie auf Ihrer Webseite nutzen und kommentieren.

Im Namen der Berliner Zeitung und nach Rücksprache mit unserer Justiziarin bitte ich Sie freundlich, diese umgehend zu löschen.

Inzwischen wurde die autorisierte Version veröffentlicht:
https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/diskriminierung-lesbischer-elternpaare-hier-wird-meine-intimsphaere-verletzt-li.209585»

Die in meinem Artikel verlinkte Version wurde gelöscht.[25]

Nun passieren ja jedem mal Fehler, und bisher war ich dann, wenn mich jemand höflich bitte, etwas zu löschen, und dafür eine triftige Begründung gibt, immer bereit, es zu prüfen und mir das zu überlegen, und darauf Rücksicht zu nehmen, wenn jemandem mal ein Fehler unterläuft oder oder sonst schutzwürdige Belange tangiert sind. (Beispielsweise bat mich mal ein Vater, einen Verweis auf einen Zeitungs­artikel herauszunehmen, und begründete nachvollziehbar, dass das zur Identifizierung und Gefährdung seiner minder­jährigen Tochter führen könnte, was ich selbstverständlich sofort getan habe. Wenn allerdings Leute damit kommen, dass sie es sich anders überlegt haben und etwas, was sie gesagt haben und auch zugeben, einfach nicht mehr gesagt haben wollen, also so die Vergangenheit umbiegen wollen, bin ich in der Regel ablehnend, weil man das ja anderen auch nicht gestattet.)

Ich habe also geantwortet, dass ich gerne bereit bin, mir das anzuschauen und zu prüfen, allerdings dazu neige, den Artikel an die neue Version anzupassen, und nicht zu löschen. Denn warum sollte ich die neue Version des Interviews nicht kommentieren?

Allerdings habe ich auch zum Ausdruck gebracht, dass ich es etwas dubios finde, wenn sie mir nicht sagt, was sich geändert hat, oder woran sie in meinem Artikel Anstoß nimmt, und die neue Version nur noch hinter Paywall[wp] ist, ich also gar nicht erkennen und prüfen kann, was sich eigentlich geändert hat.

Das leuchtete ein, ich bekam sofort danach eine Kopie des nun hinter Paywall liegenden[wp] Artikels. Aber keine weitere Begründung.

Nun war ich gerade knapp in der Zeit, weil zwischen zwei Online-Terminen, hatte das mal überflogen, und dann bezüglich der Stellen, die ich im Artikel zitiert und kommentiert hatte, schon ein paar Änderungen gesehen habe, aber keine, die meine Kommenter inhaltlich ändern würden. (Ich werde den alten Artikel im Anschluss gleich aktualisieren.)

Mir waren neben reinen Formulierungs­änderungen aufgefallen:

Das roch dann ziemlich dubios, denn das hörte sich für mich nicht so an, also ging es um eine nicht autorisierte Version, sondern um eine Reaktion auf meinen Kommentar, dass hier eine kriminelle Clique um die Verfassungsrichter Staat und Verfassung aushebelt, indem sie sich fingierte Verfassungs­beschwerden einfach selbst schreiben.

Nur: Die geänderte Version ändert an meiner Bewertung nichts. Jetzt steht das halt nicht mehr direkt da, sondern wird hinter dem Begriff der Gesellschaft für Freiheits­rechte versteckt, aber das macht es ja nur schlimmer, weil die ja so eine Art organisierte Kriminalitäts­vereinigung sind, eben Leute, die dem BVerfG und seinen Richtern nahestehen und die Verfassungs­recht­sprechung da unter sich ausmachen. Über die habe ich nicht nur viel geschrieben, sondern es liegt ja geradezu auf der Hand. Die beiden Führungs­personen bei denen sind Ulf Buermeyer und Nora Markard. Markard saß früher sogar selbst mit Baer im selben Zimmer an der Humboldt-Uni. Und Buermeyer war früher selbst am Bundes­verfassungs­gericht Mitarbeiter eines (oder glaube, nacheinander sogar zweier Richter), hat da für Masing[wp][28] noch einen schönen Abschiedsfall inszeniert, und ist auch mit Susanne Baer offenbar sehr gut bekannt, denn die kommt da ja zum netten Interview vorbei[29], während Leute wie ich Auskünfte einzeln einklagen müssen (und oft nicht mal dann bekommen).

Diese Änderung am Interview ändert also überhaupt nichts an meiner Einschätzung, sondern verstärkt sie nur. Denn bei denen geht es nicht nur um ein Vorhaben, sondern die haben das ja schon oft durchgezogen. Diese Gesellschaft für Freiheitsrechte müsste man wegen ihrer fingierten Verfassungs­beschwerden aus dem Freundeskreis der Verfassungsrichter als verfassungsfeindliche Organisation einstufen. Denn die Art des Vorgehens dieser Organisation und des Bundes­verfassungs­gerichts als Verfassungs­organ selbst ist ja unmittelbar darauf ausgelegt, die Parlamente als Verfassungs­organe und den Wähler als Souverän zu umgehen und auszuschalten.

Während man uns einprügelt, dass ein paar Leute, die sich nicht impfen lassen wollen, bösartige Staatsfeinde, Feinde der Demokratie und die Wiedergeburt der Nazis seien, wird hier im Hintergrund still und leise das ganze demokratische System aus den Angeln gehoben.

Und die Presse schweigt oder klatscht nur Beifall.

Aber nicht etwa, weil sie davon nicht wüsste. Dieses Interview beweist ja, dass der Presse tatsächlich und sachlich bekannt ist, was da läuft. Sie es nur nicht beschreiben wollen. Und wenn man es, wie ich, kommentiert, dann gehen sie zur Justiziarin, und weil die sie vermutlich auf das Zitatrecht[ext] hingewiesen hat, "bittet" man andere, die sich nicht an die Schweigegebote der Presse halten, dann um Löschung.

Ich habe das nicht grundsätzlich verweigert, aber jetzt nicht sehen kann, inwieweit mein Artikel über ein paar Formulierungs­anpassungen hinaus dadurch unrichtig würde. Ich hatte sie gebeten, mir zu schreiben, woran sie denn konkret Anstoß nähme, weil für mich nicht ersichtlich sei, was durch die neue Version ihres Interviews an meinem Kommmentar unrichtig würde. Ich habe ihr dazu erklärt, was es mit dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte auf sich hat.

Bisher habe ich keine Antwort erhalten.

Ich werde jetzt gleich im Anschluss an diesen Blogartikel auch den betreffenden Blogartikel aktualisieren, aber ich sehe keinerlei Löschgrund, solange mir jemand nicht mal selbst sagen will, was ihn daran denn eigentlich stört, welche Aussage ihm nicht passt und zu löschen wäre.

Das hätte mir ja noch eingeleuchtet, wenn die mich gebeten hätten, die Formulierungen und den URL anzupassen. Aber gleich löschen und die sagen nicht warum?

'Google-Zensur

Mir fiel gerade etwas anders auf. Gebt mal auf Google in der Suche

site:danisch.de Lucy Chebout

ein. Oder auch nur Chebout, ohne Lucy. Ich erhalte da den Eintrag nicht mehr.

Oder nur Lucy. Da bekomme ich andere Artikel, aber nicht diesen. Gestern ging es noch. Ich hatte nämlich gestern meinen eigenen Artikel auf diese Weise gesucht und gefunden.

Und der Effekt ist nicht neu, vor einiger Zeit sind schon sämtliche Artikel von mir zu "Susanne Baer" aus dem Google-Index verschwunden.

Da werden also systematisch Nachrichtensperren in großen Umfang verhängt und aus den USA durchgesetzt. Die großen Medien sagen kein Wort der Kritik, und die kleine sperrt man einfach (zu Twitter schreibe ich morgen oder übermorgen noch was). Aber nicht etwa wegen "Fake-News". Ich habe ihnen geschrieben, dass ich bereit bin, ihre Bitte zu prüfen, sie mir aber konkret sagen müssten, was denn nun falsch sein soll - und keine Antwort mehr erhalten.

Die Frage ist natürlich: Wer war das?

Eine kleine Juristin aus Berlin wird wohl kaum selbst in der Lage sein, bei Google einfach sperren zu lassen, was politisch nicht passt.

Das wird natürlich interessanter, wenn man nun aufgrund der zweiten Version dieses Interviews weiß, dass die Gesellschaft für Freiheits­rechte und damit der Freundeskreis des Bundes­verfassungs­gerichts mit drinhängt, und also aus diesem Kreis heraus die Sperrung erfolgt. Zur Erinnerung: Die Schmähbriefe gegen mich, die im Internet publiziert oder hier bei den Nachbarn eingeworfen wurden, und auch ein Drohbrief, den ich an den Arbeitsplatz bekam, hatten alle Bezüge auf Susanne Baer, und rochen alle nach Humboldt-Universität. [Es] spricht sehr viel dafür, dass [...] das Bundes­verfassungs­gericht nicht nur seine Verfassungs­beschwerden selbst schreibt oder schreiben lässt, sondern auch gleich die Bericht­erstattung über sich zensiert.

Und deshalb stellt sich mir durchaus die Frage, ob die Story, die mir die Berliner Zeitung da erzählte, man habe versehentlich ein nicht autorisiertes Interview veröffentlicht, und in der neuen Version dann als wesentliche inhaltliche Änderung der Bezug zu Susanne Baer verschwunden ist, und die gleich ihren ganzen Artikel unter dem URL verschwinden lassen (und den Ersatz­artikel dann hinter Paywall verstecken), überhaupt wahr und auf deren Mist gewachsen ist, oder ob da dieselben Lösch­netzwerke aktiv geworden sind, die einen auch aus dem Google-Index rausschießen. Für mich hört sich das an, als habe die Berliner Zeitung - die mir nicht sagen konnte, was sie denn an meinem Artikel eigentlich stört oder was durch die zweite Version des Interviews daran unrichtig würde - nicht aus eigenem Antrieb um Löschung gebeten, sondern wurde vorgeschickt und habe dann gemeldet "Wir haben es ja versucht, aber der will nicht."

[...]

Und offenkundig sorgt da jemand im Hintergrund dafür, dass Texte, aus denen hervorgeht, was man da in Gender Studies und am Bundes­verfassungs­gericht treibt, aus dem Internet verschwinden - entweder über gehorsame Zeitungs­redaktionen, oder über den Google-Index.

Anwaltspost

Nach dem Artikel habe ich übrigens Anwaltspost bekommen. Ein Rechtswanwalt schrieb mir:

Zitat: «Das Bundesverfassungsgericht hat sich eine Selbst­beschränkung auferlegt, wenn es um politische Entscheidungen geht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richterliche_Selbstbeschränkung

Die Idee stammt natürlich aus den USA, weil hier bekanntlich alle Ideen aus den USA stammen.

https://en.wikipedia.org/wiki/Judicial_restraint

Das ist auch alles wunderschön, nur die heutigen Verfassungs­richterInnen interessiert es offenbar nicht mehr.

Dazu muss man ferner die Geschichte von Thomas Dehler[wp] und seinem großen Gegenspieler Rudolf Katz[wp] kennen.

Es begann mit dem Vermerk des Justiministers:

https://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/1000/k/k1953k/kap1_2/kap2_30/para3_8.html
"Es geht bestimmten Kräften im Bundes­verfassungs­gericht darum, dieses Gericht zu einer Überregierung mit gesetz­gebender Gewalt auszugestalten. Der Eingangssatz des erwähnten Beschlusses offenbart die vorhandene Hybris [...]. Dieser Geistes­haltung kann nicht schroff genug entgegen­getreten werden. Das Bundes­verfassungs­gericht ist ein Gericht und nichts als ein Gericht. Das Gerede von einem höchsten Verfassungsorgan findet weder im Grundgesetz noch im Bundes­verfassungs­gerichts­gesetz eine Stütze. Einige Herren des Bundes­verfassungs­gerichts versuchen, durch diese nebulösen Begriffe dem Bundes­verfassungs­gericht eine über die Rechtsprechung hinausgehende Gewalt zu verschaffen."

Dehler wurde daraufhin selbstverständlich abserviert, und Katz hat sich durchgesetzt. Seither betreibt das Bundes­verfassungs­gericht den Umbau der Gesellschaft, am Bundestag vorbei. »

Schauen wir uns das mal näher an, die Richterliche Selbstbeschränkung[wp] in der Wikipedia:

Zitat: «Die richterliche Selbstbeschränkung ist ein Grundsatz der Gewaltenteilung, der bei der richterlichen Entscheidungs­findung zu berücksichtigen ist.

Nach diesem Grundsatz sollen durch die Rechtsprechung keine Gestaltungs­fragen beantwortet oder vorweg­genommen werden, die in den originären Bereich der legislativen oder exekutiven Staatsgewalt fallen (juristischer Aktivismus). Diese sollen auch nicht von den höchsten Gerichten beantwortet und verbindlich entschieden werden, sondern durch die hierfür von der Verfassung vorgesehenen und legitimierten Organe, wie dem Parlament bzw. der Regierung.

Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland führte grundsätzlich dazu aus:

"Der Grundsatz des judicial self-restraint, den sich das Bundes­verfassungs­gericht auferlegt, bedeutet nicht eine Verkürzung oder Abschwächung seiner [...] Kompetenz, sondern den Verzicht 'Politik zu treiben', d. h., in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier politischer Gestaltung einzugreifen. Er zielt also darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungs­organe garantierten Raum freier politischer Gestaltung offen zu halten."
- BVerfGE 36, 1 (14 f.)

In einem Spannungsverhältnis dazu steht die richterliche Rechts­fortbildung als Ableitung aus der Rechtsweg­garantie (Art. 19 Abs. 4 GG), mit der Regelungs­lücken geschlossen und nicht abschließende Normen weiter entwickelt werden können.»[30]

Und genau dieser Grundsatz wird massiv gebrochen - voran durch Susanne Baer und eben diese Gesellschaft für Freiheits­rechte und wer sonst so diese "strategische Prozess­führung" betreibt. Man greift durch fingierte Verfassungs­beschwerden und den anschließenden grenzenlosen Macht­missbrauch in die Politik ein.

Und das war mir schon 2012 bei der Nicht­annahme meiner Verfassungs­beschwerde aufgefallen: Baer brach da sowohl das materieller Prüfungsrecht des Bundes­verfassungs­gerichts selbst von 1991, sondern auch das Verfahrensrecht, dass sich das Bundes­verfassungs­gericht selbst gegeben hat.

Wohlgemerkt: Nach BVerfGG binden die Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts alle deutschen Gerichte. Und dazu gibt es irgendwo eine Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts selbst, dass es deshalb, weil es ja selbst ein Gericht ist, an seine eigenen Entscheidungen ebenfalls gebunden ist.

Da sitzen inzwischen aber Leute wie Baer, die auf diese Bindung, auf bisherige Entscheidung und auf Verfassungs­recht einfach pfeifen und da hemmungslos tun und lassen, was sie gerade wollen (oder auf Kommando der Amerikaner sollen), normale Beschwerden oder solche, die ihnen nicht passen, einfach ignorieren und sich nur noch um ihre eigene Clientel kümmern und sich die Verfassungs­beschwerden damit selbst schreiben. Besonders dreist war ja mal, dass eine Verfassungs­beschwerde von einer geschrieben wurde, die die Vertretungs­professur Baers innehatte, und das auch noch im fraglichen Zeitraum, man also davon ausgehen kann, dass Baers eigene Mitarbeiterinnen daran zumindest mitgeschrieben haben. Eine davon sagte ja auch mal auf einer Veranstaltung der TAZ, dass man das treibe.

Und wer sich dem entgegenstellt, wird - im harmlosesten Fall - aus dem Google-Suchindex und der Twitter-Timeline entfernt.

Weil das Unterfangen, Demokratie und den Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, zu brechen und auszuhebeln, natürlich voraussetzt, dass das Volk das nicht so mitkriegt.

Und deshalb betreibt man gerade den großen Vernichtungs­krieg gegen alle Medien, die man nicht ohne weitere kontrollieren und denn man die Inhalte nicht diktieren kann. Deshalb ja auch diesen neuen Medien­staats­vertrag, der inzwischen reihenweise gegen Blogger und ähnliche angewandt wird.

Der zentrale Dreh- und Angelpunkt daran ist der Begriff der Demokratie: Das ist inzwischen wie bei "Meinung" und "Presse": Ja, wir haben Meinungs- und Pressefreiheit. Aber was und wer gerade Meinung und Presse ist, und diese Freiheit hat, diktiert tagesaktuell die Regierung. Wir haben Meinungsfreiheit. Aber halt nicht jeder. Nur der, der der Regierungs­meinung ist.

Und genauso ist das mit Demokratie: Ja, wir sind eine Demokratie. Aber was Demokratie ist, legt die Regierung jeweils tagesaktuell neu fest. So mit Wahlen und informierten Bürgern, die sich ihre Meinung selbst bilden, wie es etwa die Rundfunk­ordnung vorsieht, das ist es nicht mehr.

Unter "Demokratie" verstehen die das, wie in DDR, wie in "Deutsche Demokratische Republik": Eine korrupte, willkürlich agierende Monopolpartei, die besser "weiß", was gut für Dich ist, als Du selbst. Die über Deinen Kopf hinweg macht, was sie will. Du hast die Klappe zu halten, zu arbeiten, Steuern zu zahlen, und sonst einfach gar nichts.

Man versucht gerade, aus SPD, Grünen und Merkel-CDU eine neue Sozialistische Einheitspartei zu schmieden, die lediglich - wie ein moderner Autohersteller - unter verschiedenen Marken auftritt, um den Leuten leichte Stilunterschiede zu bieten.

Die erste DDR wurde von den Russen gemacht.

Die zweite DDR wird von den USA gemacht.

– Hadmut Danisch[31]

Rechtsstaat absichern

Auf einer Webseite namens Juve gefunden: Sorge um den Rechtsstaat - Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik'
Zitat: «Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine solche gemeinsame Kampagne der Verbände hat es bisher noch nie gegeben.»[32]

Und der deutsche Richterbund: Rechtsstaat besser absichern

Zitat: «Berlin. Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kommt eine zentrale Funktion für die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu.

Im Widerspruch zur großen Bedeutung des BVerfG steht seine schwache Absicherung im Grundgesetz. Das Gericht ist weder gegen Blockaden durch parlamentarische Minderheiten noch gegen zielgerichtete gesetzliche Eingriffe einfacher Mehrheiten geschützt. Dass es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Aushebelung des BVerfG gekommen ist, beruht allein auf dem politisch-gesellschaftlichen Konsens der vergangenen Jahrzehnte. Die Rechts­staats­krisen in europäischen Nachbar­staaten haben uns vor Augen geführt, dass dies nicht so bleiben muss.

Es ist an der Zeit, die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern auch verfassungs­rechtlich gegen Blockaden abzusichern und besser vor zielgerichteten Eingriffen zu schützen. Der Schutz einer unabhängigen Justiz in Bund und Ländern ist ein gesamt­gesellschaftliches Ziel, das über partei­politischen Erwägungen stehen muss. In den vergangenen Wochen sind Millionen von Menschen für den demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat auf die Straße gegangen. Diese Menschen erwarten zu Recht, dass die Errungenschaften unseres Rechts- und Verfassungs­staates auch langfristig sichergestellt werden.

Die unterzeichnenden juristischen Berufs­organisationen fordern alle demokratischen Parteien auf, die Gespräche über ein höheres Schutzniveau für das BVerfG zum Wohle der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fortzusetzen und gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen. Ein besserer Schutz der Verfassungsgerichte kann aber nur ein erster Schritt sein, um den Rechtsstaat wehrhafter gegen Extremisten aufzustellen.»[33]

Ist das verlogen.

Seit wievielen Jahren schreibe ich jetzt (um mir die Frage selbst zu beantworten: Seit über 20, intensiv seit 13), dass das Bundes­verfassungs­gericht

  • hochgradig korrupt und parteien­durchseucht ist,
  • inkompetent besetzt ist, einfach blind irgendwelche Leute durchgewinkt werden, die man nicht mal kennt, und denen es an der Rechts- und Verfahrenskunde fehlt,
  • die einen Bock nach dem anderen schießen, grausige Fehler machen, Anfänger- und Laienfehler,
  • die willkürlich und nach persönlichen Interressen und Partei­interessen entscheiden,
  • das in den kriminellen Bereich bis zur Fälschung von Verhandlungs­protokollen geht,
  • die ihre Aufgaben weit überschreiten, weil sie sich aus dem Freundes- und Bekannten­kreis fingierte Verfassungs­beschwerden schreiben lassen, um politisch zu entscheiden und damit - außerdemokratisch - sogar Bundestag und Regierung zu binden, und massiv mit den Grünen und der ihnen nahestehenden "Gesellschaft für Freiheitsrechte" und ähnlichen Organisationen und deren "strategischer Prozess­führung" verbandelt sind, die Streitfälle und Verfassungs­beschwerden dazu fingieren,
  • die auch in eigener Sache entscheiden und auf die Gewaltenteilung pfeifen,
  • die viel zu eng mit der Regierung verzahnt sind?

Das ganze Ding ist ein geschlossenes, korruptes System. Der ganze Verfassungskram ist fast nur Begründungs­rhetorik, tatsächlich ist das nur eine Art Parteienrat, der außerhalb der Demokratie willkürlich entscheidet, wenn es ihm und was ihm passt.

Und nun kommt der Richterbund - der sich sowie besser erst einmal um Korruption und Inkompetenz in den eigenen Reihen kümmern würde - mit dem Anwaltverein, dem Juristentag und dem Juristinnenbund und sorgt sich um den Rechtsstaat und das Bundes­verfassungs­gericht - weil die AfD an Einfluss gewinnen könnte, und die AfD - wie auch immer man die finden mag - die einzige Partei ist, die nennenswert Oppositionsarbeit macht und Dinge aufklärt.

Die haben deshalb nicht Angst um das Bundes­verfassungs­gericht, sondern darum, dass die Korruptions­strukturen nicht mehr funktionieren und auffliegen könnten, dass die Machenschaften des Bundes­verfassungs­gerichts aufgedeckt oder zumindest blockiert würden, wenn beispielsweise ein von der AfD benannter Richter dort säße, der die Spielchen nicht mehr mitmacht, weil er nicht Teil des Korruptions­geflechts ist.

Versteht mich nicht falsch: Ich bin keineswegs gegen diesen Verlangen der Juristen. Ich schließe mich ihm an. Es ist dringend notwendig, dass wir mal über den Schutz des Bundes­verfassungs­gerichts vor Korruption und Parteieinfluss reden.

Das könnte aber anders laufen, als die sich das vorstellen. Das könnte nämlich sein, dass die Vergangenheit des Bundes­verfassungs­gerichts dabei zum Thema wird, und da ist ausgerechnet die AfD die einzige Partei, die "clean" ist, weil daran eben nicht beteiligt.

Es wird höchste Zeit, den Stall Bundes­verfassungs­gericht endlich mal auszumisten.

Und dazu würde mir durchaus der eine oder andere Punkt einfallen.

– Hadmut Danisch[34]

Wie man an der Basis über die Kollegen in Karlsruhe denkt

Eine Würzburger Amtsrichterin bekannte freimütig, ihr Beschluss habe vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten "keine Ahnung von der Realität". Die Justiz habe "weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt".[35]

Eine Bankrotterklärung

Korrespondierend mit der immer schlechter werdenden Qualität seiner Entscheidungen schwindet das Ansehen des Bundes­verfassungs­gerichts und wie eingangs gesagt, ist die Erfolgsquote gering, wobei die Gründe, aus denen eine Beschwerde zurück­gewiesen wird, selbst für hoch­qualifizierte Juristen oft nicht nach­voll­ziehbar sind. Nun will sein derzeitiger Präsident sogar noch eine Strafgebühr implementieren, um unliebsame Beschwerde­führer abzuschrecken.

Hauptartikel: Überlastung der Justiz

Zitate

Zitat: «Das [Bundesverfassungsgericht] ist ein geschlossenes, korruptes System.

Der ganze Verfassungskram ist fast nur Begründungsrhetorik, tatsächlich ist das nur eine Art Parteienrat, der außerhalb der Demokratie willkürlich entscheidet, wenn es ihm und was ihm passt.» - Hadmut Danisch[34]

Zitat: «Das Bundesverfassungsgericht ist inzwischen ein partei­gesteuerter "Gesellschaftsrat".» - Hadmut Danisch[36]
Zitat: «Das Bundesverfassungsgericht hat sich selbst von einem Gericht zu einem Sowjet[wp] gemacht, der für die und anstelle der Wähler entscheidet.» - Hadmut Danisch[37]
Zitat: «Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorge­erklärung nicht etwa als Macht­position gegenüber dem Vater missbraucht.» - Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2003[38]
Zitat: «Gender unterspült die Fundamente des Rechtsstaates - Hadmut Danisch[39]

Urteile

Nichtannahme zur Entscheidung

Literatur

  • Thor v. Waldstein: Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe? - Kritische Anmerkungen zur neueren Recht­sprechung des Bundes­verfassungs­gerichts betr. den "ethnischen Volksbegriff", Institut für Staatspolitik[wp], ISBN 3-939869-34-1

Anmerkungen

  1. Es gibt zwei Arten von kriegerischen Aus­einander­setzungen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Angriffskrieg und Verteidigungsfall[wp] beschrieben sind. Ein Angriffskrieg darf aufgrund Art. 26 Abs. 1 GG nicht geführt werden und im Verteidigungsfall wären alle Wahlen (in Bund und Ländern) aufgrund Art. 115h Abs. 1 GG bis zum Beendigung des Konflikts auszusetzen.

Einzelnachweise

  1. Süddeutsche Zeitung am 10. Dezember 2004, S. 9
  2. 2,0 2,1 Hadmut Danisch: Über Wahl, Qualifikation und Befähigung von Verfassungsrichtern, Ansichten eines Informatikers am 11. September 2012
  3. Hadmut Danisch: Kasperletheater Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 27. April 2014
  4. Deutschland ist kein Rechtsstaat[ext]
  5. Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe?, PI-News am 17. November 2017
  6. Günther Lachmann: Euro-Krise: Unternehmer bringen Verfassungsrichter vor Gericht, Die Welt am 24. August 2011
  7. Hadmut Danisch: Der ZDF-Hohn zum Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 29. September 2021
  8. beck-online (kostenpflichtiger Download) Das Wechselmodell im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation - Schwierigkeiten mit Methodik und Gleich­berechtigung, Aufsatz von Dr. Christoph Mandla, erschienen in NJ [Zeitschrift Neue Justiz] 7/2011, Seiten 278 ff.
  9. Hans-Otto Burschel: "Und dann gehe ich bis nach Karlsruhe...", Beck-Blog am 15. Dezember 2010
  10. Väternotruf informiert zum Thema Sozialgericht Frankfurt am Main
  11. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 142/09 vom 11.02.2009
  12. BVerfG, Beschluss 1 BvR 142/09 vom 18.05.2009
  13. Urteil des Gerichts: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen setzt eine eigene gesetzliche Grundlage voraus, Pressemitteilung Nr. 16/2015 vom 18. März 2015
  14. WGvdL-Forum: BverfG-Urteil: Schlampe muß dem Scheinvater die Identität des Kegel-Erzeugers nicht preisgeben!, Carlos am 18. März 2015 - 15:04 Uhr
  15. Skandal: Mutter muss leiblichen Vater doch nicht benennen - Bundesverfassungsgericht, KuckucksvaterBlog am 18. März 2015
  16. Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2014
  17. Hadmut Danisch: Das fromme Märchen vom Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 26. August 2015
    Es ist wieder ein Interview mit der Verfassungs­richterin Susanne Baer erschienen. Sie beschreibt das Bundes­ver­fassungs­gericht wie so einen heimeligen Ort höchster Denkarbeit und Geborgenheit, voll pfleglichsten Umgangs der Richter untereinander. Als wären das zwar nicht körperlich, aber geistig die höchsten Denker des Landes. Meine Güte, was die ihren Lesern für einen Stuss auftischen.
  18. Rainer Wehaus: Leitartikel zur Flüchtlingskrise: Liebe deinen Übernächsten, Stuttgarter Nachrichten am 24. September 2015
    Anreißer: Deutschland redet sich die Armuts­zuwanderung schön. Viele freuen sich über jeden Flüchtling, haben aber kein Problem damit, den Nachbarn als fremden­feindlich zu verunglimpfen, wenn der das etwas anders sieht.
  19. Ronja Ringelstein: Prozesse bis zum Verfassungsgericht: Berliner Verein will aktiv Gesetze kippen, Der Tagesspiegel am 15. Februar 2017
    Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" will mit perfekt vorbereiteten Einzelfällen nach Karlsruhe ziehen und Gesetze kippen, die Grundrechte verletzen. Das Bundesverfassungsgericht zeigt sich aufgeschlossen.
  20. Hadmut Danisch: Hadmut Danisch: Die Juristen-Junta putscht, Ansichten eines Informatikers am 6. Februar 2018
  21. Hadmut Danisch: Das Bundesverfassungsgericht und die strategische Prozessführung, Ansichten eines Informatikers am 19. Januar 2020
  22. 22,0 22,1 22,2 22,3 22,4 22,5 22,6 22,7 22,8 Eva Maria Bredler: "Lektion erteilt, Lektion gelernt", Verfassungsblog am 3. Februar 2022
  23. Twitter: @evmabre - 3. Feb. 2022 - 11:32 Uhr
  24. 24,0 24,1 Hadmut Danisch: Das Geschwätz des "Verfassungsblogs" im Allgemeinen und einer Juristin im Besonderen, Ansichten eines Informatikers am 3. Februar 2022
  25. 25,0 25,1 25,2 25,3 25,4 25,5 Diskriminierung lesbischer Elternpaare: Hier wird meine Intimsphäre verletzt[archiviert am 4. Februar 2022], Berliner Zeitung am 4. Februar 2022
    Anreißer: Die Anwältin Lucy Chebout spricht über die Modernisierung des Familienrechts, die jetzt von der neuen Regierung endlich ins Auge gefasst wird.
  26. Hadmut Danisch: War die Ahrtalhochwasserkatastrophe Folge der Frauenquote?, Ansichten eines Informatikers am 4. Februar 2020
  27. 27,0 27,1 Hadmut Danisch: Verfassungssabotage über "strategische Prozessführung", Ansichten eines Informatikers am 5. Februar 2022
  28. Hadmut Danisch: Die Schmierenkomödie Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 20. Mai 2020
    Mehr zum BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. [...] Man sollte mal in die Spender- und Finanzierungs­struktur dieser "Gesellschaft für Freiheits­rechte" schauen.
  29. Annelie Kaufmann: Verfassungsrichterin Susanne Baer hält Vortrag in Heidelberg: Unruhe im Recht, Legal Tribune Online am 21. Mai 2021
    BVerfG-Star Susanne Baer hält einen Vortrag auf dem Heidelberger Symposium – und kommt vom Völkerrecht zum Straßenverkehr, von Fridays for Future zur Corona-Pandemie und zur Lage der Justiz in Polen, ohne je den Faden zu verlieren. [...] Schirmherr in diesem Jahr ist ein Jurist: Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheits­rechte und Co-Host des Podcasts Lage der Nation.
  30. Wikipedia: Richterliche Selbstbeschränkung
  31. Hadmut Danisch: Über eine seltsame Löschbitte zur politischen Google-Zensur, Ansichten eines Informatikers am 10. Februar 2022
  32. Sorge um den Rechtsstaat: Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik, Juve am 1. März 2024
    Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine solche gemeinsame Kampagne der Verbände hat es bisher noch nie gegeben.
  33. Rechtsstaat besser absichern, Deutscher Richterbund am 29. Februar 2024
  34. 34,0 34,1 Hadmut Danisch: Das Geschwätz der Juristen vom Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 2. Februar 2024
  35. Keine Ahnung von der Realität - Amtsrichterin kritisiert Bundesverfassungsgericht, Mainpost am 26. September 2012
  36. Hadmut Danisch: Ende Demokratie - der Zusammenhang zwischen Klima und Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 13. März 2023
  37. Hadmut Danisch: Das kommunistische Bundesverfassungsgericht: Die Metamorphose vom Gericht zum Grundrechtesowjet, Ansichten eines Informatikers am 13. März 2023
  38. Bundesverfassungsgericht am 29.01.2003, zitiert in: Väterradio: sorgelos & sorgewillig
  39. Hadmut Danisch: Über die Lächerlichkeit des Bundesverfassungsgerichts, Ansichten eines Informatikers am 30. Dezember 2012

Querverweise

Netzverweise

  • Webpräsenz: bverfg.de
  • Wikipedia führt einen Artikel über Bundesverfassungsgericht
  • Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen
  • Ronja Ringelstein: Prozesse bis zum Verfassungsgericht: Berliner Verein will aktiv Gesetze kippen, Der Tagesspiegel am 15. Februar 2017
  • Hadmut Danisch - Ansichten eines Informatikers:
    • Juristenaufstand gegen das Bundesverfassungsgericht, 13. März 2022
      Ein Anwalt sagt, dass diese Korruption jeden treffen könne, der eine staats­kritische Verfassungs­beschwerde einreiche und dann abgebügelt werde, weil im Prinzip der Staat, die Parteien selbst im Gericht sitzen.
      Und genau das ist mir ja damals passiert. Meine Beschwerde war ja staats- und universitäts­kritisch, und ist dann im Mülleimer gelandet. Derweil schreibt sich das Bundes­verfassungs­gericht mit Friends die Beschwerden, über die es gerne urteilen möchte, einfach selbst.
      Hätte ich nicht gedacht, dass es da doch noch einen Juristenaufstand gibt.
    • Das korrupte Bundesverfassungsgericht und die unantastbare Unbefangenheit der Richtern Baer, 19. Oktober 2021
      Normalerweise wäre jeder kleine Amtsrichter dran und als befangen raus, wenn man ihn erwischte, wie er beim Beklagten zu Abend essen geht. Bei Verfassungs­richtern hält man dieses Ausmaß an Korruption und Parteilichkeit wohl für normal, aber bei Verfassungs­richterin gibt es keine Grenzen.
    • Die Motivation hinter dem Putsch des Bundesverfassungsgerichts, 7. August 2021
      Die Parteien haben Angst, dass sie Wahlen verlieren und die AfD wahl­entscheidend und damit mehr oder weniger regierungs­beteiligt werden könnte, und sei es auch nur als Mehrheiten­beschaffer einer Minderheits­regierung, also vielleicht einer CDU-FDP-Regierung, die nach außen so tut, als wäre sie eine Minderheiten­regierung, die sich mit der AfD nicht abgibt, hinter der Tür aber von denen die Stimmen geben lässt, so eine Art Dunkel­koalition.
      Die Vorgänge im Landtag von Thüringen bei der Minister­präsidenten­wahl und in Sachsen-Anhalt bei der Nicht­abstimmung über die Beitrags­erhöhung laufen nämlich schon in diese Richtung.
      Und wenn man das mal weiterdenkt und sich überlegt, welche Wirkung die jüngsten Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts haben, dann kommt man da auf drei Ergebnisse:
      1. Genau die politischen Punkte, die Hauptthemen der AfD sind, werden festzementiert.
            1. Klimapolitik
            2. Rundfunkgebühren
            3. Drittes Geschlecht
        Die Entscheidungen sind dafür gebaut, dass die AfD ihre politischen Ziele nicht mehr durchsetzen kann. Es sind quasi Entscheidungen gegen die AfD für nach der Wahl. Vermutlich mit zwei Taktiken. Einmal, um die AfD an politischen Umsetzungen zu hindern, wenn sie an Einfluss gewönne. Und zum zweiten, um Wähler davon abzuhalten, die AfD zu wählen, weil Wähler, die in diesen Punkten anderer Meinung sind, in der AfD die einzige Partei finden, die noch dagegen wäre. Das entfiele aber, wenn die Ziele nicht mehr erreichbar, weil festgenagelt sind.
      2. Wahlkampf wird verhindert.
        Die AfD könnte so nicht mehr Wahlkampf damit machen, die Kosten für den Klima-Umbau zu begrenzen und das alles kleiner oder gar nicht zu machen.
        Sie kann auch keinen Wahlkampf damit machen, die Rundfunk­beitrags­erhöhung zu bekämpfen.
      3. Die finanzielle Versorgung von Roten und vor allem Grünen wird gesichert.
        Beide Entscheidungen, Klimapolitik und Rundfunk­gebühren, führen dazu, dass Milliarden von Euro an rot-grüne Empfänger gehen, weil natürlich nur oder zumindest bevorzugt die in Sachen Klima und beim Rundfunk eingestellt werden. Gab ja schon Untersuchungen, wonach der Öffentlich-rechtliche Rundfunk fast nur aus Grünen-Wählern und ein paar SPD-Wählern besteht. Und dass der ÖRR eine Versorgungs­anstalt für Linksradikale und Antifa ist, hatte ich ja schon festgestellt. Oft indirekt über die Aufträge an externe Firmen, bei denen dann keiner mehr sehen und kontrollieren kann, wer auf dem Lohnzettel steht. [...] Der ÖRR ist im Prinzip ein Geldbrunnen mit eingebauter Waschanlage für Linksextreme, Antifa, und so weiter.
        Das passt wunderbar dazu, dass die SPD damit rechnen muss, bei der Wahl abzustürzen, und es bei den Grünen mit Baerbock auch nicht so läuft. Damit haben die dann weniger Abgeordneten-Posten, als erhofft, und müssen auch mit weniger Erstattungen und weniger Stiftungs­geldern rechnen.
        Beides, Klimapolitik und Rundfunk, sind aber perfekte Mittel, um Ersatz­finanzierungen für diese Parteien zu liefern.
      Ich komme deshalb zu dem Ergebnis meiner Muster­erkennung, dass es hier nicht um Verfassungs­recht[wp] geht, sondern darum, politische Entscheidungen, Machteinfluss und vor allem Geldfluss für die Zeit nach der Wahl (und weiteren Wahlen, weil man dann ja auch Einfluss auf die Richterwahl verlieren könnte) festzumauern. Bei beiden Entscheidungen war es wohl ungemein wichtig, die noch vor der Wahl rauszuhauen.
      Uns wird das dann als Verfassungsrecht verkauft, aber für mich sieht das so aus, als ginge es da nur darum, SPD, Grüne und Merkels Gespenst panzersicher zu verbuddeln und gegen widrige Mehrheiten zu wappnen. Die Politik wird unabänderlich gemacht und SPD und Grüne werden in die Geldschleudern Klima und Rundfunk verschoben und mit Geld ausgestattet. So als eine Art Untergrund­guerilla.
      Also systematisch die Demokratie auszuhebeln.
    • Das Bundesverfassungsgericht putscht, 6. August 2021
      Es schält sich mehr und mehr heraus, dass das Bundes­verfassungs­gericht nicht mehr der Hüter der Verfassung und der Grundrechte ist, sondern der Hebel ist, mit dem die Parteien das Grundgesetz aushebeln. [...]
      1. Wir haben eine Inversion der Grundrechte. Eigentlich sollen die Grundrechte den Bürger gegen die Staatsgewalt und deren Übergriffigkeit schützen und die Macht des Staates begrenzen.
      2. Das Bundesverfassungsgericht schützt Grundrechte und Verfassung nicht mehr, sondern missbraucht seine Macht, sogar über der Regierung zu stehen, um als außer­demorkratische, nicht demokratisch gewählte Instanz die Regierung zu übernehmen und Regierungs­entscheidungen zu treffen, die demokratisch und durch Wahlen nicht mehr angreifbar sind.
      3. Während echte, ernsthafte Verfassungs­beschwerden einfach übergangen und nicht angenommen werden, schreiben sich Verfassungs­richter die Verfassungs­beschwerden einfach selbst oder lassen sie aus ihrem unmittelbaren Bekanntenkreis schreiben, und mit gecasteten Beschwerde­führer­darstellern enie Verfassungs­beschwerde fingieren, um die formalen Voraussetzungen einer Entscheidung zu ermöglichen und politische Gerichts­entscheidungen zu treffen.
    • Linke und das Bundesverfassungsgericht, 16. April 2021
      Eigentlich demonstriert man dafür, jedes Recht abzuschaffen und sich einfach zu nehmen, was man will - einschließlich Wohnungen und Häusern. [...] Hammer und Sichel, Eigentum abschaffen, enteignen - das sind eindeutig verfassungsfeindliche Aktivitäten. Die demonstrieren nicht mal direkt gegen das Bundes­verfassungs­gericht (auch wenn sie drohen, es in Brand zu stecken), die demonstrieren direkt gegen die Verfassung, Recht und Demokratie. Und mittendrin die LINKE und die Grünen. Warum eigentlich werden LINKE und Grüne aufgrund solcher Umtriebe nicht als verfassungs­feindliche Organisationen betrachtet und beobachtet?
    • Ungeprüftes zum Stand der Gesellschaft und der Verfassungsrechtsprechung, 7. Juni 2020
      Wenn das stimmt - und es würde exakt zum bisherigen Verlauf dort passen - dann würde es auch exakt zu unserem korrupten Bundes­verfassungs­gericht passen, von dem ich ja beschrieben habe, dass die sich zum Staatsputsch die Verfassungs­beschwerden einfach schreiben lassen, um willkürlich zu urteilen.
      Und es würde *exakt* dazu passen, dass die in den USA auf Gender abgerichtete Verfassungsrichterin Baer 2012 meine Verfassungs­beschwerde in den Müll geworfen hat. Denn genau sowas zu verhindern, war ein Inhalt meiner Beschwerde - nämlich gesetzliche, dokumentierte, greifbare Anforderungen und Maßstäbe für Promotionen durch­zu­setzen. Eigentlich hatte das Bundes­verfassungs­gericht das (in anderer Besetzung) 1991 schon für Hoch­schul­prüfungen allgemein entschieden, aber nicht in der Konsequenz, wie ich das beantragt hatte.
      Es deutet alles darauf hin, dass die Ablehnung meiner Verfassungs­beschwerde und der ganze Gender-Quatsch den Umsturz, der jetzt kulminiert, schon seit spätestens 2012 vorbereitet haben.
      Die haben im Prinzip diese Migration, die ab 2015 stattfand, schon ab 2012 vorbereitet und hier vergleichbare Zustände wie in den USA hergestellt. Richtige Staatssabotage aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus.
      Das ist der Brüller: [...] Die hatten gefordert, dass sie wegen der Vorgänge in Minneapolis mit Blanko-Bestnoten durchs Examen kommen. Also Sonderbehandlungen für die Hautfarbe wollten. Wo sie doch sonst immer auf Gleichheit drängen.
      Darauf hatte der gefragt, woher er eigentlich wissen soll, wen das beträfe, weil momentan ja alle Vorlesungen online gehalten werden und er ja gar nicht erkennen kann, wer schwarz ist und wer nicht. Ob jemand die Namen hätte.
      Außerdem fragte er, wie Leute zu behandeln sind, die halb schwarz, halb asiatisch seien, ob die dann den vollen oder nur einen halben Freibrief bekämen.
      Dafür fordern sie jetzt, ihn zu feuern. Da werden jetzt knallhart Gratis-Bestnoten erpresst.
      Und genau das hat die Verfassungsrichterin Susanne Baer, in den USA auf Gender Studies abgerichtet wurde, hier seit 2012 vorbereitet.
    • Weiter zur Korruption am Bundesverfassungsgericht, 7. Juni 2020
      Schauen wir nochmal in die Entscheidung, das ist BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84, die findet man im Volltext beispielsweise hier[ext] oder hier[ext]. Man findet das aber immer wieder, solche Dinge wiederholen und rezitieren die da gerne, übrigens auch in Bezug auf Parteien[ext]. Das heißt, dass dieses Bundes­verfassungs­gericht - wenn dieser Bericht über das Vorab-Durchstechen von Entscheidungen - in seiner aktuellen Besetzung auf die bestehende Recht­sprechung geradezu scheißt. Die machen gerade, was sie wollen.
    • Noch mehr Korruption am Bundesverfassungsgericht, 7. Juni 2020
      Der Tagesspiegel berichtet[ext], dass das Bundes­verfassungs­gericht einer kleinen, ausgewählten Gruppe von Journalisten sein Entscheidungen vorher verrät. [...] Ich finde es jetzt nicht auf Anhieb, aber es gibt irgendwelche Rechtsprechung, und glaube, es war vom Bundes­verfassungs­gericht selbst, dass die Presse gleichbehandelt werden muss und eben niemand bevorzugt werden darf. Zeigt wieder mal, was für ein durch­verlogener, korrupter Sauhaufen dieses Bundes­verfassungs­gericht ist und wie die vor allem ihre Selbst­darstellung in den Vorder­grund stellen und manipulieren. Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass die auch ihre Entscheidungen danach ausrichten und ihre Fälle danach aussuchen.
    • Das Bundesverfassungsgericht und die CIA II, 15. Februar 2020 (War schon der Vater CIA-Mitarbeiter?)
    • Das Bundesverfassungsgericht und die CIA, 15. Februar 2020 (Wer steht da höher, Bundesverfassungsgericht/Grundgesetz oder CIA/BND? Wer ist da Koch und wer Kellner?)
    • Wer steht eigentlich höher? Das Bundesverfassungsgericht oder CIA & BND?, 14. Februar 2020
    • Das Bundesverfassungsgericht und die strategische Prozessführung, 19. Januar 2020
      Was ist eigentlich, wenn eine Verfassungs­gerichts­entscheidung nichtig ist, weil sich herausstellt, dass es an Vollmacht oder Beschwerde­führer fehlt? Und wer haftet eigentlich dafür?
    • Klima-Verfassungsbeschwerden teilweise online, 19. Januar 2020
      Was bei mir den Eindruck erweckt und Verdacht bestärkt, dass auch das wieder nur eine strategische Prozess­führung ist und die Beschwerde­führer gecastete Strohmänner sind, in Wirklichkeit die Deutsche Umwelthilfe (wie bei Luisa Greenpeace) dahintersteckt, also eigentlich Prozess- und Rubrums­betrug vorliegt. Es stinkt wieder mal verdächtig nach einer Verfassungs­beschwerde, die sich das Bundes­verfassungs­gericht zuspielen lässt, um Politik zu machen.
    • Verfassungsbeschwerde auf Handeln des Gesetzgebers, 19. Januar 2020
      Aus dem "Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden" unter I. Allgemeines: "Grundsätzlich gibt es auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers." - Kommentar: "Grundsätzlich" ist für Juristen ja auch nur eine kleine Rhetorik­schikane. Kein Grundsatz ohne Ausnahme, wenn man es gerade will.
    • Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen, 18. Januar 2020
    • Luisa, das Klima und das Bundesverfassungsgericht: Die erste Farce des Jahres 2020, 15. Januar 2020
      Werden da eigentlich die Rechte anderer irgendwie abgewogen? Kommen andere zu Wort? Nein. Ein paar Halbwüchsige und Halb­intellektuelle glauben, es müsste alles nach ihnen gehen, alle hätten sich nach ihnen zu richten.
      Das ist ein Dachschaden und keine Verfassungs­beschwerde.
      Um es mal ganz deutlich zu sagen: Ich habe schon viel juristischen Mist gelesen, aber noch nie so einen erbärmlichen Scheiß. Hätte ich das jetzt ohne Briefkopf gelesen, hätte ich gedacht, naja, typische Laien­beschwerde von 15-Jährigen, die noch nie etwas über Verfassungsrecht gelesen haben. Aber dass gleich zwei Rechtsanwälte so einen Quatsch von sich geben...
      Das ist so ein typischer Fall von Missbrauch. Wo Anwälte gegen Verfahrens- und Verfassungs­recht verstoßen, das sie von Berufs wegen eigentlich besser wissen müssten. Der Anwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und deshalb eigentlich als Schmutz­filter den Gerichten vorgeschaltet. Es ist Pflicht und Aufgabe eines Anwaltes, Mandaten von so einem Quatsch abzuhalten und Gerichte nicht mit solchem Kinderkram zu belästigen und von wichtiger Arbeit abzuhalten. Genau deshalb gibt es im Verfahren der Verfassungs­beschwerde die Missbrauchs­gebühr, die in aller Regel nur verhängt wird, wenn der Beschwerde­führer anwaltlich vertreten war und der Anwalt es eigentlich besser wissen müsste.
      Das ist ein ordinärer und noch dazu schlechter PR-Stunt.
    • Steht die nächste eingekaufte Fake-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bevor?, 13. März 2018
      Das stinkt doch schon wieder meilenweit nach Streitfall­fälschung am Bundesverfassungsgericht. Ich habe ja neulich bei mehreren Fällen - Versorgungs­anspruch für Migranten, Drittes Geschlecht im Reisepass, BND-Gesetz - aufgezeigt, dass es da Verbindungen zwischen dem Bundes­verfassungs­gericht und seinen Richtern zu den Organisationen gibt, die die "Beschwerde­führer" suchen, casten, finanzieren und ihnen fertig geschriebene Verfassungs­beschwerden schreiben, die sind dann eigentlich nur noch Stroh­männer, die ihren Namen hergeben, damit das Bundes­verfassungs­gericht ohne demokratische Legitimierung und Kontrolle "durch­regieren" und Entscheidungen treffen kann, die niemand mehr anfechten kann. Ziel etwa der Verfassungs­richterin Baer. Ein systematischer Staats­putsch ausgerechnet von einem Verfassungs­organ, das darüber wachen sollte, dass das nicht passiert. Dazu gehört auch, dass die den Leuten vorher auch aus­sichts­lose Streitig­keiten durch alle Instanzen finanzieren, damit die Zugangs­vor­aus­setzungen zur Verfassungs­beschwerde erfüllt sind.
    • Wieder eine Abmahnung, wieder aus Leipzig, 6. März 2018
      Da sollte man sich langsam mal Gedanken zur Meinungs- und Informations­freiheit machen. Und ob der Bürger, Wähler und Meinungs­freiheits­grund­rechts­träger vielleicht gar nicht alles wissen dürfen können soll. [...] Und neulich habe ich ja schon berichtet, dass das Bundes­verfassungs­gericht Politik macht, indem gerichtsnahe Personen die Verfassungs­beschwerden schreiben und entwerfen und dazu passende Beschwerde­führer suchen und casten, die dann als Strohmann fungieren. Ich hatte neulich mal über einen Fall berichtet, in dem eine Mutter mit vielen Kindern als Asylbewerberin einen Bescheid über ziemlich viel Geld bekommen hatte. Neulich nun hieß es dazu, dass da jetzt abgemahnt würde [...] Und die machen da nun die große Abmahne, und dazu auch gleich ein großes Presse­gedöns. Was in gewissem Widerspruch zu deren angeblichem Ansinnen steht, die Privatsphäre ihrer Mandantin zu schützen. Man will angeblich gegen Hass und Hetze vorgehen. Ob diese Vorgehensweise mit Abmahnungen und Kosten­rechnung dazu geeignet ist, ist durchaus eine Frage. Jedenfalls habe ich gerade auch so eine Abmahnung bekommen. [...]
    • Ein historisch einzigartiges Experiment, 23. Februar 2018
      Wie tief steckt das Bundes­verfassungs­gericht da mit drin? Wird das Experiment von amerikanischen Universitäten aus gesteuert? War Susanne Baers geheimnisvolle und als Professur getarnte "Beratungs­tätigkeit" für die Bundes­verwaltung Teil dieses Experiments?
    • Panzert man ein ein linkes Bundesverfassungsgericht gerade gegen wechselnde Mehrheiten?, 12. Februar 2018
      Über die Verfassungs-Junta habe ich einiges geschrieben. Nun weist mich ein Leser darauf hin, dass es Anzeichen gibt, dass die sich von einer demokratischen Entwicklung abkoppeln und gegen den Souverän panzern wollen.
      Linke Ideologen haben das Bundes­verfassungs­gericht unterwandert und produzieren gerade durch konstruierte und gecastete Pseudo­verfassungs­beschwerden politische Urteile, die sich Regierungs- und Gesetzgeber­kompetenzen anmaßen. Und jetzt merken sie, dass Linke in ganz Europa Stimmen verlieren, weil die Wähler von Ideologie, Bevormundung, Blödsinn und Korruption die Nase voll haben, und jetzt scheint man zu überlegen, wie man linke Entscheidungen so zementieren kann, dass sie durch demokratische Wahlen nicht mehr zu ändern sind: "Project Waterproof".
    • Zur Juristen-Junta und dazu, wie Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen gemacht werden, 7. Februar 2018
      Das Flüchtlingskommissariat der UN meint also, dass Tschetschenen nicht aus Gründen der Sicherheit, sondern weil es hier seit dem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts freies Geld gibt, hier her kommen. Ganze Dörfer haben alles verkauft, um die Fahrt nach Deutschland finanzieren zu können. Wer steckte damals hinter der Klage? Prozess­bevoll­mächtigte war eine Rechtsanwältin Eva Steffen.[ext] Weitere Informationen hier[ext], hier[ext], hier[ext] und hier[ext]. Außerdem teilt sich Eva Steffen anscheinend eine Kanzlei, zumindest aber mal die Anschrift [...] mit Kerstin Müller, Fachanwältin für Migrations­recht und Mitglied der Refugee Law Clinic Cologne[ext]. Zur Orientierung: Die Verfassungs­richterin Susanne Baer hat in Berlin die Humboldt Law Clinic produziert, zusammen mit ihrer damaligen Mitarbeiterin Nora Markard, die wiederum mit dem Berliner Richter und Ex-Verfassungs­gerichts­mitarbeiter Ulf Buermeyer die Gesellschaft für Freiheits­rechte betreibt, die ihrerseits wieder das Kläger­casting für Verfassungs­beschwerden betreibt.) (Statt Warfare verwenden sie Lawfare um Staaten zu zersetzen. Man kann es also nicht mehr anders sagen: Das Bundes­verfassungs­gericht wurde von einer kriminellen Clique übernommen[wp], die da gesamte Verfassungs­gerichts­verfahren vorgaukeln und vortäuschen, um völlig außerhalb jeglicher demokratischer Legitimation den Staat umzubauen und im Ergebnis zu zerstören. Und wenn der UN-Flüchtlings­kommissar, der ja auch hier an den Verfahren beteiligt war, das (siehe oben) schon selbst so einschätzt... Die Analyse heißt: Es gibt eine Stelle im Staat, die keiner Kontrolle mehr untersteht, die über allem steht, die nicht demokratisch kontrollierbar ist, und die unbegrenzte Macht hat. Das Bundes­verfassungs­gericht. Und das wurde von Kriminellen übernommen, die da jetzt ihr Unwesen treiben.
    • Die Juristen-Junta putscht, 6. Februar 2018
      Das Bundesverfassungsgericht gibt hier - unangreifbar - jedem Menschen der Welt einen Voll­versorgungs­anspruch, und sie kommen dann auch alle zum kassieren.
      Das passt exakt zur Nichtannahme meiner Verfassungs­beschwerde, denn sie verfolgen ja auch das Ziel, dass einfach jeder, der will, leistungslos Doktorgrad und Professur bekommt, wir haben ja auch schon über 200 Gender-Professorinnen, die wie Baer nichts können, nichts tun, aber unkündbar bis zum Lebensende vom Steuerzahler dick durchfinanziert werden. Das gleiche Prinzip wie Hartz-IV für alle. [...]
      Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass das Bundes­verfassungs­gericht sich seine Beschwerden selbst schreiben lässt und nur noch das entscheidet, was es in seiner politischen Agenda entscheiden will, oder eben nur die Verfassungs­beschwerden, die es selbst geschrieben hat. [...]
      Es entsteht ein immer dichteres Netz, ein immer stärkerer Eindruck, dass wir einem massiven Verfassungsputsch ausgesetzt sind, dass der Staat aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus und unter Mitwirkung von dessen ehemaligen Mitarbeitern zersetzt, zerstört, geplündert wird. Ausgerechnet aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus. Das, wogegen es keine demokratische Gegenwehr mehr gibt.
    • Die große schmutzige Verfassungsgerichtszirkusshow, 30. Januar 2018
      Über das Zusammenwirken von Justiz, Bundes­verfassungs­gericht und Presse.
      Das Bundesverfassungsgericht selbst betreibt Manipulationen, die ich in einem Rechtsstaat nicht für möglich gehalten hätte. Heute wurde so richtig plastisch sichtbar, warum die Presse sich strikt weigert, über die Machenschaften rund um das Bundes­verfassungs­gericht zu berichten. Sie stecken selbst tief mit drin. Jeder auch nur halbwegs seriöse Journalist hätte heute empört dazwischen­rufen müssen, dass das doch eine Farce sei, wenn sie erst Profile erstellen, um dann damit optimale Grundrechts­verletze zu suchen. Es gab keine. Es gab da keine seriösen Journalisten. Mir konnte übrigens dort niemand erklären, wieso eigentlich solche privat­rechtlichen Lobby­organisationen für ihre Presse­konferenz ein aus öffentlich-rechtlichen Fernseh­gebühren bezahltes Gebäude (Träger sind die ARD-Sender, denn die ARD selbst ist ja nicht rechtsfähig, was mir dort auch bestätigt wurde) nutzen können. Sowas wird also auch noch aus unseren Fernseh­gebühren subventioniert.
      Es spielt vor dem Bundes­verfassungs­gericht keine Rolle mehr, ob man in Grundrechten verletzt wird. Es geht nur noch darum, ob es gerade irgendeinem Verfassungsrichter in sein persönliches Portfolio passt. Es geht nur noch um die Show und sonst um gar nichts mehr.
    • Stunk und Korruption am Bundesverfassungsgericht, 9. Januar 2018
    • War die 3.-Geschlecht-Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung der totale Fake?, 13. November 2017
      War der gar nicht aktiv legitimiert und in diesem Grundrecht nicht betroffen? Haben die keinen passenden gefunden, der sich für sowas hergibt, und deshalb 'ne Schwindel­nummer durchgezogen? Also nicht nur Strohmann, sondern sogar ein untauglicher Strohmann? [...] Die Frage muss man sehr deutlich stellen: Die Verfassungs­richterin Susanne Baer ist seit 15 Jahren Professorin für "Gender Studies", bekam Millionen für "Geschlechter­forschung" - und weiß nicht, was Geschlecht eigentlich ist, will nicht gemerkt haben, dass die Beschwerde nicht begründet und sogar unzulässig ist, weil es nicht stimmt?
      Verfassungs­sabotage aus dem Verfassungs­gericht
      • Bundesverfassungsgericht - Biologisches Geschlecht, Belles Lettres am 12. November 2017 - (MP4)[ext]
        Das Bundes­verfassungs­gericht hat den Gesetzgeber dazu ver­urteilt, das Personen­stands­gesetz[wp] so ab­zu­ändern, daß für die Ge­schlechts­­bestim­mung jedes Neu­gebore­nen künftig ein Gen­test nötig wird. Wenn ein Kind nicht den euploiden[wp] Gono­somen­satz XX-46 oder XY-46 aufweist, ist der Arzt ver­pflich­tet, statt Mäd­chen oder Junge ein drittes Geschlecht ein­zutragen. Dabei sind fast alle nicht-eu­ploi­den Men­schen im Geno­typ und im Phäno­typ ein­deutig Frauen oder Män­ner. Dem Gericht ist ent­gan­gen, dass der Kläger gar nicht zu diesen Men­schen, son­dern zu einer win­zigen Min­der­heit mit X0-XY-Mosaik gehört.
    • Spuren einer Wellness-Verfassungsgerichtsentscheidung, 9. November 2017
      Ein neues Detail ist mir in diesem Video[ext] noch aufgefallen: Vanja (Beschwerdeführer) sagt, dass es auch um den Eintrag im Reisepass gehe. Gerade das halte ich aber für eine Dummheit, denn gerade den Reisepass braucht man nur im Ausland außerhalb der EU, und gerade die scheren sich nicht um Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts, sondern richten sich nach eigenem Recht. Und viele Länder haben für diese Gender-Kapriolen nichts übrig und ihre Datenbanken und Einreise­formulare auch nicht darauf eingestellt. Da kann man ziemlichen Ärger bei der Einreise bekommen. Und manchmal kann man da auch unter finstere Leute fallen, die da ebenfalls nichts für übrig haben. Was auch immer man ist, ich persönlich hielte es für ratsam, da einfach M oder F einzutragen und möglichst ohne Diskussionen und Ärger durchzukommen.
      Eine Leserin schrieb mir entsetzt zu dieser Gerichts­entscheidung, dass sie nicht fassen könne, wie man so einen "Stigma"-Eintrag erfinden könne. Das sehe ich auch so. Wenn man mal weiß, welchen enormen, gnadenlosen Gruppen- und Bekenntnis­druck die Gender-Spinner aufeinander und gegenseitig ausüben, wird man in der Szene mit höchster Wahrscheinlichkeit gemobbt und ausgegrenzt werden, wenn man nicht das Sonder­geschlecht im Reisepass vorweisen kann. Wehe, wenn sich der politische Wind mal dreht oder die mal in ein islamisches Land einreisen wollen. Sie wussten ja in der Entscheidung noch nicht, ob sie das neue Geschlecht "inter" oder "trans" nennen wollen. Warum nennen sie es nicht einfach "stigma?
      Aber bitte, jedem den Ärger, den er haben will. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. In diesem Fall ist allerdings fraglich, ob es wirklich der Wille des Beschwerde­führers, oder nicht eher seiner Aktivisten war. Die Schussrichtung bestimmt ja auch die Kanone und nicht ihr Kanonenfutter.
    • Das Bundesverfassungsgericht und die "Dritte Option", 9. November 2017 (Schöner Korruptions­kreislauf. Ich hatte doch gleich vermutet, dass der "Beschwerde­führer" da nur ein politischer Strohmann war und da Politik dahinter­steckte.)
    • Verfassungsgericht strohdoof, Ansichten eines Informatikers am 8. November 2017 (Ein Verfassungsorgan, das an seinen Aufgaben scheitert. Mein Kommentar zur Entscheidung über das "dritte Geschlecht".)
    • Das Bundesverfassungsgericht heuchelt wieder (und die FAZ macht mit), 5. Oktober 2017
    • Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber?, 11. Mai 2017
      Es sieht gerade so aus, als würde das Bundesverfassungsgericht einen der wichtigsten Grundsätze der Demokratie und Gewaltenteilen, nämlich "Wo kein Kläger, da kein Richter", unterwandern und sich selbst die Verfassungs­beschwerden machen, über die es gerne entscheiden möchte, um oberhalb der Staatsgewalten, demokratisch nicht legitimiert und unabänderlich Politik zu machen und den Staat zwangsweise auf links zu ziehen.
    • Frischfleisch: Die Frau, die man krampfhaft gesucht hat, 11. Juli 2016
      Christine Langenfeld, "Irgendwie versinkt das Bundes­verfassungs­gericht immer tiefer in Kompetenz­losigkeit. Schon blöd, wenn man nicht mehr aus einem Kompetenzpool schöpfen kann, sondern von vornherein krampfhaft nach Frau sucht. Aber wozu brauchen die auch noch Kompetenz? Grundrechte zählen für die ja eh nicht mehr viel, die sind ja eh zum Gesinnungs­komitee verkommen. Grundrechte als Individual­rechte kommen da nicht mehr vor, das sind nur noch solche Kollektiv­gerechtigkeiten, um die die sich kümmern."
    • Bundesverfassungsgericht dankt ab, 22. Juni 2016 (Karlsruher Operettenbude)
    • Presserechtsurteil: Webseiten sind keine Presse!, 31. Januar 2016 (Einige Hintergründe dazu, wie Susanne Baer Verfassungsrichterin wurde.)
    • Bundesverfassungsgericht dankt ab, Ansichten eines Informatikers am 22. Juni 2016 (Karlsruher Operettenbude)
    • Die Märchen der Verfassungsrichter, 16. Dezember 2014
    • Über die Lächerlichkeit des Bundesverfassungsgerichts, 30. Dezember 2012
  • Bundesverfassungsgericht dankt ab, Es gibt immer Alternativen am 21. Juni 2016 (Siehe auch Kommentare)
  • Youtube-link-icon.svg Das Bundesverfassungsgericht - Werner May (2. April 2015) (Länge: 13:27 Min.)
  • Dr. Rolf Lamprecht, Karlsruhe: Ist das BVerfG noch gesetzlicher Richter? (NJW 2001, 419)
  • Christl Ruth Vonholdt: Gender-Theorien am Bundesverfassungsgericht, Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft am 21. Februar 2011
  • PaPPa.com fragt: Feministische Unterwanderung des Bundesverfassungsgerichts?, um 1998 (Wer ist Sabine Heinke?)
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