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Verfassungsrichter

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Verfassungsrichter - Erfind*er­Innen des Dritten Geschlechts

Der Begriff Verfassungsrichter bezeichnet einen per Wahl durch ein einschlägiges Gremium in sein Amt gelangenden Juristen, dessen Aufgabe als Mitglied eines Kollegiums innerhalb eines Gerichtsorgans in der Prüfung der Verfassungs­konformität von Gesetzen und Hoheitsakten[wp] besteht. Die Wahl zum Verfassungs­richter in Deutschland[1] erfordert keinerlei spezifische Qualifikation und erfolgt durch einen so genannten Wahl­ausschuss des Bundestags[ext] nach dem Kriterium des Parteien­proporzes.[2]

Einzelnachweise

  1. Anmerkung: Der Amtstitel Verfassungsrichter ist in Deutschland aufgrund der Nichtexistenz einer Verfassung semantisch irreführend bzw. falsch, weshalb die terminologisch korrekte Bezeichnung Grundgesetz­richter lauten müsste.
  2. Nähere Ausführungen finden sich in dem Blog-Beitrag von Hadmut Danisch: Presserechtsurteil: Webseiten sind keine Presse!, Ansichten eines Informatikers am 31. Januar 2016

Querverweise

Einzelnachweise