Das Schlagwort Begründungsfindung (Kofferwort aus Rechtsfindung und Begründung im Sinne von juristisch begründeter Vortrag) bezeichnet die nachträgliche Begründung eines Rechtsspruchs[wp] oder einer Anklage[wp] nach einer aus Willkür[wp], ideologischer Motivation oder nach politischen Vorgaben vorangegangenen Entscheidung des betreffenden Rechtssprechungsorgans als gängige Praxis.
Hintergrund
Im Justizsystem
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«Die [Richter] reden zwar immer von "Rechtsfindung", das ist aber leeres Gerede. Tatsächlich machen sie, was sie gerade wollen, und betreiben dann "Begründungsfindung".
Das liegt schon in der Natur der Reihenfolge: Sie entscheiden ad hoc und brauchen dann Monate, um eine Begründung zu finden. Und nicht selten habe ich es erlebt, dass sie schon vorher entscheiden. Dass sie nicht abwarten, was in der Verhandlung passiert, sondern sie so lenken, dass das herauskommt, was sie brauchen.» - Hadmut Danisch[1]
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«Ich beobachte schon seit einiger Zeit, dass sich unsere Justiz im Allgemeinen und unsere Staatsanwaltschaften im Besonderen immer weniger um Recht und Grundrechte scheren, und immer mehr zu sozialistischen Moralhütern werden. Es ist zunehmend egal, wie etwas juristisch zu beurteilen ist, weil sich unter Juristen inzwischen eigentlich kaum noch jemand um Recht schert. Ich habe schon lange gesagt, dass Juristen keine Rechtsfindung betreiben (wie sie gerne behaupten), sondern machen, was sie wollen (oder sollen) und dann Begründungsfindung treiben.» - Hadmut Danisch[2]
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In der Wissenschaft
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«Das ist allerdings die Pervertierung von Wissenschaft. Es geht nicht um Analyse, sondern um Ideologie und deren Begründungsfindung.
Es findet ebenso eine Verdrehung statt wie in der Juristerei, in der es in immer größeren Teilen nur noch um Begründungsfindung geht.» - Carsten Thumulla[3]
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In Politik und Meinungswirtschaft
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«[D]ie Rhetoriker[wp], Rabulistiker[wp] und Dialektiker finden immer irgendeine Begründung, um zu sagen, dass man sich falsch verhalten hat, nämlich weil die Kriterien nicht vorher festgelegt werden, sondern erst nachträglich zum Zeitpunkt der Wertung willkürlich so gesetzt werden, dass sie gerade passen. So funktioniert heute Politik. So funktioniert Presse. So funktioniert Rechtsprechung. Denn Rechtsprechung ist auch keine Rechtsfindung mehr, sondern willkürliches Festlegen mit anschließender Begründungsfindungsrhetorik.» - Hadmut Danisch[4]
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Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise
Querverweise