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Elternrecht

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Zitat: «Es gibt keine "Väterrechte"; was es hingegen eben schon gibt, das sind die Naturrechte der Eltern, und die muss sich niemand seitens Mutter Staatin erst mal großmächtig und untertänig zubilligen lassen. Naturrecht: Elternrechte hat man einfach so. Es schadet nicht, sich diese Tatsache wieder einmal vor Augen zu führen.

Versucht besagte Mutter Staatin, mir besagte Naturrechte künstlich wegzunehmen, aus welchen idiotologischen "Gründen" auch immer, dann herrscht im Grunde Krieg: Ich hätte jedes Naturrecht der Welt auf meiner Seite, mir notfalls auch mit Gewalt Recht zu verschaffen...» - Carlos[1]

Zitat: «Geht es nach dem Willen Manuela Schwesigs, soll es Jugendämtern und Gerichten - also dem Staat - leichter gemacht werden, Kinder bei den Pflege­eltern zu belassen. Dies käme einer (weiteren) Einschränkung der Erziehungs­rechte der leiblichen Eltern gleich.

Bei Schwesigs Konzept wird eines sehr deutlich: "Kinderrechte ins Grundgesetz" bedeutet "weniger Elternrechte". Beide stehen nach Auffassung von Schwesig und anderer linker Politiker in Konkurrenz.

Selten erwähnen diese Politiker, dass im Grunde die Rechte des Staates über das Kind in Konkurrenz mit den Eltern­rechten stehen, denn "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufzunehmen bedeutet automatisch eine größere Einfluss­nahme des Staates auf die Belange der Kinder. [...]

Was Deutschland wirklich braucht, sind keine linkslastig definierten "Kinder­rechte", sondern eine Stärkung der Familien­kultur.» - Mathias von Gersdorff[2]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [3]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Netzverweise