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Udo Di Fabio

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Udo Di Fabio
Udo Di Fabio.jpg
Geboren 26. März 1954
Beruf Jurist

Udo Di Fabio (* 1954) ist ein deutscher Jurist und war von 1999 bis Dezember 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Di Fabio reflektiert in seiner weit über Fragen der Rechtsordnung ausgreifenden Publikation "Die Kultur der Freiheit" den Status Quo und die künftigen Entwicklungs­perspektiven der bundes­deutschen Gesellschaft mit Blick auf die Leitwerte des Grundgesetzes einerseits und auf die Implikationen des Globalisierungs­prozesses andererseits. Dabei setzt er auf das Fortbestehen unterschiedlicher Kulturen und die Pluralität der National­staaten als identitäts­stiftende Gemeinschaften. Der westliche Wertekanon, der im Aufklärungs­zeit­alter aus seinen spezifischen antiken und jüdisch-christlichen Wurzeln erwachsen sei, rechtfertige keinen Absolutheits­anspruch und sei mit Behutsamkeit und Reflexions­bereit­schaft an andere gewachsene Kulturen heranzutragen. Aufgabe der an Selbsterhaltung und am Fortbestehen ihrer Leitwerte interessierten National­staaten aber sei es, die Quellen ihrer Kultur nicht versiegen zu lassen. Zweierlei hält Di Fabio dazu für notwendig: zum einen die Neubelebung Bindung stiftender Kultur­güter und Institutionen, zum anderen und in Verbindung damit die Vorsorge für ausreichende Nach­kommen­schaft. Denn wo die künftigen Träger fehlen, können kultur­bezogene Werte nicht überdauern. In der Konsequenz fordert Di Fabio eine gesellschaftliche Umorientierung weg von flachen, oft kurzatmigen Selbstverwirklichungs­ideen und -praktiken hin zu nach­haltigem Wirken und Auf­gehoben­sein in sozialen, vor allem familiären Bindungen. In diesem Sinne finden auch Religions­gemein­schaften als Mittler von gewachsener Kultur und Bindung bei ihm positive Berücksichtigung. Umstritten war das Buch vor allem wegen der Stellung­nahme zugunsten der Familie mit Kindern als gesellschaftliches Leitbild. Während ein Teil der Kritiker darin einen konservativen Rückschritt in die Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland erblickte, sahen andere Rezensenten in der Stellungnahme Di Fabios ein auf dem Autonomie­verständnis der Moderne beruhendes Konzept, welches Kinder und Familie als Freiheitsgewinn auffasse.

Reden

Veröffentlichungen

Pandemie und Gesellschaft

Tatsächlich ist die Gesellschaft schon lange im Krieg, befand sich nur im Zustand des Siedeverzugs. Die Flüssigkeit kocht eigentlich, man sieht es ihr nur nicht so an, weil die Temperatur zwar erreicht ist, aber der Siedevorgang noch keinen Anfangspunkt gefunden hat. Dann kam Corona als Nukleationskeim dazu, und es ging los. Corona war der Anlass, aber nicht die Ursache.

Nicht nur nach meiner Beobachtung, sondern auch, wenn ich mit meiner Amygdala-These richtig liege, hat man die Gesellschaft schon lange in einen psychischen Kriegszustand versetzt, indem man sie einer pausenlosen, auf allen Kanälen eingetrommelten Brachial­konfrontation mit allem, was ihr fremd ist, ausgesetzt hat. Die Geisteswissenschaftler nehmen an, dass man damit per Diskurs­therapie die Gesellschaft "dekonstruieren" kann (und soll), aber ich glaube das exakte Gegenteil, nämlich dass man damit die Gesellschaft neural in einen Krisenzustand versetzt, der nur sehr schwer und langwierig, oder nach dem, was ich in einigen Texten gelesen habe, gar nicht mehr reversibel ist.

Man könnte auch sagen, das "historisch einmalige Experiment"[ext] ist gescheitert, aber es ist ungeklärt, wer das Labor wieder aufräumt und den Schaden zahlt.

Und wenn ich mit meiner These richtig liege, dann ist diese Gesellschaft nicht mehr zu reparieren und zu befrieden, weil wir aus dem Dauer­verteidigungs­zustand neural nicht mehr rauskommen. Selbst wenn er reversibel wäre, würde das vermutlich voraussetzen, die Konfrontation zu beenden, und das dürfte inzwischen unmöglich sein.

Und wenn man sich erst mal in diesem Zustand befindet, dann reicht ein Zündfunke, ein Nukleations­keim. Und der kam halt gleich im XXXL-Format in Form einer Zweijahres­pandemie und intramuskulär.

Ich glaube deshalb nicht, dass diese Aggression, die man beobachtet, eine Folge der Pandemie oder der Impfdebatte ist, sondern dass umgekehrt die Pandemie auf eine bereits vergiftete und kaputte Gesellschaft traf, und der gesellschaftliche Großschaden sie außer Lage versetzt hat, mit einem Vorgang wie der Pandemie noch umzugehen. [...]

Wir haben hier ein massives Misstrauen in alle Politik und Medien.

Und das kommt nicht von ungefähr. Dieses Misstrauen, diese Feindseligkeit hat man sich redlich erarbeitet.

Und von einem Ex-Verfassungsrichter hätte ich da erwartet, dass der sich mal überlegt, welche Rolle dabei das Versagen des Bundesverfassungsgerichts spielt, das auch nur noch als korruptes Parteien­tribunal und nicht mehr als Grundrechte­gericht wahrgenommen wird.

Da sagt der

Zitat: «Di Fabio: Einzelne Maßnahmen, wie eine nächtliche Ausgangssperre, um private Treffen zu unterbinden, waren sicher grenzwertig. Andererseits muss der Staat bei einer dramatischen Zunahme des Infektions­geschehens auch handlungs­fähig sein. Insofern würde ich sagen: Die Maßnahmen waren überwiegend gerechtfertigt. Und die Vorstellung, dass Grundrechte pauschal und undifferenziert außer Kraft gesetzt worden wären, stimmt so nicht.»[1]

Doch, das sind sie, nur eben nicht erst jetzt.

Im Prinzip sind alle Grundrechte nach Artikel 3 nur noch ein Lotteriespiel, ob man gerade die persönlichen Interessen und Steckenpferde des jeweiligen Bericht­erstatters trifft. Und vor allem: Grundrechte haben nur noch die, die sie eigentlich nicht oder kaum haben. Wir haben eine doppelte Umkehrung der Grundrechte:

  • Grundrechte wirken nicht mehr zugunsten der Bürger, nicht mehr als Schutz gegen den Staat, sondern als Brechstange des Staates gegen den Bürger, die Richtung ist umgekehrt worden.
  • Je weißer, männlicher, deutscher man ist, desto weniger ist von den Grundrechten übrig, desto mehr ist man von den Grundrechten ausgenommen.

Ich zum Beispiel habe weder als Grundrechtsträger, noch als Wähler je die Möglichkeit gehabt, jemals irgendwas zu Migration oder Klimapolitik zu sagen. Es war nie Gegenstand einer Wahl, und wenn man was sagt, kriegt man aufs Maul.

Im Gegensatz dazu können tibetanische Bergbauern, die mit uns überhaupt nichts zu tun haben, hier per Bundes­verfassungs­gericht und damit über- und außer­demokratisch und politisch unveränderlich die Klimapolitik vorgeben, obwohl doch die Staatsgewalt laut Grundgesetz vom Volke, also uns und nicht aus Tibet ausgehen sollte.

Und geradezu naiv oder täuschend ist dann das:

Zitat: «Bei Reden anlässlich von Treffen der Verfassungs­organe handelt es sich um Stellung­nahmen, nicht um Einfluss­nahmen. Das Bundes­verfassungs­gericht lässt sich nicht durch Abendessen beeinflussen.»[1]

Na, bei deren Gehalt sicher nicht mit einem Abendessen. Da kommen ja auch eher die Millionen wie bei Verfassungs­richterin Hohmann-Dennhardt in Frage, die ja bei Mercedes und VW dicke abgeräumt hat. Lecker zu essen wird sie da wohl auch nicht nur einmal bekommen haben. Und manchmal geht es ja nach Vorkasse, etwa bei Susanne Baer, die die Professur und Lebens­pensionierung vorher schon bekommen hat und dann mit passender Richterschuld ins Amt ging, was gut dazu passt, dass sie nicht nur Richterin in eigener Sache ist, sondern auch gleich in allen drei Staatsgewalten gleichzeitig herumturnt.

Außerdem muss man die Verfassungs­richter ja eigentlich auch gar nicht mehr beeinflussen, denn korrupt sind sie ja schon selbst, denn es sticht schon ins Auge, dass sie am liebsten die Verfassungs­beschwerden aus ihrem direkten Freundeskreis und Umfeld annehmen (was den Gedanken aufkommen lässt, dass sie sie gleich selbst schreiben und sich so machen, dass sie per Entscheidung Politik machen können).

Und dass die Parteiverankerung und die Seilschaften bei der Auswahl weit wichtiger als die richterliche Befähigung sind, das sieht ja längst ein Fußkranker. [...] Niemand in der Politik, vor allem nicht in CDU/CSU, SPD und Grünen, würde noch jemanden zum Richter wählen, der ernstlich gefährlich oder juristisch werden würde oder könnte.

Hadmut Danisch[2]
Ich hatte doch gerade geschrieben, dass der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio zwar beobachtet und erkennt, dass die Gesellschaft im Kriegszustand ist, sich bei den Ursachen aber völlig vertan und verirrt hat.

So von wegen Korrelation[wp], Koinzidenz[wp] und Kausalität[wp]. Ich gebe eine kleine Denkhilfe: Die Corona-Epidemie hat erst 2020 angefangen, vorher wussten wir davon nichts. Der Kriegszustand im Hirn dauert aber schon viel länger an. Die Epidemie und die Impfung können also nicht kausal sein, aber es liegt in der Natur des Juristen, ungeachtet jeder Kausalität immer den verantwortlich zu machen, den er am leichtesten greifen und rubrums­tauglich benennen kann. Schuld ist immer der, für den das Urteil dem Richter am leichtesten fällt.

Ich hatte ja ein Zitat von Di Fabio in der WELT aufgegriffen:

Zitat: «Bei Reden anlässlich von Treffen der Verfassungs­organe handelt es sich um Stellung­nahmen, nicht um Einfluss­nahmen. Das Bundes­verfassungs­gericht lässt sich nicht durch Abendessen beeinflussen.»[1]

Stimmt, so billig sind sie nicht, [...] Sie sind korrupt, aber nicht schon dadurch zu bestechen, dass man ihnen was zu essen gibt.

Ein Leser wies mich dazu auf diesen Artikel über ein Di Fabio-Gutachten für Horst Seehofer von 2016 hin: Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt

Zitat: «Ex-Verfassungsrichter Di Fabio stellt in einem Gutachten fest: Eine Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund wäre Erfolg versprechend. Es gebe keine Verpflichtung zur unbegrenzten Flüchtlings­aufnahme.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) freut sich, dass er als "Erfahrungs­jurist" wieder einmal von studierten Spitzen­juristen recht bekommen hat. Denn Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundes­verfassungs­gericht, hat in einem Gutachten der bayerischen Staats­regierung bestätigt, dass die angedrohte Verfassungsklage des Freistaats gegen die Flüchtlings­politik der Bundesregierung juristisch durchaus berechtigt wäre.

"Das Gutachten bestätigt voll die wesentlichen Positionen der Staats­regierung und unsere Haltung, dass die Bundespolitik offener Grenzen und somit grenzenloser Zuwanderung verfassungs­rechtlich angreifbar ist", sagte Bayerns Staatskanzleichef Marcel Huber bei der Vorstellung des Gutachtens in der Münchener Staatskanzlei. [...]

Für Seehofer, der das Gutachten schon vor der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth studiert hatte, zeigt der ehemalige Verfassungs­richter auf, dass das individuelle Asylrecht keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern von Bürgerkriegen darstellt. "Die Kontingentierung nicht nur zulässig, sondern auch verfassungs­rechtlich geboten", sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback[wp] (CSU). Das Dublin- und Schengen-System sei zusammen­gebrochen.»[3]

Das ist kein inhaltliches Gefälligkeits­gutachten, denn inhaltlich halte ich es für richtig.

Aber die Erfahrung - vor allem meine selbst erlebten und die in anderen Fällen beobachten - zeigt eben auch, dass es für einen Verfassungs­richter noch lange kein Grund ist, den Mund aufzumachen, nur weil etwas juristisch richtig ist. Man kann in der Sache Recht haben, soviel man will, man bekommt es von Verfassungs­richtern aber nur noch, wenn es gerade in deren politische Absichten passt und ihnen die Gelegenheit gibt, Politik zu machen, oder man zu deren persönlichen Freundeskreis gehört.

Die Gefälligkeit der verfassungs­richterlichen Gefälligkeits­gutachten und -entscheidungen liegt weniger im Inhalt, als darin, überhaupt welche zu bekommen. Das ist ja längst nur noch eine kleine Clique, die das Verfassungsding da intern unter sich ausmacht. Und das betrifft ja nicht nur den Vorgang als solchen, die sind ja längst zum Show- und Operetten­gericht verkommen. Ich hatte das ja damals zur Vorrats­daten­speicherung beschrieben, wo die komplett an der Sache vorbei­entschieden und es nicht gemerkt haben, weil sie alle möglichen Polit-Kasper und Cliquen-Promis angehört und eingeladen haben, aber nicht einen einzigen, der mit der Vorrats­daten­speicherung überhaupt zu tun hatte und wusste, was da eigentlich läuft. Der Papier ging ja noch Jahre später auf Selbst­beweih­räucherungs­tournee und hatte es noch nicht gemerkt.

Wieviel die Bayerische Landesregierung für das Gutachten gezahlt hat, ist nicht bekannt. Wenig wird es aber nicht gewesen sein, und Di Fabio würde wohl auch kaum den Auftrag bekommen haben, wenn er nicht vorher Verfassungs­richter gewesen wäre. Bei sowas kommt dann mehr als nur ein Abendessen rüber.

Der Leser meint dazu:

Zitat: «Die Grünen haben für VerfGutachten gegen S21 70.000 gelöhnt.»

Da bleibt dann als Honorar mal so die Größenordnung eines Mercedes oder BMW beim Ex-Richter hängen. Und wie man sowas bei Professoren steuerlich so treibt und wäscht, hatte ich ja anhand der Uni Karlsruhe schon beschrieben. Oder, wie bei Hohmann-Dennhardt, gleich ein Vorstands­posten bei Daimler und Volkswagen mit dickem Millionengehalt. Oder Bundespräsident. Die Zeit als Richter dauert 12 Jahre, aber bei den Entscheidungen wird man auch immer an die Zeit danach denken müssen. Man will ja leben.

– Hadmut Danisch[4]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Jacques Schuster, Susanne Gaschke: Freiheit und Pandemie: Eifernde Züge eines Glaubenskampfes, der Andersdenkende als Feind betrachtet, Die Welt am 8. November 2021
  2. Hadmut Danisch: Di Fabio und das Sieden der Gesellschaft, Ansichten eines Informatikers am 6. November 2021
  3. Peter Issig: Di Fabios Gutachten: Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt, Die Welt am 12. Januar 2016
  4. Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Ex-Verfassungsrichters Di Fabio, Ansichten eines Informatikers am 7. November 2021

Netzverweise

  • Webpräsenz: Udo Di Fabio
  • Wolfram Weimer: Person der Woche: Udo di Fabio - Der Richter der Kanzlerin, n-tv am 12. Januar 2016
    Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu einem erschütternden Befund: Die Bundes­regierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: "Der Bund ist aus verfassungs­rechtlichen Gründen (...) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundes­grenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenz­sicherungs- und Ein­wanderungs­system vorübergehend oder dauerhaft gestört ist."
  • Ein Konservativer in Rot, Porträt, in: Süddeutsche Zeitung, Juli 2005
  • "Ich bin kein Tugendwächter", Interview in: TAZ am 31. Dezember 2005