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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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Der Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) bezeichnet sowohl die Hörfunk- und Fernseh­programme als auch die Organisations­struktur öffentlich-rechtlicher[wp] Rundfunk­anstalten[wp].

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Zitat: «Der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk ist die Fortsetzung des Schwarzen Kanals[wp] der DDR - Hadmut Danisch[1]

Futtertrog und Machtarena

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Moderner Adel

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Doppelmoral

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Selbstwidersprüchlichkeit

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Rundfunkbeitragspflicht

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Auftrag und Grenzen

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Fiktion der Staatsferne

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Immunisierung gegen Kritik

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Fehlende Reformierbarkeit

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Investigative Prozentrechnung

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Pressefreiheit versus Rundfunkfreiheit

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Manifest

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Weiterführende Information

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Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Jetzt kommt die Umverteilung zur CO2-Gerechtigkeit, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2023

Querverweise