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Scharia

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"Unser Job besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können."
- Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen)
"Als lesbische Frau will ich nicht nach der Scharia vom Dach stürzt werden."
- Alice Weidel (Alternative für Deutschland)[1]

Die Scharia (arab. ‏شريعة ‎ im Sinne von "Weg zur Wasserquelle, deutlicher, gebahnter Weg"; im übertragenden Sinne auch: "religiöses Gesetz", "Ritus"; abgeleitet aus dem Verb ‏ شرع‎ / den Weg weisen, vorschreiben) ist das religiöse Gesetz des Islam.[2]

Verhältnis der Scharia zu Frauen und Männern

In Großbritannien konvertieren mittlerweile manche Männer zum Islam, weil das dortige Scheidungs-, Unterhalts- und Zugangsrecht so eklatant die Frauen bevorzugt, dass sie einen muslimischen Richter, der nach der Scharia urteilt, vorziehen.[3]

Der Autor von "Argumente von Femastasen" weist jedoch darauf hin:

"Der Islam mag frauenfeindlich/frauen­unter­drückend sein oder nicht, aber eine Sache ist er in viel stärkerem Grade: MÄNNERFEINDLICH und MÄNNERUNTERDRÜCKEND." [4]

Islamkritiker bemerken überhaupt nicht, dass mehr Frauen als Männer zum Islam konvertieren. Der Autor von "Argumente von Femastasen" weist in seinem Artikel nach, dass fast alle Beispiele von angeblicher Unterdrückung der Frau in Wirklichkeit vor allem Beispiele für Männer­unter­drückung sind.[4]

Ähnlich verhält es sich mit dem Mythos vom Patriarchat in türkischen (oder arabischen) Familien. In Wahrheit werden die türkischen "Machos" von den weiblichen Mitgliedern ihrer Familien zu willfährigen Erfüllungs­gehilfen degradiert und als solche ausgenutzt. Nur die Frauen profitieren, Männer werden sexuell unterdrückt und leben nur, um für die Frauen in ihrer Verwandtschaft zu arbeiten. Die türkisch-islamische Familie ist ein religiös legitimiertes Instrument des Feminats zur maximalen Ausbeutung der Männer. Der Islam ist derzeit das Beste, was Frauen gesamt­gesellschaftlich passieren kann. Er garantiert Frauen die freie Versorgung durch zum Arbeitseinsatz zwangs­verpflichtete Männer und die uneingeschränkte Herrschaft über Männer.[5][6][7]

Feministische Scheinheiligkeit

Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff[wp] (SPD) hatte sich für die Einführung von so genannten Scharia-Gerichten in Deutschland ausgesprochen. Gegenüber der Berliner Zeitung sagte er: "Wenn das in Form von Schieds­gerichten geschieht wie im Handel oder im Sport, dann ist das vertretbar."

Zitat: «Alice Schwarzer: "Das islamisch geprägte Familienrecht hält Frauen lebenslang in Unmündigkeit: Sie sind Tochter eines Vaters, Schwester eines Bruders, Ehefrau eines Mannes. Es entrechtet sie weitgehend." Darum sei die Einführung von Scharia-Gerichten in Deutschland undenkbar. "Scharia und Rechtsstaat widersprechen aneinander", so Schwarzer.»[8]

Julia Klöckner (CDU) bezeichnete die Idee von Jochen Hartloff als "verzichtbaren Beitrag, der nicht geeignet ist, den Rechts­frieden in Deutschland zu befördern". Gegenüber dem Medienmagazin Pro erklärte sie:

Zitat: «Das dem islamischen Recht zugrunde liegende Wertesystem lässt sich in zentralen Bereichen nicht mit unserem Grundgesetz und den damit verbundenen Wertentscheidungen vereinbaren. Allein schon die Stellung der Frau, die nach islamischem Recht in einer für uns unvorstellbaren Unmündigkeit gehalten wird, steht in einem diametralen Gegensatz zu unseren Vorstellungen von Menschenwürde und Persönlichkeits­entwicklung.»[9]

Mit eben diesen Argumenten wird auch das abendländische Wertesystem bekämpft, wurde bereits das Familienoberhaupt abgeschafft und wird fortgesetzt Familienzerstörung betrieben. Ohne Jugendamt und Familiengericht dürfen Männer und Frauen in Deutschland keinen Ehestreit mehr lösen. "Familie und Rechtsstaat widersprechen einander", würde Alice Schwarzer sagen, weil die Familie gelebtes Patriarchat und dieses frauenfeindlich sei.

Hier wird unter wohlklingenden Worthülsen die Entmündigung des Bürgers betrieben, der ja eigentlich nach demokratischen Verständnis als Citoyen der Souverän eines demokratisch verfassten Staates sein soll. Menschen verstehen sich meist, manchmal streiten sie und es ist sowohl das Recht als auch die Pflicht des mündigen Bürgers, den Weg der Beilegung eines Streits selbst zu wählen. Ob die Streitparteien ihren Streit nach römischem Recht, alt­germanischem Recht, nach Scharia-Recht oder Gewohnheits­recht beilegen, geht außer den Konflikt­parteien niemanden etwas an, als letztes dem Staat. Julia Klöckner und Alice Schwarzer sehen das aber anders.

Diese Feministinnen, die von der "Unmündigkeit der Frau" reden wie die Jungfrau von der Schwangerschaft, wollen genau das: Unmündigkeit. Der Staat soll sich in alles einmischen, auch in private Angelegenheiten, wozu er nicht befugt ist, weil der Bürger für unfähig erklärt wird, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Ausgerechnet die Feministinnen, welche Frauen als Kollektiv auf die unmündige Opferrolle festlegen, haben die Chuzpe[wp] zu behaupten, Patriarchat oder Islam würden Frauen "lebenslang in Unmündigkeit" halten. In gewohnter Weise werden Frauen als Opfer inszeniert, mit dem Ziel, sowohl Frauen als auch Männer auf eine unmündige Rolle festzulegen und in Abhängigkeit vom Staat zu bringen.

Der Feminismus ist so frauenfeindlich, Frauen in Unmündigkeit und von vor allem von Verantwortung fern zu halten, dazu so undemokratisch, dass er dem Staat ein Interventions­recht ins Privatleben der Bürger verschaffen möchte, was ihm laut Verfassung gar nicht zusteht. Der gescholtene rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff hatte nichts anderes im Sinn, als Konflikt­parteien die Freiheit zu überlassen, ihr Schiedsgericht selbst zu wählen.

Autor des Artikels: Mus Lim

Scharia und deutsche Leitkultur

Zitat: «Eines der neuen Kampfbegriffe der westlichen Propaganda gegen den Islam und die Muslime ist der Angst einflößende Begriff "Scharia". Dabei bedeutet er nichts anderes als "Wegweisung" bzw. "Ritus". Die aktuelle deutsche Übersetzung heißt: Leitkultur.

Muslime im Land werden aufgefordert, sich der hiesigen Leitkultur (Scharia) anzupassen. Dabei gibt es enorm viele Missverständnisse bis hin zu totalem Unverständnis der Position des Gegenüber, die darauf gründet, dass man völlig unterschiedliche Voraussetzungen ansetzt und teilweise absurde Vorstellungen vom Gegenüber hat. Klar ist, dass alle Bürger in Deutschland das Grundgesetz und sämtliche untergeordnete Gesetze einhalten müssen. Muslimische Theologien können sogar fundiert begründen, dass die Einhaltung der deutschen Gesetze eine religions­rechtliche Pflicht für jeden Muslim ist. Aber damit ist es nicht getan, denn die deutsche Scharia beinhaltet erheblich mehr als die Einhaltung der Gesetze. Das Problem dabei ist, dass die Vertreter einer deutschen Scharia dies mit einer christlich geprägten Leitkultur begründen. Der naive Muslim, der möglicherweise nicht hinreichend hinter die Kulissen der Gesellschaft schauen kann, versteht dabei nicht, warum er deswegen bei Veranstaltungen mit Alkohol­konsum teilnehmen soll bzw. muss, um "dazu" zu gehören. Er nimmt tatsächlich an, dass die Gesellschaft irgendwie christlich geprägt sei und wundert sich, warum er denn auch den Weihnachtsmann und den Tannenbaum ehren und respektieren soll. Ja selbst die kollektive Massen­verschwendung in Form von Neujahrs­böllern soll er mitmachen, wobei die Raketen selbstverständlich aus Sektflaschen starten. Er muss ja nicht mittrinken.»[10]

Grüne und die Scharia

Oder: Das Geschwätz des Omid Nouripour.

Ein Leser fragt, was ich davon halte:

Da stellt sich erst einmal die Frage, ob das Zitat überhaupt stimmt oder Fake News ist. Weiß man ja heute nie.

Da gibt es die selbsternannten Pseudo-Faktenchecker von correctiv.org, die behaupten:

Zitat: «Nein, Omid Nouripour will in Deutschland nicht "die Scharia einführen"

Eine Aussage des neuen Co-Vorsitzenden der Grünen, Omid Nouripour, wird verkürzt wiedergegeben. Anders als behauptet sagte Nouripour nicht, dass Teile der Scharia in Deutschland "eingeführt" werden sollten. Er sagte, dass diejenigen Interpretationen der religiösen Glaubens­vorschriften, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, in Deutschland angewendet, also ausgelebt werden können sollten.

von Matthias Bau
08. Februar 2022

[...]

Ende Januar haben die Grünen eine neue Parteispitze gewählt. Die Nachfolge von Annalena Baerbock und Robert Habeck traten Ricarda Lang und Omid Nouripour an. Noch am gleichen Tag verbreitete sich eine falsche Behauptung über Nouripour auf Twitter (hier und hier) und YouTube: Angeblich wolle er "die Scharia in Deutschland einführen". Auch die österreichische Webseite Report24, die immer wieder Falsch­behauptungen verbreitet, behauptete das in einem Artikel.

Zusammen mit der Behauptung wird ein kurzer Video­ausschnitt von einer Aussage Nouripours im Bundestag verbreitet. Darin sagt der Grünen-Politiker jedoch nicht, dass er "die Scharia einführen" wolle.

Omid Nouripour stellte 2018 eine Zwischenfrage bei einer Bundestags­debatte

Die Aussage Nouripours stammt aus einer Bundestags­debatte vom 11. Oktober 2018. Wir fanden das Originalvideo auf dem YouTube-Kanal des Deutschen Bundestages. Ab Minute 13:30 findet sich die Aussage Nouripours, die auf Twitter verkürzt wiedergegeben wird. Er reagierte auf einen Redebeitrag eines AfD-Politikers. Eigentlich sprach er 80 Sekunden lang. Wie aus dem Video hervorgeht, meinte Nouripour, dass Musliminnen und Muslime diejenigen religiösen Glaubens­vorschriften befolgen können sollten, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind.»[11]

Sie verweisen dabei auf YouTube:

Youtube-link-icon.svg Grünen-Chef fordert Scharia-Einführung? (Länge: 0:11 Min.) [12]

Kontext:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Also: Nouripour hat etwas in der Art gesagt.

Aber: Es ist inhaltlicher Quatsch. Auch juristischer. Dazu aus der Wikipedia:

Zitat: «In Frankfurt erlangte er 1996 das Abitur an der Bettinaschule. Danach nahm er ein Studium der Germanistik, Politik­wissenschaft und Rechts­wissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz auf, das er 1997 um ein Zweitstudium der Soziologie, Philosophie und Volkswirtschaftslehre ergänzte. Beide Studiengänge schloss er nicht ab, nachdem er 2002 hauptamtliches Mitglied im Bundesvorstand der Grünen geworden war.

Nouripour ist Muslim, verheiratet und hat einen Sohn.»[13]

Beide Grünen-Chefs Lang und Nouripour sind also Jura-Abbrecher (oder Jura-Scheiterer, je nachdem, wie man es nimmt).

Juristen sagten mir, das Jura-Studium sei sehr anstrengend, man sei sehr viel mit Lernen beschäftigt. Und der will gleichzeitig noch Germanistik und Politik­wissenschaft studiert haben? Und weil ich das nicht ausgelastet hat, noch ein "Zweistudium" der Soziologie, Philosophie und Volks­wirtschafts­lehre obendrauf?

Sechs Fächer gleichzeitig?

Respekt! So schlau und intelligent wirkt der auf mich gar nicht. So intellektuell hätte ich den eher ... ach, lassen wir das, sonst wird mir wieder ein Konto gekündigt.

(Andererseits sagten mir Geisteswissenschaftler, dass Studiengänge wie Germanistik, Politik­wissenschaft, Soziologie, Philosophie völlig trivial und anspruchslos seien, weil es ohnehin nur völlig willkürliches Geschwätz sei, auf dessen Richtigkeit es an keiner Stelle ankäme und die auch keiner beurteilen könnte, die man durch Immatrikulation und gelegentliche Anwesenheit quasi automatisch studiere, die Akademisierung der Faulen und Unfähigen.)

Warum ist das Quatsch?

  1. Das Grundgesetz, genauer gesagt, die darin beschriebenen Grundrechte schützen den Bürger vor den drei Staatsgewalten. Das heißt, dass der Staat die Religions­ausübung zu achten hat, aber nicht, sie gegen andere durchzusetzen. Schwierig ist die Formulierung der Gewährleistung der ungestörten Religions­ausübung. Sowas wird von Linken immer gerne als Handlungs­auftrag des Staates gegen die Bürger ausgelegt, ist es aber nicht. Es ist nur eine Handlungs­anweisung des Staates gegen sich selbst. Nicht gegen andere Bürger.
    Hier sieht man aber wieder diesen ständig zu beobachtenden Effekt, dass rot-grün die Grundrechte "rumdreht" und zum Recht des Staates gegen den Bürger macht.
  2. Die Scharia durchzusetzen, solange sie mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
    Wisst Ihr, was das heißt?
    Es heißt alles. Denn das Grundgesetz bindet nur die drei Staatsgewalten und nicht die Bürger. Das Grundgesetz kann also solches gar nicht unvereinbar mit der Scharia sein, weil Grundgesetz und Scharia unterschiedliche, disjunkte Adressaten haben. Das ist wie nachts ist es kälter als draußen.
    Heißt also, dass er entweder als Halbjurist, Abgeordneter und Grünenchef das Grundgesetz nicht verstanden hat, oder dass er das nur rhetorisch einsetzt, um zu verschleiern, dass er die Scharia durchsetzen will.
  3. Ist Euch aufgefallen, dass normales, einfach­gesetzliches Recht in dessen Aussage gar nicht vorkommt? Er meint also, dass - solange die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar ist - die Scharia hier ausgelebt werden können muss.
    Also Parallelgesellschaft gegenüber unserem Rechtssystem. Scharia statt BGB. Handabhacken auf dem Kotti. Auspeitschungen auf dem Alex.
    Was dann aber letztlich doch auf eine Kollision mit dem Grundgesetz hinauslaufen könnte, denn die legen fest, dass nur der Bundestag und die Landtage Gesetzgeber sein können.
  4. Was ist die Scharia?
    Gar nicht so einfach. Ich habe schon einige Male versucht, sie nachzulesen. Wikipedia:
    Die Scharia, das islamische Gesetz, beschreibt "die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretations­vorschriften des Islam".
    Wie Nouripour selbst einräumt, gibt es da verschiedene Auslegungen. Man weiß also nicht so genau, was das eigentlich ist, und es heißt effektiv, dass jeder machen kann, was er will, indem er den Koran auslegt oder Fatwas anschleppt, wie er gerade will.
  5. Der zentrale Fehler (auch des ganzen Islam): Die Anwendung der Scharia ist keine Religions­ausübung. (Anmerkung der WikiMANNia-Redaktion: "Die Anwendung der Scharia durch den Staat ist keine Religions­ausübung." Die Anwendung der Scharia durch den Gläubigen im Sinne eines Katechismus hingegen schon.)
    Denn die Ausübung der Religion ist, das zu tun und zu lassen, woran man selbst glaubt. Der Islam im Allgemeinen und die Scharia im Besonderen ist aber die mit Gewalt durchgesetzte Pflicht, zu tun und zu lassen, woran andere, Stärkere, glauben. Also kann der Staat nur die Pflicht haben, vor der Scharia zu schützen, und nicht, sie durchzusetzen oder zu ermöglichen.
    Denn der Bürger, Einwohner, Mensch, der sich nicht an die Scharia halten will, hat einen Schutzanspruch gegen den Staat, dass er nur den Gesetzen [des Staates] unterliegt, die nach unserer Gesetzgebung [parlamentarisch kontrolliert und] erlassen sind. Diesen Schutzanspruch würde der Staat aber verletzen, wenn er - wie hier Nouripour als Teil der Legislative oder auch nur durch Unterlassen - duldet, dass hier eine Parallel-Legislative, -Judikative und -Exekutive entsteht.
    Nouripour sagt also nichts anderes, als dass er eine verfassungswidrige Parallelgesellschaft dulden und durchsetzen will.
  6. Es ist, wie schon so oft ausgeführt, eine Grundverlogenheit, den Islam vollständig als Religion darzustellen und unter die Religions­freiheit zu stellen. Denn der Islam ist eine absolutistische politische Ideologie, die sich als Religion ausgibt, aber Allgemein- und Alleingeltung beansprucht.
    Der Islam enthält Komponenten, die mit einer Religion nicht mehr vereinbar sind und es deshalb unvertretbar machen, den Islam nur als Religion auszugeben. Der Islam ist (auch) ein politisches und gesellschaftliches System mit Alleingeltungs- und deshalb Verdrängungs­anspruch. Der Islam ist deshalb mit keinem anderen Gesellschaftssytem vereinbar, weil er immer das Ziel hat, andere, insbesondere westliche Gesellschaftsformen zu beseitigen.
    Weil der Islam aber tief in der arabischen Kultur verwurzelt ist, gibt es in manchen arabischen Staaten wie den Emiraten oder Saudi-Arabien, auch einigen asiatischen Staaten, gewissermaßen "kompatible", weil urarabische Herrschaftsformen, die mit dem Islam koexistieren können, weil sie sich dabei selbst dem Islam unterwerfen und ihn als Staatsreligion anerkennen. Diese wären aber wiederum mit unserem Grundgesetz unvereinbar.

Letztlich kann man das aber nur diskutieren, wenn man den so schillernden wie unsubstantiierten Begriff "Scharia" anhand konkreter Regeln beurteilt.

Einiges findet man beispielweise hier:

Zitat: «Zu den besonderen Merkmalen des islamischen Strafrechts gehört die enge Verflechtung mit dem Beweisrecht. Nur bei den ta'zir-Straftaten (und den mit abhaltenden Strafen bedrohten Taten) ist der freie Beweis mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln möglich, bei den hadd- und den qisas-Straftaten gibt es strenge Beweisregeln, deren Beachtung Voraussetzung einer Verurteilung ist. Sie sind in den materiellen Strafgesetzen selbst, nicht in einem Straf­verfahrens­gesetz niedergelegt.

Bei den hadd- und den qisas-Strafen gibt es von altersher einen numerus clausus der Strafen. Bei den hadd-Strafen sind diese Steinigung, Kreuzigung, Abschneiden von Hand oder Fuß und Auspeitschung, bei den qisas-Strafen Vergeltung und Blutgeld. Bei den ta’zir-Taten gab es dagegen eine weite Palette von Strafen, der immer noch neue hinzugefügt werden konnten. Die in Europa lange Zeit wichtigste Strafe, die Freiheitsstrafe, hatte im Islam zunächst nur geringe Bedeutung. Weit verbreitet war ferner die Zurückhaltung gegenüber der Geldstrafe. Abgesehen davon, daß der Verurteilte sie vielfach nicht hätte bezahlen können, fürchtete man, daß bei der verbreiteten Korruption die Richter einen Teil davon für sich behalten könnten.

Diese Grundstrukturen sind dem schiitischen und dem sunnitischen Strafrecht gemeinsam, mag es auch im einzelnen Unterschiede geben. Die Scharia ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Auch heute wird sie in den Staaten (wie beispielsweise Sudan oder Iran), die die "volle Wiedereinführung" der Scharia postuliert haben, nur teilweise praktiziert. In den meisten islamischen Ländern kommt heute ein Konglomerat zur Anwendung aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht, vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden.»[14]

Insofern würde ich vor der Frage nach der Rechtmäßigkeit erst einmal die Frage danach stellen, was Omid Nouripour hier eigentlich konkret meint und dann die Elemente einzeln und konkret durchdiskutieren.

Und dann aus den Einzel­ergebnissen der einzelnen Elemente die Gesamt­beurteilung als Bilanz bilden, ob die Scharia in unserem Land möglich ist, also bottom-up und konkret, und nicht top-down und als Begriffsgefasel, bei dem man nicht weiß, was daraus eigentlich folgen soll.

Man könnte nämlich zu dem Verdacht kommen, dass Nouripour bei der Aussage inhaltlich einfach gar nichts gedacht und nur wahlkampf­mäßig geblubbert hat, was viele muslimische und linke Wähler einfach hören wollten, um dann Grün zu wählen. Ich glaube nicht, dass der auch nur fünf Zentimeter weit die Konsequenzen seiner Aussage überdacht hat.

Und, wie schon gesagt, ich glaube nicht, dass man die Frage, ob die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar ist, so allgemein und pauschal überhaupt beantworten kann, weil sie so nicht greifbar ist.

Man muss die einzelnen Rechts­vorschriften der Scharia (oder was man darunter verstehen will) einzeln und konkret betrachten und danach beurteilen, ob sie mit deutschem Recht und Grundgesetz vereinbar sind.

Ob die Scharia also solche mit deutschem Recht vereinbar ist, ist dann einfach eine zwingende bilanz­mäßige Konsequenz daraus und keine Sache mehr der persönlichen Meinung.

Also: Wann darf man steinigen? Wann darf man Fuß abhacken? Wann darf man auspeitschen? Und wann und wofür? Und wer? Darf man abweichendes Schuldrecht anwenden? Und so weiter. Und dann zählt mal die Ja und Nein.

Und dann würde ich auch die Frage nach der Gleichheit und den gleichen Rechten aufwerfen: Darf man auch als Nichtmuslim steinigen oder Hände und Füße abhacken? Es würde etwa die Diskussion um die Klimakleber massiv verschieben und wirksame Mittel gegen die Wiederholungs­gefahr bieten und die Räumung der Straßen deutlich vereinfachen. Man muss ja immer - "open minded" - auch die Vorteile abwägend berücksichtigen, gerade dann, wenn es um Grüne geht.

Das sollte man aber nicht solchen überlassen, die das Jura-Studium abgebrochen oder nicht geschafft haben.

Hadmut Danisch[15]

Einzelnachweise

  1. Weidel: "Als lesbische Frau will ich nicht nach der Scharia vom Dach gestürzt werden", Nius am 16. November 2023
    Sie ist Deutschlands mächtigste Oppositions­politikerin und die Chefin der AfD: Alice Weidel, die ihren Erst-Wohnsitz in Deutschland und den Zweit-Wohnsitz in der Schweiz hat, wo ihre Familie lebt. Im Gespräch mit Ralf Schuler spricht sie über Russland, Israel, die Migrations­politik und Kriminalität. Weidel sagt: "Ich als lesbische Frau, als eine homosexuelle Frau, habe doch keine Lust, dann später von einer muslimischen Mehrheits­gesellschaft nach dem Scharia-Gesetz vom Dach gestürzt zu werden, mit einem Sack über dem Kopf."
  2. Im Tafsir[wp], der arabischen Bibelübersetzung von Saadia Gaon aus dem 10. Jahrhundert, wird der Begriff Scharia bzw. die Pluralform Schara'i' an zahlreichen Stellen zur Übersetzung des hebräischen Begriffs Tora[wp] verwendet, obwohl dafür an einigen Stellen auch die arabische Entsprechung Taurat[wp] verwendet wird. Im Sinne von Gesetz erscheint Scharia zum Beispiel in Ex 13,9: (schari'atu 'llah für "das Gesetz Gottes") und in Dtn 4,44: (wa-hadhihi 'sch-schari'atu 'llati..: "Und dies ist das Gesetz, das..."); siehe: The Encyclopaedia of Islam, Bd. IX, S. 321
  3. Feminists and Social Conservatives Cluelessly Proselytizing for Islam, The Spearhead am 6. Oktober 2009
  4. 4,0 4,1 "Der Islam ist frauenfeindlich", Argumente von Femastasen am 17. August 2012
    Dieser Artikel ist keine Kritik am Islam. Dieser Artikel ist nicht noch nicht einmal über den Islam. Dieser Artikel. Vielweiberei. Verschleierung und Kopftuch im Islam. Beschneidung. Zwangsheirat. Hundeverbot. Pflichtgebete.
  5. Deniz Baspinar: Einwandererfamilien: Der Mythos vom türkischen Macho, Die Zeit am 1. Dezember 2010
    Anreißer: Wer hat die Macht in der türkischen Familie? Der Mann jedenfalls nicht. Die Kluft zwischen der Macht, die ihm zugeschrieben wird, und der real erlebten Ohnmacht ist groß.
  6. Alexander Ulfig: Vom Leid der türkischen Männer, Die Freie Welt am 30. Oktober 2010 Buchrezension zu: Isabella Kroth, Halbmondwahrheiten)
  7. Alexander Ulfig: Das Märchen vom Patriarchat, Die Freie Welt am 4. Dezember 2010
  8. Islamisches Recht: SPD-Politiker will Scharia-Gerichte in Deutschland, Focus am 2. Februar 2012
  9. Julia Klöckner: Scharia-Pläne sind "makaber und krude", Medienmagazin Pro am 3. Februar 2012
  10. Yavuz Özoguz: Welcher Scharia sollen wir in Deutschland folgen?, Muslim Markt am 19. Februar 2015
  11. Matthias Bau: Nein, Omid Nouripour will in Deutschland nicht "die Scharia einführen", Correctiv am 8. Februar 2022
    Anreißer: Eine Aussage des neuen Co-Vorsitzenden der Grünen, Omid Nouripour, wird verkürzt wiedergegeben. Anders als behauptet sagte Nouripour nicht, dass Teile der Scharia in Deutschland "eingeführt" werden sollten. Er sagte, dass diejenigen Interpretationen der religiösen Glaubens­vorschriften, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, in Deutschland angewendet, also ausgelebt werden können sollten.
  12. YouTube-Beschreibung:
    In einer Debatte des Bundestages zum Thema Islam und Scharia, welche durch einen Antrag der AfD eingeleitet wurde, stellte Omid Nouripour, Abgeordneter für Bündnis 90/die Grünen, eine Zwischenfrage. Er sagte, man wolle die Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, anwenden.
    Eben jener Omird Nouripour wurde heute zum Parteivorsitzenden der Grünen gewählt und ist somit nun einer der einflussreichsten Politiker der Grünen Partei.
    Fordert er hier allen Ernstes die Einführung der Scharia, auch wenn er sich nur die mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Teile handelt? Wie kann man so etwas fordern oder verstehe ich Nouripour falsch?
    Link zur Bundestagsdebatte, in der frische gebackene Grünen-Chef damals besagte Äußerung brachte.
  13. WikipediaOmid Nouripour
  14. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM): Das Islamische Recht - die Scharia
  15. Hadmut Danisch: Die Grünen und die Scharia, Ansichten eines Informatikers am 7. November 2023

Querverweise

Netzverweise