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Gesetzgeber

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Hauptseite » Staat » Gesetzgeber

Der Gesetzgeber bzw. die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen.

Federführend sind die Fachministerien durch die die zu erlassenden Gesetze - unter mehr oder weniger großer Einflussnahme von Lobbyisten formuliert werden. Die Richtlinien­kompetenz haben die jeweilige Ministerin bzw. der Minister. Jene müssen dabei, die in ihrer jeweiligen Partei vorherrschende Meinung zum Thema berücksichtigen.

Formell beschlossen werden die Gesetze dann vom Parlament, was aber mehr oder weniger nur eine symbolische Handlung darstellt, denn bekanntermaßen entscheidet hier nicht jeder Abgeordnete einzeln nach seinem eigenen Wissen und Gewissen bzw. unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Souveräns, sondern meist geben die Fraktionen ihren Mitgliedern unter Berufung auf die so genannte Fraktionsdisziplin[wp] (euphemistische Bezeichnung für Fraktionszwang) das Abstimmungs­verhalten vor. Auch wird das umfangreiche Aktenmaterial mit den einschlägigen, ausführlichen Erörterungen etc. zur Beschlussfassung natürlich nur von den wenigsten Abgeordneten, die dann später mit der Geste des Handhebens den Abstimmungsakt konkludent vollziehen, überhaupt gelesen.

Kurze Einführung

Zitat: «Die Rechtsstaatlichkeit begrenzt die Gesetzgebung. Sie begrenzt diese auf jene generell anerkannten Regeln, die als formelles Gesetz bekannt sind. Gesetze zum Vorteil spezifischer Gruppierungen werden so ebenso ausgeschlossen, wie auch der Gebrauch staatlichen Zwangs zum Zweck einer solchen Diskriminierung - Friedrich A. von Hayek[1]

Probleme bei der Neuordnung des Sorge- und Umgangsrechts

Mit Blick auf die überfällige Neuordnung des Sorge- und Umgangsrechts weg von der derzeitigen Willkür[wp] und Mütter­begünstigung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Vätern gibt es für letztere derzeit gleich aus mehreren Gründen nur wenig Hoffnung.

Die Situation in den Parteien

Zuerst einmal ist nicht erkennbar, dass die Interessen von Vätern, die auch nach einer Scheidung/Trennung ihre Vaterrolle aktiv wahrnehmen wollen, nur von einer einzigen Partei vertreten würden.

Die CSU möchte definitiv am traditionellen Familienbild festhalten, das für Frauen die Rolle der Hausfrau und Mutter vorsieht. Windeln-wechselnde Väter passen nicht in den Dunstkreis bayrischer Bierzelte.

In der CDU reden zwar fortschrittlich denkende Mitglieder, insbesondere Frauen, einer verstärkten Teilhabe der Väter an Haushalt und Kinderbetreuung das Wort. Wenn es ernst wird, d. h. wenn darüber zu befinden ist, ob Väter dann nicht auch im Sorgerecht gleichgestellt werden müssten, wird aber gekniffen. Zum einen, um Konflikte mit der orthodoxen Heimchen-am-Herd-Ideologie der bayerischen Schwesterpartei zu vermeiden. Zum anderen aus opportunistischen Ängsten, die Partei könne Wählerstimmen bei Frauen bzw. Müttern einbüßen. Im Übrigen dürften viele Mitglieder dieselben Auffassungen von der geschlechtlichen Rollenverteilung haben wie die Hardliner von der CSU.

In der SPD, bei den Grünen und bei der Linken wird das politische Handeln in diesem Punkt von feministischem Gedankengut dominiert.

Bei der FDP werden - wie in fast allen Fragen - alle denkbaren Auffassungen vertreten, d. h., eine Reform des Sorge- bzw. Umgangs­rechts wird entweder aus den in der CDU/CSU oder den bei SPD, Grünen und Linken vorherrschenden Gründen abgelehnt.

Lediglich bei den Piraten findet derzeit überhaupt eine ernsthafte Diskussion über die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells statt, aber auch hier weht den Vätern aus der Richtung von Frauen bzw. Müttern ein steifer Wind entgegen.

Der schädliche Einfluss der Anwaltschaft

Zwar wechselt ihr prozentualer Anteil von Wahl zu Wahl, unterm Strich kommen die meisten Parlamentarier aber aus den Reihen der Juristen, speziell der Rechtsanwälte. Prozesse um Scheidungen - und hier nicht zuletzt Auseinander­setzungen um Sorgerecht und Umgang - sind eine der lukrativsten Einnahme­quellen für Advokaten. Auch diese simplen Tatsachen stehen einer Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts, bei der ein Großteil der gerichtlichen Streitigkeiten wegfallen würde, hindernd entgegen. Dass dem Vernehmen nach außerdem Anwältinnen im Plenum sitzen, die ihren Mandantinnen in Scheidungs- bzw. Sorge- oder Umgangsverfahren bei Umgangsboykotten unterstützen oder offensiv zum Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes raten, macht die Sache nicht besser.[2]

Fehlender Anreiz für die politische Klasse

Zwar ist die Zahl der Umgangsverfahren den Daten des statistischen Bundesamtes zufolge recht hoch und weiter steigend. 2004 waren es incl. der erst vor den Oberlandes­gerichten erledigten Fälle 38.501, 2007 schon 40.244.[3], 2010 bereits 53.611. Hinzu kamen im Jahr 2010 noch 34.682 Fälle, in denen in Eheverfahren sowie abgetrennten Folgesachen und isolierten Familien­sachen wegen eines Antrags auf Sorgerechts­übertragung nach § 1671 BGB vor Amtsgerichten verhandelt wurde; 4.541 bzw. 1.781 Verfahren wegen elterlicher Sorge und Umgangsrecht fanden vor Oberlandes­gerichten statt.[4] In diesen Zahlen nicht enthalten sind die entsprechenden Verfahren bei nicht verheirateten Paaren.

Die Tatsache, dass Väter in Sorge- oder Umgangs­verfahren regelmäßig diskriminiert werden, interessiert Politiker allerdings nicht wirklich, dafür sind selbst ca. 100.000 Betroffene per anno, gemessen am gesamten Wähler­reservoir, doch eine viel zu geringe Zahl, um politische Aktivitäten lohnend erscheinen zu lassen.

Überforderung des Gesetzgebers

Zitat: «Es wird immer schlimmer. Nicht mal ein Gesetz für eine einfache Fahrrad­lampe bekommen sie noch hin. Im SPIEGEL gibt es einen schöne Artikel darüber, dass unsere Politiker schon mit so etwas einfachem wie einer Gesetzes­änderung zugunsten von Akku-Fahrrad­beleuchtung überfordert sind. Toll! Ne' Fahrradlampe zu normieren ist schon zu schwer. Aber die Straßen­verkehrs­ordnung durchzu­gendern, das schaffen sie. Und die sollen das Internet vor der NSA schützen können?» - Hadmut Danisch[5][6]
Zitat: «Die Softwarekrise erfasst auch den Gesetzgeber.
Die Produktion von Gesetzen kann mit der Nachfrage schon lange nicht mehr Schritt halten, selbst Fachleute verstehen den Spaghetti-Kode nicht mehr, der nach Jahrzehnte­langer Wartung sehr herunter­gekommen ist. Da werden aus Wunsch­vorstellungen der Kunden schon mal hastig zusammen­gestoppelte Spezifikationen, die schlampig, übersichtslos und rücksichtslos implementiert werden. Nach dem Rollout stellt sich dann heraus, dass das Gesetz nicht funktioniert oder beim ersten Aufruf eine Verfassungsschutz-Exception geworfen wird.
Kommt demnächst die "strukturierte Gesetzgebung"?»[7]
Zitat: «Der Hinweis auf die Softwarekrise trifft es.
Lustigerweise ist das auch im Rechtstexte-Bereich informations­technisch bedingt: Früher hätte man schon personalmäßig nichtmal die Konsolidierung dermaßen großer Mengen von Änderungs­gesetzen geschafft. Heute geht das plötzlich - aber dass nun die Probleme auf semantisch höheren Schichten auftauchen, für die es entsprechende Werkzeuge nicht gibt, hat man nicht berücksichtigt.»[8]

Gesetzgebung nach Vorgabe des Feminismus

Zitat: «Falscher Vergewaltigungsvorwurf aus Rache
Oder: Wie in Deutschland Gesetze gemacht werden.

Könnt Ihr Euch noch an den Fall Gina-Lisa Lohfink erinnern? Bundes­justiz­minister Heiko Maas und Bundes­frauen­ministerin Manuela Schwesig haben den zum Anlass genommen, das Sexualstrafrecht zu verschärfen und quasi eine Beweislastumkehr einzuführen, der Mann muss jetzt eine notariell beglaubigte Einverständnis­erklärung für alle Handlungen vorlegen um nicht in den Knast zu gehen. Heute kam die Urteils­begründung im Fall Lohfink: Das Gericht kam zur Überzeugung, dass Lohfink den Vergewaltigungs­vorwurf aus Rache und damit vorsätzlich falsch erhoben hat.

Es ist jetzt aber nicht so, dass man das Gesetz zurückdreht oder etwa die Gesetze verbessert, um Männer besser gegen falsche Vergewaltigungs­vorwürfe zu schützen. Wir haben zwar eine starke Frauenlobby, aber einen Männerminister haben wir nicht. Und einen Justizminister haben wir auch nicht.» - Hadmut Danisch[9]

Zusammensetzung des Parlaments

Angehörige des öffentlichen Dienstes sind in allen repräsentativen Demokratien sehr stark überrepräsentiert. Daneben bilden Angestellte von politischen Parteien, Fraktionen und Verbänden sowie Rechtsanwälte und Notare die größten Berufs­gruppen. Über­repräsentiert sind auch bestimmte Kategorien von Selbst­ständigen und freiberuflich Tätigen.

Parlamente sind Organisationen, in denen Akademiker, Lehrer und Juristen und über­durch­schnittlich gebildete Menschen unter sich bleiben. Einen Querschnitt der Bevölkerung stellen sie nicht dar.

Die personelle Zusammensetzung der Parlamente hat sich seit 1949 markant, aber kontinuierlich verändert. Diejenigen, die heute deutlich überrepräsentiert sind, waren es in den 1950er Jahren noch nicht. Aber diejenigen, die es sind, haben ihre Machtposition im Laufe vieler Jahre Stück für Stück ausgebaut.

Eine Vormachtstellung besitzen heute vor allem Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die in der Frühzeit der parlamentarischen Demokratie in der Bundesrepublik - zum Beispiel im 2. Bundestag von 1953 bis 1957 - nur 24,4 Prozent der Abgeordneten stellten. Heute stellen sie 34,6 Prozent - über ein Drittel aller Abgeordneten.

Deutlich ausgebaut haben ihre Repräsentanz auch die Juristen: Von den 622 Abgeordneten im 17. Bundestag sind 143 Juristen. Sie machen 22 Prozent aller Abgeordneten aus. 78 sind Lehrer: immerhin auch noch 12,5 Prozent.

Die politische Überrepräsentation von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ist geradezu ein Skandal. Darüber schreibt der Politikwissenschaftler Arnulf Baring[wp]:[10]

Zitat: «Ein Symptom dieser Entartung ist die Tatsache, dass rund achtzig Prozent unserer Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst, aus den Gewerkschaften kommen. Im Bundestag sitzen unter sechs­hundert Abgeordneten bestenfalls ein Dutzend, die wirklich etwas von Wirtschaft verstehen. Ein bürokratischer Apparat lenkt seinen Staat ohne klare ordnungs­politische Vorstellungen, ohne je die Welt gesehen, ohne je eigene Erfahrungen im Wirtschafts­leben machen zu müssen: eine drohnen­hafte Herrschaftskaste.»[11]

Das Kompetenzparadoxon und die Gesetzgebung

Das Kompetenzparadoxon und das Problem der für Laien unverständlich formulierten Gesetze:

Ein Leser spricht ein wichtiges Problem an.
Zitat: «Hallo Herr Danisch,

vielen Dank für Ihren umfassenden Kommentar zu den Klimaklebern und den Schaden­ersatz­ansprüchen.[12]

Zum Update ganz am Schluß und dem Einwurf des Rechtsanwaltes:
Sie beschäftigen sich offensichtlich extrem genau mit den Gesetzestexten, haben Ahnung von dem, was Sie schreiben und sind - meine Einschätzung - hochintelligent. Sollte der Herr Rechtsanwalt nun damit recht haben, dass Sie es trotz alledem nicht schaffen, Gesetze korrekt anzuwenden und zu interpretieren, und Sie sich - seiner Meinung nach - sogar blamieren, tja, dann kann etwas mit der Gesetzgebung nicht stimmen.

Denn wenn die Gesetzeslage mittlerweile sogar für hochintelligente Menschen derartig verkompliziert und unverstehbar ist, dann sind wir - wie Sie wahrscheinlich auch meinen - in einer Juristokratie gelandet, in der hoch-spezialisierte Kenner der Materie sich ihre eigene Lebens-grundlage damit schaffen, die Dinge für den Laien so unverstehbar zu machen, dass ihre Zunft wiederum unbedingt benötigt wird.

Bei uns in der organischen Chemie gibt es die Markownikow-Regel[wp] (grob ausgedrückt: wo Vögel sind, fliegen Vögel hin). Angewendet auf die Juristerei: je mehr Gesetze es gibt, um so mehr Juristen braucht es, umso mehr Gesetze gibt es... usw.

So oder so, der Herr Rechtsanwalt hat ein Problem.
Entweder liegt er mit seinem Kommentar zu Ihrer Gesetzes­interpretation falsch oder er muß zugeben, dass seine Zunft die Bevölkerung lähmt.»

Der Leser spricht einen ganz wichtigen Punkt an:

Mag ich aus Sicht der Juristen noch so unwissend, dumm, selbst­blamierend, unfähig sein: Ich beschäftige mich immerhin seit weit über 20 Jahren intensiv mit vielen Gebieten des Rechts und habe tausende Gerichts­urteile gelesen, hatte lange Jahre Regalböden voller Rechts­literatur und die NJW abonniert (und gelesen), war Stammkunde bei der Badischen Landes­bibliothek und der Bibliothek des BGH, war jahrelang im Datenschutz und in der Compliance tätig, und drei Jahre in einer Rechtsabteilung in einem großen Rudel Juristen.

Wenn ich mich selbst mit diesem Hintergrund noch so entsetzlich blamiere, wie der Anwalt schrieb, schon wenn es um eine ziemliche einfache Angelegenheit wie das Lesen zweier kurzer BGH-Urteile und den § 823 BGB geht - wie soll dann der Durch­schnitts­bürger die Gesetze noch verstehen, befolgen, einhalten können?

Das ist eine Frage, die immer wieder auftaucht:

Wie kann es sein, dass man einerseits unterstellt, dass nur Volljuristen die Gesetze noch verstehen, interpretieren, auslegen können, trotzdem aber von jedem jederzeit verlangt, die Gesetze zu kennen und zu beachten?

Wenn man mir vorhält, dass ich auch nach 20, 30 Jahren, in denen ich mich mit Recht befasse, nicht in der Lage wäre, Norm und Urteile so zu lesen und verstehen, dass ich auch nur eine tages­licht­taugliche Meinungs­äußerung dazu abgeben kann, und das einem überlassen müsste, der das vielleicht nur sieben Jahre gemacht hat, wie kann man dann von mir - oder anderen - erwarten, dass ich die Gesetze einhalte?

Im Bereich Datenschutz ist es so, dass mittlerweile auch die studierten Volljuristen nicht mehr wissen, was das alles so bedeuten soll und wie man rechtskonform handeln könnte.

Das Kompetenzparadoxon

Wisst Ihr, was ich noch seltsamer finde?

Einerseits sagen die Juristen, dass nur ein Volljurist die Gesetze überhaupt lesen, verstehen, sich dazu äußern kann.

Gleichzeitig findet man es aber völlig in Ordnung und nicht zu beanstanden, dass an die, die die Gesetze machen, die sie schreiben, die der Legislative angehören, die Abgeordneten im Bundes- und in den Landtagen gar keine Anforderungen gestellt werden und man dafür einfach gar nichts können muss.

Da sitzen reihenweise Leute, die nicht mehr vorzuweisen haben, als vielleicht ein Abitur, oder ein abgebrochenes Studium, oder sogar solche, die man aus dem Jura-Studium rausgeprüft hat, die also erwiesen zu doof für Jura sind, findet dass dann aber völlig normal, dass solche Leute die Gesetze machen, schreiben, erstellen, die ich dann nicht einmal zu lesen in der Lage sein soll.

Und wehe man sagt was deswegen, dann hat man sofort die Juristen und die Staats­anwaltschaft am Hals, weil man das ja nicht sagen darf, dass die im Bundestag dumm sind.

Und erstaunlicherweise kann man in Deutschland sogar Verfassungsrichterin werden, ohne dass auch nur irgendwer nachprüft, ob man überhaupt ein Staatsexamen hat, und man sonst noch nichts mit Recht gemacht haben muss.

Und natürlich ist auch jeder Jurist von Natur aus berufen, in jedem Fall zu entscheiden, auch wenn er davon so gar keine Ahnung hat.

Aber wenn ein Bürger sich mal zu Schadensersatz äußert - wovon er ja ständig betroffen sein kann, als Anspruch oder Pflicht - dann soll er die Klappe halten, weil er sich so blamiert.

Ist das nicht alles äußerst seltsam?[13]

Kokainkonsum von Abgeordneten in Deutschland und der EU

Zitat: «Im Auftrag des Fernsehmagazins Akte 2000 hat das Institut Wisch­proben in einem Massen­spektro­meter untersucht, die im Reichstags­gebäude von Akte-Reportern genommen wurden. Die Proben stammen aus allen Bereichen des Gebäudes - von der Besucher­ebene über die Fraktions­ebene bis hin zum Präsidial­bereich. Die Ergebnisse der drei unter­suchten Toiletten im allgemein zugänglichen Besucher­bereich waren negativ. [...]

Von den 25 Proben im nicht frei zugänglichen Bereich des Bundestages stellten sich 22 als positiv heraus. Laut Professor Sörgel können die Kokain­spuren nicht durch Umwelt­einflüsse zufällig in den Bundestag gelangt sein. "Das würde voraussetzen, dass in der Nähe des Bundestages eine richtige Kokain-Fabrik vorhanden ist", so der Professor. [...]

Kokainspuren auch im Europäischen Parlament

Report von 2005: AKTE-Reporter entdecken mit Hilfe von Wisch­proben in Brüssel mehr Kokain als im Deutschen Bundestag. Reporter des Fernseh­magazins AKTE 05 entdeckten im Gebäude der Abgeordneten in Brüssel erhebliche Mengen von Kokain­rück­ständen, die auf einen regelmäßigen Konsum in den abschließbaren Toiletten­kabinen schließen lassen.»[14]

Einzelnachweise

  1. Pdf-icon-extern.svg Der langsame und heimliche Weg zur Knechtschaft[ext] - Peter Bernholz[wp], Liberales Institut im Dezember 2014 (27 Seiten)
  2. Pdf-icon-extern.svg Der Cochemer Weg in Karlsruhe[ext] (S. 21/22)
  3. Pdf-icon-extern.svg Statistische Informationen: Entwicklung umgangsrechtlicher Verfahren[ext] - VAMV-Bundesverband, Stand 2009
  4. Fachserie 10 Reihe 2.2 - 2010
  5. Hadmut Danisch: Politiker, die am Gesetzemachen scheitern, Ansichten eines Informatikers am 7. Juli 2013
  6. Michael Fröhlingsdorf: Ende der Dynamo-Pflicht: Revolution am Fahrradlenker, Spiegel am 7. Juli 2013
  7. Kommentar von HF am 9. Juli 2013 um 11:21 Uhr, Politiker, die am Gesetzemachen scheitern
  8. Kommentar von Jens am 9. Juli 2013 um 17:02 Uhr, Politiker, die am Gesetzemachen scheitern
  9. Hadmut Danisch: Falscher Vergewaltigungsvorwurf aus Rache, Ansichten eines Informatikers am 27. Oktober 2016
  10. Wolfgang J. Koschnick: Die repräsentative Demokratie frisst ihre Kinder, Heise/Telepolis am 23. Dezember 2013
  11. Baring, Arnulf (2012): Bürger, auf die Barrikaden! Deutschland auf dem Weg zu einer westlichen DDR. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. November 2002
  12. Hadmut Danisch: Kein Schadensersatz von Klimaklebern?, Ansichten eines Informatikers am 20. Dezember 2022
  13. Hadmut Danisch: Das Kompetenzparadoxon und das Problem der laienunzugänglichen Gesetze, Ansichten eines Informatikers am 20. Dezember 2022
  14. Kokain im Bundestag: 22 Toiletten positv, Gegen den Strom am 6. März 2016

Querverweise

Netzverweise