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Überlastung der Justiz

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Die Überlastung der Justiz ist ein Schlagwort, das vornehmlich in Kreisen der Richterschaft gebraucht wird, um überlange Verfahrensdauern zu erklären und andere Mängel in der deutschen Justiz zu rechtfertigen.

Richter klagen gegen angeblich erdrückende Verfahrenslast

Vor dem Verwaltungsgericht Minden und dem OLG Stuttgart wurde über Klagen von Richtern verhandelt, die sich dagegen zur Wehr setzen, dass ihnen die Geschäfts­verteilungs­pläne zu hohe Fallzahlen zuweisen würden.

Auch Andreas Voßkuhle, derzeitiger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stöhnt über die seit Jahren stark belastete Arbeits­situation seines Gerichts und jammert, es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass sich dieser für das BVerfG zunehmend kritische Zustand zum Besseren wenden könnte. Der Hintergrund: 2014 sind so viele Verfahren anhängig wie noch nie, nämlich 6.686; das sind rund 700 mehr als im Vorjahr.[1]

Der Deutsche Richterbund fordert schon seit Jahren eine bessere Ausstattung der Justiz - so fehlen laut DRB bundesweit ca. 2000 Richter - und sagt, laut einer "Studie" sei die Überlastung der Justiz keine exklusive Sicht der Richter und Staatsanwälte, sondern werde auch von der Bevölkerung wahrgenommen: 71 % der Deutschen sähen eine Überlastung der Gerichte. Gemeint ist eine Umfrage des "Instituts für Demoskopie Allensbach". Weiter verkündet der stell­vertretende Bundes­vorsitzende des DRB, Jens Gnisa:

Zitat: «Obwohl viele Richter und Staatsanwälte schon seit Jahren über­obligatorisch viel leisten, können sie die fehlenden Kolleginnen und Kollegen nicht mehr ersetzen. Noch ist das Vertrauen der Bevölkerung in uns hoch, was mit dem unermüdlichen Arbeits­einsatz der Kollegen zu erklären ist. An dieser Schraube lässt sich aber nicht endlos drehen. [...] Die Politik spart hier am falschen Ende. Wir dürfen nicht riskieren, dass das Vertrauen in die Justiz abnimmt. Das hätte eine Erosion des Rechtsstaates zur Folge.»

Weiter heißt es im Beitrag des Richterbunds tatsächlich, laut der neuen Erhebung [im Jahr 2014] sei dieses Vertrauen ungebrochen hoch.[2]

Kommentar

Mit seiner Behauptung stellt der Richter­funktionär den tatsächlichen Sachverhalt auf grobe Weise falsch dar und genau dieses Verfälschen von Fakten ist bei nicht wenigen Richtern offenbar eine Berufskrankheit. Bereits hier deutet sich an, dass die Gründe für die Probleme im Bereich der Justiz in Wahrheit ganz woanders liegen könnten:

Nach Auffassung vieler Bürger ist der "Rechtsstaat" längst erodiert. Schon 2010 war der Tenor bei der alle zwei Jahre stattfindenden Umfrage zum Vertrauen der Bürger in die Justiz ganz anders, als es der Vertreter des Richterbunds glauben machen will: Auf die Frage: "Kann man zur deutschen Justiz, also zu den Richtern und deutschen Gerichten, volles Vertrauen haben oder kein volles Vertrauen?" bekundeten nur 32 % ihr volles Vertrauen, 39 % antworteten mit "Teils, teils" und immerhin 25 % hatten "Kein volles Vertrauen".[3]

2014 glaubten sogar nur noch 26 % der Bevölkerung, dass an deutschen Gerichten alles mit rechten Dingen zugeht.[4] Die dreiste Falschdarstellung des Herrn Gnisa lässt befürchten, dass die Richterschaft Scheuklappen trägt und es ihren Vertretern an der Fähigkeit oder dem Willen mangelt, den wirklichen Problemen ins Auge zu blicken.

Teilweise hausgemacht

Kritiker der deutschen Justiz befinden, ein großer Teil der Aktenberge, unter denen Richter ächzen, sei von ihnen selbst aufgetürmt worden bzw. zu verantworten. Auch wegen der Rekordzahl an Verfassungs­beschwerden täten die einschlägigen Berufsverbände, die Justizministerien und der Gesetzgeber gut daran, endlich einmal das Wirken der Richterschaft einer ehrlichen Prüfung zu unterziehen. Und natürlich wäre zu wünschen, wenn gerade auch solche Richter, die sich überlastet fühlen, einmal ihr eigenes Gebaren und das der Kollegen aus anderen Blickwinkeln hinterfragen würden; genau das dürfte den Betroffenen aber oft kaum gelingen.

Nach der Auffassung von Insidern und betroffenen Bürger ist die Misere der deutschen Rechtsprechung nicht mit 2000 neuen Richter­stellen zu beheben. Hier gibt es andere Gründe, die etwas tiefer gehen:

Unplausible Entscheidungen

Immer öfter legen Parteien vor Gericht Rechtsmittel ein, dass heißt sie wünschen die Überprüfung eines Urteils oder Beschlusses in zweiter oder, sofern möglich, auch dritter Instanz. Nach der Meinung von Kritikern zeigt die ständig steigende Zahl von Beschwerden, dass viele Richter offenbar nicht in der Lage sind, sachgerechte Urteile zu treffen bzw. ihre Entscheidungen plausibel zu kommunizieren. Naturgemäß erzeugt das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, Erbitterung und Widerstand. Letzterer äußert sich dann im Einlegen der besagten Rechtsmittel, aber immer häufiger auch in Form von Dienst­auf­sichts­beschwerden oder Befangenheits­anträgen, welche dann ihrerseits das Arbeitspensum bei der Justiz erhöhen.

Unfaire Verfahren

Dem Vernehmen nach wird die Verfahrens­führung durch den zuständigen Richter von vielen Beteiligten als unfair erlebt. Sehr oft wird der Vorwurf einseitiger Beweis­erhebung bzw. Ermittlungs­tätigkeit erhoben. Mindestens ebenso häufig klagen Parteien darüber, ihnen sei rechtliches Gehör verweigert worden. Nach der Wahrnehmung rechtsuchender Bürger wird der Grundsatz des fairen Verfahrens in Deutschland von etlichen Richtern mit teilweise erschreckender Unbedenklichkeit verletzt.

Überhang von Altfällen

Bei dem Gefühl einzelner Richter, überlastet zu sein, dürfte oft eine Rolle spielen, wie hoch seine Rückstände sind, das heißt, wie viele unerledigte Altfälle ein Richter vor sich herschiebt. Im Bereich des Zivil- und Familien­rechts sind Überhänge indessen zu einem guten Teil auf bewusstes Verschleppen von Verfahren zurückzuführen. Es ist ein leider nicht seltenes Phänomen, dass Richter Verfahren einfach liegenlassen, wenn sie aus rechtlichen Gründen nicht so entscheiden können, wie sie es aufgrund persönlicher Einstellungen gerne täten. Müssen derartig gestrickte Richter befürchten, dass der Beschluss, den sie an sich gerne treffen würden, von der Beschwerde­instanz gekippt wird, verweigern sie einfach jedwede Entscheidung. Ein Gesetz, um gegen solche Blockaden vorzugehen, scheiterte - wie sollte es anders sein - am Widerstand der Richterschaft!

Hauptartikel: Untätigkeitsbeschwerde

Letztlich dürften Richter, die auf unerledigten Aktenbergen thronen, nicht selten psychologische Probleme haben und benötigen dringend professionelle Hilfe. Wie auch anderswo im Arbeitsleben bestehen Hemmungen, derartige Schwierigkeiten einzugestehen und um Unterstützung zu bitten. Im Falle von Richtern kommt allerdings eine spezifische Krankheit des öffentlichen Dienstes hinzu: Hier werden auch leistungs­schwache Totalversager mit durchgeschleppt, so lange es irgendwie geht.

Faulheit, Arroganz und Blödheit

In vielen Bereichen des Zivilrechts, so zum Beispiel bei Familien­sachen, lassen die Gesetze den Richtern sehr große Freiheit bei der rechtlichen Würdigung der entscheidungserheblich Tatsachen. Genauer gesagt beginnt die Freiheit bereits dort, wo zu befinden ist, welche Fakten oder Parteivorträge das Gericht überhaupt für beweiserheblich hält.

Hauptartikel: Amtsermittlungsgrundsatz

Hier tut sich eigentlich ein weiter Spielraum auf, der genutzt werden könnte und, um dauerhaften Rechtsfrieden zu erreichen, auch genutzt werden müsste. Leider sind in Deutschland aber nur sehr wenige Richter dazu bereit oder in der Lage, in Konflikten die Rolle eines neutralen Vermittlers einzunehmen und sie deeskalierend zu lösen.

Erste Voraussetzung hierfür ist, die eigenen Ansichten und Vorurteile außen vor zu lassen, sich in die Befindlichkeiten der streitenden Parteien hinein­zuversetzen und ernsthaft mit ihren Argumenten zu befassen. Das bereitet Mühe und stellt zudem gewisse Anforderungen an den Intellekt. Viele Richter sind jedoch offenbar schlicht und ergreifend zu faul oder zu blöd, um eine solche Heran­gehens­weise auch nur zu versuchen. Von Übel sind außerdem die ausgesprochen lockeren Arbeitszeiten (siehe dazu den entsprechenden Abschnitt im Beitrag "Richter"), die den Hang zur Bequemlichkeit massiv begünstigen.

Der Kern des Problems liegt aber wohl darin, dass vielen Richtern in Deutschland der Begriff "deeskalierendes Konflikt­management" wesensfremd ist. In ihrer Mehrzahl sehen sich deutsche Richter als allmächtige Götter und begreifen nicht, dass unbeschränkte Entscheidungs­macht nicht genügt, um Auseinander­setzungen dauerhaft beizulegen, sondern vielmehr unbedingt vonnöten ist, sich in die Interessenlage der Parteien hineinzu­versetzen, sie zu verstehen und auch zu erfühlen. Die hierfür nötigen Kompetenzen werden in der Ausbildung von Richtern indessen hierzulande entweder nicht hinreichend vermittelt oder es gelangen in zu großer Zahl charakterlich ungeeignete Persönlichkeiten ins Richteramt, denen die Bereitschaft fehlt, ihr Wissen über Mediation auch tatsächlich anzuwenden.

Im Übrigen verlangt beides, sowohl die Aneignung solcher Fähigkeiten (insbesondere wenn sie mangels Behandlung im Studium nach erfolgter Ernennung zum Richter quasi berufs­begleitend stattfinden müsste) als auch ihre Anwendung etwas, das nur wenige Richter besitzen, nämlich Engagement.

Zweifel aus berufenem Mund

Prof. Dr. Ekkehart Reinelt, ein Rechtsanwalt mit Zulassung für den Bundesgerichtshof, meint, Richter seien keineswegs überlastet. So führt er unter anderem aus, seit Jahren würden die Eingangs- und Erledigungs­zahlen in Zivilprozessen bei den Land- und Oberlandes­gerichten kontinuierlich sinken. Auch werden Zivilsachen dort im Gegensatz zum früher herrschenden Kollegialprinzip (hier hatte eine dreiköpfige Richterkammer zu entscheiden) bereits seit Jahren im Regelfall von Einzelrichtern erledigt. Beides habe zu einer massiven Entlastung der Justiz im Zivilprozess geführt. Ein weiterer deutlicher Entlastungs­effekt - der wiederum nicht in Statistiken erscheint - ergibt sich laut Prof. Reinelt daraus, dass Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zunehmend vom Richter auf den Rechtspfleger übertragen worden seien. Zudem wären Rechtswege verkürzt und Aufgabenstellungen sukzessive erleichtert worden.

Zitat: «Es gibt OLG-Richter, die unter der Hand einräumen, ihre Dienstaufgaben halbtags erledigen zu können.»

Des weiteren befindet Reinelt, einen relevanten Personalabbau von Richterstellen habe es per Saldo nicht gegeben. Im Gegenteil: Die Justizhaushalte würden aufstocken, so etwa in Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Berlin. Beispielsweise seien in Niedersachsen zwischen 2003 und 2009 insgesamt 133 zusätzliche Richterstellen geschaffen worden.

Im Übrigen würde eine vermeidbare, hausgemachte Belastung aus dem nicht mehr zeitgemäßen Rotationsprinzip resultieren. Aufgrund von jenem müssten Richter ungeachtet der heute unerlässlichen Spezialisierung nicht nur zwischen Richter­tätigkeit und Staats­anwaltschaft wechseln, sondern würden als Zivilrichter in alle möglichen Referate versetzt, wo sie sich lange Zeit einarbeiten müssten und den erfahrenen Fachanwälten zunächst meist in Bezug auf Können und Kenntnisse unterlegen wären.[5]

Die Leiden des jungen(?) V. und sein völlig untauglicher Therapievorschlag

Wie eingangs gesagt, hat die Zahl der Verfassungs­beschwerden im letzten Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Aus den zuvor erwähnten Gründen dürfte diese Tendenz anhalten. Wegen der schlimmen Überlastung des Bundes­verfassungs­gerichts wirbt Gerichtspräsident Voßkuhle bereits seit längerem für den Vorschlag, eine "Mutwillens­gebühr" für offensichtlich unzulässige oder unbegründete Verfassungs­beschwerden einzuführen. Dieses Ansinnen hat aber bislang wenig Unterstützung in der Politik gefunden. Das versteht Voßkuhle nun gar nicht und hat deshalb angekündigt, in der neuen Legislaturperiode würden weitere Gespräche mit den politisch Zuständigen geführt, um eine dauerhafte und spürbare Entlastung zu erreichen.[6]

Der Vorstoß von Voßkuhle mutet jedoch seltsam an, denn laut § 34 Abs. 2 des Bundes­verfassungs­gerichts­gesetzes[7] kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegt werden, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32) missbräuchlich gestellt ist. Schon am 24.12.1999 schrieb die Süddeutsche Zeitung:

Zitat: «Das Bundesverfassungsgericht setzt auf Abschreckung. In 1999 wurden 64 "substanzlose" Verfassungsbeschwerden mit Strafen von zusammen 51 000 DM belegt. Wer also den vermeintlich vorhandenen Rechtsweg nutzen will, muß mit einer Strafe rechnen. Die Durchsetzung von Verfassungsrechten wird zum teuren Risiko.»[8]

Das reicht Herrn Voßkuhle aber offenbar nicht. Dazu sei gesagt, dass sich gerade wegen um sich greifender richterlicher Willkür immer mehr Menschen ans Bundes­verfassungs­gericht wenden. Viele davon werden übrigens von Anwälten vertreten. Reichen die alle nur irgendwelche Quatsch­beschwerden ein?

Fakt ist: Voßkuhle will anscheinend die Schwelle absenken, ab der lästige Beschwerde­führer quasi abgestraft werden können. Anstelle einer missbräuchlichen Anrufung des BVerfG soll es nach dem Willen von Voßkuhle nun schon genügen, wenn eine Verfassungs­beschwerde lediglich "unzulässig" oder "unbegründet" ist. Über letzteres befinden die Damen und Herren Verfassungs­richter in der Abgeschiedenheit ihrer Büros. Die Entscheidung wird den Untertanen dann meist ohne Begründung mitgeteilt. So verkommen, wie die BRD-Justiz mittlerweile ist, steht zu befürchten, dass solche Strafgebühren künftig willkürlich verhängt werden, um unliebsame Beschwerde­führer zum Verstummen zu bringen.

Letzteres ginge auch sehr leicht, sofern das Bundes­verfassungs­gerichts­gesetz wirklich dahingehend modifiziert werden sollte, denn: Unzulässig ist eine Beschwerde bereits dann, wenn sie (vermeintlich) zu spät vorgelegt wurde oder, je nach Einzelfall, bestimmte Feinheiten nicht beachtet worden sind, über die selbst viele Anwälte nicht Bescheid wissen: So muss beispielsweise je nach Art der Beschwerde nicht nur der Instanzenweg ausgeschöpft, sondern auch ein Befangen­heits­antrag gestellt worden sein, damit das Prädikat "zulässig" erreicht wird (zu den Einzelheiten siehe im Beitrag "Faires Verfahren"). Es bedarf keiner Erklärung, dass es für Richter noch viel einfacher ist, eine Eingabe als "unbegründet" abzutun. Auch hierzu eine Einschätzung der SZ, diesmal vom 10.12.2004

Zitat: «Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behandelt rekordmäßig Verfassungsbeschwerden. Wie in einem vorbildlichen Rechtsstaat ist die Verfassungsbeschwerde für Bürger einfach: es genügt die Behauptung, "durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte" verletzt zu sein. Doch außerdem muss der Rechtsweg erschöpft, die Beschwerde begründet sein und zahlreiche interne Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Diese sind weder in Lehrbüchern noch Kommentaren niedergelegt. Selbst Spitzen­anwälte und Rechts­professoren kennen die Forderungen und Hürden des Gerichts nicht. Die Erfolgsquote der Bürger beträgt deshalb nur zwei Prozent.»[9]

Herr Voßkuhle verkennt Ursache und Wirkung

Es wäre verrückt, die steigende Inanspruchnahme des Bundes­verfassungs­gerichts durch einen plötzlich grassierenden Querulanten­wahn erklären zu wollen. Sehr viel wahrscheinlicher ist wohl die These, dass die Zunahme der Verfassungs­beschwerden auf schwerwiegende Missstände in der Rechtsprechung hindeutet. Fatalerweise ist beim Bundes­verfassungs­gericht zunehmend die Haltung feststellbar, selbst über offensichtliche Verletzungen von Grundrechten oder grundrechts­gleichen Rechten großzügig hinwegzusehen.

Hauptartikel: Bundesverfassungsgericht

Natürlich wird die Indifferenz der Verfassungsrichter bei den Gerichten registriert: In der Folge nehmen sich Richter, die zu Überheblichkeit und Rechtsferne neigen, noch mehr heraus. Ergo werden die Mängel im Rechtswesen durch die unzureichende Kontrolle seitens des BVerfG immer gravierender. Umgekehrt gilt: Nur wenn deutlich wird, dass Verletzungen von Grundrechten/grund­rechts­gleichen Rechten oder Verstöße gegen die Rechtsprechung des BVerfG von jenem auch tatsächlich gerügt werden, ist zu erwarten, dass sich zukünftig weniger Bürger veranlasst sehen, das Bundes­verfassungs­gericht anzurufen. Jetzt muss sich nur noch jemand die Mühe machen, Herrn Voßkuhle diesen simplen logischen Sachverhalt zu vermitteln. Das allerdings könnte schwierig werden. Geeignet wäre vielleicht ein Lehrer von der Sonderschule, der in puncto Wissens­vermittlung an Begriffsstutzige reichlich Erfahrung mitbringt.

Fazit

Ob dem Problem "Überlastung der Justiz" damit abzuhelfen ist, wenn der Staat mehr Richter einstellt, ohne die wahren Ursachen der Misere anzugehen, erscheint fraglich. Sehr viel wirksamer wäre wohl eine Reform der Ausbildung von Richtern und eine modifizierte Auswahl des Personals (siehe dazu den Abschnitt "Fragwürdige Personal­auswahl" im Beitrag "Richter"). Darüber hinaus könnte es hilfreich sein, wenn Dienst­aufsichts­beschwerden etwas ernsthafter nachgegangen würde. Und schließlich wäre es zu begrüßen, wenn die Richterschaft durch eine weniger kollegenfreundliche Rechtsprechung oder aber der Gesetzgeber dafür sorgen würden, dass der im Strafgesetzbuch enthaltene Tatbestand der Rechtsbeugung durch Richter häufiger als bisher zu Verurteilungen oder wenigstens mal zu einer Anklage führt.

Müssten Richter ernsthafte Konsequenzen befürchten, wenn sie ihre Dienstpflichten vernachlässigen, Verfahren jahrelang liegenlassen, Recht auf grobe Weise falsch anwenden und Gesetze oder Verfahrensrecht missachten, wäre das Problem damit mutmaßlich zu einem großen Teil erledigt. Speziell mit Blick auf die Verzögerung von Verfahren wäre außerdem die Verabschiedung des von der Richterlobby verhinderten Untätigkeits­beschwerde­gesetzes wünschenswert.

Das nordrhein-westfälische Justizministerium zur Klage von "Richter Gaspedal"

Vor dem VG Minden klagt Helmut Knöner, ehemaliger Richter des Amtsgerichts Herford, auch bekannt als "Richter Gaspedal". Seine Forderung, die Arbeits­zeit­verordnung der Beamten müsse ebenso für Richter gelten, wodurch älteren Richtern dann geringere Arbeits­zeiten zustünden, mutet merkwürdig an. Zu Recht widerspricht das nordrhein-westfälische Justizministerium und verweist darauf, die Arbeits­zeit­verordnung sei auf Richter nicht anwendbar.[10]

Das stimmt wohl auch, denn: Als einzige Berufsgruppe im öffentlichen Dienst müssen Richter kein festes Stunden­pensum ableisten. Für sie gelten noch nicht einmal fixe Dienstzeiten, während derer sie im Gericht anwesend sein müssten! Von daher sei die Einschätzung erlaubt, dass der gute Helmut hier vielleicht ein bisschen zu fest aufs Gaspedal getreten ist.

Wird ein gründlich arbeitender Richter abgestraft?

Im Vorfeld der zweiten, eingangs erwähnten Klage war ein Karlsruher Richter von seiner Vorgesetzten ermahnt worden, weil er zahlreiche Verfahren "nicht oder jedenfalls nur völlig unzureichend bearbeitet" habe. In der 2011 ausgesprochenen Ermahnung wurde dem Zivilrichter vorgehalten, er habe nur etwa 68 Prozent der Durch­schnitts­leistung anderer Richter erreicht - 2010 waren das für ihn insgesamt 82 erledigte Fälle. Die Zahl der offenen Verfahren sei deshalb in seinem Bereich um 67 Prozent gestiegen.

Daraufhin ging der Richter selbst vor Gericht. Seine Anwältin meint, der Fall sei symptomatisch für die Justiz. "Den teils offen, teils subtil ausgeübten Druck, eine bestimmte Anzahl von Verfahren zu erledigen, gibt es überall. Das fängt schon bei Richtern auf Probe an und spielt eine ganz wichtige Rolle bei der Verbeamtung." Weiter sagt die Anwältin:"Es mag diesen faulen Richter noch geben, aber das ist die ganz kleine Ausnahme." Ihr Mandant habe einfach gründlich gearbeitet, gehe vielen Fragen analytisch nach, und zudem gehe es gerade im Zivilrecht um zunehmend komplexere Sachverhalte. Die richterliche Unabhängigkeit erfordere es, sich eingehend mit jedem Fall zu beschäftigen. Eine vorgegebene Erledigungs­quote dürfe da keine Rolle spielen.[11]

Viele Rechtsuchende müssen erleben, wie schlampig Richter zuweilen arbeiten, wenn sie ein Verfahren im Schweins­galopp erledigen wollen: Solche Richter lassen sämtliches Vorbringen einer Partei ungehört verhallen, ignorieren Beweis­anträge und laden keinen einzigen der benannten Zeugen. Nach einem solchen Schauprozess wird die Entscheidung dann mit ein paar auf die Schnelle gedrechselten Sätzen "begründet". Menschen, denen so etwas widerfahren ist, würden sich wünschen, sie wären an einen engagierten, sorgfältig ermittelnden Richter geraten.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [12]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Netzverweise