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Renate Künast
Renate Künast | |
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Geboren | 15. Dezember 1955 |
Parteibuch | Bündnis 90/Die Grünen |
Beruf | Jurist |
Ehegatte | Rüdiger Portius[1] |
Ehe für alle | Renate Künast stimmte am 30. Juni 2017 im Deutschen Bundestag gegen die bürgerliche Zivilehe und für die so genannte Ehe für alle. Eine Beliebigkeitsdefinition "für alle" kann aber keine Schutzfunktion erfüllen, wie von Artikel 3 GG gefordert. Die "Ehe für alle" ist somit eine "Ehe für keinen". Renate Künast hat damit die durch die Ewigkeitsklausel geschützten Grundrechte des Grundgesetzes verletzt und die bürgerliche Zivilehe de facto abgeschafft. |
UN-Migrationspakt | Renate Künast hat sich am 29. November 2018 bei der Abschaffung Deutschlands zwecks Umwandlung in eine afrikanische Kolonie im Deutschen Bundestag der Stimme enthalten. |
Ermächtigungsgesetz | Renate Künast stimmte am 18. November 2020 im Deutschen Bundestag für das Ermächtigungsgesetz, womit die Grundrechte des Grundgesetzes de facto abgeschafft wurden. |
Abtreibungsbewerbungsgesetz | Renate Künast stimmte am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundestag für das Abtreibungsbewerbungsgesetz, womit nun das Werben für die Tötung Ungeborener für Ärzte straflos gestellt wurde. |
Pandemievertrag | Renate Künast stimmte am 12. Mai 2023 im Deutschen Bundestag für den WHO-Pandemievertrag. |
URL | renate-kuenast.de |
@RenateKuenast |
Renate Künast (* 1955) ist eine deutsche Politikerin und ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie war von 2005 bis 2013 Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, von 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und von 2014 bis 2018 Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses.
Frauenquote
Renate Künast versucht mit allen Mitteln, eine Frauenquote durchzusetzen und maßt sich parteiübergreifend an Sprecherin, aller Frauen Deutschlands zu sein. Die Frankfurter Rundschau berichtete, wie Künast gegen die neue Familienministerin Kristina Schröder pöbelt:
Zitat: | «Wenn es nach Renate Künast (Grüne) geht, soll die gesetzliche Frauenquote in Unternehmen am besten gestern als heute eingeführt werden. Jetzt kündigt sie einen fraktionsübergreifenden Antrag an. Dem "Hamburger Abendblatt" sagte Künast: "Die Geduld der Frauen im Bundestag ist langsam am Ende - ein fraktionsübergreifender Antrag zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote wird kommen." Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) müsse erkennen, "dass sie in einer Außenseiterposition ist", sagte Künast weiter. Schröder macht sich für eine flexible Frauenquote mit Selbstverpflichtung stark. Künast legte Schröder nahe, ihr Amt aufzugeben. "Ich nehme gern die feste Frauenquote und verzichte dafür auf Frau Schröder. Wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen will, dann muss sie beiseitetreten und anderen die Möglichkeit geben, anzupacken", sagte die Grünen-Politikerin.»[2] |
Künast setzt dazu an, die Frauenquote gesetzlich vorzuschreiben. Bereits einen Monat vor der "Wahl" Susanne Baers zur Bundesverfassungsrichterin schreibt die Frankfurter Rundschau:
Zitat: | «Die Grünen fordern für Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen und für Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung bis 2017 eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent. Freiwillige Regeln hätten nicht zu einer Gleichberechtigung im Arbeitsleben geführt, sagte die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Renate Künast. "Jetzt ist es an der Zeit, von Appellen zu gesetzlichen Regeln zu wechseln."»[3] |
Künast ist selbst Juristin. Sie weiß, dass eine solche Quote vielleicht politisch, aber nicht verfassungsrechtlich durchsetzbar ist. Eine gesetzliche Frauenquote verstößt einfach gegen zu viele Grundrechte und die bestehende Rechtsprechung zum Unternehmertum und zu Art. 33 Abs. 2 GG. Für öffentliche Ämter schreibt das Grundgesetz explizit vor, eine Bestenauslese zu treffen, die an nicht mehr und nicht weniger als der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung ausgerichtet ist, und nicht am Geschlecht. Jede Abweichung von dieser Kriterientrias wäre eine verbotene Benachteiligung des Konkurrenten und damit angreifbar.
Entsprechenden Streit darüber hatte es früher schon gegeben. Der ehemaliger Verfassungsrichter Ernst Benda[wp] hatte die Frauenquote 1986 in einem Gutachten für verfassungskonform erklärt - wenn sie Härtefallklauseln enthielte. Formal bedeutet ein Privatgutachten eines ehemaligen Verfassungsrichters nicht viel, es ist eben seine Meinung. Trotzdem führten einige Bundesländer daraufhin Regelungen ein, die Frauen bevorzugten. Dagegen klagten einige benachteiligte Männer vor dem Europäischen Gerichtshof. Im "Kalanke-Urteil" von 1995 erklärte der EuGH den § 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG der EU. In einem zweiten, dem "Marschall-Urteil" kam der EuGH kurz darauf zu dem Ergebnis, dass eine ähnliche Richtlinie in Nordrhein-Westfalen konform sei, weil sie eine Härtefallregelung zugunsten von Männern und einen Beurteilungsspielraum vorsah. Von vielen Juristen wird eine Frauenquote selbst mit Ausnahmeregelung für verfassungswidrig gehalten, zumal Artikel 33 Absatz 2 sie für den öffentlichen Dienst sogar ausschließt, und sie zudem gegen die Gleichberechtigung verstößt.
Als Juristin und Feministin ist Künast klar, dass sie diese Entscheidungen abzulehnen gezwungen ist, denn diese Entscheidungen gehören zum feministisch-juristischen Grundwissen. Beurteilungsspielräume und Härtefallregelungen will Künast aber nicht, sie will eine explizite und ausnahmslose Frauenquote. Dies ist jedoch aufgrund der bestehenden Rechtsprechung des EuGH nicht möglicht.
Künast hatte aus populistischer Grundsatzerwägung und Stimmenfangüberlegungen heraus etwas versprochen, von dem sie genau wusste, dass sie es so nicht würde halten können und die Quote vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Besetzung kassiert werden würde.
Künast war klar, dass sie eine Verfassungssaboteurin im Bundesverfassungsgericht brauchte, um ihre Quote durchsetzen zu können. Und zwar in der Zuständigkeit für Arbeitsrecht. Betrachtet man die Absichten und Ziele, auf die es hinausläuft, geht es um die Sabotage von nicht weniger als
- der Gleichberechtigung aus Artikel 3
- der Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 3
- der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Absatz 1
- des demokratischen Prinzips nach Artikel 20 Absatz 2
- des gleichen Zugangs zum Amt nach Artikel 33 Absatz 2
Susanne Baer
Die Verwirklichung ihrer Zielsetzung der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote ohne Ausnahmeregelungen machte es notwendig, einer lesbischen Radikalfeministin zur Berufung in das Amt einer Verfassungsrichterin zu verhelfen, der Recht und Wissenschaft erklärtermaßen egal sind und die bestrebt ist, Quotierung und rigide Gleichstellung mit allen Mitteln durchzusetzen. Mit der Berufung von Susanne Baer in das Amt einer Verfassungsrichterin noch dazu im hierfür zweckdienlichen Bereich Arbeitsrecht war dies eindeutig gelungen. Praktischerweise amtierte zum richtigen Zeitpunkt die Quotenverfechterin Ursula von der Leyen als Bundesarbeitsministerin, deren Beraterin Susanne Baer bereits seit Jahren gewesen war.
Es ist nicht verwunderlich, dass Künast hier vollmundig eine "koalitionsübergreifende Initiative" von Frauen ankündigen konnte. Baer wurde von zwei Familienministerinnen gefördert: Renate Schmidt von der SPD und Ursula von der Leyen von der CDU. Baer war von der Leyens feministische Beraterin und wurde von ihr finanziert, bis von der Leyen in ein anderes Ministerium gewechselt war. Ihre Nachfolgerin Schröder, eine Gegnerin der Frauenquote, stellte entweder die Finanzierung von Baers Berater- und Lobbytätigkeit ein oder Baer verzichtete freiwillig auf eine Tätigkeit für die neue Ministerin. Zunächst schien es als, ob Baer und ihr GenderKompetenzZentrum politisch neutralisiert wären.
Künast und von der Leyen engagierten sich zusammen für die Einführung der Frauenquote und bekämpften Schröder, weshalb es naheliegend ist, davon auszugehen, dass die beiden unter Mithilfe von Befürworterinnen der Frauenquote in der SPD und CDU, die Berufung Baers in das Bundesverfassungsgericht erzwangen. Angesichts dieser offenkundigen Zusammenhänge erscheint die Unterstützung von Baers Kandidatur für das Amt einer Verfassungsrichterin durch SPD und CDU mit dem Hinweis auf die "über alle Zweifel erhabene juristische Qualifikation" Baers[4] plausibel - freilich ohne jemals zu fragen, worin diese Qualifikation eigentlich bestehen sollte. Aber sowas wird nicht gefragt, weil sonst jemand auf die Idee kommen könnte, solch unangenehme Fragen auch bei den eigenen Kandidaten zu stellen. Nur die FDP war gegen die Wahl Baers.
Das Ganze stand im Kontext mit Künasts Bewerbung um das Amt der regierenden Bürgermeisterin in Berlin im Herbst 2010 und nicht einmal eine Woche später setzte sie die Wahl von Susanne Baer zur Verfassungsrichterin durch. Das erhärtet den Verdacht, dass Baer sowieso nie als aussichtsreiche Kandidatin in das Amt der Verfassungsrichterin berufen worden wäre, sondern als Mitglied von Künasts geplanter künftigen Regierungsfrauschaft, nur eben als Undercover-Agentin "hinter den feindlichen Linien". Die Grüne Jutta Ditfurth schildert Künast[5][6] als maßlos ehrgeizig und opportunistisch und zitiert sie aus dieser Zeit mit der Aussage "Dieses Land muss man umbauen! Wir müssen anders leben! (...) Wir haben uns das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit genommen, jetzt kapern wir uns auch die Parteien. (...) Was an Werkzeugen zur Verfügung steht, benutzen wir." Und damals sah es so aus, als würden die Grünen in Berlin stärkste Kraft oder zumindest stärker als die CDU für eine schwarz-grüne Koalition und damit Künast Bürgermeisterin. Künast war sich ihrer Sache sicher und wollte in Berlin ein feministisches Machtsystem aufbauen. Und dazu brauchte sie eine Verfassungssaboteurin im Bundesverfassungsgericht.
Rufmord an Andersdenkenden
Der Auf- und Ausbau eines feministischen Machtsystems in Deutschland beinhaltet auch, dass die Grünen über die Heinrich-Böll-Stiftung in kriminaltechnischer Manier systematisch Dossiers über Genderismus-Kritiker anfertigen und diese anschließend auf dieser scheinbar wissenschaftlichen Grundlage publizistisch diffamieren lassen.[7] Es findet seit 2011 ein regelrechter subversiver Krieg der Grünen gegen alle Kritiker des Feminismus statt. Dies alles zusammen bildete den Kontext zur Wahl Susanne Baers zur Verfassungsrichterin.[8]
Staatliche Finanzierung von Linksextremismus
Zitat: | «"Ich bin es ehrlich gesagt leid [...], dass [...] Antifa-Gruppen [...] immer um ihr Geld ringen und von Jahr zu Jahr nur Arbeitsverträge abschließen können [...]. Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben!"
»[9] |
Twitter-Kommentar:
Zitat: | «Parteiinterner Schlägertrupp also, irgendwann gab es sowas in Deutschland doch schon mal?» - Geo[10] |
Förderung von Clan-Kriminalität
Rechtsanwalt Rüdiger Portius verteidigt für viel Geld arabische Clans. Er arbeitet häufig für den Abou-Chaker-Clan und ist mit Renate Künast verheiratet. Passend dazu fordert Renate Künast, dass der Begriff Clan-Kriminalität nicht mehr verwendet werden dürfe.[11][12]
Renate Künast und die Axt
Die Berliner Polizei hat uns nun bekehrt: Frau Künast hatte doch recht.
- So kämpft die Polizei jetzt gegen Axt-Attentäter! - Bohemian Browser Ballett (21. Juli 2016) (Länge: 1:38 Min.) [13]
- Hadmut Danisch: Frau Künast und die Axt, Ansichten eines Informatikers am 22. Juli 2016
Standpunktwechsel
Ist Euch mal aufgefallen, wie schnell, wendig, geräuschlos die Dame ihre Standpunkte, ihre Ansichten und ihre Auffassungen davon, was richtig ist, ändert und ins Gegenteil dreht?
Ich will Euch mal zwei ihrer Standpunkte gegenüberstellen. Die Causa "Drecks-Fotze"Könnt Ihr Euch noch an den Vorgang aus den Jahren 2019 und 2022 erinnern, als es durch alle Medien ging, dass ein Landgericht den Antrag Renate Künasts abgewiesen hatte, die Gestattung der Bestandsdatenauskunft zu bekommen, weil man sie irgendwo in den Social Media beledigt hatte? Das waren zwar einige Bezeichnungen, mit denen man sie bedacht hatte, aber die Medien hatten das besonders unter den - wohl als am schlimmsten empfundenen - Begriff "Drecks-Fotze" öffentlich bekannt gemacht. Kern der Erregung Künasts und der Presse war nicht mal die Bezeichnung an sich, sondern der Umstand, dass ein Gericht "geurteilt" habe, dass dies noch rechtlich zulässig sei. Was nicht einmal stimmte, denn es war nicht nur kein Urteil, sondern lediglich ein Beschluss, und das Gericht hatte in der Sache auch materiell weder entschieden noch entscheiden können, weil die Besonderheit am Gestattungsverfahren ist, dass der Antragsgegner, also der, dem man Beleidigung vorwirft, ja noch nicht bekannt ist und er deshalb kein rechtliches Gehör erhalten kann. Ich hatte darüber schon einige Blogartikel geschrieben[14][15][16] und erläutert, dass mir daran vor allem auffällt, dass die juristischen Besonderheiten dieser Gestattungsverfahren Renate Künast in ihrer Rechtsskunde anscheinen weit überfordert und sie folglich wohl eine lausige Juristin ist. Das hielt sie aber nicht davon ab, bis vor das Bundesverfassungsgericht damit zu ziehen. Und wenn man die dreckigen Methoden der Grünen rund um die "Strategische Prozessführung" kennt und weiß, dass auch hier eine dubiose Organisation die Finger drin hatte und die Sache gar nicht mal so direkt von Künast ausging, sondern die eher ihren Namen, ihre Publizität und ihre Aktivlegimierung stiftete, könnte man sogar auf den Gedanken kommen, über die Frage nachzudenken, ob es im Bereich des Möglichen sein könnte, dass der Antrag absichtlich fehlerhaft gestellt oder das sogar mit den Richtern abgesprochen war, weil ja nur dann, wenn der abgelehnt wurde, das ganze Theater bis zum Bundesverfassungsgericht möglich war. Und dass das Bundesverfassungsgericht korrupt ist und vorher abgesprochene und mit gecasteten Prozessparteiendarstellern inszenierte Scheinverfassungsbeschwerden bearbeitet, um demokratiebrechende Politik zu machen und die als Verfassungsrecht auszugeben, hatte ich ja beschrieben. Der Casus Knacktus daran ist, dass Künast seinerzeit ein enormes Pressetheater veranstaltet hat, dass man sich über die Rechtsprechung eines Landgerichts mit drei Berufsrichtern zu empören, diese anzuprangern, dagegen anzugehen und deren Willen und Rechtsansicht mittels des von den Parteien besetzten und unterwanderten Bundesverfassungsgerichts rechtlich bindend zu brechen habe. Niemals eine Gerichtsentscheidung anerkennen, Politik bricht Rechtsprechung. Die Causa "Graichen"Kaum geht es aber mal andersherum, nämlich Strafverfolgung und Straftatvorwürfe gegen die Grünen, ist Künast ganz plötzlich und selbstverständlich gegenteiliger Meinung:
Da hat also jedermann sofort zu schlucken, zu akzeptieren und schweigend hinzunehmen, wenn die - von den Grünen, besonders Dirk Behrendt, völlig auf grünlinks, parteischergig und korrupt gebügelte - Staatsanwaltschaft Berlin kein Verfahren gegen Graichen eröffnen will. Künasts Standpunktwechsel
Das heißt, dass sie das, was sie sich selbst herausnimmt, nämlich Justizentscheidungen öffentlich zu kritisieren, anderen nicht zugesteht. So die Denkweise quod licet jovi, non licet bovi. Arrogant, überheblich, willkürlich, selbstgerecht, wendehalsig. Als Juristin miserabel. Und vor allem unglaubwürdig. | ||
– Hadmut Danisch[19] |
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Hass ist keine Meinung. Was die Wut in unserem Land anrichtet. Heyne Verlag, 2017, ISBN 3-453-20161-2[20]
Einzelnachweise
- ↑ Künasts Ehemann, Rüdiger Portius, ist Rechtsanwalt und verteidigt für viel, viel Geld Araberclans. Er arbeitet meist für den Abou-Chaker-Clan.
- ↑ Gesetzliche Frauenquote: Künast kündigt Antrag zur Frauenquote an, Frankfurter Rundschau am 17. April 2012
- ↑ Aufsichtsräte: Frauen kommen nur von Arbeitnehmerseite, Frankfurter Rundschau am 12. Oktober 2010
- ↑ Thomas Jungholt: Warum das Verfassungsgericht weiblicher wird (Der Bundestag wählt neue Richter ans Verfassungsgericht. Zwei Frauen sind nominiert, darunter eine erklärte Feministin.), Welt Online am 11. November 2010
- ↑ Jutta Ditfurth: Krieg. Atom. Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen., Rotbuch-Verlag 2011, ISBN 3-86789-125-7
- ↑ Jutta Ditfurth: Scharfzüngige Analyse einer Partei: "Krieg. Atom. Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen", Deutschlandradio am 21. Februar 2011
- ↑ Vergleiche: Antifeminismuskritik
- ↑ Hadmut Danisch: Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., CreateSpace 2012, ISBN 1-4782-1331-0, S. 92-96
- ↑ Twitter: @Kathidie2te - 12. März 2020 - 21:52 Uhr
- ↑ Twitter: @Ge0Guard - 12. März 2020 - 22:03 Uhr
- ↑ Sprach-Polizistin Renate Künast: Wir sollen nicht mehr "Clan-Kriminalität" sagen, BILD-Zeitung am 25. August 2023
- ↑ Künast fordert nicht mehr von "Clan-Kriminalität" zu sprechen - ihr Mann ist Abou-Chaker-Anwalt, Apollo-News am 29. August 2023
- Anreißer: Die prominente ehemalige Grünen-Politikerin Renate Künast fordert, dass man nicht mehr "Clan-Kriminalität" sagen soll. Das würde diskriminieren. Ihr Mann arbeitet derweil als Verteidiger für Clan-Kriminelle.
- ↑ Warum immer gleich schießen? Die Berliner Polizei hat vier neue Techniken entwickelt, wie man ab sofort einen AXT-ATTENTÄTER unschädlich macht, ohne ihn zu erschießen. Die Verteidigungstechniken gegen Attentäter, Angreifer und Psychopathen sind bereits Teil der Polizeiausbildung.
- ↑ Hadmut Danisch: Die Causa Künast, die Dummen und die strategische Prozessführung, Ansichten eines Informatikers am 27. September 2019
- ↑ Hadmut Danisch: Das korrupte und inkompetente Bundesverfassungsgericht und sein Verfassungshack, Ansichten eines Informatikers am 3. Februar 2022
- ↑ Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht und die Causa Renate Künast, Ansichten eines Informatikers am 18. März 2022
- ↑ Staatsanwaltschaft wird nicht gegen Patrick Graichen ermitteln, F.A.Z. am 13. Mai 2023
- ↑ Twitter: @RenateKuenast - 13. Mai 2023 - 18:53 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Das Geschwätz der Renate Künast (Frau, Grüne, Juristin), Ansichten eines Informatikers am 15. Mai 2023
- ↑ "Hass ist keine Meinung", hat Renate Künast ein Buch über die Grünen selbst geschrieben?!??
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Renate Künast
- Biographie beim Deutschen Bundestag
- Philip Kuhn: Renate Künast: Facebook muss unsere Demokratie respektieren, Die Welt Online am 19. Dezember 2016 (Facebook ist ein öffentlicher Kommunikationsort, wie eine Kneipe.)
- Hadmut Danisch: Renate Künast und die Kneipe, Ansichten eines Informatikers am 19. Dezember 2016
- Gerade deshalb sollte man aber bemerken, dass gerade das Beispiel mit der Kneipe besonders fehl schlägt, weil ja in Deutschland Wirte ziemlichen Ärger kriegen, wenn sie Leute einer der politisch geschützten Minderheiten rauswerfen oder nach Ärger und Beschwerden von Gästen gar nicht erst reinlassen.
- Hadmut Danisch: Renate Künast und die Kneipe, Ansichten eines Informatikers am 19. Dezember 2016