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Renate Künast

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Renate Künast
Geboren 15. Dezember 1955
Parteibuch Bündnis 90/Die Grünen
Beruf Jurist
Ehegatte Rüdiger Portius[1]
Ehe für alle Renate Künast stimmte am 30. Juni 2017 im Deutschen Bundes­tag gegen die bürgerliche Zivilehe und für die so genannte Ehe für alle. Eine Beliebig­keits­definition "für alle" kann aber keine Schutz­funktion erfüllen, wie von Artikel 3 GG gefordert. Die "Ehe für alle" ist somit eine "Ehe für keinen". Renate Künast hat damit die durch die Ewigkeits­klausel geschützten Grundrechte des Grundgesetzes verletzt und die bürger­liche Zivilehe de facto abgeschafft.
UN-Migrationspakt Renate Künast hat sich am 29. November 2018 bei der Abschaffung Deutschlands zwecks Umwandlung in eine afrikanische Kolonie im Deutschen Bundes­tag der Stimme ent­halten.
Ermächtigungsgesetz Renate Künast stimmte am 18. November 2020 im Deutschen Bundes­tag für das Ermächtigungs­gesetz, womit die Grundrechte des Grundgesetzes de facto abgeschafft wurden.
Abtreibungs­bewerbungs­gesetz Renate Künast stimmte am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundes­tag für das Abtreibungs­bewerbungs­gesetz, womit nun das Werben für die Tötung Ungeborener für Ärzte straflos gestellt wurde.
Pandemie­vertrag Renate Künast stimmte am 12. Mai 2023 im Deutschen Bundes­tag für den WHO-Pandemievertrag.
URL renate-kuenast.de
Twitter @RenateKuenast

Renate Künast (* 1955) ist eine deutsche Politikerin und ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie war von 2005 bis 2013 Vorsitzende der Bundestags­fraktion der Grünen, von 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucher­schutz, Ernährung und Landwirtschaft und von 2014 bis 2018 Vorsitzende des Bundestags­rechts­ausschusses.

Diktatoren - Dämonen - Demagogen
Gestik, Mimik, Rhetorik: Es gibt keinen Unterschied.
"Richtig glücklich ist ein Grüner erst,
wenn er anderen etwas verbieten kann."

Frauenquote

Renate Künast versucht mit allen Mitteln, eine Frauenquote durchzusetzen und maßt sich partei­über­greifend an Sprecherin, aller Frauen Deutschlands zu sein. Die Frankfurter Rundschau berichtete, wie Künast gegen die neue Familien­ministerin Kristina Schröder pöbelt:

Zitat: «Wenn es nach Renate Künast (Grüne) geht, soll die gesetzliche Frauenquote in Unternehmen am besten gestern als heute eingeführt werden. Jetzt kündigt sie einen fraktions­über­greifenden Antrag an. Dem "Hamburger Abendblatt" sagte Künast: "Die Geduld der Frauen im Bundestag ist langsam am Ende - ein fraktions­über­greifender Antrag zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote wird kommen." Bundes­familien­ministerin Kristina Schröder (CDU) müsse erkennen, "dass sie in einer Außen­seiter­position ist", sagte Künast weiter. Schröder macht sich für eine flexible Frauenquote mit Selbst­verpflichtung stark. Künast legte Schröder nahe, ihr Amt aufzugeben. "Ich nehme gern die feste Frauenquote und verzichte dafür auf Frau Schröder. Wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen will, dann muss sie beiseite­treten und anderen die Möglichkeit geben, anzupacken", sagte die Grünen-Politikerin.»[2]

Künast setzt dazu an, die Frauenquote gesetzlich vorzuschreiben. Bereits einen Monat vor der "Wahl" Susanne Baers zur Bundes­verfassungs­richterin schreibt die Frankfurter Rundschau:

Zitat: «Die Grünen fordern für Aufsichtsräte in börsen­notierten Unternehmen und für Unternehmen mit Arbeit­nehmer­mit­bestimmung bis 2017 eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent. Freiwillige Regeln hätten nicht zu einer Gleichberechtigung im Arbeitsleben geführt, sagte die Fraktions­vorsitzende im Bundestag, Renate Künast. "Jetzt ist es an der Zeit, von Appellen zu gesetzlichen Regeln zu wechseln."»[3]

Künast ist selbst Juristin. Sie weiß, dass eine solche Quote vielleicht politisch, aber nicht verfassungs­rechtlich durchsetzbar ist. Eine gesetzliche Frauenquote verstößt einfach gegen zu viele Grundrechte und die bestehende Rechtsprechung zum Unternehmertum und zu Art. 33 Abs. 2 GG. Für öffentliche Ämter schreibt das Grundgesetz explizit vor, eine Bestenauslese zu treffen, die an nicht mehr und nicht weniger als der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung ausgerichtet ist, und nicht am Geschlecht. Jede Abweichung von dieser Kriterientrias wäre eine verbotene Benachteiligung des Konkurrenten und damit angreifbar.

Entsprechenden Streit darüber hatte es früher schon gegeben. Der ehemaliger Verfassungsrichter Ernst Benda[wp] hatte die Frauenquote 1986 in einem Gutachten für verfassungs­konform erklärt - wenn sie Härtefall­klauseln enthielte. Formal bedeutet ein Privat­gut­achten eines ehemaligen Verfassungs­richters nicht viel, es ist eben seine Meinung. Trotzdem führten einige Bundesländer daraufhin Regelungen ein, die Frauen bevorzugten. Dagegen klagten einige benachteiligte Männer vor dem Europäischen Gerichtshof. Im "Kalanke-Urteil" von 1995 erklärte der EuGH den § 4 des Bremer Landes­gleich­stellungs­gesetzes für unvereinbar mit der Gleich­behandlungs­richtlinie 76/207/EWG der EU. In einem zweiten, dem "Marschall-Urteil" kam der EuGH kurz darauf zu dem Ergebnis, dass eine ähnliche Richtlinie in Nordrhein-Westfalen konform sei, weil sie eine Härte­fall­regelung zugunsten von Männern und einen Beurteilungs­spielraum vorsah. Von vielen Juristen wird eine Frauenquote selbst mit Ausnahme­regelung für verfassungs­widrig gehalten, zumal Artikel 33 Absatz 2 sie für den öffentlichen Dienst sogar ausschließt, und sie zudem gegen die Gleichberechtigung verstößt.

Als Juristin und Feministin ist Künast klar, dass sie diese Entscheidungen abzulehnen gezwungen ist, denn diese Entscheidungen gehören zum feministisch-juristischen Grundwissen. Beurteilungs­spiel­räume und Härte­fall­regelungen will Künast aber nicht, sie will eine explizite und ausnahmslose Frauenquote. Dies ist jedoch aufgrund der bestehenden Rechtsprechung des EuGH nicht möglicht.

Künast hatte aus populistischer Grundsatz­erwägung und Stimmenfang­überlegungen heraus etwas versprochen, von dem sie genau wusste, dass sie es so nicht würde halten können und die Quote vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Besetzung kassiert werden würde.

Künast war klar, dass sie eine Verfassungs­saboteurin im Bundes­verfassungs­gericht brauchte, um ihre Quote durch­setzen zu können. Und zwar in der Zuständigkeit für Arbeitsrecht. Betrachtet man die Absichten und Ziele, auf die es hinausläuft, geht es um die Sabotage von nicht weniger als

Susanne Baer

Die Verwirklichung ihrer Zielsetzung der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote ohne Ausnahme­regelungen machte es notwendig, einer lesbischen Radikal­feministin zur Berufung in das Amt einer Verfassungs­richterin zu verhelfen, der Recht und Wissenschaft erklärtermaßen egal sind und die bestrebt ist, Quotierung und rigide Gleichstellung mit allen Mitteln durchzusetzen. Mit der Berufung von Susanne Baer in das Amt einer Verfassungs­richterin noch dazu im hierfür zweck­dienlichen Bereich Arbeitsrecht war dies eindeutig gelungen. Praktischerweise amtierte zum richtigen Zeitpunkt die Quoten­verfechterin Ursula von der Leyen als Bundes­arbeits­ministerin, deren Beraterin Susanne Baer bereits seit Jahren gewesen war.

Es ist nicht verwunderlich, dass Künast hier vollmundig eine "koalitions­über­greifende Initiative" von Frauen ankündigen konnte. Baer wurde von zwei Familien­ministerinnen gefördert: Renate Schmidt von der SPD und Ursula von der Leyen von der CDU. Baer war von der Leyens feministische Beraterin und wurde von ihr finanziert, bis von der Leyen in ein anderes Ministerium gewechselt war. Ihre Nachfolgerin Schröder, eine Gegnerin der Frauenquote, stellte entweder die Finanzierung von Baers Berater- und Lobby­tätigkeit ein oder Baer verzichtete freiwillig auf eine Tätigkeit für die neue Ministerin. Zunächst schien es als, ob Baer und ihr GenderKompetenzZentrum politisch neutralisiert wären.

Künast und von der Leyen engagierten sich zusammen für die Einführung der Frauenquote und bekämpften Schröder, weshalb es naheliegend ist, davon auszugehen, dass die beiden unter Mithilfe von Befürworterinnen der Frauenquote in der SPD und CDU, die Berufung Baers in das Bundes­verfassungs­gericht erzwangen. Angesichts dieser offenkundigen Zusammenhänge erscheint die Unterstützung von Baers Kandidatur für das Amt einer Verfassungs­richterin durch SPD und CDU mit dem Hinweis auf die "über alle Zweifel erhabene juristische Qualifikation" Baers[4] plausibel - freilich ohne jemals zu fragen, worin diese Qualifikation eigentlich bestehen sollte. Aber sowas wird nicht gefragt, weil sonst jemand auf die Idee kommen könnte, solch unangenehme Fragen auch bei den eigenen Kandidaten zu stellen. Nur die FDP war gegen die Wahl Baers.

Das Ganze stand im Kontext mit Künasts Bewerbung um das Amt der regierenden Bürger­meisterin in Berlin im Herbst 2010 und nicht einmal eine Woche später setzte sie die Wahl von Susanne Baer zur Verfassungs­richterin durch. Das erhärtet den Verdacht, dass Baer sowieso nie als aussichts­reiche Kandidatin in das Amt der Verfassungs­richterin berufen worden wäre, sondern als Mitglied von Künasts geplanter künftigen Regierungs­frauschaft, nur eben als Undercover-Agentin "hinter den feindlichen Linien". Die Grüne Jutta Ditfurth schildert Künast[5][6] als maßlos ehrgeizig und opportunistisch und zitiert sie aus dieser Zeit mit der Aussage "Dieses Land muss man umbauen! Wir müssen anders leben! (...) Wir haben uns das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit genommen, jetzt kapern wir uns auch die Parteien. (...) Was an Werkzeugen zur Verfügung steht, benutzen wir." Und damals sah es so aus, als würden die Grünen in Berlin stärkste Kraft oder zumindest stärker als die CDU für eine schwarz-grüne Koalition und damit Künast Bürgermeisterin. Künast war sich ihrer Sache sicher und wollte in Berlin ein feministisches Machtsystem aufbauen. Und dazu brauchte sie eine Verfassungs­saboteurin im Bundes­verfassungs­gericht.

Rufmord an Andersdenkenden

Der Auf- und Ausbau eines feministischen Machtsystems in Deutschland beinhaltet auch, dass die Grünen über die Heinrich-Böll-Stiftung in kriminal­technischer Manier systematisch Dossiers über Genderismus-Kritiker anfertigen und diese anschließend auf dieser scheinbar wissenschaftlichen Grundlage publizistisch diffamieren lassen.[7] Es findet seit 2011 ein regelrechter subversiver Krieg der Grünen gegen alle Kritiker des Feminismus statt. Dies alles zusammen bildete den Kontext zur Wahl Susanne Baers zur Verfassungsrichterin.[8]

Staatliche Finanzierung von Linksextremismus

Zitat: «"Ich bin es ehrlich gesagt leid [...], dass [...] Antifa-Gruppen [...] immer um ihr Geld ringen und von Jahr zu Jahr nur Arbeitsverträge abschließen können [...]. Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben!"
Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert offen Finanzierung von Extremismus. Aus den grünen Reihen ertönt Applaus.
Mp4-icon-intern.svg Redeauszug

»[9]

Twitter-Kommentar:

Zitat: «Parteiinterner Schlägertrupp also, irgendwann gab es sowas in Deutschland doch schon mal?» - Geo[10]

Förderung von Clan-Kriminalität

Rechtsanwalt Rüdiger Portius verteidigt für viel Geld arabische Clans. Er arbeitet häufig für den Abou-Chaker-Clan und ist mit Renate Künast verheiratet. Passend dazu fordert Renate Künast, dass der Begriff Clan-Kriminalität nicht mehr verwendet werden dürfe.[11][12]

Renate Künast und die Axt

Die Berliner Polizei hat uns nun bekehrt: Frau Künast hatte doch recht.

Standpunktwechsel

Ist Euch mal aufgefallen, wie schnell, wendig, geräuschlos die Dame ihre Standpunkte, ihre Ansichten und ihre Auffassungen davon, was richtig ist, ändert und ins Gegenteil dreht?

Ich will Euch mal zwei ihrer Standpunkte gegen­über­stellen.

Die Causa "Drecks-Fotze"

Könnt Ihr Euch noch an den Vorgang aus den Jahren 2019 und 2022 erinnern, als es durch alle Medien ging, dass ein Landgericht den Antrag Renate Künasts abgewiesen hatte, die Gestattung der Bestands­daten­auskunft zu bekommen, weil man sie irgendwo in den Social Media beledigt hatte? Das waren zwar einige Bezeichnungen, mit denen man sie bedacht hatte, aber die Medien hatten das besonders unter den - wohl als am schlimmsten empfundenen - Begriff "Drecks-Fotze" öffentlich bekannt gemacht.

Kern der Erregung Künasts und der Presse war nicht mal die Bezeichnung an sich, sondern der Umstand, dass ein Gericht "geurteilt" habe, dass dies noch rechtlich zulässig sei. Was nicht einmal stimmte, denn es war nicht nur kein Urteil, sondern lediglich ein Beschluss, und das Gericht hatte in der Sache auch materiell weder entschieden noch entscheiden können, weil die Besonderheit am Gestattungs­verfahren ist, dass der Antragsgegner, also der, dem man Beleidigung vorwirft, ja noch nicht bekannt ist und er deshalb kein rechtliches Gehör erhalten kann. Ich hatte darüber schon einige Blogartikel geschrieben[14][15][16] und erläutert, dass mir daran vor allem auffällt, dass die juristischen Besonderheiten dieser Gestattungs­verfahren Renate Künast in ihrer Rechtsskunde anscheinen weit überfordert und sie folglich wohl eine lausige Juristin ist.

Das hielt sie aber nicht davon ab, bis vor das Bundesverfassungsgericht damit zu ziehen. Und wenn man die dreckigen Methoden der Grünen rund um die "Strategische Prozess­führung" kennt und weiß, dass auch hier eine dubiose Organisation die Finger drin hatte und die Sache gar nicht mal so direkt von Künast ausging, sondern die eher ihren Namen, ihre Publizität und ihre Aktiv­legimierung stiftete, könnte man sogar auf den Gedanken kommen, über die Frage nachzudenken, ob es im Bereich des Möglichen sein könnte, dass der Antrag absichtlich fehlerhaft gestellt oder das sogar mit den Richtern abgesprochen war, weil ja nur dann, wenn der abgelehnt wurde, das ganze Theater bis zum Bundesverfassungsgericht möglich war. Und dass das Bundes­verfassungs­gericht korrupt ist und vorher abgesprochene und mit gecasteten Prozess­parteien­darstellern inszenierte Schein­verfassungs­beschwerden bearbeitet, um demokratie­brechende Politik zu machen und die als Verfassungsrecht auszugeben, hatte ich ja beschrieben.

Der Casus Knacktus daran ist, dass Künast seinerzeit ein enormes Presse­theater veranstaltet hat, dass man sich über die Rechtsprechung eines Landgerichts mit drei Berufsrichtern zu empören, diese anzuprangern, dagegen anzugehen und deren Willen und Rechtsansicht mittels des von den Parteien besetzten und unterwanderten Bundes­verfassungs­gerichts rechtlich bindend zu brechen habe. Niemals eine Gerichts­entscheidung anerkennen, Politik bricht Rechtsprechung.

Die Causa "Graichen"

Kaum geht es aber mal andersherum, nämlich Strafverfolgung und Straftat­vorwürfe gegen die Grünen, ist Künast ganz plötzlich und selbst­verständlich gegenteiliger Meinung:

Zitat: «Jetzt stinkt mir das Getue langsam! Wenn keine Ermittlungen durchgeführt werden, da kein Tatverdacht, ist das nicht "Glück"", sondern es ist eben kein Tatbestand des StGB erfüllt! Da ist es auch für ordentlichen Journalismus richtig, nicht weiter so zu tun... #Rechtsstaat #Fakten
Frankfurter Allgemeine
Auch juristisch hat Staatssekretär Patrick Graichen wohl noch einmal Glück gehabt. Nachdem sich sein Chef Robert Habeck hinter ihm gestellt hat, wird es jetzt auch keine Ermittlungen wegen Vetternwirtschaft gegen Graichen geben.[17]

»[18]

Da hat also jedermann sofort zu schlucken, zu akzeptieren und schweigend hinzunehmen, wenn die - von den Grünen, besonders Dirk Behrendt, völlig auf grünlinks, partei­schergig und korrupt gebügelte - Staatsanwaltschaft Berlin kein Verfahren gegen Graichen eröffnen will.

Künasts Standpunktwechsel

  • Wenn ihr eine Justizentscheidung, selbst eines Landgerichts, nicht in den Kram passt, macht sie einen Riesenterror, zieht das durch alle Medien, wie verrückt die Richter seien, was für eine bodenlose Ungerechtigkeit, und geht bis zum Bundes­verfassungs­gericht, das dann - unter so guten Freunden, Künast war immerhin im Richter­wahl­ausschuss des Bundestages und hat einige Richter auf ihre Posten befördert, da muss man ja dankbar sein - auch noch entscheidet, wegen einer solchen Nichtigkeit, weil jemand "Drecks-Fotze" zu ihr gesagt hat. Normalerweise ist sowas weit unter der Grenze eine beschwerde­fähigen Grundrechts­verletzung, und für solche Bagatellen wird normalerweise eine Missbrauchsgebühr verhängt. Aber wie gesagt, unter guten Freunden braten die beim Bundes­verfassungs­gericht gern ein paar Extrawürste, vor allem, wenn man ihnen den gut dotierten Job zu verdanken hat.
  • Passt ihr eine Justiz­entscheidung aber in den Kram, und sind es andere, Gegner, die sie für unrichtig halten, dann mault sie rum und verlangt, dass man die Verfügung selbst des kleinsten Staats­anwältchens, politisch angewiesen, politisch besetzt, politisch geführt, anzunehmen, als letztgültig zu akzeptieren und Kritik daran zu unterlassen hat.

Das heißt, dass sie das, was sie sich selbst herausnimmt, nämlich Justiz­entscheidungen öffentlich zu kritisieren, anderen nicht zugesteht. So die Denkweise quod licet jovi, non licet bovi.

Arrogant, überheblich, willkürlich, selbstgerecht, wendehalsig. Als Juristin miserabel. Und vor allem unglaubwürdig.

Hadmut Danisch[19]

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Hass ist keine Meinung. Was die Wut in unserem Land anrichtet. Heyne Verlag, 2017, ISBN 3-453-20161-2[20]

Einzelnachweise

  1. Künasts Ehemann, Rüdiger Portius, ist Rechtsanwalt und verteidigt für viel, viel Geld Araberclans. Er arbeitet meist für den Abou-Chaker-Clan.
  2. Gesetzliche Frauenquote: Künast kündigt Antrag zur Frauenquote an, Frankfurter Rundschau am 17. April 2012
  3. Aufsichtsräte: Frauen kommen nur von Arbeitnehmerseite, Frankfurter Rundschau am 12. Oktober 2010
  4. Thomas Jungholt: Warum das Verfassungs­gericht weiblicher wird (Der Bundestag wählt neue Richter ans Verfassungsgericht. Zwei Frauen sind nominiert, darunter eine erklärte Feministin.), Welt Online am 11. November 2010
  5. Jutta Ditfurth: Krieg. Atom. Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen., Rotbuch-Verlag 2011, ISBN 3-86789-125-7
  6. Jutta Ditfurth: Scharfzüngige Analyse einer Partei: "Krieg. Atom. Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen", Deutschlandradio am 21. Februar 2011
  7. Vergleiche: Antifeminismuskritik
  8. Hadmut Danisch: Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., CreateSpace 2012, ISBN 1-4782-1331-0, S. 92-96
  9. Twitter: @Kathidie2te - 12. März 2020 - 21:52 Uhr
  10. Twitter: @Ge0Guard - 12. März 2020 - 22:03 Uhr
  11. Sprach-Polizistin Renate Künast: Wir sollen nicht mehr "Clan-Kriminalität" sagen, BILD-Zeitung am 25. August 2023
  12. Künast fordert nicht mehr von "Clan-Kriminalität" zu sprechen - ihr Mann ist Abou-Chaker-Anwalt, Apollo-News am 29. August 2023
    Anreißer: Die prominente ehemalige Grünen-Politikerin Renate Künast fordert, dass man nicht mehr "Clan-Kriminalität" sagen soll. Das würde diskriminieren. Ihr Mann arbeitet derweil als Verteidiger für Clan-Kriminelle.
  13. Warum immer gleich schießen? Die Berliner Polizei hat vier neue Techniken entwickelt, wie man ab sofort einen AXT-ATTENTÄTER unschädlich macht, ohne ihn zu erschießen. Die Verteidigungs­techniken gegen Attentäter, Angreifer und Psychopathen sind bereits Teil der Polizei­ausbildung.
  14. Hadmut Danisch: Die Causa Künast, die Dummen und die strategische Prozessführung, Ansichten eines Informatikers am 27. September 2019
  15. Hadmut Danisch: Das korrupte und inkompetente Bundesverfassungsgericht und sein Verfassungshack, Ansichten eines Informatikers am 3. Februar 2022
  16. Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht und die Causa Renate Künast, Ansichten eines Informatikers am 18. März 2022
  17. Staatsanwaltschaft wird nicht gegen Patrick Graichen ermitteln, F.A.Z. am 13. Mai 2023
  18. Twitter: @RenateKuenast - 13. Mai 2023 - 18:53 Uhr
  19. Hadmut Danisch: Das Geschwätz der Renate Künast (Frau, Grüne, Juristin), Ansichten eines Informatikers am 15. Mai 2023
  20. "Hass ist keine Meinung", hat Renate Künast ein Buch über die Grünen selbst geschrieben?!??

Netzverweise