Information icon.svg Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.

WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: Das Spendenziel wurde erreicht! Vielen Dank für die Spenden! Donate Button.gif
  102,9 % 1.235,22 € Spendenbetrag bei Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 24. Dezember 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Recht » Grundgesetz » Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Abschnitt föderales Staats­organisations­recht "Der Bund und die Länder" des Grund­gesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 20-37 GG).

Wortlaut

Artikel 29 Artikel 20
(Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorbehalt des Gesetzes und Vorrang des Gesetzes); Widerstandsrecht)
Entwurf vom August 1948[1] Urfassung vom Mai 1949[2] Fassung vom Juni 1968[3]
(1) Die Verfassungen der Länder müssen auf die allgemeine rechtliche Freiheit und Gleichheit aller Bürger gegründet sein. Die Länder müssen eine Volks­vertretung haben, die aus allgemeinen unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht; dabei muß gesichert sein, daß sich mindestens zwei voneinander unabhängige Parteien mit eigenen Programmen und Kandidaten bewerben. Die nach Artikel 47 für die Bundes­gesetz­gebung über das Parteiwesen geltenden Schranken sind auch von der Landes­gesetz­gebung einzuhalten. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Beachtung der Grundrechte, die Unabhängigkeit der Gerichte und der gerichtliche Schutz gegen Mißbrauch der Staatsgewalt müssen gesichert sein. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetz­gebung, der voll­ziehenden Gewalt und der Recht­sprechung ausgeübt.
(3) Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Recht­sprechung müssen, unbeschadet einer Ver­antwortlich­keit der Regierung gegenüber dem Landtag, durch gleich­geordnete Organe ausgeübt werden. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungs­mäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Recht­sprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungs­mäßige Ordnung, die voll­ziehende Gewalt und die Recht­sprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Lebens in den Ländern wird vom Bund gewährleistet. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.[4]

Einzelnachweise

  1. "Chiemseer Entwurf" - Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder (I. Grundrechte)
  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Urfassung vom 23. Mai 1949[archiviert am 26. Oktober 2021]
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist.
  4. Bundestag: Grundgesetz: Der Bund und die Länder, abgerufen am 26. September 2014

Querverweise