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Staatsvolk

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Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Bürger eines Staates bzw. der durch die Herrschafts­ordnung eines Staates vereinigten Menschen.

Begriff und Abgrenzung des Staatsvolkes

Die Staatsgewalt, das Staatsgebiet und das Staatsvolk sind die drei Elemente[wp], welche nach Georg Jellinek[wp] den Staatsbegriff des Völkerrechts[wp] konstituieren. Nach der Lehre Jean Bodins[wp] ist es wesentliches Merkmal eines Staates, eine von inner­staatlichen und äußeren Mächten unabhängige (souveräne) Gewalt auszuüben (Six livres de la république, Buch I 1, 8).[1] Die Staatsgewalt ist also nicht von anderen Instanzen abgeleitet, sondern besteht aus sich selbst heraus. Erst durch ihre Existenz macht sie ein bestimmtes Gebiet zum Staatsgebiet und die dort ansässige Bevölkerung zum Staatsvolk.[2]

Unter Staatsvolk versteht man üblicherweise die Summe der Staats­angehörigen, die zu ihrem Staat in einem rechtlichen Verhältnis stehen, und der ihnen möglicherweise staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellten Personen.[3] Gemeint ist damit aber kein Volk im eigentlichen ethnischen[wp] Sinne oder Teil eines Volkes, der in einem Staat lebt (Volksgruppe)[wp] [4]; gemeint sind vielmehr Menschen mit gemeinsamer Staatsbürgerschaft, also Bürger eines Staates (Staatsbürger), unabhängig von der Nationalität (Ethnie, Herkunft) des einzelnen Bürgers. Als Gesellschaft[wp] tritt für die Staats­angehörigen zu der regelmäßigen Unterworfenheit unter die Staatsgewalt (jedenfalls bei Aufenthalt im Inland) eine besondere personale Beziehung zum Staat hinzu: Staatsangehörigkeit ist ein Status, der wechsel­seitige Rechte (jedenfalls in Demokratien) und Pflichten für Staatsangehörige begründet.

Zu unterscheiden ist der Begriff des Staatsvolks von

  • dem Begriff der Gewaltunterworfenen: das sind alle, die sich im Staatsgebiet aufhalten und folglich der Gebietshoheit[wp] unterworfen sind, d. h. die der Gebiets­herrschaft eines Staates unter­liegenden Personen, also etwa auch Ausländer oder Durchreisende (unabhängig von Staatsbürgerschaft und Nationalität);
  • dem Begriff des Staatsbürgervolkes: darunter versteht man die Gesamtheit derjenigen, die am status activus, insbesondere am Wahlrecht teilhaben. Dies wird durch das jeweilige Staatsrecht[wp] bestimmt; meist wird Wohnsitz im Inland und immer ein Mindestalter vorausgesetzt (für Deutschland vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und §§ 12 ff. Bundeswahlgesetz[wp]); entspricht dem Demos, welches die Grundlage der Volksherrschaft, der Demokratie, bildet.
  • dem Begriff der Bevölkerung (oder Gebietsgesellschaft[5]): das sind alle Personen mit Wohnsitz im Staatsgebiet (ein bestimmtes Gebiet wird von Menschen bevölkert = bewohnt);
  • dem Begriff des Volkszugehörigen: das sind Personen mit einer gemeinsamen ethnischen Abstammung wie die Staats­angehörigen, z. B. die "deutschen Volks­zugehörigen"[wp] im Sinne von § 6 Bundes­vertriebenen­gesetz[wp] (BVFG).
  • Invasoren, die gegen den Willen des deutschen Staatsvolkes das deutsche Staatsgebiet besiedeln.

Das Staatsvolk (alle Bürger eines Staates) als konstitutives Staatselement wird im internationalen Recht[wp] über das formelle Bindeglied der Staatsangehörigkeit bestimmt.

Auflösung des Staatsvolkes

Das Staatsvolk wird aufgelöst, wenn beispielsweise Angela Merkel allen rechts­gerichteten Deutschen die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk abspricht und eigenmächtig den Begriff Staatsvolk (Summe der Staats­angehörigen, geregelt in Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) durch den Begriff Bevölkerung (Summe aller Personen, die im Staatsgebiet wohnen, das sind auch in Deutschland lebende illegale Invasoren) ersetzt.

Zitat: «Die Kanzlerin hat kritisiert, dass der Ruf "Wir sind das Volk" heute von Rechtsextremen missbraucht werde. In der Wendezeit sei er emanzipatorisch benutzt worden.

Kanzlerin Angela Merkel hat dazu aufgerufen, das Motto "Wir sind das Volk" nicht von Rechtsextremen vereinnahmen zu lassen. "Alle sind das Volk", sagte sie in ihrem wöchentlichen Videopodcast anlässlich der anstehenden Feier zum Tag der Deutschen Einheit.

Der Spruch "Wir sind das Volk" sei in der DDR emanzipatorisch gewesen, sagte Merkel. Menschen, die in der sozialistischen Diktatur nicht zu Wort gekommen seien, hätten damit auf sich aufmerksam gemacht. "Heute haben wir eine andere Situation: Wir haben heute eine Ordnung, in der jeder das Recht hat, frei seine Meinung zu sagen, zu demonstrieren. Und deshalb muss man sagen: Alle sind das Volk", sagte die Kanzlerin.

Heute werde der Ruf von Menschen benutzt, die glaubten, zu kurz gekommen zu sein. Aber "zum Teil auch (von Menschen) mit rechtem Hintergrund, was ich natürlich nicht richtig finde und wogegen wir auch auftreten müssen".» - Im wöchentlichen Videopodcast anlässlich der Feier zum Tag der Deutschen Einheit am 1. Oktober 2016[6]

Zitat: «Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.» - Auf dem Landesparteitag am Samstag in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Februar 2017[7]

Einzelnachweise

  1. Reinhold Zippelius[wp], Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., § 9 I 1.
  2. Hartmut Maurer[wp], Staatsrecht I, 2010, § 1 Rn. 6 f.
  3. Josef Isensee[wp]/Paul Kirchhof[wp] (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. X, 2012, S. 47, 226; vgl. etwa für die Bundesrepublik Deutschland Art. 116, Abs. 1 GG; vgl. ferner BVerfGE 83, 37 (51) - Ausländerwahlrecht I. Nach Hans Kelsen[wp], Allgemeine Staatslehre, 1966, S. 160 gehört dahingegen auch der Fremde zum Staatsvolk, er hat lediglich nicht die Rechte der Staatsbürger.
  4. Werner Freistetter, Volksgruppen und ethnische Minderheiten als Frage des Menschenbildes, in: ders., Rudolf Weiler (Hrsg.): Die Einheit der Kulturethik in vielen Ethosformen, Duncker & Humblot, Berlin 1993, S. 107 f.; Christoph Schnellbach, Minderheitenpolitik in Ostmitteleuropa im Prozess der EU-Erweiterung, Wiener Verlag für Sozialforschung, Bremen 2013, S. 33 f.
  5. Vgl. Hermann Heller[wp], Staatslehre, Tübingen 1983 [1934], S. 230.
  6. Angela Merkel: "Alle sind das Volk", Zeit Online am 1. Oktober 2016
  7. Angela Merkel: Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt, Die Welt am 26. Februar 2017

Netzverweise