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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

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Abtreibung

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Hauptseite » Recht » Straftat » Abtreibung
"Ich weiß, wie du dich fühlst. Als ich damals Sklave war auf der Erde, haben mich die Gerichte auch nicht als Mensch anerkannt."
The most dangerous place for an african american is in the womb - Der gefährlichste Ort für einen Afroamerikaner ist im Mutterleib
Sophie Scholl[wp]: "Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht."

Der Begriff Abtreibung bezeichnet den Eingriff zur gezielten Abtötung und Entfernung eines Embryos[wp] ("ungeborene Leibes­frucht") beziehungs­weise Fötus[wp] ("die Brut, Nach­kommen­schaft") aus der Gebärmutter.[2] De facto ist die von den Befürwortern als Menschenrecht gerecht­fertigte vorgeburtliche Tötung eine eugenische Entsorgung unwerten Lebens[wp].

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1996 wurde jedes siebte deutsche Kind auf diese Weise getötet, Tendenz weiter steigend. Obwohl innerhalb von zehn Jahren die absolute Zahl von 140.000 so genannten "Schwanger­schafts­abbrüchen" jährlich in Deutschland auf rund 120.000 sank, war doch gemessen an den Geburten die Zahl der Abtreibungen angestiegen.[3]

Einige Journalisten wie Ellen Kositza verwenden inzwischen den Begriff "Abtreibungs­geschäft".[4]

Zitat: «Papst vergleicht Abtreibung mit Auftragsmord[wp]:
"Das ist, als würde man einen Killer beauftragen."»[5]

Begriffe

Abtreibungsgegner sprechen oft von "Vorgeburtlicher Kindstötung"[6], während Abtreibungs­befürworter den Begriff "Schwanger­schafts­abbruch"[7] vorziehen. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten[wp] verwendete 1794 den Begriff "Abtreibung der Leibesfrucht".[8] Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich[wp] sprach 1871 von der "Schwangere(n), welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet".[9]

Entwicklung des rechtlichen Begriffs

Der Begriff Abtreibung wurde im § 218 des Strafgesetzbuchs weitere 82 Jahre verwendet. Erst am 1. Oktober 1953 verschwand der Begriff aus dem Gesetzes­text, welcher fortan lautet: "Eine Frau, die ihre Leibes­frucht abtötet ..." Die entscheidende Änderung des Gesetzes­textes wurde am 25. Februar 1975 vor­genommen, worin fortan weder das Wort "Frau" noch das Wort "Leibesfrucht" vorkommen. Der Text lautet nun "Wer eine Schwanger­schaft abbricht ...". In zauberhafter Weise sind die Handlung (abtreiben, töten), das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere) sowie das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden.[10]

Erweiterung des Begriffs

Es ist zwar gesellschaftlich üblich, ein pränatales Töten als Abtreibung, ein postnatales Töten hingegen als Mord zu bezeichnen, tatsächlich aber ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür[wp]. Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen.

Ausgerechnet radikale Abtreibungs­befürworter haben diese schlichte Tatsache nun ausdrücklich anerkannt, wenn auch unter umgekehrtem Vorzeichen. Die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) stellen in einem Artikel für das "Journal für Medizinethik" die Frage: "Nach­geburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?"

Darauf aufbauend, dass vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, dass es kein moralischer Unterschied sei, ein Kind vor­geburtlich oder nach­geburtlich zu töten, die Folgerung ab, dass es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Gründe, die für eine Abtreibung angeführt werden - Behinderungen des Kindes oder die persönlichen Gründe der Mutter - hätten sich mit der Geburt des Kindes schließlich nicht geändert. Die Autoren benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen - zum Beispiel, wenn sie ihren Partner verliert, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt - und erklären:

"Ein ernsthaftes philosophisches Problem entsteht, wenn die selben Bedingungen, die eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, erst nach der Geburt bekannt werden. In solchen Fällen müssen wir die Vor­aus­setzungen beurteilen, um zu entscheiden, ob die selben Argumente, die gelten, um einen menschlichen Fötus zu töten, auch ebenso angewandt werden können, um einen neu­geborenen Menschen zu töten."

Um beim Beispiel zu bleiben: Verliert die Mutter ihren Partner im weiteren Verlauf ihrer Biographie, stellt sich ihre Notlage als allein­erziehende Mutter nicht geringer dar, als während der Schwangerschaft; folglich steht das Lebensrecht des Kindes wieder zur Disposition.

Die Autoren bringen im wesentlichen Euthanasie-Argumente vor: Wann ist es für ein krankes Kind unzumutbar, mit seinen Behinderungen zu leben oder wann ist es für die Gesellschaft unzumutbar, diese Behinderungen (und die damit verbundenen Kosten) zu ertragen? Obwohl sie z. B. anerkennen müssen, dass Kinder mit Down-Syndrom[wp] und andere Behinderte trotz ihrer eingeschränkten Fähigkeiten oft als glücklich beschrieben werden, behaupten sie:

"Nichtsdestoweniger könnte es eine unerträgliche Last für die Familie sein, ein solches Kind aufzuziehen, und auch für die Gesellschaft insgesamt, wenn der Staat für die Pflegekosten aufkommt. Deswegen ist die Tatsache, dass der Fötus das Potential hat, eine Person zu werden, die ein (zumindest) akzeptables Leben führen könnte, kein Grund, eine Abtreibung zu verbieten. Deswegen argumentieren wir, dass, wenn Umstände, die eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, erst nach der Geburt offensichtlich werden, erlaubt sein sollte, was wir 'postnatale (nachgeburtliche) Abtreibung' nennen."

Es wird also, um die Tötung zu rechtfertigen, zunächst dem Kind die Persönlichkeit abgesprochen. Es habe nur "das Potential, eine Persönlichkeit zu werden", sei aber keine. Dies wird konsequenter­weise für das ungeborene wie für das geborene Kind behauptet, was natürlich die Frage aufwirft, in welchem Alter denn nach Meinung der Autoren aus dem bloßen "Potential, eine Persönlichkeit zu werden" sich eine tatsächliche Persönlichkeit entwickelt haben könnte. Wenn das Kind abgestillt ist? Bis zur Einschulung? Bis es durch Berufs­tätigkeit und Steuer­zahlungen nachgewiesen hat, dass es ein nützliches Mitglied der Gesellschaft ist? Die Autoren lehnen es jedenfalls ausdrücklich ab, einen Zeitpunkt zu benennen, ab dem ihnen eine Tötung des Kindes nicht mehr gerechtfertigt erschiene.

Um der geneigten Öffentlichkeit zu vermitteln, das es sich bei dem Kinde noch nicht um eine "richtige" Person handle, schlagen sie vor, den Begriff der "postnatalen Abtreibung" dem Begriff "Kindstötung" vorzuziehen.[11][12]

Der Kampf um absolute Straffreiheit

Der Kampf für die Legalisierung der Tötung Ungeborener begann bereits in den 1920er Jahren und wurde eines der Kernthemen des Feminismus.

Der Kampf um § 218

In den 1970er Jahren kulminierte dies in Deutschland in dem Kampf um Paragraph 218 StGB.

374 Frauen bekannten 1971 öffentlich, abgetrieben zu haben. Die Kampagne ebnete politisch den Weg für ein "liberaleres Abtreibungs­recht". Heute ist an die Stelle des politischen Bekenntnisses das Schweigen einer ganzen Gesellschaft getreten. Viele Frauen treiben ohne erkennbare Not ab. Und niemand fragt warum.[3]

Zitat: «Viele Frauen treiben ohne erkennbare Not ab. Und niemand fragt warum.»[3]

Alice Schwarzer tritt offen für ein "Recht auf Abtreibung" ein.[13]

Von der Täterin zum Opfer

Mit der Strafrechtsrefom 1975 wurde der Straftatbestand zunächst entpersonalisiert. Aus der Täterin, welche ihre Leibesfrucht abtreibt oder abtötet, wird eine Schwangerschaft, die "unterbrochen" wird. Der Straftatbestand wird also nicht nur entpersonalisiert, sondern auch bagatellisiert. So als wäre eine "Schwangerschafts­unterbrechung wie eine Reise, die man für eine Übernachtung "unterbricht" und die am nächsten Tag fortgesetzt werden kann. Ganz entsprechend der feministischen Weltsicht ist der Täter männlich (in Gestalt des Arztes) und das Opfer weiblich (in Gestalt der Schwangeren). § 218 Absatz 2 Satz 2 lautet "Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der (sic!) Täter gegen den Willen der Schwangeren handelt". Gefolgt wird das Ganze von der Straflos­stellung der Frau. Aus § 218 Absatz 3 "Der Versuch ist strafbar." wurde § 218 Absatz 4 "Der Versuch ist [für den Mann] strafbar. Die Frau wird nicht wegen Versuchs bestraft." Im Gesetzestext von 1975 steht tatsächlich "Frau". In der bislang letzten Gesetzes­änderung 1993 wurde das allzu Offensichtliche korrigiert in: "Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft."

Für die Straflosstellung der Abtreibung wurde extra ein Paragraph 218a StGB ins Strafgesetzbuch eingeführt, welcher besagt, dass der Tatbestand des § 218 (allein dadurch) nicht verwirklicht ist, "wenn die Schwangere die Abtreibung verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen".[14]

Das ist in etwa so einfach, als wenn ein Einbrecher sich mindestens drei Tage vor seinem Einstieg von seinem Staatsanwalt beraten lassen muss und dies mit einem Beratungsschein nachweisen kann, damit sein Einbruch straffrei bleibt.

Zitat: «Auch werde ich keiner Frau ein Mittel zur Abtreibung einer Geburt zukommen lassen.» - Hippokrates von Kós[wp]

Werbung für die Abtreibung

Für Ärzte sind Abtreibungen ein Geschäft geworden. Nachdem die Zahl der Geburten durch die Anti­baby­pille abgenommen hat, müssen sich die entsprechenden Fachärzte nach einem Ersatz umschauen. So wird die Abtreibung wie eine Kranken­behandlung von der Kranken­versicherung bezahlt als wenn Schwangerschaft eine "Krankheit" wäre. Doch damit ist es nicht genug. Manche Ärzte werben damit und verstoßen gegen den 219 a StGB. Der Inhalt dieses Paragraphen wird in linken Kreis bewusst falsch interpretiert. So forderte die Landes­mitglieder­versammlung der Grünen in Hamburg am 9. Dezember 2017 "die Streichung von Paragraph 219 a"[15] Auch SPD und Die Linke vertreten diese Forderung.[16] Dies würde den Arztberuf zu einem Gewerbetrieb machen, was aber vielen ideologisch denkenden Politikern überhaupt nicht klar ist.

Straffreiheit für Abtreibung bis zum Tag der Geburt und darüber hinaus

Die Jusos gaben auf ihrem Bundeskongress 2018 ihre Forderung nach einer "Endlösung für deutsche Kinder" bekannt.

Schon im Jahr 2009 hatte Asja Huberty von der Partei Die Linke in Schleswig-Holstein die Straffreiheit für den Mord an Kindern gefordert.[17]

Gesetzeslage

Recht auf Abtreibung

Feministinnen sprechen gerne von einem "Recht der Frauen auf Abtreibung". Tatsächlich werden im Strafgesetzbuch nur Straftaten aufgeführt und eben keine Rechte. Rechte finden sich beispielsweise im Grundrechte­katalog einer Verfassung. Tatsächlich steht nirgends ein "Recht auf Abtreibung" geschrieben. Bestünde ein Recht auf Abtreibung, dann müssten in direkter Konsequenz die §§ 218-219 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das sind sie aber nicht.

Die Rechtslage ist tatsächlich eine andere. Ursprünglich stand im ersten Satz des Paragraphen 218 StGB sinngemäß: "Die Frau begeht eine Straftat, wenn sie die Leibesfrucht abtreibt (oder tötet)." Die Existenz des § 218 belegt, dass Abtreibung immer noch eine Straftat darstellt. Die Ergänzungen mit §§ 218a StGB und 218b StGB führten dazu, dass aus "Abtreibung ist eine Straftat" ein "Abtreibung ist eine Straftat, aber ..." wurde. Sinngemäß besagt das Strafgesetzbuch heute "Abtreibung ist eine Straftat, aber für Frauen ist sie straffrei."

Zitat: «Der Paragraph 218 klingt wie juristische Satire: Der Schwangerschafts­abbruch ist rechtswidrig, aber straffrei.» - Elisabeth Raether[18]

Es geht bei Abtreibung also nicht um Frauenrechte, sondern um die Straflosstellung der Frau bei einer Straftat.[19]

Rechte der Leibesfrucht

Das vermeintliche Recht der Frau auf Abtreibung würde mit dem Schutzanspruch und dem Lebensrecht der Leibesfrucht kollidieren. Seit der Änderung des Gesetzestext am 25. Februar 1975 ist die Leibesfrucht nicht mehr Gegenstand des § 218 StGB.

Der § 219 StGB besagt in der Fassung von 1. Oktober 1995, die Beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens. In praxi dient das weniger dem Schutz der Leibesfrucht denn der Legitimierung für die Straf­los­stellung der abtreibenden Frau. Für Nicht-Juristen erweckt der § 219 StGB den Eindruck, bei der Beratung müsste alles getan werden, um Auswege aus der Problematik der ungewollten Schwanger­schaft zu finden und Alternativen zur Abtreibung zu finden. Dem ist leider nicht so: Es wird in § 219 auf ein anderes Gesetz, dem Schwanger­schafts­konflikt­gesetz verwiesen. Hierzu sagt der dann gg. § 219 StGB vorrangige § 5 SchKG Abs. 1 und 2 Ziff. 1 folgendes aus:

(1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwanger­schafts­konflikt­beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
(2) Die Beratung umfaßt:
1. das Eintreten in eine Konfliktberatung; dazu wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwanger­schaft erwägt; der Beratungs­charakter schließt aus, daß die Gesprächs- und Mitwirkungs­bereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird; [...][20]

Rechtsfiktion der Beratung

In der Praxis ist es möglich, von Beratungsstellen einen unterschriebenen Beratungsschein zu bekommen, in dem das Namensfeld leer bleibt. Die Frau kann diesen Beratungs­schein dann ihrer schwangeren Freundin vorbeibringen und ihren Namen einsetzen. Auch kann keine Frau zu einer Beratung gezwungen werden. Eine Schwangere kann also zu einer Beratungs­stelle vorbeigehen und die Herausgabe eines Beratungs­scheins verlangen, auch ohne über die Schwangerschaft, die Leibesfrucht und ihre persönliche Lebenslage gesprochen zu haben. Das ist möglich, weil die Frau einerseits einen Anspruch auf einen Beratungs­schein hat, andererseits anonym bleiben kann, ihren Namen also nicht nennen muss.

Der Beratungsschein besagt also nichts darüber, ob die in § 219 geforderte Beratung auch wirklich stattgefunden hat. Die "Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage" stellt faktisch ebenso eine rechtliche Fiktion dar wie das fiktive Rechtskonstrukt von der "Zerrüttung der Ehe".[21]

Georg Friedenberger kommentiert zu der "Beratungs­lösung":

"Warum also führt man das Beratungskonzept nicht auch in anderen Bereichen ein? Wer eventuell Diebstahl, Raub, Vergewaltigung oder auch Mord begehen will, könnte sich demnach zunächst beraten lassen. Es wird ihm ein Beratungs­schein ausgestellt, und dann steht es ihm frei, ob er das in Frage kommende Delikt begehen will oder nicht. Mit dem Vollzug der Tat könnte er sich schließlich ebenfalls aus einer 'Notlage', die wirtschaftlich-sozialer, sexueller oder auch seelischer Art sein kann, befreien!
Man sieht, wie kurios es ist, einen derartigen Weg zu beschreiten. [...] Die Behauptung, das Beratungs­konzept rette insgesamt mehr ungeborenes Leben als eine Strafdrohung es vermöchte, ist reine Illusion. Meist wird sie wider besseres Wissen aufgestellt, ist dann nichts anderes als eine simple Lüge." [22]
"Diese 'Beratung' war bekanntlich damals nur das Vehikel, um die Straffreiheit durchzusetzen. Mithin geht es nicht um eine echte Beratung, sondern nur um einen Erlaubniszettel." [23]

Straflosstellung der Frau und Kriminalisierung des Mannes

Während Frauen straflos ihre Leibesfrucht töten dürfen, wird der Mann, der die Webseite eines Abtreibungs­anbieters hackte und dort eine Anti-Abtreibungs­botschaft platzierte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.[24] Dies entspricht einer allgemein festgestellten Tendenz der westlichen Zivilisation, Tätigkeiten, die überwiegend weiblich sind, zu dekriminalisieren, auch wenn sie schädliche Folgen für anderes menschliches Leben haben, Tätigkeiten, die überwiegend von Männern ausgeübt werden, und nicht als nützlich angesehen werden, zu kriminalisieren.[25]

Stellung des Arztes

Das Gesetz stellt es dem Arzt frei, ob er als Gynäkologe Abtreibungen durchführt oder nicht. So steht es in Paragraph 12 Absatz 1 des Schwanger­schafts­konflikt­gesetzes: "Niemand ist verpflichtet, an einem Schwanger­schafts­abbruch mitzuwirken." Doch das ist nur die Theorie.[18]

Zitat: «Heute überlässt der Staat den Frauen selbst die Entscheidung, [ob sie abtreiben oder nicht]. Einigen von ihnen fällt der Entschluss schwer, anderen nicht. Einige sehen keinen anderen Ausweg, andere fanden es die leichteste Lösung. [...] Zu jeder dieser Frauen, zu jeder dieser unter­schiedlichen Geschichten von Trauer, Furcht, Erleichterung gehört die Geschichte eines Arztes, der den Eingriff durchgeführt hat. Unter ihnen gibt es diejenigen, die Frauen aus einer Notlage helfen wollen, es gibt diejenigen, die ihre Arbeit für notwendig und sinnvoll halten. Und es gibt Ärzte, die sich deswegen Vorwürfe machen.»[18]

Der behandelnde Arzt darf sich nicht in die Geschichten der Patientinnen einmischen. Geredet wird bei der Beratung, die das Gesetz vorschreibt und die mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer Beratungs­stelle stattfindet.[18] So ist das grausame Handwerk bestens organisiert: Die Beraterin muss die Abtreibung, zu der sie ermutigt, nicht selbst vornehmen. Und der Arzt darf die Geschichte der Frau nicht kennen, bei der er die Abtreibung vornehmen muss. So wird das auch bei der Mafia gemacht: Der Auftrags­mörder selbst trifft auch keine Entscheidung und mischt sich in das Leben des Mordopfers nicht ein. Er setzt nur das Todesurteil um, das anderswo gefällt wurde.

Gesetzestexte

Vorbemerkungen

  • "Aber ich fand und finde, dass jede Frau allein entscheiden können muss, ob sie ein Kind bekommt." [3]
  • "Ich bin sechsunddreißig, da finde ich zwei Abtreibungen auf ein lustvolles, knapp zwanzigjähriges Geschlechtsleben relativ wenig." - Jutta Ditfurth [26]
  • "Ganz abgesehen von ethischen Argumenten ist es nahezu absurd, dass der Staat durch die Finanzierung der Abtreibungen (über 90 Prozent) die negative Bevölkerungs­entwicklung und den damit drohenden Kollaps der Sozial­systeme selbst aktiv unterstützt! Seit Einführung der Fristen­regelung im Jahr 1974 sind mehr als acht Millionen ungeborener Kinder getötet worden. Jahr für Jahr eine Großstadt." - Peter Hahne[27]

Diese beiden Zitate stehen stellvertretend für das Spannungsfeld, in dem die Kontroverse[wp] um den § 218 geführt wurde/wird. Die grund­sätzliche Debatte soll hier daher nicht erneut ausführlich dargestellt werden.

Die juristischen Auswirkungen dieser Debatte sind in der Chronik des Gesetzgebungsverfahrens § 218 in Deutschland (Pro Familia) dargestellt.

Der deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2009 eine striktere Regelung bezüglich Abtreibungen nach der zwölften Schwanger­schafts­woche beschlossen. Unter anderem wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spät­abtreibung auf drei Tage befristet.

Mit Hilfe einer verpflichtenden Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden. Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spät­abtreibung nach der zwölften Schwanger­schafts­woche entschieden.

Aufgrund vorliegender Erfahrungs­berichte betroffener Männer fordern Männerrechtler, aber auch Fachleute zunehmend[28], auch die Situation der Männer ins Blickfeld zu nehmen, da diese in der Diskussion bisher außen vor geblieben sind. Eine Forderung lautet z. B. dahingehend, dass dem Mann zumindest eine schriftliche Dokumentation, dass er mit einem Abbruch nicht einverstanden ist, zugestanden wird.

Zur Situation von Männern in Folge einer Abtreibung siehe eine exemplarische Falldarstellung.

Ebenfalls besteht von männlicher Seite die Forderung juristisch abtreiben zu können, um sich, genau so wie eine Frau, die abtreibt, der Verantwortung für das werdende Kind komplett entziehen zu können.

Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871)

Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871) wird zwischen Mensch und Leibesfrucht[wp] unterschieden. Auch ist bereits der Begriff Abtreibung in Gebrauch:

Sechszehnter Abschnitt - Verbrechen und Vergehen wider das Leben
§ 211
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.
§ 212
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
§ 217
Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter zwei Jahren ein.
§ 218
Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.
Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zu der Abtreibung oder Tödtung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.
§ 219
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Schwangeren, welche ihre Frucht abgetrieben oder getödtet hat, gegen Entgelt die Mittel hierzu verschafft, bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.
§ 220
Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren ohne deren Wissen oder Willen vorsätzlich abtreibt oder tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Ist durch die Handlung der Tod der Schwangeren verursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein.

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794)

Zwanzigster Titel - Von den Verbrechen und deren Strafen
Eilfter Abschnitt - Von körperlichen Verletzungen
(Unterabschnitt -) Abtreibung der Leibesfrucht
§ 985
Weibspersonen, welche sich eines Mittels bedienen, die Leibesfrucht abzutreiben, haben schon dadurch Zuchthausstrafe auf sechs Monathe bis Ein Jahr verwirkt.
§ 986
Ist durch solche Mittel eine Leibesfrucht innerhalb der ersten dreyßig Wochen der Schwangerschaft wirklich abgetrieben worden: so soll die Thäterin mit Zuchthausstrafe auf zwey bis sechs Jahre belegt werden.
§ 987
Hat aber eine Weibsperson, durch dergleichen oder andere gewaltsame Mittel, den Tod der Leibesfrucht nach der dreyßigsten Woche ihrer Schwangerschaft befördert: so soll dieselbe acht- bis zehnjährige Zuchthausstrafe leiden.
§ 988
Wer durch schädliche Medicin, oder auf andre Art, zur Abtreibung eines Kindes vorsätzlich Hülfe leistet, wird mit gleicher Strafe, wie die Mutter selbst, belegt.
§ 989
Personen, welche sich schon mehrerer solcher Verbrechen schuldig gemacht haben, sollen, wenn sie auch dafür noch nicht bestraft worden, zur Staupe geschlagen, und lebenslang auf die Festung gebracht werden.
§ 990
Ist die Abtreibung von einem Dritten ohne Wissen und Willen der Mutter veranstaltet worden: so hat der Thäter zehnjährige bis lebenswierige Festungsstrafe verwirkt.
§ 991
Sind in der Absicht, eine Weibsperson unfruchtbar zu machen, schädliche Arzeneyoder andre Mittel gebraucht, oder gegeben worden: so findet gegen den Thäter Gefängniß oder Zuchthausstrafe auf zwey bis vier Jahre statt.[29]

Constitutio Criminalis Carolina (1532)

(§ 133) Straff der jhenen so schwangern weibßbilden kinder abtreiben.
cxxxiij Item so jemandt eynem weibßbild durch bezwang / essen oder drincken / eyn lebendig kindt abtreibt / wer auch mann oder weib vnfruchtbar macht / so solch übel fürsetzlicher vnd boßhafftiger weiß beschicht / soll der mann mit dem schwert / als eyn todtschläger / vnnd die fraw so sie es auch an jr selbst thette / ertrenckt oder sunst zuom todt gestrafft werden.
So aber eyn kind / das noch nit lebendig wer / von eynem weibßbild getriben würde / sollen die vrtheyler der straff halber bei den rechtuerstendigen oder sunst wie zuo end diser ordnung gemelt / radts pflegen.[30]

Abtreibung im Islam

Grundsätzlich ist im Islam die Abtreibung in einer Schwangerschaft verboten. Es gibt aber Ausnahmen:

  1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen
    Nach Auffassung der Mehrheit der Gelehrten besitzt der Fötus in diesem Stadium noch keine Seele. Grundsätzlich ist die Abtreibung in einer Schwangerschaft verboten. Die Abtreibung ist unter Umständen dann erlaubt, wenn für die Mutter schwerwiegende gesundheitliche Schäden oder Lebensgefahr zu befürchten ist.
  2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen
    Einige Gelehrten sagen, dass die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Frau schwerwiegend unter der Schwangerschaft leidet. Der Arzt muss Muslim sein. Bei Nichtmuslimen sei nicht sicher, ob der Arzt die islamischen Grundsätze genügend berücksichtigt.
    Andere Gelehrte vertreten den Standpunkt, dass diese Stufe identisch mit der 1. Stufe sei.
  3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen
    Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau bei Fortführung der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben müsste. Hier gilt das Motto, dass man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen, dass:
    die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familien­mitglieder sehr wichtig sind (z. B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes sein).
    Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als heute an Kinder­krankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war. Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so dass dieser Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher.[31]

Abtreibung in Israel

Auch in Israel liegt die Abtreibung ausschließlich im Ermessen der Frau. Bei einer Schwangerschaft außerhalb der Ehe erfolgt die Bewilligung automatisch. Die Frau geht ins nächst­gelegene Krankenhaus zur Kommission für Schwanger­schafts­abbrüche, legt dort lediglich ihren Personal­ausweis mit dem Eintrag "Rawaka", ledig, vor und kurze Zeit später ist alles vorbei. Schätzungs­weise 40.000 bis 50.000 Frauen entscheiden sich in Israel jährlich gegen das Kind. Nach dem Gesetz darf eine Abtreibung nur in die Wege geleitet werden, wenn die zuständige Kommission sie bewilligt hat. In der Praxis aber kann jede Frau nach eigenem Gutdünken entscheiden: Die Kommissionen legen den Frauen keine Hürden in den Weg. Laut einer Amts­statistik wurden im Jahre 2005 nicht einmal 300 der insgesamt 19.000 Anträge auf eine Abtreibung abgelehnt.[32][33]

Praxis

Zahlen

1000plus.jpg
Abtreibungen 2007 116.871
Kriminologische Indikation[34] 0,02 %
Medizinische Indikation[35] 2,63 %
Beratungsregelung[36] 97,35 %

Dunkelziffer-Problematik

Das Bundesinstitut für Bevölkerungswissenschaft (BiB) beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden geht davon aus, dass die offizielle Abtreibungs­statistik nur rund 60 % der Abtreibungen erfasst.[37] Diese Dunkelziffer eingerechnet werden in Deutschland täglich rund 500 Kinder vor der Geburt getötet.

Das falsche Geschlecht

Es gilt als Naturgesetz, dass 104 bis 106 männliche Babys auf 100 weibliche kommen. In Indien und Vietnam liegt das Verhältnis bei rund 112 zu 100. In China sind es 118 zu 100, in Aserbeidschan, Georgien und Armenien liegen auch bereits bei 115 zu 100. Der französische Demographie­forscher Christopher Guilmoto kommt auf 117 Millionen fehlende Frauen in Asien, die in China lebende Wissenschafts­journalistin Mara Hvistendahl gibt die Zahl in ihrem Buch "Unnatural Selection" gar mit 160 Millionen an. Das sind etwas mehr als die gesamte weibliche Bevölkerung der USA.[38]

Hauptartikel: Frauenmangel

Das demographische Ungleichgewicht entsteht durch die Abtreibung weiblicher Föten, das sich mit wachsendem Wohlstand in Indien in den letzten zwanzig Jahren akzentuiert hat. Mit dem Einzug von Ultraschall­unter­suchungen haben geschlechts­spezifische Abtreibungen aber stark zugenommen. Da mobile Ultraschallgeräte mittlerweile selbst in abgelegene Dörfer gebracht werden können und eine Untersuchung nicht mehr als 500 Rupien (rund 10 Franken) kostet, machen heute mehr Inderinnen denn je von der Methode Gebrauch.[39] Auch in Schweden ist seit 2009 die geschlechts­selektive Abtreibung erlaubt. Die Abtreibung aufgrund des "falschen Geschlechts" hat auch Kanada erreicht. Das sei aber nun "eine Diskriminierung der Frau in ihrer extremen Ausformung".[40]

Feministinnen nehmen die Gelegenheit dankbar an, um Frauen wieder als Opfer zu inszenieren und sprechen von "Genderzid". Dabei verhalten sie sich aber (wieder einmal) unlogisch. Immerhin waren es Feministinnen, die Frauen das "Recht" auf Abtreibung erkämpft haben. Nun, wo Frauen dieses "Recht" auf ihre Weise wahrnehmen, ist es auch wieder nicht recht. Wahrscheinlich haben die Männer­hasserinnen insgeheim gehofft, dass die Frauen das "Recht" auf Abtreibung im Sinne von Valerie Solanas oder Sally Miller Gearhart "nutzten" würden. Feministinnen möchten also wieder einmal das, was sie neben Männerhass am besten können: andere Frauen bevormunden.

Sie übersehen dabei auch einen Kernsatz der feministischen Ideologie, den Simone de Beauvoir formuliert hat:

"Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es." [41]

Würden Feministen ihre eigene Ideologie (Feministische Thesen) ernst nehmen, könnten sie schwerlich behaupten, dass Frauen bei der Abtreibung benachteiligt würden. Denn es werden nach feministischer Weltsicht ja keine Frauen geboren, sondern sie werden ja erst später zu Frauen gemacht.[42] Aus Gendersicht sind einfach nur zu wenige Kinder nach dem Vorbild David Reimers zu Maiden geformt worden.

Männer dürfen nicht Väter werden

Zitat: «Als meine Freundin ungeplant schwanger wurde, wollte ich, dass wir das Kind bekommen. Doch meine Freundin entschied sich dagegen. Bis heute lässt mich das nicht los.» - Felix Langer[43]

Die Befürworter

My Mind - My Body - My Choice[wp]

In den USA sprechen Abtreibungsbefürworter grundsätzlich nur von "pro-choice"[wp] (deutsch: "Für die Wahlfreiheit (zur Abtreibung)"), im Gegensatz zu dem Slogan "pro-life" (deutsch: "Für das Leben") der Abtreibungs­gegner). Damit soll den Frauen vorgegaukelt werden, die Entscheidung, ein Baby abzutreiben, wäre nicht viel schwer­wiegender als die Entscheidung, ein rotes oder ein blaues Kleid zu kaufen.

NARAL

1969 wurde in den USA die Gruppe NARAL (National Association for the Repeal of Abortion Laws) gegründet, als Vereinigung von verschiedenen anderen Organisationen. Die Feministin Betty Friedan wurde in das neue Komitee gewählt. Die neue Gruppe griff die katholische Kirche an (nicht die Katholiken selbst, sondern die anonyme "Kirchen­hierarchie") und verschwieg, dass auch die meisten anderen Religionen der Abtreibung bestenfalls kritisch gegen­über­standen. Gefälschte Statistiken wurden zitiert, wonach die Mehrheit der Christen pro Abtreibung wären. Der Kardinal Cushing wurde als Anhänger der Abtreibungs­reform dargestellt, obwohl er es nie war, um unentschlossene Katholiken zu überzeugen. Gleichzeitig wurde der katholischen Kirche religiöse Polarisierung unterstellt - obwohl dies in Wahrheit NARALs eigene Strategie war. Neueste Methoden der Massen­psychologie ausnutzend, wurde die Situation systematisch dramatisiert, um genug Sympathie für die Legalisierung der Abtreibung zu gewinnen. Die Anzahl der illegalen Abtreibungen in den USA betrug jährlich etwa 100.000. Die Zahl, die aber wiederholt an die Öffentlichkeit und an die Medien weiter­gegeben wurde, war 1 Million. Die Anzahl der Frauen, die in den USA jährlich bei illegalen Abtreibungen starben, lag zwischen 200 und 250. Die Anzahl, die beständig wiederholt wurde, war 10.000. Diese Zahlen begannen, das öffentliche Bewusstsein Amerikas zu prägen und erfüllten ihren Zweck, Amerika davon zu überzeugen, die Abtreibungs­gesetze zu beseitigen. Darüber hinaus vermischte NARAL den Kampf für die Abtreibung mit dem Vietnamkrieg und "machte den Standpunkt der Abtreibungs­befürworter zu dem Standpunkt, der trendgemäß, sexy und kultiviert war".[44]

Auch nach dem bekannten Fall "Roe v. Wade" 1973, als der US-amerikanische Gerichtshof das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnahm, lebte die Gruppe weiter, und agitierte weiterhin für das Recht auf Abtreibung sowie für Sexualerziehung - sprich Frühsexualisierung von Kindern - in Schulen. Bei den Präsidentschafts­wahlen 2008 unterstützte sie Barack Obama[wp].

Feministinnen

Im April 1971 unterschrieb Simone de Beauvoir das "Manifest der 343" [45], eine Liste prominenter Frauen (meist Künstlerinnen in Paris), die darin behaupteten, abgetrieben zu haben. Es besteht der Verdacht, dass die Mehrheit der Unterzeichnerinnen gelogen hatte, speziell die Beauvoir, die diese aus Solidarität mit der Frauenbewegung erfunden hatte.[46] Im Juni desselben Jahres kopierte Alice Schwarzer die Aktion der Pariser Feministinnen unter dem Slogan "Wir haben abgetrieben!" in Deutschland. Auch sie hatte selbst niemals abgetrieben. Seit dieser Zeit wird der Feminismus mit einer Pro-Abtreibung-Einstellung verbunden, obwohl es immer noch eine Minderheit von "Pro-Life-Feministinnen" gibt, die Abtreibung mit Kindesmord vergleichen. In der Vergangenheit sprachen sich sogar die meisten bekannten Feministinnen entschieden gegen die Abtreibung aus, so zum Beispiel Susan B. Anthony[wp], die Abtreibung als ein Übel betrachtete, das ihrer Ansicht nach - nicht überraschend - den Frauen von den Männern aufgezwungen wurde.

Die Partei "Die Linke", vertreten durch die Partei­vorsitzende Katja Kipping, hat wiederholt und mit Nachdruck dazu aufgerufen, den "Marsch für das Leben" am 19. September 2015 in Berlin zu blockieren. Die durch den Blockadeaufruf zutage tretende fehlende demokratische Grundhaltung der Linken wird ergänzt durch die Unkenntnis bzw. die Ablehnung in Deutschland gültiger Gesetze. So hatte Frau Kipping in einer Presse­mitteilung der Linken vom 29. Juni 2015 gefordert:

Zitat: «Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigen Körper ist ein Menschenrecht. Dass sich Frauen in Deutschland noch immer nicht ohne Beratungszwang für einen Schwanger­schafts­abbruch entscheiden können, ist beschämend. Der Paragraph 218 muss endlich vollständig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden.»[47] - Anmerkung: Mittlerweile hat "Die Linke" diese Presse­mitteilung abgeändert und den § 218 dem Strafgesetzbuch zugeordnet[48], die ursprüngliche Erklärung ist aber weiterhin im Internet aufrufbar).[49]

Abwehrmechanismen

Die Aufklärung von Schülern durch engagierte Vertreter des Vereins "Jugend für das Leben" passt linken Politikern, die Abtreibung für ein Menschenrecht halten, und Feministinnen, die mit dümmlichen Parolen wie "Mein Bauch gehört mir!" hausieren gehen, so gar nicht ins Konzept. Daher zeigte sich diese Gruppe empört darüber, als sie erfuhr, dass der Lebensschutzverein bei Schulbesuchen Klartext mit den Zöglingen sprach und die moralische Verwerflichkeit der Abtreibung anprangerte.

Die steirische Jugendlandesrätin Bettina Vollath[wp] (SPÖ) schlug Alarm und forderte umgehend die Schulleiter auf, Mitglieder dieses Vereins, die noch ein Wertebewusstsein besitzen, künftig nicht mehr auf die Schüler loszulassen, da es sich um "Radikale" handele.[50]

Die Gegner

Attention.png In diesem Artikel fehlen wichtige Informationen. Die Argumente der Abtreibungsgegner fehlen hier. Du kannst WikiMANNia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, oder uns informierst.

Es gibt Abtreibungsgegner, die sagen "Abtreibung ist Mord".[51]

Zitat: «Das Lebensrecht ist von Anfang an gegeben und bleibt unteilbar. Denn jeder Mensch ist gewollt und geliebt. Wenigstens von Gott. Und das ist schon eine Menge. Also sollten wir der Fantasie freien Lauf lassen, wie wir dieser Vorgabe gerecht werden können.»[52]

Nach der aktuellen katholischen Moral­lehre gilt Abtreibung zu jedem Zeitpunkt als Mord. Dies wird naturrechtlich begründet und beansprucht daher, als Norm für alle Menschen zu gelten, nicht nur für Christen. Dies war allerdings nicht immer so. Bei den Theologen herrschte lange die Lehre der Sukzessiv­beseelung vor, auch Epigenismus genannt; demnach findet die Beseelung nach und nach stufenweise fortschreitend statt (Augustinus, Hieronymus, Thomas von Aquin, Alfons von Liguori). Diese Lehre geht auf Aristoteles zurück, der meinte, ein Embryo bzw. Fetus habe zunächst eine pflanzliche Seele (anima vegetativa oder vegetalis), auf Grund deren er überhaupt lebt, dann eine empfindende tierische Seele (anima sensitiva oder animalis), und erst 40 Tage (bei einem männlichen Fetus) bzw. 90 Tage (bei einem weiblichen Fetus) nach der Empfängnis eine vernunftbegabte menschliche Seele (anima intellectiva oder rationalis oder humana).[53] Die Scholastik[wp] definiert eine Person als ein Wesen mit einer vernünftigen Seele. Obwohl die Sukzessiv­beseelung theologisch auch in der Scholastik umstritten war, unterschied das katholische Kirchenrecht[wp] vom Decretum Gratiani[wp] um 1140 bis 1869 gemäß dieser Lehre zwischen dem fetus inanimatus oder informatus und dem fetus animatus oder formatus, dem unbeseelten oder ungeformten und dem beseelten oder geformten Fetus. Eine Abtreibung galt aus katholischer Sicht immer als Sünde und wurde mit monate- bis jahrelanger Buße belegt, aber nur bei einem beseelten Fetus wurde er als Mord betrachtet und mit Exkommunikation, manchmal sogar mit Todesstrafe geahndet. Im mittelalterlichen Corpus Iuris Canonici[wp] hieß es: "Der ist kein Mörder, der eine Abtreibung vornimmt, bevor die Seele dem Körper eingegossen ist." Da man das Geschlecht noch nicht feststellen konnte, wurde erst bei einer Abtreibung mindestens 80 Tage nach der Empfängnis exkommuniziert. Davor galt der Fetus als "Körperteil der Mutter" (pars viscerum matris). Die Auffassung von der späteren Frauen­beseelung hatte also, was die Strafe der Exkommunikation bei Abtreibung betrifft, eine Fristenlösung von fast drei Monaten zur Folge.[54][55]

Gemäß den Moralvorstellungen der Katholischen Kirche stand auch nach weltlichem Recht, etwa der für Jahrhunderte maßgebenden Gerichtsordnung[wp] Kaiser Karls V. von 1532, nur die Abtreibung der drei Monate alten beseelten Leibesfrucht unter Strafe, allerdings dann unter einer sehr harten, nämlich dem Tod durch das Schwert.

Die Unterscheidung zwischen dem unbeseelten und dem beseelten Fetus wurde erst von Papst Pius IX.[wp] 1869 in der Bulle Apostolicae Sedis[wp] abgeschafft. Seitdem spricht das Kirchenrecht nur noch vom Fetus, und die offizielle deutsche Übersetzung übersetzt fetus sogar mit "Kind" (Canon 871 CIC 1983[56]). Das Kind empfange seine Seele bereits zum Zeitpunkt der Zeugung (Simultan­beseelung). Pius IX. stützte sich auf den Leibarzt des Papstes Innozenz X., Paul Zacchias, der schon 1661 sagte, die vernunftbegabte Seele (anima rationalis) werde dem Menschen im Augenblick der Empfängnis eingegossen. Damit ist die Angelegenheit für die Katholische Kirche aber noch nicht erledigt. Im 20. Jahrhundert neigte der bedeutende neu­scholastisch geprägte Jesuit Karl Rahner[wp] weiterhin zur Sukzessiv­beseelung: "Auch aus dogmatischen Definitionen der Kirche ist nicht zu entnehmen, daß es gegen den Glauben wäre, wenn man annähme, daß der Sprung in die Geist-Person erst im Lauf der Entwicklung des Embryo geschieht. Kein Theologe wird behaupten, den Nachweis führen zu können, daß Schwanger­schafts­unter­brechung in jedem Fall ein Menschenmord ist."[57][58] Zur Verwendung von menschlichem Keimmaterial für die Forschung schrieb er: "Es wäre doch an sich denkbar, daß [...] Gründe für ein Experiment sprechen, die in einer vernünftigen Abwägung stärker sind als das unsichere Recht einer dem Zweifel unterliegenden Existenz eines Menschen."[57][59] Die Möglichkeiten, dass sich ein Embryo einige Tage nach der Empfängnis in eineiige Zwillinge trennt oder dass sich umgekehrt zweieiige Zwillinge zu einem einzigen Embryo verschmelzen (Chimäre bzw. Mosaik), hindern die katholische Kirche nicht, bereits bei der Empfängnis von einem Individuum zu sprechen.

Das II. Vatikanische Konzil der katholischen Kirche hält in der "Pastoral­konstitution über die Kirche in der Welt von heute", Gaudium et Spes[wp] von 1965, in Artikel 51 fest: "Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschen­würdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuens­würdige Verbrechen". Papst Johannes Paul II.[wp] gibt die Lehre der katholischen Kirche in dieser Frage in der Enzyklika Evangelium Vitae[wp] von 1995, wo auch die Todesstrafe abgelehnt wird, mit folgenden Worten wieder: "Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bischöfen - die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind, bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben - dass die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt." Die aktuelle katholische Morallehre wird naturrechtlich begründet und beansprucht daher, als Norm für alle Menschen zu gelten, nicht nur für Christen.[60]

Zitat: «"Kämpfer für das Leben", die auf den Tag hinarbeiten, da wir nicht mehr unsere Ungeborenen töten, täuschen sich selbst, wenn sie die Kontrazeption[wp] gutheißen. Nach dem Gedanken­austausch mit vielen Personen, die entschlossen in den welt­weiten Kampf gegen die Abtreibungseuthanasie engagiert sind, bin ich überwältigend davon überzeugt, daß wenigstens 97 % aller, die mit Einsicht die Abtreibung bekämpfen, diese als einen natürlichen Auswuchs der Kontrazeption ansehen.»[61]
Zitat: «In der westlichen Welt empören wir uns wegen der Übergriffe islamistischer Gruppen, die Christen in einigen Ländern das Leben kosten. Was uns aber gar nicht einleuchtet und nie thematisiert wird, ist, dass sich die gläubigen Muslime dort über die moralische Dekadenz in unseren "entwickelten", angeblich christlichen Ländern entsetzen. Das Wort "Recht auf Abtreibung" empfinden sie als schockierend. Sie lassen ihre Kinder am Leben. Euthanasie[wp] ist für sie das Ende einer Zivilisation[62]

Kritik

Deutsche Übersetzung
Es gibt natürlich noch viel mehr zu sagen. Ich habe mich nur mit einem Merkmal der Geburten­kontrolle beschäftigt - ihrem äußerst unangenehmen Ursprung. Ich sagte, sie sei rein kapitalistisch und reaktionär; Ich wage zu sagen, dass ich bewiesen habe, dass sie völlig kapitalistisch und reaktionär ist. Aber es gibt viele andere Aspekte dieser bösen Sache. Sie ist unrein im Lichte der Instinkte; sie ist unnatürlich in Bezug auf die Neigungen; sie ist Teil eines allgemeinen Versuchs, die Bevölkerung auf eine Routine der Quack­salber­medizin und der stinkenden Wissenschaft zu führen; sie ist durchmischt von einer verworrenen Vorstellung, dass Frauen frei sind, wenn sie ihren Arbeitgeber dienen, aber Sklaven, wenn sie ihren Ehemännern helfen; sie ist ignorant gegenüber der wahren Existenz von echten Haushalten, wo Vorsicht durch Willens­freiheit und Über­ein­stimmung entsteht. [63]
Englisches Original
There is of course a great deal more to be said. I have dealt with only one feature of Birth Control - its exceedingly unpleasant origin. I said it was purely capitalist and reactionary; I venture to say I have proved it was entirely capitalist and reactionary. But there are many other aspects of this evil thing. It is unclean in the light of the instincts; it is unnatural in relation to the affections; it is part of a general attempt to run the populace on a routine of quack medicine and smelly science; it is mixed up with a muddled idea that women are free when they serve their employers but slaves when they help their husbands; it is ignorant of the very existence of real households where prudence comes by free-will and agreement.  - Gilbert Keith Chesterton [64]
Deutsche Übersetzung
Schon der Name "Geburtenkontrolle" ist ein Prachtstück reinen Humbugs. Er ist einer dieser unverfrorenen Euphemismen, die in den Schlagzeilen der Presse verwendet werden, der wir vertrauen. Genau wie "Tarifreform". Wie "Freie Arbeit". Der Begriff soll nichts bedeuten, damit er alles aussagen kann, im Speziellen vor allem etwas völlig anderes als das, was er sagt. Jeder glaubt an Geburten­kontrolle, und fast jeder hat etwas Kontrolle ausgeübt hinsichtlich der Bedingungen von Geburt. Menschen heiraten nicht als Schlafwandler oder produzieren Kinder während sie schlafen. Aber über unzählige Zeitalter und Nationen hinweg wird die gewöhnliche und wirkliche Geburten­kontrolle Selbstkontrolle genannt. Wenn jemand sagt, das könne nicht funktionieren, erwidere ich: Es geht. [65]
Englisches Original
The very name of "Birth Control" is a piece of pure humbug. It is one of those blatant euphemisms used in the headlines of the Trust Press. It is like "Tariff Reform." It is like "Free Labour." It is meant to mean nothing, that it may mean anything, and especially some thing totally different from what it says. Everybody believes in birth control, and nearly everybody has exercised some control over the conditions of birth. People do not get married as somnambulists or have children in their sleep. But throughout numberless ages and nations, the normal and real birth control is called self control. If anybody says it cannot possibly work, I say it does.  - Gilbert Keith Chesterton [66]

Missbrauch des Rechts auf Abtreibung

Zitat: «Es ist politisch nicht richtig, in der Truppe auch nur davon zu sprechen, aber ... ein großer Prozentsatz von Soldatinnen treibt ihre Föten bewusst ab, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben, den Einsatz bei der Operation Wüstensturm zu umgehen ... Es ist nicht richtig, einen Fötus zu benutzen, um sich vor etwas zu drücken, wozu du dich vertraglich verpflichtet hast, und dann den Fötus zu töten.» - Militärarzt, Kuwait (will nicht genannt werden)[67]
Zitat: «Es ist in unserer Gesellschaft leichter, ein Kind im Mutterleib zu töten, als einen Baum zu fällen.» - Barbara Wussow[wp][68]

Heranwachsende Frauen unter 16 dürfen (in Großbritannien und den USA) weder Zigaretten noch Alkohol kaufen, aber ohne Zustimmung der Eltern abtreiben. Die am 23. Januar 2006 veröffentlichte Entscheidung des obersten britischen Gerichtshofes besagt, dass Jugendliche Abtreibungen vornehmen lassen dürfen, ohne die eigenen Eltern über ihre Situation und diesen Schritt in Kenntnis gesetzt zu haben.[69]

Das Magazin Mädchen schreibt:

Zitat: «Wenn du unter 14 Jahre alt bist, müssen deine Eltern dem Eingriff zustimmen - das heißt, ohne das Wissen deiner Eltern geht gar nichts. Wenn du zwar über 14 aber noch keine 16 bist, liegt die Entscheidung, ob deine Eltern vorher informiert werden müssen, bei deinem Frauenarzt. Hält er dich für reif genug, ganz allein zu entscheiden, müssen deine Eltern nichts davon erfahren.

Zwischen 16 und 17 kann der Arzt zwar noch auf die Einwilligung der Eltern bestehen, aber das geschieht nur in Ausnahme­fällen. In den meisten Fällen kannst du also ab 16 allein entscheiden und den Abbruch ohne das Wissen deiner Eltern vornehmen lassen.»[70]

Ausgrenzung der Männer

Der Schlachtruf "Mein Bauch gehört mir!" diente der Ausgrenzung der Männer aus dem Bereich der Reproduktion und weist ihm lediglich eine Rolle als Statisten und Samenspender zu. Außerhalb der Rollen­zu­weisung als Vergewaltiger und Geldautomat, wenn es um Unterhalts­forderungen geht, haben Männer für Feministinnen keinerlei Bedeutung. Im Zuge einer Dokumentation "Ein Meilenstein der Frauenbewegung" hat die Filmemacherin Birgit Schulz deshalb nur folgerichtig kommentiert: "In all den Gesprächen, die ich bei der Recherche geführt habe, spielten Männer keine Rolle."[71]

Zitat: «In einer Gesellschaft, in der die Frau ein "Recht auf Abtreibung" beansprucht, hat der Mann kein Recht mehr, sein ungeborenes Kind zu verteidigen. In einem demokratischen Sozial- und Rechtsstaat ist es dem Vater verwehrt, sein eigenes Kind zu beschützen!»[72]

Wenn eine Frau von einem Mann schwanger wird, ist es ihre Entscheidung, ob sie das Kind austrägt oder tötet. Wenn ein Mann von der Tötung seines Nachwuchses traumatisiert sein sollte, muss er sehen, wie er damit zurechtkommt. Möchte ein Vater hingegen auf seine Vaterschaft verzichten, darf er feststellen, dass er diese Freiheit nicht hat, sondern beispielsweise ins Armenhaus geklagt werden kann, was Unterhalts­zahlungen angeht. Für immerhin sieben Prozent der Männer (in den USA) ist dies die größte Ungerechtigkeit im Geschlechterkonflikt.[73]

Obwohl die Rechtslage klar ist und dem Mann keinerlei Mitsprache einräumt und Frauen­verbände keinen Zweifel daran lassen, dass die Entscheidungs­gewalt über den Fötus allein bei der Frau liegt, bewahrt das Männer nicht vor dem Vorwurf, er würde keine Verantwortung übernehmen. Das ist besonders perfide, weil man nur da Verantwortung übernehmen kann, wo man auch etwas (mit) zu entscheiden hat. Aber die Entscheidungsgewalt in die Hand der Frau zu legen und die Verantwortung dem Mann zuzuschieben, das ist die "Gleichberechtigung", wie sie der Feminismus definiert:

Zitat: «Der Vater übernimmt keine Verantwortung für sein Kind und die schwangere Frau. Die Frau fühlt sich von ihrem Mann allein gelassen.»[72]

Obwohl der Mann der Entscheidung der Frau ausgeliefert ist, wird er als Täter dargestellt:

Zitat: «Das Bild, das der Mann von sich selbst in seinem Innern hat, wird zutiefst verletzt, wenn ihm klar wird, dass seine Sexualität einem Menschen den Tod gebracht hat. Beim Mann kommen häufig sexuelle Störungen nach einer Abtreibung vor. Außerdem nimmt auch die Gewalt des Mannes gegen die Frau in all ihren Ausdrucksformen erheblich zu.»[72]

Die Journalistin Martina Zippe schrieb 2009:

Zitat: «Die Mehrzahl der werdenden Väter, deren ungeborenes Kind getötet wird, berichtet über negative Gefühle; sogar von Seelen­qualen sprachen Männer im Magazin der Wochen­zeitung Die Zeit, die die Folgen der Liberalisierung der vorgeburt­lichen Kindes­tötung in den vergangenen dreißig Jahren auf der Titelseite thematisierte (Ausgabe 08/2009 vom 12. Februar). Was Männern zu schaffen macht, soll hiernach nicht für werdende Mütter gelten, die ihr Kind abgetrieben haben.»[74]

Mehr Männer sollen Abtreibungen "befürworten":

Zitat: «Feministische Forscherinnen[ext] befragten Männer, die ihre Partnerin zu einer Abtreibungs­klinik begleiteten, danach, was sie fühlten, wenn sie machtlos dagegen waren, dass ihr Nachwuchs getötet wurde. Denjenigen Männern, die berichteten, aufgewühlt und todunglücklich zu sein, wurde von den Forscherinnen "hegemoniale Männlichkeit" (die unter­drückerischste Form von Männlichkeit) attestiert. Als die einzigen guten Männer wurden diejenigen Männer dargestellt, die die Entscheidung ihrer Partnerin (die sie ohnehin nicht unterbinden konnten) unterstützten. Die Studie, die im Fachjournal "Men and Masculinities" erschien, schließt mit der Hoffnung, dass mehr Männer Abtreibungen befürworten werden.» - Genderama[75]

Abtreibungsrecht für Männer?

"Straffreies Verbrechen"?

Entgegen der allgemeinen, kollektiven Meinung, ist die Tötung von Kindern vor deren Geburt strafbar, wird allerdings juristisch nicht geahndet, wenn das Kind in Anlehnung an den gesetzlichen Rahmen umgebracht wird. Siehe 12-Wochen-Regelung mit Beratung (z. B. evang. Beratungsstelle oder Pro Familia). Einem Mann, der eine Frau dazu nötigt, ein Kind vor dessen Geburt zu Töten, drohen bis zu mehreren Jahren Haft. Das beinhaltet im Gegenzug, dass für jede vorgeburtliche Kindertötung die angehenden Mutter alleinige Verantwortung für den Rest ihres Lebens trägt.

Berufsverbot bei Kritik

Nicht selten widerfährt Bürgern, welche die derzeitige "Rechtslage" öffentlich kritisieren, dass diese mit Berufsverbot belegt oder gerichtlich schikaniert und sanktioniert werden. So werden u. a. auch Schweige­märsche, Mahn­wachen und Kund­gebungen gegen vorgeburtliche Kindestötung von radikal-feministischen Splitter­gruppen durch Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen und Gewalt gestört.

Künstlerisches

Zitat: «Hugo von Hofmannsthal[wp] hatte die geniale Idee, in seiner Erzählung oder besser: seinem Mysterienspiel "Die Frau ohne Schatten" ungeborene Kinder auftreten zu lassen, die in einer Anderswelt ihren potentiellen Eltern begegnen. "Wir bestellen nichts, wir verkünden nichts. Daß wir uns zeigen, ist alles, was uns gewährt ist", sprechen die kindlichen Schemen. Hier ist nicht der Ort, das unendliche Zartgefühl des Dichters bei der Verwirklichung dieser Szenen zu rühmen, sondern es soll nur der verstörende Gedanke im Raum stehen, man könne einen phantastischen Ort betreten, an welchem man seinen ungeborenen, seinen nie geborenen Nachkommen begegnet. Das muss man erfühlen, darüber muss man meditieren...

In Richard Strauss'[wp] gleichnamiger Oper, deren Libretto der Erzählung vorausging, singen die Ungeborenen sogar, meines Wissens ein singulärer Fall in der abend­ländischen Musik, wenn nicht aller Kunst ("Mutter, Mutter, laß uns nach Hause!/ Die Tür ist verriegelt, wir finden nicht ein,/ wir sind im Dunkel und in der Furcht! Mutter, o weh!"). Andeutungs­halber geht es bei einem der beiden Paare, denen in Hofmanns­thals Text die Hauptrollen zufallen, um Abtreibung, jene heute mit dem Euphemismus aller Euphemismen "Schwanger­schafts­abbruch" geheißene Tötung des Kindes in statu nascendi. Dass ungefähr jedes dritte werdende Leben in Deutschland "an der Wand der Un­will­kommenheit zerschellt" (Peter Sloterdijk[wp]), ist eine Tatsache, zu der man sich irgendwie verhalten muss. Wie für jedes wirkliche Problem gibt es auch für dieses keine einfache Lösung; ein fühlender Mensch kann sich weder ernstlich auf die Seite der rigiden Abtreibungs­befürworter noch auf jene der kompromiss­losen Abtreibungs­gegner stellen, weil es immer extreme Fälle gibt, die eine Tötung des Fötus als das kleinere Übel, das geringere Vergehen, die verzeihlichere Sünde erscheinen lassen, und es gab Zeiten, wo mir der Begriff "Sünde" in diesem Kontext wie ein klerikal­faschistisch inspirierter Witz erschienen wäre, doch die Frage wird nicht nur erlaubt, sondern geboten sein, warum die "Mein Bauch gehört mir"-Fraktion sich hierzulande so unangefochten, ja triumphal durchsetzen konnte, warum es so skandalös einfach ist, den "Abbruch" vornehmen zu lassen, warum die Anlässe dafür zuweilen so gering sein können, warum sich die wenigsten Frauen - und Männer!! - daraus ein Gewissen machen.

Und ich wüsste gern, warum nicht einer - nur einer - unserer modernen Kako­phoniker den Schrei der zu Aber­tausenden abgetriebenen Föten in einem musikalischen Werk ertönen lässt, warum nicht ein einziger unserer kolossal freigeistigen Künstler ihre zerfetzten Körperchen malt oder meißelt oder "inszeniert", warum keiner unserer preis­behängten Autoren, keiner unserer wunder wie wilden Bühnen­dichter und Theater­regisseure ihnen eine Stimme gibt, als seien sie wahrhaftig nichts und nichtig, als existierte dieses ungeheuerliche Problem überhaupt nicht.» - Michael Klonovsky[76]

Euphemismen

Im Zuge der Propaganda die benötigt wurde, um das "straffreie Verbrechen" der vorgeburtlichen Kindertötung für Frauen durchzusetzen, wurden zahlreiche Euphemismen und Verschleierungs­begriffe gesellschaftlich durch permanente Wiederholung im kollektiven Wortschatz installiert. Diese sollen davon ablenken, dass es sich bei den Tötungsdelikten jeweils um einen angehenden Mitbürger handelt, dem ohne Gerichts­verfahren und eigenes Verschulden sein Leben genommen wird. Hier eine (unvollständige) Liste:

"Abtreibung", "Ausschabung", "weg machen", "Schwanger­schafts­abbruch", "Schwanger­schafts­unter­brechung", "Fötus", "Embryo", "Zellklumpen", etc.

Zitat: «Der Deutsche neigt zum Euphemismus, wenn ihm die zutreffende Bezeichnung eines Sachverhalts nicht in seinen ideologischen Kram paßt. Unmensch möchte er nämlich nicht gerne sein. Da wurden die gezielte, staatlich angeordnete Ermordung von Millionen zur "Endlösung einer Frage" und die rechts­widrige Inhaftierung einer Person zur "Schutzhaft". Genauso "harmlos geredet" wird heute der Ungeborenen­mord. Der euphemistische Gipfel für die irreversible Tötung ungeborenen Lebens war der Begriff "Schwanger­schafts­unter­brechung". Nach derselben Methode könnte man allerdings eine Hinrichtung auch als eine "Lebenszeit­unter­brechung" bezeichnen oder den Bankrott als eine Wohlstands­unter­brechung. Der Euphemismus gehört in Deutschland zur Grund­aus­stattung aller ideologischen Werkzeug­kästen. Seit einigen Jahren sehr beliebt ist die Begründung jedweder staats­dirigistischen Einmischung ins Private und der Ver­staat­lichung individueller Kompetenzen vermittels des "Umwelt­schutzes". Der "Umwelt­schutz" ist zur "Schutzhaft" für die Freiheit geworden.

"Freiheit" wiederum ist heutzutage nicht mehr das, was ein Einzelner in Anerkenntnis der Realität ohne jede weitere Recht­fertigung tun oder lassen kann, sondern das, was er in einer konstruierten Realität (Geschlecht ist z. B. ein "soziales Konstrukt") noch darf - und zwar aufgrund von Erlaubnissen, Konzessionen und Gestattungen, die ihm huldvoll gewährt werden, kurz: Freiheit gilt heute als die Summe der gewährten "Freiheiten". Die wiederum haben mit Freiheit nicht das Geringste zu tun. Die Summe seiner Freiheiten garantiert dem Einzelnen heute lediglich das fragwürdige Recht, eine egozentrische, wenn nicht egoistische Charaktersau zu sein. [...]

"Abtreibung" ist ein Wort, das jede individuelle Verantwortung für den Erhalt eines transzendenten, kulturell etablierten Bezugs zum Leben generell verneint.» - Max Erdinger[77]

Euthanasie

Der Begriff Euthanasie[wp] ist insbesondere in Deutschland durch den Nationalsozialismus vorbelastet.

Zitat: «Für diese Linksextremisten heißt Religionsfreiheit "Freiheit von jeglicher Religion" wie einst in der Sowjetunion. Also neben ihrer eigenen links­extremistischen Religion, dem Genderismus, ist keine andere zugelassen. Geschmacklose Parolen für Abtreibung schreien, gegenüber von behinderten Kindern und Erwachsenen im Rollstuhl, war heftig erleben zu müssen. Außerdem sollten die schwulen und lesbischen Euthanasie-Befürworter[wp] bitte daran denken, dass ihresgleichen mit fortschreitender Entwicklung in der Diagnostik bald ebenfalls von Abtreibung betroffen werden dürften.» - Noname[78]
Zitat: «Verdammt guter Punkt. Denn immer, wenn die katholische Kirche mal wieder Schwule heilen will, heißt es ja, das sei angeboren und könne nicht "geheilt" werden (was übrigens in krassem Widerspruch dazu steht, dass die Homo-Lobby in Berlin neulich Karten mit Demo-Einladungen verteilte auf denen "Wann hast Du entschieden, Hetero zu sein?" stand - wohl als Provokation, gleichzeitig behaupten sie ja immer, es sei kulturell erzeugt), behaupten sie ja, Homosexualität sei angeboren.

Dann müsste man - getreu ihrer eigenen Ideologie - werdenden Eltern die Möglichkeit einräumen, als homosexuell diagnostizierte Föten abtreiben zu lassen. Genau das ist es ja, was sie selbst fordern.

So gesehen ist die Situation extrem paradox: Die katholische Kirche tritt dafür ein, dass Kinder auch dann leben dürfen, wenn sie schwul oder lesbisch sind, während die Gender-Lobby dafür eintritt, sie abtreiben zu dürfen.» - Hadmut Danisch[79]

Zitat: «In China und Indien werden beispielsweise gezielt weibliche Föten abgetrieben, weil es weibliche Föten sind. Diese weiblichen Föten werden von Frauen abgetrieben, weil für sie ein weiblicher Fötus einen geringeren Wert hat als ein männlicher Fötus. Ein Mädchen zu bekommen bedeutet in der Regel eine finanzielle Belastung, zumindest solange, bis man irgendeinen Trottel findet, der es heiratet und einem damit die Belastung abnimmt. [...] In diesem Kontext macht es für Weiber absolut Sinn ihr weibliches Kind zu töten und lieber auf ein männliches zu hoffen, da ein weibliches Kind sie selbst im Alter nicht versorgen kann. Das nächste Mal, wenn ihr also solche Sprüche hört wie "Mein Bauch gehört mir", denkt daran, dass die Opfer von weiblichem Abtreibungs­aktivismus nach Wahl weibliche Kinder sind.»[80]

Säulen der Abtreibungsmentalität

Zitat: «Drei wesentliche Ursachen sind ausschlaggebend dafür, daß "Abtreibung" - also die Tötung ungeborenen Lebens - gesellschafts­fähig werden konnte und einem Millionenheer noch nicht geborener Kinder den Weg ins Leben verwehrte:
  • Eine egoistische Wohlstandsmentalität, die im Westen Deutschlands immer mehr um sich griff, hat dazu beigetragen, dass Kinder vielerorts keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft haben - aus purem Egoismus.
  • Die 1968er-Bewegung sowie die Verbreitung der Antibabypille veränderten zuerst die Einstellungen vieler Frauen und Männer zur Sexualethik und zur Abtreibung. Mit massiver Hilfestellung durch die immer mehr von Linken unterwanderten Leitmedien begann ein Feldzug für die größte Abtreibungswelle der deutschen Geschichte.
  • Das Versagen der Kirchen (nicht nur in dieser Frage) trug zum Siegeszug der "Mein Bauch gehört mir-Mentalität" mit bei. Die beiden Kirchen haben sich mit den politischen Verhältnissen arrangiert und die Ungeborenen im Stich gelassen.» - Peter Helmes[81]

Dazu kommt eine großzügige Finanzierung der Abtreibung durch die Eliten.[82][83]

Tierkinder versus Menschenkinder

Zitat: «Ruhr24.de (Ruhrnachrichten) sieht es skeptisch, wenn männliche Kücken zukünftig schon im Ei geschredert werden. Beim Menschen ist das aber scheinbar für die Ruhr­nachrichten nicht so tragisch. Sonst hätten sie die Abtreibung beim Menschen dort auch thematisiert:
Aldi will mit neuer Technologie grausame Praxis beenden - doch die ist nichts anderes als Kükentöten in neuem Gewand[ext], Ruhr24.de am 11. Juli 2020[84]

Im Grunde genommen ist das nichts weiter als die Abtreibung beim Menschen, wie ich meine.»[85]

Zitat: «Leser fragen - Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an, warum dieselben Leute

  • strikt gegen das Töten männlicher Küken am Tag des Schlüpfens sind,
  • aber gleichzeitig das Recht auf Abtreibung bis zum Tag der Geburt fordern.

Weiß ich nicht.

Aber vielleicht steckt ja auch gar keine Logik oder stringente Denkweise dahinter, vielleicht geht es ihnen ja gar nicht um die Küken, sondern einfach nur darum, die Tier­land­wirtschaft zu erschweren und unrentabel zu machen.

Oder es ist halt einfach mal wieder, wie schon so oft vermutet, dass die Amygdala und ihre Umgebung vor dem Denken einsetzen und in Freund/Feind einteilen, und dann wieder mal völlig unterschiedliche Maßstäbe angewendet werden.

Dass man Küken schützt und Menschenföten nicht, das ist schon beachtlich.

Wie so oft gilt aber: Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe. Und dann kommen sie noch ständig mit Moral daher.» - Hadmut Danisch[86]

Kommentierende Zusammenfassung

Das Thema Abtreibung ist sehr komplex und es ist vergiftet. Es wird sowohl von Abtreibungs­gegnern als auch Abtreibungs­befürwortern sofort polemisiert, moralisiert und skandalisiert. Es ist praktisch nicht möglich, das Thema in seiner Komplexität sachlich und in der gebotenen Gründlichkeit zu diskutieren.

Dieser Artikel entscheidet nicht über das Pro oder Contra bezüglich Abtreibung, weil WikiMANNia weder eine moralische noch eine richterliche Instanz ist. Es wird lediglich der Versuch unternommen, die Thematik in ihrer Komplexität darzustellen. Nachstehend sollen die wesentlichen Punkte kurz und knapp zusammen­gefasst werden:

  1. Begriffliche Verunklarung
    In einem ersten Schritt wird mit sprachlichen Mitteln ein Nebel über den Tatbestand gelegt. Wie in George Orwells Roman 1984 wird ein Neusprech eingeführt, das die Dinge nicht mehr klar benennt. Wenn den Menschen aber die Begriffe genommen werden, können sie sich nicht mehr artikulieren, keine Kritik mehr formulieren und eine argumentative Aus­einander­setzung wird verunmöglicht.
    In George Orwells Roman wird so die "Herrschaft der Partei" gesichert, man kann es auch "Durchsetzung der Staatsräson" nennen. Zusammen mit Stigmatisierung von Diskussions­teil­nehmern und Abwertung unerwünschter Meinungen bildet das eine sehr wirksame Immunisierungsstrategie gegen Kritik jedweder Art.
    Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich[wp] spricht 1871 von der "Schwangere(n), welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet".[9] Der Wortlaut des § 218 StGB_neu ist seit dem 25. Februar 1975 "Wer eine Schwangerschaft abbricht". Weder das Wort "Frau" noch das Wort "Leibesfrucht" kommen darin vor. In zauberhafter Weise sind das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere), das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) sowie die Handlung (abtreiben, töten) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden - Täter, Opfer und Tat sind verschwunden (schlimmer noch: Aus einer Abtreibung wird eine Trivialität: der Abbruch - ein Wort, das man eher aus der Job-Steuerung als aus der Reproduktions­medizin her kennt). Es ist dann nur noch ein kleiner Schritt, dass sie auch aus dem öffentlichen Diskurs verschwinden.
    Die Voraussetzungen für weitreichende Umdeutungen sind damit gelegt. Nur so ist es möglich, das "Töten eines ungeborenen Menschen" in ein "Recht der Frauen auf Abtreibung" umzudeuten.
  2. Relativierung des Menschenrechts auf Leben
    Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen. Die Sprach­regelung, ein pränatales Umbringen als "Abtreibung", ein postnatales hingegen als Mord zu bezeichnen, dient der Verunklarung dieser Tatsache. Tatsächlich ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür.
    Das Menschenrecht auf Leben wird so hintertrieben. Diese schlichte Tatsache wird von radikalen Abtreibungs­befürwortern ausdrücklich anerkannt: Darauf aufbauend, dass vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, dass es kein moralischer Unterschied sei, ein Kind vor­geburtlich oder nach­geburtlich zu töten, die Folgerung ab, dass es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen.[12] Die Legalisierung der Abtreibung bricht einen Damm, dessen verhängnisvollen Folgen öffentlich zu diskutieren vermieden wird. Der Staat kann sich hier unter dem Vorwand "Frauenrechte verteidigen" zu wollen, die Deutungshoheit über Leben und Tod seiner Untertanen erschleichen.
    Feministinnen haben unter Verwendung der Parole "Mein Bauch gehört mir!" das vermeintliche "Recht auf Abtreibung" für Frauen eingefordert. Im Sinne der Selbstbestimmung sollten Frauen allein über ihren Körper bestimmen dürfen. Nicht diskutiert wird, dass der Staat sich mit der Legalisierung der Abtreibung die Voraussetzung geschaffen hat, Frauen bei Bedarf auch zur Ungeborenen­tötung drängen oder gar nötigen zu können.[87] Die staatliche Subventionierung der allein­erziehnenden Mutter kann ihr ja jederzeit unter Hinweis auf eine jederzeit mögliche Abtreibung entzogen werden. Das Menschenrecht auf Leben kann also auf sehr subtile Weise zur Disposition gestellt werden.
  3. Wann ist der Mensch ein Mensch?
    Die Festlegung eines Stichtages, bis welchen eine Ungeborenen­tötung als erlaubte Abtreibung und später als strafbewerter Mord gilt, ist willkürlich. Man weiß heute ziemlich genau, was zu welchem Zeitpunkt der embryonalen Entwicklung geschieht. Welche Eigenschaften den Menschen bzw. eine Person ausmachen, welcher Stellenwert dem embryonalen Leben im Vergleich mit andern Werten zukommt - das sind philosophisch-ethische Fragen, auf die die Wissenschaft keine Antwort geben kann. Andersherum ausgedrückt gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Aussagen darüber, ab welchem Zeitpunkt ein "Zellklumpen"/Fötus zu einem Menschen wird, vor dem die Menschenrechte inklusive Recht auf Leben nicht gelten.
    Es wird, um die Tötung zu rechtfertigen, zunächst dem Kind die Persönlichkeit abgesprochen. Es habe nur "das Potential, eine Persönlichkeit zu werden", sei aber keine. Dies wird konsequenter­weise für das ungeborene wie für das geborene Kind behauptet, was natürlich die Frage aufwirft, in welchem Alter denn nach Meinung der Autoren aus dem bloßen "Potential, eine Persönlichkeit zu werden" sich eine tatsächliche Persönlichkeit entwickelt haben könnte. Wenn das Kind abgestillt ist? Bis zur Einschulung? Bis es durch Berufs­tätigkeit und Steuer­zahlungen nachgewiesen hat, dass es ein nützliches Mitglied der Gesellschaft ist?[11] Die Geschichte der Euthanasie[wp] ist also keineswegs abgeschlossen.
  4. Allmacht der Frauen
    Der Kampf für die Legalisierung der Tötung Ungeborener war in den 1970er Jahren eines der Kernthemen des Feminismus. Mit der Strafrechtsrefom 1975 wurde der Straftat­bestand zunächst entpersonalisiert. Aus der Täterin, welche ihre Leibesfrucht abtreibt oder abtötet, wird eine Schwangerschaft, die "abgebrochen" wird. Ganz entsprechend der feministischen Weltsicht ist der Täter männlich (in Gestalt des Arztes) und das Opfer weiblich (in Gestalt der Schwangeren).
    Die Straflosstellung der Frau bei gleichzeitiger Kriminalisierung des Mannes ist auch in anderen Bereichen feststellbar. Unzucht und Zoophilie wurde für Frauen straflos, während für den Mann wegen ganz gewöhnlichem Beischlaf der Vergewaltigung bezichtigt werden kann. Ob Geburt oder Abtreibung, Beischlaf oder Vergewaltigung, die Definitionsmacht darüber liegt allein bei der Frau. Auch bei einem Gattenmord können Frauen auf ihr Opferabo vertrauen, siehe beispielsweise Kiranjit Ahluwalia, die zur Heldin aufgebaut wurde, nachdem sie ihren Ehegatten im Schlaf mit Napalm übergoss und in Brand steckte. Trotzdem wurde das Urteil, das ursprünglich auf Mord lautete, auf Betreiben von Feministinnen in einem zweiten Verfahren in fahrlässige Tötung geändert.
    Verschiedentlich wurde schon die Abschaffung der Unschuldsvermutung und der Beweispflicht gefordert, wenn es darum geht, einen Mann zu verurteilen oder eine Frau von Strafe freizusprechen. Der gesellschaftliche Prozess der Entrechtung der Männer bei gleichzeitiger Sanktifizierung der Frauen, der auch in der Abtreibungsfrage virulent wird, wurde im öffentlichen Diskurs noch nicht thematisiert.
  5. Ausgrenzung der Männer
    Nach der Scheidung ist die Ausgrenzung des Mannes am Größten, wenn die Mutter den Umgangsboykott betreibt und das Familiengericht ihr dazu nach das alleinige Sorgerecht zuspricht. Das Motto "Das Kind gehört mir!" ist nur die folgerichtige Fortsetzung des Schlachtrufs "Mein Bauch gehört mir!", mit dem die Frau dem Mann aus dem Bereich der Reproduktion hinausdrängt und ihm lediglich eine Rolle als Statisten und Samenspender zuweist. Schon Esther Vilar konstatierte schon 1971: "Außerhalb seiner Funktion als Ernährer misst die Frau dem Mann keinen Wert zu."[88] Daran hat sich nichts geändert. Die Filmemacherin Birgit Schulz kommentiert vierzig Jahre später: "In all den Gesprächen, die ich bei der Recherche geführt habe, spielten Männer keine Rolle."[71]
    In einer Gesellschaft, in der die Frau ein "Recht auf Abtreibung" beansprucht, hat der Mann kein Recht mehr, sein ungeborenes Kind zu verteidigen. In einem demokratischen Sozial- und Rechtsstaat ist es dem Vater verwehrt, sein eigenes Kind zu beschützen! [72]
    All dies geschieht auf Betreiben oder mit Billigung der Feministen, die allen Ernstes behaupten, Feminismus habe etwas mit Gleichberechtigung und Gerechtigkeit zu tun.
  6. Aus einer Straftat wird ein "Recht der Frauen"
    Durch "begriffliche Verunklarung" (1) und "Relativierung des Menschenrechts auf Leben" (2) ist es möglich, das "Töten eines ungeborenen Menschen" in ein "Recht der Frauen auf Abtreibung" umzudeuten. Aus "Abtreibung ist eine Straftat" wurde sinngemäß "Abtreibung ist eine Straftat, aber für Frauen ist sie straffrei." Dieses Kunststück muss man erst einmal zuwege bringen. Siehe auch (→) NARAL und (→) "Die Taktiken der Abtreibungsbefürworter".
  7. Rechte der Leibesfrucht
    Seit der Änderung des Gesetzestextes am 25. Februar 1975 ist die Leibesfrucht nicht mehr Gegenstand des § 218 StGB. Für die Straflos­stellung der Abtreibung wurde extra ein § 218a StGB ins Strafgesetzbuch eingeführt, welcher besagt, dass der Tatbestand des § 218 (allein dadurch) nicht verwirklicht ist, "wenn die Schwangere die Abtreibung verlangt und sie dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen". Und obwohl der § 219 StGB dem Wortlaut nach in der Fassung von 1. Oktober 1995 besagt, die Beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens, so dient das in praxi weniger dem Schutz der Leibesfrucht denn der Legitimierung für die Straf­los­stellung der abtreibenden Frau. In § 219 wird auf ein anderes Gesetz, dem Schwanger­schafts­konflikt­gesetz verwiesen. Die Fallstricke sind gut versteckt.
    De facto ist die Rede vom "Schutz des ungeborenen Lebens" genauso eine Worthülse wie der Satz "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen" aus § 1353 BGB Abs. 1 Satz 1. Und die Schwanger­schafts­konflikt­beratung ist ebenso eine juristische Fiktion wie die Ehezerrüttung, die als juristischer Begriff mit der Familienrechtsreform 1976 eingeführt wurde. Mit diesen Fiktionen soll der Schein aufrecht­erhalten werden, dass der "Schutz des ungeborenen Lebens" und der "Bestand von Ehe und Familie" dem Gesetzgeber irgendwas bedeuten würde.
  8. Irreführung des Bürgers
    Der ganze Themenkomplex Abtreibung legt den Verdacht nahe, dass der Bürger bewusst irregeführt werden soll.
    Schon die Legalisierung der Abtreibung wurde mit Kampagnen erreicht, die mit gefälschten Umfragen und übertriebenen Abtreibungs­zahlen die öffentliche Meinung manipulierten.[89] Die Strategie des Tarnen, Tricksens und Täuschens wurde auch in der Gesetzgebung fortgeführt. Man führt die Bürger in die Irre, indem man den Eindruck erweckt, bei der Beratung nach § 219 StGB müsse alles getan werden, um Auswege aus der Problematik der ungewollten Schwanger­schaft zu finden und Alternativen zur Abtreibung zu finden.
    Im Schwanger­schafts­konflikt­gesetz sagt § 5 SchKG Abs. 1 folgendes aus: Die notwendige Beratung sei ergebnis­offen zu führen. Sie gehe von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung solle ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwanger­schafts­konflikt­beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens.
    • Schon die Rede von einer "Verantwortung der Frau" ist eine irreführende Lüge, weil das staatlich verordnete Opferabo der Frauen irgend eine wie auch immer geartete Verantwortung ausschließt.
    • Eine Beratung wird entweder ergebnisoffen geführt oder sie wird zur Motivation geführt, die Schwangerschaft fortzusetzen. Der Satz, "die Schwanger­schafts­konflikt­beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens" ist ebenso eine Worthülse, wie die Fiktion einer "Ehezerrüttung", welche den Schein aufrecht­erhalten soll, der Satz "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen"[90] habe nach der Familienrechtsreform 1976 noch irgendeine Bedeutung.
    § 5 SchKG Abs. 2 Ziff. 1 besagt, dass bei der Konflikt­beratung erwartet werde, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteile, derentwegen sie einen Abbruch der Schwanger­schaft erwäge; der Beratungscharakter schließe aus, dass die Gesprächs- und Mitwirkungs­bereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird.
    • Es wird nur erwartet (oder erwünscht), dass die Schwangere bei der Beratung überhaupt sagt, warum sie das Kind nicht austragen will. Diese Selbst­verständ­lich­keit steht im ersten Halbsatz. Im zweiten Halbsatz wird es der Schwangeren, die nichts Geringeres als eine Abtreibung durch­führen lassen will, noch freigestellt, ob sie gesprächs­bereit oder mit­wirkungs­bereit ist.
    • Zum Vergleich: Wenn ein kranker Arbeitnehmer sich äußerst unwohl fühlt (ohne medizinisch ersichtliche Symptome), hat er keinen Rechtsanspruch auf eine Krank­meldung. Selbstverständlich muss dieser dann darlegen (dies wird keineswegs nur erwartet), warum er nicht zur Arbeit will und ohne Mitwirkungs­bereit­schaft bekommt er niemals den Schein. Hier wird gegen das "Krankfeiern" eine deutlich höhere Hürde gelegt als gegen eine "Abtreibung aus Fun".
    • Objektive Gründe für einen Schwanger­schafts­konflikt gibt es auch keine: Eine 25 Jährige mit/ohne Hauptschul­abschluss ohne Berufs­aus­bildung kann durch eine Schwangerschaft doch niemals in ihrem Karrierepfad gestört werden - eine 25 jährige Studentin sehr wohl. Eine Verheiratete Frau kann auch nicht in existenzielle Konflikte durch eine Schwangerschaft geraten. Einer 19-Jährigen, die schon die fünfte Abtreibung vor sich hat, ist bedingter Vorsatz zum Schwanger­werden zu attestieren. Weder objektive Gründe, noch eine subjektive Gewissens­prüfung werden in der Schwanger­schafts­konflikt­beratung zur Legitimierung einer Abtreibung gefordert. Letztendlich ist selbst einer ostentativ schweigenden Schwangeren der Schein zu erteilen.
    • Für den Co-Schwanger werdenden Vater (er hängt im Schwanger­schafts­konflikt genauso "drin" wie die werdende Mutter) gilt allerdings das Recht der Leibesfrucht: Für ihn gibt es keine Co-Schwangeren-Konflikt-Beratung mit Abtreibungs­schein.
    Die "Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konflikt­lage" stellt faktisch ebenso eine rechtliche Fiktion dar wie das fiktive Rechts­konstrukt von der "Zerrüttung der Ehe".[91] Mit komplizierten Gesetzen und juristischen Fiktionen soll der Schein aufrecht­erhalten werden, dass der "Schutz des ungeborenen Lebens" und der "Bestand von Ehe und Familie" dem Gesetzgeber irgendwas bedeuten würde.

Medien

Literatur

Beratung

Einzelnachweise

  1. Götz Wiedenroth: Abtreibung. Das Recht auf Leben, geopfert auf dem Altar einer todsündigen Politik., Karikatur vom 27. Mai 2017
  2. Wiktionary: Abtreibung
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Miriam Hollstein: Abtreibung: Stell dir vor, du treibst ab - und keiner fragt warum, Die Welt am 20. Januar 2008
  4. Behinderte Menschen, Sezession am 14. Mai 2009 (Martina Zippe hat jüngst in einem hochverdienten Artikel in der Jungen Freiheit etliche (trotz ihrer wissen­schaftlichen Fundiertheit kaum bekannte) Studien vorgestellt, die die psychischen Folgen eines Schwanger­schafts­abbruchs für die Frau untersuchten. Es sind erschreckende Zahlen über die Häufung von Suiziden und Suizid­versuchen, von traumatischen Depressionen ganz zu schweigen. Es gibt - allen Worthülsen zum Trotze - viele Frauen, die durch einen solchen Eingriff am eigenen Leib unberührt bleiben. Wer ein gewisses Maß an Sensibilität aufweist, reagiert nach Vollstreckung erschüttert. Auch ein solches Trauma kann eine Behinderung sein, die das Weiterleben erschwert. Dies aber ist, wie das ganze Abtreibungs­geschäft jenseits der Behinderten­lobby, ein Tabu­thema.)
  5. Papst vergleicht Abtreibung mit Auftragsmord, br24 am 10. Oktober 2018
  6. Beispiel: Warum soll ich nicht abtreiben?
  7. Der Begriff Schwanger­schafts­abbruch wurde von den Abtreibungs­befürwortern seit Anfang der 1970er Jahre verwendet - beispielsweise auf der Titelseite der Zeitschrift Stern am 6. Juni 1971 gezeigt - und 1975 ins deutsche Strafgesetzbuch geschrieben.
  8. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten[wp], Zwanzigster Titel - Von den Verbrechen und deren Strafen, Eilfter Abschnitt - Von körperlichen Verletzungen, § 985
  9. 9,0 9,1 Wikisource: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, Sechszehnter Abschnitt - Verbrechen und Vergehen wider das Leben, § 218
  10. Den vollständigen Gesetzestext mitsamt seinen Änderungen siehe im Paragraph 218 StGB.
  11. 11,0 11,1 Geiers Notizen: Kinder-Geburts-Tag, 4. März 2012
  12. 12,0 12,1 After-birth abortion: why should the baby live?[archiviert am 1. März 2012], Journal of Medical Ethics am 23. Februar 2012
    Robert Bublak: Im Gespräch: Soll man Neugeborene töten dürfen?, ÄrzteZeitung am 5. März 2012 ("Abtreibung nach der Geburt" - zwei Philosophen haben sich Gedanken gemacht, unter welchen Umständen die Tötung von Neugeborenen erlaubt sein könnte. Der Aufschrei, der ihren Thesen folgte, ließ nicht lange auf sich warten. Doch der Skandal löst vor allem eines aus: Langeweile.)
    Andrew Brown: Infanticide is repellent. Feeling that way doesn't make you Glenn Beck, The Guardian am 29. Februar 2012 (Academics should be free to claim that killing newborns could be as ethical as abortion - but we are equally free to be disgusted.)
  13. Beispielsweise EMMA, Dossier Nov/Dez. 2006
  14. § 218a StGB, Absatz 1, Punkt 1
  15. Landesmitgliederversammlung: [2017:50] Jamaika-Aus, Vielfalt und 219a, Grüne Wandsbek am 10. Dezember 2017
  16. Gudula Geuther: Paragraf 219a: Parteien fordern ersatzlose Streichung, Deutschlandfunk am 5. Dezember 2017 (Werbung für Schwangerschafts­abbrüche ist in Deutschland gesetzes­widrig - erst kürzlich wurde eine Ärztin dafür verurteilt. SPD, Grüne und die Linke setzten sich für eine Abschaffung oder zumindest Änderung des Paragraphen ein. Eine fraktions­übergreifende Einigung scheint greifbar.)
  17. Originale Quelle: Anlässlich des neuen Spätabtreibungsgesetzes: Gegen Entmündigung, Leibeigenschaft und Kinderwahn, Die Linke Schleswig-Holstein am 17. Juni 2009 (nicht mehr verfügbar) - PDF-Sicherungskopie;
    Alternative Quelle: Anlässlich des neuen Spätabtreibungsgesetzes: Gegen Entmündigung, Leibeigenschaft und Kinderwahn, Scharf links am 19. Juni 2009;
    Esther Hartmann (53), Mutter von neun Kindern und zwei Pflegekindern trat aus der Linkspartei aus und führte dafür einen Artikel zum Spät-Abtreibungsgesetz auf der Homepage der Landes-Linken an., Schleswig-Holsteinische Zeitung am 20. August 2009;
    Kreisverband Lübeck: Zum Artikel von Asja Huberty zum "Spätabtreibungsgesetz", 10. September 2009
  18. 18,0 18,1 18,2 18,3 Elisabeth Raether: Abtreibungen: Die Gewissenhafte, Die Zeit am 24. Oktober 2013 (Eine Frauenärztin ringt mit sich: Sie will keine Schwanger­schafts­abbrüche durchführen. Aber es führt kein Weg daran vorbei.)
  19. DFuiZ: Wir haben abgetrieben, Der Schutz und die Straffreiheit der Frau
  20. Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) - § 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung, gesetze-im-internet.de
  21. Siehe Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, 1985
  22. Georg Friedenberger: Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht? Selbstverlag 1999, ISBN 3-00-004970-3; S. 77
  23. WGvdL-Forum: Was man NICHT bei Abtreibungsberatung erzählt bekommt, Wolfgang A. Gogolin am 6. Dezember 2012 - 22:56 Uhr
  24. Abortion site hacker James Jeffery jailed, The Independent am 13. April 2012; BPAS hacker jailed for 32 months, The Guardian am 13. April 2012 (Anonymous member James Jeffery intended to publish details of 10,000 women stolen from British Pregnancy Advisory Service); (Neugelbes WGvdL-)Forum: Mann für 2 Jahre im Knast, weil er Abtreibungs-Anbieter hackt, Manifold am 13. April 2012 - 21:13 Uhr  (Archiv)
  25. siehe: Martin van Creveld, Das bevorzugte Geschlecht und Steve Moxon, The Woman Racket
  26. Cosmopolitan 8/88
  27. Peter Hahne: Schluss mit lustig! Das Ende der Spaßgesellschaft, Johannis 2009, ISBN 3-501-05180-8, Kapitel: "Der Krieg der Generationen"
  28. Beleg fehlt!
  29. Wikipedia: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Gesetzestext: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Pdf-icon-extern.svg Eilfter Titel. Von den Titeln zur Erwerbung des Eigenthums unter Lebendigen. (§§ 1-1177)[ext]
  30. Wikipedia: Constitutio Criminalis Carolina, Wikisource: Constitutio criminalis Carolina (1533)
  31. DITIB: Ehe und Familie
  32. DITIB: Abtreibung: Auf Leben und Tod, Jüdische Allgemeine am 4. Januar 2008
  33. Die 40.000 bis 50.000 Abtreibungen pro Jahr sind zwar Schätzungen, nimmt man aber die Relationen zum Anlass, dann läuft es dort noch schlimmer als in Deutschland. Israel hat laut WikiPrawda knapp 7,8 Millionen Einwohner. Bei uns gibt es ca. 130.000 Abtreibungen im Jahr bei 82 Millionen Einwohner. WGvdL-Forum (Archiv 2): Abtreibungen in Israel, Christine am 16. September 2012 - 11:39 Uhr
  34. Kriminologische Indikation bedeutet, es wurde auf Vergewaltigung erkannt.
  35. Medizinische Indikation bedeutet, es wurde eine Behinderung des Fötus vermutet.
  36. Beratungsregelung bedeutet, der Fötus wurde willkürlich getötet.
  37. Quelle: Bevölkerung, Sonderheft der Schriftenreihe des BiB, 2. Aufl. 2004, S. 31. (Zitiert in: Abtreibungszahlen und Statistik)
  38. Frauenmangel in Asien, news.ORF.at am 21. Januar 2012 (Bis zu 160 Millionen Frauen fehlen)
  39. Wenn junge Männer keine Bräute finden: Die weitverbreitete Abtreibung weiblicher Föten führt in manchen Regionen Indiens zu einem folgenschweren Frauenmangel, Neue Zürcher Zeitung am 28. Januar 2012
  40. Das falsche Geschlecht, Factum Online am 2. Mai 2012
  41. Simone de Beauvoir: Le Deuxième Sexe/Das andere Geschlecht. Zweites Buch, Erster Teil, I. Kindheit., S. 265
  42. WGvdL-Forum (Archiv 2): Das falsche Geschlecht/ich dachte man wird nicht als Frau geboren?, Dummerjan am 10. Mai 2012 - 18:31 Uhr
  43. Felix Langer: Schwangerschaftsabbruch: Ich durfte nicht Vater werden, Zeit Online am 24. März 2018 (An ihrem Gesichts­ausdruck und ihrer Ein­silbigkeit erkannte ich sofort, dass sie meine Euphorie nicht teilen konnte. Sie fragte mich, ob wir statt von "Kind" nicht lieber erst einmal von "Zellmasse" sprechen könnten.)
  44. Bernard Nathanson: "Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde", zitiert in: Georg Friedenberger: "Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?", Seite 266ff.
  45. "Le manifeste des 343 salopes" ("Manifest der 343 Schlampen"), entnommen aus der Satire-Zeitschrift XY. Quellenangabe!
  46. Hazel Rowley, 2007, S. 494, Anmerkung 46.
  47. Berlin: "Die Linke" möchte "Marsch für das Leben" blockieren, Kath.net am 30. Juni 2015
  48. Katja Kipping: Marsch für das Leben blockieren - Paragraph 218 abschaffen, Die Linke am 29. Juni 2015
  49. Ja zur freien Meinungsäußerung - Nein zu Intoleranz und antidemokratischer Grundgesinnung, CitizenGo am 15. September 2015
  50. Martin Pfeiffer: Jagd auf Lebensschützer: Für linke Politiker und Feministinnen ist die Tötung Ungeborener ein Menschenrecht, ZurZeit Nr. 14-15, 6.-19. April 2007
  51. abtreibung-ist-mord.de
  52. "Wir sind Anwälte der Frauen" - Interview mit Martin Lohmann, Freie Welt am 22. August 2011
  53. Aristoteles: Historia animalium 7, 3 und De Gemeratione animalium 2, 3
  54. Wikipedia: Schwanger­schafts­abbruch: Antike und Mittelalter
  55. Siehe auch:
    Uta Ranke-Heinemann[kp]: Abtreibung - Wann ist der Mensch ein Mensch? Wg. Maria: Die Lehren der katholischen Kirche zur Beseelung, Die Zeit am 26. Juli 1991;
    Die Kirchengeschichte der Abtreibung, Freier Blick am 16. Juli 2012
  56. Zur Taufe bei Fehl- oder Frühgeburt, Canon 871 Codex des Kanonischen Rechtes 1983
  57. 57,0 57,1 Uta Ranke-Heinemann: Abtreibung: Wann ist der Mensch ein Mensch? (Die Lehren der katholischen Kirche zur Beseelung), Die Zeit am 26. Juli 1991
  58. Karl Rahner: Dokumente der Paulusgesellschaft. Band II, 1962, S. 391f.
  59. Karl Rahner: Zum Problem der genetischen Manipulation. In: Schriften zur Theologie. Bd. 8, 1967, S. 301.
  60. Wikipedia: Schwangerschaftsabbruch: Römischer Katholizismus
  61. Pdf-icon-extern.svg Theologisches[ext] - (Beilage der "Offerten-Zeitung" für die katholische Geistlichkeit Deutschlands), Januar 1984, Br. 165 (Seite 5608) - Abschnitt "Gefährliche Illusion" (Übersetzung, Zwischenüberschriften und Anmerkung von Gerhard Fittkau.)
  62. Dr. Peter von Steinitz: Wahre und falsche Barmherzigkeit, Zenit am 14. April 2012 (Impuls zum Barmherzigkeitssonntag) (Auch heute bringen wir den Götterbildern Rauchopfer dar. Für die Götzen Geld, Sex und Gewalt ist uns kein Opfer zu groß. Und wir opfern auch den Baalen[wp]. In der alten Zeit warfen die Menschen ihre Kinder in den Feuerofen des Baal und des Moloch. Heute werden sie - allerdings in viel größerer Zahl - in den Abtreibungs­kliniken getötet, in sauberen Kitteln und ganz aseptisch. Eine unglaubliche Zahl von Kindern, jeden Tag etwa 10 Klassenzimmer, sagte dieser Tage Kardinal Meisner. Die "Liberalisierung" des Paragraphen 218 im Jahr 1995 habe eine de-facto-Freigabe der Abtreibung gebracht. "Damit haben wir die Gesellschaft auf einen Weg in das Unmenschliche, in die Barbarei geführt." - Augsburger Allgemeine 12.4.2012) - Pdf-icon-extern.svg Missbrauchte Barmherzigkeit - aus Barmherzigkeit abtreiben/töten?[ext] - Dr. Peter von Steinitz, Zenit, 21. April 2017 (2 Seiten)
  63. WGvdL-Forum: Vorsicht! Das geht offenbar nicht um Fem-Fasch im Allgemeinen, sondern um Kindermassenmord (Neusprech: "Abtreibung"), Don Camillo am 26. Januar 2018 - 21:45 Uhr
  64. G. K. Chesterton: Social Reform versus Birth Control (1927) - Kapitel: The Conflict
  65. WGvdL-Forum: Don Camillo am 28. Januar 2018 - 05:04 Uhr
  66. G. K. Chesterton: Social Reform versus Birth Control (1927) - Kapitel: A Piece of Humbug
  67. Warren Farrell: Mythos Männermacht, Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2, S. 161
  68. Barbara Wussow[wp]: "Ich unterstütze die Kampagne tim-lebt.de, weil in unserer Gesellschaft Natur, Regenwald und Tiere geschützt werden, der Mensch aber tatenlos die Tötung ungeborener Kinder akzeptiert. Es ist in unserer Gesellschaft leichter, ein Kind im Mutterleib zu töten, als einen Baum zu fällen.", Tim-lebt.de
  69. Abtreibung ohne elterliches Wissen?, kath.net am 15. Februar 2006
  70. Müssen die Eltern von dem Abbruch erfahren oder ihm sogar zustimmen?, Mädchen im November 2008
  71. 71,0 71,1 Ein Meilenstein der Frauenbewegung, Kölner Stadtanzeiger am 8. Juni 2011
  72. 72,0 72,1 72,2 72,3 Folgen der Abtreibung für den Vater, Ramybe - Beratung im Schwangerschaftskonflikt und nach Abtreibung, abgelesen am 26. September 2012
  73. Arne Hoffmann: Jenseits des deutschen Frontendenkens, Cuncti - Machbar am 20. März 2012
  74. Martina Zippe: Natürlich leidet die Seele mit, Junge Freiheit 19/09, 1. Mai 2009 (Die psychologischen Auswirkungen von Abtreibungen bei Frauen im Spiegel wissenschaftlicher Untersuchungen)
  75. Genderama: Männer schummeln beim Einkommen - News vom 25. September 2018
  76. Tagebucheintrag Michael Klonovsky vom 5. April 2014
  77. Max Erdinger: Deutschenhasserin: Jutta Ditfurth und die Abtreibung, JournalistenWatch am 16. Juli 2018
  78. Kommentar von Noname am 20. September 2014 um 23:39 Uhr
  79. Kommentar von Hadmut Danisch am 20. September 2014 um 23:46 Uhr
  80. Gesellschaft Teil 2: Mehr über Frauen, Post Collapse am 18. November 2014
  81. Peter Helmes: Die Säulen der Abtreibungsmentalität in Deutschland, Kultur und Medien Online am 16. August 2016
  82. Wer finanziert die Abtreibungslobby?, Kultur und Medien Online am 23. August 2016
  83. Randall O'Bannon: George Soros Has Spent Millions to Promote Big Abortion, But Someone Has Spent Even More, LifeNews.com am 17. August 2016
  84. "Kükentöten soll bis 2021 in Deutschland gestoppt werden" - Merke: "Das Menschenkindertöten soll in Deutschland NICHT gestoppt werden"
  85. WGvdL-Forum: Tier - hier Kücken - höherwertiger als der Mensch?, tutnichtszursache am 11. Juli 2020 - 15:52 Uhr
  86. Hadmut Danisch: Rot-Grüne Küken-Logik, Ansichten eines Informatikers am 15. Januar 2022
  87. Martina Kempf: Frauenfeindlich. Wie Frauen zur Ungeborenentötung gedrängt werden., Gerhard Hess Verlag 2012, ISBN 3-87336-403-4
  88. Esther Vilar: Der dressierte Mann, Der weibliche Horizont, S. 28 (Die Trilogie)
  89. Bernard Nathanson: Die Taktiken der Abtreibungsbefürworter
  90. Aus: § 1353 BGB Abs. 1 Satz 1
  91. Siehe Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, 1985
  92. Marilla Slominski: Riesen-Wirbel um Anti-Abtreibungsfilm "Unplanned", JournalistenWatch am 31. Mai 2019 (Seit Ende März läuft in den USA der Pro-Life-Film "Unplanned" in den Kinos. Trotz heftiger Proteste und Boykott­versuche seitens der Abtreibungs­fraktion, spielte er bereits am ersten Eröffnungs­wochenende doppelt soviel ein wie erwartet - rund sechs Millionen Dollar. In Kanada weigern sich die Kinos derweil "Unplanned" zu zeigen. Abby Johnson, die das gleichnamige Buch schrieb, nennt das "Zensur" und fragt sich wovor ihre Gegner soviel Angst haben.) (Der Widerstand gegen die Lebens­geschichte von Abby Johnson ist riesengroß. Nachdem sie der Abtreibungs­industrie den Rücken gekehrt hatte, musste die inzwischen siebenfache Mutter nicht nur gerichtliche Aus­einander­setzungen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber überstehen, auch die linke Hollywood-Elite spuckt nun Gift und Galle gegen den "frauen­feindlichen" Film, der die Geschichte von Abby Johnson erzählt, die acht Jahre lang in einer Abtreibungs­klinik von "Planned Parenthood" arbeitete, sie am Ende sogar zwei Jahre leitete und durch ein einschneidendes Erlebnis die Seiten wechselte. [...] Abby Johnson war im Laufe der Jahre an mehr 22.000 Abtreibungen Planned Parenthood- Abtreibungs­klinik in Texas beteiligt und beriet unzählige Frauen bei ihren Entscheidungen. Als sie eines Tages bei einer ultra­schall­geführten Abtreibung beobachtete, wie ein Baby gegen seinen Tod ankämpfte, veränderte das ihr Leben: "Ich arbeitete acht Jahre meines Lebens für 'Planned Parenthood', den größten Abtreibungs­anbieter unseres Landes. Im Oktober 2009 sah ich eine ultra­schall­geführte Abtreibung, bei der ein 13 Wochen altes Baby gegen die Abtreibungs­instrumente um sein Leben kämpfte." Sie habe deutlich erkennen können, dass es sich um ein 13 Wochen altes Kind handelte - "Ich sah es im Profil.") (Sie schilderte eindringlich, dass es der Organisation Planned Parenthood weniger um die Frauen, sondern vor allem um eins geht - um viel, viel Geld, dass sie mit dem Weiter­verkauf der "Gewebereste" von abgetriebenen Babys macht. Nachdem mit dem Ultraschall­gerät der Herzschlag des Babys überprüft wurde, stochert der Arzt mit seinen Abtreibungs­instrumenten, einem Absaugrohr, solange im Uterus herum, bis er genug "Material" zusammen hat. In der Fachsprache nennt sich das Material POC (products of conception) - Empfängnis­produkte, was nicht anderes als das Baby ist. Doch das Wort Baby darf man in einer Abtreibungsklinik nicht benutzen... Wenn das Personal witzig sein will, übersetzt es POC mit Parts of Children (Kinderteile).)
  93. WGvdL-Forum: Beim Kinder­massen­mord tut sich was: "Riesen-Wirbel um Anti-Abtreibungsfilm 'Unplanned'", Don Camillo am 2. Juni 2019 - 23:34 Uhr
  94. John Elefante Anti-Abortion Music Video "This Time" Tells Story of Adopted Daughter's Birth, Huffington Post am 17. September 2013
  95. Die ehemalige Journalistin Martina Zippe
  96. Sankt-Ulrich-Verlag: Geschäft Abtreibung.
  97. Buchbesprechung: "Geschäft Abtreibung" - Ein dreckiges Geschäft mit dem Tod wird enthüllt, Blaue Narzisse am 18. Juni 2010

Querverweise

Netzverweise


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