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Beratungsstelle

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Die Beratungsstelle der hier gemeinten Art bietet Hilfe bei privaten Problemen. Das Angebot der unter kirchlicher Trägerschaft stehenden Einrichtungen besteht im Allgemeinen aus:

Desweiteren gibt es etliche private Vereine, die allerdings oft staatliche Fördermittel erhalten. Hier findet dann, sofern sich die Beratung nicht auf sehr spezifische Probleme erstreckt, mit Blick auf Partner­schafts­probleme allerdings in der Regel nur noch eine Beratung zur Abwicklung der Trennung statt.

Misstrauen ist angebracht

Werden Väter von einer Trennung überrascht, bei der die Mutter die gemeinsamen Kinder einfach wie ihren persönlichen Besitz aus der gemeinsamen Wohnung verschleppt, sollten sie sich nicht darauf einlassen, wenn die (Ex-)Partnerin unmittelbar danach auf eine Eheberatung drängt. In aller Regel verbirgt sich dahinter nichts anderes als taktisches Kalkül, um den Vater von gerichtlichen Schritten zur Rückführung der Kinder abzuhalten, indem ihm Versöhnungs­bereitschaft vorgegaukelt wird. Sowohl die Jugend­ämter als auch Anwälte raten Müttern regelmäßig zu entsprechenden Täuschungs­manövern. Selbst Mitarbeiter kirchlicher Beratungs­stellen gehen auf dieses schäbige Spiel ein und lassen sich instrumentalisieren, vorgeblich um erst einmal Spannung abzubauen. Letztlich machen sie sich jedoch zu Komplizen bei Kindesentziehungen, wenn solche Gespräche hinhaltend nur zum Schein und ohne konstruktive Bemühungen allein mit dem Ziel geführt werden, dem Vater Sand in die Augen zu streuen und zu Gunsten der Mutter Zeit verrinnen zu lassen, in der jene durch das Zusammenleben mit den Kindern ohne den Vater prozess­taktische Vorteile gewinnt.

Mehr Offenheit wäre wünschenswert

Nach den Erfahrungen von Vätern verlaufen sowohl Ehe- als auch Trennungs­beratungen mitunter nicht so, wie dies laut einschlägigen Quellen der Fall sein sollte und man(n) fragt sich: "Was passiert hier eigentlich?". Es ist eine Binsen­weisheit, dass BeraterInnen ihre Biographie, sprich ihre durch persönliche Erlebnisse und Erfahrungen geprägten Auffassungen und Einstellungen, nicht wie einen Mantel ausziehen und an der Garderobe lassen können, sondern mit in die Mediations­gespräche nehmen. Da sich die Klienten bis aufs Hemd offenbaren, wäre es doch eigentlich nicht zuviel verlangt, wenn die BeraterInnen - z. B. auf der Homepage der Einrichtung - auch kurz über ihren persönlichen Hintergrund informieren würden. Gerade bei Vermittlungs­versuchen auf dem sensiblen Feld der Partner­konflikte ist es schon interessant zu wissen - wobei dieses Wissen im Einzelfall vertrauens­bildend wirken könnte - ob die ModeratorInnen der Gespräche Kinder haben oder nicht, in einer intakten Familie leben oder alleinerziehend oder auch ob sie kinderlos sind.

Weibliche Selbstgespräche

Zitat: «Meine persönlichen Erfahrungen mit der Familien­beratung - und die Erfahrungen anderer Väter mit anderen Beratungs­stellen - bestätigen den Eindruck einer Familien­beratung als weibliches Selbstgespräch. Ich bin mit meiner ehemaligen Partnerin, bei der unser Kind lebt, bei Beratungs­stellen gewesen - eine Beraterin konnte beispielsweise nicht verstehen, dass ich trotz großer Entfernungen gleichwohl regelmäßig unser Kind besuche und riet mir, doch bitteschön einfach mit einer anderen Frau ein Kind zu bekommen.»[1]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise

  • Lucas Schoppe: Wie man Väter rausberät, Man Tau am 15. Februar 2017 (Erfahrungen eines Vaters mit den Elternberatungen)
    • "Wann ist eine Beratung eigentlich schlecht? Wenn die Anliegen eines Elternteils auf Dauer keinen Platz haben - wenn ein Elternteil gedemütigt wird - wenn es kaum möglich ist, über die Situation des Kindes zu sprechen. Ein guter Lackmustest ist vermutlich zu fragen, was Beraterinnen von der gemeinsamen Sorge halten. Wenn sie die nicht gleich grundsätzlich richtig und gut finden und auch begründen können, warum - sondern wenn sie anfangen zu lavieren, dann sind sie als Beraterin mit hoher Wahrscheinlichkeit schlecht."
    • "Die Ablehnung einer bestimmten Beratung zieht nämlich sehr schnell das Vorurteil der Beratungs­resistenz und der allgemeinen Kooperations­unwilligkeit/-unfähigkeit nach sich. Gerade inkompetente Mitarbeiter und auch ganze Seilschaften der Inkompetenz (z.B. Beratungsstelle → JugendamtGericht) kennen 'ihre Pappen­heimer' gut, sind aufeinander eingespielt und haben im Berufsalltag entsprechende Taktiken und Textbau­steine entwickelt und ggf. auch sofort auf Stichwort zur Hand. Ohne eine ausreichende Zahl entsprechend geübter Unterstützer hat ein betroffener Mensch da überhaupt keine realistische Chance, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Er gerät in eine Spirale aus Intrigen, Rufmord, Verleumdung und übler Nachrede, die durch z.B. jugend­amtliche Maßnahmen und gerichtliche Schritte immer enger zugezogen wird. So oder so, es ist eine tödliche Zwickmühle. So ziemlich meine wichtigste Botschaft in Gesprächen mit anderen Betroffenen war und ist daher immer: Betont Eure Kooperations­willigkeit immer und auf jeden Fall!"
    • "Institutionen der Elternberatung wiederum bemühen sich nicht etwa darum, die elterliche Kommunikation wieder herzustellen, sondern sie werden zu Werkzeugen, die Kommunikation zu verhindern. Die Mutter muss nicht mit dem Vater kommunizieren, weil sie ja auf Gesprächs­möglichkeiten beim Jugendamt, in der Eltern­beratung o.ä. verweisen kann. Dort aber kommt nie ein Gespräch zu Stande. Die Kommunikation wird immer weiter in eine niemals erreichte Zukunft verschoben - und die Feststellung einer entsprechend gestörten Kommunikation zwischen den Eltern lässt sich dann wiederum nutzen, um die Beziehung zwischen Vater und Kind einzuschränken."
  • Lucas Schoppe: Gespräche verweigern, Gesetze sabotieren, "Kindeswohl" schreien, Man Tau am 4. Juni 2013
    • Wie Elternberatungen Väter von ihren Kindern wegberaten: Dass Elternberatungen dieser sinnwidrigen Aufgabe überhaupt gewachsen sind, ist zudem sehr zweifelhaft. Evaluationen und Qualitäts­kontrollen gibt es in solchen Beratungs­situationen selten - und nur dann, wenn die entsprechenden Institutionen freiwillig Befragungen dazu durchführen. Oft wird dabei eine Zufriedenheit der Beratenen festgestellt, "obwohl sich ihre Probleme nicht immer in gleicher Weise verbessert haben", schreibt Andreas Vossler in einem Text zur "Evaluation von Erziehungs- und Familien­beratung in Deutschland". Die dort aufgeführten wenigen Studien seit Mitte der Achtziger Jahre sind punktuell: Ganz offenkundig ist das Interesse sehr gering, ob die Beratungs­institutionen das Gewicht, dass Gerichte ihnen auferlegen, überhaupt tragen können - oder wollen. Meine persönlichen Erfahrungen mit Eltern­beratungen sind überaus ernüchternd, und ich weiß, dass andere Väter ähnliche Erfahrungen machen (da meine Ex-Partnerin schon mehrmals umgezogen ist, konnte ich selbst gleich in mehreren Städten Eltern­beratungen, nun ja, untersuchen). Typisch ist es, Beratungs­termine über Monate hin zu verschleppen - dass nur drei bis vier Beratungs­termine im Jahr möglich sind und trotzdem von einem "Beratungs­prozess" geredet wird, ist durchaus normal. Eine Beraterin einer Evangelischen Familien­beratung vom Diakonischen Werk riet mir offen, ich sollte mich doch nicht auf unser Kind konzentrieren, sondern einfach mit einer anderen Frau noch ein anderes Kind bekommen. Eine andere Beraterin bei der Caritas machte mir ohne erkennbaren Anlass grundsätzlich klar, dass ich mir gut überlegen müsste, was ich in der Beratung ansprechen wolle - wenn sie vor Gericht aussagen würde, dass die Kommunikation zwischen den Eltern erschwert sei, hätte ich nämlich keine Chance auf eine gemeinsame Sorge. Es ist kein bösartiges Gerücht einiger übel­wollender Väter­gruppen, dass das Ziel der Eltern­beratung oft nicht die Kommunikation, sondern die Verhinderung der Kommunikation und das endlose Aufschieben von Veränderungen ist - Väter werden aus der Beziehung zu ihren Kindern regelrecht hinaus­beraten. Die Teilnahme an einer Eltern­beratung ist also oft unwürdig und nötig eben nur deshalb, weil Gerichte die Verweigerung der Teilnahme - bei Vätern, nicht bei Müttern - als Beleg für ein Desinteresse am Kindeswohl werten. So also wird die Eltern­beziehung restlos in staatliche und andere Institutionen überführt, die gar nichts damit anfangen können: Der Gesetzgeber greift massiv in die Rechts­gleichheit der Eltern ein und schafft so Regeln, die auf Seiten der Mutter einen Bruch ziviler Erwartungen regelrecht belohnen - und bei den Beratungs­institutionen, in die dann die verbleibenden Reste der Eltern­beziehung verschoben werden, interessiert sich niemand allzu genau dafür, ob sie eigentlich bereit und in der Lage sind, ihre Aufgabe im Interesse der Kinder (und auch der Eltern, nämlich beider Eltern) wahrzunehmen.
  • Beziehungsebene und Elternebene, Alles Evolution am 15. Februar 2017