Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. |
MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956. |
Fiktion
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt (...) Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung[wp] nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, Vahlen, 15. Auflage
- ↑ Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen - MSZoff (31. Juli 2015) (Länge: ab 5:40 Min.)
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
- Fiktives Einkommen
- "Fiktion von der Unauflöslichkeit der Ehe", siehe: Ehezerrüttung
- "Fiktion von der Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Medien", siehe: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Abschnitt "Fiktion der Staatsferne"
- Der Staat - die große Fiktion
- Sklavenfiktion