Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
  90 % 1.080,22 €
1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 22. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

1353 BGB

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Paragraph 1353 BGB definiert die Ehe als Lebensgemeinschaft. Mit der Gesetzesänderung am 1. Juli 1977 wurde die juristische Fiktion der Ehezerrüttung eingeführt.[1]

Bis zum 1. Juli 1977 fehlte der Satz "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen". Bis zum 1. Juli 1998 fehlte der Satz "Sie tragen füreinander Verantwortung".

Wortlaut

1353 BGB - Eheliche Lebensgemeinschaft
Fassung von 1. Januar 1900 Fassung von 1. Juli 1977 Fassung von 1. Juli 1998
  (1) [1] Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. (1) [1] Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.
(1) Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. [2] Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. [2] Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) [1] Stellt sich das Verlangen eines Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft als Mißbrauch seines Rechtes dar, so ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, dem Verlangen Folge zu leisten. [2] Das Gleiche gilt, wenn der andere Ehegatte berechtigt ist, auf Scheidung zu klagen. (2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Mißbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist. [2] (2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Mißbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist. [3]

Kommentar

Die eheliche Verantwortung, von der seit dem 1. Juli 1998 die Rede ist, verlagert sich immer mehr zur "nachehelichen Solidarität"[4] und "Kompensation ehebedingter Nachteile" zur Rechtfertigung nachehelichen Ehegattinnenunterhalt.[5]

Absatz 1
Hier scheint auf den ersten Blick eine Verbesserung, eine Präzisierung eingetreten zu sein: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen."
Dem ist aber nicht so. Dass die Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird, ist eine Selbstverständlichkeit, die bereits in der Begrifflichkeit mit drin steckt.[6] Das muß gar nicht mehr explizit formuliert werden.[7]
Mit der Aufnahme des Satzes "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen" wird der Ehebegriff verbogen. Der Gesetzgeber maßt sich an, über die Dauer einer Ehe entscheiden zu können. Er sagt damit indirekt, unter "Ehe" könnte man auch etwas zeitlich begrenztes verstehen.
Faktisch hat dieser Satz aber keine Bedeutung mehr. Denn zur selben Zeit wurde auch das neue Scheidungsrecht beschlossen, welches die Ehe zu einer Partnerschaft mit einjähriger Kündigungsfrist degradierte.
Absatz 2
In der ursprünglichen Fassung konnte derjenige die eheliche Lebensgemeinschaft verweigern, der berechtigt ist, auf Scheidung zu klagen. Auf Scheidung klagen konnte man damals nur, wenn der andere einen Grund gesetzt hat, eine schwerwiegende Verfehlung begangen hat.[8]
In der heutigen Fassung wurde diese Bestimmung einfach durch "oder wenn die Ehe gescheitert ist" ersetzt. Das bedeutet faktisch, daß die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Denn die Ehe ist "gescheitert", wenn ein Partner die Ehe für "gescheitert" hält, ohne dass der andere einen Grund dafür gesetzt hat.[9]

Einzelnachweise

  1. Joachim Wiesner: Pdf-icon-intern.svg Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland - Verlag Regensberg, Münster 1985, ISBN 3-7923-0528-3 (HTML)
  2. lexetius.com: § 1353 BGB
  3. Juristischer Informationsdienst: § 1353 BGB
  4. Nacheheliche Solidarität und Befristung des Unterhalts (BGH), ehescheidung24.de am 8. November 2010
  5. Nachehelicher Unterhalt, ehebedingte Nachteile und die nacheheliche Solidarität, 8. November 2010
  6. "Ehe", abgeleitet von "ewig"
  7. Man ersetze einfach "Ehe" durch "auf Lebenszeit geschlossene Verbindung von Mann und Frau". Man erkennt leicht, daß die Formulierung "Die auf Lebenszeit geschlossene Verbindung von Mann und Frau wird auf Lebenszeit geschlossen" eine Tautologie[wp] ist. Entsprechendes gilt für "Homo-Ehe": Wenn zwei Männer fordern, eine auf Lebenszeit geschlossene Vebindung von Mann und Frau eingehen zu dürfen, dann fordern sie etwas logisch unmögliches.
  8. Siehe 1565 BGB alte Fassung
  9. Das BGB: Familienrecht, kreuznet am 21. Oktober 2013

Querverweise

Netzverweise

  • DFuiZ: Die Ehe