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Ehezerrüttung

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Hauptseite » Familie » Ehe » Ehezerrüttung

Die Ehezerrüttung ist eine juristische Fiktion.[1] Der Begriff soll ursprünglich aus dem Wortschatz der Eheberatung abgeleitet sein.[2]

Seit dem 1. Juli 1977 besagt der § 1565 BGB, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie "gescheitert" ist.

Der Wille zur Ehebeendigung ist im neuen Ehescheidungsrecht realisierbar geworden durch das Rechtsinstitut der Zerrüttung. Diese wird dann als unwiderlegbare Tatsache angesehen, wenn eine Trennung mindestens drei Jahre bestanden hat. In der Strategie der Ehezerstörung gilt es also, diese Drei­jahres­frist ökonomisch zu überbrücken. Ein solches Konzept wird formalrechtlich mit Hilfe des Familienrechts und wirtschaftlich durch das Sozialhilferecht ermöglicht: Im Sozial- und Rechtsstaat ist das Familienrecht zum Auslöser und das Sozialhilferecht zum Zwischen­finanzierungs-Instrument für Ehezerstörungen geworden.[1]

Zerrüttungsprinzip

Das Zerrüttungsprinzip stellt auf einen Sachverhalt der nachprüfbaren Zerrüttung ab. Der 1938 eingeführte Scheidungsgrund "tiefgreifender, unheilbarer Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse", wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben und die Wieder­herstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebens­gemeinschaft nicht zu erwarten war, was zudem unter Umständen den Widerspruch des an der Zerrüttung nicht schuldigen Ehegatten zuließ (§ 48 EheG), wurde von den Scheidungs­richtern geprüft.

Wegen der "un­wider­legbaren Vermutungen" des § 1566 BGB aber kommt es in der Praxis allein auf den Ehewillen der Ehegatten an, ob die Ehe gescheitert ist oder nicht. Ein Ehegatte, der die häusliche Gemeinschaft erkennbar nicht herstellen will, trennt die Ehe, weil er die eheliche Lebens­gemeinschaft (zur Überzeugung des Familiengerichts) ablehnt. Der Wille zur Ehe ist maßgeblich, nicht die Pflicht zur Ehe, entgegen § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB, der die Ehegatten einander zur ehelichen Lebens­gemeinschaft verpflichtet. Der Gesetzgeber hat dieser Pflicht durch das Scheidungsrecht die Verbindlichkeit genommen. Sie bleibt eine sittliche Pflicht, die aber hängt von der Moralität der Ehegatten, von deren gutem Willen zur Ehe ab. Dafür bedarf es keines Gesetzes.[3]

Zitat: «Am 1. Juli 1977 wurde mit dem Inkrafttreten der 1. Eherechtsreform die Fiktion von der Unauflöslichkeit der Ehe relativiert.»[4]

Mit der Familienrechtsreform 1976 wurde die "Fiktion von der Unauflöslichkeit der Ehe" durch eine andere, der "Fiktion von der Ehezerrüttung" ersetzt.

Schuldprinzip

Die juristische Fiktion Ehezerrüttung ist das rechtliche Vehikel, um das Schuldprinzip auszuhebeln, beziehungsweise vorzugsweise Frauen aus der persönlichen Haftung für eigene Lebens­entscheidungen zu befreien und diese Lebens­risiken einseitig den Männern auflastet. Es wird auch oft falsch behauptet, das Schuldprinzip sei durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Tatsächlich wurde nicht das Schuldprinzip abgeschafft, sondern die Schuldfrage wird nicht mehr gestellt. Denn die Schuldfrage hat der Feminismus ein für alle mal geklärt: Schuld ist immer und überall der Mann.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise