Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Rechtsprechung
Die deutsche Justiz stellte so genannten "Doppelstaatsangehörigen"[ext] einen Quasi-Freibrief zu Volksverhetzung aus. Ein in Hamburg lebender Hasstürke nannte die Deutschen unter anderem eine Köterrasse und muss sich dafür nicht vor Gericht verantworten, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.[1] |
Rechtsprechung bezeichnet
- die rechtsprechende Gewalt – Judikative[wp],
- die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur[wp],
- bestimmte vorangegangene Judikate[wp] (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung[2]) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende Meinung).
Das der Rechtsprechung zugrunde liegende Recht speist sich aus drei Quellen
- Die Legislative[wp] beschließt Parlamentsgesetze[wp].
- Die Exekutive[wp] erlässt Rechtsverordnungen[wp] und autonome Satzungen[wp].
- Die Judikative[wp] entwickelt durch die Rechtsprechung das Richterrecht[wp].[3]
Die Justiz sei für die Gerechtigkeit zuständig, so glaubt das Volk. Jedoch, den Rechtsstaat gibt es nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben.
Zitat: | «Justiz ist ein Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gesetzestexte werden angewendet, wenn sie diesem Machtsystem passen und ignoriert, wenn sie nicht passen.» - Rainer[4][5][6] |
Justiz funktioniert immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen.[7]
Zitat: | «Die Tatsache, dass viel mehr Männer im Gefängnis sitzen als Frauen, beweist, wie männerfeindlich unsere Justiz ist.» - Harald Martenstein[8] |
Handlungsbeteiligte
Richter
Strafrabatt für Frauen
Frauen wird bei Verurteilungen oft ein Strafrabatt eingeräumt, das bedeutet Frauen werden von Gerichten entweder seltener verurteilt oder milder bestraft als Männer, die dasselbe Delikt begangen haben. Zu diesem Ergebnis kommen internationale Untersuchungen[9] und werden explizit auch von Richtern zugegeben.[10] Eine interessante Frage wirft sich auf, wenn man darüber nachdenkt, was für Menschen nach dem Gesetz noch einen Strafnachlass bekommen:
- Minderjährige
- Geistig Behinderte
- Verrückte
- Alkoholisierte
- und Leute unter anderem Drogeneinfluss.
Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.
Kein Mensch kann für sein Tun verantwortlich sein und zugleich unfähig, sich zu ändern. Dies sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen.
Männer werden in der Gesellschaft öfter und schneller zur Rechenschaft gezogen. Hier würde es nicht ausreichen, wenn Männer vor Gericht den gleichen Gutmenschenbonus bekämen wie Frauen, sondern erst, wenn gar nicht mehr Männer wie Frauen vor Gericht zu erscheinen haben, wäre das Ziel erreicht. Also entweder haben wir für männliches Verhalten an sich oder/und für das, was von Männern auf dieser Erde erledigt wird, viel mehr Straftatbestände geschaffen (sie also mehr in die Verantwortung genommen und auch mehr kriminalisiert), oder die Sozialisation (Erziehung läuft ja wesentlich über die Frauen und den Staat) liegt auf der anderen Seite so krass im Argen, dass man die dort Handelnden bisher ungleich weniger zur Verantwortung (auch rechtlich) gezogen hat. Kurz gesagt: Solange mehr Männer in den Gefängnissen sitzen als Frauen (und die Ungleichheit ist sehr groß), stimmt in dieser Gesellschaft letztlich etwas zum Nachteil der Männer nicht. Solange sich hier nichts zur Verbesserung tut, bleibt die These von der Geschlechtergleichheit der westlichen Gesellschaft eine Verdummungsdroge. An dieser Stelle wird sehr deutlich, wie ungleich die Lebenschancen für unsere Jungen gegenüber den Mädchen gestrickt sind.
Zitat: | «Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...] Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. [...] Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.» - Prof. Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., in einem Interview der "Zeitschrift für Rechtspflege"[11] |
Zitat: | «Frauen werden von der Justiz nicht als vollwertige Menschen betrachtet. Ihnen wird, wie Kindern, Jugendlichen und Menschen mit geistigen Defiziten, eine gewisse Narrenfreiheit zugestanden.»[12] |
Richterin kapituliert gegenüber umgangsboykottierender Frau
Richterin Merk am Amtsbericht Freiburg im Breisgau erklärt Deutschland zur rechtsfreien Zone, wenn eine Frau renitent das Umgangsrecht des Vaters boykottiert, sabotiert und missachtet:
Zitat: | «Der Antrag des Vaters auf Änderung der elterlichen Sorge (§ 1696 BGB) für seine drei Töchter [...] war zurückzuweisen. Auch für die Justiz gibt es Grenzen, jenseits derer sie machtlos ist. Ein solcher Fall liegt hier vor. Seit 1993 - 42 F 102/93 - ist das Familiengericht immer wieder und intensiv mit der Familie Alteck beschäftigt gewesen, weil die Mutter seit der Trennung der Parteien Ende 1990 das vom Vater durch die Instanzen mehrfach erstrittene Umgangsrecht - OLG Stuttgart, 18 UF 133/93 - 42 F 106/94 und 42 F 18/99 - mit nur kurzen Unterbrechungen systematisch verhindert. Sie geht dabei so subtil vor, dass die drei Mädchen, insbesondere Anna derart indoktriert sind und von ihr psychisch abhängig, dass auch ein kurzfristig problemlos verlaufender Umgang mit Maria und Yvonne - 42 F 18/99 - wieder scheiterte. Unter diesen Umständen sieht das Gericht keine Möglichkeit im Hinblick auf die in dem Verfahren 42 F 18/99 geäußerte Ablehnung der Mädchen und im Hinblick auf den Bericht des Jugendamtes vom 22.2.2000 die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn schon ein Umgangsrecht nicht durchsetzbar ist und obwohl das Verhalten der Mutter ihren Kindern gegenüber im höchsten Maße mißbilligt wird. Diese könnten nur mit Gewalt von der Mutter getrennt werden. Da sie aber gut für die Kinder sorgt und diese auch an ihrer Mutter hängen, kommt dies für das Gericht im Hinblick auf ihr Alter nicht in Betracht.» - Richterin Merk[13] |
Allmacht eines Richters
Zitat: | «Wie häufig habe ich von Anwälten gehört, dass Familienrichter fast alles dürfen. Nur, wozu haben wir dann Gesetze?»[14] |
Rechtsanwälte
Zitat: | «Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.» - Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath[15] |
Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung. Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen.[16]
Staatsanwalt
Ein Ehepaar hatte sich bereits Anfang 2005 getrennt. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Töchter Sina (9) und Michelle (17). Im Juni 2010 bemühte der Vater sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die jüngere Tochter. Doch drei Tage vor einem gemeinsamen Termin vorm Familiengericht flatterte eine Anzeige ins Haus. Sexueller Missbrauch seiner Tochter, lautete der Vorwurf der Polizei.
Erst im Mai 2011 wurde der Vorwurf entkräftet. Da kam raus: Die Mutter hatte ihre ältere Tochter (sitzt im Rollstuhl) angestiftet, einen Brief ans Jugendamt zu schreiben. Darin beschrieb sie, ihr Vater hätte Sina vor Jahren im Badezimmer unsittlich berührt. Die Mutter hatte noch ausgesagt, dem Kinderarzt seien Verletzungen aufgefallen. Das alles war gelogen, wie die ältere Tochter vor der Familienrichterin zugab.
Henning D. zeigte seine Ex-Frau wegen falscher Verdächtigung an. Doch die Staatsanwaltschaft sah kein öffentliches Interesse und stellte das Verfahren jetzt wegen "geringer Schuld" ein.[17]
Justizministerin
Wer wissen will, wie die Justiz in Deutschland funktioniert, der höre sich das Interview der bayrischen Justizministerin Beate Merk[wp] zum Fall Gustl Mollath vom 9. November 2012 an.[18][19] Die Justizministerin redet sich mit der Staatsanwaltschaft heraus, die nicht zugunsten Gustl Mollaths ermittelte, weil sie "keinen Anfangsverdacht" hatte. Dabei ist die Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt[wp] und somit voll verantwortlich. Statt dessen redet sie sich mit Nichtwissen und Nichtkönnen heraus. Der Rücktritt wegen Unfähigkeit der Ministerin ist deshalb überfällig.
Handlungsmaxime
Unterhaltsmaximierungsprinzip
Im Scheidungs- und Unterhaltsrecht geht es darum, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen, um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden.[20]
Feministisches Argumentationsbeispiel
Auf der einen Seite vertritt ja der Feminismus die Auffassung, dass Männer von Natur aus gewalttätig sind, Stichwort "potentielle Vergewaltiger" usw.
Wenn es aber um das eigene Geschlecht geht, da werden dann Dinge herbeigezogen wie "Überforderung", "Wochenbettdepression", "Psychischer Ausnahmezustand" oder einfach nur "ich habe meine Tage" um die obskursten Dinge zu rechtfertigen, wie Kindsmord etc. usw.
Mit anderen Worten: während das mutmaßliche, über die genetische Disposition bestimmte Verhalten der Männern dazu dient, diese pauschal zu verurteilen, wird das mutmaßlich durch Genetik bestimmte Verhalten von den Frauen dazu verwendet, sie im einzelnen zu entschuldigen.
Die Frau hat immer Recht
Zitat: | «Im Rosenkrieg stehen Polizei und Justiz blind auf der Seite der Frau, die das geborene Opfer ist. Und Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung haben Null Chance.» - Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath[21] |
Handlungsfelder
Kindstötungen
Diskussionen über häusliche Gewalt blenden die Problematik Missbrauch und Kindsmord durch die Mutter meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindsmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit "Überforderung" oder "Verzweiflung" der Mutter vorschnell entschuldigt. Die Vorgeschichte der Mutter wird dazu benutzt, ihre Tat zu relativieren, während die Vorgeschichte von Vätern bei ähnlichen Straftaten kaum Berücksichtigung findet. Hier wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Das Geschlecht der Täter darf nicht den Ausschlag geben, bei der Beurteilung einer Gewalttat gegen Kinder. Der Schutz des Kindes muß hier Vorrang haben. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren ebenfalls eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.
Beispiel
Ein Vater wird zu 5,5 Jahren Haft wegen "unterlassener Hilfeleistung" verurteilt, weil er sich mit der Argumentation seiner Freundin zufrieden gab, dass sie eine Fehlgeburt gehabt habe. Der Richter war der Meinung, er hätte seiner Freundin "das Messer auf die Brust setzen müssen", statt sich mit ihrer Aussage zufrieden zu geben.[22]
Kindesentführung
Justitia[wp] soll ohne Ansehen der Person und seines Standes urteilen. Aber sie urteilt je nach Geschlecht, was bei Kindesentführung besonders deutlich wird.
Beispiele
Eine Frau entführte ihren neunjährigen Sohn 2008 in ihr Heimatland nach Polen. Am hellichten Tag zerrt sie das schreiende Kind in ein Auto. Das Kind wird offensichtlich gegen seinen Willen gewaltsam von der Mutter verschleppt. In Polen mobilisiert sie die Presse und präsentiert sich als Opfer der deutschen Justiz, das als Ausländerin keine Chance gehabt habe, das Sorgerecht für sein Kind zu erhalten. Sie spricht dabei von "Polnischsprechverbot" und "Zwangsgermanisierung". Die Frau entwickelt also erhebliche kriminelle Energie. Dem Vater hilft niemand, er muss Privatdetektiv, Übersetzer, Anwalt, Diplomaten und Behörden selbst einschalten. Später vor Gericht fährt die Mutter hingegen die Mitleidstour und behauptet, es sei eine "Verzweiflungstat" gewesen. Die Frau kommt mit einer 14monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Zudem kann sie das Kind regelmäßig sehen.[23]
Ein Mann flieht mit seinen vier Kindern im Alter zwischen vier und acht Jahren zu Ostern 2011 nach Ägypten. Sofort wird der Mann von Interpol gesucht. Von Gewalt und schreienden Kindern ist allerdings keine Rede. Sie kamen freiwillig mit, denn es war "bei allen eine positive Bindung zum Vater erkennbar gewesen". Die Mutter bekommt trotzdem jede Unterstützung. Der Mann wird zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zudem wird der Mann in den Medien als "strenggläubiger Christ" noch in die Nähe eines Irren gerückt.[24][25][26][27] Axel Hüls hatte ein Wohnrecht für Ausländer erworben und auf dieser Grundlage in Kairo gewohnt, mit sehr gutem Nachbarschaftsverhältnis. Ein Austausch-Handel zwischen ägyptischer und deutscher Justiz vorbei an der dortigen Rechtsprechung habe schließlich zu seiner Auslieferung geführt. Die notwendigen Dokumente (für die Aus- und Einreise) habe sich Hüls nur deshalb zügig und problemlos besorgen können, weil seine Kinder ihm bei der Umsetzung der Flucht geholfen haben. Nach seiner Aussage ist das Verhältnis der Kinder zu ihm als Vater sehr viel enger als zu der Mutter. So sind sowohl die Söhne als auch eine Tochter mehrmals zu ihm geflohen. Das ihm zugesprochene "Umgangsrecht" habe Besuchsonkelniveau, auf solcher Basis sei gelebte Vaterschaft unmöglich.[28] Seine Kinder wird der Vater wohl für lange Zeit nicht sehen können und danach werden sie ihm entfremdet sein.
"Kindesmisshandlung"
In einer amerikanischen Provinzstadt brachte der gleiche Staatsanwalt innerhalb von zwei Tagen zwei fast identische Fälle zur Anklage: In beiden Fällen schlief je ein 14jähriger mit einem 17jährigen Jugendlichen, jeweils einvernehmlich. Der einzige Unterschied: in einem Falle war der Junge der ältere "Täter", im anderen Falle ein Mädchen. Und noch ein Unterschied natürlich: Der Junge wurde der Vergewaltigung 2. Grades angeklagt, Höchststrafe 25 Jahre, das Mädchen der Vergewaltigung 4. Grades, Höchststrafe 9 Monate.[29]
Beispiele
Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine "Wiederholungsgefahr", da beide Kinder bereits tot sind.[30]
Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall: (Neun) Tote Babys sind kein Beweis.[31]
Selbstjustiz
Beispiele
Marianne Bachmeier[wp] erschoss 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter in Selbstjustiz. Die Schüsse im Gerichtssaal passen zu der militanten Stimmung, die damals die Frauenbewegung erfasst hatten.[32] Dieser wohl bislang bekannteste Fall von Selbstjustiz in der Bundesrepublik löste ein großes Medienecho aus und wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die 31-jährige alleinerziehende Frau wurde für den geplanten Mord - sie hatte nach reiflicher Überlegung eine Waffe in das Gerichtsgebäude geschmuggelt und acht Mal in den Rücken geschossen - am 2. März 1983 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lübeck nur wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht lastete ihr keinen "Akt der Selbstjustiz" an. Sie habe vielmehr, so das Gericht, unter außergewöhnlichen Umständen spontan gehandelt. Schon nach drei Jahren Haft wurde sie wegen Suizidgefahr vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
Zitat: | «In einem Live-Auftritt bei "Fliege"[wp] am 21. September 1995 gibt Marianne Bachmeier selbst zu, dass sie den Mörder ihrer Tochter nach reiflicher Überlegung erschossen hat, um Recht über ihn zu sprechen, und um ihn daran zu hindern, weiter gemeine Unwahrheiten über Anna zu verbreiten. Es war also doch ein Racheakt.
Doch auch das Bild der fürsorglichen liebevollen Mutter gerät etwas ins Wanken. Marianne Bachmeier hatte zwei frühe Töchter zur Adoption weggegeben und wollte auch ihr drittes Kind Anna einem befreundeten Ehepaar überlassen.» - ARD[33] |
Eine Frau und Mutter darf offenbar Selbstjustiz üben. Innerhalb einer Woche nach der Tat spenden Bundesbürger 100.000 Mark auf das Konto eines Unterstützungsvereins für Marianne Bachmeier. Waschkörbeweise erhält sie Briefe und Blumen ins Untersuchungsgefängnis. Marianne Bachmeier selbst war eine Frau aus dem Späthippie-Milieu, die ihr Kind zwischen eigener Kneipe und alternativem Leben auf dem Land großzog, und sich nichts aus Trauschein und elterlicher Aufsichtspflicht zu machen schien. Ihre ersten beiden Töchter, die sie bereits mit 16 und 18 Jahren bekommen hatte, hatte sie zur Adoption freigegeben.[34]
Mord in der Familie
Zitat: | «In der Mythologie[wp] ist die Revolution der Männer genau fixiert. Sie wurde durch den Freispruch vollzogen, den Athene[wp] Orest für seinen Mord an seiner Mutter Klytämnestra gewährte. Diese hatte zuvor ihren aus Troja heimkehrenden Gatten Agamemnon um ihres Buhlers Ägistos willen erschlagen. Orest rächt seinen Vater. Darauf wird er von den Erinnyen verfolgt, und die Frage ist, welcher Mord größere Schuld erzeugt habe. Für Orest ist das die Tat seiner Mutter, denn sie tötete ihren Gatten sowohl wie seinen Vater. Die Erinnyen sehen das als minder schwer gegenüber dem Muttermord: Schließlich war Klytemnästra dem Mann, den sie erschlug, nicht blutsverwandt. Im Mutterrecht ist der Mord in der Familie der zuletzt sühnbare. Und zur Familie gehört der Gatte nicht. Apollo, der Orest zur Tat aufgefordert hatte, verteidigt ihn vor Gericht. Die Schöffen stimmen in gleicher Zahl für und gegen ihn ab, sodass der Richterin Athene die Entscheidung überlassen ist. Mit ihrem Freispruch hat sie das Matriarchat als einzige Ordnung gebrochen: Erstmals wird die Beziehung zwischen Vater und Sohn überhaupt anerkannt.» - Ralf Bönt[35] |
Migrantengewalt
Die Justiz gewährt Straftätern und Kriminellen mit Migrationshintergrund aus Rücksichtnahme auf deren ethnische Herkunft und kulturellen Hintergrund strafmildernde Umstände, was auf zwangsläufig auf die verfassungswidrige Besserstellung gegenüber einheimischen Deutschen hinausläuft. Ein herausragendes Beispiel für die invasorenfreundliche Justiz:
Zitat: | «Wenn Richter Maier[wp] (AfD) einen Halbneger als das bezeichnet, was er tatsächlich ist, dann soll er 15.000 Euro Strafe zahlen. Messert aber ein arabischer Merkelgast einen Deutschen mit sieben Messerstichen in "Notwehr" nieder, dann geht er als freier Mann aus dem deutschen Gerichtssaal.»[37] |
Die Illusion des Rechtsstaates
Den Rechtsstaat gibt es (zumindest in Deutschland) nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben. Justiz funktioniert immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen.
Zitat: | «Die Justiz ist eine Hure der Politik und keinesfalls unabhängig.» |
Um Gerechtigkeit geht es in der Justiz schon einmal gar nicht. Letzlich geht es darum, dass in der BRD über 162.000 Anwälte und über 27.000 Richter/Staatsanwälte alle gut versorgt sein wollen und ein großes Auto fahren möchten. Dazu ein eigenes großes Haus und einen gewärmten Swimmingpool ihr Eigen nennen wollen.[38]
Zitat: | «Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urteile, von denen ihr nichts begreift.» - Georg Büchner[wp][39] |
An dieser Einschätzung Büchners hat sich, allzumal im Familienrecht, seit 1834 nicht verändert. Mehr, es hat sich noch wesentlich zum Schlimmeren entwickelt.
Zitat: | «Die Justiz stellt ein autoritäres, obrigkeitsstaatliches System in einem ansonsten demokratischen Staatsgebilde dar. Sie ist daher grundsätzlich unfähig, die Menschenrechte und damit das friedliche Zusammenleben der Bürger zu gewährleisten.» - Dr. Enno Winkler[40] |
Zitat: | «Unrecht wird also nicht deshalb zu Recht, weil es durch staatliche Gesetze legalisiert ist.» - Gerald Seibold[41] |
Zitat: | «Es geht bei der Justiz nicht um Gerechtigkeit, sondern um Machtausübung und das Brechen jedes Widerstandes gegen den Staat. Dieser Aspekt ist bei jedem Urteil und das in jeder Epoche zu berücksichtigen.»[42] |
"Schoßhündchen"-Anwälte
Das deutsche Justizsystem züchtet auf Dauer "Schoßhündchen-Rechtsanwälte" heran, die sich zwar auf dem Papier "Rechtsanwalt" oder "Strafverteidiger" heißen, aber diesen Namen niemals gerecht werden. Ihre einzige Aufgabe ist es, den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Die Interessen der eigenen Mandanten sind ihnen in der Regel vollkommen egal.[43]
Bauerntheater der Justitia
Wenn der Anwalt in der Stadt bzw. dem Amtsgerichtsbezirk tätig ist, wo das für den von ihm zu vertretenden Fall zuständige Familiengericht residiert, so kann nur die übliche harmonische "Spezlwirtschaft" rauskommen. Denn der ortsansässige Anwalt muss noch viele Jahre mit dem Richter zusammenarbeiten. Da waltet ein stetiges Geben und Nehmen, und irgendwo dazwischen sitzt der Bürger. Die kriegen sich nicht wegen eines auf Gerechtigkeit hoffenden Bürgers in die Wolle, selbst wenn es höchstbrisant um Kinder geht, die seit Jahren ihren Vater nicht gesehen haben. Bis der naive Bürger bemerkt, was los ist, haben die beiden Anwälte - der gegnerische und der eigene - und der Richter bereits ausgemacht, wie hoch ihre Abrechnung sein und wie die Regelung ausfallen wird. Im Gerichtssaal kommt nur noch der halbstündige Komödienstadel, den man extra für den Bürger abhält, um den Anschein eines Rechtsstaates zu wahren. Und so glaubt der Bürger, es ginge um Gerechtigkeit und ein faires Verfahren, während die Justizschauspieler nur ein kleines "Bauerntheater" aufführen.[44] Das Stück, das im Gerichtsgebäude gegeben wird, heißt "Wir tun so, als ob wir einen Rechtsstaat hätten". Wie die Justiz den Schein der Rechtsstaatlichkeit wahrt, während der Rechtsuchende im Hamsterrad dreht, beschreibt ein Rechtsanwalt anhand einer fiktiven Strafanzeige wegen Justizverbrechen.[43]
Zitat: | «Im Gerichtssaal findet ein Ritual statt, innerhalb dessen Macht ausgeübt wird. Wer sich verhält wie Mollath, der die Spielregeln weder kennt noch akzeptiert, gleichwohl aber pingelig an der Strafprozessordnung klebt, wird scheitern.» - Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath[15] |
Unverständliche Urteile
Mit der Überschrift "Karlsruher Leseschwäche" geht Volker Rieble mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts hart ins Gericht: Das OLG Frankfurt hatte angeordnet, dass die Mutter eine für das Kind begonnene Psychotherapie fortsetzen solle. Das BVerfG hat den Frankfurter Beschluss falsch verstanden/nicht oder nicht richtig gelesen, ihn jedenfalls mit der Begründung aufgehoben, die Anordnung an die Mutter die eigene Psychotherapie fortzusetzen, sei verfassungswidrig.[45] Bei der Menge der Beteiligten, die nichts bemerkt haben, ist dies kein Einzelfall in der Justiz, sondern die Normalität. Damit das nicht auffällt, werden ellenlange und unverständliche Urteilsbegründungen verfasst.[46]
- Wenn die Beschwerdeführerin, ihre beiden Verfahrensbevollmächtigten, der Vorprüfungsausschuß des BVerfG (den gibt es auch noch), das äußerungsberechtigte Land Hessen, der zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter und die Richter der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG die Entscheidung des OLG allesamt dahingehend mißverstehen, daß der Mutter die Auflage erteilt worden sei, eine Psychotherapie fortzusetzen, hat das OLG eine der wichtigsten Aufgaben einer richterlichen Entscheidung, nämlich diese nachvollziehbar und verständlich zu formulieren, offensichtlich verfehlt.[45]
Beweisidealistisches Rechtssystem
Zitat: | «Unser Rechtssystem ist extrem idealistisch und damit zwangsweise sehr täterfreundlich und will unter allen Umständen verhindern, daß ein Unschuldiger verurteilt wird. Es stellt also sehr hohe Anforderungen an Beweise. Dies führt praktisch dazu, daß man viele Schuldige laufen lassen muss, so daß in solcher Art rechtsidealistischen Gesellschaften viele intelligente und verteidigungsfähige tatsächlich Schuldige zum Schaden aller frei ihren Interessen nachgehen können. Gefasst werden hauptsächlich die weniger Intelligenten und Tüchtigen ("Sündenböcke"). Die Gesellschaft wird daher wahrscheinlich in beträchtlichem Umfang von intelligenten "Schuldigen" beherrscht, die entweder schon gar nicht zu Verdächtigen werden (wo keine Kläger, da kein Richter); die Beweise, die manchmal auch "verschwinden", reichen nicht für eine Verurteilung oder seine "Amigos" schützen ihn.
Das amerikanische Straf-Recht ist anders organisiert und hat den Mangel so hoher Beweisanforderungen nicht, weil dort eine Jury entscheidet, ob die Beweise genügen oder nicht. Ein solches System hat - wie unseres auch - Vor- und Nachteile (in den USA ist die Rechtsfrage z. B. oft Gegenstand eines Handels).» - Rudolf Sponsel[47] |
Fehlerfall im Rechtssystem
In der Rechtsprechung ist man - wie überhaupt bei mit Unsicherheiten behafteten Entscheidungen - mit zwei Fehlerquellen konfrontiert: Ein fraglicher Sachverhalt kann zutreffen oder nicht und dies kann erkannt werden oder nicht.
Sachverhalt / Entscheidung | Wird als richtig angenommen | Wird nicht als richtig angenommen |
Sachverhalt trifft zu | Richtig positiv (1 - a) | Falsch positiv (a) |
Sachverhalt trifft nicht zu | Falsch negativ (b) | Richtig negativ (1 - b) |
Die Kombination der Möglichkeiten Sachverhalt und Richtigkeit führt zu folgenden grundlegenden Fällen:
- Richtige Beschuldigung und Überführung: Jemand ist schuldig und die Beweise reichen.
- Richtige Beschuldigung, aber nicht beweisbar: Jemand ist schuldig, aber die Beweise reichen nicht.
- Falsche Beschuldigung und Überführung: Jemand ist unschuldig und die Beweise deuten zu Unrecht auf die Schuld.
- Falsche Beschuldigung, die nicht beweisbar ist: Jemand ist unschuldig und die Schuld kann auch nicht bewiesen werden.
In der Statistik[wp] haben diese Fehlerarten bei Unsicherheit besondere Namen. Man nennt den Fehler, den man begeht, wenn man eine richtige Hypothese verwirft, Alpha-Fehler. Nimmt man hingegen eine falsche Hypothese als richtig an, spricht man vom Beta-Fehler. Je mehr man den einen Fehler klein macht, desto größer wird der andere. Welchen Fehler man wie klein machen sollte, das hängt von der Definition "Sachverhalt" und vor allem von der Fragestellung ab und kann nicht von vorneherein allgemein gesagt werden. Sind die Konsequenzen sehr groß, so möchte man vor allem den Fehler klein machen, der fälschlicherweise einen Sachverhalt annimmt, auf den eine große Konsequenz - z. B. eine riskante Behandlung - folgt.
Als Sachverhalt in der Statistik gilt oft, zwischen zwei Größen gibt es keinen Unterschied (Null-Hypothese), also z. B. Frauen werden nicht älter als Männer (was nicht stimmt). Man sagt nun z. B., dass man diese Hypothese dann als richtig annehmen will, wenn sie in 95 % oder mehr aller Fälle stimmen sollte. Man hat dann eine Irrtumswahrscheinlichkeit mit einem Alpha a = 0,05 oder 5 % gewählt. Kommt in der Untersuchung nun heraus, dass im konkreten Fall a (konkret) = 0,078 ist, dann ist diese Wahrscheinlichkeit größer als man vorher bereit war zu akzeptieren: man verwirft die Hypothese relativ zu a = 0,05 weil 0,078 > 0,05 ist.[48]
Feministische Unterwanderung der Justiz
Zitat: | «Die feministische Bewegung begann nun auch die Justiz, die Polizei, Sozialarbeiter und alle Organisationen für Familien zu unterwandern. Viele Frauen bekamen von ihren Anwälten den Ratschlag, sich als Opfer häuslicher Gewalt darzustellen, um schnell eine Scheidung zu bekommen. Wenn z. B. in Kanada ein Vater von der Arbeit nach Hause kam und das Haus leer vorfand, da Frau und Kinder ausgezogen waren, wurde das "Geld absaugen" genannt. Sobald er die Polizei anrief, um seine Familie als vermisst zu melden, wurde ihm nicht gesagt wo sie waren - die Polizei sagte nur, dass Frau und Kinder sicher seien. Falls er dann nicht alles tat, was seine Frau von ihm verlangte, drohte sie zu behaupten (das wurde die Wunderwaffe genannt) er hätte seine Kinder sexuell belästigt, die er danach niemals wiedersehen dürfte.
Die Gerichte wurden durchweg ablehnend gegenüber Männern und Vätern. Das "Duluth-Modell"[wp] wurde 2006 eingeführt, eine Art Buß- und Strafprogramm für Väter. Es war als Straftäter-Besserungsprogramm ausgelegt und Richter wurden angewiesen, dass alle Väter zu der Schulung geschickt werden sollten, selbst wenn die ihnen vorgeworfenen Gewalttaten widerlegt waren. Hinter diesem Modell stand aber keineswegs eine therapeutische Zielsetzung. Deren Hauptanliegen war es die Männer, die ihre Kinder wieder sehen wollten, zu schikanieren und ihnen eine Schuld einzureden. Die Männer wurden gezwungen, sich für ihre gesellschaftliche Bevorzugung als Mann zu entschuldigen und sie mussten zugeben, dass sie, nur auf Basis der Tatsache, dass sie Männer sind, schuldig sind Frauen zu missbrauchen. Wer darauf nicht einging, durfte seine Kinder nicht mehr sehen.»[49][50] |
Fehlende Unabhängigkeit
Zitat: | «99 % aller Bundesbürger sind in keiner Partei, aber fast 100 % der Bundesrichter haben ein Parteibuch. So etwas nennen nur Idioten Unabhängigkeit.» - Jürgen Hass |
Staat und Justiz als Pest
Zitat: | «Im Buch von Bossi[wp] "Halbgötter in Schwarz" ist das Wesen der Justiz treffend beschrieben (Seite 235)
Jeder der mit der Justiz zu tun hat sollte wissen, genau so funktioniert Justiz.»[51] |
Zitat: | «Der Staat ist die Pest der Menschwerdung. Aber selbst in der Pest gibt es noch Stufen nach unten. Am untersten Ende steht die Justiz. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der glaubt, Gerechtigkeit vor dem Familiengericht zu bekommen. Zur Einstimmung empfehle ich den
Nach 70 Jahren reagiert die Justiz? Was kommt als nächstes? Die Wiederholung der juristischen Tradition? Leichen erst wieder ausgraben und dann köpfen oder aufhängen? Die juristische "Wissenschaft" hat noch mehr zu bieten. Hühner und Ziegen verurteilen und aufhängen, weil sie des Teufels sind. Menschen zu Tode schinden, damit sie genau das sagen, was die Justiz zur "Wahrheit" - sprich "Wissenschaft" - erklärt. Man sollte zu allen Subjekten in der Justiz eine maximale Distanz halten, um sich noch im Spiegel betrachten zu können. Wer in der Justiz tätig ist, hat seine Seele verkauft und einen Pakt mit dem Teufel geschlossen.»[52] |
Zitat: | «Die Justiz in Deutschland war im zweiten Weltkrieg einer der Haupttäter die schwere Menschenverbrechen verübt haben, aber von den Justizstraftätern wurde offensichtlich noch keiner vor Gericht gestellt. Heute ist es auch nicht anders, im Fall Horst Arnold, Gustl Mollath usw. wurde einer der schwersten Justizverbrechen verübt und die Justizstraftäter laufen immer noch frei herum.»[53] |
Zitat: | «Mich wundert, wo die 12 Millionen Mitglieder der NSDAP nach dem Krieg gegangen sind. Wie vom Erdboden verschwunden.
Die Österreicher haben nach dem Krieg einen schlaue Begründung gefunden: Sie wurden verführt und können nichts dafür...»[54] |
Zitat: | «Zigtausende, die deutlich mehr Dreck am Stecken hatten, durften nur kurz nach dem Krieg wieder ihre Karriere in der Politik, in den Gerichten, bei Staatsanwaltschaft und Polizei, an den Schulen und Universitäten, in der Verwaltung usw. fortsetzen, ohne jemals belangt zu werden. Vor diesem Hintergrund ist es wirklich fast genauso surreal wie Ziegen verurteilen oder exhumierte Leichen köpfen, 70 Jahre nach Kriegsende zwei Greise anzuklagen, die auf der untersten Stufe der Hierarchie gestanden haben und denen noch nicht einmal durch Zeugen konkrete grausame Taten vorgeworfen werden können.
Für Familienväter, die vor deutschen Familiengerichten ihr Recht suchen, sieht es tatsächlich trübe aus. Sie können nur hoffen, durch Zufall auf so einen Richter zu treffen, wie ihn Professor Karl-Joachim Schmelz, Wirtschaftsjurist und ehemaliger Richter am Frankfurter Landgericht, auf die Frage hin, ob Deutschland [angesichts vorher vom fragenden Journalisten geschilderten Verbindungen zwischen Politik, Wirtschaft und Justiz] ein Rechtsstaat sei, beschreibt:
Aber selbst dann, wenn Vätern dieses seltene Glück zu Teil wird, dürfte die Einschätzung von Leutnant Dino, dass man sich ohne Kohle nicht an die Startlinie zu stellen braucht, in den allermeisten Fällen stimmen. Denn ohne einen fähigen Anwalt geht auch bei einem fairen Richter wahrscheinlich nur wenig und wer seine Chancen angesichts der tendenziell nach wie vor väterfeindlichen Grundstimmung an deutschen Familiengerichten verbessern will, muss die Idee mit dem Parteigutachten zur Begründung der Klage aufgreifen (aber das kostet natürlich). Die Zahl der Väter, die es in den letzten Jahrzehnten geschafft haben, gegen das deutsche Unrechtssystem ohne größeren Geldeinsatz nennenswerte Erfolge zu erzielen, dürfte sich im zweistelligen Bereich bewegen.»[55] |
Scharia-Justiz in Deutschland
Ein Scharia-Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht[56] zwingt konfessionslose Eltern dazu ein Zwangsgeld zu zahlen, weil diese sich gegen einen Zwangsbesuch einer Moschee ihres damals 13 Jahre alten Kindes zur Wehr setzten. Das linkslastig Kronwerk Gymnasium in Rendsburg setzte mit juristischen Mitteln alles daran, dass die Eltern zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen der Billigung des unentschuldigten Nichtnachkommens der Schulpflicht ihres Sohnes ("Schulschwänzen") verurteilt wurden. "Schule schwänzen", eine Praxis die links-versiffte Schulen im Rahmen des "Fridays for Future" zum Thema Klimawandel ausüben[57], die aber im Sinne von "Was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht"[wp] nicht jedem gestattet ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (Beschl. v. 04.04.2019, Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19)).[58][59][60]
Ibrahim Ortaçer[ext], Mitglied einer DITIB-Moschee, stellte sich auf die Seite der Eltern:
Zitat: | «Ich glaube, dass die Meinung der Eltern respektiert werden muss. Man hätte an der Schule in Rendsburg vorab eine gemeinsame Alternative finden können.»[61] |
Sozialistische Willkürjustiz
Ich hatte gerade selbst heute morgen einen Begegnung der Dritten Art vor Gericht (allerdings Zivilrecht und ich war der Kläger) und hatte mit einer Richterin zu tun, die mir direkt erklärte, dass sie das Grundgesetz auf einem öffentlich-rechtlichen Betrieb nicht anwenden werde, weil der da zivilrechtlich gehandelt habe, und dann spiele das Grundgesetz keine Rolle. Sonstige Gesetze wollte sie auch nicht anwenden, kannte sie auch nicht. Was dazu passte, dass sie die Schriftsätze auch nicht kannte, auch das Verfahrensrecht sehr phantasievoll auslegte, also eigentlich gar nichts wusste, aber sofort im feministischen Sinne entscheiden wollte. Ist noch nicht blogreif, werde ich irgendwann mal zusammen mit anderen Vorgängen detailliert beschreiben.
Neulich habe ich von einem Gericht und einer Staatsanwaltschaft in einem Fall, mit dem ich selbst nichts zu tun hatte, bei dem ich aber Presseanfrage gestellt hatte, Antworten bekommen, wo ich mir dann auch dachte, Jura können die auch höchstens im Zoo studiert haben.
Einen Pastor hat es gerade erwischt, er wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, wie katholisch.de und Yahoo berichten:
Nun, das ist zwar auch eine derbe Ansage, zumal unlogisch und selbstwidersprüchlich, weil jedenfalls die männliche Homosexualität in aller Regel (Ausnahmen werden aus Männergefängnissen berichtet) angeboren ist, also nicht der Gesellschaft zuzurechnen wäre, sondern - wenn man schon so religiös drauf ist - sie als Gottes Werk ansehen müsste und nicht anzweifeln dürfte. Es wirft aber erstens die Frage auf, welche Reichweite die Religionsfreiheit hat. Denn Artikel 4 GG besagt:
Wer sich mit Verfassungsrecht etwas auskennt, merkt, dass "unverletzlich" schon eine ziemlich hohe Formulierung ist, die den Staat da komplett davon ausschließt, sich da einzumischen. Es gibt hier auch keine Eingriffserlaubnis wie bei manchen anderen Grundrechten, dass man sich an die Gesetze zu halten hat oder das nähere ein Gesetz regelt oder sowas. Ich hatte das neulich im Falle Kutschera schon gerügt, den man ja auch verurteilt hatte, weil er eine Verbindung zwischen Homosexualität und Kindesmissbrauch gesehen hatte, dass das nicht nur ein Eingriff in die Forschungsfreiheit sei (anscheinend hatte das Gericht Forschung räumlich eingegrenzt, die finde nur in der Universität statt, oder sowas, sie wollten mir das Urteil aber nicht geben), und außerdem das in einem Radiointerview gesagt worden war, und Radiointerviews als Rundfunk allein dem Landesrecht unterliegen, der Bund dafür keine Regelungskompetenz hat, das Strafgesetzbuch als Bundesrecht darauf nicht anwendbar ist (aus demselben Grund gibt es des Presse- und Rundfunkprivileg im Datenschutz, da das - alte, ebenso das neue, aber da kommen nun Regelungen der DSGVO dazu - BDSG Bundesrecht und deshalb auf Rundfunk nicht anwendbar ist. Bei mir verfestigt sich gerade der Eindruck, dass die Gerichte gerade sozialistische Positionen auf allen Ebenen durchsetzen und Gesetze nur noch als unverbindliche Anregungen ansehen.
Was ich erstaunlich finde, weil doch die Homo-Lobby immer stärker betont, dass es Homosexualität auch im Tierreich gebe. In irgendeinem Zoo sind schwule Pinguine ja sogar die Hauptattraktion. Also ist Homosexualität ohne Menschen durchaus vorstellbar, nur eben dann nicht, wenn Richter es gerade anders brauchen.
Ich fände es gut, wenn die Justiz wieder Respekt vor Grundgesetz und Grundrechten hätte und sich an Gesetze hielte und nicht Zeitgeist und Erziehung zum Thema machte. Bei Yahoo findet sich ein bisschen was zur Begründung:
Ich bin so begierig, die Begründung zu lesen. Was ich mich vor allem frage: Geht man so nur mit einem christlichen Pastor um, oder legt man an - bekanntlich noch schwulenfeindlichere - Islamisten denselben Maßstab an? Es ist ja kein Geheimnis, dass viele Muslime der Auffassung sind, dass die Scharia Homosexualität mit dem Tode bestraft, und dafür in manchen Ländern die einschlägige Strafe ist, von einem höheren Haus geworfen und anschließend ergänzend gesteinigt zu werden[63], wie 2015 von einem Fall (doppelsinnig) berichtet wurde, wo einer den Abwurf aus dem 7. Stock noch überlebt und die Steinigung dann noch mitbekommen hatte. Da würde mich jetzt mal interessieren, ob da dann dieselben Maßstäbe angewandt werden, ob also bezüglich Schwuler dieselben Grenzen der Religionsfreiheit für Katholiken und Muslime gelten. | ||||||||||
– Hadmut Danisch[64] |
Feministische Rechtsprechung
Blogger Hadmut Danisch erläutert anhand eines Beispiels, wie der Rechtsstaat in Deutschland geschleift und durch Willkür und rot-grün-feministische Gesinnungsjustiz ersetzt wird:
Angela Pfeifer-Eggers fing da also an, noch gut gelaunt, dass man ja schon dieses Parallel-Urteil (das oben beschriebene Guski-Urteil) habe, und der da sowieso alles viel besser und schöner begründet, als sie es selbst je könnte und hurra und ganz toll, und das damit ja alles schon geklärt sei, und das alles so in einer gut gelaunten Konsensstimmung, als ob wir uns jetzt alle darüber freuten, dass die Arbeit schon gemacht sei. Und die hatte erkennbar irgendwie erwartet, dass ich mich da jetzt freue, dass die Sache doch schon so schön zu meinem Nachteil geklärt ist, weil wir uns die Arbeit sparen und eigentlich gleich urteilen können, Prozess in zwei Minuten erledigt.
Da merkte ich so gleich in der ersten Minute: Hier stimmt was nicht. Ich habe dann ihre Hymne auf das Guski-Urteil unterbrochen, und klargestellt, dass ich mich ihrem Jubel über das Guski-Urteil keineswegs anschließe, sondern es für völligen Pfusch und durchgehend fehlerhaft und rechtswidrig halte. Und dann merkte ich, wie die Frau völlig davon überrascht war. Die hatte überhaupt nicht damit gerechnet, dass ein anwaltlich nicht vertretener Informatiker in Jeans und Schlabberpulli sich nicht von einem so schönen Schwafelurteil beeindrucken und plattmachen ließ. Da hatte ich dann mal eingehakt. Wieso sie denn nicht wisse, dass ich Einwendungen gegen das Guski-Urteil erhoben hatte. 19-seitiger Schriftsatz vom 16.10.2020, nur dazu. Ob sie den etwa nicht gelesen habe, wenn sie gleich zum Urteil ansetze. Der kann nicht verloren gegangen sein, denn alle Schriftsätze hatte ich persönlich bei Gericht eingeworfen und meinen Schriftsatz vom 17.11.2020, in dem ich darauf bezug nahm und den ergänzte, hatte sie zu Verhandlungsbeginn noch selbst dem Gegenanwalt übergeben. Spätestens als ich gefragt hatte, hätte sie sagen müssen, dass ihr der Schriftsatz nicht vorliegt. Die wusste überhaupt nicht, was ich vorgetragen hatte. Die dachte, sie schreibt einfach dieses andere Urteil ab und fertig. Ende und aus. [...] Wurde die pampig. Das machten wir jetzt nicht, sie habe jetzt keine Lust auf Beweisaufnahme. Da habe ich wieder eingehakt, und gemahnt, dass es hier nicht nach dem Lustprinzip gehe, und wir nicht das machen, worauf sie gerade Lust habe, und das lassen, wozu sie keine Lust habe. Wenn ich einen Beweisantrag stelle, dann müsse sie den protokollieren und förmlich darüber beschließen, warum sie dem nicht folge. Die Sache ist nämlich die: Beantragen kann man, was man will. Ich kann auch beantragen, dass wir jetzt alle zusammen ins Freibad gehen und die Rechtsfindung durch Wettschwimmen betreiben. Natürlich wäre das völliger Blödsinn und unzulässig - aber es ist ein gestellter Antrag, als Prozesshandlung zu protokollieren und die Unzulässigkeit durch einen - ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss festzustellen. Uralter Anwaltstrick, wenn sich Richter weigern, etwas ins Protokoll aufzunehmen: Man beantragt, es ins Protokoll aufzunehmen. Selbst wenn das Gericht es ablehnt, muss es dann trotzdem im Protokoll stehen. Verfahrensjudo. Also habe ich sie zur Rede gestellt: Ich habe als Kläger eine Verfahrenshandlung vorgenommen und nicht eine unverbindliche Anregung zur allgemeinen Unterhaltung gegeben. Wieso sie die nicht protokolliere. Sie hat sie nicht protokolliert, weil sie sie nicht protokollieren konnte. Sie wusste überhaupt nicht, dass ich Beweisanträge gestellt habe, welche, wieviele, in welchen Schriftsätzen. Sie wusste auch nicht, dass ich nur einen gestellt hatte, den aber wiederholt hatte. Sie hatte meine Schriftsätze nie gelesen. Ich habe es dann mit Rechtsargumenten versucht. Grundgesetz hat sie nicht interessiert. Zum AGG sagte sie dann, das AGG fände auf privatrechtliche Geschäfte keine Anwendung, und um ein solches handele es sich hier. Ach, echt jetzt? Wenn das AGG auf privatrechtliche Geschäfte keine Anwendung findet, warum hat es denn dann einen ganzen Abschnitt Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr über zivilrechtliche Schuldverhältnisse? Die kannte das AGG überhaupt nicht. Hatte da anscheinend noch nie reingesehen und wusste nicht, was drin stand. Da habe ich dann drin gebohrt. Ich hatte mir die oben erwähnte Doppelseite (siehe Tabellenauszug oben) des Handbuchs Diskriminierungsrechts und der Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes[wp] ausgedruckt und mal hochgehalten. Und sie mal gefragt, was sie da so von § 2 AGG wisse. (Natürlich nichts.) Ob ihr nicht bewusst wäre, dass § 2 Abs. 1 Nr. 6 geschlechtsbezogene Fahrpreisunterschiede ausnahmslos für unzulässig erkläre. Nöh, wusste sie nicht. Stattdessen patzige Antwort, dass ihr dieses Schriftstück nicht vorliege. So? Das liege ihr nicht vor? Das ist kein "Schrifstück", das ist ein Rechtskommentar. Und den habe sie in einer mündlichen Verhandlung gefälligst zu kennen, denn als Richterin habe sie von Amts wegen das anzuwendende Recht zu ermitteln und zu kennen, und zwar vor der Verhandlung. Nix. Kannte das anzuwendende Recht nicht. Hatte sich das so vorgestellt, dass sie mal mit dem anderen Urteil wedelt und fertig. Aber wollte noch in der Verhandlung urteilen. [...] Die Rechtsquellen der Richterin Pfeifer-Eggers Ich habe ja schon viel erlebt. Und bin hart im Nehmen. Aber dann kam was, wo selbst ich dann dachte, jetzt haut's mich vom Stuhl, ich bin bei der versteckten Kamera, gleich kommt Guido Cantz rein und lädt mich in die Show ein. Irgendwann in diesem Durcheinander von Chaos von Abklatsch einer Verhandlung musste sie dann ja auch mal irgendwann sagen, was sie meint. Was denn nun eigentlich zugunsten der BVG spricht. Ich hatte ja auf Grundgesetz, AGG, EU-Recht und Personenbeförderungsgesetz verwiesen, also immerhin vier Normen genannt, die zwingend zur Rechtswidrigkeit dieses Frauenfahrscheines führten. Und wie begründete sie, dass sie es anders sieht?
Ich habe gedacht, ich sei zum falschen Eingang rein und versehentlich in die Klapsmühle gegangen. Denn normalerweise ist das ja so, dass der blutige Rechtslaie, der wirklich gar keine Ahnung von Recht hat, mit solchen Argumenten kommt, aber mein Nachbar, der Ottokar, der hatte doch früher mal eine Versicherung, die ... oder sowas wie, das ist doch jetzt mal ausgleichende Gerechtigkeit, wenn mal der andere der Dumme ist. Deshalb gibt es ja die Anwaltspflicht, damit Leute vor Gericht nicht so einen Laienkäse daherreden, und der Jurist sagt dann, so geht es nicht, und ein Vertrag von 1986 macht nicht das Recht, und ein Unrecht ist nicht der Ausgleich für ein anderes, sondern hier geht es nach Gesetzen, die angewandt werden. Hier sitze ich als Informatiker in einem Gerichtssaal und versuche, einer Richterin mit der "Befähigung zum Richteramt" klarzumachen, dass es nach Gesetzen und nicht nach Lust, Laune und Omas Vorkriegsvertrag geht? Die schon nicht wusste, dass sie Anträge zu protokollieren, Schriftsätze zu lesen und die Rechtslage zu kennen hat? Der Befangenheitsantrag Das liest sich jetzt so lang, aber die Verhandlung hat ja nur knapp 15 Minuten gedauert. Ist ja Massenbetrieb am Amtsgericht. Ich habe die dann erst mal vom Urteilen abgehalten, indem ich Schriftsatzfrist beantragt habe. Sie habe ja selbst gesagt, dass sie den Ausdruck aus dem Kommentar nicht kenne, also müsse ich da vortragen. Und mich in die Marktsituation der Damenoberbekleidung einarbeiten. [...] Ich habe unterwegs überlegt, was ich da jetzt mache. Wie sollte ich diesen Schwachsinn mit dem KFZ-Versicherungsvertrag und der Damenoberbekleidung jemandem beweisen? Ich habe ja keine Zeugen. Protokollantin und Gegenanwalt würden das wohl kaum bestätigen. Da erklärt mich doch jeder für verrückt und lehnt das als frei erfunden ab, wenn ich behaupte, sowas in einem Gerichtssaal erlebt zu haben. Das glaubt mir doch kein Mensch. Aber nichts zu machen geht ja auch nicht. Also bin ich schnurstracks nach Hause, Rechner angeworfen, Richterablehnung wegen Befangenheit geschrieben, dass die Tastatur gequalmt hat. Fax ging um 11:21 raus. Und das nicht nur wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs und weil sie urteilen wollte, ohne Schriftsätze und Rechtslage zu kennen. Ich habe zum ersten Mal in einen Befangenheitsantrag reingeschrieben,
[...] Zu meiner Überraschung hat eine andere Richterin das dann doch vertieft untersucht, indem sie gleich mehrmals die Stellungnahmen dieser Richterin eingeholt und sie mir zur Erwiderung vorgelegt hat. Anscheinend hat das schon Wirkung hinterlassen. Damit mir der Leser das - und auch die Sache mit dem KFZ-Vertrag und der Damenbekleidung - glaubt: Die Stellungnahmen der Richterin vom 2.12.2020[ext] und vom 27.1.2021[ext]. Immerhin schreibt sie den Käse mit Versicherung und Anzug schon gleich selbst. Wenn man schreibt, dass es nicht Aufgabe des Klägers ist, sich um die Einkleidung der Richterin zu kümmern, und es hier nach Gesetzen und der Rechtslage von heute und nicht nach ihrem KFZ-Versicherungsvertrag von 1986 geht, dann hat man sie "geschlechtsbezogen beleidigt". Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.
Das habe ich anders in Erinnerung. Da steht nämlich in § 160 Absatz§ 2 "Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen.". Und Verfahrenshandlungen, zu denen die Anträge gehören, sind wesentlich. Unter anderem deshalb, weil beispielsweise ein Berufungsgericht oder eine Revision das prüfen würde und ein übergangener Beweisantrag ein Berufungs- oder Revisionsgrund wäre. Oder auch, weil man sich eben nicht darauf berufen kann, wenn man versäumt hat, ihn zu stellen.
So ist das jetzt. Das Gericht muss die Schriftsätze nicht mehr lesen. Und auch die Gesetze nicht. Es reicht, eine Viertelstunde Verhandlung abhzuhalten und einen von Versicherungsverträgen zu erzählen.
Früher mal galt das als Befangenheit[wp], wenn der Richter keine Lust hatte, sich mit der Sache zu befassen und wenigstens das anzuwendende Recht zu kennen. Heute ist das anders, denn die Befangenheit diene nicht dazu, den Richter von Fehlern abzuhalten. (Welchem denn sonst? Worum geht es denn sonst als um die Frage, ob das Urteil stimmt oder nicht?)
Geisteswissenschaftler: Jeder Mist wird zum Beweis, indem ein Zweiter ihn zitiert. Sobald etwas zitiert wird, ist es nicht mehr anzuzweifeln. Und rechtliches Gehör beinhaltet nicht, dass ein Richter noch irgendwie beachten oder auch nur lesen müsste, was man dazu vorträgt, dass das Urteil, von dem er abschreiben will, fehlerhaft sei. Wenn die Richterin völlig ignoriert, was man vorträgt, dann ist das jetzt sachlich und nicht willkürlich. Man kann jeden Mist entscheiden, solange es der erste Richter schreibt und der zweite Richter abschreibt.
Wenn der Richter vor der Verhandlung nicht liest, was man schreibt, ist das keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn man nach der Verhandlung noch 3 Wochen bekommt, um etwas zu schreiben, was er dann auch nicht liest. Denn was ich danach geschrieben hatte, wird im Urteil auch überhaupt nicht beachtet.
Demnach könnte man Richter wegen Äußerungen in der Verhandlung gar nicht mehr ablehnen, weil die immer nur vorläufig seien. Dass die gleich damit anfing, dass das andere Urteil so toll und die Sache schon erledigt wäre, interessiert nicht mehr. "Abschließend" wäre dann nur das Urteil, und nach einem Urteil kann man Richter nicht mehr (d.h. es geht theoretisch schon, aber praktisch nicht, weil kaum ein Jurist diese Sonderfälle kennt, und es einem Nichtjuristen auch niemals glauben würde) ablehnen. Heißt im Ergebnis: Richter kann tun und lassen, was er will, muss die Schriftsätze nicht mehr lesen, die Gesetze nicht mehr kennen, kann Beweisanträge ignorieren, nur noch Willkür- und Moralgerichte. Das Urteil Ursprünglich wollte sie ja sofort am Ende der Verhandlung urteilen. Hat sich dann doch etwas gezogen, sie haben den Verkündungstermin einige Male verschoben. Nachdem das mit dem Abschreiben nicht ging, und sie jetzt wohl doch meine Schriftsätze lesen musste, hat es dann doch ein paar Monate gedauert. Diese Woche kam das Urteil 15 C 278/20[ext]. Klage abgelehnt, volle zwei Seiten Begründung. Grundgesetz? EU-Recht? Personenbeförderungsgesetz? Interessiert alles nicht.
Das Gesetz gilt nur für die verwerflichen Fälle. Männer bevorzugen = verwerflich Frauen bevorzugen = nicht verwerflich Fertig. Fortsetzung demnächst: Migranten bevorzugen = nicht verwerflich. Alles außer weiße Männer bevorzugen = nicht verwerflich. Weiße Männer bevorzugen = verwerflich. Reine Moralrechtsprechung.
Es ist keine Diskriminierung, weil Männer ja gar kein Interesse haben, Tickets günstiger zu kaufen. Männer bekommen so viel Geld, dass ihnen jedes Interesse fehlt, Tickets günstiger zu kaufen. Außerdem konnten keinesfalls alle Frauen so ein Ticket kaufen, und deshalb ist es keine Diskriminierung, weil beispielsweise die aus München keines kaufen konnten. Die in Hamburg auch nicht. Mich würde mal interessieren, warum die sich dann so über männliche Firmenvorstände aufregen, es können ja auch nicht alle Männer in die Vorstände.
Ach, gar. Davon, dass das Frauenticket nur Neukundinnen offensteht, stand da nichts. Sie fragt nicht etwa die beklagte BVG, wieviele sie da verkauft hat, oder macht eine Beweisaufnahme oder sowas, sie schätzt einfach "sehr hoch geschätzt maximal 500 Frauen". Man schätzt jetzt einfach für Gerichtsurteile. Die Morgenpost schreibt: "BVG verkaufte mehr als 3500 Frauentickets".[66] Rechtliches Gehör Rechtliches Gehör? Gibt's nicht mehr. Schriftsätzlich vortragen kann man, was man will, aber das stört ja auch keinen. Nichts von dem, was ich vorgetragen habe, taucht im Urteil auf. Richter sind jetzt freischaffende Künstler. Urteile werden geschrieben wie ein Beitrag für einen feministischen Sammelband. Man stellt halt seine Sicht der Dinge dar, und ignoriert einfach alles andere. Als ob man nicht ein Urteil, sondern ein marxistisch-feministisches Gerechtigkeitsgutachten bekommt. Wie ich schon so oft schrieb: Richter betreiben schon lange keine Rechtsfindung mehr. Sie machen, was sie wollen, und betreiben dann Begründungsfindung. Angetrieben durch Gerechtigkeitstrend und Poststrukturalismus. Die wollen konstruieren und dekonstruieren, nicht Recht kennen. Wäre ja auch zu anstrengend. Heißt ja auch in den Gender Studies, Richter sollten sich nicht mehr mit geschriebenen Gesetzen aufhalten, sondern nur noch nach Gerechtigkeitsgefühl urteilen. Das war früher mal so üblich, und man nannte es "rechtliches Gehör", dass in einem Gerichtsurteil stand, was die Parteien vorgetragen haben, und warum das Gericht dem folgt oder auch nicht. Da hätte dann dringestanden, dass der Kläger meint, dass das Frauenticket gegen Art. 3 GG verstößt, das Gericht aber kein Grundgesetz anwendet, weil man der Meinung ist, dass der Staat bei privatrechtlichen Geschäften nicht an das Grundgesetz gebunden sei. Dann hätte auch jeder Leser bei Verstand die Frage nach Suff und Staatsexamen gestellt.
Das nimmt sie dann als Begründung, auch das Gehör gleich wegzulassen. Moral- statt Rechtsstaatsgerichte Effektiv sind Gesetze und geltendes Recht bedeutungslos geworden. Sie sind nur noch copy-paste-Angebote für Zitierjuristen aus der Plagiatsgeneration. Nur noch so ein Angebot von Textbausteinen und Versatzstücken. Es wird nicht mehr juristisch geurteilt, sondern geisteswissenschaftlich-soziologisch dahergeschwafelt und nur noch das erwähnt, was einem in den Kram passt. Die feministisch rot-rot-grüne Zukunft Nachdem ich gerade mit der großen Keule unterwegs war, nun etwas feines: Ist dem Leser etwas aufgefallen? Ist dem Leser aufgefallen, was nicht im Urteil steht? Es steht nichts mehr davon drin, dass Frauen weniger Geld bekämen. Die BVG und das vorlaufende Urteil hatten das noch darauf gestützt, dass Frauen ja weniger verdienten und man dies ausgelichen könne, dürfe, müsse. Ausgleich einer Benachteiligung. Nun hatte ich aber vorgetragen, dass sie nicht in der Lage sind, Statistiken zu verstehen, und dass im Osten Frauen mehr als Männer verdienen. Und plötzlich verschwindet das ganze Motiv des Ausgleichs von geringerem Lohn. Es steht als Bedingung nicht mehr drin, dass Frauen irgendwie benachteiligt sein müssten, um sie bevorzugen zu können. Wenn man das jetzt genau liest, ist das einfach eine PR-Aktion, die im Belieben jedes Unternehmens stehe. Die BVG habe versucht, mehr Kunden zu gewinnen, und das genüge schon, um Frauen billigere Tickets zu verkaufen als Männern. Man tut nicht mal mehr so, als wären Frauen benachteiligte Opfer, deren Nachteile man ausgleichen müsse. Kaum verdienen sie mehr, ist der ganze Diskriminierungsschutz für die Katz' und einfach weg, und ist es plötzlich zulässig, geschlechtsbezogene Preise zu machen, weil es nur noch um die Frage geht, ob es "verwerflich" ist und oder nicht und ob man es den anderen noch gestattet, sich daran zu stören. Eben noch waren Frauen die gequälten Wesen, denen man milde Preise machen musste, damit sie nicht meilenweit zu Fuß laufen müssen, aber Männer ... nein, also Männer könnten kein Interesse daran haben, auch günstigere Tickets zu bekommen. Bewertung Das war wieder mal so eine typisch feministisch-linke Testaktion, die ausloten sollte, wie groß der Widerstand ist. Machen die ja häufig so. Gibt es keinen Widerstand, dann macht man das künftig immer so. Gibt es Widerstand, dann heißt es, was regt Ihr Euch auf, das war doch nur eine einmalige Aktion. Oder Satire. Satire darf alles. Hier kam wohl noch der Versuch dazu, mittels manipulierter Rechtsprechung - ich weiß es nicht mit Sicherheit, aber ich vermute stark, dass diese andere Vorausläuferklage eine Art False-Flag-Aktion war, um eine möglichst schlecht gemachte und schnell abzulehnende Klage zu liefern - um nach dem typischen linken Vorgehensschema der "strategischen Prozessführung" Präzedenzfälle schafft, von denen man dann weiß, dass die als kurze Schlagwortsätze in die Rechtsliteratur gehen und alle anderen Gerichte davon einfach so abschreiben ohne groß nachzudenken. Was hier gelaufen ist, was ich vorgetragen habe, wo die Fehler sind - all das sieht man dann nicht mehr. Man sieht nur zwei Urteile, und in der Presse wird stehen, dass auch eine zweite Kammer die zweite Klage abgewiesen hat. Obwohl das ganze Ding von vorne bis hinten fake, faul und Schrott ist, steht das dann als Rechtsprechung in der Literatur, und Juristen schreiben wirklich jeden Schwachsinn voneinander ab. Ich habe das schon so oft erlebt, wie da irgendein Blödsinn nach dem Schema "stille Post" entsteht, oder die Rechtsmeinung genau das Gegenteil der Urteilsbegründung ist, weil die Leute nicht die Urteile und Begründungen lesen, sondern das in den Kommentaren auf einen halben Satz eingedampft wird und die Juristen dann nur noch aus dem Kommentaren abschreiben. Der nächste liest dann, dass es schon zwei Urteile gibt, die Frauenfahrscheine für zulässig halten. Und dann entsteht daraus eine Lawine und daraus die herrschende Meinung. Und ich habe den sehr starken Eindruck, dass das der eigentliche Grund für dieses Frauenticket war. Denn, wie oben gezeigt, sind Frauen in Berlin ja höher und nicht niedriger bezahlt, und eigentlich bringt es den Frauen auch nichts. Aber hier hat man halt die nötige korrupte Richterschaft. Vor Jahren sagte mir mal ein Berliner Politiker mit Kontakten zum Richterwahlausschuss, dass Richter in Berlin schon lange nicht mehr nach Befähigung, sondern nur noch nach linker Gesinnung ausgesucht werden. Es geht nicht mehr darum, Recht zu sprechen. Es geht darum, Marxismus zu sprechen, als Rechtsprechung, als "für Recht erkannt" auszugeben. Die Gesellschaft auf links zu ziehen. Künftig wird es jede Menge PR-Aktionen mit Frauenpreisen geben. E-Autos. Handys. Und so weiter. Weil die ja alle neue Kunden gewinnen wollen. Die nächste Station sind dann Rassentarife. Unterschiedliche Ticketpreise nach Hautfarbe. Und Herkunft. Und Religion. Weiße Männer zahlen natürlich den vollen Preis, alle anderen bekommen Rabatte. Und wisst Ihr, wie sie das alles dann nennen? Sie nennen es "Gerechtigkeit". Und sie nennen es die "Befähigung zum Richteramt". | ||||||||||||||||||||
– Hadmut Danisch[67] |
Eingeschränkter Horizont
Zitat: | «In der Justiz wirken viele Menschen mit "eingeschränktem Horizont". Wenn die ihre Einschränkungen zusammenlegen, haben sie keine Sicht mehr auf die Realität.
Merke: |
Abschreckung durch das Strafsystem
Zitat: | «Bekannt ist, dass hier in Berlin schon manche ihr Geschäft aufgeben mussten, weil sie durch die hohe Zahl an Ladendiebstählen - wenn man Zeitungsartikeln glauben darf, sind es mitunter keine Ladendiebstähle mehr, sondern ganze Banden, die einfach einfallen und plündern, einfach reinkommen und fast alles mitnehmen - ruiniert sind. Die Menschenwürde dieser Ladenbesitzer wurde von der Justiz meines Wissens noch nie thematisiert.
Und dass Bestrafungen hier sehr selten sind, ist auch bekannt. Wir haben weder quantitativ ausreichend Strafkapazität - die Berliner Gefängnisse sind randvoll, deshalb gibt es nur noch selten und nur wenige Gefängnisstrafen, weil kein Platz mehr ist - noch qualitativ wirksame Strafen. Manche Migranten haben ja selbst schon warnend darauf hingewiesen, dass wir keine Abschreckung haben, weil das schlimmste, was wir an Strafen haben, unsere Gefängnisse, mit den Maßstäben aus diesen Ländern als Wellness-Urlaub zählt. Ich hatte das ja neulich schon berichtet, dass mir ein Taxifahrer in Kapstadt erläuterte, dass die Leute dort schon allein deshalb kriminell werden, schwere Straftaten begehen und sich absichtlich schappen lassen, weil man in den auf politisch korrekt getrimmten Gefängnissen dort inzwischen viel besser und luxuriöser lebt als in den Townships, dass man da all das bekommt, wovon die in den Townships nur träumen könnnen (Wasser, beheizt, trocken, eigenes Bett, frische Bettwäsche, Toilette, drei Mahlzeiten am Tag, Strom, Fernseher, medizinische Versorgung). Wir haben in der Tat das Problem, dass unsere Rechtssystem und unser Staat auf einer Abschreckung durch ein Strafsystem beruht, das
Das alles wird hier wirkungslos. Und Verschärfungen sind grundgesetzrechtlich, wirtschaftlich und politisch nicht durchsetzbar, wohl nicht möglich. Im Ergebnis haben wir einen Staat, der sich durch seine eigenen Regeln am Selbsterhalt hindert, denn ohne wirksames Strafsystem fällt alles zusammen. Der Staat beansprucht ein Gewaltmonopol[wp], das er selbst nicht mehr wahrnimmt - oder nur noch zur Unterdrückung von Meinungen und Eintreiben von Steuern. Nun halte ich Gewalt - und ebenso den Aufruf dazu - generell für verwerflich, und stimme grundsätzlich damit überein, dass man das bestrafen sollte. Unsere moderne Gesellschaft beruht darauf, dass Gewalt hier keinen Raum hat. Anders geht's nicht. Für sehr kritisch halte ich das aber dann, wenn der Staat selbst keine Alternative mehr bietet. Ich halte es für systematisch problematisch, wenn man eine Meinung als strafbar einstuft und verbietet, es aber keinen offiziellen Standpunkt des Staates mehr gibt, wie mit der Situation umzugehen ist, wenn es nur noch auf "Maul halten und gehorchen" hinausläuft. Bisher ist nicht zu sehen, wie der Staat mit der Problemstellung umgeht, oder sie auch nur auf dem aktuellen Niveau zu halten versucht. Einbrüche, Taschendiebstähle, Raubüberfälle, Drogenhandel werden in Berlin eigentlich nicht mehr verfolgt, sofern sie nicht gerade außergewöhnlich sind oder Führungsebenen der organisierten Kriminalität betreffen. Und damit der Staat, der mit seinem Facebook-Strafrecht vorgibt, Gewalt bekämpfen zu wollen, im Ergebnis die Gewalt noch fördert. Im Kleinen wird selbst eine verbale Entgleisung als Gewalt verfolgt, aber im Großen wird Gewalt nicht mehr verfolgt, als politisch korrekt ausgegeben. Meine Prognose ist, dass das nicht mehr lange durchzuhalten ist. Wenn die Gewalt hier weiter ansteigt - entweder über die latente Straßengewalt wie in Berlin, oder über Anschläge auf Kinder wie gerade in Manchester - dann kann das ganz plötzlich platzen. Und dann schäumt das gewaltig über.»[69] |
Erfahrungen mit der Justiz
- Terrorjustiz - Beispielsweise das Ehescheidungsrecht als Instrument des inneren Imperialismus - Helsingør 1996, Wilfried Münkel (78 Seiten) (Sorgerecht, Familienrecht allgemein, Zwangspsychiatrisierung als Druckmittel der Justiz erlebt)
- Horst Arnold (Falschbeschuldigung, Zwangspsychiatrisierung wegen "Uneinsichtigkeit")
- Rainer Hoffmann (Irreführende Werbung, Solarindustrie, Zwangspsychiatrisierung durch Flucht entkommen)
- Gustl Mollath (Rosenkrieg, Strafanzeige wegen illegaler Geldgeschäfte, Zwangspsychiatrisierung seit 2004)
- Jörg Kachelmann (Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung, Fünf Monate Freiheitsentzug als Druckmittel der Mannheimer Justiz)
- Detlef Bräunig (Unterhalt, Deutschlandflucht, hat Kindesentführung durch das deutsche Jugendamt in Thailand erlebt)
- Ralf Witte (Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung, unschuldig verurteilt zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft)
Juristen beim Arbeiten zuzusehen ist gruselig.
Was mir in den letzten 20 Jahren und einigen Gerichtsstreitigkeiten immer wieder auffiel: Die reden zwar immer von Rechtsfindung, das ist aber leeres Gerede. Tatsächlich machen sie, was sie gerade wollen, und betreiben dann Begründungsfindung. Das liegt schon in der Natur der Reihenfolge: Sie entscheiden ad hoc und brauchen dann Monate, um eine Begründung zu finden. Und nicht selten habe ich es erlebt, dass sie schon vorher entscheiden. Dass sie nicht abwarten, was in der Verhandlung passiert, sondern sie so lenken, dass das herauskommt, was sie brauchen. Ich habe das ja in meinem Promotionsfall schon oft beschrieben: Die Gutachten waren alle gefälscht und faul, das Gericht hatte die Korrespondenz zurückgehalten und genau gewusst, dass die Gutachten nicht stimmen konnten, weil die Gutachter das, was sie begutachten sollten, nie erhalten hatten. Das Gericht hatte es nie geschickt. Dann wollte der Vorsitzende einem dieser Gefälligkeitsgutachter 3000 Euro Vergütung dafür zuschustern, obwohl er genau wusste, dass der das nie gemacht haben kann. Der wollte noch nicht mal faul abrechnen, aber der Richter hat ihn noch drauf gebracht – obwohl die Abrechnungsfrist schon abgelaufen war. Dann habe ich den Richter dabei erwischt, dass er das Verhandlungsprotokoll gefälscht hat: Der hat die Tonbandaufnahmen und Sachverständigenaussagen nach der Verhandlung heimlich nochmal selbst neu aufgesprochen und die Bänder ausgetauscht. Die Urkundsbeamte hat sich dann geweigert, die Richtigkeit der Übertragung zu beurkunden, weil sie natürlich gemerkt hat, dass der Sachverständige, der eigentlich einen holländischen Akzent hatte, plötzlich wie der Richter klang. Und solche Sauereien mehr. Ich war vor einigen Jahren auch mal als Zeuge geladen. Um mich dann in der mündlichen Verhandlung mit dem Richter in die Wolle zu kriegen, weil der als meine Aussage das Gegenteil von dem protokollierte, was ich gesagt habe, und mir Aussagen in den Mund legte, die ich nicht gemacht habe. Hat ihm halt nicht in den Kram gepasst, was ich gesagt habe. Sowas ist kritisch, weil so ein Protokoll dann als Beweis gilt, und man noch wegen Falschaussage drankommen kann, obwohl man das nie gesagt hat. Dabei herrscht in deutschen Gerichtsverfahren der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Nichts und niemand hätte ihn davon abgehalten in sein Urteil zu schreiben, dass er dem Zeugen Danisch nicht glaubt. Und dann hätte die Berufung da vielleicht was anders gesehen. Außerdem hätte er dann keine Beweise für sein Wunschurteil gehabt. Also hat er mir Aussagen unterstellt, die ich nicht gemacht habe. Wurde dann ziemlich laut. Also zwischen dem Vorsitzenden und mir. Die Beisitzer haben daneben gesessen und das Maul gehalten. Deshalb nennt man sie auch Beischläfer. Ich weiß von einem Fall, in dem ein Richter an einem Landgericht sagte, dass er das Verbraucherkreditgesetz nicht anwenden werde. Weil es das während seines Jurastudiums noch nicht gab. Hatte keinen Bock, sich neue Gesetze mal durchzulesen. Was in seinem Studium nicht drankam, das gibt es für ihn nicht. Für ihn gilt bis zur Pension der Gesetzesstand zum Ende seines Studiums. Ich habe von einem Fall erfahren, in dem eine Richterin in einem Scheidungsprozess einen Mann um mehrere hunderttausend Euro prellte (zugunsten der Frau, na ratet mal, wie's kam), weil sie eine komplette, voll gebrauchsfähige Gewerbeeinrichtung in bestem Zustand mit einem Wert von 0 Euro bewertete. Mit der Begründung, dass das Zeug steuerlich bereits abgesetzt sei und deshalb auch mit 0 Euro in den Büchern stünde, mithin also wertlos sein müsse und es keinen Wertgewinn oder -verlust darstellte, wenn das Zeug alles die Frau bekommt. Ich kenne einen anderen Fall, in dem hat ein Landgericht einen von einer Bank gefälschten und mit einem Minderjährigen unwirksam abgeschlossenen Knebelkreditvertrag bestätigt, weil sie meinten, da reicht die Grundschuld als Darlehenssicherheit, damit sich die Bank bedienen kann, es käme gar nicht darauf an, ob der Vertrag gültig ist. Das läge am Abstraktionsprinzip, das der Laie nicht verstünde, deshalb müsst's auch nicht logisch sein. Verstanden hatten sie es nicht, null, gar nicht, aber waren in ihrem Irrglauben, damit anderen überlegen zu sein, völlig taub. Das Oberlandesgericht hat das Urteil dann aufgehoben und bestätigt, dass die Richter da nur Bockmist verzapft und juristisch gar nichts verstanden haben. Brauchte aber ein Jahr dafür. Dann kam der Bundesgerichtshof und hob die Berufung auf, setzte das erste Urteil wieder in Kraft, weil sie unterstellten, dass die Richter des Oberlandesgerichts zu doof wären, das nicht haben verstehen können, gleichzeitig aber unterstellten, dass der Minderjährige das gleich nach dem 18. Geburtstag innerhalt von zwei Wochen hätte verstehen müssen – ohne den Vertrag je gesehen zu haben, also auch Hellseher sein müsste. Also ein 18-Jähriger, der die Akten nicht mal gesehen hat, sofort mehr verstanden haben muss, als ein Oberlandesgericht nach einem Jahr und mit allen Akten verstanden haben kann. Dabei berief sich der BGH auf ein Urteil des Reichsgerichtes, dass sich wiederum auf einen BGB-Paragraphen stützte, den es nicht mehr gibt. Der BGH war aber schon damit überfordert, den Stand des BGB zum fraglichen Zeitpunkt zu bestimmen. Die haben nicht mal gemerkt, dass es den Paragraphen, auf den sie sich da stützten, zu dem Zeitpunkt nicht mehr gab. BGH zu doof, Gesetzeslage zum Vertragszeitpunkt festzustellen. Aber am Reichsgericht festhalten. Und dergleichen mehr, ich hab ja über das Bundesverfassungsgericht schon so viel geschrieben. Vorratsdatenspeicherung nicht kapiert, völlig wirkungslos geurteilt, reine Show-Veranstaltung, aber der Papier zieht heute noch durch die Veranstaltungen und erzählt, wie gut er sich dafür findet. Und so geht das immer fort. Fragt wen Ihr wollt, Ihr werdet verblüffend oft solche Fälle hören. Was mir da immer auffällt, ist diese enorme Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung. Es ist mir schon so oft, so unzählig viele Male aufgefallen, dass Juristen immer überzeugt sind, alles und alles besser als alle anderen beurteilen zu können, das faktisch aber nicht können, weil sie oft nichts außer Recht können, und selbst das häufig nur lausig. Zwei Juristen, drei Meinungen ist noch unverschämt untertrieben. Ich habe mal drei Jahre in einer Rechtsabteilung gearbeitet, mitten in einem Rudel Juristen. Ich dachte erst, das wäre aber übel, wie die mich mobben. Ständig so ein unverschämter, unkollegialer, fieser Tonfall. Bis ich mal dahinter gekommen bin, dass die mich keineswegs mobben, sondern ungewöhnlich gut behandeln, weil sie mich nicht einschätzen konnten, ich auch als Informatiker und Nichtjurist ein paar Sachen besser wusste, und die ziemlichen Respekt vor mir hatten. Ich hatte die mal darauf hingewiesen, dass sie Backups von ihren Rechnern machen sollen, weil Festplatten kaputt gehen können, worauf sie mich erst auslachten. Passiert nur, wenn man mit dem Rechner nicht richtig umgehen kann und so. Dann gingen zweimal Festplatten kaputt, natürlich ohne Backup, in einem Fall zwei Jahre Juristenarbeit futsch. Seither galt ich da als Gottheit mit hellseherischen Fähigkeiten, und der Tonfall, den ich nach IT- und Nerd-Maßstäben für Mobbing hielt, war in Wirklichkeit ein besonders guter und respektvoller - im Vergleich zum Umgang untereinander. Da haben die nämlich keine Gelegenheit ausgelassen, sie gegenseitig eine reinzuhauen und sich runterzumachen. Informatiker kooperieren. Juristen konkurrieren. Natürlich habe ich mich auch mit einigen etwas angefreundet und direkter geredet. Das Selbstverständnis des Juristen ist, ein Mietmaul zu sein (wurde mir so gesagt). Sie vertreten jede Meinung, wenn sie dafür bezahlt werden. Das ist keine Unterstellung von mir, das ist ihr selbst angestrebtes Ideal. Die Kunst besteht darin, jede noch so aussichtslose und bekloppte Position so zu verteidigen, als wäre es die einzig richtige. Rhetorik. Rechtsverdreherei. Gesetze genau im Gegenteil dessen auszulegen, was drin steht. Es geht vor allem um Rhetorik[wp], Rabulistik[wp], Dialektik[wp], und dann kommt lange, lange nichts. Fatal daran ist, dass das eben nicht nur bei Anwälten so ist, wo man das ja noch als nützliche Tugend und Auftragserfüllung ansehen kann, sondern auch bei Richtern. Denn Richter sind nicht etwa die unabhängige Instanz, als die sie sich ausgeben, sondern sind, wie die beteiligten Anwälte, nur Vertreter eines Interessenträgers. Und zwar ihrer eigenen Interessen, Karriere und Politik, und die ihres Dienstherrn, der über ihre Karriere entscheidet. Das ist eine große Korruptionssuppe[wp], und wer nicht mitspielt, ist beruflich auf dem Abstellgleis. Der Jurist ist in seinem Selbstverständnis ein Mietmaul. Er vertritt jede Meinung, wenn er dafür bezahlt wird. Das ist keine Unterstellung, sondern das ist sein selbst angestrebtes Ideal. [...] Es geht vor allem um Rhetorik[wp], Rabulistik[wp], Dialektik[wp], und dann kommt lange, lange nichts. |
– Als die Richter jammern lernten[70] |
Eine billige Entschuldigung
Angesichts der kaum noch zu leugnenden, hierzulande herrschenden Missstände im Bereich der Rechtsprechung wird von Richtern gerne das Schlagwort einer
bemüht. Diese Erklärung ist nach Ansicht von Justizkritikern jedoch abwegig.
Literatur
- Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten., Westend 2014, ISBN 3-86489-066-7[71][72]
Einzelnachweise
- ↑ Keine Volksverhetzung: Deutsche dürfen "Köterrasse" genannt werden, Junge Freiheit am 27. Februar 2017
- ↑ Rechtsprechung: Rechtsprechung im engeren Sinn[wp]
- ↑ Vergleiche auch: "Der rechtsschöpferisch tätige Richter", in DFuiZ: Die Fiktion von der Gewaltenteilung
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Rainer am 22. März 2012 - 20:09 Uhr, WGvdL-Forum (Archiv 2): Rainer am 11. Dezember 2011 - 00:42 Uhr
- ↑ "Die Justiz ist ein reines Machtsystem. Regeln werden beliebig beachtet, umgedeutet oder missachtet.", in WGvdL-Forum (Archiv 2): Es gibt keine Fehlurteile, alles Absicht, Rainer am 30. März 2012 - 13:19 Uhr
- ↑ "Du kannst die Justiz nicht mit den Mitteln der Justiz bekämpfen. Die Regeln werden immer so umgedeutet, dass du nicht weiterkommst. Das ist ein reines Machtsystem.", in WGvdL-Forum: Für den Weg gibt es keine Lösungen, Rainer am 11. Februar 2013 - 19:16 Uhr
- ↑ Einen Einblick in den Schein vom Rechtsstaat gibt der Artikel: Das Hamsterrad der Strafanzeige wegen Justizverbrechen, 27. Juni 2011
- ↑ Harald Martenstein: Martenstein: "Die Männer sind alle Verbrecher" (Harald Martenstein über seine Rolle als Anwalt des eigenen Geschlechts), Die Zeit am 13. August 2011
- ↑ Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht, München 2003, S. 229ff.
- ↑ vgl. Zitat Ulrich Vultejus, Richter a.D.
- ↑ "Zeitschrift für Rechtspflege", Ausgabe 3/08 vom 11. April 2008; Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt., Hamburger Abendblatt am 3. September 2004; Sexistinnen-Pranger: Ulrich Vultejus
- ↑ WGvdL-Forum: Narrenfreiheit für Frauen, Rainer am 17. Februar 2013 - 11:32 Uhr
- ↑ Leutnant Dino kommentiert: Richterin Merk am Amtsbericht Freiburg im Breisgau, 2. Januar 2011;
Beschluss vom 25.4.2000 in Sachen Thomas Alteck gegen Ute Alteck - ↑ TrennungsFAQ-Forum: Petrus am 6. Dezember 2011 - 13:19 Uhr
- ↑ 15,0 15,1 Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie (Teil 3), 14. Dezember 2012
- ↑ Andrea Combé
- ↑ Streit ums Sorgerecht: Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet, Kölner Express am 26. März 2012;
Weiberplage-Forum: Falschanschuldigende Mutter überführt - doch Klage des Geschädigten abgewiesen![webarchiv] am 27. März 2012;
Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet - Streit ums Sorgerecht, JugendamtWatch am 28. März 2012 - ↑ Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath/Hypovereinsbank - Report Mainz[wp] (ARD) (13. November 2012, 21.45 Uhr) (Länge: 15:39 Min.)
- ↑ Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußert sich am 09.11.2012 gegenüber REPORT MAINZ zum "Fall Mollath", Sendung vom 13. November 2012, 21.45 Uhr
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: "Das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht", P am 2. Juni 2009 - 12:27 Uhr
- ↑ Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie (Teil 4), 21. Dezember 2012
- ↑ Mutter ließ Baby in Pappkarton erfrieren, Focus am 26. Februar 2007
- ↑ Mutter vor Gericht in Düsseldorf: Polin entführte eigenen Sohn, Süddeutsche Zeitung am 10. Januar 2012
- ↑ Mann entführte vier Kinder nach Ägypten: Vater muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis, Süddeutsche Zeitung am 9. Februar 2012
- ↑ Kindesentführung: Vater räumt Vorwürfe ein, NDR am 24. Januar 2012
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Der Fall Axel H., K22 am 14. Februar 2012 - 18:52 Uhr
- ↑ FemokratieBlog: Kindesentziehender Vater soll ein christlicher Fundamentalist sein?, Christine am 28. Januar 2012
- ↑ Zeltmacher-Nachrichten: Stellungnahme Axel Hüls zur "Entführung" seiner Kinder, 17. Januar 2012; Brief von Axel Hüls an die Zeltmacher-Nachrichten[ext] (4); Handgeschriebene Kopie des Briefes[ext] (7)
- ↑ The Teen Rape Double Standard, The Daily Beast am 19. März 2009
- ↑ Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Schlimmer als Harakiri, Spiegel Online am 13. September 2004
- ↑ Tote Babys sind kein Beweis, Tagesspiegel am 21. November 2005 (Wie ist es hier ausgegangen? Artikel nicht aktuell)
- ↑ Vergewaltigung: Mord an der Seele, Spiegel am 3. August 1981
- ↑ Die Rache der Marianne Bachmeier, Die großen Kriminalfälle[wp] (ARD) am 17. April 2006
- ↑ Monika Köpcke: Rache im Gerichtssaal. Vor 25 Jahren erschoss Marianne Bachmeier den Mörder ihrer Tochter, Deutschlandradio am 6. März 2006
- ↑ Ralf Bönt: Gleichberechtigung: Mutter Macht. Das Verhältnis des Vaters zum Kind ist nie gut entwickelt worden., Die Zeit am 23. März 2012
- ↑ Götz Wiedenroth: Illegaler Grenzübertritt? Massenhafter Ladendiebstahl? Gewaltdelikte? Bloß nicht geltendes Recht durchsetzen. Sind ja "Flüchtlinge"!, Vorbörse vom 11. September 2015
- ↑ WGvdL-Forum: Die Realität in der deutschen Gesellschaft und auf deutschen Straßen, Mordor am 26. Januar 2019 - 09:47 Uhr
- ↑ Peter Strawanza: Ware Kind, S. 35
- ↑ Georg Büchner[wp]: Der Hessische Landbote, im Juli 1834
- ↑ Enno Winkler: Deutsche Väter im Exil: Offener Brief, 1. März 1995
- ↑ Gerald Seibold: Hans Kelsen und der Rechtspositivismus, 2008, S. 32
- ↑ WGvdL-Forum: Gerechtigkeit kann man vom Rechtsstaat nicht erwarten. Willkürurteile sind die Regel!, Kalle Wirsch am 6. August 2013 - 14:24 Uhr
- ↑ 43,0 43,1 Das Hamsterrad der Strafanzeige wegen Justizverbrechen, 27. Juni 2011
- ↑ Peter Strawanza: Ware Kind, S. 58, 65
- ↑ 45,0 45,1 FemokratieBlog: Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage, 14. September 2011
- ↑ WGvdL: Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz, 14. September 2011
- ↑ Rudolf Sponsel: Beweisidealistisches Rechtssystem, IP-GIPT am 16. September 2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 27. August 2007
- ↑ Rudolf Sponsel: Exkurs: Der Fehlerfall in der schließenden Statistik, IP-GIPT am 16. September 2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 27. August 2007
- ↑ Wie es dem Feminismus gelang die Familienbindung zu zerstören, Luisman's Blog am 19. Januar 2016
- ↑ Erin Pizzey: How feminism succeeded in destroying family relationships, A Voice for Men am 8. Januar 2016
- ↑ Das Wesen der Justiz, 6. Juli 2011
- ↑ WGvdL-Forum: Das Wesen der Justiz, Rainer am 16. Juli 2015 - 03:21 Uhr
- ↑ WGvdL-Forum: Das Wesen der Justiz, Erkenner am 16. Juli 2015 - 11:19 Uhr
- ↑ WGvdL-Forum: Mich wundert ..., Leutnant Dino am 16. Juli 2015 - 14:16 Uhr
- ↑ WGvdL-Forum: Das Wesen der Justiz, marhau am 16. Juli 2015 - 19:10 Uhr
- ↑ Begründung der Rechtsbeschwerde vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 12. September 2018
- ↑ Am 15. März in Rendsburg: Klima-Demo - Organisatoren wollen 1000 Schüler aus dem Unterricht holen, Schleswig-Holsteinsche Landeszeitung am 7. März 2019 (Die dritte "Fridays for Future"-Demo in Rendsburg soll zum Massenspektakel werden - mit Musik und Schilderwettbewerb.)
- ↑ Islamische Justizposse: Scharia-Richter verdonnern "im Prinzip" Konfessionslose zum Moscheebesuch, JournalistenWatch am 10. April 2019
- ↑ Oberlandesgericht: Moscheebesuch verweigert - Eltern verurteilt, Junge Freiheit am 10. April 2019 (Die zuständige Richterin am Amtsgericht ist Melanie Bukh.)
- ↑ WGvdL-Forum: Eltern wegen Moscheebesuchverweigerung des Sohnes verknackt <-> Fridaysforfuture-Schulschwänzer feiern weiter ab!, Don Camillo am 10. April 2019 - 23:37 Uhr
- ↑ Esmiralda Sturm: Schüler verweigert Moscheebesuch. Müssen die Eltern jetzt 300 Euro Strafe zahlen?, Compact-Magazin am 27. Oktober 2016
- ↑ Richterin: Zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt - Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt, Katholisches am 25. November 2020 (Anreißer: Das Gericht hat entschieden: Der umstrittene Pastor Olaf Latzel wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Er habe durch seine Aussagen zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt, hieß es. Das Strafmaß blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.)
Bremer Pastor wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt, Yahoo-Nachrichten am 25. November 2020 - ↑ Hadmut Danisch: Der Kardinalfehler der Schwulen, Ansichten eines Informatikers am 24. Oktober 2020
- ↑ Hadmut Danisch: Pastor wegen Volksverhetzung verurteilt, Ansichten eines Informatikers am 25. November 2020
- ↑ 65,0 65,1 65,2 Urteil AG Berlin - 15 C 278/20[ext] am 14. Mai 2021
- ↑ Thomas Fülling: Aktion am "Equal Pay Day": BVG verkaufte mehr als 3500 "Frauentickets", Berliner Morgenpost am 19. März 2019
- ↑ Hadmut Danisch: Das Amtsgericht Berlin, der Frauenfahrschein, der Gender Pay Gap, der Rechtsstaat und der Wahnsinn, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2021 (Aktenzeichen 15 C 278/20)
- ↑ WGvdL-Forum: Die Justiz ist dümmer als die Polizei erlaubt!, Rainer am 24. August 2015 - 14:05 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Meinungsfreiheit und Strafrecht, Ansichten eines Informatikers 27. Mai 2017
- ↑ Hadmut Danisch: Recht im Sinkflug: Als die Richter jammern lernten, Ansichten eines Informatikers am 25. Mai 2016
- ↑ "Hinter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verbirgt sich allzu oft eine Arroganz eigener Art, die Unabhängigkeit mit Intransparenz verwechselt. So glauben manche Richter und Anwälte, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig. Gegen diese Zustände erhebt Norbert Blüm Einspruch!": Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten", Berliner Wirtschaftsgespräche am 10. November 2014
- ↑ Im Dialog: Alfred Schier mit Norbert Blüm - Im Dialog (Phoenix) (7. Februar 2015) (Länge: 34:57 Min.) (Über Gustl Mollath, Gill, ab 7:25 Min.: Die Familiengerichte in Verbund mit dem Staat zerstören Ehe und Familien., ab 17:30 Min.: Die CDU hat bei der Demontage von Ehe und Familie leider Schmiere gestanden. - Die CDU trägt die Hauptverantwortung an der Entkernung von Ehe und Familie.)
Querverweise
- Falschbeschuldigung
- Gefängnis
- Urteilssprechung bei Vergewaltigung
- Strukturelle Gewalt
- Parallelgesellschaft
- Justizversagen
- Justiz (Zitate)
Netzverweise
- DFuiZ: Die amputierte Justiz
- Terrorjustiz - Beispielsweise das Ehescheidungsrecht als Instrument des inneren Imperialismus[ext] - Wilfried Münkel, Helsingør 1996 (77 Seiten)
- Hadmut Danisch - Ansichten eines Informatikers
- Justizkollaps, 10. April 2019 (Berliner Zustände)
- Die Justiz hat sich zu einem Paradies für Frauen entwickelt, 19. Februar 2018
- Die Entnazifizierung ist komplett gescheitert, 18. Oktober 2016
- Post Collapse Justiz - Recht und Gesetz ohne den Staat, Post Collapse am 17. August 2015
- WGvdL-Forum: Rainer am 17. August 2015 - 08:39 Uhr
- Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie und Korruption - Claudia Grether (3. August 2012) (Länge: 42:13 Min.)
- Hochgeladen von Korruptionsfeinde Udo Pohlmann[ext] unter dem seltsamen Titel "Die CDU ist die schlimmste Partei Deutschlands Herr Armin Laschet (CDU)", ursprünglich mit Datum 19. Oktober 2011
- WGvdL-Forum (Archiv 2): Referatsleiter 408 am 2. September 2012 - 09:15 Uhr
- WGvdL-Forum (Archiv 2): Häufige Gedankenfehler bezüglich Frauen und Strafrecht
- WGvdL-Forum (Archiv 2): Beschäftigung der Staatsmacht
- "Gewerbeamt - Ich eröffne ein Gericht in der BRD GmbH", Teil 1, 2, 3, 4 - Geri Weber
- Entmündigung durch Richterwillkür im Rechtsstaat - Report München[wp] (ARD) (Bernd Schnathorst, Karin Kelly)
- FemokratieBlog: Drohende Entmündigung durch Richterwillkür, 3. März 2012
- Klaus Lüderssen: Im Zweifel gegen den Täter?, F.A.Z. am 16. Juni 2011 (Opferstatus, Opferbewegung. Im hohen Mittelalter entstehen Herrschaftsformen, die den Anspruch erheben, schwere Rechtsverletzungen nicht mehr dem Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigtem zu überlassen, sondern obrigkeitlich zu ahnden.)
- Justitia - Die Blinde mit der Binde[ext] - Alexander P. Pöhl, 2002 (188 Seiten), ISBN 3-8311-3907-5 (HTML)
- Logik für Juristen[ext] (3 Seiten)
- Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger (5 Seiten)
- Dietmar Hipp: Justizreform: Dann kippt das System, Spiegel am 29. Mai 2006 (Warum die Justizreform eben doch nicht kommen wird.)
- Albert Harald Kaltenecker: Die Brandstifter. Wie uns Politik und Parteien wirklich regieren. SüdWestBuch-Verlag 2012, ISBN 3-938719-41-9 ("Roben, Chaos und Parteilichkeit - Krebsgeschwür Justiz", S. 160-190)
- RA Dominik Storr: Die Mär von den unabhängigen Richtern (Art. 97 Absatz 1 Grundgesetz)
- Die Methoden der Justiz und die Nöte der Kommunen - Die ökonomischen Hintergründe, Petite Marlen
- Rechtsbeugung
- Justitia