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Volksverhetzung
Deutschland 2017: Man lädt Mörder ins Land ein und die, die das laut aussprechen, werden wegen Volksverhetzung angeklagt. (@AkifPirincci)[1] |
Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet einen Straftatbestand in Deutschland und Österreich, der die öffentliche Aufwieglung zu Gewalt- und Willkürakten gegen anhand bestimmter Merkmale wie Volkstum, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht usw. definierbare Einzelpersonen oder Personengruppen bzw. Bevölkerungsgruppen strafrechtlich definiert.
Viele in der Meinungswirtschaft getätigte Aussagen über Männer erfüllen mit hoher Wahrscheinlichkeit den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Grund, warum es gegen die Urheber solcher Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel dennoch keine Strafprozesse gibt, dürfte darin begründet liegen, dass Männerhass von der Öffentlichkeit als normaler Bestandteil der Alltagskultur akzeptiert wird.[2]
Verwendungsbeispiele
Zitat: | «Heutzutage ist [Anzeige wegen] Volksverhetzung so verbreitetet wie eine Knolle an der Windschutzscheibe. Was früher ein wütender Leserbrief oder ein Gegenkommentar im Internet war, ist jetzt dieses neurotische Volksverhetzungsding des Strafgesetzbuches, von dem jeder Linksfaschist glaubt Gebrauch machen zu können, wenn er grad beim Kacken Schmerzen an der Afterschließmuskulatur hat. Es ist inflationär. Die Absicht ist dabei, den Gegner damit ein für allemal mundtot zu machen.» - Akif Pirinçci[3] |
Zitat: | «Wir sollten uns den Fall Mollath noch aus einem anderen Grunde gut merken: Am Anfang stand das Dogma, dass die Anschuldigung einer Frau immer rechtens ist und keiner Überprüfung bedarf. Dies findet seine Fortsetzung in der stärker werdenden Kampagne der Macht, Gegner der feministischen Staatsdoktrin zu kriminalisieren und aus meiner Sicht wird im Fall Lentze jetzt Neuland betreten mit der Definition des Antifeminismus als Volksverhetzung.» - WGvdL-Forum[4] |
Zitat: | «Was ist denn mit der Dresdner Staatsanwaltschaft, die mich wegen Volksverhetzung verklagen wollte? Kriege von der Warterei schon Spinnweben.» - Akif Pirinçci über Twitter[5][6] |
Zitat: | «Staatsanwaltschaft Dresden, wann kommt denn nun die Scheißklage wegen Volksverhetzung? Seid ihr am Pennen? Hab nicht ewig Zeit.» - Akif Pirinçci über Twitter[7] |
Zitat: | «Man darf gegen keine Gruppe hetzen, ob es um Hautfarbe geht, politische oder nationale Gruppen, mit einer wichtigen Ausnahme: Das sind die Deutschen. Da kann man hetzen bis der Arzt kommt.» - Gerhard Wisnewski[8] |
Volksverhetzungsparagraph
Feministinnen jubeln:
Zitat: | «Frauenhass ist Volksverhetzung!» - Annika Ross[10] |
Gerade das feministische Magazin EMMA ist in Deutschland führend darin, Volksverhetzung in Form von Männerhass zu verbreiten.
T.R.E. Lentze kommentiert den Spruch des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Juni 2020:
Zitat: | «Ursprünglich gegen eine Propaganda gerichtet, die vom Staate ausging, um das Volk zu verführen, dient der Volksverhetzungsparagraph[11] jetzt dem Staat, um das Volk zu deckeln.» - T.R.E. Lentze[12] |
Was als Volksverhetzung gilt und was nicht
Zitat: | «"Darf man also zukünftig alte weiße Frauen mit Terror aus dem Weg schaffen?"[ext], fragt der Stadtmensch. Ausgangspunkt war, dass einer gegen Mirna Funk von 'edition f' wg. Volksverhetzung geklagt hatte. Die nämlich forderte
Keine Volksverhetzung, meinte der OberSA, als hätte er von den Maas-losen Zensurgesetzen noch nie etwas gehört. Warum nicht? Da musste der OberSA ganz tief in die Trickkiste greifen:
Heiligs Blechle! Da ist im Saarland aber einem geschäftsführenden Justizministers bis in die Pfalz hörbar ein großer Stein vom Herzen geplumpst. Bin bloß gespannt, was passiert, wenn einer einfach nur geschlechtsneutrale Terrorgruppen fordert, um "alten weiße Frauen aus dem Weg zu schaffen".»[13] |
Zitat: | «Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger (also Strafrechtsexperte) erklärt, dass und warum die Presse strafbare Volksverhetzung begeht, wenn sie gegen die Sachsen hetzt.[14] Passt exakt auf das Verhalten der Presse, kann man nachlesen.» - Hadmut Danisch[15] |
Aktuelles zur Volksverhetzung.
Relativ still und leise hat die Ampel-Koalition das Strafrecht, genauer gesagt, den § 130 StGB Volksverhetzung, erweitert. Die Legal Times schreibt: Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar
So geändert, dass es kaum einer merkt? Abends? Als Anhängsel einer anderen Gesetzesänderung, die damit nichts zu tun hat? Auf deutsch: Prorussische Äußerungen unter Strafe stellen? Weil man wohl - ob zu Recht oder zu Unrecht will ich mal offen lassen, das kann ich nicht beurteilen - meint, dass die "Rechten" gerade für Putin trommeln? Fangen die jetzt damit an, von der Bundesmeinung abweichendes Meinen unter Strafe zu stellen? Und ich überlege gerade, ob das auch für das Verharmlosen von Stalin[wp] oder Mao[wp][17] gilt. | ||
– Hadmut Danisch[18] |
Strafverfolgung wegen "Volksverhetzung" in Deutschland
Welch einen ungeheuren Aufwand und inquisitorischen Eifer der deutsche Staat bei der Verfolgung von Meinungsverbrechen an den Tag legt, zeigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Forstingenieur Christof Pfaff. Diesem wird Volksverhetzung vorgeworfen, weil er in einer E-Mail vom 21. Juli 2023, die er an mehrere Behörden verschickte und darüber hinaus "an einen nicht überschaubaren Empfängerkreis", unter dem Betreff: "Freiheit statt Zwang", folgendes geschrieben hatte: "Corona-Lügen, Gender-Lügen, Klima-Lügen, Multikulti-Lügen. Die linksgrün antideutschen Altparteien errichten einen Zwangsstaat. Zu Toleranz (Duldsamkeit) abgerichtete Untertanen fügen sich. Freie deutsche Bürger wehren sich. In jedem zivilisierten Land genießen Einheimische Vorrang. Nur der von den linksgrün antideutschen Altparteien (von den Mauermördern bis zur Merkelbande-Union) gewallte antideutsche Gesinnungszwangsstaat zwingt den Einheimischen, also dem deutschen Volk, eine aggressive Ansiedelung von zig Millionen kulturfremden Orientalen und Afrikanern auf. Wie viele bestialische Messermorde braucht es eigentlich noch, um sich von den von ihrem eigenen dämlichen Schuld- und Sühnekult psychisch krank gewordenen Deutschenhass-Altparteien abzuwenden? Mit Abwahl, Gefolgschaftsverweigerung und friedlichem Protest verteidigen wir unser Land, das Recht und die Freiheit unseres Deutschen Volkes und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung."
Das Amtsgericht Ottweiler hatte den Fall im April 2024 zunächst abgewiesen, wogegen die Saarbrücker Staatsanwaltschaft jedoch Beschwerde einlegte. Die Begründung lautete, Pfaff habe die "kulturfremden Orientalen und Afrikaner" in eine Verbindung zu "bestialischen Messermorden" gesetzt und zum Hass gegen diese Gruppen aufgestachelt. Hierunter sei "eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Handlung zu verstehen". Verurteilung blieb zum Glück wegen Behördenschlamperei aus - Kosten trägt der Steuerzahler Pfaff würde diesen Gruppen "bewusst wahrheitswidrig" "Messermorde" unterstellen. Dieses Ansinnen werde durch die Verwendung des Wortes "bestialisch" noch untermauert. Aufgrund der "Streuweite” und dem Umstand, dass es sich lebensnah um Funktionspostfächer handele, auf die eine Vielzahl an Mitarbeitern Zugriff hätten, sei auch die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens gegeben. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit sei hingegen "bereits nicht eröffnet, da die Äußerungen konkrete Tatsachen darstellen ("Messermorde") und auch nicht der Bildung einer entsprechenden Meinung dienen". Zudem sei auch "ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben" - und zwar wegen Pfaffs Kritik an den Parteien, die ebenfalls von dem Begriff der "verfassungsmäßigen Ordnung" erfasst seien. Da Pfaff schon mehrmals heftige Kritik am deutschen Staat und den Parteien geübt hatte, wird er in den Akten der Behörden als "Vielschreiber" bezeichnet. 2023 war bereits geprüft worden, ob er der "Reichsbürger- und Selbstverwalterszene" zuzuordnen sei. Wenn er sich im Haus seiner Eltern aufhielt, ist von "Unterschlupf gewähren" die Rede. Zudem wird er als "politisch motivierter Straftäter - PMK rechts" erfasst, obwohl keine entsprechende Verurteilung vorliegt. Die blieb auch im vorliegenden Fall aus, weil die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Ottweiler nicht fristgerecht einlegte. Der Aufwand und die Kosten, die für die Ermittlungen in solchen Bagatellfällen von Behörden in mehreren Bundesländern durchgeführt worden, ohne eine Verurteilung zu erreichen, dass dieser Staat nicht mehr vornehmlich damit beschäftigt ist, seine Bürger zu schützen, sondern die neue Form der Majestätsbeleidigung zu ahnden. |
– JournalistenWatch[19] |
Volksverhetzung ohne Volk
Zitat: | «Daß man ein Volk verhetzen kann, welches gar nicht existiert, muß man einfach glauben. Rational nachzuvollziehen ist das nämlich nicht. Mit der "Bevölkerungsverhetzung" oder einer "Diemenschenverhetzung" wäre es anders. Aber das sind Begriffe, die ich noch nie gehört habe. Es ist doch eigenartig: Dieselben Politiker und Medienleute, die ständig - anstatt von Volk - von Menschen reden, die schon länger oder noch nicht so lange hier leben; dieselben Leute, die von Bevölkerung und Menschen mit Hintergründen sprechen, verwenden den Begriff Volksverhetzung so, als hätten sie nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, daß man nicht verhetzen kann, was es nicht gibt. Ist es denn nicht so, daß die Verwendung des Begriffs Volksverhetzung die Existenz eines Volkes impliziert? Wer Nein zur Volksverhetzung sagt, bestätigt doch die Existenz eines Volks?» - Max Erdinger[20] |
Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung
Zitat: | «Es ist einige Monate her, da wurde ich verurteilt wegen Volksverhetzung. Ich erreichte sogar noch mehr: Der Straftatbestand der Volksverhetzung wurde erweitert um einen weiteren "Teil der Bevölkerung", der Gegenstand einer Volksverhetzung sein könne. Es ist der sehr große Teil der weiblichen Bevölkerung, welcher bekanntlich über 50 % der Gesamtheit ausmacht. Ich habe also eine biographische Veranlassung, mich mit dem Thema gründlicher zu befassen. Der jetzige Anlaß aber ist die gegenwärtige politisch-pandemische Lage.
Aufs Äußerste reduziert, lautet der Gesetzestext nach § 130 StGB wie folgt:
Auf mich angewandt wurde (2), worin es um die Verbreitung von derartigen Inhalten (hier im Weiberplage-Forum) geht. Gleichlautend ist aber der Vorwurf der Beschimpfung, der böswilligen Verächtlichmachung und der Verleumdung[wp]. Meines Erachtens beruht die Schaffung, ständige Erweiterung und zunehmende Anwendung dieses Paragraphen auf einer historischen Schuld und Schuldverschiebung deutscher Juristen. Bekanntlich wurden ja nach dem Kriegsende die Nazi-Richter fast ausnahmslos wieder in den Dienst gestellt. Der § 130 StGB ist m.E. in der Hauptsache das Ergebnis einer Trauma-Verarbeitung durch Schaffung von Sündenböcken: Nicht der politisch-juristische Komplex, sondern Teile des Volkes selbst sind jetzt Betreiber der Volksverhetzung. Ursprünglich beschränkte sich das Gesetz auf die Abwehr der Wiedererstarkung eines judenfeindlichen Nationalsozialismus. Mit sehr viel guten Willen kann man auch konzedieren, daß anfangs vielleicht wirklich die Gefahr einer neuen Judenverfolgung bestanden hat. Dann aber wurde die Zahl der Opfergruppen immer mehr ausgeweitet, so daß sie heute (wegen mir!) auch einen Bevölkerungsteil umfaßt, der nicht nur die zahlenmäßige Mehrheit stellt, sondern schon aus biologischen Gründen (Grundlegung unserer Fortpflanzung), aber auch aus psychologischen, zuletzt immer mehr auch aus rechtlichen Gründen so unangreifbar und privilegiert ist, wie kein anderer Bevölkerungsteil es jemals sein könnte. Was kommt als Nächstes? Vielleicht die Gesamtheit aller hier Lebenden als Teilmenge?
Davon abgesehen sind es jetzt natürlich nicht mehr die Juden - die sind in gewissem Sinne als Opfergruppe "verbrannt" -, sondern es sind die Ungeimpften, in denen - angeblich - unser Unglück wurzelt. Das Unglück der angeblich "Millionen Toten". Und heute wie damals geht bzw. ging die Volksverhetzung von Politikern aus:
Bemerkenswert, weil neuartig ist die Vulgarität in der Ausdrucksweise der Politiker. Hinzukommen ungezügelte Bestrafungsfantasien, -vorschläge und sogar -maßnahmen:
Offenbar ganz gezielt wird auch der Haß von Geimpften auf Ungeimpfte - also gemäß § 130 StGB auf "Teile der Bevölkerung" - gefördert. Und hierin besteht im Kern die Volksverhetzung. Heute wie damals wurde auch die Wissenschaft instrumentalisiert. In uneingeschränktem Folgenbewußtsein wird die Gesellschaft gespalten. Ja sie wird, anders noch als unter Hitler, geradezu atomisiert, weil von der Spaltung selbst die Familien und die Generationen betroffen sind. Droht uns gar noch etwas der Shoa[wp] Vergleichbares? Wird die Regierung irgendwann zu dem Schluß kommen, daß es besser sei, daß ein Teil der Bevölkerung stürbe, als das ganze Volk (vgl. Johannes 11,47)? Wer meint, daß dies vollkommen unrealistisch sei, der möge bedenken, daß die Shoa auch erst nach mehren Jahren der Naziherrschaft (ab 1941) vollzogen wurde. Wir aber sind erst im zweiten Jahr der politischen Pandemie.» - T.R.E. Lentze[21] |
Gesetzesänderung 2022
Nachdem die Europäische Kommission im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[22] eingeleitet hatte, beschloss der Deutsche Bundestag am 21. Oktober 2022 eine Ergänzung des § 130 StGB StGB.[23][24] § 130 Abs. 5 StGB n.F. stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord[wp], Verbrechen gegen die Menschlichkeit[wp] und Kriegsverbrechen[wp] unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.[25]
Der Beschluss wurde von Rechtswissenschaftlern kritisiert. Elisa Hoven[wp] bedauerte, dass der Tatbestand nicht auf Äußerungen über Verbrechen eingeschränkt wurde, die von einem internationalen Gericht als solche festgestellt wurden. Nun müsse gegebenenfalls ein deutsches Amtsgericht[wp] darüber befinden, ob zum Beispiel eine Aktion der israelischen Armee[wp] in den besetzten Gebieten[wp] ein Kriegsverbrechen sei oder nicht. Üblicherweise falle das in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs[wp] in Den Haag. Die Rechtswissenschaftlerin Paula Rhein-Fischer forderte die deutschen Gerichte auf, die Strafnorm möglichst restriktiv auszulegen, damit die staatliche Gewalt weiterhin öffentlich debattiert werden könne. Noch ist die Verschärfung nicht endgültig beschlossen, da der Bundesrat noch zustimmen muss.[26] |
– WikiPrawda[27] |
WikiMANNia-Kommentar |
Wenn deutsche Amtsgerichte darüber urteilen, was Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofs[wp] in Den Haag ist, dann wird das sicherlich lustig. Wie bekannt, können US-amerikanische Bürger wegen Kriegsverbrechen[wp] nicht vor internationalen Gerichten gestellt und zur Verantwortung gezogen werden.[28] Man ahnt, wohin das führt und welcher Zweck damit verfolgt wird: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Also diejenigen, die Kriegsverbrechen tatsächlich begehen, lässt man laufen, aber den einfachen Bürger will man wegen einer falschen Meinung bestrafen. |
Einzelnachweise
- ↑ Twitter: @IQ_Stimulator - 28. Juli 2017 - 16:38 Uhr
- ↑ Die Lügen der Männerhasser - Christoph Altrogge, 2008 (209 Seiten, Seite 180)
- ↑ Akif Pirinçci: Gib uns unsere Volksverhetzung heute, Der kleine Akif am 13. März 2016
- ↑ WGvdL-Forum: Holger am 12. Juni 2013 - 17:25 Uhr
- ↑ Twitter: @AkifPirincci - 14. Nov. 2015 - 10:48 Uhr
- ↑ Pegida: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Akif Pirinçci (Dresdner Staatsanwälte gehen wegen der KZ-Bemerkung in seiner Pegida-Rede gegen den deutsch-türkischen Autor vor.), Zeit Online am 20. Oktober 2015
- ↑ Twitter: @AkifPirincci - 4. Dez. 2015 - 12:52 Uhr
- ↑ Tabuthema - Rassismus gegen Deutsche - Quer-Denken.TV (28. Mai 2017) (Länge: 2:12-2:37 Min.)
- ↑ Michael Klonovsky: Michael Klonovsky: Irgendwer möchte, dass wir spaltungsirre werden, JournalistenWatch am 16. Juni 2020
- Auszug: Halten wir fest: Es gibt Rassismus, Rassenunruhen, Rassendiskriminierung - aber keine Rassen. Es gibt Volksverhetzung, aber kein Volk. Es gibt Frauenfeindlichkeit, Frauenquoten, aber Geschlecht ist ein Konstrukt.
- Wie steht es dann um Behauptungen wie "Die weiße Rasse ist der Krebs der Menschheitsgeschichte" (Susan Sontag[wp], 1967) oder "Das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte ist die weiße Vorherrschaft" (so die Autorin Alice Hasters[wp] vor ein paar Tagen)? Für wessen Schuld schämen sich die "So sorry"-Knierutscher? Und was wird künftig aus der "kritischen Weißseinsforschung", wenn es gar keine Weißen gibt?
- Irgendwer möchte, dass wir spaltungsirre werden. Es ist ein letztlich sadistischer Wunsch, der aus Machtgelüsten wächst. Wie der sympathische Foltermeister O'Brien aus Orwells "1984" will uns dieser Typus zwingen zu erklären, dass wir fünf Finger sehen, obwohl nur vier gezeigt werden. Aber da steht etwas im Wege, das sich nicht so einfach wegräumen lässt: die Realität.
- ↑ Annika Ross: Frauenhass ist Volksverhetzung!, EMMA am 16. Juni 2020
- Anreißer: Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung: Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen gelten ab sofort als "Volksverhetzung". Das Kölner OLG leitet damit einen Paradigmenwechsel ein.
- ↑ dejure.org: § 130 - Volksverhetzung
- ↑ T.R.E. Lentze: Ausweitung des Tatbestandes Volksverhetzung: Frauenhass ist jetzt strafbar - Männerhass aber (hoffentlich) auch, ef-magazin am 24. Juni 2020
- Anreißer: Kampf der Geschlechter: Warum Frauen nichts falsch und Männer nichts richtig machen können.
- ↑ WGvdL-Forum: Gendersensible Terrorgruppen, adler am 21. Februar 2018 - 16:51 Uhr
- ↑ Frank Hannig: Aufruf "Auch für Journalisten gelten Recht und Gesetz" - Dirk Kohl (29. August 2018) (Länge: 2:30 Min.) (Das, was Jakob Augstein tut, ist Volksverhetzung!)
- ↑ Hadmut Danisch: Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Ansichten eines Informatikers am 31. August 2018
- ↑ Hasso Suliak: Ampel weitet Volksverhetzungsparagrafen aus Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar, Legal Times Online am 21. Oktober 2022
- Der Linken-Politikerin Clara Bünger zufolge ist nach dem aktuellen Wortlaut der Regelungen schon bei einer Billigung des Angriffs Russlands auf die Ukraine - je nach genauen Tatumständen - eine Strafbarkeit nach der neuen Vorschrift gegeben.
- Zu weit geht die Strafvorschrift auch der AfD. Deren Rechtspolitiker Stephan Brandner sagte gegenüber LTO, dass seine Fraktion die Systematik des § 130 StGB grundsätzlich kritisch sehe. "Die Vorschrift ist wegen ihres problematischen Regelungsgehalts äußerst überarbeitungswürdig. Das wird auch in der Wissenschaft so gesehen. Daher halten wir nicht nur das Gesetzgebungsverfahren, was zudem als verschleierndes Omnibusverfahren daherkam, für kritikwürdig, sondern auch das weitere Aufblähen des Paragrafen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie 'gröblich verharmlost'." Die Anwendbarkeit im Kontext des Krieges in der Ukraine ist laut Brandner gegeben, "wenngleich die Unbestimmtheit die Anwendungsmöglichkeiten der Vorschrift weitgehend offenlässt".
- ↑ Oder Stepan Bandera[wp], ein ukrainischer Faschist, der nach dem Zweiten Weltkrieg in die BRD flüchtete und in München Schutz fand.
- ↑ Hadmut Danisch: Die Ampel bohrt leise das Strafrecht auf, Ansichten eines Informatikers am 24. Oktober 2022
- ↑ Saarländer übte legitime Kritik an Zuwanderung: Die nächste irre Strafverfolgung wegen "Volksverhetzung", JournalistenWatch am 1. Dezember 2024
- ↑ Max Erdinger: Volksverhetzung ohne Volk?, JournalistenWatch am 9. Dezember 2017
- ↑ Weiberplage-Forum: Was ist Volksverhetzung? Wehret den Anfängen - einer Wiederholung![webarchiv] , T.R.E. Lentze am 30. November 2021 - 13:48 Uhr
- ↑ ABl. L 328 vom 6. Dezember 2008, S. 55
- ↑ Art. 4 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches. Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, abgerufen am 22. Oktober 2022.
- ↑ Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3708[ext] - BT-Drs. 20/4085 vom 19. Oktober 2022 (S. 11 f., 14 ff.)
- ↑ Hasso Suliak: Ampel weitet Volksverhetzungsparagrafen aus: Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar, Legal Tribune Online am 21. Oktober 2022
- ↑ Christian Rath: Pläne für Gesetzesverschärfung: Kritik an Volksverhetzungsparagraf, taz am 3. November 2022
- ↑ Wikipedia: Volksverhetzung - Absatz "Volksverhetzung"
- ↑ "Da die USA das Rom-Statut[wp] über den Internationalen Strafgerichtshof[wp] nicht ratifiziert haben, können von den USA begangene Kriegsverbrechen[wp] dort nicht angeklagt werden."
- FACT SHEET: United States Policy on the International Criminal Court[archiviert am 29. November 2003] (Dieser Artikel enthält Material des Außenministerium der Vereinigten Staaten.)
- USA: Mitarbeiter des Strafgerichtshofs dürfen nicht einreisen, Spiegel Online am 15. März 2019
- Kriegsverbrechen in Afghanistan: Weltstrafgericht ermittelt nicht gegen USA, Der Tagesspiegel am 12. April 2019
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
Netzverweise
- Beleidigung von Frauen ist Volksverhetzung - Maximilian Pütz (9. Juli 2020) (Länge: 5:42 Min.)
- Entscheidung des OLG Köln: Verunglimpfung von Frauen kann Volksverhetzung sein, Der Spiegel am 15. Juni 2020
- Anreißer: Ein Mann bezeichnete Frauen als "Menschen zweiter Klasse". Richter in Köln urteilten jetzt: Bei einer solchen pauschalen Verunglimpfung greift der Volksverhetzungsparagraph im Strafgesetzbuch.
- Michael Gwosdz aus Hamburg: Alle Männer sind potenzielle Vergewaltiger - Grünen-Politiker wegen Volksverhetzung angezeigt, Focus am 10. Januar 2016
- T.R.E. Lentze:
- Weiberplage-Forum: Warum überhaupt der Vorwurf der Volksverhetzung? Versuch einer Erklärung.[webarchiv] am 27. Oktber 2015
- Von Volksverhetzung zu Geschlechtsverhetzung. Das NS-Erbe im Feminismus., MannPassAuf! am 15. Juli 2012 (Geschichtliche Rückschau)
- Udo Vetter: Volksverhetzung wird alltagstauglich, Law Blog am 16. Oktober 2010