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Selbstjustiz

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Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Befugten gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates[wp] und ist in diesem Rahmen strafbar.

Abgrenzung

Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung[wp] nach den Grundsätzen der Selbsthilfe[wp], der Notwehr[wp] oder zur Abwendung eines Notstandes[wp] gedeckt sind.

Zitate

Zitat: «Jemandem "Menschenverachtung" vorzuwerfen, ist eine willkürliche Moralisierung, um Selbstjustiz zu rechtfertigen. Da wird mit Worthülsen um sich geworfen, um Ideologie und Rechtsbruch[wp] als moralische Überlegenheit auszugeben.»
Zitat: «Das waren noch Zeiten, als Old Shatterhand[wp] gemeinsam mit Winnetou durch den wilden Westen strich. Der nächste Friedens­richter in Bosten war 1000 Meilen weg und so sprach man eben der Einfachheit halber selbst Recht. Doch seitdem die Dampf­lokomotive ihren ersten Siegeszug von Nürnberg nach Fürth fuhr, kam es wie es kommen musste, die deutsche Gerichts­barkeit hielt ihren ordnungs­gemäßen Einzug und mit ihr die Erfindung der Langsamkeit. Hatte ein bekannter Romanheld von Jules Verne[wp] noch 80 Tage um die Welt gebraucht, die deutsche Familien­gerichts­barkeit zeigt jeden Tag, dass es auch wesentlich länger dauern kann, bis ein Vater, dem die Mutter das gemeinsame Kind vorenthält, wenigstens mal einen Anhörungstermin beim Familiengericht erhält. Noch einmal die zehnfache Zeit braucht dann das Gericht, um festzustellen, dass der Umgang dem Kindeswohl schadet und er daher auf Dauer auszusetzen ist.» - Väternotruf[1]

Berlin

Sie drehen durch.

Berlin wird zur Großklapsmühle. Polizei und BZ berichten:

  • In Social Media taucht ein Video auf, in dem einer seinen Hund übel verprügelt. Der Hund hat Blutspuren am Schädel, vom Täter nur die Stimme.
  • Leute suche im Internet nach dem Täter, setzen Belohnungen aus.
  • Es wird eine Adresse kolportiert, es ist aber der Falsche, der hat damit nichts zu tun.
  • Bei dem tauchen Leute zur Selbstjustiz auf, dringen gewaltsam in die Wohnung ein, um den Hund zu befreien, obwohl der Mann dort unschuldig ist und damit nichts zu tun hat.[2]

Allein aufgrund irgendeiner Behauptung, dass irgendwer der Täter sei, fühlen sich Leute zur Selbstjustiz ermächtigt, in fremde Wohnungen einzudringen und das selbst zu bestrafen und zu regeln. Was sie nicht einmal dürften, wenn die Angaben stimmten.

Berlin gerät gerade aus allen Fugen. Die Gesellschaft geht gerade völlig kaputt und wird gewalt­orientierten Anomie, in der nur noch das eigene Moral­empfinden zählt.

Hadmut Danisch[3]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise