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Unterhalt
Unterhalt ist ein Leistungstransfer ohne Gegenleistung zwischen Menschen. Wer Unterhaltspflichtiger und wer Unterhaltsnießer ist, bestimmt ein Gesetz. Im Normalfall regeln die Menschen dies ohne Gesetz. Bei Scheidungen kommt es aber oft zu Streitereien, und die Gerichte müssen über den Unterhalt entscheiden. Dabei wird in der Regel weniger über den Unterhalt, der für ein Kind zu leisten ist, gestritten. Es ist für jeden einsichtig, dass ein Kind versorgt werden muss. Hauptstreitpunkt ist der so genannte "nacheheliche" Unterhalt, dessen Begründung in der "ehelichen Kontinuität" liegt. Dies bedeutet z. B. dass eine Frau die "eheliche Kontinuität" mit einem Scheidungsantrag beendet, ihr Unterhaltsanspruch gegen den Mann aber genau aus dem Bestehen der "ehelichen Kontinuität" begründet wird.
Zitat: | «Frauen wollen Unterhalt, Unterhalt und nochmals Unterhalt, dafür tun sie alles.» - Detlef Bräunig[1] |
Zitat: | «Zum Unterhalt gehört natürlich auch der staatliche Unterhalt in Form der Bezahlung von sinnlosen Beschäftigungen. Grundlage ist eine aufgeblasene Bürokratie, in der überwiegend Frauen beschäftigt sind und natürlich der ganze Genderscheiß.
Die Umschreibung "beschäftigt" ist hier wörtlich zu nehmen. Überwiegen wird hier nicht gearbeitet, um etwas zu erreichen. Der einzige Grund ist die Erzielung einer Alimentierung.» - Rainer Luka[2] |
Barunterhalt und "Naturalunterhalt"
Immer noch läuft es nach einer Trennung überwiegend so, dass die Frau zum betreuenden Elternteil gekürt wird, das heißt, in den Augen des Gesetzgebers erfüllt sie ihre Unterhaltsverpflichtung dann allein durch ihre zeitlichen Bemühungen bei der Versorgung, Erziehung und Förderung des Kindes (= Naturalunterhalt). Umgekehrt argumentiert der Gesetzgeber, der Vater habe die Mutter zum Ausgleich dafür, dass er sich nicht oder nur in sehr geringem Maße physisch an der Betreuung des Kindes beteiligt, durch finanzielle Leistungen zu unterstützen (= Barunterhalt).
In der Praxis ist dieses Rollenbild vielfach längst überwunden, dennoch lebt es beim Kindesunterhalt fort. Egal, ob der Vater sich nach einer Trennung zu 30 oder 40 Prozent um seine Kinder kümmert, er zahlt immer 100 Prozent Unterhalt. Jetzt fordern Familienrichter, das Unterhaltsrecht endlich zu reformieren.[3]
Finanzielle Umverteilung
28,8 % der Frauen und 9,8 % der Männer erzielen ihr Einkommen nicht aus eigener Arbeit, sondern aus Unterhaltsleistungen.[4] Dies ist negativ, da die Betroffenen nicht mehr versuchen, durch eigene Leistung Erfolge zu erreichen. Sie versuchen nur noch unter Ausnutzung aller rechtlicher Mängel in der Unterhaltspyramide möglichst weit nach oben, auf die Ertragsseite, zu kommen.
"Entfielen die Alimente und Transferleistungen zu den Müttern, müssten diese Alimente zahlen, eine neue Wohnung suchen, kämen aufgrund ihrer Berufswahl meist schnell ins Trudeln und der Staat müsste über Sozialhilfe einspringen. So lässt man die Väter zahlen." [5]
Eine weitere Umverteilung der etwas anderen Art nimmt die OECD in ihrer Studie "Growing Unequal" 2008 vor. MANNdat hat sich diesen Armutsbericht angeschaut und war schlicht verblüfft. Es wurde festgestellt, dass der Unterhalt auf der Nehmerseite korrekt ausgewiesen wurde, hingegen geleisteter Unterhalt tatsächlich als Konsum[wp] des Unterhaltsleistenden definiert ist!
Es wird also so getan, als komme der Unterhalt nicht vom Leistenden, sondern falle vom Himmel. Diese absurde Ungleicherfassung der Zahlungsströme, welche in den Wirtschaftswissenschaften ohne Parallele ist, hat zur Folge, dass zwar das Einkommen der Empfängerseite realistisch dargestellt wird, dasjenige der Geberseite aber fiktiv überhöht wird. Für einen vergleichbaren Umgang mit Bilanzzahlen würde jeder Buchhalter strafrechtlich belangt! [6][7]
Ein weiterer starker Hinweis auf organisierte Umverteilung wird geliefert durch die Tatsache, dass Frauen zwar wesentlich weniger arbeiten als Männer und trotzdem über 80 % der Konsumausgaben verfügen.[8] Detlef Bräunig kommentiert dies so:
- Auch Frauen leben in der Leistungsgesellschaft, aber sie sind nicht die Leistungsträger, sondern haben die Fähigkeit Leistungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ohne Gegenleistung. [...] Der staatlich erzwungene Geldtransfer zur Frau wird einfach als freiwillige Konsumausgaben des Mannes deklariert, während die erhaltenen Unterhaltszahlungen bei den Frauen nicht als Einkommen zählen. So wird der Mann offiziell reich und die Frau arm gerechnet.[9]
Männliche Unterhaltszahler
Männer zahlen für fremde Kinder Unterhalt
- you are not the father, but you still have to pay child support - CNN (Länge: 2:03 Min.)
- Child Support Garnished, Even Though He's Not the Father - Sally[wp] (Länge: 18:18 Min.)
- Paternity Fraud (Länge: 30:06 Min.)
Weibliche Unterhaltszahler
Auch Frauen können zu Unterhaltszahlern werden, auch wenn dies eher selten ist.[10]
- They wanted equality and now they have it "Man-imony" - Anderson[wp] (CNN) (Länge: 19:44 Min.)
- Feminism didn't tell women they will pay alimony to their ex-husbands - TheAdviseShowTV (Länge: 8:36 Min.)
- Alimony: A Woman's Jackpot (Länge: 3:20 Min.) (A video showing the injustice of alimony and how most women really think. Do you still think your little princess cares for you as you walk down that aisle? Don't kid yourself. She may be a princess during the wedding, but she will become a witch after it. And if you 2 divorce, she will feel bitter, and try to take you for everything you have.) (alimonyreform.org)
Zahlungsmoral Kindesunterhalt
Aus der Studie "Unterhaltspraxis" des Frauenministeriums:[11]
Frage an Unterhaltsempfänger: - "Bekommen sie Unterhalt regel-
mäßig und in voller Höhe?"
Frage an Unterhaltszahler: - "Es ist schon vorgekommen, dass
ich nicht rechtzeitig zahlen konnte."
Antwort Antwort "ja" "nein" *) "ja, einmal" "ja, häufiger" "nein, nie" *) Gesamt 69% 31% 6% 13% 79% Männer 46% 53% 6% 13% 79% Frauen 70% 30% 0% 10% 74% *) an 100 Prozent fehlende Angaben = "weiß nicht" oder "keine Angabe" - "Bekommen sie Unterhalt regel-
Zitat: | «Väter sind Unterhaltsdrückeberger. Ein Märchen, das nicht totzubekommen ist. Es erscheint fast wöchentlich in der Presse, wiedergekäut seit -zig Jahren und unter Feuer gehalten von sattsam bekannten Lobbys, deren Geschäftsmodell die Beibehaltung des mütterlichen Opferstatuses ist. Unbehelligt von der Faktenlage. Zitat aus der Ausgabe Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinderschutzbundes, Seite 19:
Etwa 9 von 10 Männern leisten Unterhalt. |
Die ARD kocht die Mär von den Unterhaltsdrückeberger mit der Schlagzeile "Jeder zweite Vater zahlt nach Trennung nicht"[14] wieder hoch. Der Beitrag aus der Reihe, Männer sind böse und Frauen, die zum Kind gekommen sind, wie die Jungfrau Maria, die armen Opfer, die nun alleinerziehend in Armut leben, obwohl selbst das Bundesverfassungsgericht eine volle Berufstätigkeit für zumutbar hält, hat also die eindeutigen Schuldigen ausgemacht: Die bösen Väter, die zeugen und sich vom Acker machen, ohne zu zahlen. Die Studie der Bertelsmann-Stiftung, sie hat es gezeigt. Hat sie wirklich?[15]
Motivationsverlust
In den meisten Fällen besteht weder für den Unterhaltsverpflichteten noch für den Unterhaltsempfänger ein Anreiz, ein höheres Einkommen zu erzielen. Wie bei Subventionen üblich, geht der Leistungswille oft verloren.
- "Wer seinem Ex-Partner Unterhalt zahlen muss, hat von einer Gehaltserhöhung oft nur wenig - das gilt zumindest, wenn der ehemalige Ehe- oder Lebenspartner nicht erwerbstätig ist. Unter Umständen fließt dann das zusätzliche Einkommen komplett in den Unterhalt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet. Ein Unterhaltspflichtiger, dessen Expartner nicht arbeitet, geht demnach leer aus, wenn sein Bruttoeinkommen von 1500 auf 2700 Euro steigt: Er erhält netto weiterhin 1000 Euro im Monat. Dagegen hat er 535 Euro mehr im Portemonnaie, wenn der Partner erwerbstätig ist und selbst monatlich 1500 Euro netto verdient.
- Aber auch für den Unterhaltsbezieher lohnt es sich finanziell nur wenig, mehr zu arbeiten oder beruflich aufzusteigen. Denn wenn sein Einkommen steigt, wird der Unterhalt gekürzt. Verdient er im Monat zum Beispiel 1500 Euro brutto und der Unterhaltspflichtige 3000 Euro netto, ergibt sich für den Unterhaltsbezieher ein Einkommen von insgesamt 1741 Euro - nämlich 1063 Euro Nettogehalt und 678 Euro Unterhalt. Steigt der Bruttolohn des Unterhaltsbeziehers in diesem Beispiel um 1000 Euro, bleiben ihm davon unter dem Strich nur 220 Euro: Das Nettogehalt wächst zwar um 513 Euro, dafür sinkt der Unterhalt aber um 293 Euro."[16]
Die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit dem Tod des Verpflichteten
BGB § 1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
- Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.
Ausland
- Sorgeberechtigte Mütter, die Unterhalt erhalten: 80 %
- Sorgeberechtigte Väter, die Unterhalt erhalten: 20 %
- Prozent des geleisteten Unterhalts = 75 %
- ES BEZAHLEN: 90 % der Väter mit gemeinsamen Sorgerecht.
- ES BEZAHLEN: 79 % der Väter mit Besuchsrecht.
- ES BEZAHLEN: 45 % der Väter ohne Besuchsrecht.
- ES BEZAHLEN NICHT: Gesamtsumme -Nicht-sorgeberechtigte Mütter = 47 %
- ES BEZAHLEN NICHT: Gesamtsumme -Nicht-sorgeberechtigte Väter = 27 %
- 66 % aller nicht gezahlten Unterhaltsleistungen durch nicht-sorgeberechtigte Väter ist auf Zahlungsunfähigkeit zurückzuführen.[17]
Schweden
Ein Bekannter verhalf durch eine Samenspende einem Lesbenpaar zu drei Kindern. Die Partnerschaft ging allerdings in die Brüche und der Mann wurde unterhaltspflichtig.[18]
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende haben, sofern das andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur unvollständig nachkommt, für Kinder unter zwölf Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist auf 72 Monate begrenzt und lag 2010 bei 133 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, danach beträgt er 180 Euro pro Monat. Seit Januar 2018 beträgt er 154 Euro, ab dem 6. Lebensjahr liegt er bei 205 Euro und ab dem 12. Lebensjahr werden unter bestimmten Voraussetzungen 273 Euro gezahlt.
Folgende Beträge werden von den Unterhaltsvorschusskassen, das sind spezielle Stellen der kommunalen Jugendämter, effektiv gewährt:[19]
Jahr | Kinder | |
---|---|---|
bis 5 Jahre | von 6 bis 11 Jahre | |
2008 | 125 Euro | 168 Euro |
2009 | 117 Euro | 158 Euro |
seit 2010 | 133 Euro | 180 Euro |
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist direkt in § 2 UVG geregelt. Soweit sich aus § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 BGB ein höherer Mindestbetrag ergibt, wird dieser als Unterhaltsvorschuss geleistet.
Der Kindeswohl ist ein spannendes und zugleich verlogenes Thema. Grundsätzlich gilt im Familienrecht, dass das Wohl des Kindes unmittelbar vom bezahlten Barunterhalt abhängig ist. Das Ergebnis ist relativ simpel, denn der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Vaters und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet:
- 1.) Beispiel
- Kind 3 Jahre alt, Einkommen Mann = 2.000,- € netto, Kindesunterhalt = 257,- €
- 2.) Beispiel
- Kind 3 Jahre alt, Einkommen Mann = 3.000,- € netto, Kindesunterhalt = 289,- €
- 3.) Beispiel
- Kind 3 Jahre alt, Einkommen Mann = 0,00 € netto, Kindesunterhalt (Unterhaltsvorschuss) = 133,- €
Diese drei Beispiele können unterschiedlicher nicht sein. Ein Kind ist drei Jahre alt und die Unterhaltsspanne reicht von mageren 133,- bis 289,- € pro Monat.
Wie können dreijährige Kinder so unterschiedliche Ansprüche haben, dass die Unterhaltshöhe um mehr als 100 % differiert, zumal die alleinerziehende Mutter in allen drei Fällen eine Geringverdienerin sein kann. Die Unterhaltshöhe hängt ausschließlich von der Leistungsfähigkeit des Vaters ab und nicht von den Lebensumständen der alleinerziehenden Mutter. Es ist auch nicht verwunderlich, dass der deutsche Staat als Unterhaltsvorschusszahler für sich selbst die geringste Unterhaltshöhe ausrechnet. In seinen Unterhaltsgesetzen rückt der Staat stets das Kindeswohl in den Vordergrund, aber wenn der deutsche Staat den Lebensbedarf des Kindes selbst bezahlt gilt dieses Prinzip nicht, sondern tritt nur in Kraft, sobald Männer unterhaltspflichtig gemacht werden können.
Das Unterhaltsmaximierungsprinzip gilt ausschließlich für Männer und nicht für den Gesetzgeber, der sich elegant aus seiner eigenen staatlichen Verantwortung zieht. Wenn der Gesetzgeber leistungspflichtig ist, dann geht es nicht mehr um das Kindeswohl, sondern nur noch um die Minimierung der Ausgaben. Der Staat gefährdet sogar das Kindeswohl, denn er hat noch einen weiteren Leckerbissen auf Lager. Bezieht die alleinerziehende Mutti Hartz IV, dann werden Kindesunterhalt und Kindergeld als Einkommen gewertet, was zur Folge hat, dass beides auf den Hartz-IV-Satz der bedürftigen Dame angerechnet wird. Das heißt nichts anderes, dass der gezahlte Kindesunterhalt zweckentfremdet für den Bedarf der Mutter verwendet wird. Das dürfte ein glatter Betrug sein, aber der Staat zeigt sich nicht selbst an und niemand muss sich für diesen Betrug verantworten, geschweige denn ins Gefängnis gehen. Wenn mit dieser Praxis die Absicht verfolgt werden solle, die Mutter zu eigener Erwerbsarbeit zu motivieren, so ist das Ergebnis doch ein anderes.
Der Staat bestimmt, was der Lebensbedarf eines Kindes ist. Das heißt nichts anderes, als dass bei Sicherstellung des Lebensbedarfes keine Straftat nach § 170 StGB vorliegt, denn nur wer den Lebensbedarf gefährdet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Fallbeispiel:
Ein unterhaltspflichtiger Mann hat sich aus dem Staub gemacht und ist im Ausland untergetaucht. Dieser Mann zahlt jedoch für sein 5jähriges Kind Unterhalt über ein Treuhänderkonto (z. B. Anwalt) in Höhe von 140 Euro/Monat. Das tatsächliche Einkommen des unterhaltspflichtigen Mannes beträgt netto 2.900 Euro/Monat. Ist dieser Mann ein Unterhaltspflichtverletzter nach § 170 StGB? Nein, denn er zahlt mehr als den gesetzlichen Lebensbedarf, der 133 Euro/Monat beträgt. Eine Strafanzeige nach § 170 StGB geht somit ins Leere und er kann lediglich zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, weil er gemessen an seinem Einkommen zu wenig Unterhalt zahlt.
Dieses Fallbeispiel zeigt sehr deutlich, dass ein hohes Einkommen und eine geringe Unterhaltszahlung völlig legal sind und keine strafrechtliche Bedeutung hat. Deswegen ist es auch sinnvoll, wenn sich ein unterhaltspflichtiger Mann den Kindesunterhalt lediglich nach dem Lebensbedarf ausrichtet. Das ist moralisch überhaupt nicht verwerflich, denn der deutsche Staat macht es schließlich auch nicht anders.
- "Dem deutschen Staat ist das Kindeswohl egal."
Jedes Gesetz hat eben seine Tücken und wer die richtigen Zusammenhänge erkennt, der kann sich für die Zukunft einiges an Ärger ersparen. Um es deutlich zu sagen: Dem deutschen Staat ist das Kindeswohl egal und diese Einstellung dürfen Unterhaltspflichtige wohl auch annehmen dürfen.
Die Unterhaltsgesetze und die damit verbundenen Strafgesetze sind leicht auszuhebeln. Hohes Einkommen, geringe Unterhaltszahlungen und eine Straffreiheit sind keine Widersprüche, sondern können real praktiziert werden.
Von Drohungen der Jugendämter sollte sich niemand beeindrucken oder gar schocken lassen. Für das Jugendamt ist alles eine Unterhaltspflichtverletzung und nur durch Drohungen und Erpressungen können überhöhte Unterhaltszahlungen generiert werden. Das Jugendamt spricht und urteilt kein Recht und die meisten Behauptungen von denen sind schlicht falsch.[20]
Einzelnachweise
- ↑ Detlef Bräunig: Sandra Maischberger und ihre skurrilen Gäste, Das Männermagazin am 11. Dezember 2014
- ↑ WGvdL-Forum: Das bestätigt mal wieder, ohne Unterhalt hätten viele Frauen überhaupt kein Einkommen., Rainer am 24. Juni 2016 - 09:54 Uhr
- ↑ Video Maganzin "Kontraste", ARD 28.08.2014: Männer zahlen drauf: Beim Kindesunterhalt leben überholte Rollenbilder fort: Der Mann zahlt, die Frau kümmert sich um die Kinder!
- ↑ Auszug aus dem Datenreport 2008 - Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit[ext] (Seite 112)
- ↑ Gastkommentar von Robert Boder: Alleinerzieherinnen: Geißel Kind, Geisel Kind?, Wiener Zeitung am 31. Juli 2009
- ↑ Rechenfehler in der OECD-Armutsstudie, MANNdat am 26. November 2008
- ↑ Die OECD, die Armut und das Frauenministerium[ext] - MANNdat, PDF erstellt im Februar 2009
- ↑ Marketing: Die Wirtschaft ist weiblich, Harvard Business Manager Heft 9/2009;
Weibliche Kunden: Was für Frauen zählt, prägt die Wachstumsmärkte der Zukunft, Business-Wissen am 1. September 2009;
Geld ist weiblich: Konsum und Finanzen, Süddeutsche Zeitung am 27. August 2009;
Erfolgsfaktor der Zukunft: Marketing für Frauen, Gründerblatt - ↑ Detlef Bräunig: Unterhalt für Exehefrauen sind Konsumausgaben, Das Männermagazin am 30. April 2014
- ↑ Recherche-Auftrag: Zahlen über weibliche Zahlesel.
- ↑ Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland - Band 228 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart 2002 (188 Seiten; Tabelle auf Seite 102)
- ↑ VAfK Schwaben: Unterhalt-Zahlungsmoral
- ↑ WGvdL-Forum: Unterhaltspraxis, Rainer am 4. August 2015 - 9:46 Uhr
- ↑ Studie zu Familienarmut: Jeder zweite Vater zahlt nach Trennung nicht, Tagesschau (ARD) am 6. Juli 2016
- ↑ ARD-Schmierenjournalismus: Die Erfindung der unterhaltsprellenden Väter, Kritische Wissenschaft - critical science am 6. Juli 2016
- ↑ Unterhaltspflichtig? Gehaltserhöhung lohnt sich nicht, n-tv am 3. Juli 2009
- ↑ U.S. Bureau of the Census, U.S. GAO, U.S. DHHS, U.S. Dept of Justice
- ↑ Schweden: Samenspender muss Unterhalt für Kinder zahlen, RP Online am 11. Dezember 2001
- ↑ Es werden nominell höhere Beträge gewährt, diese jedoch mit dem Kindergeld verrechnet.
- ↑ Dem deutschen Staat ist das Kindeswohl egal, Das Männermagazin am 13. Mai 2012
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Netzverweise
- Kindeswohlgefährdung Kindesunterhalt? Legale Praxislösungen! § 1612 BGB - Danny Reimann mit Bobby Vander Pan (Länge: 16:07 Min.)
- Kindesunterhalt bekommen statt zahlen - Tschüss Düsseldorfer Tabelle - Andrea u. Andreas Friedrich mit Bobby Vander Pan (Länge: 09:07 Min.)
- Düsseldorfer Tabelle vs. Mathe - Andreas Riedel Begründer internationaler Vatertag in Deutschland u. Bobby Vander Pan (Länge: 7:38 Min.)
- Familie, Kinder, Partnerschaften - Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? - Deutschlandradio Kontrovers am 23. März 2009 (65 Min.)
- Isabell Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
- Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder
- Jagd auf Rabenväter - ARD exclusiv (Erstsendung am 7. Mai 2008)
- Cocktail-Detlef lebt "Unter Palmen in Saus und Braus" und erklärt in Thailand das deutsche Unterhaltsrecht. Knapp ein Jahr später werden seine Voraussagen von Richterin Götz bestätigt. Ein Film von Rita Knobel-Ulrich
- Das Männermagazin:
- Sandra Maischberger und ihre skurrilen Gäste, Das Männermagazin am 11. Dezember 2014
- Die Heiratsurkunde beim Standesamt, Das Männermagazin am 14. Februar 2014 (1. Lieber Bräutigam! Sie sind nun ab sofort für Ihre Ehefrau in finanzieller Hinsicht vollumfänglich verantwortlich, auch nach einer Scheidung. Sie übernehmen mit Ihrer Unterschrift weitreichende Pflichten, insbesondere Ihre Ehefrau lebenslänglich finanziell zu versorgen, auch wenn Sie sich scheiden lassen und möglichweise eine neue Ehe eingehen. Sie sind für ewig und immer mit Ihrer Ehefrau verbunden, in guten wie auch in schlechten Zeiten. - 2. Liebe Braut! Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Heiratsversprechen, dadurch sind Sie ab heute lebenslänglich versorgt. Das gibt Ihnen für die Zukunft eine weitreichende Unabhängigkeit, denn Ihr Mann steht Ihnen jederzeit als Versorger zur Verfügung. Sie haben die Freiheit, Ihren Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verlassen. Das mindert in keinem Fall die Unterhaltspflicht Ihres Ehemannes. Er wird Sie bis an Ihr Lebensende großzügig entlohnen.)
- Das deutsche Unterhaltsrecht leicht verständlich, 2. Mai 2012
- Die deutsche Unterhaltslüge, 31. März 2012 (Unterhalt wird unbefristet ausgeurteilt)
- "Jagd auf Rabenväter": Ausweitung der Kampfzone, Focus am 8. Mai 2008
- Unterhaltratgeber[ext] - Herausgeber: vaterverbot.at, Februar 2012 (10 Seiten, 704 KB) (Was kostet ein Besuchsrecht?)
- Das Eherecht[ext] - Bundesministerium der Justiz, Dezember 2009
- Leutnant Dino kommentiert die Broschüre des Bundesministeriums: Der Unterhalt ist eine Geldrente!, 12. November 2010
- Wie man ein Unterhaltspreller wird (Lebenshilfe für Zahlesel), 1. Januar 2011
- Liebe, Ehe, Trennung, der Kampf um das Kind und nun trotzdem Pleite (Zwei fiktive Beispiele zum Umgang mit Unterhaltsnutten), 1. Januar 2011
- MANNdat: "Den Preis der Reform zahlen die Väter"
- Süddeutsche: Das Hexeneinmaleins der Familienrichter: Dem Bundesgerichtshof gelingt das Kunststück, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen.
- Interview mit Mathieu Carrière zum Unterhaltsgesetz: "Ein Kind ist kein Sack Kartoffeln", Süddeutsche Zeitung am 20. März 2007
- Düsseldorfer Tabelle 2009
- Der Spiegel: Frauenarzt muß Unterhalt für ungewolltes Kind zahlen
- WGvdL-Forum (Archiv 2): Grenzen der Unterhaltspflicht, Rainer am 25. April 2007 (Ein Artikel über Unterhaltsflüchtige)
- WGvdL: Unterhalt, das schenk ich mir! (Unterhalt als Vergnügen? Nein, Danke!), 11. Mai 2011
- Genderama: Artikel mit Label "Unterhalt"
- FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter und Feministinnen bestätigen Desaster für Väter
- Unterhalt: Erst- und Zweitfrau haben gleiche Rechte, Focus am 23. November 2009
Querverweise
- Addition und Subtraktion
- Geldtransfer
- Hilfe für Betroffene
- Kindesunterhalt
- Rückgriffquote
- Unterhaltsboykott
- Unterhaltsvorschuss
- Unterhaltsnutte
- Zahlesel
Netzverweise
- Ingo Appelt bei Markus Lanz - Unterhaltszahlungen sind tödlich für Männer - Ingo Appelt[wp] (14. April 2015) (Länge: 6:49 Min.) (Trennung, Unterhalt und Umgangsboykott, PAS)