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Horst Arnold

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Hauptseite » Personen-Portal » Horst Arnold Bei Namensgleichheit siehe: Horst

Grabstaette-Horst-Arnold.jpg
In stillem Gedenken
an Horst Arnold,
das WikiMANNia-Team



"Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt."
Horst Arnold mit Tochter.jpg
Kurze Zeit des Glücks:
Horst Arnold nach dem Freispruch
mit seiner Tochter Christine
Horst Arnold wieder in Freiheit

Horst Arnold (* 24. Mai 1959 in Aschbach[wp]; † 29. Juni 2012 in Völklingen) war ein deutscher Lehrer und Justizopfer. Sein Fall erregte in Deutschland landesweite Aufmerksamkeit.

Er wurde am 24. Juni 2002 von Christoph Trapp am Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er vollständig verbüßen musste, weil er nicht geständig war. Zwei Jahre davon wurde er zwangs­psychiatrisiert. Die Opferzeugin Heidi Külzer wurde währenddessen in das Amt der Konrektorin berufen.[1]

Horst Arnold ist am Morgen des 29. Juni 2012 in der Nähe seiner Wohnung in Völklingen auf der Straße zusammengebrochen und an einem Herzversagen verstorben.[2] Er hinterlässt eine Tochter Christine[3] und einen Sohn Steffen.[4]

Helga Arnold (77) verlor kurz hintereinander erst ihren Ehemann Hans und dann ihren Sohn Horst. Foto: Karl-Heinz Köppner

Die Ermittlungen

Hans-Peter Otto ist der Kripobeamte, der im September 2001 nach der Anzeige gegen Horst Arnold wegen Vergewaltigung ermittelt hat. Heidi Külzer habe ihre Opferrolle überzeugend gespielt. Im Prozess gegen die Falschbeschuldigerin wird er sich auf den kollektiven Irrtum der Polizei berufen: "Wir hatten keinen Zweifel, dass es so gelaufen sein könnte." Und: "Sie war das Opfer. Wir haben ihr geglaubt und sie wurde von uns als Opfer behandelt." Nach den damaligen Erkenntnissen habe die Polizei alles richtig gemacht. Kriminalermittler Otto betont: "Wir haben sauber gearbeitet."[5] Der 2001 für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka erklärte, von Anfang an am Tatgeschehen und der Glaubwürdigkeit von K. gezweifelt zu haben. Fast zwanzig Jahre schon mit Sexualdelikten befasst, wusste er: Anale Vergewaltigungen sind selten und wenn, sind die Opfer wehrlos, gefesselt, sediert.[6][7] Obwohl keiner den Fall so gut kannte wie er, wollte das Gericht ihn nicht als Zeugen hören. Monatelang hatte er rekonstruiert, ermittelt. Versucht, irgendetwas zu finden: Spuren, Aussagen, Verwertbares. Vergeblich. Es gab weder irgendwelche Indizien und noch Beweismittel, was sehr ungewöhnlich ist. Ungewöhnlich war auch, dass Ermittler Horst Plefka den Prozess nur als Außenstehender beobachten konnte.[8][9]

Das Urteil

Am 28. August 2001, in der großen Pause zwischen zwei Unterrichts­stunden in der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim, soll der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold seine Kollegin, die Biologie- und Deutsch­lehrerin Heidi Külzer, vergewaltigt haben. Es gibt nur die eine Zeugin, das mutmaßliche Opfer. Sie, damals Mitte dreißig, ist die Haupt­belastungs­zeugin. Er, Anfang vierzig, bestreitet die Tat. Sie wird als hübsch geschildert, als eine Frau, die sympathisch wirke und die Menschen für sich einnehme. Er dagegen soll sich überschätzen - und Alkohol trinken. Aus Sicht des Darmstädter Landgerichts fügte sich alles. Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte auch der Täter sei, basiert laut Urteils­begründung in erster Linie auf den Aussagen der Zeugin.

Fünfjährige Haft

Horst Arnold saß seit dem 2. Oktober 2001 in Untersuchungshaft. Er verbüßte die Strafe bis zum 1. Oktober 2006. Die Haftzeit wurde nicht auf zwei Drittel verkürzt, da der Verurteilte weiterhin seine Unschuld beteuerte, mithin keine Reue zeigte. Er sah sich zwangs­psychiatrisiert, denn er wurde in einem Haus des Landes­wohlfahrts­verbandes Hessen behandelt. Nach der Entlassung fand er keine Arbeit, wurde depressiv und begab sich in therapeutische Behandlung.

Heidi Külzer hat gelogen

Verpixeltes Bild der Falschbeschuldigerin.

Eine spätere Recherche ergab Hinweise, die das angebliche Opfer, Heidi Külzer, als eine Person erscheinen lassen, die Geschichten erfindet, wenn nicht sogar lügt, um sich Geltung und Vorteile zu verschaffen. Einen ihrer früheren Ehemänner gewann sie trotz vorhergehender Trennung für eine Heirat, weil ihr Kind, mit dem sie schwanger sei, doch einen Vater brauche. Auch müsse das Kind finanziell abgesichert sein. Zuvor hatte sie dem Mann gesagt, sie leide an einer schweren Krankheit und habe nur noch wenig Zeit zu leben. Die Ehe wurde nach kurzer Zeit geschieden. Heidi Külzer erstritt eine beachtliche Entschädigung.[10]

Anja Keinath, der Frauenbeauftragten der Odenwälder Schulen, fiel auf, dass sich das vermeintliche Opfer in seltsame Lügen­geschichten verstrickte und berichtete dies ihrem Bruder Hartmut Lierow, einem Anwalt für Zivilsachen in Berlin.[11] Dieser war es, der Recherchen anstellte und mit den Erkenntnissen 2008 ein Wieder­aufnahme­verfahren am Landgericht Kassel erreichte.

Freispruch

Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wieder­aufnahme­verfahren "aus erwiesener Unschuld" frei (Aktenzeichen: 1620 Js 16973/08 1 KLs). Das Kasseler Landgericht unterzog das Urteil der Darmstädter Kollegen einer fundamentalen Kritik. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer stellte in der Urteils­begründung fest: "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht." Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungs­prozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen.[12]

Heidi Külzer legte Revision ein.[13] Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des Landgerichts Kassel ist damit rechtskräftig.[14]

Tod

Die hessische Ministerin für das Schulwesen, Dorothea Henzler[wp] (FDP), ließ es an der dienstliche Fürsorgepflicht gegenüber Horst Arnold vermissen.

Leider hat Horst Arnold seine berufliche Rehabilitierung nicht mehr erlebt. Am Morgen des 29. Juni 2012 erlitt er einen Herzinfarkt, fiel vom Fahrrad und verstarb.

Zitat: «Arnold hatte fünf Jahre wegen Vergewaltigung im Gefängnis gesessen, bevor das Landgericht Kassel ihn 2011 "wegen erwiesener Unschuld" freigesprochen und rehabilitiert hatte. Nach Auffassung der Richter hatte die aus Ostwestfalen-Lippe stammende Heidi Külzer, eine karriere­süchtige Pädagogin, den Mann, der im hessischen Reichelsheim an einer Realschule unterrichtete, fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn kaltzustellen und seine Biologie-Lehrerstelle zu übernehmen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Heidi Külzer, die bis 2011 in Bielefeld an einem Gymnasium unterrichtete, ist entlassen worden, aber weiter auf freiem Fuß. Rechtsanwalt Lierow: "Obwohl der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Beweise gegen Heidi Külzer seit vier Jahren vorliegen, gibt es noch immer keine Anklage. Das ist ein Skandal!"

Arnold hatte seine Existenz als Lehrer verloren und blieb auch nach seiner Haftentlassung arbeitslos. "Er lebte von Hartz IV[wp]. Den Haft­entschädigungs­antrag, den ich im vergangenen Jahr gestellt hatte, hat die Justiz­verwaltung bis heute nicht bearbeitet", kritisierte der Rechtsanwalt.

Alle Bemühungen, das hessische Kultusministerium zu einer bevorzugten Wiedereinstellung Horst Arnolds zu veranlassen, seien an der Gleichgültigkeit der Entscheidungsträger gegenüber dem Schicksal seines Mandanten gescheitert. "Die frühere Kultusministerin Dorothea Henzler[wp] (FDP) beantwortete monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mitteilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personal­management um eine Stelle bewerben. Dabei hatte er das längst getan", sagte der Anwalt, dem seine Verbitterung anzumerken war.

Seinem Mandanten sei es wegen der Trägheit der hessischen Justiz nicht mehr vergönnt gewesen, die Verurteilung von Heidi Külzer, die sein Leben zerstört habe, zu erleben. "Die lange Haft und das anschließende Warten haben die Gesundheit dieses Menschen zerrüttet. Sein Herz - so scheint es mir - hat das nicht mehr ertragen.»[15]

Nach dem Hessischen Beamtenrecht wurde Horst Arnold durch den Freispruch so gestellt, als wenn er nie verurteilt worden wäre.

§ 49 Hessisches Beamtengesetz (HBG) in der Fassung vom 11. Januar 1989

  1. Wird eine Entscheidung, durch die der Verlust der Beamtenrechte bewirkt worden ist, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Vorbereitungsdienst und Probezeit sind jedoch voll abzuleisten. Der Beamte hat, sofern er die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und noch dienstfähig ist, Anspruch auf Übertragung eines Amts derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie sein bisheriges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt einschließlich der ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Stellenzulage. Bis zur Übertragung des neuen Amts erhält er die Besoldung, die ihm aus seinem bisherigen Amt zugestanden hätte.
[16]

Dorothea Henzler[wp] hätte also sofort seine Bezüge aktivieren und ihm dabei helfen müssen, eine neue Anstellung als Lehrer zu finden, weshalb diese Unterlassung ihrerseits, eine grobe Verletzung ihrer dienstlichen Fürsorgepflicht darstellt.

Zitate

Zitat: «Der Fall Arnold zeigt, was real existierender Feminismus ist und immer war: nieder­trächtig. (...) Was dort zu besichtigen ist, ist nichts anderes als die Instrumentalisierung eines hoch sensiblen Komplexes menschlichen Zusammen­lebens zum Zwecke der Installation eines General­verdachtes, der Zersetzung rechtsstaatlicher Prinzipien, auch der Familie, der Befriedigung weiblicher Rache­gelüste, sowie der Schaffung von Vor­aus­setzungen für kleinliche Vorteilnamen.»[17]

Nachspiel

Zitat: «Ein Verfahren wegen Falschaussage gegen Horst Arnolds ehemalige Kollegin ist bis heute nicht eröffnet. Dabei haben die Anschuldigungen von Heidi K. seine Familie, die Ehe und schließlich sein Leben zerstört. Horst Arnold wurde nur 53 Jahre alt. In wenigen Tagen will die Staatsanwaltschaft verkünden, ob sie Anklage gegen die ehemalige Kollegin erheben wird.»[18]

Immerhin wurden Heidi Külzer inzwischen vom hessischen Schulministerium das Gehalt um die Hälfte gekürzt[19], nachdem sie seit längerem schon vom Dienst suspendiert, aber immer noch die vollen Beamtenbezüge erhielt.[20]

Auch wurde offenbar am 10. Juli 2012 endlich Anklage gegen die Studienrätin erhoben, obwohl Rechtsanwalt Hartmut Lierow bereits vier Jahre zuvor Anzeige erstattet und der Staatsanwaltschaft alle Beweise vorgelegt hatte. Bei der Anklage wegen Freiheits­beraubung sollen 59 Zeugen geladen werden.[19][21]

Nach seiner Rehabilitierung 2011 verschaffte ihm das Land Hessen weder eine neue Arbeitsstelle, noch zahlte es ihm eine Haftentschädigung. Inzwischen hat das Land die Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag ausgezahlt - an Arnolds Tochter.[22] Unklar bleibt weiter, ob das Land Hessen an seine Erben auch das ausstehende Gehalt ausgezahlt hat, denn nach hessischen Beamtenrecht standen ihm nach der Rehabilitierung die vollen Bezüge zu.

Verurteilung der Falschbeschuldigerin

Am 13. September 2013, nach 18 Verhandlungstagen, verurteilte das Landgericht Darmstadt Heidi Külzer wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnishaft.[23] Die eingelegte Revision wies der Bundesgerichtshof zurück.[24] Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Nachbereitung

Zum Fall Horst Arnold, der unter falscher Anklage über fünf Jahre lang inhaftiert war (siehe die ARD-Sendung bei Beckmann), gab sein Anwalt Hartmut Lierow, der ihn nach Jahren der Aus­einander­setzung mit Justiz und Behörden zur Rehabilitierung gebracht hat, am 29. Juni 2012 folgende Presse­information ab:[25]
Zitat: «Heute Morgen wurde der ehemalige Studienrat Horst Arnold in Völklingen nahe seiner Wohnung tot aufgefunden. Er hatte morgens etwas eingekauft und war auf dem Weg nach Hause. Die Polizei geht von einem Herz­versagen aus und schließt ein Fremd­verschulden aus. Gestern Abend hatte er mich ein letztes Mal angerufen.

Horst Arnold war 2002 vom Landgericht Darmstadt zu einer fünfjährigen Freiheits­strafe wegen einer angeblich 2001 erfolgten Vergewaltigung einer Kollegin während einer großen Schulpause verurteilt worden. Fünf Jahre hat er unter erschwerten Bedingungen in Haft verbracht. Anschließend unterlag er noch drei Jahre einer gerichtlich angeordneten Führungs­aufsicht. Er hatte seine Existenz als Lehrer verloren und blieb auch nach seiner Haft­entlassung arbeitslos. Alle seine Bemühungen um eine Arbeitsstelle scheiterten daran, dass er als Sexual­straf­verbrecher stigmatisiert blieb.

2007 habe ich mich des Falles angenommen und konnte gegen den Widerstand der Staats­anwalt­schaft die Wieder­aufnahme des Verfahrens erreichen. Am 5. Juli 2011 - nach über drei­jähriger Verfahrens­dauer - sprach das Landgericht Kassel Horst Arnold vom Vorwurf der Vergewaltigung wegen erwiesener Unschuld frei. Im Februar 2012 hat der Bundes­gerichts­hof das Urteil bestätigt.

Horst Arnold hat bis heute Morgen weiterhin von Hartz IV leben müssen. Den Haft­entschädigungs­antrag hat die zuständige Justiz­verwaltung noch nicht bearbeitet. Auf die Bitte, ihm bis zu seiner von ihm begehrten Wieder­einstellung als Lehrer monatliche Entschädigungs­abschläge zu zahlen, hat die Justiz­verwaltung nicht reagiert.

Alle Bemühungen, das Hessische Kultus­ministerium zu einer bevorzugten Wieder­einstellung von Horst Arnold als Studienrat zu veranlassen, scheiterten an der offenbaren Gleich­gültigkeit der verantwortlichen Entscheidungs­träger gegenüber dem Schicksal meines Mandanten. Die frühere Kultus­ministerin Henzler beantwortete erst monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mitteilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personal­management um eine Stelle bewerben. Das hatte er längst getan.

Nach den Jahren der Haft fiel Horst Arnold in ein tiefes Loch. Er hatte seine Freiheit verloren, seinen Beruf, sein Ansehen, seine Freunde, sein Vermögen. Auch seine Liebes­beziehung war in den langen Jahren seiner Haft zerbrochen. Nur seine Familie hatte zu ihm gestanden, dies um den Preis, daß sie sich von der Straf­voll­streckungs­kammer hatte vorwerfen lassen müssen, sie sei für ihn ein ungünstiger Resozialisierungs­faktor, weil sie ihn in seiner Tatleugnung stärke.

Horst Arnold litt an der Zerstörung des Grundvertrauens, welches jeder Mensch benötigt.

Das Wiederaufnahme­verfahren gab ihm neue Hoffnung. Aber es war zugleich eine Zeit zermürbenden Wartens. Und an dieser zermürbenden Wartezeit änderte sich selbst nach dem endlich erfolgten Freispruch und der damit verbundenen Genugtuung nichts. Denn sein großer Wunsch, nun endlich beruflich rehabilitiert zu werden, wurde ihm von denen versagt, für die es ein Leichtes gewesen wäre, ihm wenigstens dieses kleine Stück Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Die gleiche Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen gegen meinen Mandanten damals sehr einseitig geführt hat und die tatenlos blieb, als ihr längst hätte auffallen müssen, daß Horst Arnold Opfer eines Justiz­irrtums war, hat es bis heute nicht geschafft, gegen die Frau, die ihn falsch beschuldigt hat, Anklage zu erheben. Auch dieses Stück Gerechtigkeit ist Horst Arnold in der ihm nur kurz bemessenen Lebenszeit versagt geblieben.

Die Jahre der Haft und des anschließenden Wartens haben die Gesundheit von Horst Arnold zerrüttet. Sein Herz - so scheint es - hat das alles irgendwann nicht mehr ertragen.» - Hartmut Lierow, Rechtsanwalt Berlin, 29.6.2012

Am 3.7.2012 fügte Anwalt Lierow seiner Presse­information noch eine Ergänzung und einen Kommentar an:

Zitat: «Ersttäter erhalten meist nach Zweidrittel Strafverbüßung eine Bewährungs­chance und werden aus der Haft auf Bewährung entlassen oder erhalten zumindest so genannte Vollzugs­lockerungen (z.B. Wochenend­urlaube). Das alles wurde Horst Arnold verwehrt. Rund 10 Wochen vor der vollständigen Verbüßung der fünfjährigen Haftstrafe durch Horst Arnold erging ein Beschluß des Landgerichts Darmstadt, in dem es heißt:
Zitat: «Eine reelle Chance, daß der Verurteilte im Fall einer Aussetzung der Reststrafe nicht wieder straffällig wird, vermag das Gericht nicht zu erkennen.»

Am 29.8.2006 - zu diesem Zeitpunkt hatte Horst Arnold noch 4 ½ Wochen von den 5 Jahren der gegen ihn verhängten Freiheits­strafe zu verbüßen - bestätigte das Ober­landes­gericht diesen Beschluß und fügte ergänzend als Begründung folgendes hinzu:

Zitat: «Dass der Verurteilte beabsichtigt, zu seinen Eltern zu ziehen, ist vielmehr prognostisch eher ungünstig. Die Herkunftsfamilie des Verurteilten hat nämlich die vom Verurteilten während des gesamten Maß­regel­vollzuges vertretene Theorie, daß seine Verurteilung das Ergebnis einer gegen ihn gerichteten Verschwörung darstelle, geteilt, weil zuzugeben, daß der Verurteilte das Delikt begangen habe, eine "tödliche Bedrohung" für die Familie bedeutet (Bericht der Maß­regel­anstalt vom 21.10.2006). Es steht zu befürchten, daß der enge Kontakt zur Familie den Verurteilten in seinen bisherigen Bewältigungs­strategien bestärkt, also den therapeutischen Prozeß eher hindert, denn unterstützt.»

»

H. Lierow kommentierte das, wie folgt:

Zitat: «Reden wir nicht weiter über die Perfidie, einem Gefangenen die Aufrecht­erhaltung der einzigen ihm verbliebenen Verbindung zur Außenwelt, dem zu seiner Familie, als Negativum vorzuwerfen und die Familie gleich mit als Paranoiker ("Verschwörungstheorie") zu verunglimpfen. Beschränken wir uns auf die Fest­stellung, daß der therapeutische Prozeß, mit dem Horst Arnold zu einem un­ein­geschränkten Reue­bekenntnis gezwungen werden sollte, in 4 Jahren und 11 Monaten des Vollzuges gescheitert war und die Therapie seit langem im reinen Zellen­einschluß bestand.»

Fehlurteile, häufig auf Fehlgutachten, psychiatrischen und psychologischen Fehl­einschätzungen stützend, wurden vermehrt gerade in jüngerer Zeit bekannt. Selbst wenn die Medien darüber berichten, was wohl in eher seltenen Fällen geschieht, geht die Öffentlichkeit daran achtlos vorbei, folgen im Rechtswesen keine Konsequenzen.

– F. Weinberger[26]

Steffen Arnold am 17. August 2012 um 19:46 Uhr:

Zitat: «Danke für die Anteilnahme an dem Tod meines Bruders Horst Arnold.

Möge es uns gelingen alle zur Rechenschaft zu ziehen, die dies zu verantworten haben.», Steffen Arnold[26]

Karl-Heinz Vorberg am 16. September 2013 um 18:57 Uhr:

Zitat: «Dieses Vorgehen der Justiz erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat enorm und ist längst kein Einzelfall, siehe auch aus Bayern der Fall Gustl Mollath.

Ich selbst erwehre mich seit 2/2009 gegen zurecht­fingierte Strafanzeigen einer SPD-Politikerin der Landes­haupt­stadt des Saarlandes, deren Sohn seit dem 15. Lebensjahr Drogen konsumiert mit Stand zum 1/2009, wo er sich dreimal tgl. einen Mix aus 1 mal Heroin mit 2 Kokain zusammen­kochte und spritzte. Ich hatte ihn auf der Straße lebend in meine Wohnung geholt, war 9 Monate mit ihm sehr freundschaftlich und eng befreundet und als sein nahender Drogentod absehbar wurde zum 1/2009 (ich habe ihn in der Neujahrsnacht nach Drogenkonsum und Herz­stillstand reanimieren müssen) schrieb ich seine Eltern mehrfach an, den Sohn endlich in die dringendst notwendige Entzugs­therapie zu bringen und drohte im Weigerungsfalle mit einer Anzeige wegen unter­lassener Hilfe­leistung[ext] und Verletzung der elterlichen Aufsichts­pflicht (1987 geboren war der Sohn in 2008, 20 Jahre, die Eltern bezogen Kindergeld und er war dort gemeldet) - seit dieser Zeit überziehen die Eltern mich mit Strafanzeigen, zwei davon führten zur Verurteilung und Rechtskraft. Die abgeurteilten Taten waren am 31.1.09 und 13.2.2009. Die StA und das Gericht wissen zumindest seit seiner Erklärung vom 31.5.2012, dass er alle Anzeigen gegen mich (die in Wahrheit von seinen Eltern in seinem Namen geführt wurden/werden, die neun Seiten umfasst und gegenüber dem KK Rau aus Saarbrücken abgegeben wurden Einwirkens, kam er danne, dass er zumindest noch bis 24.3.2009 sich regelmäßig in meiner Wohnung befunden hat auf der zuvor immer bestandenen Basis von Freundschaft und Vertrauen.

Trotzdem verlangte die StA den Haftantritt des rechtskräftig gewordenen Urteils und hat das schon am 28.11.2012 gestellte und umfassend begründete Gnadengesuch zum 4.7.13 abgelehnt (zu verbüßende Strafe wegen Nötigung und Körper­verletzung wegen der Herausgabe meines ihm geliehenen Handygerätes war 7 Monate). Die Strafe habe ich "wegen Tatleugnung" bis zum letzten Tag absitzen müssen mit Entlasstag zum 29.8.2013.

Der Sohn lebt heute noch, ist auf Grund meines Einwirkens zum zunächst 24.3.-31.7.2009 in Therapie gekommen (die Allererste). Dort rausgeflogen, weiterkonsumiert. Vom 22.12.2009 kam er dann - wieder auf Grund meines wesentlichen Einwirkens - zunächst auf Entgiftung und dann in Langzeit­therapie zu "Siebenzwerge" nach Salem/ Bodensee. Dort war er ununterbrochen vom 11.1.2010 bis Juni 2013 in Kerntherapie, Adaig ption und Nachsorge und zuletzt dort im "Betreuten Wohnen" Im Juni 2013 hat er sein Abi auf dem 2. Bildungsweg erfolgreich abgeschlossen.

Die Dauer der Therapie, der Beginn des Konsums von Drogen mit bereits 15 Jahren zeigen klar, wie schwerst drogenabhäng er war. Dennoch hat das Gericht all seinen Angaben im Prozess geglaubt, das jeweils beantragte Glaub­würdigkeits­gutachten abgelehnt, da das Gericht die Auffassung vertrat, über seine Glaubwürdigkeit ausreichend selbst urteilen zu können.

Die Anzeigen gehen weiter.

Zusammenfassend habe ich also einen akut suizidgefährdeten, langjährig exzessiv Drogen konsumierenden jungen Mann von der Straße geholt und eingegriffen, als es absolut lebensnotwenig für ihn war.

Ich habe nicht weggesehen, sondern Zivilcourage[wp] und Verantwortung gezeigt.

Die Eltern wollten die Drogensucht des Sohnes nicht bekannt werden lassen und die seinerzeit minderjährige Tochter, Schwester des Markus M. sollte nichts von diesem Tun des Bruders erfahren - man will mich mundtot machen und wegsperren, verhindern, daß die Tochter die Wahrheit erfährt, Ich hatte gewagt die Absicht der Eltern "einfach den Lauf der Dinge abzuwarten, bis endgültig Ruhe ist" mich entgegen­zu­stellen.

Natürlich weiß der Sohn, jetzt 25 Jahre, wie schwer dankbar er mir sein müßte und wie sehr ich mich für ihn eingesetzt habe, aber : die Unterstützung und Aufmerksamkeit der Eltern, die er seinerzeit nicht hatte und - nach meiner Überzeugung auch deshalb zu den Drogen überhaupt griff - hat er heute... aber nur solange, wie er mir den Rücken zudreht und nach den Vorstellungen seiner Eltern "funktioniert".

Nun suche ich Gerechtigkeit und Rehabilitation und bin auf die Anwälte Strate im Fall Gustl Mollath oder hier dem Rechtsanwalt Hartmut Lierow gestoßen. Ich habe keine finanziellen Mittel um mir einen geeigneten und engagierten Anwalt zu leisten - ich hoffe wohl eher hier auf ein Wunder und überzeugen zu können, daß die beiden ergangenen Urteile zu Unrecht gegen mich ergangen sind.

Das mußte hier bekannt gemacht werden: die Rechtsprechung der Justiz ist sehr sehr anfällig und es müssen Konsequenzen für die Richter entstehen, wenn offensichtliche Dinge wie Willkür oder Fehlentscheidungen ein Urteil wesentlich prägen. Der Grundsatz "in dubio pro reo" sollte zumindest immer besonders dann Anwendung finden, wenn wie hier in einem meiner Urteile "Aussage gegen Aussage" steht: also dem schwerst Drogen­abhängigen mit der für eine Verurteilung notwenigen Sicherheit einfach geglaubt wurde... er hatte zudem 400 Euro Schulden bei mir und wollte sich der Rückforderung entziehen, bestritt das Bestehen der Schuldsumme vehement in mehreren Verfahren, wurde letztlich aber zivilgerichtlich zum 21.12.2009 zur Zahlung genau dieser Summe an mich verurteilt.», Karl-Heinz Vorberg[26]

Einzelnachweise

  1. Prozess vor Kasseler Landgericht: Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis?, Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung am 15. Juni 2011; Glaubwürdigkeit des Opfers erschüttert, NWZ Online am 28. Juni 2011
  2. Presseinformation des Anwalts Hartmut Lierow vom 29. Juni 2012; Zu Unrecht inhaftierter ehemaliger Studienrat gestorben, Darmstädter Echo am 1. Juli 2012
  3. Wie erträgt es eine Tochter, dass ihr Vater als Vergewaltiger verurteilt wurde?, Bildzeitung am 10. Juli 2011
  4. Youtube-link-icon.svg "Fall Horst Arnold": Das vermeintliche Opfer steht jetzt selbst vor Gericht - MainTower (hr) (25. April 2013, 18:00 Uhr) (Länge: 3:32) (Hinweis: Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil das mit diesem Video verknüpfte YouTube-Konto gekündigt wurde.)
  5. Hans Dieter Erlenbach: "Wir hatten das Generalopferbild" (Fall Arnold - Ein Ermittler von damals sagt aus - Widersprüche nicht genug beachtet), Echo-Online am 17. Juni 2013
  6. Claus Peter Müller und Julia Schaaf: Freispruch nach fünf Jahren Haft: Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen?, FAZ am 25. Juli 2011
  7. Hannelore Crolly: Die Frau, die einem Mann das Leben nahm, Die Welt am 8. September 2013
  8. Unschuldig in Haft: Wenn der Staat zum Täter wird, WDR - Menschen hautnah am 2. Mai 2013, 22:30-23:15 Uhr
  9. Youtube-link-icon.svg Unschuldig in Haft: Wenn der Staat zum Täter wird - WDR - Menschen hautnah (2. Mai 2013, 22:30-23:15 Uhr) (Länge: 44:10 Min.)
  10. Vergewaltigung in der Schule: Es geschah in der großen Pause - oder nicht?, FAZ am 15. Juni 2011
  11. Justizirrtum: Herzversagen nach Justizversagen, Die Zeit am 9. Juli 2012
  12. Vergewaltigungsprozess: Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis, Hessische/Niedersächsische Allgemeine am 5. Juli 2011
  13. Unschuldig in Haft: Lehrerin legt Revision ein, Hessische/Niedersächsische Allgemeine am 8. Juli 2011
  14. BGH Entscheidung vom 9.2.2012 - Aktenzeichen: 2 StR 534/11
  15. Justizopfer gestorben, Westfalen-Blatt am 30. Juni 2012
  16. Hessisches Beamtengesetz (HBG) § 49
  17. WGvdL-Forum (Archiv 2): Narrowitsch am 6. Juli 2012 - 12:51 Uhr
  18. Unglaublicher Justizirrtum: Unschuldiger Lehrer stirbt ein Jahr nach seiner Freilassung, Brisant (MDR)[wp] am 5. Juli 2012
  19. 19,0 19,1 Bielefeld: Halbes Gehalt für Lehrerin Heidi K., Westfalen-Blatt am 11. Juli 2012
  20. Lügen-Lehrerin erhält weiter volle Bezüge, Neue Westfälische am 24. Februar 2012
  21. Bielefeld/Detmold: Studienrätin Heidi K. angeklagt, Westfalen-Blatt am 10. Juli 2012
  22. Christian Althoff: Bielefeld: Studienrätin scheitert vor Gericht. Nach Vergewaltigungsvorwurf: Gehalt bleibt gekürzt, Westfalen-Blatt am 7. November 2012 (broken)
  23. Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt, Pfalz-Express am 13. September 2013
  24. Bundesgerichtshof: Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft, FAZ am 22. Oktober 2014
    Anreißer: Mit falschen Vorwürfen brachte eine Lehrerin aus dem Odenwald einen Kollegen für fünf Jahre ins Gefängnis. Für ihre Vergewaltigungs­lügen wird ihr nun selbst die Freiheit entzogen, bestätigte der Bundesgerichtshof.
  25. Arnold saß zwei von den fünf Jahren auch in forensischen Kliniken. Wie in o.g. Sendung verlautete, veranlasste seine Weigerung an einer "Sexual­therapie" teilzunehmen, die enttäuschten, zurück­gewiesenen Psychologen, seiner Entlassung nach 2/3 der urteils­entsprechenden Haft entgegen­zu­wirken. Arnold hatte, so Anwalt Lierow, dabei "noch das Glück im Unglück, als voll schuldfähig angesehen worden zu sein, so dass psychiatrische Bewertungen für die Zeit nach seiner Haft­verbüßung keine Rolle spielten. Allerdings hatte ihm eine nachträglich angeordnete SicherungsverwahrungSicherungs­verwahrung[wp] gedroht. So weit kam es dann glücklicherweise nicht. Noch wenige Wochen vor Ablauf seiner Strafhaft war er vom OLG, gestützt auf das Gutachten eines Psychiaters, als "gefährlich" eingestuft worden.
  26. 26,0 26,1 26,2 Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.: Der Fall Horst Arnold

Querverweise

Netzverweise