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Armin Laschet

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Armin Laschet
2021-01-23 Armin Laschet MG 5860 (cropped).jpg
Geboren 18. Februar 1961
Parteibuch Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Ehegatte Susanne Laschet[wp]
Abtreibungs­bewerbungs­gesetz Armin Laschet stimmte am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundes­tag gegen das Abtreibungs­bewerbungs­gesetz und damit gegen die Straflosstellung des Werbens für die Tötung Ungeborener.
Pandemie­vertrag Armin Laschet stimmte am 12. Mai 2023 im Deutschen Bundes­tag für den WHO-Pandemievertrag.
AbgeordnetenWatch Armin Laschet
URL armin-laschet.de

Armin Laschet (* 1961) ist ein deutscher Politiker. 2017 wurde er elfter Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen[wp]. Von Januar 2021 bis Januar 2022 war Laschet der neunte Bundes­vorsitzende der CDU und war seit dem April desselben Jahres Kanzlerkandidat[wp] der Union[wp] für die Bundestagswahl 2021[wp].

In Nordrhein-Westfalen führt er eine schwarz-gelbe Landesregierung[wp] (Kabinett Laschet[wp]). Von 2005 bis 2010 war er im Kabinett Rüttgers[wp] der Integrations- und Familien­minister[wp] des Landes. Den CDU-Landes­verband[wp] führt er seit 2012. Aus der Landtagswahl 2017[wp] ging die CDU unter Laschet als stärkste Partei hervor.

Verfassugsfeindliche Standpunkte

Zitat: «Am Beispiel #Sylt begrüßt Armin #Laschet, dass Andersdenkende öffentlich an den Pranger gestellt werden und ihren Job verlieren.

Er wünscht sich auch, dass jeder bestraft wird der, Zitat, "...anders ist."

Happy Birthday, #Grundgesetz!

Mp4-icon-intern.svg Laschet hetzt gegen Deutsche (0:27 Min.)

» - Dr. David Lütke[1][2]


Ich habe größte Zweifel an den aktuellen Sylt-Vorgängen.
Zitat: «"In kürzester Zeit waren alle Namen öffentlich. Sie haben alle ihren Job verloren. Und ich glaube, als Gesellschaft müssen wir darauf achten, dass das bei allen diesen Vorfällen gilt." - @ArminLaschet im #BerichtausBerlin zum rassistischen Gegröle auf Sylt.
Mp4-icon-intern.svg Laschet hetzt gegen Deutsche (1:19 Min.)

» - Bericht aus Berlin[3]

So, so. Jeden bestrafen, der "anders" ist.

Der Mann ist Jurist.

Zur Einnerung:

Erstens gibt es eine Unschuldsvermutung.

Zweitens:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 241a Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkür­maßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Drittens: Er freut sich darüber, dass "alle Namen öffentlich" waren.

Auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt? Was ist mit Datenschutz?

Nun sind zwar Rundfunk und Presse in den jeweiligen Landesgesetzen mehr oder weniger vom Datenschutz ausgenommen, das betrifft aber vor allem die Recherche und Informations­sammlung, nicht ohne weiteres auch die Publikation selbst.

Und mich würde nun mal sehr interessieren, ob die Nummer auf Sylt überhaupt "öffentlich" im Rechtssinne war. Denn es hieß ja irgendwo, dass das ein Club für Reiche war, in dem man schon 150 Euro Eintritt zahlen musste, und in den nicht jeder reinkommt. Und dann wäre es im rechtlichen Sinne eben nicht öffentlich, sondern eine geschlossene Gesellschaft. Und damit gar nicht erst zur Volksverhetzung geeignet (ich würde das auch inhaltlich anzweifeln und hatte ja gerade zitiert[4], dass "Ausländer raus" für sich noch Meinungsfreiheit und keine Volksverhetzung ist).

Und dass man da Leute einfach so feuert, geht auch nicht, denn erstens gilt eine Unschulds­vermutung, und zweitens geht es den Arbeitgeber zunächst mal einfach gar nichts an, was man in seiner Freizeit treibt. Das wird erst dann zum Kündigungsgrund, wenn es einen negativen Einfluss auf die Arbeit hat, wenn also jemand morgens nicht ausgeschlafen ist, oder von Kunden erkannt werden würde. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Wenn ich das so höre, was Laschet da erzählt, dann halte ich den als Juristen für eine Pfeife und als Demokraten für einen Versager - und das als Sendung direkt von der Demokratiefeier.

Ich halte das, worüber sich Laschet da so freut, für rechtlich problematisch, nämlich die Namen von Leuten mit solcher Pranger­wirkung in die Öffentlichkeit zu stellen, die sich dort völlig offenkundig als Privatleute aufgehalten und privat verhalten haben, zumindest nach meinem Wissensstand sonst in keiner Weise öffentlich exponiert sind, und bei denen die Veröffentlichung der Namen keinem journalistischen Zweck dient, sondern eben nur den der politischen Verfolgung und Anprangerung.

Wesentlich dabei, und das ist mir bisher nicht klar, ist die Frage, wie es zu dieser Videoaufnahme kam, ob das eine als solche erkennbare Kamera des Rundfunks oder der Presse war, oder ob die das für eine private Aufnahme hielt.

Meines Erachtens, und da halte ich Laschet wieder für juristisch inkompetent, denn das wurde ja 2021 erst eingeführt, ist das Verbreiten der Namen hier selbst schon eine Straftat:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 126a Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personen­bezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr

1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder

2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert

auszusetzen, wird mit Freiheits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheits­strafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.

Damit hätte das nicht veröffentlicht werden dürfen, ich halte die Veröffentlichung der Namen bei meinem derzeitigen Wissensstand für eine Straftat.

Wie gesagt: Ich halte Laschet für juristisch inkompetent.

Die Frage ist, wie das überhaupt in die Öffentlichkeit kam.

Und da kommen wir nun wohl wieder ganz weit links außen raus, nämlich beim WDR und bei den Grünen:

Zitat: «Der Anwalt aufgrund dessen Einschätzung der WDR das Sylt-Video nicht verpixelte, war Bundestags­kandidat der Grünen. #ReformOerr #OerrBlog via @jnswin» - ÖRR Blog[5][6]

Kurioserweise will man beim Sex ein konkludentes Handeln nicht ausreichen lassen, da soll die Frau explizit "Ja, ich will" sagen müssen. Aber wenn jemand in eine Kamera grölt, soll das, ohne die näheren Umstände zu kennen, für eine öffentliche Hinrichtung ausreichen.

– Hadmut Danisch[7]

Wahlkampf 2021

"Jetzt sind sie halt da" in der 2021-Wahlkampf-Version:
Zitat: «#NullToleranz bei #Clan­kriminalität! Wir haben einen klaren Plan im Kampf gegen kriminelle Familien­clans: Wir wollen den Kontroll- und Verfolgungs­druck auf kriminelle Großfamilien weiter erhöhen. Das unterstrich @ArminLaschet heute in Berlin-#Neukölln.»[8]

Waren wir nicht immer das Land der grenzenlosen Toleranz? Und nun plötzlich und ganz schnell #NullToleranz[wp]?

Hadmut Danisch[9]
Kommentar: «Das habt ihr in 16 Jahren nicht geschafft. Warum soll man euch jetzt nochmal eine Chance geben?» - gabriel abdi[10]
Kommentar: «Gegen Clankriminalität? Wunderbar, dann fangt bei euch an[wp], oder wie sonst soll man all die Seilschaften und sonstige,hart an der Grenze zum legalen, laufende Geschäfte nennen?» - iris[11]

Einzelnachweise

  1. X: @DrLuetke - 27. Mai 2024 - 18:27 Uhr
  2. Anmerkung WikiMANia: Deutsche müssen "den Preis bezahlen", wenn sie nur besoffen falsche Lieder grölen. Illegale Migranten hingegen, die Frauen gruppen­vergewaltigen und Menschen messern, bekommen "Bewährung", was offenbar auf der Linie der Laschet-CDU liegt.
  3. X: @ARD_BaB - 26. Mai 2024 - 20:48 Uhr
  4. Hadmut Danisch: Die juristische Einstufung von "Ausländer raus", Ansichten eines Informatikers am 26. Mai 2024
  5. X: @OERRBlog - 26. Mai 2024 - 20:10 Uhr
  6. X: @WDRaktuell - 25. Mai 2024 - 17:38 Uhr
  7. Hadmut Danisch: Das verfassungwidrige Geschwätz des Armin Laschet (Jurist, CDU) zur Causa Sylt, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2024
  8. Twitter: @CDU - 31. Aug. 2021 - 19:20 Uhr
  9. Hadmut Danisch: Wahlwerbung, Ansichten eines Informatikers am 1. September 2021
  10. Twitter: @gabrielabdi111 - 31. Aug. 2021 - 19:44 Uhr
  11. Twitter: @memories2019_12 - 31. Aug. 2021 - 19:44 Uhr

Netzverweise