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Wahlrecht
Der Begriff Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Bürgers zur Wahl von sich um ein politisches Amt bewerbenden Personen oder Personengruppen (Parteilisten) in ein Amt in einem Staat oder einer sich für das Amt innerhalb einer bestimmten Organisation (Unternehmen, Gewerkschaft) bewerbenden Person in ein bestimmtes internes Amt.
- "Frauenwahlrecht" ist Frauenpolitik (Politik von Frauen für Frauen) und von Wahlrecht zu unterscheiden.
Kinderwahlrecht
Mit einer im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten Absenkung des Wahlalters will die SPD bereits 2014 auch 16-Jährige erstmals wählen lassen.[2] Das wirkt wie "Hitlers letztes Aufgebot".
- "Werrrrr die menschliche Gesellschaft will, mussssssss die Männliche überrrrrrwinden! Dazu brrrauchen wir auch das Jungvolk! Heil Gender!" [3]
Männerwahlrecht
Das Wahlrecht für Männer war, zumindest in der Vergangenheit, immer an eine allgemeine Wehrpflicht gebunden. Das war so in der Schweiz zur Zeit ihrer Gründung, in den Vereinigten Staaten 1787 und in Frankreich nach der Revolution 1789[wp].
Entwicklung in den Vereinigten Staaten
Den männlichen Schwarzen hat der amerikanische Kongress im Jahre 1870 das Wahlrecht zugesprochen (15. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten[wp]). Allerdings hatten die Einzelstaaten zum Wahlrecht eigene Bestimmungen und vor allem im Süden wurden viele Extra-Gesetze geschaffen, die verhindern sollten, dass Schwarze wählen konnten. Bis 1964 gab es beispielsweise in einigen Staaten die Regelung, dass Leute, die keine Steuern oder Grundsteuern zahlten, also wie viele Schwarze arm waren, nicht wählen durften. Oder es wurden schwere Tests von Schwarzen gefordert, die kaum einer bestehen konnte, vor allem, da Schwarze sehr schlechte Schulen hatten.
Entwicklung in Deutschland
1849 führte Friedrich Wilhelm IV.[wp] zur Wahl der zweiten Kammer des Preußischen Landtags, dem Abgeordnetenhaus, ein Dreiklassenwahlrecht[wp] ein, das bis 1918 in Kraft blieb. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Zensuswahlrechts[wp] wobei der Name daher rührt, dass der Wähler ein nach Steuerleistung in drei Abteilungen ("Klassen") abgestuftes Stimmengewicht besaß.
1871 wurde dann mit der neuen Reichsverfassung ein Wahlrecht für den Reichstag (das gesamtdeutsche Parlament) eingeführt, wobei Militärangehörige und andere Gruppen ausgeschlossen blieben. Zu berücksichtigen ist auch, dass 1871 noch 34 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung jünger als 15 Jahre alt waren (1933 24 Prozent, Bundesrepublik 1980 18 Prozent).[4] Ein Wahlalter von mindestens 25 Jahren schloss also einen großen Teil der Bevölkerung aus. So kam es, dass 1871 nur 7,65 Millionen Einwohner, knapp zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung, wählen durften.
Am 12. November 1918 veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung "mit Gesetzeskraft" verkündete: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." [5] Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[6]
Frauenwahlrecht
Frauen lehnten in der Schweiz das Wahlrecht ab, weil es an die Wehrpflicht gekoppelt war. Erst als 1971 durch eine Verfassungsänderung das Wahlrecht von der Wehrpflicht "befreit" wurde, akzeptierten die Frauen das Wahlrecht.
In den Vereinigten Staaten wurde 1919 die Verfassung mit dem 19. Zusatzartikel[wp] ergänzt, welcher das Geschlecht als verbotenes Ausschlussmerkmal hinzufügte.
Wahlfreiheit der Lebensmodelle
Frauen können wählen, und das ist es, was sie den Männern so unendlich überlegen macht: Jede von ihnen hat die Wahl zwischen der Lebensform eines Mannes und der eines dummen, parasitären Luxusgeschöpfes - und so gut wie jede wählt für sich die zweite Möglichkeit. Der Mann hat diese Wahl nicht.[7]
Heute kann eine Frau mit einem Mann schlafen und fälschlicherweise behaupten, dass sie verhütet; sie kann dann das Kind aufziehen, ohne dass er überhaupt weiß, dass er ein Kind hat, und ihn sogar rückwirkend nach zehn oder zwanzig Jahren (je nach Bundesstaat) auf Unterhalt für das Kind verklagen. Das zwingt ihn in einen Job, der mehr Geld bringt, mehr Stress und insofern auch Verringerung seiner Lebenszeit bedeutet. Es ist sein Körper, aber er hat keine Wahl. Ihm bleibt nur ein Dasein als Sklave (für jemanden zu arbeiten ohne Bezahlung und ohne andere Wahl) oder als Krimineller. Der Fall Roe gegen Wade gab Frauen das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper. Männer haben das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper noch nicht - weder in der Liebe noch im Krieg.[8]
Wenn heute eine erfolgreiche alleinstehende Frau einen erfolgreichen alleinstehenden Mann kennenlernt, scheinen beide gleichrangig zu sein. Sollten sie jedoch heiraten und Kinder wollen, überlegt sie sich fast immer drei Möglichkeiten:
- Möglichkeit: Vollzeitarbeit
- Möglichkeit: Vollzeitmutter
- Möglichkeit: Eine Kombination von Berufstätigkeit und Mutterarbeit
Er überlegt sich drei "etwas andere" Möglichkeiten:
- Möglichkeit: Vollzeitarbeit
- Möglichkeit: Vollzeitarbeit
- Möglichkeit: Vollzeitarbeit
Im Gegensatz dazu haben Männer, die sich für die "neue Vater- und Hausmannrolle" entschieden haben, schnell zu spüren bekommen, dass sie zwar für viele Reporter gesuchte Interviewpartner, aber für wenige Frauen gesuchte Heiratspartner waren.[9]
Staatliche Bevormundung bei Wahlen
In Rheinland-Pfalz ist das Kommunalwahlrecht geändert worden. Auf allen Wahlzetteln steht ab 2014 ein Zitat aus dem Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Außerdem muss jede Partei auf dem Wahlzettel angeben, wie hoch der Frauenanteil auf ihrer Liste ist. Die Wähler werden also von der Regierung in der Wahlkabine darüber beraten, welches Kriterium sie bei ihrer Wahlentscheidung besonders stark berücksichtigen sollten. Man hätte ja auch auf einen anderen Satz aus dem Grundgesetz hinweisen können, zum Beispiel: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Oder: "Eigentum verpflichtet." Letzteres wäre ein Fingerzeig gewesen, der dazu ermuntert, kapitalismuskritische Parteien zu wählen. Oder: "Ehe und Familie stehen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung." Dies hätte sicher alle Konservativen erfreut. Aber in Rheinland-Pfalz regiert zurzeit weder die Linkspartei noch die CDU.
Man könnte auch darüber nachdenken, ob nicht in jede Wahlkabine eine Gleichstellungsbeauftragte hineingehört, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe berät. Dass die Regierung versucht, Wahlen so direkt zu beeinflussen, hätte ich bisher eigentlich eher dem Land Weißrussland zugetraut als dem Land Rheinland-Pfalz. Alle Grundrechte sind wichtig, und darüber, welche Ideen ihnen bei der Stimmabgabe besonders wichtig sind, müssten doch eigentlich die Wählerinnen und Wähler in der Wahlkabine völlig frei entscheiden dürfen - oder habe ich da irgendwas an der Demokratie nicht kapiert? Und wenn die Parteien den Frauenanteil ihrer Liste auf dem Wahlzettel angeben müssen, wieso dann eigentlich nicht den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund oder von jungen Kandidaten oder von Behinderten? Das sind doch auch Kriterien, die Wähler für wichtig halten dürfen. |
– Harald Martenstein: Harald Martenstein: Über staatliche Fingerzeige und Warnhinweise, Die Zeit am 24. Oktober 2013 (Was haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Indien und Weißrussland gemeinsam? Den erhobenen Zeigefinger. Eine Kolumne über staatliche Erziehungsmaßnahmen.) |
Zitat: | «Das Absurde daran ist, dass die Geschlechteranteile der Kandidatur nicht in Verhältnis gesetzt werden mit den Geschlechteranteilen in der jeweiligen Parteibasis. Es wird also direkt neben/über/unter dem Gleichberechtigungsartikel Ungleichberechtigung praktiziert.»[10] |
Kartellparteiliche Wahlverfahren
Normalerweise - nein, sagen wir mal üblicherweise, um es von richtigerweise abzugrenzen - werden im Bundestag die verschiedenen Posten wie Ausschussvorsitzende nach Parteienproporz verteilt. Ich habe die Details nicht tiefenverstanden, irgendwie hatte die AfD da Anspruch auf drei Ausschussvorsitzendenposten und gestern wurde da eben ein AfD-Abgeordneter namens Martin Hess[wp], wenn ich das richtig verstanden habe, von der AfD als Vorsitzender des Innen-Ausschusses nominiert, aber nicht gewählt.
[...] In einer der Sendungen hieß es, dass es sowas in der letzten Periode schon mal gegeben und im Ergebnis dazu geführt habe, dass die AfD bis zum Ende den Posten nicht mehr besetzen konnte. Das nun führe zu einem Rechtsproblem, weil die AfD "Anspruch" auf drei Posten habe, aber nicht Anspruch darauf, dass ein bestimmter Kandidat gewählt werde (sonst wäre es ja auch keine Wahl). Riecht nach Fehlkonstruktion, mit der sie sich jetzt im "Ältestenrat" auseinandersetzen müssen, was zu tun ist, wenn eine Partei "Anspruch" auf drei Posten habe, man aber partout niemanden wählt, den sie vorschlagen. Hört sich für mich jetzt an, als sei der Bundestag an sich schon korrupt (worüber ich ja schon einiges geschrieben hatte, etwa beim Auskungeln von Verfassungsrichterposten) ist und dessen Regeln nur über Korruption und nicht normal funktionieren, und jetzt hat es eben mal gerummst, weil die AfD nicht zu den üblichen Korruptionskartellen gehört. Darauf will ich hier und jetzt aber nicht hinaus. Mir ist etwas anderes aufgefallen. In den Sendungen und im ersten verlinkten Einzelbeitrag kam eine Szene, in der Konstantin von Notz von den Grünen etwas in die Kamera sagt:
Ich will es mal erklären:
Erstaunlich für einen Grünen, der Mann hat sein Studium immmerhin abgeschlossen und ist Jurist, war mal Rechtsanwalt. (Wohl kein sehr guter, sonst wäre er es geblieben.) Im heute journal sagte Katrin Göring-Eckardt dann das Gleiche, nur deutlich wortreicher:
Sie sagt, es dürfe keinen Automatismus geben, dass jemand gewählt werden müsse. Sie steht aber nicht nur für den Gewaltfeminismus der Grünen mit Frauenstatut und Pflicht-Listenplätzen und Zwangsquoten, neulich gab es ja Riesenkrach, weil sich die Grünen im Saarland parteiverbotswidrig einen Mann als Vorsitzenden und nicht die Frau gewählt hatten. Und Göring-Eckardt selbst musste bei einer Grünen-Wahl, ich glaube, es war Spitzenkandidatin 2017 und vielleicht noch irgendein anderer Posten, zwangsgewählt werden, weil ein Mann und eine Frau gewählt werden mussten und sie die einzige Kandidatin war, während zwei Männer als Konkurrenten antraten. Stimmzettel, auf denen nicht eine Frau - also Göring-Eckardt als einzige Kandidatin - angekreuzt waren, wurden als ungültig gezählt. Das heißt, sie wurde gar nicht gewählt, sondern erzwungen. So ähnlich mit Annalena Baerbock. Und die stellt sich nun vor die Kamera und erzählt einen, es dürfe keinen Automatismus geben, und man müsse auch die Möglichkeit haben, jemanden nicht zu wählen. Da sitze ich vor dem Bildschirm und frage mich, wie das sein kann, dass diese Leute sich so monströs selbst widersprechen. Ich frage mich da
Bin ich denn wirklich der Einzige, dem das überhaupt auffällt und den das stört? |
– Hadmut Danisch[11] |
Bürger haben keine Wahl mehr
Der Schritt zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).
Wir leben in einer gefährlichen Zeit. Gerade die, die immer am lautesten schreien, dass sie diejenigen seien, die für Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung einträten, sind deren übelste Gegner und Saboteure. Die faktisch und gemessen verfassungsfeindlichste Partei ist die SPD, denn keine andere Partei hat so viele Gesetze gemacht, die als verfassungswidrig aufgehoben wurden, so viele Verfassungsänderungen betrieben und so viele politische Forderungen aufgestellt, die auf Zertrümmerung der Demokratie hinauslaufen, wie etwa die Frauenquoten oder Tandemkandidaturen bei Wahlen. Bei anderen würde man das als "verfassungsfeindlich" bezeichnen, aber bei der SPD nennt man es dann "Verfassungsänderung", wenn denen die Verfassung nicht in den Kram passt. Wieder etwas aus dem großen Reich der Doppelbegriffe, dasselbe einmal positiv und einmal negativ konnotiert zu bezeichnen. Und von der Unterwanderung und Übernahme des Bundesverfassungsgerichts habe ich auch viel geschrieben. Dass die Grünen da nicht vor der SPD liegen, liegt nur daran, dass sie noch nicht so lange in der Regierung sind. An den Grünen ist eigentlich so ziemlich alles demokratie- und verfassungsfeindlich. Allein schon die Art und Weise, wie die gerade gegen jede abweichende Meinung und jede kritische Äußerung vorgehen ist totalitär, diktatorisch, und mit Demokratie schlichtweg unvereinbar. Zumal man den Grünen eine ziemliche Nähe zu Terror und Gewalt attestieren muss - vorsichtig ausgedrückt. Mich würde mal interessieren, ob, was und wieviel der Grüne Jürgen Kasek damit zu tun hat. Gerade hatten wir doch so eine (oder mehrere) Gewalt-Demo(s) in Leipzig gegen die Verurteilung der Linksextremistin "Lina E." wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, was in den Medien kaum berichtet wurde. [...] Seltsamerweise aber kommt keinerlei Diskussion darüber auf, ob die Grünen verfassungsfeindlich sind. Auch nicht, als ich beschrieben habe, wie Grüne die Partei der Piraten unterwanderten und systematisch zerstörten, weil sich damals vernünftige, gebildete, berufserfahrene Leute für die Piraten interessierten und die Piraten vor den Grünen lagen. Als unterwanderte man sie, infiltriere sie, und schlug jeden, der nicht linksextrem war, mit "Sexistische Kackscheiße!", Antifa-Flaggen und so weiter in die Flucht. Die Grünen dulden keine Partei mit anderen als linken Inhalten, und wer nicht in das Schema passt, wird zerstört. Aber die Presse schwieg und faselte stattdessen von der tollen Demokratie. Dass Parteien, die dem linken Komplex nicht passen, zerstört werden, wurde nie erwähnt. Weil Demokratie schon lange nicht mehr die Demokratie im Wortsinn ist, sondern längst das rabulistische Tarnwort für Sozialismus ist. Deshalb hieß die DDR ja auch "demokratische" und nicht "sozialistische" Republik. Auch die FDP wurde zertrümmert, Stichwort Brüderle/#Aufschrei, und dann als Marke und Markenname im Rahmen der Leichenfledderung aufgenommen. Die CDU wurde durch Leute wie Merkel und von der Leyen auch völlig auf links gebügelt.
Sie reden ständig von Demokratie, aber alles läuft darauf hinaus, dass man gar keine Wahl mehr hat, denn egal, ob man SPD, Grün, FDP oder CDU/CSU wählt, man bekommt eigentlich seit 20 Jahren, seit dem Wechseln von Kohl zu Merkel, überall den im wesentlichen gleichen Mist serviert, die Unterschiede sind nur noch marginal, etwa beim Umfang der Neuverschuldung. Zusammen mit dem Wahlrecht, das Nichtstimmen und alles unter 5% ignoriert, hat man als Wähler politisch eigentlich gar nichts mehr zu sagen, kann nur noch ansatzweise bestimmen, wer die Abgeordnetendiäten und das ganze von den Ministerien veruntreute Geld einsteckt. Es gibt keine Wahlen mehr. Man kann in gewissem Umfang noch die Gesichter wählen, aber nicht mehr die Themen. Und oft nicht einmal mehr das, weil bei den Grünen ja die meisten Leute über Listen und nicht über ihre Wahlkreise Abgeordnete werden. Oder wie ich gerade erst vor ein paar Tagen schrieb: Demokratie ist, wenn der Wähler eine unliebsame Regierung austauscht. Deutschland ist, wenn die Regierung ein unliebsames Volk austauscht. Denn es ist unübersehbar, dass die Parteien gerade mit allen Mitteln versuchen, sich über Migration, Einbürgerung, Änderungen des Wahlrechts, Wahl ab 16, ihre Wähler selbst zu machen.
Nun heißt ja Demokratie, dass das Volk und nicht die Politik die Richtung bestimmt, die Politik nur die sind, die die grundlegenden Entscheidungen des Wählers umsetzen. In einer Demokratie würden also Parteien wie die SPD oder die Grünen überlegen, ob ihr Wahlprogramm überhaupt noch dem Wählerwillen entspricht, und sich anpassen. Denn Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz besagt Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Also müssten Parteien dies respektieren. Ncht nur, weil das Grundgesetz von Parteien fordert, dass sie sich an die demokratischen Regeln halten, sondern besonders dann, wenn sie lauthals behaupten, sie wären die, die für das Grundgesetz einstehen und es schützten. Das tun sie aber nicht.[12] Stattdessen versucht man, sich die Mehrheiten bei Wahlen zu beschaffen, indem man eigentlich - Gruß von Honecker - gegnerische Parteien beseitigt. Wie bei den Piraten, nur etwas komplizierter. Womit man sich nicht nur eines Konkurrenten, sondern auch gleich noch der Opposition entledigt, weil die AfD die einzige Partei ist, die noch Oppositionsarbeit macht und beispielsweise Anfragen stellt. Nahezu alle Regierungsantworten, die in den letzten Jahren für mein Blog relevant waren, waren Antworten auf Fragen der AfD. Die anderen machen gar nichts mehr. Die CDU ist als Opposition außer etwas Geplänkel in der Presse praktisch nicht existent. Was daran liegt, dass im Bermudadreieck aus SPD, Grünen und CDU/CSU jeder darauf lauert, mit jedem anderen eine Zweierkoalition einzugehen, notfalls mit FDP, und jeder Gegner morgen der Notfreund sein könnte. Außerdem bringt jede Oppositionsarbeit das Risiko mit sich, blöd dazustehen, weil man etwas angreift, wofür man aus früherer Regierungsbeteiligung selbst schuld ist. Ich war in meinem Leben mehrmals als Sachkundiger für Parlamente und Parteien tätig. Ich habe 1997 ein Bundestagsgutachten im Auftrag der SPD (Jörg Tauss) gemacht, war Anfang der 2000er mal bei der CDU zur Anhörung geladen, und bin von einigen Landtagen auf Vorschlag der AfD angehört worden. Dazu kann ich sagen:
Und dass es die Grünen waren, die mich im "agentin.org"-Projekt ihrer Heinrich-Böll-Stiftung auf die Steckbriefliste gesetzt haben, wonach ich dann Drohbriefe an den Arbeitsplatz, das Haus beschmiert und Verleumdungsschriften in die Briefkästen der Nachbarn bekam, hatte ich auch beschrieben. Sowas passiert in einem demokratischen Staat nicht, dass Leute anderer Meinung derartig angegriffen werden. Weil jetzt aber die AfD Stimmen bekommt und die Ampel nicht mehr genug Stimmen bekommt, geht nun eine Kampagne los, die AfD zu verbieten:
Das wird gerade systematisch in die Propaganda gedrückt. Was man Euch damit sagen will Man will eine große Koalition aus CDU, SPD und Grünen, eine sozialistische Einheitspartei von BlackRocks Gnaden. Linke und FDP unter die Fünf-Prozent-Hürde[wp], die CSU in die Wüste, und die AfD verbieten, womit es dann gar keine Opposition mehr gibt. Stört ja auch nur. Schauen wir uns das mal näher an. Das "Deutsche Institut für Menschenrechte" Der Name hört sich schon hochtrabend an, aber auch unlogisch. Denn in Deutschland verwenden wir Grundrechte. Menschenrechte sind sowas Internationales. Und der Name stinkt schon so nach der 500sten "Denkfabrik" oder Geldwaschanlage, nach Stiftung und Soros-Aroma. Deren Selbstdarstellung:
Das erscheint mir zutiefst dubios, denn eigentlich sind Vereine ein Ding des Privatrechts und nicht des Staates. Das Vereinsrecht steht dem Bürger zu und nicht dem Staat, und der Staat bedient sich normalerweise öffentlich-rechtlicher Mittel. Es gibt aber tatsächlich ein Gesetz dazu, worin es heißt § 1 Rechtsstellung und Finanzierung (1) Der eingetragene Verein Deutsches Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, wenn und solange der Verein die sich aus den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N. Doc.A/Res/48/134) ergebenden Aufgaben des § 2 wahrnimmt und die Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 erfüllt. Für die Finanzierung der Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2, 4 und 5 stehen dem Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. Mittel zur Verfügung, soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestages etatisiert sind und die in den §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der jeweiligen Satzung des Instituts erfüllt sind. (2) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat zugleich die Funktionen eines unabhängigen Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1419, 1420). § 2 Aufgaben (1) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. soll die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. handelt unabhängig von Vorgaben und Weisungen der Bundesregierung oder anderen öffentlichen und privaten Stellen in eigener Initiative oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages unter eigenverantwortlichem Einsatz seiner Ressourcen. (2) Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere folgende:
(3) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. nimmt daneben die folgenden Aufgaben wahr, wenn und soweit zusätzliche Finanzmittel verfügbar sind:
(4) Als unabhängiger Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die in dem Übereinkommen beschriebenen Aufgaben wahrnehmen. (5) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor, zu dem der Deutsche Bundestag Stellung nehmen soll. – [16]
Was meint Ihr, was los wäre, wenn sich Polen, Ungarn oder die Russen sowas erlauben würden, dass ein von den Regierungsparteien finanzierter Laden ein Gutachten publiziert, um Parteienkonkurrenz auszuschalten. Jede Wette, dass da die Parteileute in dem Laden sitzen. Das stinkt schon so nach Postenkutsche. Regelmäßiges Geld, keine nachprüfbare oder konkrete Leistung, politisch rumlabern. Und was ist das überhaupt für eine Konstruktion, ein Verein, in den man so eintritt? Derzeit hat der Verein 86 Mitglieder.[17]
Dann habe ich eigentlich schon genug gesehen.
Bingo! Glaubwürdigkeit weit unter Null. Da beschließt ein bundestagsfinanzierter Verein aus Gutmenschen und den Regierungsparteien, die Opposition zu verbieten. Und solche Saftläden wie SPIEGEL und Tagesschau, die sich als die Verteidiger der Demokratie ausgeben, machen da voll mit. Die "Analyse"Schauen wir also mal in den Text. [ext] - Hendrik Cremer (Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte), 2023 (72 Seiten)[18] Als Erstes fällt mir schon der Titel auf: "Warum die AfD verboten werden könnte" Da gehen bei mir schon alle Alarmglocken an. Warum? Ein juristisch seriöses Werk hätte als Titel "Warum die AfD verboten werden muss." Oder wenigstens sollte. Denn die Voraussetzung für ein Verbot wäre sowohl demokratisch, als auch juristisch, dass ihr Verbleib gar nicht mehr hinnehmbar ist. Wenn da lediglich steht, dass man kann kann, wenn mal will, ist von vornherein klar, dass das erstens nicht überzeugend ist und auf Willkür hinausläuft, und zweitens eine Handreichung für die anderen Parteien ist. Der Autor
Daraus kann man viel lesen.
Und die grüne Heinrich-Böll-Stiftung hat ihn auch gern:
Also ganz weit links draußen und auf Grünkurs, und der hat auch bei denen schon publiziert: "Racial Profiling" - eine menschenrechtswidrige Praxis'[20] Eigentlich muss man das Ding gar nicht mehr aufschlagen. Schon da weiß man, dass das Ding von den Grünen lanciert wurde und noch unseriöser ist als ein Gutachten vom Zuhälter über die Zulässigkeit von Prostitution. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Zumal Rechtsanwälte ohnehin Mietmäuler sind. Und dann sind wir ja auch wieder voll im Grünen-Prinzip der "strategischen Prozessführung": Ich habe das ja schon ausgiebig, nicht nur, aber vor allem rund um die (Ex-)Verfassungsrichterin Susanne Baer erläutert, dass die sich die Verfassungsbeschwerden selbst schreiben bzw. von ihrem Freundeskreis schreiben lassen und fingierte Beschwerdeführer casten, um dann so zu tun, als hätten sie als Gericht eine Beschwerde angenommen und jemandem aus bitterer Not zu seinem Grundrecht verholfen, obwohl das alles nur Theater ist. Kennt man dieses Arbeitsprinzip, dann kommt man auf den Gedanken, ob das Ding direkt von den Grünen kommt und dieser komische Verein nur der Strohmann ist, um das als unabhängig aussehen zu lassen. Das war ja auch schon das Prinzip bei der Professur Susanne Baers: Links-Grüne Positionen so in die Verwaltung zu drücken, dass sie als seriös, unabhängig, wissenschaftlich dastehen, weil von der Uni und von der Professorin. Und genau so hat man hier einen Vorstoß von scheinbar seriöser und unabhängiger Seite, und "Deutsches Institut für Menschenrechte" hört sich doch auch eindrucksvoll an. Würde ich eine Kloanstalt eröffnen, würde ich sie "Deutsches Institut für Wohlbefinden, gemeinnützig" nennen. Und weil von der schon gleich das Vorwort in dem Werk kommt, schauen wir uns auch noch die Direktorin an, "Prof." Dr. Beate Rudolf:
Heißt im Klartext: Sie ist als Juristin eine Pfeife, hat noch gar nichts hinbekommen, und ist per Quote und politischer Korrektheit auf so einen Versorgungsposten gekommen. Und lebt davon (siehe Veröffentlichungsliste dort), den üblichen linken Schmonzes zu repetieren. Und auch sie natürlich Liebling der Böll-Stiftung:
Das sind so Leute, bei denen die "Kurzbiografie" schon vollständig und erschöpfend ist. Da steht nämlich nichts davon, dass sie jemals ihren Lebensunterhalt selbst erarbeitet oder orgendetwas konkret gearbeitet hätte. Typische Grünpflanze aus dem Berliner Linken- und Frauenbiotop mit Leben auf Steuerzahlers Kosten. Kein Wunder, dass die Angst davor hat, dass es für die Ampelkoalition nicht mehr reicht, und die AfD eliminieren will, damit die Stimmen wieder für eine Mehrheit reichen. Die ist ja unmittelbar davon abhängig. Aus der Zusammenfassung (Seite 9):
Schon falsch. Die Gleichheit der Menschenwürde steht in Artikel 1 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, die ist aber nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung. Im Grundgesetz steht die Unantastbarkeit, während die Gleichheit nur vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1) und in allen Ländern (Art. 33 Abs. 1) gilt. Tatsächlich gibt es einige Grundrechte, die nur für "Deutsche" gelten - beispielsweise der genannte Art. 33.
Auch falsch. Artikel 1, eigentlich alle Grundrechte, enthalten ein Abwehrrecht, aber keine Garantie. Schon gar keine verbriefte, denn wären die Grundrechte ein verbrieftes Recht, dann würden sie nur für die gelten, die ein Rechteinhaberdokument haben und mit sich führen. Da stimmen schon die juristischen Begriffe und Gesetzesdarstellungen nicht. Wenn ich mir ein Radio kaufe und in der Packung einen Garantieschein finde, dann wäre das eine verbriefte Garantie (im weitesten Sinne). Aktienzertifikate sind verbriefte Rechte.
Was natürlich voraussetzen würde, dass man den Artikel 1 Absatz 1 erst einmal zutreffend wiedergibt. Da steht das nämlich nicht drin.
Da geht einem dann gleich schon der Hut hoch. Denn das Grundgesetz selbst bindet mehrere Grundrechte an den Begriff des "Deutschen". Also ist die Unterscheidung in Deutsche und Nichtdeutsche schon mal nicht willkürlich, sondern verfassungsbedingt. Selbst wenn die Ansichten der Partei falsch wären, dann wäre es eben eine falsche Rechtsmeinung. Es ist aber geltendes Recht und allgemeine Ansicht, dass falsche Rechtsmeinungen nicht strafbar oder sonstiges sind, man die haben darf. Sonst säßen fast alle Juristen im Knast. Es wird sogar ausdrücklich als Teil des rechtlichen Gehörs angesehen, auch falsche Rechtsmeinungen zu äußern. Viele Juristen sind nämlich der Ansicht, dass es "richtige" und "falsche" Rechtsmeinungen gar nicht gäbe, sondern nur "vertretbare" und "unvertretbare". Und da diese unsere Regierung gerade im Massenverfahren Leute aus dem Ausland hereinschaufelt und ihnen im Eilverfahren die Staatsbürgerschaft umhängt, ist es nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht im demokratischen Sinne der Opposition, das kritisch oder auch einfach anders zu sehen. Dazu aus Art. 116 Grundgesetz: Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Weil die Bundesregierung, besonders Nancy Faeser, aber die "deutsche Staatsbürgerschaft" regelrecht verschleudert (vgl. auch Baerbock und Jennifer Morgans Blitzeinbürgerung), ist es eine nicht nur zulässige und vertretbare Meinung, sondern sogar eine verfassungsschützende, die Praxis in Frage zu stellen. Es gilt nämlich Artikel 19 Absatz 2 GG: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Und mit der inflationären Verschleuderung der Staatsangehörigkeit tastet die Regierung den Wesensgehalt des ganzen Grundgesetzes an. Denn das Grundgesetz sagt ausdrücklich, dass einige der Grundrechte Deutschen vorbehalten sind und eben nicht jedem zustehen. Bei Lichte betrachtet ist es die Regierung und nicht die Opposition, die den Wesensgehalt antastet. Mit grenzenloser Zuwanderung, dem "niemand ist illegal"-Gefasel und vor allem der Rabulistik, die Grundrechte völlig zu ignorieren und nur noch von der Menschenwürde zu faseln (die für etwas ganz anderes gemacht war und nicht als Leistungs- und Garantieanspruch gegen Staat und Gesellschaft). Und das Ding hat noch 63 weitere Seiten.
Sowas hat nicht nur in einem Gutachten oder einer "Analyse" nichts zu suchen, es ist auch verfassungswidrig. Wie nämlich das Bundesverfassungsgericht neulich feststellte, fehlt es schon grundsätzlich an der Rechtsgrundlage für die Zuwendungen an die Parteien, und man könnte die generell als Untreue und Diebstahl ansehen. Spätestens da sieht man aber, dass das eine getarnte Schrift der Grünen ist. Und das Gedankengut der Grünen wurde auch noch nie analysiert. Etwa die Zerstörung des Staates oder die Verschwörungstheorie "Geschlecht". Deren Steckbriefpraxis "agentin.org" wäre nach heute geltendem Recht strafbar. Seite 11:
Dass man die Frage wenig diskutiert, liegt daran, dass sie falsch ist. Denn es gibt kein "Recht" darauf, dass man ab irgendeiner Schwelle eine Partei verbieten "kann", die einem nicht passt. Art. 21 GG (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. (3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien. (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit[wp] nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht. (5) Das Nähere regeln Bundesgesetze. Das heißt, dass es dieses "Partei kann verboten werden", wovon die hier faseln, so gar nicht gibt. Es gibt nur die Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht. Auch wenn das mitunter als "Verbotsverfahren" bezeichnet wird. Und dazu hat das Bundesverfassungsgericht sogar eine eigene Webseite:
Was schon die Verlogenheit des ganzen zeigt: Man ändert das Grundgesetz und beruft sich dann auf das Grundgesetz, während man die anderen "verfassungsfeindlich" nennt. Was ich immer sage: Die verfassungsfeindlichste Partei ist die SPD, nur nennt man es bei denen dann "Verfassungsänderung", wenn denen die Verfassung nicht passt. Was wäre denn verfassungsfeindlicher als eine Verfassungsänderung? Und Juraforum:
Und das kann man der AfD nicht vorwerfen, weil sie ja "konservativ" ist. Sie will die Grundordnung ja behalten. Im Gegenteil müsste man SPD und Grüne als verfassungswidrig einstufen, denn deren "progressive" Absichten liegen ja gerade in der Abschaffung oder permanenten Änderung unser Grundordnung, insbesondere bei den Jusos und der grünen Jugend, bis hin zur Abschaffung der Bundesrepublik und Auflösung in einer europäischen Sowjetunion, oder - wie bei den Klimaklebern - die Ersetzung von Wählern und Parlamente durch "Klimaräte". Oder deren generelle Feindlichkeit gegenüber Staat und Justiz, etwa die Rigaer 94[wp] oder gerade die gewalttätigen Demonstrationen in Leipzig wegen der Verurteilung Linksextremer dafür, dass sie eigenmächtig Leute zum Krüppel schlagen, die ihnen nicht passen. Und niemand agitiert so gegen die Meinungsfreiheit wie SPD und Grüne. Oder auch die Berufsfreiheit. Und die Nähe linker Studentenorganisationen zur RAF wird auch immer größer. Oder der beschriebene Angriff auf die Piraten. Oder der ebenfalls beschrieben intensive Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit im Namen von Gender. Die ganze Migrationspolitik kann man als Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ansehen. Also wären eigentlich erst einmal SPD und Grüne mit Verbotsverfahren dran. Außerdem ist das ganze Verfahren verfassungswidrig, weil es nämlich immer nur von Regierung, Bundestag oder Bundesrat angestoßen werden kann, also immer nur von der Mehrheit gegen die Opposition. Es gibt keine Möglichkeit, dass die Opposition die Verfassungswidrigkeit einer Regierungspartei prüfen lassen kann. Das ganze Ding ist ein Schwindel zur Oppositionsbeseitigung. Denn ginge es wirklich um die Verfassungswidrigkeit an sich, und nicht nur darum, sie als Vorwand zu nennen, dann käme es nicht darauf an, ob die Partei gerade in der Regierung oder Mehrheit ist oder nicht. Denn eine Verfassungswidrigkeit schlägt ja nicht in Verfassungskonformität um, sobald man in Mehrheit koaliert. Schon die Schaffung dieser Rechtslage an sich ist ein Angriff gegen die Verfassung, denn würde man es ernst meinen, dann hätte man es so gemacht, dass auch eine Oppositionspartei ein Prüfungsverfahren gegen die Regierung anstrengen kann, denn das wäre ja viel wichtiger. Die Regierung richtet ja viel mehr Unheil an als jede Opposition. Kapitel 4: Kennzeichen rassistischer und rechtsextremer PositionenDa lassen sie dann die Katze aus dem Sack: Es geht nicht um Verfassungswidrigkeit. Es geht um "Positionen", die ihnen nicht in den Kram passen, also die Abweichung von der Einheitsmeinung. Denn, das wissen wir ja, "rassistisch" und "rechtsextrem" ist einfach alles, was ihnen nicht passt. Haben sie nur Mittwochs Zeit, ist der Donnerstag schon rassistisch.
Schönes Beispiel. Erst halten sie einen Vortrag über Rassismus nach körperlichen Merkmalen. (Historisch natürlich die Judennase bei den Nazis.) Und man wartet gespannt, wo die AfD das denn tun würde und nach welchen körperlichen Merkmalen. Nasen? Hautfarbe? Größe des Hinterns? Nein, es war nur Framing. So vorgeladen springen sie dann auf Antisemitismus und Anknüpfungen an die Kultur. Also versuchen sie, etwas völlig anderes hier als Körpermerkmalsanknüpfung auszugeben. Das ist einfach Bullshit. Der Antisemitismus ist freilich ein gutes Stichwort. Denn gerade war ja Berlin Neukölln mit antisemitischen Plakaten vollgehängt[ext]. Und zwar von Palästinensern. Und viele Juden sagen auch, dass sie sich längst mehr von Arabern bedroht fühlen. Ich könnte mich jetzt nicht erinnern, dass irgendein jüdisches Schulkind berichtet hätte, von Rechten verprügelt worden zu sein, von Arabern aber schon. Es gibt Gegenden in Berlin, in denen Juden nicht mehr mit Kippa rumlaufen können. Dieser Importantisemitismus wird aber von den Grünen veranstaltet. Vor allem Claudia Roth ist dafür verantwortlich. Beispielsweise auf der documenta in Kassel, oder gerade neulich wieder[ext]. Die nach objektiven Maßstäben antisemitischste Partei sind die Grünen und mit Abstrichen die SPD. Über den Zusammenhang zwischen der DDR, der RAF und dem palästinensischen Terror gegen Juden (Stichworte Olympische Spiele 1972 und Entführung der Landshut). Ich könnte mich nicht erinnern, dass die AfD sich jemals so ein Ding geleistet hätte. Man kann, gerade vor der deutschen Geschichte, die Ansicht vertreten, Antisemitismus sei ein hinreichender Grund für ein Prüfungsverfahren. Da hätte ich nichts Grundsätzliches dagegen. Man muss es dann aber sachlich und objektiv prüfen und nicht nur rabulistisch als Vorwand hernehmen. Und die, die den Antisemitismus bei uns gerade neu etablieren und aufbauen, sind eben die SPD und vor allem die Grünen. Da müsste man zuerst prüfen, ob es nicht verfassungswidrig ist, hier ganze Stadtteile und Schulen zu antisemitischen Bezirken zu machen, in die sich Juden nicht mehr reintrauen können. Denn was SPD, Grünen und auch diesem Institut für Menschenrechte ganz sicher nicht passt: Auch Juden sind Deutsche und Grundrechtsträger. Und gegen deren Grundrechte verstößt man, wenn man Schulen und Stadteile so arabisiert, dass sie dort Prügel erwarten müssen. Und zuallerst müsste man dann Claudia Roth für sich schon als verfassungswidrig einstufen. Das tut man aber nicht, stattdessen macht man sie zur Vizepräsidentin des Bundestags, als wollte man dem Antisemitismus geradezu huldigen. Ich habe nicht grundsätzlich etwas dagegen, Parteien auf Antisemitismus zu prüfen. Im Gegenteil. Aber dann müssen dieselbe Prüfungsdichte und dieselben Maßstäbe für alle Parteien gelten. Und das würde dann die Frage aufwerfen, ob die Prüfung überhaupt noch durch ein Bundesverfassungsgericht durchgeführt werden kann, das längst korrupt und Beute der Regierungsparteien geworden und längst kein Verfassungs-, sondern ein Parteiengesinnungsgericht ist. Wie sollte ein Bundesverfassungsgericht noch prüfen können, das von denen Parteien durchsetzt ist, die gerade die Mehrheit verloren haben und die AfD loswerden müssen, um wieder eine Mehrheit zu erlangen? National-völkisch
Was im Klartext nur heißt, dass sie jeden verbieten wollen, der sich noch gegen einen unbegrenzten Zuzug äußert. Da wir aber wissen, dass uns der Zuzug gerade völlig ruiniert und zerstört, wäre da mal die Frage, wer eigentlich unter das Merkmal der Verfassungswidrigkeit fällt: Der, der den Staat durch unbegrenzten Zuzug zerstört, oder der, der es kritisiert? Man sollte dabei beachten, dass die AfD bisher nichts anderes macht, als sich zu äußern, weil sie ja noch nie in Regierungsverantwortung waren. Die können aus ihrer Position eigentlich gar nicht verfassungsfeindlich handeln. SPD und Grüne dagegen sitzen in der Regierung und betreiben die Migration tatsächlich. Nach den Maßstäben für eine Verfassungswidrigkeit einer Partei, nach denen die Ansichten nicht ausreichen, sondern es auf konkretes Handeln ankommt, fallen die von vornherein aus dem Raster. Ich will aber noch auf etwas anderes hinaus. Lest bitte nochmal an den letzten Zitatkasten. Und dann denkt mal über die Kolonial- und Identitätspolitik der SPD und der Grünen nach. Also jeden Weißen als Kolonialisten zu beschimpfen, der nach Afrika ging. Weil doch Afrika den Schwarzen gehört und die Weißen da nichts zu suchen haben. Oder das ganze Konzept der "Cultural Appropriation", wonach sich nur Schwarze Rasta-Zöpfe flechten dürfen, Weiße aber nicht. Oder nur gebürtige Italiener eine Pizza machen. Überhaupt diese Unterscheidung in "Indigene" und "Kolonialisten". Müsste nach dem Zitat nicht diese gesamte rot-grüne Politik als "rechtsextrem" gelten? Dieses Beschimpfen "weißer Männer" als Anknüpfung an "biologistische Merkmale"? Stellt Euch mal die Frage: Warum soll jeder Syrer, Iraker, Palästinenser, Afrikaner, wer auch immer nach Lust und Laune hierherkommen und sofort Deutscher werden dürfen, während die Kolonialisten nur Verbrecher waren? Viele Gegenden Afrikas profitieren heute noch von den Kolonialisten, und haben oft noch immer nicht mehr als die Eisenbahnen und Schiffe aus der Kolonialzeit. Die Asiaten erkennen sogar an, dass sie heute nichts wären ohne den Innovationsschub aus der Kolonialzeit. Die Herero-Frauen machen zwar auf Kolonialopfer, trotzdem laufen sie noch heute in Kleidern nach Art der Kolonialzeit herum, weil sie nichts anderes entwickelt haben und man in Namibia ansonsten eigentlich nackt herumlaufen würde. Waren die Kolonialisten etwa keine "Fachkräfte", die Wissen und Können in die Länder gebracht haben? Annalena Baerbock und Claudia Roth haben doch gerade diesen kapitalen Bock mit den Benin-Bronzen geschossen, die sie dort im Museum sehen wollten. Sie haben nicht begriffen, dass auch Museen nur ein Produkt der Kolonisation sind, und es die dort historisch gar nicht gibt. Das kapieren die aber nicht, die denken, Museen seien so eine Art Naturereignis. Warum also werden sogar messerschwingende Analaphabeten ohne weiteres als "Fachkräfte" bezeichnet und eingebürgert, während man die Kolonisten ausnahmslos und pauschal als Verbrecher hinstellt, für die wir etwas wieder gutzumachen haben? Kommen dann in 100 Jahren die Syrer zu uns um etwas wieder gutzumachen? Man kann das so und so sehen, deshalb gibt es Meinungsfreiheit zur Meinungsvielfalt. Ich kann diese Willkür der unterschiedlichen Maßstäbe aber nicht akzeptieren. Oder um es in einem meiner Blogsprüche auszudrücken: Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten. Kapitel 5 Einordnung der AfDMir fällt auf, dass da kaum oder gar keine durchgehenden Zitate sind, meist nur einzelne Wortfetzen, und das man da im Namen der AfD spricht um sie dann anzugreifen. Vor allem wird überhaupt nicht zwischen Vorwurf, Beschuldigung, Urteil, Feststellung unterschieden.
Ja ... und? Oben hatten sie noch gesagt, dass rechtsextreme Positionen die seien, die an "biologistische" Merkmale anknüpfen. Und jetzt regen sie sich auf, dass es um Kultur geht? Was denn nun? Und wenn das böse ist, warum wettern SPD und Grüne dann ständig gegen "cultural appropriation", die kulturelle Aneignung, weil Kultur anderen Völkern gehöre? Läuft das nicht auf dasselbe hinaus? Ist es denn überhaupt falsch? Ist es nicht Teil unserer Kultur, dass wir unsere Unzufriedenheiten nicht mit dem Messer austragen? Uns an gewisse Normen halten? Sehen wir nicht täglich, wie das zerstört wird, wenn etwa gerade wieder die Hundertschaft Polizei zur Keilerei im Freibad anrücken muss? Unterliegt das nicht der Meinungsfreiheit und dem politischen Parteienspektrum im demokratischen Sinne, das einem überhaupt erst die Wahl eröffnet? Geht es hier wieder nur darum, dass niemand existieren darf, der Einwanderung kritisch sieht?
Ja, und? Ist nicht der verfassungswidriger, der die Aussage angreift, als der, der sie tätigt? Sagt es nicht eher, dass die, die hinter dem Pamphlet stehen, die Zerstörung der Kultur zum Ziel haben und jeden aus dem Weg räumen wollen, der das kritisiert? Dass es nämlich um die Entfernung einer "deutschen Identität" geht?
Und was tun dann die "Antikolonialisten" und die, die von "indigenen Völkern" reden? Ist der Vorwurf des Kolonialismus und der "cultural appropriation" nicht genau dasselbe? Sind Indianerreservate oder die den Aborigines in Australien zurückgegebenen Gebiete nicht dasselbe? Müsste man dann nicht den Syrern Kolonialismus vorwerfen und anfangen, Deutschenreservate zu fordern? Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten.
Bullshit. Der Islam ist eine Religion, Weltanschauung, ein politisches Gesellschaftssystem, und keine Rasse oder Volk. Da fehlte es schon an Allgemeinbildung. Der Spruch "Der Islam gehört zu Deutschland" wird aber seit Jahren als Parole von der Politik ausgegeben. Wenn ich mich jetzt recht erinnere, war das Christian Wulff als Bundespräsident, der das schwätzte, ohne zu wissen, was er sagt. Man hat das damals so angesehen wie den Unterschied, ob einer Sonntags in eine katholische oder evangelische Kirche geht. Wenn das aber von der Politik als Parole so vorgegeben wird, dann ist es Recht und Aufgabe einer Opposition, anderer Ansicht zu sein, sonst hätte man ja keine Wahl und Meinungsfreiheit. Es kann ja nicht angehen, dass hier Gesinnungen diktiert werden und dann jeder verboten wird, der sie nicht übernimmt.
Mehrfach falsch. Denn erstens geben weder die Menschenrechte jedweder mir bekannten Version, noch unser Grundgesetz vor, dass die Gleichheit des Verhaltens vorgegeben wäre. Man tut hier so, als wären Muslime eine Rasse und die Kritik an ihnen rassistisch. Zweitens aber wird blind unterstellt, dass Muslime ohne weiteres in unsere Grundordnung passen würden. Das tun sie aber nicht. Überzeugte Muslime können gar nicht auf dem Boden unserer Grundordnung stehen, schon allein deshalb, weil sie kein weltliches Gesetz anerkennen und die Religionsfreiheit nicht akzeptieren (können und dürfen). Man müsste also erst einmal klären, wer verfassungskonformer und wer verfassungsfeindlicher ist: Der, der für oder der, der gegen die Einwanderung von Muslimen und die Etablierung des Islam ist. Denn der Islam ist fundamental unverträglich mit unserer Verfassung. Und das ist nicht mal (nur) meine persönliche Meinung. Ich habe mich mit der Polizei in Sharja und Abu Dhabi und Imamen unterhalten. Höchste Sicherheitsvorkehrungen - Polizei mit Panzerfaust - gegen innerislamische Streitigkeiten, weil sich schon Schiiten und Sunniten nicht gesonnen sind. Und wenn man sich das mal anhört, was da abläuft, und das nicht nur durch die Kaffee-und-Kuchen-Naivität einer Claudia Roth betrachtet, graust es einem, sieht man sofort, dass das nicht verfassungskompatibel sein kann. Man kann also nicht einfach daherblubbern, dass die Migration kritisch sehen und deshalb verfassungsfeindlich sind und verboten werden müssten. Weil die Meinung der Grünen ja nicht die Verfassung ist. [...] Falsche SystematikDie ganze Konstruktion dieser "Analyse" ist schon Murks. Das ganze Ding ist kapitaler Schrott, weil die Systematik völlig falsch ist. Das Ding gibt von vornherein das gewünschte Ergebnis (AfD verbieten) vor und blubbert dann irgendwelche gefühligen Pseudoargumente, bringt aber an keiner Stelle eine Prüfung. Man müsste den Vergleich anstellen, wessen Ziele zu welchem Ergebnis führen, weil es ja darum geht, was man bewirkt und nicht, was man meint. Man müsste also prüfen, ob eine Gesellschaft nach Vorstellung der AfD verfassungskonform oder -widrig wäre, und ob es eine nach Art der Grünen wäre. Nicht nur ist nicht zu erkennen, warum die Gesellschaft, wie sie die AfD erhalten will, verfassungswidrig wäre, denn in den 1960er, 70er, 80er Jahren hatten wir die, und die fand keiner verfassungswidrig. Was aber die Grünen bauen, läuft zwangsläufig auf Zerstörung und Untergang von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Verfassung hinaus, muss also Verfassungwidrig sein. Jede ordnetliche Prüfung auf Verfassungswidrigkeit würde nach objektiven Kriterien zwangsläufig ausspucken müssen, dass zuerst die Grünen und die SPD zu verbieten wären, denn niemand agitiert so offen und hemmungslos gegen Meinungs- und Redefreiheit, verstößt so oft durch Handeln gegen die Verfassung, ändert sie, weil sie nicht passt, und zerstört unsere Gesellschaft durch Regierungshandeln. Alles das kann man der AfD schon technisch nicht vorwerfen, weil sie eben noch nie in Regierungsverantwortung war. Sie kann das noch gar nicht begangen haben. Es wird die ganze "Analyse" hindurch geblubbert, wie schlimm doch die AfD sei und Menschenwürde, Menschenwürde, Menschenwürde, und nochmal Menschenwürde und Ungleichheit. Es steht aber nicht drin, womit konkret die Verfassung verletzt würde. Es wird nur insinuiert, oder neudeutsch "geframed". Und dabei auch vieles einfach durchrührt. Seite 39:
Bullshit. Da vermischen sie nämlich staatliche Gewalt und Privatgewalt. Da ging es um Gewalt, die der Grenzschutz ausüben soll, und das macht praktisch jeder Staat. Drollig ist auch, dass sie erst der AfD vorwerfen, an "biologistische körperliche Merkmale" anzuknüpfen und sich dann aufregen, dass nicht nur Männer abgehalten werden sollen, sondern auch Frauen. (Während man behauptet, dass es keine Geschlechter gäbe und man niemanden nach seinem Äußeren einteilen dürfe.) Komischerweise finden es dieselben Leute aber in Ordnung, Überfälle auf "Rechte" zu begehen und sie zusammenzuschlagen, oder gewaltsame Demonstrationen gegen die Verurteilung zu betreiben, oder in der Rigaer 94[wp] Pfastersteine aus dem fünfen Stock auf Polizisten zu werfen und Türklinken unter Strom zu setzen. Das ist dann plötzlich geboten und "ziviler Ungehorsam". Stichwort: "Bullenschweine" und "All Cops are Bastards". Ich habe in Berlin längere Zeit auf ein Hausdach geblickt auf dem groß "Deutschland verrecke" stand - und niemand die Frage nach der Verfassungswidrigkeit stellte. WertungVölliger Mist. Schrott. Als hätten sich juristische Laien daran versucht und nichts in der Hand, nur versucht, ihr Gemaule nach Verfassungsrecht aussehen zu lassen. Man sollte nicht für möglich halten, dass der Quatsch von Juristen stammt, und eingangs hatte ich ja auch schon erwähnt, dass die beiden wirken, als wären sie nur juristische Pfeifen. Wenn sie es überhaupt geschrieben haben und nicht nur Strohmänner als Namensgeber sind, wie ich es von Baerbock bei ihrem Buch vermute. Die eigentliche Absicht findet sich auf Seite 58:
Darin liegen zwei Geständnisse. Das erste ist, dass sie Angst davor haben, die Regierungsmehrheit zu verlieren. Bekanntlich produziert die Ampelregierung gerade nur Mist, und der AfD laufen fast ohne eigenes Zutun die Wähler zu. Wie ich immer sage: Es gibt keinen Rechtsruck, es gibt eine Linksflucht. Und wie Linke eben so sind, wollen sie einfach verbieten, was nicht ihrer Normmeinung folgt. Das zweite ist, dass sie einfach noch gar nichts haben, was ein Verbot tragen würde, uns sie ja selbst sagen, dass man sie verbieten müsse, bevor sie gefährlich würden. Das ist aber falsch. Denn man kann die Verfassungswidrigkeit nur feststellen und nicht die - begründete oder nicht begründete - Befürchtung, dass eine Partei verfassungswidrig würde, dann aber schon zu groß ist. Diese Prophylaxe gibt Artikel 21 GG aber einfach nicht her. Verfassungswidrig ist vor allem das Ansinnen hinter dieser "Analyse" - und damit zweifellos die Grünen. Denn es geht hier um nichts anderes als dem Wähler die Wahlmöglichkeit zu nehmen. Es soll keine Wahl, keine Demokratie mehr geben, keine Alternative mehr zur vorgegebenen Doktrin. Das passt auch dazu, dass die Grünen seit ihrer Machtergreifung versuchen, jeden Kritiker zu attackieren und mundtot zu machen. Die Demokratie wird angegriffen, aber die Angreifer sind die Grünen, eine totalitäre, ideologische, kommunistische Partei. MedienversagenFrappierend finde ich, dass solcher offensichtlicher Quatsch von Medien wie SPIEGEL und Tagesschau auch noch publiziert und als Maßstab hingestellt wird, obwohl man selbst mit Grundwissen oder Verstand erkennen kann, dass das nur Gesülze ist. Man muss deshalb die Frage stellen, ob SPIEGEL und Tagesschau Propagandahuren der Grünen sind. Der SPIEGEL darf das, der ist Presse. Man muss ihn weder kaufen noch lesen. Die Tagesschau darf es nicht. Sie unterliegt der Rundfunkordnung und verstößt hier massiv gegen ihre Pflichten und Aufgaben. Und damit gegen die Verfassung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
– Hadmut Danisch[25] |
Einzelnachweise
- ↑ Vergleiche auch Hadmut Danisch: Von wegen Demokratie: Wie man sich die Wähler selbst macht, Ansichten eines Informatikers am 7. April 2022
- ↑ SPD will 16-Jährige bereits 2014 erstmals wählen lassen, T-Online-Nachrichten am 21. Juni 2011
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Endkampf der Genderisten: Wulff-Jugend/Volkssturm wird mobilisiert!, Hannelore am 21. Juni 2011 - 15:59 Uhr
- ↑ Peter Marschalck: Bevölkerungsgeschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1984, S. 173.
- ↑ Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk (dokumentarchiv.de)
- ↑ Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 (dokumentarchiv.de)
- ↑ Esther Vilar: Der dressierte Mann, Bertelsmann 1971, S. 85 ff.
Original The Manipulated Man. Pinter & Martin, ISBN 0-9530964-2-4
Der dressierte Mann - Das polygame Geschlecht - Das Ende der Dressur (Wiederauflage der Trilogie) Dtv 1987, (Was ist die Frau?) S. 25 - ↑ Warren Farrell: Mythos Männermacht. Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2
Original: The Myth of Male Power. Why Men Are The Disposable Sex. Berkley Books 1993, ISBN 0-425-18144-8 ("Mein Körper gehört mir", S. 47 f.) - ↑ Mythos Männermacht. (Die Frau-die-wählen-kann und der Mann-der-keine-Wahl-hat, S. 66 f.)
- ↑ MANNdat-Forum: Aufdruck auf rheinland-pfälzischen Wahlzetteln - es stimmt, Radfahrer am 29. Oktober 2013 - 15:40 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Das Geschwätz der Grünen im Allgemeinen und der Katrin Göring-Eckardt und des Konstantin von Notz im Besonderen, Ansichten eines Informatikers am 15. Dezember 2021
- ↑ Vergleiche auch die Anmerkungen in: Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
- ↑ Twitter: @derspiegel - 7. Juni 2023 - 10:13 Uhr
- ↑ Twitter: @tagesschau - 7. Juni 2023 - 15:48 Uhr
- ↑ Deutsches Institut für Menschenrechte: Das Institut
- ↑ Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
- ↑ Deutsches Institut für Menschenrechte: Mitglieder des Vereins
- ↑ Der Autor Dr. jur. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte und arbeitet zu den Themen Recht auf Asyl, Rechte in der Migration und Recht auf Schutz vor Rassismus. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Hamburg. Anschließend war er anwaltlich mit den Schwerpunkten Aufenthalts- und Sozialrecht tätig. Die vorliegende Analyse gibt die Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wieder.
- ↑ Heinrich-Böll-Stiftung: Hendrik Cremer
- ↑ Hendrik Cremer: "Racial Profiling" - eine menschenrechtswidrige Praxis, Heinrich-Böll-Stiftung am 29. September 2014
- ↑ Deutsches Instituts für Menschenrechte: Kurzbiographie - Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin
- ↑ Heinrich-Böll-Stiftung: Prof. Dr. Beate Rudolf
- ↑ Bundesverfassungsgericht: Parteiverbotsverfahren
- ↑ Parteienverbot: welche Parteien wurden schon verboten?, Juraforum am 4. Mai 2023
- ↑ Hadmut Danisch: Vom Versuch, die AfD zu verbieten, Ansichten eines Informatikers am 8. Juni 2023
Querverweise
Netzverweise
- Wahlbetrug und Wahlrecht - Außenhandelskammer MERCOSUR (13. März 2019) (Länge: 13:28 Min.) (Zur EU-Wahl 2019)
- Die Wahlen und die Folgen - Werner May (11. März 2015) (Länge: 24:21 Min.)
- Die Wahlen und die Folgen[ext] - Werner May auf Widerstand ist Recht (8 Seiten)
- Johannes Richardt: Kinderwahlrecht: Macht lieber Eure Hausaufgaben!, Novo-Notizen am 11. August 2014
- Roland Tichy: Harmlose Apo der Opas, Chefsache (Blog der Wirtschaftswoche) am 28. September 2013 (Deutschland hat rechts gewählt und wird nun links regiert. Das will unser Wahlrecht und zeigt, dass in der Politik Irrsinn Methode hat.)
- Geschlechterquoten bei Wahlsystemen und ihre Umsetzung in Europa[ext] - Europäisches Parlament, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, September 2008 (138 Seiten, 1,5 MB)