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Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person[wp] in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft[wp] (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern beziehungsweise dem Staatsvolk. Die ethnische[wp] Zugehörigkeit eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.
Vielfalt
Manchmal erschöpft sich die von Multikulturalisten viel gepriesene "Vielfalt" auch in der Vielzahl der Staatsangehörigkeiten:
Eben kam gerade im Radio, dass die Augsburger Polizei im Falle des getöteten Mannes (Feuerwehrmann, spielt hier aber anscheinend keine Rolle) den Hauptverdächtigen ermittelt und festgenommen hat.
Es handele sich um einen 17-Jährigen mit "mehreren Staatsangehörigkeiten". Na, bitte. Für jedes politische Lager ist was dabei. (Wo er herkommt, sagten sie nicht.) Die BILD schreibt:
Gerecht verteilt. Für jedes politische Lager ist was dabei. | ||
– Hadmut Danisch[1] |
Einzelnachweise
- ↑ Hadmut Danisch: Mehrere Staatsangehörigkeiten, Ansichten eines Informatikers am 8. Dezember 2019
Querverweise
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten
- Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Staatsbürgerschaft