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Konstantin von Notz

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Konstantin von Notz
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Geboren 21. Januar 1971
Parteibuch Bündnis 90/Die Grünen
Beruf Jurist
Ehe für alle Konstantin von Notz stimmte am 30. Juni 2017 im Deutschen Bundes­tag gegen die bürgerliche Zivilehe und für die so genannte Ehe für alle. Eine Beliebig­keits­definition "für alle" kann aber keine Schutz­funktion erfüllen, wie von Artikel 3 GG gefordert. Die "Ehe für alle" ist somit eine "Ehe für keinen". Konstantin von Notz hat damit die durch die Ewigkeits­klausel geschützten Grundrechte des Grundgesetzes verletzt und die bürger­liche Zivilehe de facto abgeschafft.
UN-Migrationspakt Konstantin von Notz hat sich am 29. November 2018 bei der Abschaffung Deutschlands zwecks Umwandlung in eine afrikanische Kolonie im Deutschen Bundes­tag der Stimme ent­halten.
Ermächtigungsgesetz Konstantin von Notz stimmte am 18. November 2020 im Deutschen Bundes­tag für das Ermächtigungs­gesetz, womit die Grundrechte des Grundgesetzes de facto abgeschafft wurden.
Abtreibungs­bewerbungs­gesetz Konstantin von Notz stimmte am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundes­tag für das Abtreibungs­bewerbungs­gesetz, womit nun das Werben für die Tötung Ungeborener für Ärzte straflos gestellt wurde.
Pandemie­vertrag Konstantin von Notz hat am 12. Mai 2023 bei der Abstimmung zum WHO-Pandemievertrag im Deutschen Bundes­tag die Stimmkarte nicht ab­gegeben.
AbgeordnetenWatch Konstantin von Notz
URL von-notz.de

Konstantin von Notz (* 1971) ist ein deutscher Jurist und Politiker. Er ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestags und amtiert seit dem 24. März 2022 als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes.

Netzverweise