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Grundrechte
Der Begriff Grundrechte bezeichnet wesentliche Rechte, die Bürgern eines Staates gegenüber den Herrschenden (Regierung) als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat können sie sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken ("Drittwirkung").
Grundrechte werden, sofern explizit kodifiziert, in der Regel in einer Verfassung formuliert. In Deutschland sind in Ermangelung einer Verfassung die Grundrechte im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in vielen Landesverfassungen festgeschrieben.
Geschichte
Die Vorgeschichte der Grundrechte geht unter anderem zurück auf
- die Virginia Declaration of Rights[wp],
- die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten[wp],
- die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte[wp],
- die Paulskirchenverfassung[wp] und
- die Weimarer Verfassung[wp] zurück.
Die Grundrechte standen schon in der Paulskirchenverfassung von 1849, nahezu wortwörtlich. Und dass diese Verfassung, diese Grundrechte - abgesehen von Artikel 1 - mehr als 80 Jahre älter als Hitlerdeutschland und sind damit eben keine Folge dessen. Diese Grundrechte entstanden aus dem Dreiecksstreit zwischen Adel/Feudalismus, Sozialisten und Freiheitskämpfern. Dieser Grundrechtskatalog wurde vor allem von "rechten" Studentenschaften erarbeitet, die versuchten ihn durchzusetzen. [...]
Die Grundrechte wurden nicht gegen "Rechte", sondern von "Rechten" gemacht. |
– Hadmut Danisch[1] |
Inhalt
Grundrechte sind zunächst einmal Freiheitsrechte (subjektive Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat) und Gleichheitsrechte. Weil die Grundrechte auch sozialstaatlich interpretiert werden, werden sie auch zusätzlich als Leistungsrechte angesehen.
Freiheitsrechte
Die Freiheitsrechte sind in Artikel 2 und in den Artikeln 4 bis 14 Grundgesetz geregelt. Sie enthalten Abwehransprüche der Bürger gegen Eingriffe durch Legislative, Exekutive und Judikative, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Es gibt die jeweilige Eingriffsrechtfertigungen. Der Bürger hat einen Abwehranspruch gegen staatliches Handeln, wenn ein ungerechtfertigter Eingriff in ein Freiheitsrecht vorliegt.
Gleichheitsrechte
Durch die Gleichheitsrechte soll vor Ungleichbehandlungen geschützt werden. Die Gleichheitsrechte sind immer im Zusammenhang mit den Freiheitsrechten (Abwehrrechten) und Leistungsrechten zu sehen. Die Gleichheitsrechte sind allgemein in Artikel 3 Absatz 1 geregelt. Daneben gibt es besondere Ausgestaltung des Gleichheitssatzes im Artikel 3 Absatz 2, 3; Artikel 6 Absatz 5; Artikel 33 Absätze 1 bis 3 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz.
Grundrechtsausübung
Die negative Freiheit der Grundrechte gewährleistet es dem Einzelnen, dass er die Ausübung von Grundrechten nicht wahrnimmt. Beispielsweise muss man nicht zu einer Versammlung gehen. Jedermann ist berechtigt, Meinung nicht zu äußern oder sich nicht religiös zu betätigen.
Verhältnis Grundrechte und Menschenrechte
Die Entwicklung der Grundrechte ist eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden. Die Menschenrechtsidee wiederum findet ihre philosophischen Wurzeln in der Idee des Naturrechts, wonach es "Rechtsgrundsätze gibt, die stärker sind als jedes positive Recht" (Radbruch). Menschenrechte werden nach der naturrechtlichen Auffassung nicht durch Rechtsetzung[wp] geschaffen, sondern sind dem Recht vorgegeben und bedürfen keiner konstitutiven Begründung.
Verhältnis Bürger und Staat
Zitat: | «Der Staat ist der Verfassungsfeind.
Denn der Staat ist der einzige, der die Verfassung einhalten muss. Dem Bürger garantiert die Verfassung Grundrechte, die ihm als Abwehrrechte gegen einen Machtmissbrauch des Staates dienen.» |
Zitat: | «Mittlerweile werden Grundrechte so gehandelt als seien sie Belohnungen für artige Bürger. Wer erklärt der Regierung das Grundgesetz? #Impfgipfel.» - Joana Cotar[2] |
Zitat: | «Nicht "brave Bürger", sondern gehorsame Untertanen...» - NEL 1954[3] |
Der dystopische Horrorstaat.
Cicero hat einen Artikel über die perfiden "Queer"-Pläne der Bundesregierung. Die wollen ein Gesetz machen, anscheinend eine Grundgesetzänderung (bei der AfD würde man sagen, sie seien verfassungsfeindlich, bei rot-grün nennt man es "Verfassungsänderung"), wonach der "Queer"-Quatsch im Grundgesetz verankert werden soll:
Ich hatte das schon oft beschrieben, dass die rot-grüne Regierung Grundrechte ins Gegenteil wandelt. Eigentlich sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Rot-Grün macht daraus ein Abwehr- und Unterdrückungsrecht des Staates gegen den Bürger. Früher stand im Grundgesetz, was der Staat nicht darf. Heute steht im Grundgesetz, was der Bürger nicht darf, obwohl ja eigentlich das Grundgesetz die Staatsgewalten binden soll, und der Bürger, der Wähler, der Souverän ist, also der Normgeber und nicht etwa der Normverpflichtete. Bestes Indiz, dass wir nicht mehr in einer Demokratie, sondern in einer sozialistischen Diktatur leben, wenn nämlich die Partei den Bürger per Verfassung knebelt. Und hier eben - Zerstörung der Familie - die Elternschaft aushebelt:
Der Staat grapscht sich systematisch die Kinder, um sie nicht nur zu indoktrinieren, sondern körperlich zu misshandeln. Man regt sich gern über die afrikanische, die pharaonische Beschneidung von Frauen auf, aber hier wird als Teil einer aufgezwungenen Staatsreligion noch viel mehr weggeschnitten. Der Staat ist zu einer Freak-Show verkommen, als er in sozialistisch-geisteswissenschaftlicher Verblendung und in Realitätsverlust eine winzige Randgruppe für die Gesellschaft hält, und nun versucht, sich die nun fehlenden Anhänger nachzuschnitzen.
Ich finde es ja zum Brüllen, dass ein und dieselbe Regierung
Es ist noch gar nicht so lange her, dass mich die Grünen aus einer feministischen Veranstaltung rauswarfen, und zwar mit der Begründung, dass ich ein Mann sei und nur Frauen teilnehmen dürften. Ich habe den Eindruck, dass die sich mit dieser Klapsidee Gender auf einen absurden Weg begeben haben und in ihrem narzisstischen Unfehlbarkeitsanspruch aus ihrem eigenen Wahnsinn nicht mehr rauskommen. Und wenn man sich fragt, ob das alles überhaupt stimmen kann, hier die Webseite der Bundesregierung dazu. Und da braucht man sich dann auch nicht mehr über das Dritte Reich aufzuregen, denn dass da per Rudelprinzip Leute zu einer absurden Ideologie gebracht werden und sich dann einbilden, dass sie überragend recht haben, richtig liegen, und ihren Wahn mit Gewalt anderen aufzuwingen können, erleben wir hier gerade in der Wiederholung. Ich finde es grotesk, wenn sich solche Leute als "antifaschistisch" bezeichnen und dann dieselben Abläufe reproduzieren. Mich würde mal interessieren, ob dann künftig auch Hunde, Papageien und Goldfische wählen dürfen, wenn sie sich als Mensch identifizieren. | ||||||
– Hadmut Danisch[5] |
Wie oft habe ich das im Blog schon geschrieben, dass die Regierung immer wieder versucht, Grundrechte ins Gegenteil zu verdrehen und als Recht des Staates gegen den Bürger darzustellen?
Unzählige Male. Immer dasselbe Prinzip, und vor allem immer dann, wenn SPD, Grüne, Linke ein Totschlagargument brauchen: Der Staat könne gegen die Bürger etwas tun, immer das, was gerade politisch gebraucht wird, weil es um irgendein Grundrecht gehe, das der Staat gerade schützen müsse, und in der Regel wird das dann als ein Anspruch irgendeiner kaum oder auch nicht existierender Randgruppe dargestellt, den der Staat zu erfüllen habe und damit die große Keule gegen die Gesellschaft auspacken könne, dürfe, geradezu müsse, und wer dies nicht stillschweigend hinnimmt, ist dann einfach ein "Verfassungsfeind". Dabei ist das gleich doppelt falsch. Denn erstens ist das Volk der Souverän, der Normgeber und der Staat in Form seiner drei Staatsgewalten der Grundrechtsverpflichtete, es kann also nicht zu einer Situation kommen, in der der Staat daraus Rechte für die Regierung gegen den Bürger ableiten kann. Und zweitens sind Grundrechte ein Abwehrrecht gegen den Staat und kein Handlungs- oder anderer Anspruch. Es kann daher keiner einen Anspruch gegen den Staat auf Handlung gegenüber einem Dritten haben. Schon gar nicht, wenn dieser Dritte, ein anderer Bürger, keiner der Staatsgewalten angehört und damit von der Bindung nicht erfasst wird. Deshalb ist das auch Unsinn und schlicht falsch, wenn das Bundesverfassungsgericht zu irgendwelchen Mindestsätzen von Hartz IV/Asylgeld urteilt, weil es kein Grundrecht darauf gibt, dass der Staat anderen das Geld abnimmt und man es bekommt. Weder als Anspruch gegen den Staat, noch als Recht des Staates, es anderen abzunehmen. Im Gegenteil würden Grundrechte vor zu hohen Steuern schützen. Umso erstaunlicher, dass das Bundesverfassungsgericht gerade Berlin in genau diesem Punkt abgewatscht hat:
Es geht offenbar um diesen Beschluss vom 4.10.2022[ext], veröffentlicht mit Pressemitteilung vom 21.12.2022[ext]:
Manchmal habe ich fast den Eindruck, dass da irgendwer im BVerfG meinen Blog liest. | ||||
– Hadmut Danisch[7] |
Betreuung und Grundrechte
Auch dem Betreuten stehen alle Grundrechte zu. Fraglich ist in Bezug auf das Betreuungsrecht jedoch, wem gegenüber. Als weitere Akteure kommt im wesentlichen neben dem Betreuer das Vormundschaftsgericht (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) in Betracht, welches die Betreuung anordnet, den Betreuer auswählt und kontrolliert und ggf. einzelne Entscheidungen im Rahmen gerichtlicher Genehmigungspflichten[OLBR] trifft. Gegenüber dem Betreuer, der im Regelfall als Privatperson dem Betreuten entgegentritt, übt das Vormundschaftsgericht unmittelbare rechtsprechende Staatsgewalt aus und ist daher direkt an die Grundrechte gebunden. In Betracht kommen im betreuungsrechtlichen Umfeld neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht[wp] (Art. 2 GG) das Post- und Fernmeldegeheimnis[wp] (Art. 10 GG), das Recht auf Freizügigkeit[wp] (Art. 11 GG), das Wohnungsgrundrecht (Art. 13 GG), das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG), der Anspruch auf Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und die Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug[wp] (Art. 104 GG).
Eingriffsgrundlage
Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen ein Leben in Würde[wp]. Selbstbestimmung, Freiheit der Person, körperliche Unversehrtheit[wp] und Gleichheit vor dem Gesetz gehören zu den wichtigsten Grundrechten. In diese Grundrechte darf per Gesetz eingegriffen werden, der Wesenskern muss aber erhalten bleiben. Daher ist das Wohl des Betreuten vorrangig durch ihn selbst zu bestimmen. In diese Grundrechte darf nur nach Maßstab der Verhältnismäßigkeit[wp] eingegriffen werden, wenn Rechte des Betreuten oder Dritter von gleichem Rang gefährdet sind. Hierin sind die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" zu sehen, die das BVerfG bislang nicht eindeutig gezogen hat (BVerfGE 58, 208, 224 ff[ext]). In einem Beschluss vom 23.03.1998 (NJW 1998, 1774) hat das BVerfG bestätigt, dass auch dem psychisch Kranken "in gewissen Grenzen die 'Freiheit zur Krankheit' belassen bleiben muss". Der Schutz Dritter ist nicht Aufgabe des Betreuungsrechtes. Hierfür sind Ländergesetze zuständig.
Betreuungsverfahren
Während das frühere Entmündigungsverfahren[wp] deutliche Defizite in Bezug auf die obigen Grundrechte aufwies, sind das Betreuungsverfahren und das Unterbringungsverfahren[OLBR] mit zahlreichen Verfahrensvorschriften (insbesondere zur Verfahrensfähigkeit[OLBR], zur Verfahrenspflegerbestellung und persönlichen Anhörung) prinzipiell geeignet, dem Grundrechtsschutz[wp] Genüge zu tun. Ob dieses in der Rechtsprechungswirklichkeit immer der Fall ist, ist hierbei eine andere Sache. Durch das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde zum 01.01.1999 insoweit ein Rückschritt bei den Verfahrensgarantien vollzogen, dass bei der Genehmigung gefährlicher Heilbehandlungen[OLBR] nach § 1904[ext] BGB das vorher ausnahmslose Verbot der Bestellung des behandelnden Arztes zum Sachverständigen in § 69d Abs. 2 FGG durch eine Sollbestimmung und die Öffnungsklausel "in der Regel" ersetzt wurde. Im Rahmen des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes[OLBR] wurde zum 01.07.2005 der mögliche Verzicht auf eine Begutachtung durch Sachverständige[wp] beim Vorhandensein eines MDK[wp]-Gutachtens in § 68b Abs. 1a FGG aufgenommen. Außerdem wurde die längstmögliche Überprüfungsfrist bei der Betreuerbestellung[OLBR] von fünf auf sieben Jahre verlängert (§ 69 FGG).
BGH, Beschluss vom 22.09.2010, XII ZB 135/10:
Da es sich bei der Zwangsmedikation um einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, die die Ausübung von Gewalt beispielsweise durch Fixierung[OLBR] gestattet, ist die Genehmigung nur dann zulässig, wenn die Zwangsmedikation erforderlich und angemessen ist. Aufgrund der Schwere des Eingriffs ist diese Frage besonders sorgfältig zu prüfen.
Bundesverfassungsgericht zum Kontrollbetreuer
BVerfG, Beschluss vom 10.10.2008 1 BvR 1415/08:
Aus den Gründen: Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers (§ 1896[ext] BGB, § 65 FGG, § 271 FamFG) stellt für den unter Betreuung Gestellten einen solchen gewichtigen Grundrechtseingriff dar. Dies gilt auch für die Bestellung eines so genannten Kontrollbetreuers gemäß § 1896 Abs. 3 BGB. Der Betreute wird in seiner Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt. An seiner Stelle und für ihn entscheidet in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen der Betreuer, der den Wünschen des Betreuten nur insoweit zu entsprechen hat, als dies dessen Wohl nicht entgegensteht (§ 1901 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten kann es deshalb zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.08.2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 <206>).
Wird wie hier ein so genannter Kontrollbetreuer[OLBR] zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinen Bevollmächtigten eingesetzt sowie dem Kontrollbetreuer ausdrücklich der Wirkungskreis des Widerrufs erteilter Vollmachten zugewiesen und macht der Kontrollbetreuer von der ihm zugewiesenen Befugnis bereits zwei Tage nach seiner Bestellung vom 26.10.2007 am 28.10.2007 Gebrauch, ist dem Betroffenen die Möglichkeit der Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes - gegen die Anordnung der Kontrollbetreuung - genommen. Mit dem Widerruf der durch den Beschwerdeführer erteilten Vollmachten hat sich die Aufgabe des Kontrollbetreuers erledigt, weil die Aufgabenzuweisung an den Kontrollbetreuer in Ermangelung weiterer zu kontrollierender Bevollmächtigter ins Leere geht.
Gerade die Bestellung eines Kontrollbetreuers unter ausdrücklicher Zuweisung der Befugnis des Widerrufs erteilter Vollmachten stellt für den Betroffenen einen gewichtigen Eingriff in sein Selbstbestimmungsrecht dar. Die Erteilung von Vorsorgevollmachten[OLBR] zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung sind Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts. Der nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz gebietet es daher in einem solchen Fall, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für die ihm nach dem Prozessrecht eröffneten Rechtsmittel anzunehmen, um den mit der Betreuung verbundenen Grundrechtseingriff einer Prüfung auf seine Rechtmäßigkeit zuzuführen.
Verhältnis Betreuer - Betreuter
Im Verhältnis zwischen dem Betreuten und dem Betreuer muss differenziert werden. Eindeutig ist eine Drittwirkung der Grundrechte gegeben. Da der Betreuer nicht nur bei speziellen Genehmigungspflichten, sondern auch allgemein der Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes unterliegt (und mit Ge- und Verboten einschließlich Zwangsgeldern[wp] belegt werden kann, vgl. § 1837[ext] Abs. 2 und 3 BGB), hat das Gericht die Beachtung der Grundrechte durch den Betreuer im Rahmen seiner Aufsicht einzubeziehen. Auch eine mögliche Betreuerentlassung[OLBR] nach § 1908b[ext] Abs. 1 BGB kann sich darauf stützen. Das BVerfG hat bereits 1960 die Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes bei Unterbringungen als unabdingbar festgestellt (Beschluss des Ersten Senats vom 10.02.1960[ext], - 1 BvR 526/53, 29/58 --BVerfGE 10, 302).
Durchsetzung von Grundrechten durch Betreuer
Ansonsten gilt für den Betreuer, dass dieser dem Betreuten auf privatrechtlicher Basis als dessen gesetzlicher Vertreter[wp] gegenübersteht und in diesem Rahmen auch Verantwortung dafür trägt, dass die Grundrechte des Betreuten nicht durch andere staatliche Stellen (Behörden, Gerichte) beeinträchtigt werden. Hierfür hat er mit Rechtsmitteln aller Art einschl. Strafanzeigen[wp] sowie Amtshaftungsansprüchen nach § 839 BGB i.V.m. (Art. 34 GG zu sorgen. Im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem strahlen die Grundrechte im Rahmen der Bestimmung des § 1901 Abs. 2 und 3 BGB aus.
Wünsche des Betreuten und Grundrechte
Die Berücksichtigung von Wünschen des Betreuten im Rahmen der Betreuertätigkeit[OLBR] sowie dessen Beteiligung an Betreuerentscheidungen im Rahmen der dort genannten Besprechungspflicht sind (auch) unter den Aspekten des Grundrechtsschutzes des Betreuten zu sehen. Indes muss klar gesagt werden, dass die Bildung eines freien (von Krankheiten) unbeeinträchtigten Willens[OLBR] bei vielen Betreuten beeinträchtigt ist, sodass der Betreuer einen Entscheidungsspielraum besitzt, diese Wünsche beim Widerspruch mit dem objektiven Wohl des Betreuten nicht beachten zu müssen. Insoweit ist Betreuertätigkeit stets eine janusköpfige Angelegenheit, auf der einen Seite Hilfe für den Betreuten, auf der anderen Seite Schutz vor sich selbst.
Literatur
- Bienwald: Grundsätze eines fairen Verfahrens - Sicherung der Rechte der Betroffenen; Rechtspfleger-Studienhefte 2009, 161
- Tom Bschor: Unterbringung in der Psychiatrie: Die Freiheit zum Darmtumor[ext], TAZ am 12. Oktober 2012 (Nach einem Karlsruher Urteil dürfen Ärzte Patienten nicht mehr gegen ihren Willen behandeln. Selbst Krebskranke werden jetzt entlassen.)
- Degener: Erwachsenenschutz, Vormundschaft und Betreuung aus menschenrechtlicher Behinderungsperspektive, BtPrax 2016, 205
- Elsbernd/Stolz: Zwangsbehandlung und Zwangsernährung in der stationären Altenhilfe; BtPrax 2008, 57
- Gusy: Freiheitsentziehung und Grundgesetz; NJW 1992, 567
- Hoffmann: Recht am eigenen Bild und Betreuung; BtPrax 2016, 89
- Holzhauer: Verfassungsrechtliche Beurteilung des Entwurfs eines Betreuungsgesetzes; ZRP 1989, 451
- Kollmer: Personensorge im Betreuungsrecht; Probleme im Spannungsfeld zwischen Eigen- und Fremdbestimmung; Rpfleger 1995, 45
- Lachwitz: 40 Jahre Grundgesetz: Die Reform des Vormundschaftsrechts und die Grundrechte geistig behinderter Menschen, DAVorm 89, 343 und 453
- Lang/Herkenhoff: Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde im Alten- und Pflegeheim; NJW 2005, 1905
- Lipp: Rechtliche Betreuung und das Recht auf Freiheit; BtPrax 2008, 51
- Lipp: Erwachsenenschutz und Verfassung; FamRZ 2013, 913
- Rausch, Hans und Jens: Betreuung Geschäftsfähiger gegen ihren Willen?; NJW 1992, 274
- Renn: BtG und Menschenwürde; Sozialmagazin 1/90, 45
- Schumacher: Hypertrophie der Verfahrensgarantien im BtG-Entwurf; ZRP 1991, 270
- Seitz: Heile mit Weile - oder Recht und Freiheit zur Krankheit?; NJW 1998, 3694
Grundrechte in Deutschland
Das Problem ist: Wir haben keine Grundrechte mehr. Denn obwohl das Grundgesetz eigentlich als Abwehrrechte des Bürgers gegen die drei Staatsgewalten gebaut war, wird es heute mithilfe der zitierten Rabulistik, Artikel 1 oder Artikel 3 als Abrissbirne gegen alle Grundrechte einzusetzen, ins Gegenteil verdreht: Die Grundrechte werden als Abwehrrechte des Staates gegen den Bürger eingesetzt.
Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit sind zur wertlosen Phrase verkommen: Ja, heißt es, natürlich haben wir Meinungs- und Pressefreiheit. Aber was "Meinung" und wer "Presse" ist, das legen die korrupten Politkreise im Hinterzimmer fest. "Meinung" ist heute nur noch, was gehorsam und konform ist, dem Mainstream folgt. Jegliche Abweichung wird als "Hass und Hetze" bezeichnet und per Bezeichnung vom Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgenommen. Meinungsfreiheit ist heute die Freiheit, genau das zu sagen, was man von Regierungs und Mediens Befehl her zu sagen hat. Bis vor kurzer Zeit hatte man noch die Wahl zwischen Gehorchen und Maul halten, aber inzwischen ist auch suspekt, wer das Maul hält. Daraus hat sich eine neue Rabulistikfigur entwickelt, die der "Verfassungsfeinde", "Grundgesetzgegner" und so weiter: Jeder, der sich nicht dieser Schwachsinnsexegese unterwirft, wonach die Artikel 1 und 3 einfach den gesamten marxistischen Schwachsinn gegen jede Kritik schützen und gegen jeden durchsetzen lassen, jeden Obszönitätsgrad der Migration und jedes Genderpronomen rechtfertigten, wird als "Verfassungsfeind" beschimpft, weil die Verfassung ja eben auf Seite der Regierung sei - obwohl sie ihrer Konstruktion nach das Gegenteil bezwecken sollte, nämlich den Bürger vor der Übergriffigkeit der Regierung zu schützen. [...] Ich persönlich habe nicht den Eindruck, dass in diesem Staat das "Zusammenleben" - schon der Begriff und seine Wahl ein Hohn - noch von Freiheit, Demokratie und Recht bestimmt werden. Ich habe im Gegenteil den Eindruck, dass von allen dreien nicht mehr viel übrig ist und dies alles nur noch die Rhetorikmittel für Repressalien des Staates gegen den Bürger sind, denn ein Recht des Bürgers gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch die rabulistisch phantasierten Rechte fiktiver anderer, die der Staat gegen den Bürger durchsetzt: Das "Recht" nur noch als rabulistischer Hebel für die Zerstörung des Bürgers, weil es nur noch darum geht, die vermeintlichen, vorgeblichen, behaupteten Rechte irgendwelcher Anderer gegen den Bürger durchzusetzen. |
– Hadmut Danisch[8] |
Grundrechte in den USA
Ich hatte das schon ab und zu beschrieben, dass die US-Grundrechte, meist als Verfassungsanhänge formuliert, nur für Amerikaner und Leute auf amerikanischem Boden gelten. Die amerikanische Verfassungsrechtsprechung leitet das daraus ab, dass die Verfassung mit "We The People" anfängt. Damit hängt zusammen, dass Leute, die nicht Amerikaner und nicht in Amerika sind, beispielsweise wir hier, rechtloses Freiwild sind. Während US-Behörden einen richterlichen Beschluss brauchen, um einen Amerikaner oder jemanden in Amerika abzuhören, zu durchsuchen, die Wohnung zu durchsuchen (search warrant), sind wir nicht geschützt, können US-Behörden nach US-Recht mit uns tun und lassen, was sie wollen. Es gab da diesen Fall von russischen Hackern, deren Rechner man ohne Durchsuchungsbeschluss gefilzt und sie dann mit einer Phantomfirma und einem hochdotierten Jobangebot nach Kanada gelockt und dort festgenommen hatte. Die Beweise wurden nicht als rechtswidrig verworfen, weil sie zu dem Zeitpunkt Russen und in Russland waren. Deshalb achtet man auch daranf, dass man Leute etwa in Ägypten foltern lässt oder in Guantanamo Bay[wp] einbuchtet, weil das außerhalb amerikanischem Bodens ist, und die Leute damit rechtlos sind und sich nicht gegen willkürliche Maßnahmen wehren können. Deshalb sind die USA auch das (soweit ich weiß, aber ich habe keinen völligen Überblick, einzige) Land, das nicht nur die Passagiere der Flüge in die USA oder mit Zwischenlandung in die USA vorab kontrolliert und gegebenenfalls aussperrt, sondern auch bei reinen Überflügen. Ich weiß nicht, ob Flüge als auf amerikanischem Boden gelten, aber es könnte ja immer sein, dass ein Flugzeug notlanden muss und dann ein Passagier ohne Einreiseerlaubnis amerikanischen Boden betritt.
Das ist auch der Grund, warum Datenschutzabkommen, Cloud-Computing und so weiter so hochkritisch sind: Die US-Behörden können mit uns einfach machen, was sie wollen. Wir sind rechtlos und können auch nicht dagegen klagen. Wenn US-Behörden Telefonate abhören, müssen sie (theoretisch) auflegen, wenn sie merken, dass ein Amerikaner dran ist, aber nicht bei uns. Das war sicherlich auch der Grund dafür, warum ich damals als Kryptologe abgesägt worden bin: Gegenüber amerikanischen Behörden wie CIA und NSA habe ich keine Rechte, und der deutsche BND und die deutschen Gerichte interessieren sich nicht für die Rechte, die ich hier habe. Amerikaner dagegen sind da sehr empfindlich und werden schnell sehr sauer, wenn sie sich durch US-Behörden, vor allem die des Bundes, in ihren (echten oder eingebildeten) Rechten verletzt sehen. Da ist dann auch juristisch einiges zu machen. Laut Epochtimes gibt es da gerade einen Skandal, weil herausgekommen sei, dass das FBI[wp] ohne solche Durchsuchungsbeschlüsse 3,3 Millionen Amerikaner überwacht und abgehört habe:
Das ist genau das, was ich früher und oben beschrieben habe: Wenn man weder Amerikaner noch auf amerikanischem Boden ist, ist man rechtlos, und die können mit einem machen, was sie wollen. Deshalb sind Clouds wie Microsoft 365 sicherheitstechnisch wertlos. Die können machen, was sie wollen, und man kann sich als Europäer dagegen überhaupt nicht wehren, nicht mal vor US-Gerichten. Diese Sache hat man aber nun irgendwie auf US-Bürger ausgedehnt.
Unter Joe Biden hat sich die Zahl der Überwachungen von US-Bürgern nahezu verdreifacht. Zur Erinnerung: Joe Biden ist der Politiker, der Anfang der 1990er Jahre mit einem Gesetz die Krypto-Kriege eröffnet hat, weil er damit durchsetzen wollte, dass die USA einfach alles und jeden abhören können. Dass die mich damals abgesägt habe, geht damit direkt auf Joe Biden zurück. Über die Machenschaften von BND und CIA in der Schweiz und auch sonst in Europa habe ich schon einiges geschrieben. Und dass das wieder zunimmt, wenn Joe Biden Präsident wird, das hatte ich auch schon prophezeit. Weil Joe Biden eben links ist, und die können nicht, ohne alle stasimäßig auszuspionieren und deren Gesinnung zu überwachen. Allerdings meinen sie, es gehe dabei um die Abwehr der Russen:
Etwas überkocht wirkt der Artikel, weil dann die Rede davon ist, dass das FBI in vier Fällen versäumt habe, eine Freigabe einzuholen, aber eigentlich ist das egal, wir wissen ja, wie sowas läuft, und dass diese Beschlüsse faktisch ungeprüft durchgewinkt werden. Das erscheint jetzt ein bisschen seltsam, wenn sie von 3 Millionen Betroffenen reden und dann von vier Fällen. Aber das ist der Wissensstand, bevor man irgendetwas geprüft hat. Das könnten sehr viel mehr werden. Der Punkt ist aber, dass die Angst vor russischen Angriffen den Vorwand liefert, und das unter Biden dann ganz sicher auch nicht besser werden wird. | ||||||
– Hadmut Danisch[10] |
Einzelnachweise
- ↑ Hadmut Danisch: Desinformation und Propaganda im ZDF: Das Geschwätz der Tiere, Ansichten eines Informatikers am 20. Januar 2024
- Auszug zu dem Animationsfilm "Das Grundgesetz der Tiere von Jan Böhmermann" (ZDF):
- "Grundrechte und Grundgesetz werden als Verhaltensregeln hingestellt, obwohl sie genau das eben nicht sind, die Verhaltesregeln Sache normaler Gesetze sind. Das Grundgesetz und die Grundrechte geben die Struktur der drei Staatsgewalten und die Abwehrrechte gegen dieselben vor."
- "Man beklagt, dass damals die Frauenquote so lächerlich gering gewesen sei. Dass unsere heutigen Gesetzgeber mit hoher Frauenquote aber nur noch Schrott produzieren und niemals etwas wie das Grundgesetz hinbekommen hätten, wird nicht gesagt."
- "Tatsächlich enthielt schon die erste Version des Grundgesetzes das Asyl: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."
- " Das war aber erstens theoretisch und zweitens vor dem Hintergrund der Judenverfolgung. Und drittens eben nur für Politisch Verfolgte."
- "Aber nicht für Kriegs-, Wirtschafts- oder Klimaflüchtlinge, nicht für Religionskriege, nicht für Verbrecher und Schlepper. Und tatsächlich kam das bis in die 90er Jahre auch nur selten vor, dass jemand Asyl bekam. Das waren Einzelfälle. Das stand damals noch in der Zeitung, wurde über den Einzelfall berichtet, wenn mal einem Asyl gewährt wurde."
- "Von einem generellen 'Kann jeder kommen, der will' stand da nichts drin. Von Massenmigration und Versorgungsanspruch auch nicht. Das hätte man auch so nicht da reingeschrieben, denn zu dieser Zeit hat man in Deutschland selbst gehungert, in Ruinen gehaust, war arbeitslos, pleite, hatte nichts. Wer sollte da auf die Idee mit der 'unbegrenzten Zuwanderung' gekommen sein?" [...]
- "Und von einem Bleiberecht war im Asyl nie die Rede. Ein Asylrecht gilt immer nur für die Dauer der politischen Verfolgung. Und vom Familiennachzug war da auch keine Rede."
- ↑ Twitter: @JoanaCotar - 26. Apr. 2021 - 11:47 Uhr
- ↑ Twitter: @1954Nel - 26. Apr. 2021 - 11:51 Uhr
- ↑ 4,0 4,1 4,2 Rieke Hümpel: Queer-Plan der Bundesregierung - "Als Bürger habe ich Angst, was Sie mit meinen Kindern vorhaben", Cicero am 10. Dezember 2022
- Vor wenigen Wochen beschloss die Bundesregierung den sogenannten Aktionsplan "Queer leben". Doch nicht etwa der Abbau der Diskriminierung steht darin im Vordergrund, sondern die umfassende Durchdringung der Gender-Ideologie in allen gesellschaftlichen Bereichen.
- ↑ Hadmut Danisch: Staatliche Kastrationen, Ansichten eines Informatikers am 12. Dezember 2022
- ↑ Twitter: @AbeliaRostock - 24. Dez. 2022 - 14:57 Uhr
Verfassungsgericht hilft öffentlich Bediensteten: Karlsruher Klatsche für Berlins staatliche Lohndrücker, Berliner Kurier am 22. Dezember 2022] - ↑ Hadmut Danisch: Der Staat hat keine Grundrechte gegen den Bürger, Ansichten eines Informatikers am 25. Dezember 2022
- ↑ Hadmut Danisch: Die Rede des Bundespräsidenten, Ansichten eines Informatikers am 12. August 2023
- ↑ 9,0 9,1 9,2 Joseph Lord: Report Shows FBI Spied on 3.3 Million Americans Without a Warrant, GOP Demands Answers, Epoch Times am 25. Mai 2022
- ↑ Hadmut Danisch: Der Anfang der linken Stasifizierung der USA, Ansichten eines Informatikers am 25. Mai 2022
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
- Rechtliches Gehör
- Selbstbestimmung
- Freier Wille[OLBR]
- Verhältnismäßigkeitsprinzip[OLBR]
- Zwangsbehandlung[OLBR]
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Grundrechte
- Grundrechte in Deutschland, Österreich, Schweiz
- Grundrechte? Welche Grundrechte? Wie das EU-Parlament die Grundrechte einordnet, iDAF, Brief aus Brüssel, 2018 / März, 1. April 2018 (1. Respekt der EU-Verträge und des Subsidiaritätsprinzips; 2. Migrationskrise; 3. Meinungs- und Gewissensfreiheit; 4. Gender-Ideologie und Homo-Ehe im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EU; 5. Abtreibung als Menschenrecht; 6. Schutz christlicher Minderheiten.) (Das Verhalten der deutschen Politiker: "Über Verdrossenheit mit der Politik und den Vorwurf der Doppelzüngigkeit mancher Parteien braucht sich da keiner mehr zu wundern.")