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Online-Lexikon Betreuungsrecht

Aus WikiMANNia
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Online-Lexikon Betreuungsrecht
Logo-Online-Lexikon Betreuungsrecht.png
Beschreibung Internet-Lexikon
Sprachen deutsch
Online seit 31. Januar 2008
Status Aktiv
Artikelanzahl 215 (Stand: 31. Dezember 2021)
davon übernommen: 12
Weitere Infos
Software MediaWiki
Kommerziell nein
Betreiber Horst Deinert
Urheber Horst Deinert
URL www.lexikon-betreuungsrecht.de

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht wurde im Januar 2008 in ein Wiki umgewandelt.


Kleines Betreuungs-ABC

Was ist eigentlich...

Das Betreuungsrecht?
Ein Teil des Familienrechtes, das sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke und Behinderte befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die Entmündigung, die Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeits­pflegschaft ersetzt. Mit dieser als "Jahrhundertreform" bezeichneten Reform­gesetz­gebung war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche Rechte und Verantwortlichkeiten zu belassen, Eingriffe in Persönlichkeits­rechte nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 18 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzes­reform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig staatliche Mittel auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucen­verschwendung. (mehr...[OLBR]).
Die Betreuung?
Eine Schutzmaßnahme für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet und überwacht. Sie ist der Nachfolger von Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft. Ende 2008 standen rund 1,27 Mio, überwiegend ältere Menschen in der Bundesrepublik unter Betreuung. Betreuung ist eine Form gesetzlicher Vertretung. Für eine Betreuer­bestellung müssen bestimmte Vor­aus­setzungen gegeben sein. Der Betreuer hat die Interessen des betreuten Menschen gegenüber unter­schiedlichsten Stellen und Institutionen zu vertreten, z. B. gegenüber Gerichten, Behörden, Vermietern, Heimen, Pflege­versicherungen usw. Hier sind zahlreiche Betreuer u. U. überfordert. (mehr...[OLBR]).
Der Berufsbetreuer?
Gut zwei Drittel aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt, meist von Familien­angehörigen. Das restliche Drittel wird von Berufsbetreuern geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei Betreuungs­vereinen angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, z. B. um solche mit akuten psychischen Krankheiten und Sucht­erkrankungen, also um Menschen, die es schwer haben sich zu integrieren und mit denen Familien­angehörige überfordert sind. Die meisten Berufs­betreuer haben eine sozial­arbeiterische oder juristische Ausbildung; allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt; Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom Betreuungs­gericht eine Vergütung, die seit der Gesetzesreform am 1. Juli 2005 pauschal gewährt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei Betreuungs­vereinen und -behörden tätig, man nennt sie dann Vereins- bzw. Behördenbetreuer. (mehr...[OLBR]).
Das Betreuungsgericht?
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Die dortigen Beschäftigten - Betreuungs­richter und Rechtspfleger - sind die staatlichen Entscheidungs­träger im Betreuungsrecht; sie überprüfen, ob eine Betreuung notwendig ist und wer zum Betreuer bestellt wird, sie haben besonders einschneidende Maßnahmen von Betreuern zu genehmigen, z. B. Fragen gefährlicher Heil­behandlungen, freiheits­entziehender Maßnahmen oder Geld­anlagen, sie überwachen die Betreuer und entscheiden über die Betreuervergütung. Kritik kommt z. B. daran auf, dass das Familienrecht ein stief­mütterliches Dasein bei der Juristen­ausbildung führt und das Betreuungs­gericht bei Juristen eher unbeliebt ist. Gründe sind immens hohe Fallzahlen und umständliche Verfahrens­vorschriften; vor allem die Aus­ein­ander­setzung mit teilweise massiv gestörten Menschen und deren persönliche Anhörung. (mehr...[OLBR]) (Anmerkung: Vor dem 1.9.2009 war die Bezeichnung "Vormundschafts­gericht".)
Die Betreuungsbehörde?
Ist eine Dienststelle bei Stadt- und Kreis­verwaltungen, die mit ihren Mitarbeitern den Betreuern durch Beratung und Unter­stützung helfen soll. Auch das Gericht kann die Dienste der Betreuungs­behörde beanspruchen, bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Suche nach geeigneten Betreuern. Die Betreuungs­behörde muss auch unwillige Personen zwangsweise zum Gericht oder zur Begutachtung vorführen und im Ausnahmefall, wenn sich sonst niemand bereit erklärt, selbst Betreuungen übernehmen. Leider sind viele Betreuungs­behörden personell völlig unterbesetzt, können gerichtliche Anfragen nur noch abheften; denn es ist den einzelnen Kommunen überlassen worden, wie sie die Aufgaben erfüllen wollen. Funktions­fähigen Betreuungs­behörden stehen Ein-Mann/Frau-Behörden gegenüber, die keine große Hilfe für Betreuer oder Gericht sind. (mehr...[OLBR]).
Der Betreuungsverein?
Rund 820 anerkannte Betreuungsvereine in der Bundesrepublik sollen systematisch ehrenamtliche Betreuer werben, diese beraten und fortbilden, über Vorsorge­voll­machten und Betreuungs­verfügungen informieren und ggf. selbst Betreuungen übernehmen. Die Betreuungs­vereine gehören meist den bekannten Wohlfahrts­verbänden an. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse von Ländern und Kommunen. Diese sind aufgrund von Spar­maß­nahmen zusehends in Gefahr. In einigen Bundesländern wurden die Landesmittel gekürzt, in anderen ganz gestrichen. Hierdurch wird die Unterstützung ehren­amtlicher Betreuer ernsthaft gefährdet. (mehr...[OLBR])[1]
Anzahl der Betreuten am Jahresende (2003-2013)

Einzelnachweise

  1. Online-Lexikon Betreuungsrecht: Hauptseite, Version vom 30. Mai 2010

Netzverweise