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Vormundschaftsgericht
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Das Vormundschaftsgericht ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit[wp] (FamFG) für Betreuungs-[wp] und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig und wird seitdem Betreuungsgericht genannt.
Das FamFG hat als vollständige Neukodifizierung das bisherige FGG[wp] und das Buch 6 der ZPO[wp] zum 1. September 2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Im Unterschied zum Betreuungsgericht werden die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger[wp] seitdem beim Familiengericht konzentriert.
Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Betreuungsgericht