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Die journalistisch tätigen deutschen Bürger Thomas Röper und Alina Lipp wurden von der EUdSSR wegen unbotmäßiger Berichterstattung sanktioniert:
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Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Grundrechtekatalog[wp] des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1-19 GG).
Im Zuge der Notstandsgesetze[wp] wurde am 24. Juni 1968 für das Grundrecht auf Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses die Aufhebung der Rechtswegegarantie ins Grundgesetz geschrieben.
Zitat: | «Postgeheimnis und Rechtsweggarantie (Art. 10 und 19 GG)
Artikel 10 hatte in seiner ursprünglichen Fassung keine unterschiedlichen Absätze und kannte keine telefonische oder postalische Überwachung des Bürgers. 1968 wurde Artikel 10 in zwei Absätze gesplittet - und in Art. 10 II 2 die Möglichkeiten zur Überwachung der Bürger geschaffen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Das einschlägige Gesetz dazu ist das Artikel 10-Gesetz - G 10 in der Fassung vom 17. August 2017. 2017 wurden nach Freigabe durch die G 10-Kommission insgesamt 276 Überwachungen nach § 3 G 10 durchgeführt. Im Rahmen der Notstandsgesetze[wp] hat der Staat die Handhabe, bestimmte Überwachungen heimlich durchzuführen, auch wenn es üblich ist, dass jeder Bürger das Recht hat, dagegen vor Gericht zu klagen (Rechtsweggarantie). Technisch wurde diese Ausnahme erreicht, indem Artikel 19 Absatz 4 erweitert wurde (neuer Satz 3), der die Rechtswegegarantie für den Fall der Überwachung aushebelt. Für alle anderen Tatbestände im deutschen Rechtskreis bleibt die Rechtsweggarantie aufrecht, auch im Notstand[wp].»[1] |
Wortlaut
Artikel 11 | Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimni) | |
Entwurf vom August 1948[2] | Urfassung vom Mai 1949[3] | Fassung vom 24. Juni 1968[4][5] |
(1) Das Brief-[wp], Post-[wp] und Fernmeldegeheimnis[wp] ist unverletzlich. | Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. | (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. |
(2) Ausnahmen sind nur in einem Gerichtsverfahren in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen und Formen zulässig. | Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. | (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. |
Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges[wp] die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.[6] |
Hintergrund
Schon etwas älter.
Das ist vermutlich das Recht, gegen das ich damals gelaufen bin. Ich kann mich so ganz dumpf und unscharf erinnern, das schon mal im Blog gehabt zu haben, der aufgeklappte Brief in der Mitte kommt mir bekannt vor. Beide, "Die Anstalt"[wp] und das ZDF, waren damals ja auch noch deutlich besser als heute und noch nicht ganz so schlimm auf links-dumm gebügelt. Auf jeden Fall gut, nochmal daran zu erinnern. Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht. Und die Interessen der Alliierten[wp] sind deutsches Recht. | ||
– Hadmut Danisch[9] |
Transkript zu "Die Anstalt"[wp], Episode 12 vom 26. Mai 2015:
Zitat: | «NSA-Agent[wp]:
Max Uthoff[wp]:
NSA-Agent:
Wer sind Sie eigentlich? Oh, NSA! (salutiert)
Ach so! - Sagen Sie, dürfen Sie überhaupt hier sein?
Hehehe (hält den Umschlag zu), Moment mal, lassen Sie das mal schön sein. Das ist das Briefgeheimnis: Artikel 10, Grundgesetz. Verstehen Sie? Hier darf keiner reingucken.
Da steht nichts drüber.
Auch, da steht was drüber. - Was ist das?
Moment, Moment. Das galt aber nur bis '54, nicht wahr? Dann sind wir souverän geworden: Pariser Verträge[wp], Adenauer[wp]. Seitdem gilt nur noch das Grundgesetz!
Was ist das?
Von denen habe ich ja noch gar nichts gewusst.
Aha. Und, äh, was besagen die?
Aha.
Moment mal, Moment mal. Ihr habt uns doch die Souveränität gegeben.
Aha, und was haben Sie gemacht?
100 Millio... - Wir sprechen aber schon von Westdeutschland und nicht von der Stasi, oder?
(zögernd) Doch. (gedehnt) Ihnen traue ich alles zu.
Was? Warum das denn?
Unsere Postbeamt... ach deshalb war unsere Post damals so langsam.
Sagen Sie mal. Sie können doch nicht dauernd unsere Verfassung verletzen!
Ja, ja. Sie haben Recht. Viel zu gefährlich. Ich kenne uns ja.
Ach (schwelgt in Erinnerungen) 68, Love und Peace und ...
Wa..., wa..., Was ist das da?
Was besagt das?
War die auch geheim?
Na gut, Uschi Obermaier[wp] war auch deutlich interessanter... Äh, aber ich habe gedacht, seit '68 war Schluß mit der verfassungswidrigen Überwachung.
Das heißt, die Überwachung wurde nicht eingestellt?
Aber - Moment mal. Ein Gutes hat die Sache ja doch. Das ist ja deutsches Recht, das heißt, dann kann ich ja dagegen klagen, oder?
Reden Sie keinen Unsinn, das ist ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaats. Verstehen Sie, dass ich da den Klageweg beschreiten kann. Schon wir mal rein, Artikel 10, Grundgesetz. Da stehts doch: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen ... (zögernd) und wird durch die Prüfung von Hilfsorganen ersetzt. Das ist ja ein glatter Verfassungsbruch. Man kann doch einen Verfassungsbruch nicht in die Verfassung schreiben.
Ja, aber... (Publikum klatscht) Einen Vorteil hat es: Jetzt ruinieren wir unsere Verfassung wieder ganz alleine. Nicht wahr? Und das bedeutet für Sie: Abflug!
Hach, was ist das denn?
Nein, nein, nein. Ich weiß ganz genau, dass diese Vereinbarung nur bis 2013 galt!
Das ist immer noch in Kraft?
Schon seit zehn Jahren...!
Jetzt ist aber Schluss. Jetzt reicht es mir! Jetzt schau ich da rein. Ich will wissen, welches Geheimnis hier so geschützt wird! - Was ist das? Aha! Schreiben des Historikers Foschepoth[wp]: Die Interessen der ehemaligen Alliierte sind in den deutschen Gesetzen verankert. Sie sind damit "Deutsches Recht". Angela Merkel hatte also vollkommen recht als sie gesagt hat: "Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht."[12][13][14]
»Transkript, 4:45 Min.[7] |
Geschichte
In Deutschland wurde die Gewährleistung des Briefgeheimnisses zuerst in der Josephinischen[wp] Wahlkapitulation[wp] von 1690 angesprochen. Für seine Verletzung sollte ein Delinquent mit Staupenschlag und Landesverweisung bestraft werden. In der Allgemeinen preußischen Postordnung vom 10. August 1712 war jedem Postbeamten bei verbotener Brieföffnung die Dienstentlassung und die strafrechtliche Ahndung als Meineidiger angedroht, was in das Allgemeine Preußische Landrecht[wp] einfloss.
Liselotte von der Pfalz[wp] beklagt sich in einem Brief an ihre Tante Sophie von der Pfalz[wp] vom 6. Juli 1702 darüber, dass ihre private Briefkorrespondenz noch in Frankreich geöffnet werde und deren Inhalte Ludwig XIV.[wp] zur Kenntnis gebracht würden:
- Ich weiß nicht, worumb dies männgen so gegen mir verpicht ist, ich habe ihm mein lebe nichts zu leyd getan und sollte meinen, bey itzigen wichtigen affairen er etwas notwendigers würde zu schaffen haben, als meine briefe an meine negste verwandten nachzugrübbeln, umb mir schaden zu wollen.
Dass dies nicht für alle gilt, zeigt eine Verordnung von Ludwigs XV.[wp] vom 25. September 1742. Diese legte fest, dass Postbeamte, welche Briefe und Pakete aufgebrochen und die darin enthaltenen Gegenstände zu eigenem Nutzen unterschlagen hatten, die Todesstrafe erleiden sollten. Die französische Nationalversammlung[wp] nahm auf Sieyès'[wp] Antrag die Gewährleistung des Briefgeheimnisses unter die Grundrechte auf. In der Folgezeit wurde das Briefgeheimnis in den meisten Verfassungsurkunden der konstitutionellen Staaten garantiert, so in Portugal 1826, Kurhessen 1831, Württemberg 1843 und Baden 1845.
Artikel 141 der Paulskirchenverfassung[wp] von 1849 regelte: "Das Briefgeheimnis ist gewährleistet. Die bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen notwendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen". Preußen (1850), Oldenburg und Sachsen (1852) nahmen Bestimmungen nach dem Scheitern der deutschen Revolution[wp] in ihre Verfassungen auf. Im Deutschen Reich[wp] wurde durch § 5 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 das Briefgeheimnis für ganz Deutschland gewährleistet.
Artikel 117 der Weimarer Reichsverfassung[wp] erklärte das Briefgeheimnis für unverletzlich, stellte dieses Grundrecht aber unter einen Gesetzesvorbehalt[wp]. Während der gesamten Zeit des Nationalsozialismus[wp] war das Briefgeheimnis mit der Reichstagsbrandverordnung[wp] außer Kraft gesetzt.
1950 hat das Briefgeheimnis Eingang in die Europäische Menschenrechtskonvention[wp] (EMRK) gefunden. Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK hat jedermann das Recht auf Achtung seiner Korrespondenz. Seit 1966 schützt auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) vor willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in den Schriftverkehr (Art. 17 Abs. 1 UN-Zivilpakt).[15]
Völkerrechtliche Verträge
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische[wp] Rechte (IPBPR) von 1966 lautet:
- "(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
- (2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen."
Amerikanische Menschenrechtskonvention
Art. 11 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention[wp] (AMRK) schützt das Recht auf Privatleben.
- "Article 11. Right to Privacy
- Everyone has the right to have his honor respected and his dignity recognized.
- No one may be the object of arbitrary or abusive interference with his private life, his family, his home, or his correspondence, or of unlawful attacks on his honor or reputation.
- Everyone has the right to the protection of the law against such interference or attacks."
Schutzbereich des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens
Das Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst in den Vertragsstaaten das Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Korrespondenz, worunter auch das Recht auf Schutz personenbezogener Daten fällt. Der Begriff der persönlichen Daten wiederum umfasst jede Information über eine bestimmte oder bestimmbare Person, einschließlich Telefondaten (gewählte Rufnummern, eingegangene Anrufe, Gesprächsdauer, Gesprächsinhalte), E-Mail-Daten (Empfänger, Inhalte) und Internetdaten (IP-Adressen, besuchte Webseiten, Verweildauer). Der Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privatlebens ist immer dann eröffnet, wenn Daten einer Person erhoben, gespeichert, verarbeitet, ausgewertet oder ausgetauscht werden.
Eingriffe in das Recht auf Privatleben stellen sowohl das Gewinnen und Sammeln der personenbezogenen Daten dar als auch deren Speicherung, Verwendung und Austausch.
Europäische Union
Nach Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention[wp] (EMRK) hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte[wp] sieht Telefongespräche als von den Begriffen Privatleben und Korrespondenz geschützt an. Unter Korrespondenz versteht der EuGH außerdem Emails, SMS und "Internet". Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens verstößt gegen Artikel 8, es sei denn, der Eingriff ist "gesetzlich vorgesehen", verfolgt eines oder mehrere der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten legitimen Ziele und ist darüber hinaus zur Erreichung dieser Ziele "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig."
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union[wp] (GRCh) schützt in Art. 7 das Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation. Art. 8 GRCh gewährt den Schutz personenbezogener Daten.
Am 8. April 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof[wp] auf ein Vorabentscheidungsersuchen[wp] des irischen High Court[wp] und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs[wp] die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten[wp] für unvereinbar mit dem in Art. 7 GRCh und Art. 8 GRCh verankerten Recht auf Privatleben.
Der EuGH sprach allerdings kein absolutes Verbot von Speichervorschriften aus. Vielmehr hält er im Urteil vom 6. Oktober 2020 auf Basis der durch den Fall der Vorratsdaten-Richtlinie wieder aufgelebten Datenschutzrichtlinie für Kommunikation[wp] (Richtlinie 2002/58/EG) fest, unter welchen Umständen eine Vorratsdatenspeicherung zukünftig mit Art. 7 und Art. 8 GRCh vereinbar sein kann. Nach Art. 15 Richtlinie 2002/58/EG können die Mitgliedstaaten[wp] unter anderem durch Rechtsvorschriften vorsehen, dass Daten aus bestimmten Gründen während einer begrenzten Zeit aufbewahrt werden. Der Gerichtshof hält es jedoch nach wie vor für unzulässig, in einer nationalen Regelung einer staatlichen Stelle zu gestatten, zur Wahrung der nationalen Sicherheit den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste vorzuschreiben, den Sicherheits- und Nachrichtendiensten allgemein und unterschiedslos Verkehrs- und Standortdaten zu übermitteln.[16]
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
{{Großzitat|Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959, kurz NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen – NTS-ZA (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218), ergänzt das NATO-Truppenstatut[wp] von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet.
Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO-Streitkräfte, darunter Privilegierungen, Immunitäten, zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen.
In Art. 3 Abs. 2 – "Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit [zwischen den deutschen und den Besatzungsbehörden] erstreckt sich insbesondere (a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind; [...]." - sieht der Historiker Josef Foschepoth[wp] die Erlaubnis der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs unter anderem für die US-Amerikaner und kritisierte im Februar 2013 in einem Interview mit der Badischen Zeitung:
Zitat: | «Einerseits das, was Brandt gesagt hat, dass die Vorbehaltsrechte abgelöst sind. Andererseits, dass das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut weiterhin die Grundlage für die alliierten Überwachungsmaßnahmen ist und bleibt. Schließlich, dass es auch in Zukunft jedem alliierten Militärbefehlshaber unbenommen ist, die zum Schutz der Truppen notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, wozu auch die eigene Durchführung von Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs gehört. [..] Als die SPD 1990 im Bundestag wissen wollte, auf welcher Rechtsgrundlage die Special Forces der Amerikaner in Deutschland jetzt arbeiteten, bekam sie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt zu hören: auf dem Aufenthaltsvertrag von 1954 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut. Das alliierte Recht zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist weder in der alten, noch der neuen Bundesrepublik außer Kraft gesetzt worden.»[17] |
Ebenfalls gilt laut Foschepoth, dass aufgrund des Zusatzabkommens und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 den Drei Mächten[wp] der Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet ist. Falls es im Interesse der Alliierten sei, könnten diese verhindern, dass relevante Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sei der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben worden, die für die Alliierten von Interesse waren. Stattdessen habe die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst zu informieren, so dass diese die Personen verhören und gegebenenfalls außer Landes schaffen könnten.[18]|Wikipedia[19]
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Notstandsgesetze (Deutschland) - Abschnitt "Postgeheimnis und Rechtsweggarantie (Art. 10 und 19 GG)"
- ↑ "Chiemseer Entwurf" - Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder (I. Grundrechte)
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Urfassung vom 23. Mai 1949[archiviert am 26. Oktober 2021]
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist.
- ↑ Notstandsgesetze[wp] – 17. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes: Bundesgesetzblatt. Teil I. Nr. 41 vom 27. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), S. Tz 709-714
- ↑ Bundestag: Grundgesetz: Der Bund und die Länder, abgerufen am 21. Juli 2014
- ↑ 7,0 7,1
Auf deutschem Boden gilt deutsches Besatzungsrecht, Die Anstalt (ZDF), Episode 12, 26. Mai 2015
- ↑ X: @Franziska_hl - 2. August 2025 - 21:32 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Noch ein Puzzlestück zum Abhören und zur Verschlüsselung, Ansichten eines Informatikers 3. August 2025
- ↑ Anspielung auf James Bond[wp] in der Einleitungsszene: "Wie Bond, aber ohne "o", weil vom BND."
- Die ganze Folge: Folge 12 - Spionage: James BND und M // 26.05.2015 (53 min.)
- YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=bg3GeTW2wfo
- ↑ Falk Steiner: NSA-Untersuchungsausschuss: Merkel und die Spähaffäre, Deutschlandfunk am 14. Februar 2017
- Anreißer: Seit drei Jahren tagt der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur sogenannten NSA-Spähaffäre. Bisherige Erkenntnis: Der BND spioniert in großen Teilen für die NSA und er verwendet Suchkriterien, die nicht vom Gesetz gedeckt sind. Was Kanzlerin Angela Merkel konkret davon wusste, wird sie am Donnerstag vor dem Ausschuss erläutern.
- Auszug: Merkels Handy wird abgehört
- Monate nach den ersten Enthüllungen, im Oktober 2013, die Bundestagswahl ist vorbei, richtet der "Spiegel" erneut eine Anfrage an das Bundeskanzleramt. Die Redakteure wollen erfahren, was im Kanzleramt dazu bekannt sei, dass ein Mobiltelefon Merkels abgehört würde - von den USA. Dem "Spiegel" liegt ein sogenannter Selektor vor, eine Zielbeschreibung in Form einer Handynummer, die wohl Merkels ist. [...]
- "... die Aussage von Angela Merkel 'Abhören unter Freunden, das geht gar nicht' im Bundesnachrichtendienst ad hoc zu einer Veränderung der Praxis geführt. Es wurden herausgenommen die europäischen Selektoren, die Botschaften, die gesteuert waren etc.. Also das war - glaube ich - das Schlüsselereignis, zu sagen, wir müssen intensivst unsere Praxis einmal hinterfragen."
- Denn auch der BND hat Freunde abgehört. Die Praxis des BND ist das Gegenteil von dem, was Angela Merkel 2013 mehrfach behauptet.
- "Man weiß ja bis heute nicht, wie dieser Satz eigentlich einzuordnen ist."
- Sagt Christian Flisek, Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss.
- "Ist es aus ihrer Sicht die Beschreibung des Zustandes? Dann müsste man eigentlich sagen, liebe Frau Bundeskanzlerin, das war ein Schuss voll daneben. An Naivität eigentlich nicht zu überbieten. Weil Ausspähen unter Freunden, das war auch zu diesem Zeitpunkt beim BND Alltagsgeschäft."
- Selektoren entwickeln sich zum politischen Problem
- Just an jenem Oktobertag, an dem Angela Merkel das Ausspähen unter Freunden erneut für unmöglich erklärt und in Berlin dreimal im Kanzleramt zum BND getagt wird, geht beim damaligen BND-Präsidenten eine Liste ein. Darauf: 700 Zielbeschreibungen, sogenannte Selektoren.
- Eine Telefonnummer wie im Fall von Angela Merkel, eine E-Mailadresse, ein Skype-Nutzername, aber auch eine Vielzahl von möglichen Adressaten - wie alle Nutzer von eads.com, bundestag.de oder auch eine ganze Endung wie .eu oder .af für Afghanistan: All das kann so ein Selektor sein. Sogar chemische Formeln können als Suchbegriffe genutzt werden.
- Diese Selektoren werden als Sieb eingesetzt: Datenströme, auf die ein Nachrichtendienst Zugriff hat, laufen durch dieses Selektorensieb hindurch. Und was hängenbleibt, wird weiter analysiert. Diese Liste mit 700 Selektoren will der BND dringend deaktivieren, weil sie politisch brisant erscheinen. Wenige Tage nach der Aussage der Kanzlerin werden beim BND die ersten Zielbeschreibungen abgeschaltet. In Absprache mit dem damaligen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla[wp]. [...]
- Die Bundesregierung hat dem Parlament falsche Antworten gegeben - nach Fehlinformationen durch den BND. Die Pressemitteilung betrifft die Selektoren, die der BND für die NSA einsetzt. Ausschussmitglied Martina Renner von der Linksfraktion erklärt:
- "Wir reden hier von Millionen von Selektoren, das könnte auch überhaupt vom Aufwand her der Bundesnachrichtendienst gar nicht leisten, hier hinterherzukontrollieren. Der Bundesnachrichtendienst setzt weitaus weniger Selektoren ein als die NSA - in Deutschland, muss man sagen. Im Kern läuft das System zu einem hohen Teil mehr für die NSA als für den Bundesnachrichtendienst selbst."
- Eigentlich sollten die Selektoren aus den USA automatisch bereinigt werden und nur diejenigen verwendet werden, die auch eingesetzt werden dürfen. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kommt jedoch nach drei Jahren Untersuchungsausschuss zu diesem Ergebnis:
- "In der Realität ist es zu millionenfachen Grundrechtsverletzungen gekommen. Die Filtersysteme haben wahrscheinlich überhaupt nie funktioniert in all den Jahren. Man hat sie als eine Art Fassade aufrechterhalten nach außen, weil man wusste, dass all das, was man macht, rechtlich nicht gedeckt ist."
- Martina Renner glaubt nicht, dass der BND weiß, wen er da warum für die NSA ausspioniert. Was bei Telefonnummern und E-Mail-Adressen vielleicht noch überprüfbar wäre, sei für WhatsApp[wp], Facebook, Skype, Twitter und Co nicht zu leisten:
- "Der BND ist aber gar nicht in der Lage, zu überprüfen, ob die Einordnung, die die NSA gibt, zu einer Abfolge von Zahlen und Buchstaben, die vielleicht dann vorne stehen in dieser Reihe, stimmt. Also ich könnte Ihren Messenger vorne hier einfügen und hinten Counterterrorism hinschreiben - der Bundesnachrichtendienst könnte gar nicht Rückschlüsse ziehen, ah, das ist jetzt diese und jene Person, deutscher Staatsbürger. Und wir dürfen diesen Selektor nicht steuern."
- BND spioniert auch befreundete Staaten aus
- Doch auch mit eigenen Selektoren nimmt der Bundesnachrichtendienst Länder ins Visier, die eigentlich befreundet sind. Das ist grundsätzlich keine Überraschung. Denn es gibt Umstände, unter denen das rechtlich gedeckt ist, zum Beispiel, wenn es um organisierte Kriminalität oder Terrorismusunterstützung geht. [...]
- BND hat womöglich ganz bewusst den rechtlichen Rahmen überdehnt
- Christian Flisek sieht darüber hinaus auch, dass im BND ganz bewusst zugunsten des Risikos entschieden wurde, den rechtlichen Rahmen des Erlaubten zu überdehnen:
- "Aus den Akten ergibt sich, nicht nur an einer Stelle, sondern an vielen vielen Stellen, wenn es um Kooperationen mit Amerikanern ging, wenn es um den Einsatz von Selektoren ging, immer wieder eine Risikoeinschätzung. Die da lautete: Wenn hier irgendetwas anbrennt, wenn davon irgendetwas von an die politische Öffentlichkeit gelangt, dann ist das in der Lage, uns den Boden unter den Füßen wegzuziehen."
- Zeugen aus dem BND, Zeugen aus der Abteilung 6 des Kanzleramtes, aus der Spitze des Kanzleramtes - im Bundestagsuntersuchungsausschuss hat man sie alle gehört. Intern wurde im BND also diskutiert. Doch mit dem Kanzleramt nicht?
- Von einem "vertrauensvollen Verhältnis", von dem er bei seiner Arbeit ausgehen müsse, spricht Klaus-Dieter Fritsche, der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt. Aber die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht habe eben keine Kenntnis von den Problemen mit den Selektoren gehabt, sondern eher von solchen Dingen wie, dass dem BND Spam Probleme bereite.
- Ist es plausibel, dass schon die BND-Hausspitze nicht gewusst hat, was tatsächlich vor sich ging? Und bestenfalls bis zum Abteilungsleiter bekannt war, welche Probleme dort existierten? Christian Flisek erkennt in manchen Situationen im BND folgendes:
- "Das ist kollusives Zusammenwirken mit einem einzigen Ziel: die Dinge wieder unter den Teppich zu kehren. Und da, glaube ich, weiß nicht mal mehr der Präsident Bescheid."
- Die Linkenpolitikerin Martina Renner glaubt, dass man im Kanzleramt auch nicht so genau hinschauen wollte:
- "Wenn Sie mal in die Aufsichtsabteilung im Bundeskanzleramt schauen, da gibt es keinen Mitarbeiter, der nicht vom BND kommt. Die wechseln aus der Aufsicht wieder in den operativen Bereich und dann wieder zurück. Dass die kein Interesse daran haben, dort irreguläre Dinge abzustellen, ist vollkommen klar, weil sie die möglicherweise auch selbst mitüberlegt haben und auf den Weg gebracht haben."
- Sie ist überzeugt:
- "Man kann, glaube ich, die Geschichte nicht so erzählen, dass das Bundeskanzleramt grundsätzlich nicht weiß, was der BND macht. Aber es wird dort auch ein Need-to-know im Bundeskanzleramt geben, wie es so schön in Geheimdienstkreisen heißt. Eben, dass nicht alle alles wissen müssen."
- Grünen-Obmann: Bundeskanzleramt trägt Verantwortung
- Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz sieht klare Verantwortlichkeiten für das, was im Sommer 2013 öffentlich gesagt wurde:
- "Für diese Falschdarstellung und für dieses verzerrte Bild, das damals gezeichnet wurde, um dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszubekommen, dafür trägt das Bundeskanzleramt die Verantwortung. Dafür trägt Ronald Pofalla Verantwortung, aber dafür trägt auch Angela Merkel die Verantwortung."
- ↑ "Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht", hatte die Kanzlerin zu Beginn der NSA-Affäre gesagt, bevor sie sich in den Merkel-Bunker des eisernen Schweigens zurückzog. Denn der deutsche Boden ist eine arme Sau: Fast 54.000 Hektar sind von US-Militäreinrichtungen besetzt. Neben den Kasernen, Übungsplätzen und Spionage-Zentralen stehen auf diesem Boden 24.000 Wohnungen in US-Verwaltung. Im Bundeshaushalt 2013 waren 56 Millionen für die Stationierung ausländischer Streitkräfte ausgewiesen. Auf deutschem Boden werden also auch noch die Gelder erwirtschaftet, mit denen die US-Militäreinrichtungen unterhalten werden. Und das wiederum tun sie nach deutschem Recht. Denn im Gefolge des heißen und des kalten Krieges hat die Bundesrepublik 1951 das Nato-Truppenstatut abgeschlossen und 1954 den "Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte". Nun ist der heiße Krieg fast 70 Jahre vorüber und der kalte auch mehr als 20. Die politisch-militärischen Gegebenheiten, aus denen die Verträge resultieren, sind also längst vergangen. [...] - Uli Gellermann: [https://www.blaetter.de/ausgabe/2014/februar/deutscher-boden-deutsches-recht Deutscher Boden, deutsches Recht], Blätter für deutsche und internationale Politik, Ausgabe 2014
- ↑
Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht- PatTornado (17. Januar 2018) (Hinweis: Video nicht verfügbar: Dieses Video enthält Inhalte von ZDF. Dieser Partner hat das Video in deinem Land aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt.)- Die Anstalt erklärt das Briefgeheimnis Artikel 10 Grundgesetz. Alle Rechte gehören © ZDF Media
- ↑ Späh-Affäre: "Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht"[archiviert am 30. Juli 2013], Handelsblatt am 16. Juli 2013
- Anreißer: Während ihr Innenminister in Berlin vor das Kontrollgremium in der Späh-Affäre muss, mischt sich die Bundeskanzlerin aus der Ferne ein. Sie gibt sich Amerika gegenüber hart. Doch der Opposition reicht das nicht.
- Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert in der Späh-Affäre die USA auf, in der Bundesrepublik deutsche Gesetze einzuhalten. - Quelle: AFP
- ↑ Wikipedia: Briefgeheimnis - Abschnitt "Geschichte"
- ↑ Wikipedia: Fernmeldegeheimnis - Abschnitt "Völkerrechtliche Verträge"
- ↑ Stefan Hupka: Historiker Josef Foschepoth über den systematischen Bruch des Postgeheimnisses in der Bundesrepublik, Badische Zeitung am 9. Februar 2013
- ↑ Oliver Das Gupta: Historiker Foschepoth über US-Überwachung: "Die NSA darf in Deutschland alles machen", Süddeutsche Zeitung am 9. Juli 2013
- Anreißer: Geschichtsprofessor Josef Foschepoth hat dokumentiert, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren. Im Interview erklärt er, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben.
- ↑ Wikipedia: Fernmeldegeheimnis - Abschnitt "Völkerrechtliche Verträge"
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Briefgeheimnis, Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis