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Feindesliste

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Politik » Feindesliste

Der Begriff Feindesliste bezeichnet eine die vollständigen Namen und andere Kontaktdaten beinhaltende schriftliche oder digitale Auflistung von Personen, die vom Verfasser aus persönlichen oder weltanschaulichen bzw. politischen Gründen als Feinde eingestuft werden. Die Feindesliste kann in bestimmten Fällen auch der öffentlichen Kenntlich­machung der in ihr genannten Personen als Feinde dienen, wenn der Verfasser ihre Veröffentlichung beabsichtigt.

Verwendungsbeispiele

Die SPD hat ja diesen § 126a StGB durchgesetzt, der "Feindeslisten" verbietet. Entwurf und Beschlossen[ext], wird also in Kraft treten, ist aber, glaube ich, noch nicht in Kraft.

Dann würden solche Feindes­listen, wie die grüne Heinrich-Böll-Stiftung sie als "Agentin" bzw. "Agentin.org" betrieben hatte, strafbar. Die SPD hatte das zwar damit begründet, dass man das Gesetz "gegen rechts" brauche, aber offenbar nicht so ganz bemerkt, dass diese Listen meistens von Linken kommen. Aus Lambrechts Erklärung:

Zitat: «Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen so genannte "Feindeslisten" beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme um, die der Kabinett­ausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen hat.»[1]

Bekämpfung von Rechtsextremimus und Rassismus. So, so.

Es entsteht der Eindruck, als habe man gerade versucht, Wikipedia als "Lexikon" einzuspannen, um diese Feindes­listen über entsprechende Suchbegriffe und Tags in Wikipedia unterzubringen und damit zumindest vor ober­flächlicher Straf­verfolgung zu schützen.

Hadmut Danisch[2]
Ach, sie haben es aktualisiert.

Ein Leser weist darauf hin, dass der Entwurf laut TAZ so verändert wurde, dass linke Feindes­listen weiter möglich sind: Gesetzentwurf gegen Feindeslisten: Journalisten dürfen Namen nennen

Zitat: «Justizministerin Lambrecht hat ihren Gesetz­entwurf gegen Feindes­listen überarbeitet. Medien- und Antifa-Recherchen sollen nicht mehr betroffen sein.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetz­entwurf zur Bestrafung von "Feindes­listen" entschärft. Journalistische und zivil­gesell­schaftliche Aufklärung soll ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die geplante Straf­vorschrift zielt vor allem auf so genannte Feindes- oder Todes­listen, wie sie im rechts­extremistischen Milieu verbreitet werden.

In dem neuen Gesetzentwurf steht ein Verweis auf die so genannte Sozial­adäquanz-Klausel des Paragraphen 86[ext]. Danach bleibt die "Bericht­erstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" ebenso straffrei, wie wenn die Handlung der "staats­bürgerlichen Aufklärung" oder "ähnlichen Zwecken" dient. Die bewährte Klausel kommt bereits an vier Stellen des Strafgesetzbuches zum Einsatz, unter anderem bei der "Volksverhetzung".

In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindes­listen wird zudem erwähnt, dass die "Veröffentlichung der Recherche­arbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen" nicht strafbar sein soll. Dementsprechend könnten auch die Outing-Bulletins von Antifa-Gruppen geschützt sein.

Weiter heißt es in der Begründung nun, dass die anprangernde Nennung von Namen vor allem dann strafbar sein soll, wenn sie mit "subtilen Andeutungen", verbunden wird, "die zu einem Einwirken auf die betroffene Person motivieren könnten ('Man könnte ihr/ihm mal einen Besuch abstatten')."»[3]

Als ob die Antifa noch subtile Anregungen bräuchte.

Heißt: Linken und der Antifa wird ausdrücklich erlaubt, Feindes­listen anzulegen. Was verfassungswidrig durchaus fragwürdig sein dürfte, denn Artikel 3 GG verbietet ja die Ungleich­behandlung aufgrund politischer Ansichten.

Heißt aber auch, dass die Regierung wieder mal ihre Verfassungs­brüche ins Privatrecht auslagert und sich quasi ihre eigene Schläger­truppe gegen politische Gegner hält.

Zitat: «Der urprüngliche Gesetzentwurf wurde aber schnell als zu weitgehend kritisiert. Schließlich ist keine böse Absicht erforderlich, dass die Verbreitung von Namen Gefahren auslöst. Die bloße Eignung dazu genügt. Die Organisation "Reporter ohne Grenzen"[wp] warnte deshalb, dass sich der Gesetz­entwurf auch gegen journalistische Bericht­erstattung wenden könnte. [...]

Die beiden Linke-Abgeordneten Martina Renner (Bundestag) und Katharina König-Preuss[wp] (Thüringer Landtag) befürchteten zudem, dass sich das Gesetz auch gegen "anti­faschistische Recherche­arbeit" richten könnte.»[3]

Heißt ganz klar: Gewaltaufrufe ja, gerne, aber nur von Presse und Antifa.

Hätte unser Bundespräsident Hirn/Eier/Anstand, würde er sowas dann nicht unterzeichnen. Hat er aber nicht.

– Hadmut Danisch[4]
Da gibt es fraglos Listen, gab ja auch schon öffentliche, in denen ich da als "Männerrechtler" geführt werde, und dann kommen die damit an, dass sie auf mein Blog gestoßen wären.

Zweifellos gibt es auch Listen, in denen steht, dass ich "verbittert" wäre, weil es ein Grundprinzip nicht nur Linker, sondern überhaupt des akademischen und geisteswissenschaftlichen Umfeldes ist, jeglichen Dissenz, jegliche Kritik immer auf irgendeinen mehr oder weniger schweren psycho­pathologischen Befund in der Sphäre des Abtrünnigen zurückführt. Das habe halt einen persönlichen Grund, warum derjenige sich nicht der reinen, wunderbaren, heiligen Meinung anschließe.

Es hat auch damit zu tun, dass man sich links ein System zusammenlügt, das man für das Schlaraffenland hält, und in dem niemand benachteiligt oder geschädigt wird. Wenn dann einer das Maul aufmacht und ruft, dass es eben doch eine Sauerei ist, dann will man das nicht wahrhaben, weil man sich doch für so wunderbar und gerecht hält, und erwartet, dass jeder das Maul hält und zufrieden ist. Ist das einer nicht, dann wird der unter subjektive Gründe eingeordnet, die nur bei ihm und nicht im System liegen können.

– Hadmut Danisch[5]

Feindesliste im UN-Menschen­rechtsbüro:

Wer an der Existenz der LSBTTIAQ+-Agenda zweifelt, muss nicht weiter Ausschau halten als bis zum UN-Menschen­rechts­büro. Sein Arbeitsplan ist nicht versteckt, sondern offen einsehbar. Es ist nicht von Verschwörern besetzt, sondern das beteiligte Personal legt seine Ziele klar und entschieden dar.

Das UN-Menschenrechtsbüro geht über die bloße Förderung der LSBTTIAQ+-Agenda weit hinaus. Seine Angestellten bekämpfen radikal jene, die die traditionelle Familie und ihre religiöse Untermauerung hochhalten. Das Büro mobilisiert nun Sympathisanten, um Informationen über den moralischen Widerstand zu sammeln.

Die konservative UN-Überwachungs­gruppe C-Fam[wp] berichtet, dass der UN-Menschen­rechts­rat vor allem LSBTTIAQ+-Gruppen und -Aktivisten um Beiträge bittet, um über Politiker, religiöse Führer und Organisationen zu berichten, die sich ihren "Rechten" entgegen­stellen. C-Fam befürchtet nun, dass die ermittelten Namen vom UN-Büro auf eine Schwarze Liste gesetzt werden könnten, um sie Sanktionen und Einschüchterungen auszusetzen.

Was Anlass zur Sorge gibt, ist die Gründlichkeit des Aufrufs zum Handeln im Januar. Der Aufruf zum Sammeln von Informationen verlangt eine vollständige Darstellung jeglicher Opposition gegen die LSBTTIAQ+-Agenda. Es werden detaillierte Informationen zu den "Haupt­akteuren" abgefragt, "die behaupten, dass die Verteidiger der Menschenrechte von LSBTTIAQ+-Personen die so genannte Gender-Ideologie befördern wollen". In dem Dokument wird ferner nach Beispielen für "öffentliche Äußerungen und Erklärungen von politischen oder religiösen Führern" gefragt, die die "Rechte" von LSBTTIAQ+-Personen in Frage stellen.

Die UN-Ideologen interessieren sich auch für die Haupt­argumente, die gegen die LSBTTIAQ+-Aktivisten vorgetragen werden, und deren Wirksamkeit. Es wird nach Details zu den "Narrativen" gefragt, die "dazu verwendet werden, um Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Gender-Identität zu befeuern, sowie nach deren besonderen Auswirkungen auf die sexuellen und reproduktiven Rechte".

Das UN-Menschenrechtsbüro zeigt keinerlei Toleranz gegenüber den Verteidigern des Lebens und der traditionellen Familie. Es bestreitet den Begriff "Gender-Ideologie" als bloße Verschwörungstheorie. Es besteht auch kein Wunsch nach Dialog mit denen, die mit der LSBTTIAQ+-Agenda nicht einverstanden sind.

– Aktion "Kinder in Gefahr"[6]

Todeslisten von Linksextremisten:

Unser Bundesjustizministerin Lambrecht meinte ja immer, sowas käme nur von rechts.

Die Realität läuft wohl anders. Weit weg von der RAF[wp] ist das nicht mehr:

Zitat: «Nach Mordaufrufen gegen zahlreiche AfD-Politiker haben der Verfassungsschutz und das Thüringer Landes­kriminal­amt die Ermittlungen aufgenommen.

Wie aus einem Bericht des MDR hervorgeht, soll Mitte September auf der Internetseite "Indymedia" eine Liste mit AfD-Politikern veröffentlicht worden. Demnach sei die Liste mit der Aufforderung überschrieben gewesen, die genannten Personen zu töten.

Dazu soll den Informationen nach auch noch eine ausführliche Bombenbau-Anleitung auf die Plattform gestellt worden sein.

Auf der Liste sollen laut MDR neben Thüringens Landes­vorsitzenden Björn Höcke (49) insgesamt 52 weitere Politiker der alternativen Partei aus ganz Deutschland auf der Liste stehen. Zeitweise seien sogar die Wohnadressen zu sehen gewesen.

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer[wp] (53) erklärte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Nachrichten­sender, die Drohungen würden ernst­genommen.» - Tag24[7]

– Hadmut Danisch[8]
Zitat: «Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten hat die Welt außerhalb der USA in Einflusszonen aufgeteilt. Europa gehört dazu.

Hier leben Vasallen mit beschränkter Souveränität. Die Aufgabe dieser Vasallen besteht vor allem in der Aufgabe, Eroberungs­kriege der US-Elite zu unterstützen. Im Gegenzug landet man nicht auf der Feindesliste und wird sogar an Teilen der Beute beteiligt.» - KenFM[9]

Zitat: «Als Todesliste oder Feindesliste werden Namens- und Adress­daten­sammlungen bezeichnet, die in mehreren Fällen bei Rechtsextremen gefunden wurden.» - Die Zeit[10]
Zitat: «[...] In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu der Veröffentlichung solcher Feindeslisten, die überwiegend dem rechten und rechts­extremen Spektrum zuzurechnen waren. Hierzu zählen Nürnberg 2.0[11], die Nordkreuz[wp]-Liste[12] und Wikimannia[13]. Auf ihnen finden sich vor allem Politiker*innen, Aktivist*innen, Journalist*innen und, im Fall von Wikimannia, sogar ausschließlich Frauen wieder.[anm 1] [...]

Die Einführung eines neuen Straftatbestandes, wie ihn der Entwurf vorsieht, ist daher unbedingt erforderlich und erfreulich. Der Gesetzgeber erkennt damit das gesteigerte Gefahren­potenzial solcher Listen an, welches sich nicht nur aus der Einschüchterung und potentiellen Gefährdung der Betroffenen selbst ergibt. Vielmehr haben derartige Feindeslisten oder auch Todeslisten die Verunsicherung der gesamten Öffentlichkeit und Aushöhlung demokratischer und rechts­staatlicher Strukturen zum Ziel. Die Botschaft ist eindeutig: Wer sich im Netz engagiert und sich für freiheitlich demokratische Grundwerte[wp] ausspricht[anm 2], begibt sich in Gefahr. In der Folge ziehen sich mehr und mehr Menschen aus dem öffentlichen Diskurs im Netz zurück.[anm 3]

Wir unterstützen Betroffene mit verschiedenen Hintergründen, welche sich selbst auf solchen Listen wiedergefunden haben, zum Beispiel bei Wikimannia oder Judas Watch[anm 4]. Wir wissen daher um die desaströsen Auswirkungen dieser Listen, die für alle Betroffenen gleichermaßen gelten. Sie leben in ständiger Angst, nicht nur beobachtet, sondern auch Opfer einer Straftat zu werden.[anm 5]» - Lesben- und Schwulenverband et al.[14][anm 6]

Anmerkungen
  1. Diese absurde Behauptung soll wohlmöglich ein bestehendes Feindbild (Frau = Opfer, Mann = Täter) festigen.
  2. Die Grundrechte sind beispielsweise in Artikel 6 GG niedergelegt, die in Deutschland unter massivem Beschuss stehen und von WikiMANNia verteidigt werden.
  3. Andersherum wird ein Schuh draus: WikiMANNia wird mittels Kriminialisierung und Indizierung aus dem öffentlichen Diskurs herausgedrängt.
  4. WikiMANNia in einem Atemzug mit Judas Watch zu nennen, ist eine unverschämpte Niedertracht.
  5. Es ist eine Unverschämtheit, was sich diese identitäts­politischen Gruppen alles herausnehmen: Verleumdung (Frauenhass), Denunziation und Diskriminierung (Indizierung), Unterstellung von Rechtsextremismus und Straftaten.
  6. Unter Punkt 5, "Frauenfeindliche, homophobe und transfeindliche Hassgewalt strafrechtlich erfassen", heißt es: "Dieser Gesetzentwurf ist Teil eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität.", womit die Absicht dargelegt ist, dass männer­feindliche Hassgewalt sowie Linksextremismus von der Bekämpfung ausgenommen werden sollen.

Einzelnachweise

  1. Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von "Feindeslisten", Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Stand: 17. März 2021)
  2. Hadmut Danisch: Die linke Feindesliste Wikipedia und der neue § 126a StGB made bei Christine Lambrecht, Ansichten eines Informatikers am 4. Juli 2021
  3. 3,0 3,1 Christian Rath: Gesetzentwurf gegen Feindeslisten: Journalisten dürfen Namen nennen, taz am 14. März 2021 (Anreißer: Justizministerin Lambrecht hat ihren Gesetzentwurf gegen Feindeslisten überarbeitet. Medien- und Antifa-Recherchen sollen nicht mehr betroffen sein.)
  4. Hadmut Danisch: Lex Antifa: Update zu Lambrechts § 126a StGB: Verbot von Feindeslisten, Ansichten eines Informatikers am 4. Juli 2021
  5. Hadmut Danisch: Bin ich verbittert?, Ansichten eines Informatikers am 12. November 2021
  6. John Horvat II: "Schwarze Liste" - Anti-Gender-Gruppen bei den Vereinten Nationen?, Aktion "Kinder in Gefahr" am 18. März 2021
  7. AfD-Todesliste: Mordaufrufe gegen Björn Höcke und Co., Tag24 am 5. Oktober 2021
  8. Hadmut Danisch: Todeslisten, Ansichten eines Informatikers am 5. Oktober 2021
  9. Youtube-link-icon.svg Der Einfluss der USA auf Europa - Die USA-EU-Russland-Krise - KenFM (8. Oktober 2017) (Länge: 117:17 Min.)
  10. Frida Thurm und Katharina Schuler: Todeslisten: Wie gefährlich sind die Adresslisten der Rechtsextremen?, Die Zeit am 25. Juli 2019
  11. Islam-Kritiker betreiben Internet-Pranger: Unworte und Untaten, Süddeutsche Zeitung am 30. Juli 2011
    Anreißer: Es ist schweres Geschütz, das die Macher der Internet-Seite "Nürnberg 2.0" auffahren. Sie bedrohen angebliche Förderer der Islamisierung in Deutschland mit einem Strafverfahren, das vergleichbar mit den Kriegs­verbrecher­prozessen von 1945 sein soll. Das BKA hält die Seite vorläufig dennoch für unbedenklich.
  12. Rechte Prepper-Gruppe Nordkreuz: Die Spur nach Güstrow, taz am 4. April 2020
  13. https://at.wikimannia.org/WikiMANNia:Hauptseite
  14. Pdf-icon-intern.svg Stellungnahme aus der Zivilgesellschaft zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, 22. Februar 2021 (8 Seiten) (Zitat auf Seite 3)

Querverweise

Netzverweise

Information icon.svg Der Rundfunk Berlin-Brandenburg[wp] behauptete am 2. November 2021 in seinem Hörfunkprogramm Radio Eins[wp] wahrheitswidrig, dass in WikiMANNia "Todeslisten" angelegt seien, "auf denen Zehntausende Menschen stehen".
  • Ausstellung CORRECTIV: Menschen - Im Fadenkreuz des rechten Terrors, Radio Eins[wp] (rbb) am 2. November 2021
    Sie heißen Judas Watch[ext], Wikimannia oder Nürnberg 2.0 - Rechte Gruppen, die Feindes- oder Todeslisten angelegt haben, auf denen Zehntausende Menschen stehen. Menschen, die spätestens am Tag X einer rechts­extremen Machtübernahme attackiert werden sollen. Oft wissen diejenigen, die auf solchen Listen stehen, gar nichts davon.
    "Menschen - im Fadenkreuz des rechten Terrors" heißt eine Ausstellung, die zeigt, dass es jeden und jede Demokrat*in treffen kann, auf so einer Liste zu landen. Zu sehen ist sie open air ab heute auf dem Dorothea-Schlegel-Platz neben dem Bahnhof Friedrichstraße.
    Die Journalistin Sophia Stahl vom gemeinnützigen Rechenzentrum (sic!) CORRECTIV hat diese Ausstellung mitorganisiert. Wir sprachen mit ihr darüber.
    Mp3-icon-extern.png Sendung von Radio Eins am 2. November 2021 um 10:40 Uhr[ext] (5:19 Min.)
  • Ibrahim Naber, Manuel Bewarder: Bundesregierung sind 27 veröffentlichte "Feindeslisten" bekannt, Die Welt am 15. September 2021
    Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität sind der Bundesregierung bislang fast 30 veröffentlichte so genannte "Feindeslisten" bekannt. Das geht aus der Antwort des Bundes­innen­ministeriums auf eine Schriftliche Frage der FDP-Bundestags­fraktion hervor, die WELT vorliegt. [...] Als "Feindesliste" bezeichnet die Bundesregierung Daten­sammlungen, "vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos", die veröffentlicht und mit "ausdrücklichen oder subtilen Drohungen" verbunden werden.
  • Sophia Stahl und Alexander Roth: Menschen im Fadenkreuz: Das kann im Umgang mit Feindeslisten helfen, Correctiv am 28. Juni 2021
    Dieser Text entstand für das Projekt "Menschen - Im Fadenkreuz des rechten Terrors", einer Kooperation von elf Regionalmedien in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring e.V., unter Leitung des gemeinnützigen Recherche­zentrums CORRECTIV. Im Mittelpunkt dieses Projektes stehen Menschen, die Neonazis und Rechtsextreme auf so genannte "Feindeslisten" setzten. In dem Projekt geben wir ihnen eine Stimme und erfassen in mehreren Recherchen das Ausmaß und die Komplexität des rechten Terrors.
    Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, muss damit rechnen, dass er oder sie in das Visier der Verfassungs­feinde gerät. Wir haben hier ein paar Tipps gesammelt, wie man mit Bedrohungen umgehen kann.
  • Gesetzgebungsverfahren: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen so genannte Feindeslisten, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. März 2021
    Die Existenz der in den letzten Jahren bekannt gewordenen so genannten Feindes­listen führt zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen. Unter "Feindes­listen" sind Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos, von Personen zu verstehen, die - vorwiegend im Internet - veröffentlicht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden, wie beispielsweise, die Person könne "ja mal Besuch bekommen" oder "gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmen". Die Betroffenen, meist politisch oder gesellschaftlich engagierte Personen, empfinden die Nennung auf einer solchen "Feindesliste" mitunter als einschüchternd, weil sie befürchten, Opfer von Straftaten zu werden. Auch Einzel­personen können von einer solchen Daten­veröffentlichung betroffen sein (so genanntes Outing). Nicht nur von den Betroffenen, auch von der Öffentlichkeit werden "Feindes­listen" als bedrohlich wahrgenommen. Ist die Daten­veröffentlichung zugleich geeignet, die Bereitschaft anderer zu wecken oder zu fördern, Straftaten gegen die genannten Personen zu begehen, beeinträchtigt die hierdurch entstehende Verunsicherung der Bevölkerung zugleich den öffentlichen Frieden. Die bestehenden Straf­vorschriften erfassen das Phänomen der "Feindes­listen" regelmäßig nicht oder nur teilweise.
    Der Entwurf zielt auf die Schließung dieser Schutzlücke ab. Durch den Entwurf sollen zudem zwei durch das 59. Gesetz zur Änderung des Straf­gesetz­buches - Verbesserung des Persönlichkeits­schutzes bei Bild­aufnahmen vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) entstandene redaktionelle Fehler im Regelungstext des § 201a Absatz 4 des Straf­gesetz­buches[ext] (StGB) korrigiert werden.
  • Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von "Feindeslisten", Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. März 2021
    Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des straf­rechtlichen Schutzes gegen so genannte "Feindes­listen" beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme um, die der Kabinett­ausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen hat.
    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
    "Wir müssen Menschen besser vor Hass und Hetze schützen. Einschüchterungs­versuche treffen viele Kommunal­politikerinnen und Kommunal­politiker oder andere Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft und gegen Menschenverachtung einsetzen. Wir werden nicht vergessen, dass der Kasseler Regierungs­präsident Walter Lübcke auf einer 'Feindesliste' stand, bevor ein Neonazi ihn ermordete.
    Wir stellen jetzt die Verbreitung von 'Feindeslisten' ausdrücklich unter Strafe. Damit gehen wir klar und entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz unserer Demokratie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus."
  • Gesetz gegen Feindeslisten: Es kann auch die Falschen treffen, taz am 15. März 2021
    Anreißer: Das Beispiel Feindeslisten macht deutlich, wie schwierig Gesetzgebung ist, die auf Rechtsextremisten abzielt. Auch Linke können so verfolgt werden.
    Auszug: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat schnell reagiert und die geplante Strafnorm gegen so genannte Feindeslisten entschärft. Journalistische Bericht­erstattung und zivil­gesellschaftliche Aufklärung sollen nun doch nicht zu Strafverfolgung führen - auch wenn in anprangernder Form konkrete Namen genannt werden. Diese Klarstellung ist erfreulich und sollte selbstverständlich sein.
  • Gesetzentwurf gegen Feindeslisten: Journalisten dürfen Namen nennen, taz am 14. März 2021
    Anreißer: Justizministerin Lambrecht hat ihren Gesetzentwurf gegen Feindeslisten überarbeitet. Medien- und Antifa-Recherchen sollen nicht mehr betroffen sein.
  • Lesben- und Schwulenverband: Strafrechtlichen Schutz gegen Feindeslisten verbessern: Gemeinsame Stellungnahme aus der Zivilgesellschaft
    Am 5.2.2021 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referenten­entwurf zur Verbesserung des straf­rechtlichen Schutzes gegen so genannte Feindes­listen vorgelegt. Der LSVD hat sich dazu gemeinsam mit Hate Aid, Campact, Das NETTZ, Gesicht Zeigen!, Neue Deutsche Medien­macher*innen und No Hate Speech Movement Deutschland in einer Stellungnahme geäußert.
  • Anna Biselli: Feindeslisten: Ein Gesetzentwurf gegen Nazis gefährdet antifaschistische Recherche, Netzpolitik am 11. Februar 2021
    Vor allem Neonazis sammeln auf Feindeslisten Informationen über politische Gegner, das bringt Betroffene in Gefahr. Das Justizministerium will das Problem mit einem neuen Gesetz angehen, das könnte aber genau das Gegenteil bewirken und anti­faschistische Recherche und Journalismus erschweren.
  • Robert Roßmann: Bundesjustizministerium: Gesetz gegen "Feindeslisten", Süddeutsche Zeitung am 8. Februar 2021
    Walter Lübcke stand auf einer "Feindesliste" von Rechtsradikalen, bevor er ermordet wurde. Nun will der Bund das Verbreiten solcher Listen unter Strafe stellen.
  • Kristian Stemmler: Rechte Bedrohung: Straftatbestand Feindesliste, Junge Welt am 8. Februar 2021, Seite 4
    Bundesjustizministerium: Die "gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten" soll geahndet werden.
  • Gareth Joswig: Datensammlungen von Neonazis in Berlin: Auf der Feindesliste, taz am 26. Juli 2020
    Rechtsextreme sammeln seit Jahren Daten über politische Gegner:innen. Viele Betroffene werden derzeit durch das LKA darüber informiert.
  • Pdf-icon-intern.svg Bayerischer Landtag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/6470, 3. April 2020 (9 Seiten)
    Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vom 06.12.2019 zu "Rechtsextreme Feindeslisten"
    Laut Auskunft des Staatsministers des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann[wp] existieren insgesamt 15 verschiedene rechtsextreme Feindeslisten, auf denen ungefähr 2000 Personen aus Bayern aufgelistet werden. [...]
    Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die polizeilich bekannten 15 Feindeslisten aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK-rechts; bitte mit genauer Aufschlüsselung der einzelnen Listen, ihren Namen und, soweit bekannt, ihren Entstehungs­kontexten und mutmaßlichen Verfassern)? [...]
    Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 11.02.2020
    In einer Vorbemerkung betont das Staatsministerium:
    Im polizeilichen Sprachgebrauch finden die Begriffe "Feindeslisten" und "Todeslisten" grundsätzlich keine Anwendung. Die Begriffe kommen vorwiegend in medial-politischen Diskussionen zur Anwendung und werden hierbei grundsätzlich im Zusammenhang mit veröffentlichten (Personen-)Listen dargestellt. Eine fachliche Differenzierung nach den genannten Kategorien findet bei der Bayerischen Polizei nicht statt.
    Auszug aus der Liste der 15:
Nr. Listenname Personenanzahl Urheber und Entstehungskontext
10 Wikimannia 420 Erkenntnisse zum Entstehungskontext und mutmaßlichen Verfassern liegen dem BLKA nicht vor.
Stand: 30.12.2019
Antwort zu Frage 2 a):
Zur Terminologie bzw. Begrifflichkeit "Feindes-" bzw. "Todesliste" darf auf die diesbezüglichen grundsätzlichen Feststellungen des BKA verwiesen werden, wonach es sich nicht um sog. "Feindes-" oder "Todeslisten" handelt.
Antwort zu Frage 3 c):
[...] Die alleinige Tatsache, dass eine Person auf einer solchen "Liste" steht, führt nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung. [...]
Fazit:
Offenbar wird nicht ausgesagt, dass in WikiMANNia "Feindeslisten" oder "Todeslisten" geführt werden. Andererseits befindet sich WikiMANNia auf einer Feindesliste des bayerischen Staatsministeriums mit Bezug auf Rechtsextremismus. Die Verteidigung von Ehe und Familie (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG) gilt in Bayern offenbar als rechtsextrem und kriminell.
  • Katja Thorwarth: Feindesliste Rechtsextremer Gruppen: Klage von Journalisten - BKA muss Namenslisten nicht veröffentlichen, Frankfurter Rundschau am 19. August 2019
    Rechtsextreme stellen eine "Feindesliste" online. Das hessische LKA will Betroffene informieren, das BKA muss die Liste nach wie vor nicht veröffentlichen. Ein Journalist hatte geklagt.
  • Markus Reuter: Rechte Feindeslisten: Die Verharmlosung des BKA ist völlig inakzeptabel, Netzpolitik am 1. August 2019
    Das Bundeskriminalamt versucht rechtsradikale Feindes- und Todeslisten als "Informations­sammlungen" darzustellen, von denen keine konkrete konkrete Gefährdung ausgehe.
  • Simone Rafael: Rechtsextreme Todeslisten und Feindeslisten - eine Übersicht, Bell-Tower-News am 20. Juni 2019
    Wenn rechtsextreme Gruppierungen ihre Überzeugungen auch mit Terror durchsetzen wollen, legen sie "Feindes­listen" oder "Todes­listen" an - in der Regel finden sich darauf mehr oder weniger prominente politische Gegner*innen oder aus ideologischen Gründen zu "Feind*innen" erklärte Menschen, die spätestens am "Tag X" einer rechts­extremen Macht­übernahme in Deutschland attackiert werden sollen. Die auf den Listen befindlichen Personen erfahren davon oft nichts - nicht einmal, wenn die Listen in Polizei­ermittlungen bekannt werden. Eine Übersicht.
    Anmerkung: WikiMANNia wird dabei in eine Reihe mit "Judas Watch" gestellt und die weiteren Informationen lauten:
    • [Wikimannia] ist eine Wiki-Seite der männer­rechtlerischen, anti­feministischen Internet-Community, nicht nur eine Liste. Existiert seit 2009.
    • Angaben zu genannten Personen: Im "Personal-Portal" werden rund 300 Menschen als feindliche Personen aufgeführt, in den Kategorien "Feministin", "Genderist", Autor, Politiker, Aktivist, Bundes­verdienst­kreuz­träger, Journalist, Jurist, Richter, Künstler, Mediziner, Ökonom, Psychologe, Sportler, Staatrechtler, Täter, Techniker, Theologe, Wissenschaftler, Unternehmer, Historiker, Männerforscher, Religions­wissen­schaftler, Zukunfts­forscher; ergänzt durch hier positiv gewertete Feminismus­kritiker, "Genderismus"-Kritiker, Männerrechtler.
    • Zweck der Liste: Das Wiki versteht sich als "feminismusfreie Ergänzung zum Informations­angebot des Internets." Wer sich öffentlich für Feminismus, geschlechtliche Vielfalt, moderne Familienbilder, Geschlechter­gerechtigkeit einsetzt, landet im Wiki.