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Scharia-Polizei

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Scharia-Polizei steht für:

  • die Polizei einiger islamischer Staaten, die die Einhaltung der Scharia-Vorschriften bezüglich des religiösen Verhaltens (in der Öffentlichkeit) durchsetzt, siehe Islamische Religionspolizei[wp]
  • eine Aktion salafistischer Aktivisten in Wuppertal, siehe Sven Lau#Shariah Police[wp]


"Shariah Police" - Wuppertal

Der Name sei von ihm gewählt worden, sagt der mutmaßliche Initiator der "Scharia-Polizei", Sven L. Warnungen vor der Namens­gebung ignorierte er - aus einem einfachen Grund.

Der frühere Salafisten[wp]­prediger Sven L.[wp] hat vor Gericht angegeben, dass der Name "Scharia-Polizei" für den Auftritt einer Gruppe von Islamisten in Wuppertal auf ihn zurückgeht. Um sich nicht strafbar zu machen, habe er die englische Variante "Shariah Police" auf Warnwesten[wp] drucken lassen, sagte der 38-Jährige am Freitag als Zeuge in einem Prozess am Wuppertaler Landgericht.

"Ich bin von Karnevals­kostümierungen[wp] ausgegangen, da steht ja auch mal 'Police' drauf, und es ist nicht strafbar." Einige der jetzigen Angeklagten hätten ihn damals vor dem Benutzen des Namens gewarnt. Auf die Frage des Richters, warum er ihn dennoch gewählt habe, sagte der gelernte Feuerwehrmann: "Selbst­überschätzung".


Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck "Shariah Police" nachts durch Wuppertal gezogen. Damals kursierten auch gelbe Faltblätter mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltens­regeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornographie und Prostitution, keine Drogen. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das islamische Recht.

Dass der Auftritt der "Scharia-Polizei" Angst auslösen könnte, "darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. Erst danach, als die große Aufmerksamkeit kam", sagte L.. "Ich war überwältigt, was passiert ist. Dass das derartige Wellen schlagen würde, das hätte ich selbst nicht gedacht." [...]


Die Polizei habe sie damals recht schnell angehalten. "Die Polizei sagte, wir sollten das Tragen der Westen unterlassen. Dann bekamen wir unsere Ausweise wieder", berichtete L., der mit Pierre Vogel[wp] zu den bekanntesten Islamisten in Deutschland zählte. Inzwischen hat er sich Justiz­angaben zufolge von der salafistischen Szene distanziert und nimmt an einem Aussteiger­programm teil.

Sieben Angeklagten im Alter von 27 bis 37 Jahren wird in dem Verfahren ein Verstoß gegen das Uniformverbot[wp] oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Prozess war als Neuauflage vom Bundesgerichtshof angeordnet worden, der die Freisprüche der ersten Instanz aufgehoben hatte.

– Focus Online[1]
Zunächst wurden sie freigesprochen - nun hat das Wuppertaler Landgericht die Mitglieder der "Scharia-Polizei" doch verurteilt. Die selbsternannten islamischen Moralwächter müssen Geldstrafen zahlen.

Mit Westen mit der Aufschrift "Sharia Police" waren die Männer vor fünf Jahren nachts durch Wuppertal gezogen. Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkohol­konsum abhalten. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.

Zunächst waren die sieben Teilnehmer der Aktion von der Anklage des Uniformverbots freigesprochen worden[ext]. Der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch allerdings auf[ext] und ordnete die Wieder­aufnahme des Verfahrens an. Bei der Neu­verhandlung wurden die Angeklagten nun vom Wuppertaler Landgericht schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht verhängte am Montag Strafen zwischen 300 und 1800 Euro gegen die Männer im Alter von 27 bis 37 Jahren.


Ihre Aktion sei geeignet gewesen, um einen "suggestiv-militanten Effekt" zu erzielen. Die Männer seien sich dessen bewusst gewesen. Sie hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die Gewalt­taten ausübt.

Die Vorgeschichte: Alle sieben Angeklagten waren im November 2016 vom Vorwurf des Uniformverbots oder der Beihilfe dazu freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, daraufhin hat das BGH neu entschieden und den Fall zurück­verwiesen (3 StR 427/17).

In der BGH-Entscheidung hieß es damals, das Landgericht Wuppertal habe bei der ersten Entscheidung fehlerhafte Schluss­folgerungen gezogen. Das Urteil sei teilweise widersprüchlich. Entscheidend sei, ob die Aktion geeignet gewesen sei, Menschen einzuschüchtern. Das Landgericht habe aber nicht aufgeklärt, wie die Aktion auf die Zielgruppe - junge Muslime - gewirkt habe.

Deshalb entschied das Gericht erneut über den Sachverhalt, allerdings eine Strafkammer.

– Spiegel Online[2]
War das Tragen von Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia Police" strafbar oder nicht? Jetzt wird der Fall vor Gericht neu aufgerollt.

Fünf Jahre nach dem Auftritt der selbst ernannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal beschäftigt sich die Justiz erneut mit dem Fall. Vor dem Landgericht der Stadt beginnt am Montag die Neuauflage des Prozesses gegen sieben Angeklagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Freisprüche der Männer aufgehoben und die Neuauflage angeordnet.

Islamisten waren im September 2014 in Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal gezogen. Damals kursierten gelbe Falttblätter mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltens­regeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornographie und Prostitution, keine Drogen. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das islamische Recht.

Den sieben Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Vier Verhandlungs­tage hat das Landgericht angesetzt. Ihnen drohen maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe.


Der BGH hatte gerügt, dass das Gericht darauf abgehoben hatte, dass sich keiner der Zeugen des Geschehens eingeschüchtert gefühlt hatte.[ext] Es genüge, wenn die Aktion grundsätzlich dazu geeignet gewesen sei, etwa Muslime einzuschüchtern.

Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Der mutmaßliche Initiator Sven L. war, als die Aktion Wellen schlug, zurück­gerudert: "Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns", sagte er damals in einer Video-Botschaft. Das Verfahren gegen L. war eingestellt worden. Er soll am kommenden Freitag als Zeuge aussagen.

Sven L. gilt als Initiator der Patrouille, verurteilt wurde er aber wegen des schwerwiegenderen Vorwurfs der Terrorhilfe.[ext] Seine Strafe von fünfeinhalb Jahren Haft hat Sven L. inzwischen zu zwei Dritteln abgesessen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vergangene Woche seine Freilassung beschlossen.

– Westdeutsche Allgemeine Zeitung[3]

Einzelnachweise

Querverweise