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Scheidung

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BRD-Scheidungsrealität
Hauptseite » Recht » Familienrecht » Scheidung

Der Begriff Scheidung bezeichnet das Beenden einer Ehe. Das Ergebnis einer Scheidung ist im Regelfall, dass sie eine Alleinerziehende (Mutter), einen Trennungsvater und ein oder mehrere Scheidungswaisen hervorbringt. Heutzutage werden - zumindest in Deutschland - die meisten Scheidungen von Frauen eingereicht oder verursacht.

Scheidungsfolgen

Die Folgen der Scheidung für den Mann entsprechen einer über die Trennung hinaus bestehenden Zwangsehe mit der ehemaligen (Ehe-)Partner.

Aus juristischer Sicht wird eine Ehe de facto nie geschieden, denn die Scheidung ist realiter nur eine Auflösung der Paarbeziehung und Lebensgemeinschaft (Tisch und Bett), aber nicht der Ehe im Sinne einer Rechts­gemeinschaft. Rechtlich bleiben die "Ex"-Ehepartner aus diesem Grund oft noch lebenslang miteinander verknüpft, was sowohl die finanziellen Auswirkungen bei der Rente bzw. Alters­versorgung und teilweise auch das Unterhalts­recht betrifft. Nach einer Scheidung erhalten die beiden nur pro forma getrennten Ehepartner deshalb auch nicht den Familienstand "ledig", sondern "geschieden", was den formellen Ausdruck der Scheidung als Transformation einer freiwilligen Ehe in eine rechtlich legalisierte Zwangsehe darstellt.

Unterhalt

Durch die Unterhalts­zahlungen, die dem "Ex"-Partner geleistet werden müssen, wird eine so genannte "nacheheliche Solidarität" per Gesetz erzwungen. Die Tatsache, dass ein Vertragsbruch für den Vertrags­brecher einen finanziellen Vorteil erbringt, zeigt auf entlarvende Weise, dass der funktionelle Zweck der einschlägigen Gesetze nicht in der Sicherstellung von Solidarität zwischen den Eheleuten darstellt. Die Scheidung ist sowohl nach juristischer Definition als auch faktisch keine endgültige Auflösung des Eheverhältnisses.

Zitat: «Hohe Unterhalts­zahlungen vom Exmann ersticken jede Arbeits­motivation im Keim und zudem versauen sie als geschenktes Geld den Charakter. (...) Keinen Unterhalt an Frauen zu zahlen ist eine gute Tat der Männer - Detlef Bräunig[1]

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Renten­anwart­schaften. Bei jeder gesetzlichen Änderung in der Renten­ver­sicherung wird dieser Ausgleich erneut durchgeführt. Ein Versorgungs­ausgleich kann bei grob unbilligem Verhalten ausgeschlossen werden, wenn zum Beispiel, die Frau dem Mann vorspiegelt, dass er der Erzeuger der von ihr geborenen, aber im Zuge einer Verletzung der innerhalb einer Ehe geltenden Pflicht zur sexuellen Treue durch die Betätigung mit einem anderen Mann von selbigem gezeugten Kinder sei.[2]

Schenkungen und Erbrecht

Der Ehegatte bzw. Lebenspartner hat bei Schenkungen und im Falle einer Erbschaft den höchsten Steuer­freibetrag, welcher jedoch ab Wirksam­werden der Scheidung völlig entfällt. Geschiedene Ehepartner und auch Lebens­partner einer aufgehobenen Lebens­partnerschaft werden steuer­rechtlich wie Geschwister behandelt und somit steuerlich besser gestellt als die Lebensgefährtin, mit der ein Mann zusammenlebt.

Auswirkungen

Im deutschen Unterhaltsrecht fungieren Kinder als Garanten einer Lebens­versicherung für allein sorge­berechtigte Elternteile, bei denen es sich im Regelfall um Mütter handelt, was in der logischen Konsequenz de facto und de jure[wp] auf Belohnungen für die Zerstörung von Familien hinausläuft. Das deutsche Scheidungsrecht fördert einerseits einen Kampf zwischen Vätern und Müttern um die Durchsetzung eines gesetzlichen Allein­vertretungs­anspruchs auf Sorgerecht für gemeinsame Kindern, und andererseits ein Umgangsrecht, das die Bedeutung beider Eltern für die Kinder zwar vorsieht und bestätigt, aber in der Rechts­wirklichkeit nicht zur Geltung bringt. Hundert­tausende von nicht sorge­berechtigten Elternteilen - bei denen es sich im Regelfall um Väter handelt -, die ihre Kinder vielfach seit Jahren nicht sehen durften, sind ein Armuts­zeugnis einer Frauen-, Familien- und Gleichstellungs­politik, die das Wohl und die Rechte der Kinder nur formal garantiert, in Wirklichkeit jedoch eines Teils ihrer Identität beraubt. Ein Missstand, den selbst Gerichte und Jugendämter trotz eindeutiger Rechtslage billigend in Kauf nehmen.

Ein geschiedener, unterhalts­pflichtiger Mann muss nach der Scheidung - im Regelfall - zwei Monatsmieten bezahlen, zwei Haushalte finanzieren und wird aus Steuersicht wie ein Lediger behandelt (Steuerklasse 1), wobei er seine finanzielle Mehrbelastung nur in einem sehr begrenzten Umfang steuerlich absetzen kann. In einer Ehe als vertrags­rechtlichem Verhältnis leisten sowohl der Mann als auch die Frau ihren jeweiligen Beitrag zur Sicherstellung eines vergleichbaren Lebens­standards für die jeweils andere Partei. Nach dem Vollzug der Scheidung erhält im Regelfall die Frau lebens­unterhalts­erhaltende Unter­stützung in Form einer regelmäßig vom Mann pflichtgemäß zu leistenden Geldtransferleistung, ohne ihrerseits für denselben zur Erbringung einer gleichwertigen Gegenleistung verpflichtet zu sein. Ein Betroffener berichtet über seine Erfahrungen:

Zitat: «Ich sah neulich eine Sendung über Scheidung in Japan. Einige sollten die Scheidung genauso so feiern wie die Hochzeit. Am Ende des Festes bekommt der Mann eine Torte ins Gesicht. Dabei dachte ich mir: Genau Du Versager, gut so. Jetzt noch ein Messer nehmen und dann... Du weißt schon. Du musst sterben wie ein Samurai, der versagt hat. - Für mich machten sie den Eindruck eines Lila Pudels.

Sofern ja auch mal eine Frau eine Torte ins Gesicht bekäme, würde ich ja nichts sagen. Was weiß ich schon, wie es in der Ehe ablief. So sehr interessieren mich Einzel­schicksale sowieso nicht. Aber hier wird die Schuld mal wieder geschlechts­spezifisch betrachtet. Und man höre und staune, es ist mal wieder der Mann. Wieso eigentlich?

Bei meiner Scheidung fiel mir genauso auf, dass ich der einzige im Raum war, der unter Kritik stand. Das schluckte ich allerdings nicht runter, sondern stellte die Frage dazu in den Raum. - Es folgte Stille für einige Sekunden, keine Antwort natürlich, und dann, ich war natürlich so was von überrascht (Nicht wirklich), ging es genauso weiter. Es kam mir nicht vor, als würde ich mich nur von meiner Frau scheiden. Sondern zusätzlich von der Jugendbeamtin, Sach­gutachterin, Familienrichterin und den Rechts­anwältinnen. Denn alle erzählten irgendein wirres Zeug, das man nur in dem partner­schaftlichen Streit mit Frauen kennt.

Ich war ständig dabei, aus einem Ordner irgend ein Papier auszukramen, das belegte, dass das so nie der Fall war. Sprich, ich konnte dank weiblicher Protokolle belegen, dass irgendeine Frau was behauptete, was so nicht der Fall war. Sprich, ich bewies ihre vor dem Gericht geäußerten Lügen mit ihren eigenen Protokollen. Irgendwann war das mir natürlich auch zu blöd, worauf ich böse wie ich bin folgendes erläuterte: "Seid ihr eigentlich alle verblödet? Um was geht es hier eigentlich? Hier sitzen nur zwei Menschen, die getrennte Wege gehen wollen und werden. Was soll dieser Quatsch?"

Innerlich begann bei mir allerdings eine andere Frage auf: War die Gleichberechtigung wirklich so eine tolle Idee? So wie die Damen sich verhielten, war der (Hühner-)Gerichts­prozess ein schönes Beispiel, wie es im Gericht nicht zugehen sollte. Aber nicht nur wegen der oben genannten Gründe, sondern was ich so alles hätte falsch gemacht haben sollen. Auch das interessierte mich eigentlich einen Scheiß, da wir uns nicht bei einer Beziehungs­beratung befanden, sondern nur vor dem Urteil, damit wir uns endgültig loswerden. Was ich ebenfalls vor Gericht äußerte: "Hallo? Getrennte Wege sind unsere Zukunft? Schnallt ihr das nicht? Dementsprechend ist es doch scheiß egal, was war... Das spielt gar keine Rolle mehr."

Ziemlich lange brauchte ich, um eigentlich diese Verwirrungen zu kapieren. Ehrlich gesagt, [versteht man das auch nicht, solange] man an eine Vollmündigkeit der Frau als Prämisse verinnerlicht [hat].»[3]

Änderungen des Scheidungsrechts

Die Scheidung setzte bis zur so genannten Familienrechtsreform 1976 das Vorliegen eines Scheidungsgrundes voraus. Die Ehe konnte nur geschieden werden, wenn ein Ehegatte eine so schwer­wiegende Verfehlung (Schuldprinzip) begangen hatte, dass die Weiter­führung der Ehe für den anderen nicht mehr zumutbar war.

In mehreren Schritten wurde das Familienrecht so geändert, dass die Ehe geschieden werden kann, wenn einer der Ehegatten sie nicht mehr weiterführen will. Das Versprechen, auf Lebenszeit zusammen­zu­bleiben, ist somit faktisch zur Makulatur geworden.

Die unmittelbare Folge der Reform bestand darin, dass die Ehe einen Verlust ihres originären Wesensgehalts erlitt. Die "Ehe" von heute ist kein Bund fürs Leben mehr, sondern eine Gemeinschaft, die jederzeit einseitig auf Initiative und ohne Angabe eines triftigen Grundes durch einen der beiden Beteiligten aufgelöst werden kann.[4]

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass derjenige, der die Scheidung verschuldet hat, keinen Unterhalt verlangen kann. Die Gesetzeslage wurde so geändert, dass die Frau praktisch immer einen Unterhalt beanspruchen kann - unabhängig vom Verschulden!

Die Frau kann die Ehe einfach beenden und trotzdem Unterhalt verlangen. Die Eheschließung ist damit zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden.[5]

Zitat: «Das Bewusstsein ist auf Beliebigkeit gestellt. Beliebigkeit wirkt allerdings besonders destruktiv, wenn gleichzeitig tradierte Werte gezielt zerstört werden. [...] Die Zerlegung der Gesellschaft in gendernde Frauen und gegenderte Männer zerstört nicht nur die Familien und Familien­verbände, fördert und perpetuiert das ohnehin schon gigantische Singletum in der Gesellschaft, sondern verstört viele Menschen auch in ihrem eigenen Inneren.»  Bettina Röhl in der Wirtschaftswoche am 17. Dezember 2013[6]

Ehebestandszeit

Bei Migranten kommt bei einer Scheidung die Ehebestandszeit zum Tragen. Die Ehe­bestands­zeit ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht und bezeichnet die Zeit, die eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger mindestens bestanden haben muss, um nach der Scheidung ein eigen­ständiges Auf­enthalts­recht zu erlangen. Ausländer bekommen nach der Heirat mit einem deutschen Staatsbürger ein Aufenthaltsrecht, das auf "Familien­zusammen­führung" beziehungsweise "Ehe­gatten­nachzug" basiert. Die rot-grüne Regierung hatte im Mai 2000 die erforderliche Ehe­bestands­zeit von vier auf zwei Jahre verkürzt[7] und dadurch ein weiteres Zeichen für die Auflösbarkeit der Ehe gesetzt.

Hauptartikel: Ehebestandszeit

Scheidungsquote

Die Scheidungsrate betrug in Deutschland 1960 noch unter 10 %, stieg bis 1970 auf 17,2 %, 1990 erreichte sie 30 %, um bis 2007 die 50 %-Marke zu überschreiten.[8] 2016 lag die Rate bei 39,56 %. Die Zahl wird berechnet, indem die Zahl der Ehescheidungen eines Jahres durch die Zahl der Eheschließungen geteilt wird. Sie sagt nichts darüber aus, wie lange eine Ehe durchschnittlich hält.[9]

Das Zerrüttungsprinzip in den USA wurde in den 1960er Jahren eingeführt. 1920 betrug die Scheidungsrate 7,5:1 - d. h. eine Scheidung auf 7,5 Ehen. 1940 stieg die Rate langsam auf 6:1 an, oder eine Scheidung auf jede sechste Ehe. 1960 betrug die Rate schon 3,8:1 und 1980 stieg sie auf 2,3:1 an. Heute enden 60 Prozent aller neugeschlossenen Ehen in den USA in einer Scheidung oder Trennung (USA Today / Gannett News Service). 1982 ließen sich in der USA 21 Frauen von 1000 scheiden. In England waren es im selben Jahr 12, in Kanada 11, in Deutschland 7 und in Italien 2.[10]

Zitate

  • "Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." [11]
  • "In einer Ehe gibt es nicht zwei, sondern viele Vertragspartner. Man heiratet nicht nur einen Partner, sondern mehrere. Der wichtigste Vertrags­partner ist der Staat, der über seine 'Vertrags­klauseln' (etwa 1000 sich oft ändernde Paragraphen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe/Trennungs­details) ebenfalls in ein ganz neues Verhältnis zu den Ehepartnern tritt." [11]
  • "Die Liberalen brachten das Weglauf-Prinzip ins neue Scheidungsrecht ein, das freilich ursprünglich auch keinen Geschiedenen­unterhalt vorsah. Die Sozial­demokraten fügten das nacheheliche Versorgungs-Prinzip hinzu, allerdings in maßvoller Höhe. Und die christlichen Demokraten mit ihrer Sperrmehrheit im Bundesrat pfropften darauf das Mutti-Prinzip, das besagt: Wer den Trauschein geschafft hat, darf sich für sein weiteres Leben aufs Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten." - Detlef Liebs[wp][12]
  • "Eine Ehe/Partnerschaft vor dem Scheitern zu bewahren, kommt heute niemandem mehr in den Sinn, weil dafür keine Notwendigkeit gesehen wird (Versorgung gesichert, Zerrüttungsprinzip ...)." - Bluter[13]


Zitat: «Scheidung bedeutet, dass dir das Herz durch deine Brieftasche herausgerissen wird.» - Robin Williams[wp]
Zitat: «Nach einem persönlichen Deaster, wie es viele Väter (...) erlebt haben, stellt sich die Frage, wie es nun weiter geht und wie nach dem Abklingen des Trennungs­schmerzes eine hoffentlich gesicherte Zukunft aussehen kann.
Dazu gehört eben auch eine Analyse der gescheiterten Beziehung. Die Erkenntnisse sind wohl nicht schön, jedoch unerlässlich, "um es dieses Mal besser zu machen". Neben eigenen Unzulänglichkeiten kommt auch die Exfrau auf den Prüfstand.
Eine mögliche Fragestellung könnte lauten, "wie konnte ich eine Frau als Partnerin akzeptieren, die wenig bis gar nichts drauf hat?" und "was sagt das über mich aus?".» - Bücker der Nation[14]
Zitat: «Jede Frau behauptet von sich, keine Abzockerbraut zu sein. Allein diese Aussage ist bedenklich, denn ein Löwe wird immer ein Zebra reißen, auch wenn er stets beteuert, nur Gras zu fressen. Die Gier überschattet alles. Bei Geld gibt es keine Moral, gerade bei Frauen. [...] Jede Frau behauptet, keine geldgeile Hure zu sein, aber das sind sie mehr oder weniger alle. Der Griff in die fremde Geldbörse ist selbstverständlich und sie wissen, dass das Geld des Ehemanns ihnen gehört. Jede Familienrichterin stimmt hier bedenkenlos zu.» - Detlef Bräunig[15]
Zitat: «Seine erste Ehefrau, eine Steuerberaterin, redete ihm ein, dass es Sinn machen würde, sein Haus auf sie zu überschreiben. Dann wäre das Haus bei einer möglichen Pleite sicher und sie hätten dann gemeinsam noch ein Dach überm Kopf. Zwar bestanden bei dem Maler­meister leise Zweifel, aber er hat es getan. Das Haus überschrieb er seiner Ehefrau und im Gegenzug hat seine Frau aus Groß­zügig­keit einen Schuldschein über 50.000,- Euro ausgestellt. Und es kommt was kommen musste. Die Frau trennte sich, zahlte 50.000,- Euro und das Haus konnte sie behalten. Ein erstklassiges Geschäft. Eine ziemlich schlaue Frau, die den schmalen Grat zwischen Diebstahl und Betrug erstklassig beherrscht. Sie hat das Haus ganz legal zum Dumping­preis abgezockt, ohne dabei ein Gesetz zu brechen.

Die zweite Ehefrau, eine gelernte Buchhalterin, hat natürlich seine Buch­haltung erledigt. Sie hatte Konto­voll­machten und auch alle anderen Befugnisse, in seinem Namen zu handeln. Nachdem auch diese Ehefrau das Weite suchte, fehlten in der Kasse beträchtliche Geld­beträge. Sie hat das Geld einfach ent­nommen und zwar in seinem Namen. Nicht nur dass dieses Geld fehlt, es mussten darauf auch noch Steuern entrichtet werden. Der Schaden belief sich auf rund 150.000,- Euro. Durch die Vollmachten bestand keine Möglichkeit, dieses Geld auch nur im Ansatz zurück zu erhalten.

Ja, der Malermeister ist ziemlich dämlich, aber das dürfte kein Grund sein, dass die Lebens­partnerin das Firmenkonto einfach plündert und sein Vertrauen missbraucht. Auch hier ist die kriminelle Energie der Frau im Spiel, aber diese Dame hat keine Straftat begangen. Selbst Schuld, würden die Frauen sagen. Einer Frau vertraut man natürlich nicht und der Mann hat sich eben nicht genug um die Frau gekümmert. Deswegen musste die Dame gehen. Diese Logik ist zwar keine, aber so denkt die Damenwelt.» - Detlef Bräunig[15]

Zitat: «Als junger und heiratswilliger Mann war man quasi gut erzogen und wollte, dass die Ehefrau keine Frauen­unter­drückung, kein Sexismus in ihrer Ehe meinerseits erleben musste. Sie war nur Bürokauffrau, aber erreichte durch meine Unterstützung den höchsten Stunden-, wie Monats­satz in ihrem ganzen Leben. Sie hatte 1.800 Euro netto zur Verfügung. Das ist der Durch­schnitts­lohn Brutto in diesem Beruf. Inzwischen ist sie nach der Scheidung auf 1050 Euro Netto abgestürzt. Ihre einzige Hoffnung ist nur noch, wie staatlich beigebracht, sich an den Unterhalt zu bereichern. Die 1.800 Euro hat sie nicht. Vor allem hat sie ihr Monats­vermögen wie in der Ehe nicht mehr für sich alleine. Ihr Scheidungs­willen war ein Verlust­geschäft für sie durch und durch. Schwerwiegend dafür verantwortlich ist das neue Umfeld für sie. Der neue Partner, sowie die Empfehlungen ihrer Anwältin, die natürlich verschweigt, dass sie als Anwältinnen mehr davon profitiert als sie.»[16]

Literatur

  • Geron Zahler, Mani Notarius: "Protokoll einer Scheidung und die Verlierer.", Selbstverlag 2007, ISBN 3-00-019353-7 (PDF 1,5 MB)
  • Wilfried Münkel: "Terrorjustiz. Beispielsweise das Ehescheidungsrecht als Instrument des inneren Imperialismus.", (unveröffentlicht) 1996 (PDF 520 KB)
  • Flavio Sardo: "Alptraum Scheidung. Ein autobiografischer Tatsachenbericht.", 2009, ISBN 3-940167-99-1[17][18]
    Anmerkung: Die Frau hat wohl eine bipolare Störung[wp] und somit sind diese Erfahrungen nicht verallgemeinerbar. Trotzdem ist es eine beklemmende Schilderung, was einem Ehemann und Vater widerfahren kann, wenn das Rechtssystem von der Ehefrau schamlos ausgenützt wird. Dem Leser wird vor Augen geführt, wie Frauenhaus, Frauenberaterinnen, Rechtsanwälte, Familienrichter und Jugendamts­mitarbeiter denken und handeln. Es wird deutlich, auf welchem "Vulkan" - der jederzeit ausbrechen kann - Ehe und Familie in Deutschland stattfinden. Heirat war 1997.
  • Gunter Schlickum: "Schei­dungs­be­ra­ter für Män­ner: Seine Rechte und Ansprüche bei Trennung und Scheidung", DTV 2010, ISBN 3-423-50661-X
  • Uwe Land: "Das Abzockersystem - Scheidung auf Deutsch", UH-Verlag 2011, ISBN 3-00-035150-7
  • Anneke Napp-Peters: Familien nach der Scheidung, Verlag Antje Kunstmann, 1995, ISBN 3-88897-159-4[19]

Einzelnachweise

  1. Detlef Bräunig: Scheidungskrieg in Deutschland, Das Männermagazin am 20. März 2012
  2. Kein Versorgungsausgleich bei mehreren Kuckuckskindern OLG Hamm 14.12.2007 - 10 UF 177/07
  3. WGvdL-Forum: Die Frau, das Haustier, Peter am 22. November 2014 - 12:29 Uhr, einige Schreibfehler redaktionell nachträglich berichtigt
  4. Das Scheidungsrecht, kreuznet am 30. Oktober 2013
  5. Schuldprinzip, kreuznet am 31. Oktober 2013
  6. Bettina Röhl: Der alles erdrückende Konsens der Bundesrepublik, Wirtschaftswoche am 17. Dezember 2013
  7. Bundestag: Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes B038
  8. Statistisches Bundesamt: Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2008
  9. Statistisches Bundesamt, Lange Reihen - Eheschließungen und Ehescheidungen
  10. Werden "Bund-Ehen" die Scheidungsrate in den USA verringern können?
  11. 11,0 11,1 TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
  12. Kommentar zum Scheidungsgesetz, FAZ vom 1. September 1984
  13. TrennungsFAQ-Forum: Bluter am 10. Juni 2009 - 09:06 Uhr
  14. TrennungsFAQ-Forum: Bücker der Nation am 22. September 2012 - 14:18 Uhr
  15. 15,0 15,1 Detlef Bräunig: Auch ein Malermeister wurde abgezockt, Das Männermagazin am 13. Juni 2014
  16. WGvdL-Forum: Verbreitung eines Mythos durch Mittelschichtsfrauen, Peter am 27. September 2014 - 14:34 Uhr
  17. Webseite des Autors, Pressetext: Die wahre Geschichte eines Rosenkrieges mit all seinen Konsequenzen, alptraum-scheidung.ch (Bestellung und Leseprobe)
  18. Youtube-link-icon.svg Alptraum Scheidung - eFeS (Sendung VERA im ORF2) (20. Juli 2020) (Länge: 13:23 Min.)
    Trotz aller Anstrengung hat der Unternehmer Flavio Sardo das gemeinsame Sorgerecht für seinen Sohn nicht bekommen.
  19. Rezension: Familien nach der Scheidung, pappa.com
    Rezension: Familien nach der Scheidung, vev.ch
    Rezension: Familien nach der Scheidung, vafk.de

Querverweise

Netzverweise