Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
  90 % 1.080,22 €
1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 22. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Scheidungswaise

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Recht » Familienrecht » Scheidung » Scheidungswaise
Hauptseite » Kinder » Scheidungswaise

Der Begriff Scheidungswaise (Kofferwort aus den Begriffen Scheidung und Waise) bezeichnet ein Kind, das im Verlauf der Scheidung seiner (verheirateten oder im Konkubinat lebenden) Eltern einen Elternteil durch deren Trennung verloren hat. Meist verliert ein Kind, das einen Familienzerbruch erleidet, seinen Vater, seltener seine Mutter, weil der eine Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht dem anderen Elternteil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert, boykottiert und sabotiert, bis die Vater-Kind-Bindung zerstört ist.

Zu der Belastung, die das Kind durch die Trennung seiner geliebten Eltern erlebt, kommt noch zusätzlich den Verlust eines Elternteils hinzu. Durch Manipulationen seitens der Mutter (dein Vater will dich nicht sehen/liebt dich nicht/ist ein böser Mann) kommt es nicht selten dazu, dass das Kind schließlich den Trennungsvater sogar hasst. Die Entfremdung des Kindes von einem Elternteil nennt man Eltern-Kind-Entfremdung, oder englisch Parental Alienation Syndrome (PAS).

Kind-Eltern-Beziehung

Kinder leiden unter einer Trennung oder Scheidung zwischen Vater und Mutter. Insbesondere wenn diese mit gegenseitiger Abwertung und Verletzung verbunden ist. Das Kind ist auf eine tragfähige Beziehung sowohl zum Vater, als auch zur Mutter existentiell angewiesen. Wenn die Eltern sich im Streit trennen, dann ist das Kind in einem Loyalitätskonflikt: sobald das Kind dem einen Elternteil seine Zuneigung zeigt, muss es fürchten, die des jeweilig anderen zu verlieren. Dadurch wird die Kind-Eltern-Beziehung massiv gefährdet oder zerstört.[1]

Notwendig ist ein gemeinsames Sorgerecht als Grundlage für eine über die Trennung hinaus bestehende gemeinsame Wahrnehmung gemeinsamer elterlicher Verantwortung.

Aktuelle Praxis

Mutter-Kind-Idyll, für Väter verboten

In vielen Fällen bestimmt die Mutter darüber, ob die Vater-Kind-Beziehung nach einer Trennung oder Scheidung aufrechterhalten werden kann. Oft wird die Beziehung zwischen Vater und Kind mit einem minimalen gegenseitigen Besuchsrecht zusätzlich gestört.

Zitat: «Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt.»[2][3]

Väterorganisationen kritisieren das herrschende Gesetz sowie den ebenfalls problematischen Umgang mit dem Besuchsrecht, das von verbitterten Müttern oft torpediert wird. Die Kritik geht an die Behörden, welche auch im Gesetz festgehaltene Sanktionen gegen besuchsrechtsverweigernde Elternteile (meistens die Mutter) zu wenig oder gar nicht anwenden. Die Väterorganisationen befürchten ein gesellschafts­politisches Sprengpotential sowie den Aufbau einer vaterlosen Gesellschaft.[1]

Wohlstandsverwahrlosung

Bereits 1987 erklärte die Jugendrichterin Elisabeth Schröder-Jenner vor dem Jugend­wohlfahrts­ausschuss in Hannover, dass nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland zwei Drittel aller Vergewaltiger, drei Viertel aller jugendlichen Mörder und Drogen­abhängigen, sowie drei Viertel aller Räuber und Einbrecher, die in Strafanstalten und Erziehungsheimen einsitzen, aus vaterlosen Familien stammen und konnte sich dabei auf eine Vielzahl von Veröffentlichungen berufen.[4]

Äußerungen von Scheidungswaisen

Karin Jäckel berichtet in ihrem Buch "Der gebrauchte Mann", wie Scheidungswaisen die Trennung ihrer Eltern erleben:

Thorsten - Liebe ist blöd
9 Jahre. Seit einem halben Jahr Scheidungswaise. Lebt bei seiner Mutter und deren Freund.
Vater: alleinlebend
Scheidungsgrund: Außereheliche Beziehung der Mutter und Trennung auf ihren Wunsch
kein gemeinsames Sorgerecht
Ich finde Liebe total blöd. Zuerst küßt man sich und grabscht sich überall ab und macht Kinder und so. Und wenn man dann fertig ist, küßt man eine andere und macht dann mit der munter weiter. Also, ich finde die Sitte total blöde. [5]
Sammy - So doof bin ich nicht
8 Jahre. Seit einem Jahr Scheidungswaise. Lebt bei ihrer Mutter und deren Freund.
Vater: alleinlebend
Scheidungsgrund: Die Eltern erkannten, daß sie bildungsmäßig nicht zusammenpassen; Trennung auf Wunsch der Mutter.
kein gemeinsames Sorgerecht
Ich verliebe mich jedenfalls nie. So doof bin ich nicht. Für die Scheidung kriegst du ein total cooles Auto. [5]
Inge - Ich finde, es sollte ein Gesetz geben
15 Jahre. Seit acht Jahren Scheidungswaise. Nach der Scheidung ihrer Eltern lebte sie zusammen mit ihren Geschwistern bei der Mutter. Als diese nach drei Jahren eine neue Ehe einging, entwickelte sich das Verhältnis zwischen Kindern und neuem Ehepartner der Mutter negativ. Die Mutter gab ihre Söhne in eine Pflegefamilie und Inge zu einer Schwester des Vaters.
Vater: arbeitslos, lebt in Spanien
Scheidungsgrund: Wunsch der Mutter wegen seelischer Vernachlässigung durch den Partner
kein gemeinsames Sorgerecht
Ich finde, es sollte ein Gesetz geben, das es Eltern verbietet, sich scheiden zu lassen. Leute, die Kinder haben, sollen mindestens so lange zusammen­bleiben müssen, bis die Kinder groß sind. Ich finde, es gibt jetzt die Pille und alles. Da müssen Leute keine Kinder mehr kriegen wie früher vielleicht. Wer jetzt ein Kind bekommt, der muss auch dazu stehen. Und Kinder brauchen nicht nur eine Mutter oder einen Vater: Kinder brauchen beide. Weil sie nämlich beide lieben. [6]
Lisa - Können Sie das regeln?
12 Jahre. Seit drei Jahren Trennungskind. Lebt bei ihrer Mutter und deren Freund.
Vater: hat wechselnde Beziehungen
Trennungsgrund: Außereheliche Beziehung der Mutter und Trennung auf ihren Wunsch
gemeinsames Sorgerecht
Meine Mutter hat einen Freund. Mein Vater hat eine Freundin. Damit sind sie beide ziemlich glücklich.
Ich finde den Freund meiner Mutter aber bekloppt. Der langt mich immer so komisch an und will immer, daß ich ihn küsse, und dann steckt er mir seine Zunge in den Mund und sagt, das machen alle Papas so. Aber das stimmt nicht. Mein Vater würde so etwas nie tun. Ich würde am liebsten alles meiner Mutter erzählen oder meinem Vater: Aber dann heult meine Mutter sich bestimmt die Augen aus, weil der Freund, den sie jetzt hat, der Mann fürs Leben ist. Und mein Vater schlägt ihn vielleicht tot. Dann muß er ins Gefängnis. Das will ich nicht.
Ich finde, es müsste ein Gesetz geben, daß eine Mutter keinen neuen Mann heiraten oder bei sich wohnen lassen darf, wenn ihr Kind das nicht leiden kann. Aber ein Kind muß sich alles bieten lassen und kann gar nichts machen. Das ist doch nicht fair. [6]
Jana - Das ist riesig gemein
8 Jahre. Seit sechs Jahren Scheidungswaise. Lebt bei ihrer Mutter.
Vater: Wiederverheiratet. Lebt mit neuer Familie zusammen.
Scheidungsgrund: Außereheliche Beziehung des Vaters und Trennung auf Wunsch der Mutter.
kein gemeinsames Sorgerecht
In meiner Klasse sind viele Kinder, die geschieden sind. Manche sehen ihren Vater und manche nicht. Das ist ganz verschieden. Ich sehe meinen Vater nicht. Er hat eine neue Familie. Ich habe auch einen Bruder. Der ist bei meinem Vater. Den sehe ich aber auch nicht. Das finde ich blöd. [...] Eltern sollten immer zusammenbleiben und ihre Kinder nicht so behandeln. [6]

Situation in Deutschland

Michael Möhnle nennt für den Zeitraum vom 1998-2008 Zahlen, wonach in Deutschland jedes Jahr 218.000 Ehen geschieden werden, wodurch 170.000 minderjährige Kinder den Zerfall ihrer Familie erleben. In dieser Zeitspanne erfolgten in Deutschland rund 2,2 Millionen Scheidungen mit rund 1,7 Millionen minderjährigen Kindern.[7]

Situation in der Schweiz

Gemäss Bundesamt für Statistik wurden allein im Jahr 2005 16'369 Kinder zu Scheidungswaisen. Die Scheidungsrate lag im Jahr 2005 bei 52.6 %. In 66.6 % der Fälle wurde das Sorgerecht der Mutter alleine übertragen, d. h. dem Vater entzogen. Nur in 5.7 % der Fälle erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht. In 27.4 % der Fälle konnte ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile verfügt werden. Gemäss ZGB Art. 133 gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts im Jahr 2000 die Möglichkeit, dass bei einer Scheidung beide Elternteile das Sorgerecht behalten können. Dies jedoch nur, wenn beide Elternteile einverstanden sind und ein Betreuungsplan erarbeitet wird. Diese Gesetzesformulierung bedeutet faktisch ein Vetorecht der Mutter. Stimmt sie der Beibehaltung des Sorgerechts des Vaters nicht zu, wird das Sorgerecht bei der klassisch gelebten Rollenverteilung während der Ehe der Mutter zugesprochen.

Politisch sind Bestrebungen im Gange, eine gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall unabhängig des Zivilstandes einzuführen. Ein von CVP-Nationalrat Reto Wehrli im Jahr 2004 eingereichtes Postulat liegt zur Abklärung und Bearbeitung im Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

Einige Väterorganisationen vergleichen die diesbezügliche Handhabung mit derjenigen der Verdingkinder[wp] oder mit den Vorkommnissen bezüglich der Verfolgung von Jenischen durch das Hilfswerk "Kinder der Landstrasse", ebenfalls dunkle Kapitel der neueren Schweizer Geschichte.[1]

Literatur

  • Otto Kraus (Hrsg.): Die Scheidungswaisen, Verpflichtung, Recht und Chancen im Spannungsfeld divergierender Interessen. Referate gehalten auf dem Symposium der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften Hamburg am 18.-19. Oktober 1991, Veröffentlichung der Joachim Jungius-Gesellschaft, Nr. 70, 1993
  • Otto Zsok: Weil die Mutter es nicht wollte ... Wie ein Kind zum "Halbwaisen" gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn., Bauer Verlag 2009, ISBN 3-941013-18-1
    (Restposten direkt vom Autor für Euro 12,00 inkl. Porto, otto@zsok.de)

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Wikipedia: Scheidungswaise
  2. WGvdL-Forum (Archiv 2): ARD-Sendung zu millionenfachen Einzelfällen!, Referatsleiter 408 am 11. Oktober 2012 - 10:27 Uhr
  3. "Das Kind kriegst du nicht!" - Eltern im Scheidungskampf. Ein Film von Gesa Berg und Uta König, NDR am 15. Oktober 2012, 23:40 Uhr
  4. Arne Hoffmann: Irrlichter und kluge Köpfe: Die Debatte über das Massaker geht weiter, 27. Juli 2011
  5. 5,0 5,1 "Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung.", dtv 1997, ISBN 3-423-15103-X, S. 30
  6. 6,0 6,1 6,2 "Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung.", S. 36-39
  7. Michael G. Möhnle: "Kommerzialisierung der Familienjustiz", 17. Juli 2008 (HTML, Pdf-icon-extern.svg PDF[ext])

Querverweise

Netzverweise

Dies ist ein als lesenswert ausgezeichneter Artikel.
Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2010 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen.