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Ehebestandszeit

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Hauptseite » Familie » Ehe » Ehebestandszeit

Die Ehebestandszeit ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht und bezeichnet die Zeit, die eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger mindestens bestanden haben muss, um nach der Scheidung ein eigen­ständiges Aufenthalts­recht zu erlangen. Ausländer bekommen nach der Heirat mit einem deutschen Staatsbürger zunächst ein Aufenthalts­recht, das auf "Familienzusammenführung" beziehungsweise "Ehegatten­nachzug" basiert. § 31 AufenthG[wp] regelt seit Inkrafttreten des Zuwanderungs­gesetzes[wp] das eigenständige Aufenthaltsrecht im wesentlichen entsprechend § 19 AuslG.

Gesetzesänderungen

Mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP wurde am 17. März 2011 die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines ehepartner­unabhängigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre beschlossen. Das Gesetz trägt den schönen Namen "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften".

Für die integrationspolitische Sprecherin der Links­fraktion, Sevim Dağdelen, ist das eine "Verhöhnung" der Opfer von Zwangsehen. Die integrations­politische Sprecherin der SPD-Bundestags­fraktion, Aydan Özoğuz, meint: "Unterm Strich bewirkt die Koalition mit ihrem Gesetz, dass das 'Gefängnis Zwangsehe' sogar um ein Jahr verlängert wird." So sahen es auch die meisten Sach­verständigen bei der Anhörung. Einhellige und noch schärfere Kritik gab es von Frauen­verbänden, Menschenrechts­organisationen, Rechts­anwälten, Kirchen (sic!) und Wohlfahrts­verbänden.[1][2]

In einer Presseerklärung der "Landes­vereinigung Liberale Frauen Baden-Württemberg" schreibt die Offenburger FDP-Bundestags­abgeordnete Sibylle Laurischk[wp], die auch Vorsitzende des Familien­ausschusses im Deutschen Bundestag ist und als Rechtsanwältin im Familienrecht tätig war, "feministisch korrekt":

"Die beabsichtigte Regelung ist einseitig zu Lasten von Frauen. Sie benachteiligt vor allem Migrantinnen, die von deutschen Männern zur Eheschließung nach Deutschland geholt werden. [...] Die Ehebestands­zeitdauer von zwei Jahren wurde eingeführt, um gerade von familiärer Gewalt betroffene Frauen vom 'Ausharren­müssen' in einer solchen Ehe zu entlasten. [...] Der Schutz von Frauen vor familiärer Gewalt müsse daher Vorrang haben und solle nicht durch die Erhöhung der Ehebestandszeit erschwert werden."[3]

Die rot-grüne Regierung hatte im Mai 2000 die erforderliche Ehebestandszeit von vier auf zwei Jahre verkürzt[4], damit weibliche Migranten leichter durch Heirat an das unbefristete Aufenthaltsrecht im Wohlstands­wunderland Deutschland gelangen können. Der Gesetzgeber zerstört auch an dieser Stelle die Grundfeste von Ehe und Familie mit dem zweifelhaften Vorwand des Opferschutzes. Die Opfer sind natürlich wieder nur Frauen.

Die feministische Gleichschaltung aller im Bundestag vertretenen Parteien richtet sich vor allem gegen deutsche Männer und zeigt sich an vielen Beispielen. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern, sagte dazu:

"Das Problem ist nur, dass diese [...] Maßnahmen zum Schutz der Ehe [...] missbraucht werden, um in Wahrheit einen ungesteuerten Zuzug nach Deutschland zu organisieren, und dies unter Missachtung der Rechte der Frauen. Das wollen wir verhindern. [...] das Eingehen einer Scheinehe nennen, einer Ehe, die den Zweck hat, dass anschließend ein Ehepartner - in der Regel ist dies eine Frau - ein eigen­ständiges Aufenthaltsrecht bekommt. Ist die Frist sehr kurz, so ermuntern Sie manche dazu, die vernünftigen Regelungen, die es gibt, damit Ehepartner zusammen­leben können, zu missbrauchen, wodurch es zu einer Zuwanderung nach Deutschland kommt, die so nicht beabsichtigt war."[5]

Eine Vorstellung davon, dass deutsche Männer von ausländischen Frauen missbraucht werden und Schutz von der eigenen Regierung benötigen, ist nicht vorhanden.

Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Marlies Brouwers, verteidigt den Opferstatus der Frau:

"Eine Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eheunabhängigen Aufenthalts­titels für Frauen, die in Ehen mit deutschen Staatsbürgern von Gewalt bedroht oder betroffen sind, ist völlig unzumutbar."

Frauen seien in Ehen mit deutschen Staatsbürgern von Gewalt bedroht oder betroffen, schrieb sie in einem Brief an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).[6]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [7]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise