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Hure

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Hauptseite » Weib » Hure

Der Begriff Hure bezeichnet einen weiblichen Prostituierten, der jetzt Sexarbeiterin genannt wird[1], weil Prostitution zu einem anständigen Beruf umdefiniert wurde.

Anmerkung:
Der Kunde der Sexarbeiterin oder semantisch korrekt ausgedrückt Sex-Dienstleisterin, der männliche Freier, bleibt unanständig.

Strafbar ist nur, die Dienstleistungen dieses nun für anständig erklärten Berufzweiges in Anspruch zu nehmen. So drohen etwa in Schweden dem Freier, der dann plötzlich gar nicht mehr frei ist, bis zu sechs Monate Haft.[2] Huren sind, wie andere Frauen auch, natürlich wieder Opfer, obwohl sie nur auf anständige Weise ihr eigenes Einkommen erwirtschaften. Dabei sind sie übrigens in der Regel weitaus ehrlicher als viele Ehefrauen, die als Gegenleistung für das Recht, in einem piefigen Ein­familien­haus vegetieren zu dürfen, mehr schlecht als recht einmal pro Woche einen Höhepunkt vortäuschen (Das Motiv, sich mittels Sex von dem Los der Erwerbsarbeit zu befreien, ist bei kinderlosen Hausfrauen in einer Nicht-Liebes­beziehung zuweilen auch vorhanden.). Vor allem aber legen sie erheblich weniger Verlogenheit, Bösartigkeit, kalte Berechnung, Heimtücke, Rachsucht und seelische Grausamkeit an den Tag als Unterhaltsnutten und Frauen bzw. insbesondere Mütter, die einseitig eine Paar­beziehung beendigen und unter Inkaufnahme von emotionaler Folgeschäden auf Seiten ihrer Kinder eine Streitigkeit um Macht und Geld auslösen, bei deren Austragung ihnen jedes Mittel recht ist.

Englischkunde

Den englischkundigen Leser mag auch der Unterschied zwischen "Slut" und "Bitch" interessieren, die beide im Deutschen als "Schlampe" übersetzt werden. Der Unterschied ist nur hörbar für Menschen mit feinem Gespür für Nuancen. Hier die kurze, aber wunderschöne Definition:

"A slut sleeps with everyone. A bitch sleeps with everyone but you!" [3]

Teilzeithure

Teilzeithure mit Geld: "we're in the money..."
english
Woman working in Asia as factory worker or hotel maid = (~$20 a week) = desperate
Woman working in America as store cashier or restaurant waitress = (~$325 a week) = desperate
Woman in Asia working as a hoe = desperate
Woman working in America as part-time hoe while still going to college = (below pic)[4] "we're in the money..."
deutsch
Eine Frau, die in Asien als Fabrikarbeiterin oder Zimmermädchen arbeitet (verdient etwa 20 USD wöchentlich), ist verzweifelt.
Eine Frau, die in den USA als Kassiererin im Supermarkt oder als Bedienung im Restaurant arbeitet (verdient etwa 325 USD die Woche), ist verzweifelt.
Eine Frau, die in Asien als Hure arbeitet, ist verzweifelt.
Eine Frau, die in den USA als Teilzeithure arbeitet während sie noch studiert (siehe Bild), ist einfach nur "gut bei Kasse".

Die Mär von der Zwangsprostitution

Feministinnen wollen Männer wegen des Kaufes sexueller Dienst­leistungen kriminalisieren und haben in Schweden schon Erfolg damit. Diese Kriminalisierung wird mit der ewigen Mär vom Weib als Opfer und der Behauptung, dass Weiber Prostitution niemals freiwillig ausüben würden, begründet. Major Grubert stellt klar:

Zitat: «Die allermeisten Nutten schaffen deswegen an, weil sie mit wenig Arbeit viel Geld verdienen. Und im Idealfall auch noch viel Spaß dabei haben.»[5]

Nicht wenige Ostasien-Urlauber schicken ihrem Mädel jeden Monat regelmäßig Geld, damit es aufhört in der Bar zu arbeiten und sich nicht mehr prostituieren muss. Major Grubert zur desillusionierenden Realität:

Zitat: «In Thailand kenne ich beispielsweise einen ganzen Haufen Hühner, die bekommen jeden Monat Geld von Farangs (Weißen) geschickt, aus Europa oder Amiland. Meist so zwischen 20.000 und 50.000 Baht/Monat. Sehr viele (wenn sie's draufhaben) auch von mehreren Freiern gleichzeitig. Diese denken natürlich, sie würden dem armen Mädchen nun ein Leben ohne Bar ermöglichen... Arme Träumer.

Die schaffen NATÜRLICH alle weiter an. Weil es Spaß macht, und weil es Geld bringt, MEHR Geld.»[6]

Prostituierte als Objekt paternalistischer Politik

Im Jahre 2013 wurde sowohl in Schweden als auch in Frankreich die Einführung eines Bußgeldes für Freier durchgesetzt. Beim Recht auf Kommerzialisierung der eigenen Sexualität geht es um Freiheitsrechte, denen ein strafender Staat nur eine angeblich höhere Moral, also ein Sittlichkeits­straf­srecht entgegen setzen kann. Es wird bei der Prostitution ein "Menschenrecht gegen Ausbeutung" strapaziert, wobei Ausbeutung schon in der Kommerzialisierung der Sexualität gesehen wird. Mit immer gleichen Argumenten wurde regressiv die Frage präsent gehalten, ob Prostitution sich mit der "Würde der Frau" verträgt oder nicht. "Menschenwürde" wird zum Eingriffs­tat­bestand. Der Staat wird ermächtigt, paternalistisch in das Leben der Bürger einzugreifen. Die Betroffenen werden erst gar nicht gehört, sondern für eine "Neue Gesellschaft" mit einer "Neuen Ethik" umerzogen. Frauen durch Beratung, Männer mit Straf- oder Ordnungs­recht. Abschreckung der angeblich Überlegenen, fürsorgliche Bevormundung der angeblich Schwachen. Die geheime Botschaft lautet, dass "Zwangs­prostituierte" zur sexuellen Selbst­bestimmung unfähig seien. Sie werden nur noch als Opfer, die es zu schützen gilt, etikettiert und damit zum Objekt fürsorglicher Politik. Die Differenz zum Obrigkeitsstaat[wp] des ausgehenden 19. Jahrhundert ist dabei nicht so groß. Damals galten Prostituierte als "willens­schwach" und konnten ins "Arbeitshaus" eingewiesen werden.[7]

Verhältnis Hure zum Freier

Blogger Oliver Flesch erzählt aus seiner Zeit, als er mit gerade mal zwanzig Jahren noch jung und naiv war:

Zitat: «Ich hatte mein Schlüssel­erlebnis auf der Hamburger Reeperbahn[wp]. Ich hatte meine Nase in der Nacht aufs Heftigste zu einem Winter­skigebiet erklärt, was es mir unmöglich machte, eine Muschi auf der freien Wildbahn klar zu machen. Ich hatte ein bisschen Geld über und so suchte ich mir die schönste Hure, die ich finden konnte. Ich war noch jung und gut im Futter, deshalb sagte ich auf dem kurzen Weg in ein schäbiges Stundenhotel:
"Das muss für dich doch eine große Sache sein, mal nicht mit einem bier­bäuchigen alten Sack, sondern mit einem jungen, attraktivem Typen zu vögeln!"

Sie antwortete mit der desillusionierendsten Kälte, die ich je hörte, die mich buchstäblich erschaudern ließ:

"Ach, weißt du was? Das ist mir so was von scheißegal! Es ist nur ein Job. Nur ein Job, verstehst du?"

Ja, ich verstand.»[8]

Dieses Beispiel einer 14-jährigen Profihure zeigt sehr anschaulich, wie Weiber und wie Männer ticken (wenigstens die meisten von ihnen), aber auch, wie (westlich-feministische) Justiz funktioniert:

Zitat: «Ein aussergewöhnlicher Fall beschäftigt die Gerichte in Zürich und Schaffhausen: Eine Winterthurerin (14) lernte über Snapchat einen 22-jährigen Mann [...] kennen.

Sie bietet ihm an, für 250 Franken Sex zu haben und alles zu filmen, damit sie die Aufnahmen weiterverkaufen könne. Sie schreibt ihm wahrheitsgemäss, dass sie erst 14 Jahre alt ist - doch der Mann willigt ein. Jetzt stand er dafür vor Gericht, wie der "Tages-Anzeiger" berichtet.

Die beiden trafen sich, führten alles wie besprochen durch, doch zwei Jahre später steht der Mann vor Gericht. Grund: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie mehrfache Herstellung und Verbreitung von porno­graphischem Material mit einer Minderjährigen.

Und nicht nur er: Laut "Tages-Anzeiger" wird vor Gericht klar, dass rund zehn ähnliche Verfahren im Raum Schaffhausen im Gange sind, jeweils mit der heute 16-Jährigen als Privatklägerin, die als Genugtuung Geld will.

Der Täter streitet das Vorgefallene nicht ab, ist geständig. Er habe irgendwie geglaubt, dass die Jugendliche schon 16 Jahre alt sei, auch wenn im Chat etwas anderes stehe. Sein Anwalt macht deutlich, dass es dem Beschuldigten leid tut - die Tatsache, dass die Minderjährige ihn geradezu gedrängt hat, sei keine Entschuldigung.

7000 Franken Genugtuung verlangt die Geschädigte. Dass noch andere Verfahren laufen, ist auch dem Richter bekannt. Er senkt daher die geforderte Höhe von 7000­Franken auf 2000­Franken. Die Botschaft: Das Verhalten der an der Verhandlung nicht anwesenden Geschädigten soll sich für sie nicht lohnen.

Der Beschuldigte wird laut "Tages-Anzeiger" der einmaligen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen. Er erhält eine Geldstrafe und eine bedingte Freiheits­strafe von sieben Monaten. Mildernd sei, dass die Privatklägerin "sich geradezu offeriert" habe und nicht mehr wie ein Kind aussehe. Allerdings sagt der Richter zum Beschuldigten: "Ihr Motiv war rein egoistisch. Es ging nur um die Befriedigung Ihrer sexuellen Bedürfnisse."»Blick[9][10]

WikiMANNia-Kommentar
Die Geschäftstüchtigkeit der 14-jährigen Profihure dürfte erwiesen sein. Trotzdem lautet der Tatvorwurf "sexuelle Handlung mit einem Kind". Zumindest in diesem Beispiel zeigt sich, dass ein Weib im Alter einem 14 Mann im Alter von 22 geistig-intellektuell überlegen ist. Der Depp stimmte auch noch zu, dass die Angelegenheit gerichtsfest gefilmt wurde. Sie hat ihn ja nicht einmal belogen.

Verhältnis von Freier und Hure

Zitat: «Ich als Freier bin nur da, weil Du zu blöd warst einen richtigen Beruf zu erlernen. Wenn man strunzdoof wie Du bist, dann ist die Arbeit als Nutte die einzige Möglichkeit Geld zu verdienen. Nur durch mich konntest Du Dir ein wenig Luxus leisten. Ohne mich würdest Du als Obdachlose unter einer Brücke pennen. Ich bin ein guter Mensch, weil ich Dir geholfen habe.
[...] Es gibt keine lieben Frauen, sondern nur billige Nutten.» - Aus dem Offenen Brief eines ehemaligen Freiers an seine Nutten[11]
Zitat: «Wer auf exotische Frauen steht, der sollte sich als Sextourist betätigen. Das ist eindeutig besser, als sich die Nutte ins Haus zu holen. Man geht zu Nutten, aber wohnt nicht mit ihnen zusammen. Das ist eine alte Freierweisheit, die jeder Mann kennt, aber als Liebeskasper im Hormonrausch oft vergisst.» - Leutnant Dino[12]

Die Illusion der Liebe

Zitat: «Der Mann kann nie seine Gefühle ehrlich zeigen, er muss sich verstellen. Er darf nicht lieben. Die teuer erkaufte Dienstleistung der Frau ist ebenfalls keine Liebe, da sie nicht aus gleichem Interesse freigebig gespendet wird, sondern nur im Tausch gegen materielle Leistungen simuliert wird. Die vermeintlich Geliebte ist daher bloß eine Nutte.» - Zhen[13]

Huren und Unterhaltspflicht

Im TrennungsFAQ-Forum wurde ein Beschluss des OLG Köln vom 6. Mai 2013 (Az. 12 WF 31/13) diskutiert (Volltext des Beschlusses: http://openjur.de/u/657875.html).

Die Eltern haben fünf Kinder, nach der Trennung bleiben die Kinder beim Vater. Der Moderator des Forums meint, dass wäre bei den Arbeitszeiten der Mutter wohl auch praktischer, da sie Prostituierte sei. Der Vater hat sie auf Unterhalt verklagt. Und weiter:

"Das Amtsgericht windet sich und hält zu Mutti: Es sei ja nur Schwarzarbeit, die Tätigkeit als Prostituierte könne jederzeit aufgegeben werden, die Antrags­gegnerin dürfe nicht dazu gezwungen werden, der Prostitution nachzugehen, und zwar auch nicht indirekt im Rahmen der unter­halts­rechtlichen Erwerbs­obliegenheit."

"Das OLG Köln sieht das anders. Den Mindestunterhalt für ihre fünf Kinder in Höhe von insgesamt 1.185,00 € monatlich zu zahlen sei möglich. Ein solches Einkommen erscheint dem Senat nicht unrealistisch. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts könne das Einkommen aus einer legalen, freiwillig ausgeübten Prostitution für Unterhalts­zwecke herangezogen werden. Denn seit der Einführung des Gesetzes zur Regelung der Rechts­verhältnisse der Prostituierten zum 01.01.2002 (ProstG) handele es sich bei der freiwillig ausgeübten Prostitution, anders als bei der "Schwarzarbeit", um eine legale Tätigkeit, die Gegenstand eines sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigungs­verhältnisses sein könne. Daher könnten die daraus tatsächlich erzielten Einkünfte grundsätzlich auch für Unterhalts­zwecke herangezogen werden. Umstände dafür, dass die Antragsgegnerin keiner legalen Prostitution nachgehe, seien nicht ersichtlich und könnten auch nicht unterstellt werden."

"Dem Amtsgericht wäre zwar insoweit zuzustimmen, dass die Tätigkeit als Prostituierte jederzeit aufgegeben werden könne und die Antrags­gegnerin nicht dazu gezwungen werden dürfe, der Prostitution nachzugehen, und zwar auch nicht indirekt im Rahmen der unterhalts­recht­lichen Erwerbs­obliegenheit. Allerdings sei dies vorliegend nicht der Fall. Denn der Antrags­gegnerin würden hier keine fiktiven Einkünfte aus einer von ihr verlangten Tätigkeit als Prostituierte angerechnet, sondern es würden tatsächlich erzielte Einkünfte zugrunde gelegt, die die Antrags­gegnerin aktuell aus ihrer freiwilligen, legalen Tätigkeit als Prostituierte erziele." [14]

Dazu der Kommentar eines Forumsmitglieds: "Ich finde es gut, wenn eine Frau zu Unterhalt verurteilt wird, aber bei einer Prostituierten stockt mir der Atem, da sie u. U. aufgrund der Unterhalts­pflicht durchaus evtl. gezwungen sein könnte, dem Gewerbe auch nachzugehen, obschon sie das evtl. nicht mehr möchte."

Ein anderes Forumsmitglied meint: "Es handelt sich doch um legale Prostitution, sie wird also nicht gezwungen. Wo ist also dein Problem dabei, dass die Dame einen Teil ihres Einkommens für den KU einsetzen soll? Was soll an Prostitution schlechter sein als an einem knallharten schlecht­bezahlten Job? [....] Dass du hier ein Problem siehst, liegt an deinem eingeschränkten Weltbild. "Du solltest ein wenig mehr Zutrauen darin haben, dass die allermeisten Menschen schon wissen, was auf sie zukommt, wenn sie bestimmte Entscheidungen treffen. Das können auch Frauen für sich alleine entscheiden!"

Und noch ein Kommentar (zugegebener­maßen etwas launig, aber so ist er halt, der FAQ): "Ist es nicht egal, ob eine Frau dem Beruf einer Prostituierten nachgeht oder dieselbe Leistung incl. putzen, waschen kochen, bügeln usw. kostenlos für den Next erbringt? Auch da kann die Betreuung schon nicht mehr als gleichwertig zum KU angesehen werden und die Frau müsste zumindest teilweise Bar­unterhalts­pflichtig werden, bzw. nicht nur der Trennungs­unterhalt entfallen, sondern auch der KU entsprechend reduziert werden."

Zitate

Volksmund: «Ne Hure bleibt 'ne Hure, auch wenn sie im Kirchenchor singt.»

Einzelnachweise

  1. Der Begriff "Sexarbeiter" (original: "sex worker") wurde 1978 von Carol Leigh[wp] im aktivistischen Sinn geprägt. Der Begriff sollte die mit der Prostitution und ähnlichen Dienst­leistungen im Bereich der Sexualität verbundenen negativen Konnotationen abbauen und diese Tätigkeiten in eine Reihe mit anderen Dienst­leistungs­bereichen stellen. Es war jedoch nie beabsichtigt, negative Konnotationen für die männlichen Dienst­leistungs&nehmer abzubauen.
  2. Prostitutionsverbot in Schweden: "Glückliche Huren gibt es nicht", Spiegel am 11. November 2007
  3. Was ist der Unterschied zwischen Huren und Schlampen?, Frauenhaus - Von Frauen. Für Frauen. am 5. Juli 2011
  4. Men Going Their Own Way (MGTOW) Forums: odbo am 30. Dezember 2011 um 12:02 Uhr
  5. Major Grubert: FAQ oft gestellte Fragen und Antworten: Nr. 29
  6. Major Grubert: FAQ oft gestellte Fragen und Antworten: Nr. 28
  7. Strafrechtsprofessorin Dr. Monika Frommel: Prostitution: Rückkehr zum Moralstrafrecht?, Novo-Argumente I/2014, Ausgabe 117
  8. Oliver Flesch: Warum ich nicht (mehr) zu Huren gehe, oliver-flesch.com am 17. Januar 2014
  9. Mehrere ähnliche Fälle hängig: Winterthurerin (14) offeriert Sex und zeigt Täter (22) an, Blick am 30. Mai 2023
    Anreißer: Eine 14-Jährige aus dem Raum Winterthur bot mehreren Männern Sex gegen Geld an. Jetzt stand ein 22-Jähriger vor Gericht – und muss Genugtuung zahlen.
  10. WGvdL-Forum: Gericht treibt Hurenlohn für 14-jährige Nutte ein..., Manhood am 31. Mai 2023 - 11:56 Uhr
  11. Du brauchst Geld und ich habe einen vollen Sack, Das Männermagazin am 13. Januar 2014; eine Antwort auf Prostitution: Ich ekelte mich vor Euch und Euren Fantasien, Die Welt am 13. Januar 2014
    Anreißer: Die Dänin Tanja Rahm hat mehrere Jahre als Prostituierte gearbeitet. In einem offenen Brief schreibt sie, was sie bei ihrer Arbeit empfand und dachte - und rechnet mit ihren Freiern ab.
  12. Leutnant Dino: Die Probleme mit ausländischen Ehefrauen, Das Männer-Magazin am 28. Mai 2014
  13. Andreas Capellanus: Frauen sind zur Liebe nicht fähig, Zhenles am 20. Mai 2014
  14. TrennungsFAQ-Forum: OLG Köln 6.5.13, Mutter muss Unterhalt für fünf Kinder zahlen, P am 16. Dezember 2013 - 15:10 Uhr

Querverweise

Netzverweise