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Sezession

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Sezession bzw. Inkorporation[wp] im Gegensatz zur Dismembration[wp] bzw. Fusion[wp]

Der Begriff Sezession (von lateinisch secessio 'Abseitsgehen', 'Trennung'; auch Separation genannt) bezeichnet im Völkerrecht die Loslösung eines Staatsteils oder Teilstaates von einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen eigenen unabhängigen[wp] und neuen souveränen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen.[1][2] Im Zuge einer Sezession entstehen in der Regel ein oder mehrere staatliche Subjekte, und gleichzeitig existiert weiterhin der verkleinerte Altstaat, der oft auch als "Rumpfstaat", "Reststaat" oder "Schrumpfstaat" bezeichnet wird. Obgleich jener vor der Teilung vorhandene Altstaat oder Zedent[wp] infolge seiner Kontinuität und Subjekt­identität[wp] mit dem Rumpfstaat nicht zu den Nachfolge­staaten[wp] gehört,[3] muss er nicht seinen traditionellen Namen behalten. Die Lostrennung eines Teilgebietes eines Staates kann unter Umständen dazu beitragen, schwere Menschenrechts­verletzungen[wp] zu beenden.

Mit dem Begriff Separatismus (von lateinisch separatus für 'getrennt', '(ab-)gesondert', 'einzeln') werden in der Politikwissenschaft Sezessions­bestrebungen einer Teilbevölkerung bezeichnet. Sie gehen oft - jedoch nicht zwangsläufig - mit kriegerischen Aus­einander­setzungen einher. Im engeren Sinne steht der Separatismus für die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zu einer Sezession führt, welcher der alte Staat in seinem ursprünglichen Zustand nicht widerspricht. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus[wp] oder Nationalismus von Minderheiten[wp].

Recht auf Sezession

Völkerrecht

Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Minderheiten[wp] einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung[wp] lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritäts­interesse[wp] bestehender Staatsverbände, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.[4] Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.[5]

Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein "Volk" im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird etwa in einem Nationalitätenstaat[wp] eine Volksgruppe nicht als solche anerkannt, werden ihr auch keine Sonderrechte zugestanden.[6]

Es existieren derzeit etliche sezessionistische Bewegungen von Völkern oder in Regionen, die sowohl friedlich als auch durch den Einsatz kriegerischer Mittel nach Unabhängigkeit streben oder auf die Verselbständigung von Staatsteilen hinwirken. In einigen Fällen üben Separations­bewegungen de facto bereits effektiv die vollständige Kontrolle über ein Territorium aus. Um allerdings in die Vereinten Nationen als eigenständiger Staat aufgenommen zu werden, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder der UN-Vollversammlung oder eines Antrages auf Anerkennung als Staat im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dessen fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Volksrepublik China, Frankreich und Vereinigtes Königreich) zustimmen müssen.

Staatsrecht

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Verfassungsartikel oder Gesetze, die den Austritt eines Gliedstaats[wp] oder bestimmten Gebiets regeln würden. Die Sezession wird damit weder erlaubt noch explizit verboten. Strafbar macht sich hingegen ausdrücklich, wer "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt" eine Sezession durchzuführen versucht ("Hochverrat[wp] gegen den Bund" gemäß § 81 StGB).

Am 16. Dezember 2016 beschloss das Bundesverfassungsgericht, einen Antrag der Bayernpartei[wp] nicht zur Entscheidung anzunehmen. Mit dem Antrag wollte die Bayernpartei die Zulassung einer Volksabstimmung[wp] über den Austritt des Freistaats Bayern[wp] aus der Bundesrepublik Deutschland erzwingen, wobei diese Abstimmung nur in Bayern erfolgen sollte. Das Bundes­verfassungs­gericht begründete seine Ablehnung damit, dass die einzelnen Länder[wp] nicht "Herren des Grundgesetzes" seien, eine Änderung[wp] also nicht auf Landesebene erfolgen könne.[7]

USA

In den Vereinigten Staaten von Amerika hat der Oberste Gerichtshof[wp] im Fall Texas v. White[wp] entschieden, dass der Beitritt zur Union unwiderruflich ist und ein einseitiges Recht auf Sezession der US-Bundesstaaten[wp] demzufolge nicht besteht. Eine Sezession bedarf somit einer bundesrechtlichen[wp] Übereinkunft.

Historische Beispiele

Abschluss des Westfälischen Friedens 1648

Als Separatisten werden radikale Kongregationalisten[wp] bezeichnet, die sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von der Kirche von England[wp] trennten, da ihnen die Reformation[wp] dieser Kirche nicht weit genug ging. Insbesondere lehnten sie das Bischofsamt[wp] ab. Um der Verfolgung zu entgehen, wanderte eine Gruppe von ihnen, die später Pilgerväter[wp] (Pilgrim Fathers) genannt wurde, zunächst in die Vereinigten Niederlande[wp] aus und überquerte dann 1620 auf der Mayflower[wp] den Atlantik. Kurz vor Verlassen des Schiffes bei Cape Cod[wp] (Massachusetts) verfassten sie den Mayflower-Vertrag[wp] (Mayflower Compact), der für die demokratische Entwicklung der Gemeinwesen in Nordamerika[wp] grundlegend wurde. Sie gründeten die Plymouth Colony[wp].

Der bekannteste Fall einer politischen Sezession war die Trennung der Südstaaten[wp] von den Vereinigten Staaten im Jahr 1860/61 und die Bildung der Konföderierten Staaten[wp] (CSA). Sie hatte den Sezessionskrieg[wp] zur Folge, der mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit der USA endete.

Erfolgreiche Unabhängigkeitskriege waren die der Alten Eidgenossenschaft[wp] vom Ende des 13. Jahrhunderts an und die der Niederlande ab 1568. Beide richteten sich gegen die Herrschaft des Hauses Habsburg[wp] und erreichten im Westfälischen Frieden[wp] von 1648 die Anerkennung ihrer Selbständigkeit durch die Habsburger.

Im 19. und 20. Jahrhundert erreichten mehrere Staaten Europas durch Sezession ihre staatliche Unabhängigkeit[wp]:

  • In der Griechischen Revolution[wp] (1821-1829) errang Griechenland seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich[wp].
  • Die Belgische Revolution[wp] 1830 führte zur Abspaltung Belgiens vom Königreich der Vereinigten Niederlande[wp].
  • Das Fürstentum Bulgarien[wp] erlangte 1878 seine staatliche Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich (Verfassung vom 16./28. April 1879).
  • Durch den Vertrag von Karlstad[wp] beendete Norwegen 1905 seine Union mit Schweden.
  • In der Folge der Oktoberrevolution[wp] löste sich Finnland Ende 1917 vom Russischen Reich[wp], musste seine Unabhängigkeit aber in zwei Kriegen gegen die Sowjetunion[wp] verteidigen (Winterkrieg[wp], Fortsetzungskrieg[wp]).
  • Der Irische Unabhängigkeitskrieg[wp] führte zunächst zur Bildung des Irischen Freistaats[wp] (1922), schließlich zur Gründung der Republik Irland[wp] (1937).
  • 1944, mitten im Zweiten Weltkrieg[wp], erklärte Island[wp], das damals von US-amerikanischen Truppen besetzt war, seine Unabhängigkeit vom Königreich Dänemark[wp], das zu dieser Zeit unter deutscher Besatzung[wp] stand.

In Deutschland kam es zuletzt während der alliierten Rheinland­besetzung[wp] im Jahr 1923 zu Sezessions­bestrebungen rheinischer Separatisten[wp]. Sie traten für eine Abtrennung des Rheinlands[wp] vom Reich[wp] beziehungsweise vom Land Preußen[wp] ein, scheiterten aber an der fehlenden Unterstützung der Bevölkerungs­mehrheit. Auch versuchte die französische Besatzungsmacht[wp], den Separatismus im Saargebiet[wp] zu fördern. Dieser Plan scheiterte, als die unter der Losung "Heim ins Reich"[wp] durchgeführte Saarabstimmung[wp] vom 13. Januar 1935 eine Mehrheit für die Rückgliederung ergeben hatte und das Saargebiet am 1. März 1935 wieder Teil des Deutschen Reiches[wp] wurde. Ebenso votierte nach dem Zweiten Weltkrieg die Bevölkerung am 23. Oktober 1955 für die Ablehnung des Saarstatuts[wp] und damit - statt für die Unabhängigkeit oder eine weitergehende Angliederung an Frankreich - für die Eingliederung des Saarlands[wp] als eigenes Bundesland[wp] in die Bundesrepublik[wp].

Nach einer sehr lang anhaltenden Unabhängigkeits­bewegung[wp] erlangten Indien und Pakistan 1947/49 im Zuge der Dekolonisierung[wp] Britisch-Indiens[wp] als Teile des Commonwealth[wp] (mit der Verkündigung der indischen Verfassung[wp] 1950 bzw. durch Verkündung und Inkrafttreten der Verfassung der Islamischen Republik Pakistan 1956) wie auch Birma (1948) vollkommene Unabhängigkeit von der Kolonialmacht Großbritannien[wp].

Die LTTE[wp] versuchte ab 1983 in Sri Lanka für die Tamilen[wp] einen unabhängigen Staat zu errichten, welcher Tamil Eelam[wp] heißen sollte, woraufhin ein Bürgerkrieg in Sri Lanka begann, der bis 2009 mit der militärischen Niederlage der LTTE endete. Die Tamilen fühlten sich von der singhalesischen[wp] Bevölkerung und Regierung unterdrückt und diskriminiert.

Separatistische Bewegungen spielten 1991 eine große Rolle bei dem Zerfall der Sowjetunion[wp] in die Staaten Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Belarus. Als Gründungs­mitglieder der UNO bestanden die Weißrussische SSR[wp] und die Ukrainische SSR[wp] allerdings schon dadurch seit 1945 als eigene Völkerrechts­subjekte[wp].

Die Loslösung der früheren Teilrepubliken Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina[wp] aus dem jugoslawischen[wp] Staatsverband 1991/92 löste vor allem in den letzteren beiden Republiken mehrere Kriege[wp] aus, die 1995 mit dem Daytoner Abkommen[wp] beendet wurden. Die Trennung Mazedoniens[wp] erfolgte jedoch zur selben Zeit friedlich. Serbien trat weiterhin als Bundesrepublik Jugoslawien[wp] auf, sah diese als identisch[wp] mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien[wp] (SFRJ) und nahm damit eine Mindermeinung an (siehe auch Abschnitt "Sonderfälle"). Folglich bewertete es die Vorgänge als Sezessionen der übrigen Teilrepubliken. Im Mai 2006 stimmte auch die Bevölkerung von Montenegro mehrheitlich für eine Auflösung der Union mit Serbien, welche ebenfalls friedlich vollzogen wurde.

Friedlich verlief auch der Zerfall der Tschechoslowakei zum 31. Dezember 1992, nachdem die Slowakei ihre Abspaltung angestrebt hatte.

Ein langwieriger Krieg ging dagegen der im selben Jahr erreichten Unabhängigkeit Eritreas von Äthiopien voraus. Im Biafra-Krieg[wp] scheiterte zuvor in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre die Loslösung Biafras[wp] von Nigeria. Gleichermaßen scheiterte 1994 in einem kurzen Bürgerkrieg die Sezession der vormaligen Demokratischen Volksrepublik Jemen[wp] von Jemen, nachdem es erst vier Jahre zuvor zur Vereinigung mit der Jemenitischen Arabischen Republik[wp] gekommen war.

Die erste erfolgreiche Unabhängigkeitsbewegung des 21. Jahrhunderts war jene in Osttimor[wp], die 2002 nach 24-jähriger Besatzung, Guerillakrieg und dreijähriger UN-Verwaltung die Trennung ihres Inselteils von Indonesien durchsetzte. In diesem Fall fand keine tatsächliche Sezession statt, da die völkerrechtswidrige Annexion Osttimors durch Indonesien von der internationalen Staatengemeinschaft nie anerkannt worden war, sondern vielmehr eine Restauration[wp] der Staatsgrenze zwischen den beiden Ländern. Jüngstes Beispiel ist die Abspaltung des Südsudan[wp] von Sudan, die nach einem erfolgreichen Unabhängigkeits­referendum am 9. Juli 2011 in der neuen Hauptstadt Juba erklärt wurde. Der Südsudan ist seit dem 14. Juli 2011 der 193. Mitgliedstaat der Vereinten Nationen[wp].

Aktuelle Beispiele

Unabhängigkeitsbewegungen

Zurzeit gibt es innerhalb der Europäischen Union in Katalonien[wp], im Baskenland[wp] (→ Autonome Gemeinschaft Baskenland[wp], Katalonien[wp]), in Nordirland[wp], in Südtirol[wp], in Sardinien[wp], in Venetien[wp] und in den beiden Gliedstaaten Belgiens sowie auch vereinzelt in der Bretagne[wp] und in Bayern[wp][8] (bzw. in Franken[wp], wiederum vom Freistaat Bayern)[9][10] politische Parteien, die eine Sezession anstreben. Auf Korsika[wp] und im Baskenland gab es immer wieder terroristische Attentate durch Separatisten. Die ETA[wp] hat im November 2011 einen "dauerhaften" Waffenstillstand[wp] vereinbart und gab 2018 ihre Selbstauflösung bekannt.[11]

Grönland[wp] strebt für die nahe Zukunft die Unabhängigkeit von Dänemark an. Die Republika Srpska[wp] strebt die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina[wp] an.

Es existieren weltweit aktive Unabhängigkeitsbewegungen unter anderem in Schottland[wp][12], den kurdischen Siedlungsgebieten[wp] der Türkei, des Iraks und des Irans, in Tibet[wp] und Xinjiang[wp] (Uigurien), in der russischen Teilrepublik Tschetschenien[wp], in Québec[wp] (siehe den Renvoi relatif à la sécession du Québec[wp]), in Kalifornien (siehe Kalifornische Nationalpartei[wp] und Calexit[wp]), in Bougainville[wp] und in einigen Minderheitengebieten Myanmars, Moldawiens, Georgiens und Aserbaidschans, im Südjemen (Southern Movement / al-Hirak), in der Ukraine sowie im Norden von Mali (→ Azawad[wp]), im Süden Brasiliens[wp] und in der südafrikanischen Provinz Westkap.

Unabhängigkeitserklärungen

Folgende Gebiete haben ihre Sezession erklärt, sind aber derzeit noch nicht vollständig oder gar nicht als unabhängige Staaten anerkannt:

  • Abchasien - betrachtet sich seit 1992 als unabhängig von Georgien und wurde nur von der Russischen Föderation (26. August 2008), Nicaragua (3. September 2008), Venezuela (10. September 2009), Nauru (15. Dezember 2009) und Tuvalu (23. September 2011) anerkannt.
  • Demokratische Arabische Republik Sahara[wp] - 1976 von der Polisario[wp] ausgerufen, seit 1991 Waffenstillstand mit Marokko, von ca. 50 Staaten anerkannt.
  • Das Parlament des Kosovo mit seiner albanischen[wp] Bevölkerungsmehrheit erklärte am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit von Serbien. Während 117 der 193 UN-Mitgliedstaaten den Kosovo bisher als unabhängigen Staat anerkannten[wp][13], wird die Unabhängigkeit u. a. durch Serbien sowie Russland und China nicht anerkannt.
  • Somaliland[wp] (seit 1991), Puntland[wp] (seit 1998) und Galmudug[wp] (seit 2006) - international nicht anerkannte Unabhängigkeit von Somalia
  • Südosetien - erklärte sich 1991 unabhängig von der Sowjetunion und wurde nur von der Russischen Föderation (26. August 2008), Nicaragua (3. September 2008), Venezuela (10. September 2009)[14] und Nauru (15. Dezember 2009) anerkannt.
  • Transnistrien - seit 1991 von der Republik Moldau de facto abgespalten und wird von Russland unterstützt.
  • Tschetschenien - erklärte sich 1991 für unabhängig von der Sowjetunion, wurde dann aber Teil der Russischen Föderation.
  • Türkische Republik Nordzypern[wp] - betrachtet sich seit der Besetzung durch türkische Truppen 1974 und insbesondere seit der Proklamation der Staatsgründung[wp] am 15. November 1983 nicht mehr als Teil der Republik Zypern[wp], sondern als eine eigene Republik. Sie wird nur von der Türkei anerkannt.

Sonderfälle

Kein Fall von Sezession liegt im Falle des Taiwan-Konflikts[wp] vor. Taiwan hat sich zwar als Republik China[wp] infolge des Chinesischen Bürgerkrieges[wp] von Kontinentalchina[wp] gelöst, jedoch verstehen sich bis heute beide chinesische Staaten laut ihrer Verfassung als rechtmäßige Vertreter Chinas.

Umstritten war die Rechtslage nach dem Zerfall Jugoslawiens[wp], der teilweise als Sezession, teilweise als Dismembration[wp] angesehen wurde. Die internationale Gemeinschaft entschied sich für die letztgenannte Option (→ Badinter-Kommission[wp]).

Literatur

  • Matthias Herdegen[wp]: Völkerrecht. 4. Auflage, C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53277-2.
  • Christopher Heath Wellman[wp]: A Theory of Secession. The Case for Political Self-Determination. University Press, New York 2005, ISBN 978-0-521-84915-9.
  • Rudolf Hrbek[wp], Martin Große Hüttmann, Carmen Thamm (Hrsg.): Autonomieforderungen und Sezessionsbestrebungen in Europa und in der Welt. Beweggründe - Entwicklungen - Perspektiven (= Schriftenreihe des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung Tübingen, Bd. 50). Nomos, Baden-Baden 2020, ISBN 978-3-8487-6528-7.
  • Harald Bergbauer, Gerald Mann (Hrsg.): Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert. Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft. Springer Gabler, 2021, ISBN 978-3-658-30853-7.

Einzelnachweise

  1. Alexander Proelß, Erwerb und Verlust von Staatsgebiet, in: Wolfgang Graf Vitzthum[wp] (Hrsg.), Völkerrecht, 6. Aufl. 2013, S. 370; Kay Hailbronner/Marcel Kau, in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 5. Aufl., Rn. 173 f., hier u. a.: "Bei einer Sezession besteht der Vorgängerstaat auf einem verkleinerten Gebiet im neuen Rechtsstatus unverändert weiter."
  2. Burkhard Schöbener[wp]: Staatennachfolge, in: ders. (Hg.): Völkerrecht. Lexikon zentraler Begriffe und Themen, 2014, S. 413.
  3. Theodor Schweisfurth[wp]: Völkerrecht, Mohr Siebeck, 2006, Kapitel 9 § 5.II Rn. 206, 218.
  4. Herdegen, § 36 Rn. 5 ff.
  5. Herdegen, § 36 Rn. 6.
  6. Vgl. hierzu Samuel Salzborn[wp], Geteilte Erinnerung. Die deutsch-tschechischen Beziehungen und die sudeten­deutsche Vergangenheit, Lang, Frankfurt am Main 2008, S. 20: "Weil die Angehörigen der deutschen Minderheit staatlicherseits als deutsch sprechende Tschechoslowaken angesehen wurden, erhielten sie ebenso wenig gesonderte [Volks-]Gruppenrechte wie alle anderen Bürger der Tschechoslowakei. Teil dieses Demokratie­verständnisses war es, dass die Sudeten­deutschen[wp] ungehindert - wie alle anderen auch - durch eigene Parteien ihre Interessen im parlamentarischen System[wp] vertreten konnten."
  7. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2016 - 2 BvR 349/16.
  8. Pdf-icon-extern.svg Der Weg zu Bayerns Freiheit: Kap. 3: Juristische Wege zur Eigenstaatlichkeit[ext] (6 Seiten, 275 kB) ("Es gibt viele nachvollziehbare und gut begründete rechtswissenschaftliche Ansätze, die die Zulässigkeit einer bayerischen Unabhängigkeitserklärung stützen.")
  9. Manfred Otzelberger: Volksbegehren: Freiheit für Franken, Focus Online am 26. Mai 1997
  10. Zitat: "Ein eigenes Bundesland ist das Ziel bei einer Neuordnung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland." - Aus dem Grundsatzprogramm der Partei für Franken[wp], verabschiedet am 31. Oktober 2009. Abgerufen am 19. Januar 2014.
  11. Eta gibt Auflösung bekannt, Der Spiegel am 2. Mai 2018
  12. Referendum 2014: Schottland stimmt über Unabhängigkeit ab[archiviert am 5. März 2016], Handelsblatt am 21. März 2013
  13. Siehe Website des kosovarischen Außenministeriums: Countries Recognitions.
  14. Chávez erkennt Südossetien und Abchasien an, Neue Zürcher Zeitung am 11. September 2009

Querverweise

Netzverweise