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Kriterientrias

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Artikel 33 II sagt ausdrücklich, dass für öffentliche Ämter keine anderen Kriterien als Eignung, Befähigung und fachliche Leistung herangezogen werden dürfen und diese durch rigorose Bestenauswahl festgestellt werden muss.[1]

Jeder Deutsche ist also gleich. Nur Frauen sind gleicher, dank Frauenförderung und Frauenquote.

Zitat: «Beamtenrecht und Leistungsprinzip werden auf den Kopf gestellt, wenn nun eine schlechter qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann vorgezogen wird. Der Verfassungs­gerichtshof muss diese ideologisch motivierte Männer­diskriminierung stoppen.» - Ralf Witzel[wp][2]
Die Besten­auslese ist für den öffentlichen Dienst ohnehin verfassungs­rechtlich zwingend vorgeschrieben, nämlich durch Art. 33 Abs. 2 GG, der die Besten­auslese nach der Kriterien­trias der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung vorschreibe. Völlig geschlechts­unspezifisch. Davon bewusst abzuweichen ist eine Straftat, was im Verfassungs- und im Strafrecht längst geklärt ist. Es handelt sich dabei bekanntlich um Untreue, man nennt diesen Spezialfall Ämterpatronage[wp], also eine der Korruptions­straftaten. Wenn es also so wäre, wie sie sage, dass es einzig und allein darum ginge, eine Besten­auslese zu gewährleisten und Abweichungen davon zu verhindern, dann bräuchte man doch meines Erachtens keine Gleich­stellungs­beauftragte, sondern eine Korruptions­beauftragte. Wenn das doch das Problem ist. Und wenn sie objektiv nachweisen könne, dass die weibliche Bewerberin nicht genommen wurde, obwohl sie höher qualifiziert ist, dann ist doch der Straf­tat­bestand nachweislich erfüllt und die Sache ein Fall für die Straf­verfolgung.
– Hadmut Danisch[3]

Bündnis 90/Die Grünen

Schritt für Schritt schaffen die die Grundrechte ab.
Zitat: «Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz:
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.»

Man nennt dies die so genannte "Kriterientrias" - Eignung, Befähigung, fachliche Leistung. Nicht mehr und nicht weniger darf bei der Besetzung eines öffentlichen Amtes (sofern es nicht ein politisches Amt ist, das durch eine Wahl legitimiert ist) eine Rolle spielen. Erst wenn da bei diesen Kriterien ein Gleichstand vorliegt, darf auf "Hilfs­kriterien" zurück­gegriffen werden. Dazu gibt es jede Menge Verfassungs­literatur und allerhand Rechtsprechung zum so genannten "Konkurrentenschutz". Das kann durchaus sein, dass sich Hannover damit auf Jahre lahmlegt, wenn nämlich die unterlegenen Konkurrenten ihre Hausaufgaben machen und per einstweiligem Rechtsschutz die Stellen offenhalten lassen, die Verfahren aber wegen der Überlastung der Gerichte dann Jahre dauern.

Artikel 33 gehört zwar nicht zu den Grundrechten selbst, weil die nur im ersten Abschnitt des Grundgesetzes stehen, zählt aber zu den grundrechtsgleichen Rechten, weil es auch zu den Rechten gehört, deren Verletzung mit der Verfassungs­beschwerde angreifbar sind (oder besser gesagt, wären, wenn die Grünen nicht auch das Bundesverfassungsgericht korrupt unterwandert und übernommen hätten).

Dazu natürlich noch

Zitat: «Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»

Auf Twitter:

Zitat: «Ein Grüner OB macht den Unterschied! Bis Ende 2026 sollen ein Drittel aller neu ausgeschriebenen Stellen der Stadt #Hannover durch Bewerber*innen mit Migrations­biografie besetzt werden. Einstimmig im Ausschuss entschieden. Klasse, @BelitOnay!

Der Plan steht: Bei der Stadtverwaltung sollen bis 2026 ein Drittel aller Neu­einstellungen eine Migrations­biografie haben.

haz.de
Stadt Hannover will jede dritte neue Stelle mit Migranten besetzen
Der Internationale Ausschuss hat grünes Licht gegeben für die Fortschreibung des lokalen Integrationsplanes "Wir 2.0" in Hannover. Der sieht unter anderem mehr Beschäftigte bei der Stadt mit Migrat...» - Filiz Polat[4]

Eindeutig verfassungs­widrig und verfassungs­feindlich. Man müsste Hannnover zur verfassungs­feindlichen Organisation erklären, wenn da noch von Organisation die Rede sein könnte. Aber dass die Zerstörung der Republik auch von Hannover als einem deutschen Korruptions­zentrum ausgeht, das ist bekannt.

Vor allem aber die Grünen sind eindeutig eine verfassungs­feindliche, terroristische Organisation, und genug Quer­verbindungen zur RAF[wp] haben/hatten sie ja auch.

– Hadmut Danisch[5]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Über den neuen Verfassungsrichter Ulrich Maidowski, Ansichten eines Informatikers am 21. Juli 2014 (Anmerkung der Redaktion: Danisch schrieb irrtümlich "Leistung" anstatt "Eignung".)
  2. Verfassungsklage gegen Rot-Grün: Werden Männer in NRW diskriminiert?, Rheinische Post Online am 9. Juni 2016
  3. Hadmut Danisch: Piratinnen, Ansichten eines Informatikers 21. Juni 2012
  4. Twitter: @filizgreen - 21. Sep. 2022 - 13:48 Uhr
  5. Hadmut Danisch: Die Verfassungsfeindlichkeit der Grünen am Beispiel Hannover, Ansichten eines Informatikers 21. September 2022