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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

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219a StGB

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Recht » Strafgesetzbuch » 219a StGB

Der Paragraph 219 a StGB ist ein aufgehobener Abschnitt im Strafgesetzbuch, in welchem die Beihilfe zur Abtreibung durch die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" als strafrechtlicher Tatbestand definiert und ein allgemeines Verbot derselben festgeschrieben war. Bundestag und Bundesrat haben in gegenseitigem Einvernehmen die Legalisierung der zuvor strafrechtlich verfolgten Werbung für die Abtreibung durchgesetzt.[1] Die ersatzlose Streichung des Paragraphen wurde am 24. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossen, am 8. Juli vom Bundesrat gebilligt und das Gesetz trat am 19. Juli 2022 in Kraft.

Mit der Aufhebung des Werbeverbots für die pränatale Kindestötung sind Ärzte in Deutschland faktisch und im Widerspruch zum Hippokratischen Eid zu gewerblichen Kindesmord­dienstleistern degradiert worden.

Zitat: «Auch werde ich keiner Frau ein Mittel zur Abtreibung einer Geburt zukommen lassen.» - Hippokrates von Kós[wp]

Wortlaut

Der Absatz 1 lautete in der Fassung vom 29. März 2019:

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögens­vorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
  1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwanger­schafts­abbruchs oder
  2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[2]
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vom 11.07.2022 (BGBl. I S. 1082) mit Wirkung vom 19.07.2022
[3]

Gesetzesänderung

Die Bundesregierung Scholz[wp] pries, dass nun die Tötung deutschen Nachwuchs beworben werden darf:

Zitat: «Der Bundesrat hat die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ohne Einwände passieren lassen. Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können. [...]

Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwanger­schafts­abbruch die Tötung Ungeborener ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren.»[4]

Zitat: «Der Bundestag hat das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt, der Paragraf 219a ist gestrichen. Unterstützt wurde die Ampel-Koalition dabei von der Linken, Union und AfD stimmten gegen die Abschaffung. Die rechts­politische Sprecherin der CDU, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Es gehe um die Rechte der Frauen und das Lebensrecht des Kindes. Das Bewusstsein dafür müsse erhalten bleiben. Eine Abtreibung sei kein normaler ärztlicher Eingriff, so Winkelmeier-Becker.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen, es sei "höchste Zeit" für die Gesetzesänderung.»[5]

Kommentare

Zitat: «Die AfD sieht in der Neuregelung den Schutz des ungeborenen Lebens infrage gestellt. Thomas Seitz (AfD) mutmaßte, es gehe nur vordergründig um das Werbeverbot. Tatsächlich solle das Verbot der Abtreibung infrage gestellt werden.»
Zitat: «Aber wehe, ein Scheinflüchtling ertrinkt im Mittelmeer! Man geht nach der bewährten Salamitaktik[wp] vor, jedes Mal geht man einen Schritt weiter. Thomas Seitz hat mit dem, was er mutmaßt, vollkommen recht. So hat man es auch im Hitler-Faschismus gehandhabt: Eine Verordnung gegen die Juden hier, eine Maßnahme gegen die Juden da, garniert mit Gesetzen für die angestrebte Germanisierung[wp]. Heute geht es nicht mehr um Germanisierung, sondern um die Ukrainisierung[wp] ethnischer Russen in der Ukraine und die Balkanisierung[wp] Deutschlands.

Die Ärzte, die wegen Werbung für den Babycaust verurteilt wurden sind, sollen "rehabilitiert" werden. Da fragt man sich beinahe, wenn denn die Holocaustleugner rehabilitiert werden. Die haben ja schließlich auch "nur Werbung" gemacht. Aber das ist ja gaaaanz etwas anderes. Genau!

Wie man dem Antrag vom 10. Mai 2022 entnimmt, ist der Antrag auch von Zugewanderten eingebracht worden. Soll man das so auffassen, dass die Deutschen den Zuwanderern noch nicht genug Platz gemacht haben? Beispielsweise der Bundestags­abgeordnete Ali Al-Dailami[wp], der im Jemen geboren wurde. Was die Jeminiten wohl mit einem Deutschen machen würden, wenn der sich trauen würde, in Jemen Werbung für die Abtreibung jeminitischer Kinder zu machen? So etwas geht weltweit wohl nur im "besten Deutschland, das wir je hatten". Laut alleswissender Müllhalde hat Ali Al-Dailami elf Geschwister. Dagegen stehen viele Deutsche, denen es verwehrt wird, auch nur ein einziges Kind zu haben. Das Gesamtbild ist zu betrachten, damit man die Orientierung nicht verliert und erkennt, wohin die Entwicklung geht.

Zu erwarten ist, dass jemenitische Männer (und Afghanen, Marokkanern, Kurden, Somalier, Syrer, ...) in Deutschland die Angelegenheit mit dem Messer "regeln" werden, sollte man bei jemenitischen (afghanischen, ...) Werbung zur Abtreibung ihres Nachwuchses machen. Die Willkommenskultur in Deutschland ist eine sehr einseitige Angelegenheit.


Wichtig für Männerrechtler ist beispielsweise dieser Auszug aus der Rede im Deutschen Bundestag von Susanne Hierl[wp] (CSU):

Zitat: «Wenn wir über die Abschaffung des § 219a sprechen und damit über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschafts­abbrüche, dann gilt es im Auge zu behalten: Wir haben im Kern immer zwei Rechts­subjekte, die in diesem Fall konkurrieren; beide sind von der Verfassung geschützt. Das ist einerseits die schwangere Frau mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung, und das ist andererseits das ungeborene Kind, das noch nicht für sich selbst sprechen kann, mit seinem Recht auf Leben. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

Diese Rechte gilt es zu achten, und die Schutz­bedürftigkeit ist gegeneinander abzuwägen. Weder darf der Schutz des ungeborenen Lebens völlig negiert noch das Selbst­bestimmungs­recht der Frau in einer Ausnahme­situation verneint werden.» - Plenarprotokoll Seite 4618

Schreibt es Euch hinter die Ohren, Männerrechtler! Männer sind keine Rechts­subjekte, auch nicht bei den so genannt "konservativen" Politikern. Es gibt nur zwei Rechts­subjekte, das schwangere Weib und das ungeborene Kind. Den werdenden Vater gibt es für Konservative nicht. Dem Weib werden Selbst­bestimmungs­rechte zugestanden, für Männern gibt es nicht einmal Mit­bestimmungs­rechte[wp], ja nicht einmal Rechtliches Gehör. Ihr Männer dürft nur dreierlei:

Susanne Hierl fährt ihrer Rede fort:

Zitat: «§ 219a ist Teil der bestehenden und durch das Bundes­verfassungs­gericht bestätigten Lösung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Schwanger­schafts­abbruchs.
(Sönke Rix [SPD] ruft dazwischen: "Das ist doch Quatsch! Haben Sie vorhin nicht zugehört?" - Weiterer Zuruf von der SPD: "Nein!")

Es ist Teil eines hart errungenen Kompromisses, der auch zur Befriedung des gesellschaftlichen Konflikts rund um das Thema beigetragen hat. [...]»

Susanne Hierl offenbart hier die Dummheit und/oder Naivität der Konservativen. Es war eben KEIN hart errungener Kompromiss, sondern ein Sieg der Feministinnen, die damit in ihrem Zerstörungswerk einen Schritt weitergekommen sind. Und nun folgte - was man hätte vorhersehen können, wenn man nicht dumm und konservativ ist - nach der bewährten Salamitaktik[wp] nur der nächste Schritt.

Susanne Hierl weiter:

Zitat: «Entgegen der ursprünglichen Pläne, § 219a komplett zu streichen, wird die Regelung nun ins Heilmittel­werbe­gesetz aufgenommen. Es macht den Eindruck, als hätten Sie im letzten Moment kalte Füße bekommen und Zweifel an der Verfassungs­mäßigkeit der ersatzlosen Streichung. Mit der Aufnahme in das Heilmittel­werbe­gesetz wollen Sie nach den Anmerkungen im Gesetzentwurf verhindern, dass in Zukunft "unsachliche oder gar anpreisende Werbung" betrieben wird.

Das Gesetz selbst verwendet aber nur den Begriff der "irreführenden Werbung". Können Sie mir vielleicht verraten, was unter dem Begriff "irreführend" zu verstehen ist?» - Plenarprotokoll Seite 4619

Die dummen Konservativen begreifen es tatsächlich nicht. Das Wörtchen "irreführend" legt einen Ansatzpunkt für den Hebel, der beim nächsten Schritt laut Salamitaktik zum Einsatz kommen wird.

Deutschland ist verloren! Das sagen auch immer häufiger Zuwanderer den Deutschen direkt ins Gesicht.

Und man kann ihnen dabei nicht einmal widersprechen, bei DER Regierung und DER "Opposition".


Auszüge aus Beatrix von Storchs Redebeitrag, die einer Partei angehört, die sich "Alternative" nennt:

Zitat: «Die Ampelregierung legt heute die Axt[1] an den ethischen Grundkonsens unserer Verfassung und unserer christlich-abendländischen Kultur. Dieser Grundkonsens lautet: Jedem Leben kommt Würde zu, auch dem ungeborenen Leben. Und jeder Mensch hat das Recht auf Leben, auch der ungeborene Mensch.

Diesen Grundkonsens unserer Werteordnung zertrümmern Sie, und Sie feiern das. Das ist das Erschütternde dabei. Es ist Ihr Hass und Ihre Freude, die uns bis ins Mark erschüttern.

Die Ikone der Abtreibungsbewegung, Kristina Hänel, spricht nicht von einem Menschen oder von Leben, sie spricht von "Schwanger­schafts­gewebe".[2] Das ist die Entmenschlichung des Menschen. Und deswegen reden Sie hier auch alle vom Interesse der Frau an Information und von den Werbe­interessen von den Ärzten. Aber so gut wie niemand von Ihnen - niemand! - redet über das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Mensch besitzt vom ersten Moment seiner Entwicklung an ein Recht auf Leben und Anspruch auf Schutz seines Lebens. - Diesen Schutz wollen Sie den Ungeborenen nehmen. SPD und Grüne machen daraus überhaupt gar keinen Hehl, während der Justizminister versucht, uns weiszumachen, dass die Streichung von § 219a keine Auswirkungen auf das Lebens­schutz­konzept des § 218 hat. Frau Paus ist da sehr viel ehrlicher - vielen Dank, dass Sie so offen damit umgehen -; sie sagt: Die Streichung des § 219a hat Signalwirkung, und im nächsten Schritt soll die Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. - Das heißt: Abschaffung des § 218, Abschaffung des Lebensschutzes, der ungeborene Mensch als Schwangerschaftsgewebe. Das wollen Sie.

Herr Buschmann, geben Sie das doch bitte endlich zu! [...]

Wir wollen sie umsetzen. Wir stehen mit unserer Forderung auf dem Boden des Grundgesetzes und auf dem Boden unserer christlich-abendländischen Kultur[3] [...] [4]» - Plenarprotokoll Seite 4620

Frau von Storch ist zu widersprechen:

[1] Die Axt, von der sie spricht, wurde nicht angelegt, sondern bereits wieder aus der Hand gelegt. Der "Baum" (hier müsste man genauer demographischer Lebensbau sagen) ist schon längst im Freien Fall.
[2] Wenn etwa WikiMANNia von Kersten Artus (das ist eine Mitstreiterin der "Ikone der Abtreibungsbewegung") verklagt wird, weil ihr die Darstellung des Themas "Abtreibung" in WikiMANNia nicht passt, dann kommt von der selbsternannten "Alternative" auch keine Unterstützung. Deshalb sei hier einmal deutlich gesagt: Euch braucht kein Mensch! Ihr seid kein Heilmittel, sondern Teil der Krankheit, die Deutschland befallen hat.
[3] Ein Schelm, wer an den Roadrunner[wp] und den Abgrund denkt, von Frau von Storch meint "auf dem Boden unserer christlich-abendländischen Kultur" zu stehen. "Christlich" ist diese Kultur schon lange nicht mehr, sondern fast durchgängig materialistisch, utilitaristisch und von linkem Zeitgeist geprägt. Und "abendländisch" ist diese Kultur auch jeden Tag weniger, denn auch die so genannte "Alternative" hat kein Rezept dagegen, dass Deutschland immer "morgenländischer" wird. Städte wie Frankfurt am Main haben schon heute einen Anteil mit so genanntem Migrationshintergrund über fünfzig Prozent. Demographisch ist der Zug schon längst abgefahren, oder wie unter Antwortpunkt 1 gesagt, der Baum befindet sich bereits im Freien Fall.
[4] Es erübrigt sich fast darauf hinzuweisen, dass von Storch ebenfalls das Wort Männer oder werdende Väter nicht über die Lippen kommt.


Auszüge aus Thomas Seitzs Redebeitrag, ebenfalls "Alternative":

Zitat: «In der ersten Lesung hatten wir schnell Gewissheit, dass das Werbeverbot für Abtreibung nur aufgehoben werden soll, um das Verbot der Abtreibung selbst infrage stellen zu können. Nach feministischen Phrasen wie der, dass man Frauen die Hoheit über ihren Körper zurückgebe, hat es Familienministerin Paus unverblümt ausgesprochen - Zitat -:
"Deshalb wollen wir auch einen zweiten Schritt gehen und eine Regelung für den Schwanger­schafts­abbruch außerhalb des StGB treffen. Im Klartext: grundsätzliche Straflosigkeit für alle Abtreibungen.[1] [...]

Bei der Anhörung im Ausschuss hat mich die Sachverständige Frau Professorin Angela Köninger beeindruckt: einerseits Lehrstuhl­inhaberin für Frauen­heilkunde und Geburtshilfe, andererseits Direktorin eines Perinatal­zentrums mit über 3.500 Geburten pro Jahr.

(Zuruf des Abg. Kaweh Mansoori [SPD] [2])

Sie hat überzeugend dargelegt, dass es eben gerade kein Informationsdefizit gibt,

(Kaweh Mansoori [SPD]: "Da haben Sie nicht zugehört!" [2])

vielmehr ein Wegfall von § 219a ein Dammbruch wäre.[3] Und sie hat auch erklärt, warum viele Ärzte keine Abtreibungen durchführen: nicht aus Angst vor dem Strafrecht, sondern weil es ihnen schwerfällt, gesunde und lebensfähige Kinder im Mutterleib zu töten, während sie in anderen Fällen darum kämpfen, Kinder zu retten, die gerade einmal 300 Gramm wiegen.[4] [...]

Aber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in dieser Diskussion als Rechtfertigung für die vorsätzliche Tötung gesunden, ungeborenen Lebens heranzuziehen, macht deutlich, dass für Sie der Schutz des ungeborenen Lebens überhaupt keinen Stellenwert hat.[5]

(Rasha Nasr [SPD]: "Das ist so ekelhaft!" [2])

Niemals hat Deutschland eine Willkommenskultur für ungeborene Kinder dringender gebraucht als unter dieser Regierung.[3a]

(Enrico Komning [AfD]: "So ist es!" [3b])

Vielen Dank.» - Plenarprotokoll Seite 4614/5

Anmerkungen:

[1] Herrn Seitz sei gesagt, dass es tatsächlich so IST, dass ALLE Abtreibungen in Deutschland de facto straflos sind. Er möge auch nur EIN einziges Beispiel geben für die rund eine MILLION Abtreibung der letzten zehn Jahre, wo eine Abtreibung strafrechtlich sanktioniert wurde.
[2] Die Deutschen sollten aufmerksam zuhören, wie die Zuwanderer oder ihr Nachwuchs dazwischen­plärren. Das sind die Leute, die von der deutschen Willkommenskultur profitiert haben. Das sind die Schlangen, die Deutsche erst an ihrer Brust genährt und dann in den Deutschen Bundestages gewählt haben.
[3] Von welchem "Dammbruch" spricht der Mann da? [3a] In Deutschland liegt das Kind schon seit dem Jahr 1976 "im Brunnen". [3b] Die AfD kommt mindestens 45 Jahre zu spät.
[4] Dieses "Problem" wird sich ja nun bald von selbst erledigen, weil diese alten weißen Männer nun bald in Rente gehen.
[5] Doch! Aber in Afghanistan und in Afrika, nicht aber in Deutschland! ;-)
[6] Es erübrigt sich fast darauf hinzuweisen, dass Herrn Seitz ebenfalls das Wort Männer oder werdende Väter nicht über die Lippen kommt. Was um alle Welt ist an dieser Partei eigentlich "alternativ"?!??


Auszüge aus Dorothee Bärs Redebeitrag (CSU):

Zitat: «Was für eine Debatte! Es geht heute in dieser Debatte um zwei Menschen. Es geht um die Frauen und um die Kinder. Und mich bestürzt es wirklich, dass das Thema Kind in Ihren Reden von der Ampel so gut wie gar nicht vorkommt.[1]

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat angekündigt: Es geht ausschließlich um § 219a, und § 218 spielt gar keine Rolle. – Die Bundesfamilienministerin sagt: Natürlich geht es auch um § 218. - Ich war ehrlicherweise der Überzeugung, dass Sie sich auch deswegen so schnell auf Ihr erstes großes familien­politisches Vorhaben haben verständigen können, Herr Buschmann, weil eine große Einigkeit herrscht. Entweder ist es so, dass Sie uns heute nicht ganz die Wahrheit gesagt haben, dass es auch der FDP in Wahrheit natürlich um einen Steinbruch geht, tatsächlich danach sofort § 218 anzugehen, oder es gibt da keine Einigkeit.[2] [...]

Diese Koalition - das muss man leider Gottes auch mal der Bevölkerung und allen Zuschauerinnen und Zuschauern sagen - plant im Anschluss an diese Debatte einen Empfang, eine Feier, eine Party und hat dazu Partygäste eingeladen.

Das ist etwas, was ich in den letzten 20 Jahren so noch nicht erlebt habe. Man kann sich mal über ein Gesetz freuen. Man kann sich freuen, wenn man eine Renten­erhöhung durchsetzt. Man kann sich vielleicht bei einer neuen Sozialleistung freuen. Aber nach der Verabschiedung eines solchen Gesetzentwurfs eine Party zu feiern, finde ich tatsächlich höchst skandalös, finde ich nicht angemessen. Das ist meines Erachtens in keiner Weise ein Grund zur Freude.[3]» - Plenarprotokoll Seite 4622

Anmerkungen:

[1] Wirklich bestürzend ist, dass Männer - nähmlich die werdenden Väter - bei keiner Partei im Bunten Tag vorkommt.
[2] Die FDP hat schon 1975 das "Weglaufprinzip" in die Familien­rechts­reform eingebracht und damit zur Zerstörung der Familien­strukturen in Deutschland beigetragen. Was kann man von dieser Partei anderes erwarten?
[3] Wir wissen nicht, in welcher Wahrnehmungsblase sich Frau Bär befindet, aber die Feministinnen feiern seit rund 75 Jahren die scheibchenweise Zerstörung der Familie. Und warum sollen sie eigentlich keine Party feiern? Auf der Titanic spielte bei ihrem Untergang schließlich auch die Musik, bis zum Schluss.


Canan Bayrams Redebeitrag (Bündnis 90/Die Grünen):

Zitat: «Es ist in der Tat ein besonderer Tag für alle betroffenen Menschen: für jene, die Informationen zu Schwangerschafts­abbrüchen brauchen, für jene, die sie weitergaben und dafür vor Gericht gestellt und kriminalisiert wurden, und für Menschen, für die es ein Problem ist, dass andere kriminalisiert werden, weil sie sich in einer Konfliktlage entscheiden. Heute wollen wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber eine Situation für die Gesellschaft verbessern; dazu dient auch der Ausspruch: Weg mit § 219a. Das ist doch erst einmal gut, meine Damen und Herren.[1]
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Was in der Debatte noch nicht so oft beleuchtet wurde, ist, dass es hier um Familien­planungs­themen geht.[2] Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann sehen Sie: Es sind häufig Familien, die schon Kinder haben und die sich entscheiden müssen, ob sie noch die Kraft haben, ein weiteres Kind zur Welt zu bringen.[3]

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Es sind Väter[4], die mitentscheiden, dass die Frauen diese medizinische Behandlung durchführen lassen. Diese Menschen haben doch einen Anspruch darauf, dass sie medizinisch aufgeklärt werden und dann ihre Entscheidung treffen können.[5]

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir können das doch nicht voneinander trennen. Ich finde es wirklich sehr grenzwertig, Frau Bär, wie Sie sich hier selbst instrumentalisieren, um letztlich der Debatte aus dem Weg zu gehen, dass Menschen diesen Bedarf haben, dass es Menschen gibt, die diese Lebens­realität haben.[6] Damit lassen Sie die Frauen, die Väter, die Männer und die Kinder im Stich, die unsere Unterstützung brauchen.

Wir sind doch hier die Gesetzgeber, die Antworten finden müssen in Bezug auf die Lebens­realität der Menschen, meine Damen und Herren.[7] [...]

Ich habe eine Zuschrift von einem älteren Arzt, der gerne in den Ruhestand gehen würde, sich das aber nicht leisten kann, weil dort keine Ärzte die Versorgung der Frauen bzw. der Menschen Vernichtung des deutschen Nachwuchses sicher­stellen können. Das ist doch die Realität in Deutschland.[8] Und die wollen wir ändern, meine Damen und Herren.[9]» - Plenarprotokoll Seite 4625/6

Anmerkungen:

[1] Was da jetzt "gut" ist und worin die "Situation für die Gesellschaft verbessert" wird, wird nicht deutlich.
[2] In der Tat geht die Familien­planung mit Abtreibung zu "keine Kinder". Ist das eine Verbesserung für die Gesellschaft, der seit nunmehr rund 60 Jahren ein Drittel an Nachwuchs fehlt?
[3] "ob sie noch die Kraft haben, ein weiteres Kind zur Welt zu bringen" - Uiuiui - Während des Krieges haben nicht wenige Mütter drei oder mehr Kinder durchgebracht und heute sind Weiber mit durchschnittlich einem Kind schon am Ende ihrer Kraft? Diese neuen, starken, Super-Weiber, die besten Frauen, die wir je hatten?!?? Die pakistanische Nachbarsfrau hat sechs Kinder zur Welt gebracht und mit Sozialgeldern, die Deutsche erwirtschaftet haben, großgezogen. Sawsan Cheblis nicht Deutsch sprechender Vater hat mit deutschen Sozial­transfer­leistungen sogar dreizehn Kinder großgezogen.
[4] In der gesamten Debatte fällt wirklich nur dieses eine Mal das Wort "Väter".
[5] Wozu braucht ein werdender Vater, der ja geheiratet hat, um Kinder zu haben, für Abtreibung werbende Ärzte?!?? Die Frage wird nicht beantwortet.
[6] "Menschen gibt, die diese Lebens­realität haben" - Wir sind hier nicht in Afrika oder Bangla Desh, wo es zuviele Geburten gibt. Es gibt in Deutschland ein Bedarf an "mehr Kindern", nicht an "mehr Werbung für Abtreibung". Nicht nur Canan Bayram argumentiert schräg, die ganze Bundestags­debatte ist schräg.
[7] Meine Lebensrealität ist, dass meine Exfrau das Kind abgetrieben hatte und mir als werdender Vater nicht einmal Rechtliches Gehör gewährt wurde. Aber "mehr Werbung für Abtreibung" ist nötig? Von welcher "Lebens­realität" spricht diese Frau? Jedenfalls nicht von meiner Lebens­realität.
[8] Wirklich: Von welcher Realität spricht die Frau? Die Realität in Deutschland besteht doch darin, dass es seit über 60 Jahren einen Nachwuchs­mangel gibt. Die Abschiebung illegaler und krimineller Zuwanderer verhindern sie mit allen Mitteln, aber wenn es um die Tötung des deutschen Nachwuchses geht, beklagen sie, dass es zuwenige Ärzte gibt, die das für sie machen.
[9] Was will diese Frau ändern und wie will sie es ändern? Werden nach Änderung des Gesetzes nun mehr Frauen das Tötungs­handwerk übernehmen, dieses Weibervolk, dem die Work-Life-Balance und das Gefühlsleben wichtig ist? Werden es in Zukunft Scharia-Ärzte sein? Die WikiMANNia-Redaktion hätte gerne gewusst, was diesem Migrantenweib da so konkret als Lösungsansatz vorschwebt. Wir gehen eher davon aus, dass - wenn Abtreibungen an migrantischem Nachwuchs vorgenommen werden - diese Ärzte vermehrt Begegnungen der anderen Art erleben werden.

Wer solche Volksvertreter hat, braucht keine Feinde mehr.»

Die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker nahm das Argument auseinander, dass schwangeren Frauen relevante Informationen vorenthalten würden:

Zitat: «Mit der kompletten Streichung von § 219a ermöglichen wir auch Werbung, proaktive Werbung im Internet oder möglicherweise auch in Zeitschriften. Und das suggeriert dann eben, dass es um eine ganz normale ärztliche Behandlung geht, bei der es nur um das Wohl und Wehe der Patientin, des Patienten geht. Genau das, lieber Herr Bundesminister Buschmann, ist der Unterschied.

Genau diese zusätzliche Aussage, die in der Werbung, die in der Kombination von Angebot und Information liegt, ist das, was sich dann hinterher auch auf das allgemeine Bewusstsein auswirkt.

Das Narrativ, dass es hier ein Defizit an Informationen gäbe, ist falsch; es ist Unsinn. Denn die Realität ist doch, dass jede Frau jede Information im Netz oder an anderer Stelle frei zugänglich finden kann. Das ist auch in Ordnung so, dagegen spricht überhaupt nichts. Geben Sie doch einmal die Suchbegriffe "Abtreibung" oder "ungewollt schwanger" bei Google ein. Sie kriegen alle Informationen über Methoden, über die Entwicklung des Kindes und alles, was dazugehört.

Wenn es hier ein Defizit gäbe, dann hätte der Bundes­gesundheits­minister es in der Hand, zum Beispiel das Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung noch besser zu machen.

Deren Homepage ist immer einer der ersten Treffer, wenn Sie eine Google-Suche machen. Das ist auch völlig in Ordnung so. Das heißt, dass jede Information ganz leicht zugänglich ist. Es ist offenbar falsch, dass relevante Informationen vorenthalten würden.» - Plenarprotokoll Seite 4612

Schlussabstimmung im Bundestag

Präsidentin Bärbel Bas: «Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwanger­schafts­abbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittel­werbe­gesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschluss­empfehlung auf Drucksache 20/2404, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 20/1635 und 20/1980 in der Ausschuss­fassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschuss­fassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Das ist die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Gegenstimmen? - Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dritte Beratung und Schlussabstimmung

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Das sind die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN - Die Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erheben sich und wenden sich der Tribüne zu)

Wir setzen die Abstimmung zu der Beschluss­empfehlung des Rechts­ausschusses auf Drucksache 20/2404 fort. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/1017 mit dem Titel "Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten". Wer stimmt für diese Beschluss­empfehlung? - Das sind die Fraktionen Die Linke, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP. Gegenstimmen? - Das ist die CDU/CSU-Fraktion. Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschluss­empfehlung angenommen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschluss­empfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/1505 mit dem Titel "§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben". Wer stimmt für diese Beschluss­empfehlung? - Das sind die Fraktionen Die Linke, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist die Beschluss­empfehlung so angenommen.

Unter Buchstabe d empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/1866 mit dem Titel "Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens - Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschafts­abbruch nach § 219a des Strafgesetzbuches". Wer stimmt für die Beschluss­empfehlung? - Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist die Beschluss­empfehlung so angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe e seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 20/1736 mit dem Titel "§ 219a des Strafgesetzbuches streichen - Selbstbestimmung, Entscheidungs­freiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen". Wer stimmt für diese Beschluss­empfehlung? - Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU-Fraktion und auch die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschluss­empfehlung angenommen.» - Plenarprotokoll Seite 4628/9

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise