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Menschenrechte

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"Das einzig wahre Menschen­recht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden - von jedem, den man nicht eingeladen hat oder den man nicht willkommen heißt!" - Roland Baader[wp] (1940-2012)[1]

Der Begriff Menschenrechte ist eine juristische Begriffsfindung.

Definitionsversuch

Man unterscheidet Naturrecht, das ist das Recht, welches einem Lebenwesen qua Existenz zusteht und keiner juristischen Kodifizierung bedarf und einem aus dem Rechtspositivismus stammenden kodifizierten Recht. Verteidigt und durchgesetzt wird kodifiziertes Recht durch einen von seiner Gesellschaft getragenen Rechtsstaat.

Die Formulierung von Menschenrechten stellt also einen Versuch dar, auf internationaler Ebene gewisse Mindest­standards für Rechtsstaatlichkeit mehr oder weniger verbindlich festzulegen. Die Vorstellungen darüber, was unter diese Mindest­standards fallen soll, sind allerdings von Kulturkreis zu Kulturkreis verschieden.

Objektiv betrachtet, gibt es keine "Menschenrechte", jedenfalls nicht in dem objektiven Sinne wie es Naturgesetze[wp] gibt. Jedes Recht, wenn es nicht Naturrecht ist, ist von Menschen (Juristen) gesetztes Recht und insofern willkürlich und eben nicht objektiv.

Geschichte

So genannte Menschenrechte wurden erstmals in der Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[wp]) auf der General­versammlung am 10. Dezember 1948 in Form der Resolution 217 A (III) formuliert. Diese Erklärung hatte jedoch keinen rechts­verbindlichen Charakter, weshalb es in Folge zum Abschluss zweier inter­nationale Pakte kam. Dies ist zum einen der UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte[wp]) und zum anderen der UN-Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Beide Pakte wurden im Dezember 1966 in New York abgeschlossen, wurden 1973 von Deutschland ratifiziert und traten 1976 in Kraft.

Zitat: «Wir haben damit sogar eine klare Abstufung der Menschenrechte: Ganz oben steht das Menschenrecht von Mädchen. Das steht über allem. Dann kommt die Religions­freiheit und danach, ganz unten, steht das Menschenrecht für Jungen. Meines Wissens ist das das erste Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges, dass in Deutschland bewusst Menschenrechte so klar und bewusst geteilt werden.»[2]

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die beiden Pakte inklusive zweier optionaler Zusatz­protokolle formen zusammen die International Bill of Human Rights (Inter­nationale Menschen­rechts­charta[wp]).

Väterrechte sind Menschenrechte

Grundsätze

Universalität

Die Universalität, auch als Allgemeingültigkeit bezeichnet, beschreibt einen Geltungs­anspruch. Dieser universale Geltungs­anspruch umfasst alle Menschen in allen Ländern und enthält daher ein Differenzierungs­verbot. Allerdings hat der universelle Anspruch dadurch zweifache Bedeutung: Einerseits kann sich jeder Mensch auf die Menschenrechte zur Wahrung seiner Interessen berufen, andererseits hat er jedoch auch in gleichem Maße die Rechte anderer Menschen zu respektieren. Ebenso wie die Egalität findet die Universalität in den Artikeln 1 und 2 der Menschen­rechts­charta ihre Entsprechung.

Egalität

Die Egalität ist eng verwandt mit dem Grundsatz der Universalität und enthält daher das gleiche Differenzierungs­verbot. Sie ist in Artikel 2 jedoch genauer ausgeführt:

Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.

Der Grundsatz der Egalität verbietet jedoch lediglich die rechtliche Differenzierung; dies soll nicht verwechselt werden mit den Begriffen Gleichstellung oder Gleichheit.

Unteilbarkeit

Die Menschenrechte gelten nur dann als verwirklicht, wenn sie in ihrer Gesamtheit erfüllt werden. Auch hier ist eine Differenzierung nicht erlaubt; sie sind entweder in ihrer Gesamtheit verwirklicht oder überhaupt nicht.

Rechte

Freiheitsrechte

  • Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 3)
  • Schutz vor Sklaverei, Leibeigenschaft, Folter (Art. 4-5)
  • Schutz vor Eingriffen in das Privatleben (Art. 12)
  • Reisefreiheit (Art. 13)
  • Recht auf Eigentum (Art. 17)
  • Gedanken-, Gewissens- und Religions­freiheit (Art. 18)
  • Meinungsfreiheit (Art. 19)
  • Versammlungsfreiheit (Art. 20)
  • Berufsfreiheit (Art. 23)

Soziale Rechte

  • Recht auf Eheschließung und gleiche Rechte in und nach der Ehe (Art. 16)
  • Recht auf Gestaltung der Politik (Art. 21)
  • Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22)
  • Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Art. 23)
  • Recht auf gerechte Entlohnung
  • Recht auf Erholung, Freizeit und Urlaub (Art. 24)
  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 25)
  • Recht auf Bildung (Art. 26)
  • Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 27)

Rechtsgrundsätze

  • Ius respicit aequitatem - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 7)
  • Audiatur et altera pars - Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 10)
  • In dubio pro reo - Unschuldsvermutung (Art. 11)
  • Nulla poena sine lege - Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 11)

Familienrecht

Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution "zum Schutz der Familie". […][3]

Verletzung der Menschenrechte von Männern in Deutschland

Wehrpflicht

  • Verletzung des Grundsatzes der Egalität
  • Nichtbeachtung des Differenzierungsverbots
  • Versagen der Meinungsfreiheit
  • Versagen der Versammlungsfreiheit
  • Einschränkung politischer Freiheiten (kein Petitionsrecht)

Gewaltschutzgesetz

  • Umkehrung von Art. 11

Positive Diskriminierung

  • Verletzung der Egalität und des Differenzierungsverbotes durch
    • Einführen von Frauenquoten zu Lasten männlicher Bewerber
    • Konzentration von Qualifikationsmaßnahmen auf weibliche Arbeitslose
    • Ausschluss von Jungen aus Zukunftstagen

Familienrecht

  • Verletzung der Egalität und des Art. 14 durch
    • Degradierung des Vaters zum Unterhaltszahler
    • Ausgrenzung der Väter aus ihren Familien
    • Pauschale Zuweisung der Kinder an die Kindesmutter
    • kaum mögliche Durchsetzung von Umgangsrechten trotz Urteil

Westliche Wertegemeinschaft und Menschenrechte

Zitat: «Obwohl der CIA-Folterreport seit vier Wochen veröffentlicht ist, ist die Bundesregierung äußerst zurückhaltend, was die Bewertung angeht. Der Bundes­präsident schweigt gleich gänzlich. Telepolis bat den Bundes­präsidenten um eine Stellung­nahme und stellte der Bundes­regierung einige Fragen. Weder gab es eine Stellung­nahme, noch wurde eine einzige Frage angemessen beantwortet. Selten wurde die Doppelmoral des westlichen Wertebündnisses bei Menschen­rechts­verbrechen deutlicher.» - Sascha Pommrenke[4]
Zitat: «Nach amerikanischem Recht sind wir so rechtlos wie Tiere, weil Menschenrechte nach dortiger Auffassung nur für amerikanische Staatsbürger und Personen auf amerikanischem Boden gelten.» - Hadmut Danisch[5]

Unterschiede zwischen dem angelsächsischen und kontinentaleuropäischen Menschenrechtskonzept

Entgegen anderslautender Verlautbarungen transatlantischer Staats- und Groß­medien im Imperium USA und ihren in den Organisationen EU, NATO und Fünf­augen-Allianz (UKUSA-Vereinbarung[wp]) zusammen­gefassten Klientel­staaten[wp] besteht keine wertemäßige und normative Identität zwischen den USA sowie den anderen angel­sächsischen Ländern einerseits und den kontinental­europäischen Ländern andererseits, weil beiden Kulturräumen jeweils unterschiedliche Verständnisse von Demokratie und Menschenrechten zu Grunde liegen. Das russische Verständnis entspricht demjenigen der anderen kontinental­europäischen Ländern, wohingegen dasjenige der USA, Großbritanniens und der anderen drei angelsächsischen Länder hiervon differiert. Das diesbezügliche Verständnis Chinas ist aufgrund der hochgradigen kulturellen Differenz zwischen (Kontinental-)Europa und Ostasien völlig andersartig.

Alle sind sich einig, dass Präsident Abraham Lincoln[wp] eine ausgezeichnete Definition der Demokratie gegeben hat: "Die Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk." Lincoln wollte jedoch niemals die "Volkssouveränität" anerkennen. Dieses Ideal hat in den Vereinigten Staaten nie den geringsten Versuch der Umsetzung gefunden. Lincolns politische Aktion bestand zunächst darin, einzig das Privileg des Bundespräsidenten zu fördern, Zölle festzulegen (was die Ursache des Bürgerkriegs[wp] war) und dann die Sklaverei abzuschaffen (was das Mittel war, um diesen Krieg zu gewinnen). Aus diesem Grund wird das Wort "Demokratie" in der amerikanischen Kultur heute nur als "politische Gleichheit" verstanden. Ebenso bezieht sich der Begriff "der bürgerlichen Rechte" überhaupt nicht auf die "Bürgerrechte" [franz. "droits des citoyens"], sondern auf die Abwesenheit von Rassen­diskriminierung, um Zugang zu diesen Rechten zu erhalten. Im weiteren Sinne wird dieser Ausdruck heute auf die Diskriminierung aller Minderheiten angewandt.

Dieses Missverständnis hat eine lange Geschichte. Der Journalist Thomas Paine[wp], dessen Pamphlet Common Sense (1776) den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg[wp] auslöste, begeisterte sich für die Französische Revolution[wp]. Er schrieb eine äußerst kontroverse Broschüre, um den Unterschied zwischen den unversöhnlichen Vorstellungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs über die Droits de l'homme [Menschenrechte] (1792) zu erklären. Es war das meistgelesene Werk in Frankreich während der Revolution. Es brachte ihm ein, französischer Ehrenbürger zu werden und in die Convention [Konvent] gewählt zu werden. Die Angelsachsen meinen mit dem Ausdruck "Menschenrechte" das Recht der Menschen, nicht unter der Staatsräson und damit unter jeder Form staatlicher Gewalt zu leiden. Frankreich dagegen, hat die Déclaration des Droits de l'homme et du citoyen [Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte] verabschiedet; ein Programm, das jeden Bürger zu einem Akteur im nationalen politischen Leben macht und ihn folglich auch vor Machtmissbrauch schützt.

Nicht nur, wenn man über "Demokratie" spricht, sprechen nicht alle über dasselbe, sondern auch, wenn man über "Menschenrechte" spricht.

Die Vereinigten Staaten, seien wir ehrlich, sind uns in ihrer Definition der Meinungsfreiheit überlegen. Für sie muss diese Freiheit total sein, damit alle Ideen ausgedrückt werden können und die Debatte es ermöglicht, die beste zu wählen. Im Gegensatz dazu, erkennen die lateinischen Länder diese Freiheit für die Ideen der Besiegten nicht an. So kriminalisieren sie die Äußerung des Nazi-Rassismus in Wort und Schrift. Im weiteren Sinne verbieten sie seit 1990 auch die Äußerung aller national­sozialistischen Ideen, die bei den Nürnberger Prozessen als Tatmotiv der Angeklagten zu Verurteilungen führten. Nach und nach verbieten sie nun gleicherweise, Feinde massenhaft durch Gaskammern zu töten, wie die Einsatzgruppen der SS, als auch zu bestreiten, dass dieses Verfahren auch in einigen Konzentrations­lagern angewandt wurde.

Religionsfreiheit ist auch ein Reizthema. Die Vereinigten Staaten sehen es als absolut an und erkennen das Recht, jede Religion abzulehnen, nicht an. Im Gegensatz dazu sprechen die Europäer von Gewissens­freiheit, die alle anderen Formen der Spiritualität, einschließlich des Atheismus[wp], einschließt. Dieser Unterschied hat enorme praktische Konsequenzen, da einige kontinentale außer­europäische Länder individuelle Rechte nur durch die Mitgliedschaft in einer Glaubens­gemeinschaft gewähren. Die von einer puritanischen Sekte gegründeten Vereinigten Staaten, wurden zu einem Paradies der Sekten. In der Tat ist es einem Anhänger nicht möglich, sich gegen seine Kirche zu wenden, wenn sie ihn missbraucht oder manipuliert, während es in Europa ein legaler Weg ist, gegen Autoritäts­missbrauch zu kämpfen, der in einem religiösen Kontext begangen wird.

Es sollte beachtet werden, dass der Unterschied in der Konzeption der Menschenrechte eine logische Folge hat. In den Vereinigten Staaten muss das Volk, angesichts der Erfahrung der britischen Herrschaft von König George III.[wp] und der US-Verfassung[wp], die eine Monarchie ohne König oder Adel organisiert, eine bewaffnete Kraft unterhalten, um sich selbst vor möglichem Machtmissbrauch zu schützen. Deshalb ist der Kauf von Kriegswaffen in dem Land frei, während er in Kontinental­europa aufrührerisch ist.


Kommen wir zum Kern der Sache. Obwohl die Vereinigten Staaten zugeben, unvollkommen zu sein, behaupten sie, der "Leuchtturm der Demokratie" zu sein. Aber sind sie eine Demokratie?

Wenn man dieses Wort in seiner amerikanischen Bedeutung von "politischer Gleichheit" nimmt, ist es klar, dass dies überhaupt nicht der Fall ist. Es gibt große politische Unterschiede, besonders zwischen Weißen und Schwarzen, über die die Presse immer wieder berichtet. Präsident Biden[wp] arbeitet an einem riesigen Projekt. Wir haben bereits erklärt, dass seine Herangehensweise an diese Frage, weit davon entfernt sie zu lösen, sie nur verschlimmert.

Wenn man "Demokratie" in dem Sinne nimmt, den sie überall hat, nämlich als "Volks­souveränität", dann müssen wir anerkennen, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten absolut nicht demokratisch ist; dass die Vereinigten Staaten nie eine Demokratie waren. Die Verfassung gewährt tatsächlich den Gouverneuren der Bundesstaaten die Souveränität, und nur ihnen. Wahlen nach allgemeinem Wahlrecht können auf Landesebene stattfinden, sind aber auf Bundesebene fakultativ. Jeder erinnert sich an die Wahl von Präsident George W. Bush im Jahr 2000: Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte es ab, die Stimmzettel in Florida neu zu zählen, mit der Begründung, dass die Überprüfung des Willens der Wähler Floridas für ihn keine Rolle spiele, da der Gouverneur dieses Staates (der Bruder des angeblichen Gewinners) entschieden habe.

Erinnern wir uns auch daran, dass die politischen Parteien in den Vereinigten Staaten keine Bürger­vereinigungen wie in Russland sind, sondern Institutionen von Bundesstaaten, wie es die einzige Partei in der Sowjetunion war. So werden Vorwahlen, die es ermöglichen, den Kandidaten einer Partei auszuwählen, nicht von den politischen Parteien selbst organisiert, sondern von den Bundesstaaten, die sie finanzieren.

Angesichts der Erkenntnis, dass für die gegenwärtigen US-Amerikaner die Vereinigten Staaten keine "Demokratie" im allgemeinen Sinne sind, sondern eine Oligarchie, dass sie nur für "zivile Rechte" kämpfen, ist es natürlich, dass sie im Ausland die "Volks­souveränität" durch Staatsstreiche, "Farbrevolutionen"[wp] und Kriege bekämpfen. Damit befinden sich ihre Werte vollkommen im Gegensatz zu denen der kontinental­europäischen Länder, einschließlich Russlands.

Die US-amerikanische Denkweise hat jedoch eine positive Konsequenz. Für Bürgerrechte kämpfen heißt, dass man gegen bestimmte Formen der Korruption kämpft. Washington hält es für ganz normal, heimlich Gehälter an ausländische Politiker zu zahlen und deren Wahlkämpfe zu finanzieren. Das Außenministerium erstellt mit gutem Gewissen Listen von Persönlichkeiten, die es zu unterstützen gilt, und versteht nicht, dass diese Führer in ihren Ländern als korrupt gelten. Auf der anderen Seite bekämpfen die USA die Kleptokratie, d.h. den Diebstahl von öffentlichem Eigentum durch ausländische Führer (nicht durch US-Führer, die unter dem "amerikanischen Exzeptionalismus" von ihren Verbrechen befreit sind). Damit helfen sie manchmal der "Demokratie" im kontinental­europäischen Sinne.

Thierry Meyssan[wp], französischer politischer Aktivist und Autor[6]

Dokumente

Historisches Schlagwörterbuch

Menschenrechte werden zwar bereits in den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts, wie Feldmann ZfdW. 6, 331 an Beispielen aus Moser und Zimmermann dartut, unter dem parallelen Ausdruck Menschheits-Rechte diskutiert, gewinnen aber erst durch die Anerkennung auf dem nord­amerikanischen Kongress[wp] vom 4. Juli 1776 wirklich staats­rechtliche Bedeutung und werden dann durch die berühmte, von Lafayette beantragte Declaration des droits de l'homme et du citoyen vom August 1789, die auch in die folgenden republikanischen Verfassungen einging, ein politisches Schlagwort ersten Ranges.

Diese Entwicklung läßt sich an folgenden Belegen verfolgen. Gleich nachdem Dohm im Deutschen Merkur (1777), 3. Viertelj. S. 266 das 'Gefühl vom Menschenrecht' besonders betont hat, nimmt der Herausgeber Wieland ebenda, 4. Viertelj. S. 120 ff. das Wort zu lebhafter Kritik. Auch Schiller spricht im 8. Brief über Don Carlos (1788) von einer "Nation, die ihre Menschenrechte wieder fordert".

Seit der französischen Revolution[wp] dringt das Schlagwort bald in alle möglichen Schriften ein. Ich erwähne nur Lucians Neueste Reisen (1791) S. 225 und S. 226, wo von einer neuen Menschengattung die Rede ist, "die mit einemmale von angeborener Freiheit der Menschen, von den unumstößlichen Rechten der Menschheit, von Despotismus und Tyrannei mit einem Enthusiasmus sprachen, der wahre Begeisterung zu sein schien." Ebenda heißt es S. 339: "Die Nationalversammlung schrieb zuerst die Rechte der Menschheit aus: Art. 1. alle Menschen werden frei und gleich in den Rechten geboren." Siehe ferner Wielands Ausführungen im Neuen Deutschen Merkur vom Jahre 1791 (August) S. 432 f., dann Voß 4, 221 (1793) und die Bemerkung im Wörterbuch der französischen Revolutions-Sprache (1799) S. 12: "Droits de l'homme, Menschenrechte, werden von den Unterdrückern Frankreichs nur als Aushänge­schild und zu Theater­dekorationen gebraucht. Noch nie und in keinem Lande ist mit dem Wohl der Menschen so frevelhaftes Spiel getrieben, nie sind Menschenrechte so ungescheut mit Füßen getreten worden."

Aus dem 19. Jahrhundert sei angeführt Arndt, Geist der Zeit (1806) S. 342 und die charakteristische Erklärung Börnes 11, 159 (am 16. Dez. 1832), welcher ausdrücklich bezeugt, dass sich auch in Frankreich die 'Menschenrechte' längst überlebt hatten: "Jetzt denkt Keiner mehr daran, und wenn man mit einem Staats­gelehrten von Menschenrechten spricht, lacht er Einen aus, und wenn man in Paris zwischen zwei und vier Uhr nachmittags das Wort Menschenrechte ausspricht, werden vor Schrecken alle Wangen bleich, und die Renten fallen. Menschenrechte - das ist die Guillotine!" Schon die Verfassung vom 13. Dez. 1800 hatte diese Erklärung als überflüssig wieder beseitigt.

Die Schlagkraft des Ausdrucks wirkt aber noch bei Heine 2, 364 (1842) und 366 nach, der seinen Spott weidlich daran ausläßt, usw.[7]

Einzelnachweise

  1. Facebook: Roland Baader am 4. Mai 2013
  2. MANNdat-ForumMANNdat und Jungenbeschneidung, Bruno Köhler am 19. Juli 2012 - 21:41 Uhr
  3. UN-Menschenrechtsrat Deutschland: Deutschland stimmt gegen Resolution zum Schutz der Familie, Familienschutz am 28. Juli 2015
  4. Sascha Pommrenke: Doppelstandards bei der Verurteilung von Menschenrechtsverbrechen, Heise/Telepolis am 12. Januar 2015
  5. Hadmut Danisch: TTIP, Ansichten eines Informatikers am 23. April 2016
  6. Thierry Meyssan[wp]: Es gibt keine "gemeinsamen Werte" zwischen Europäern und den USA, Voltaire Netzwerk am 24. Mai 2022 (Artikel von Thierry Meyssan über die Unterschiede des Verständnisses von Demokratie und Menschenrechte zwischen dem angelsächsischen und kontinentaleuropäischen Kulturraum)
  7. Otto Ladendorf: Historisches Schlagwörterbuch (1906)

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel basiert zusätzlich auf dem Artikel Historisches Schlagwörterbuch - Stichwort: Menschenrechte von Otto Ladendorf, 1906.