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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 5. Dezember 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Aus WikiMANNia
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Aus unserer Rechtsabteilung:
WikiMANNia fordert die Nichtigerklärung der willkürlichen und nicht rechtsstaatlichen Indizierung.

Hauptseite » Staat » Zensur » Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Bayerische Landeszentrale für neue Medien Logo 2014.png
Beschreibung Stalinistische Zensurbehörde
Slogan Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes
Status Aktiv
Weitere Infos
Betreiber Siegfried Schneider
URL blm.de

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der vierzehn Landes­medien­anstalten und eine rechts­fähige Anstalt des öffentlichen Rechts[wp] in Bayern. Sie beaufsichtigt und zensiert die privaten Rundfunk­angebote in Bayern.[1]


Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gehört zu einem stalinistischen Zensur­system in Deutschland, welche diejenigen verfolgt und mit Strafe bedroht, die für Bürger (den Herrschenden nicht genehme) Informationen bereit­stellen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien arbeitet also an der Durchsetzung der feministischen Staatsräson.



Feministische Staatsräson

Dem WikiMANNia-Betreiber wurde folgende Information zugespielt:

Zitat: «

Von: Daniela Zahner <mailto:Daniela.Zahner@blm.de>
Gesendet: tt.mm.2020 - Uhrzeit
An: xxxxxxx@xxxxxxxx.com <mailto:xxxxxxx@xxxxxxxx.com>
info@xxxxxxxxxxxxxxxx.com <mailto:info@xxxxxxxxxxxxxxxx.com>
Betreff: Ihr Angebot xxxxxxxxxxxxxxxx.com: Verdacht auf Jugendschutzverstöße


Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag[wp] (JMStV) i.V.m. dem Bayerischen Medien­gesetz (BayMG) zuständig für die Aufsicht über private Anbieter von Telemedien[wp] und Rundfunk in Bezug auf die vom JMStV geregelten Bereiche. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organ aller Landes­medien­anstalten gebildet.

Wir haben zu dem Internetangebot
XXX - Link entfernt - XXX
, in dessen Impressum Sie als Anbieter eingetragen sind, einen Hinweis erhalten.[2] Bei einer Überprüfung des Angebots haben wir einen Anfangs­verdacht[wp] auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV festgestellt.

In Ihrem Angebot wird unter
XXX - Link entfernt - XXX
im Eintrag vom tt.mm.20jj auf die Website
http://de.wikimannia.org
verlinkt, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit Entscheidung vom 09.01.2020 aufgrund jugend­gefährdender Inhalte indiziert und in Liste C aufgenommen wurde[3], bzw. auf
http://at.wikimannia.org.

Bei indizierten Medien gelten für die Verbreitung im Internet gesetzliche Verbreitungs- und Werbe­verbote bzw. -beschränkungen nach dem JMStV. Im konkreten Fall ist ein Zugänglich­machen des genannten Internet­angebots nur zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sicher­gestellt ist, dass nur Erwachsene, und nicht Kinder oder Jugendliche, Zugang dazu haben, im Rahmen "geschlossener Benutzer­gruppen für Erwachsene" (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV). Gemäß den Eckpunkten der KJM ist dies durch zwei miteinander verbundene Schritte sicher­zu­stellen, erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung[wp] (Volljährigkeits­prüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss und zweitens durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungs­vorgang. Es gibt Konzepte zur Sicher­stellung geschlossener Benutzer­gruppen, die die KJM positiv bewertet hat. Eine Übersicht finden Sie unter
https://www.kjm-online.de/aufsicht/technischer-jugendmedienschutz/unzulaessige-angebote/altersverifikationssysteme/.

Zudem müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungs­beeinträchtigende oder jugend­gefährdende Inhalte enthalten, gemäß § 7 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten[ext][4] bestellen, der Ansprechpartner für die Nutzer und die Medien­aufsicht[ext] sowie Berater für den Anbieter in Jugend­schutz­fragen ist. Der Jugend­schutz­beauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde haben. Alternativ haben Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbst­kontrolle[wp] (vgl. § 20 Abs. 7 JMStV). Anerkannt von der KJM sind derzeit die Freiwillige Selbst­kontrolle Fernsehen e.V. (FSF), die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienste­anbieter e.V. (FSM), die Unterhaltungs­software Selbst­kontrolle (USK.online) und die Freiwillige Selbst­kontrolle der Film­wirtschaft (FSK.online). Als Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monats­durchschnitt eines Jahres können Sie auf die Bestellung eines Jugend­schutz­beauftragten nach § 7 Abs. JMStV verzichten, wenn Sie sich einer Einrichtung der Frei­willigen Selbst­kontrolle anschließen und diese zur Wahrung des Jugend­schutzes angemessen und rechtzeitig beteiligen und über das jeweilige Angebot vollständig informieren. Gehören Sie einer anerkannten Selbst­kontrolle an, sind Maßnahmen der Medien­aufsicht gegen Sie sind nur eingeschränkt zulässig. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.kjm-online.de/service/glossar/ausdruck/jugendschutzbeauftragte/.

Als Bayerische Landesmedienanstalt, die gemäß den Bestimmungen des JMStV für Internet-Anbieter mit Sitz in Bayern zuständig ist, wenden wir uns im Vorfeld eines Aufsichtsverfahrens an Sie. Bei Ihrem Angebot besteht der Anfangs­verdacht auf einen Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen des JMStV. Die BLM möchte Ihnen mit diesem formlosen Hinweis die Möglichkeit geben, Ihr Angebot im Vorfeld eines Aufsichts­verfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Da es der BLM ein Anliegen ist, die Anbieter in ihrem Zuständigkeits­bereich bei der jugend­schutz­gerechten Gestaltung von Medien­angeboten zu unterstützen, stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Ansonsten werden wir ein Aufsichts­verfahren[ext] einleiten, das u.a. ein Bußgeld[wp] zur Folge haben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Zahner


Dr. Daniela Zahner
Medienkompetenz und Jugendschutz
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München
Tel. +498963808286
Fax +498963808290
<mailto:daniela.zahner@blm.de> daniela.zahner@blm.de
http://www.blm.de



Von: Daniela Zahner <mailto:Daniela.Zahner@blm.de>
Gesendet: tt.mm.20jj - Uhrzeit
An: xxxxxxx@xxxxxxxx.com <mailto:xxxxxxx@xxxxxxxx.com&gt ;
info@xxxxxxxxxxxxxxxx.com <mailto:info@xxxxxxxxxxxxxxxx.com>
Betreff: AW: Ihr Angebot xxxxxxxxxxxxxxxx.com: Verdacht auf Jugendschutzverstöße


Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

vielen Dank für Ihre Mail vom tt.mm.20jj. Wir begrüßen Ihre Bereitschaft und Auf­geschlossenheit für den Jugend­medien­schutz und die Entfernung des Links auf das indizierte Angebot
http://de.wikimannia.org.
Statt der Verlinkung befindet sich in dem Eintrag vom tt.mm.20jj nun ein konkreter Hinweis auf die indizierte Website wikimannia.org. Daher sehen wir weiterhin Handlungs­bedarf hinsichtlich einer gesetzes­konformen Gestaltung Ihres Internet­angebotes
XXX - Link entfernt - XXX.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Zahner


Dr. Daniela Zahner
Medienkompetenz und Jugendschutz
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München
Tel. +498963808286
Fax +498963808290
<mailto:daniela.zahner@blm.de> daniela.zahner@blm.de
http://www.blm.de» - via E-Mai

Wenn Sie ebenfalls von feministisch-stalinistischen Behörden belästigt oder bedroht werden, bittet WikiMANNia um eine Benachrichtigung (siehe Impressum).

Akif Pirinçci schreibt zu diesen Machenschaften:

Viel wird gegenwärtig über die De-facto-Zensur der grün-links versifften Herrschafts­kaste an mißliebigen Publizisten geschrieben. Von einem lupenreinen Faschisten namens Heiko Maas angeführt sind soziale Medien bereits fest im Klammergriff derjenigen, welche die muslimische Invasion nach Leibes­kräften betreiben, Barbaren und Mörder­bestien herzlich willkommen heißen und die Umvolkung und Auslöschung der Deutschen durch irgendwelche Axt-Macheten-und-Bomben-Männer irreversibel machen sollen. Es werden stasiartige Institutionen mit Millionen von Steuer­geldern alimentiert, damit jede kritische Stimme auf Twitter, Facebook und ähnlichen Plattformen gelöscht, gesperrt oder gleich der ganze Account des Störers lahmgelegt wird. Es gibt auf diesen Networks inzwischen keinen einzigen regierungs-, islam- oder einwanderungs­kritischen Publizisten mehr, der von solchen staats­verbrecherischen Stasi-Klitschen wie der Amadeu-Stiftung nicht zumindest über einen Monat hinweg aus der Online-Community zwangsweise ausgeschlossen wurde.

Doch die staatlichen Feinde der Meinungsfreiheit, genauer des ganzen deutschen Volkes, haben dabei ein kleines Problem. Die Ausgeschlossenen besitzen meist eine eigene Homepage und publizieren dann einfach dort weiter. Da Meinungs-, Presse- und Kunst­freiheit hierzulande durch das Grundgesetz garantiert sind, können die Maas­männchen diesem Ärgernis allein mit dem sehr amorphen Paragraphen der Volksverhetzung beikommen. Weil aber Richter nur ungern solche Fälle annehmen, weil sie dann explizit ein politisches denn ein juristisches Urteil fällen müßten, haben die Volksfeinde seit einiger Zeit still und heimlich und abseits des Getöses um irgendwelche Facebook-Sperrungen ein weiteres Gedankenverbrechen-Kartell aufgebaut, mit dem sie die Betreiber der kritischen Seiten im Netz zumindest finanziell ruinieren können. Es sind solche nach Schutz des Allgemeinwohls klingende Namen wie ...

jugendschutz.net
Friedemann Schindler
Wallstraße 11
55122 Mainz
Tel.: 06131 3285-20
Fax: 06131 3285-22
E-Mail: buero(at)jugendschutz.net
LPR-Trägergesellschaft für jugendschutz.net gGmbH
Turmstraße 10
67059 Ludwigshafen
Geschäftsführer: Harald Zehe
E-Mail: buero@jugendschutz.net
Tel:0621/52020
Fax: 0621/5202152
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Geschäftsstelle
Beuthstr. 6
10117 Berlin
Tel.: 030 24 04 84-30
Fax: 030 24 04 84-59
E-Mail: office@fsm.de

und

Landesanstalt für Medien NRW
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Tel: 0211 / 77 00 7- 0
Fax: 0211 / 72 71 70
Email: info@lfm-nrw.de
Direktor: Dr. Jürgen Brautmeier[wp]
Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RStV
Dr. Peter Widlok

Diese vielen kaum bekannten Stellen verfügen über eine Schatten­gerichts­barkeit, die [...] Existenzen vernichten können.

– Akif Pirinçci[5]

Via E-Mail:

Zitat: «

Von: Jugendschutz Mail <mailto:Mail.Jugendschutz@blm.de>
Gesendet: 19.09.2023 - Uhrzeit
To: "'chef@wikimannia.org'" <chef@wikimannia.org>
Betreff: Aufforderung zur Entfernung von Inhalten


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Anbieter der Telemedienangebote www.at.wikimannia.org und www.de.wikimannia.org; Letztere ist indiziert worden (Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien–Nr. 6300 vom 09.01.2020[ext]). In diesen Angeboten veröffentlichen Sie Artikel, die solchen der Online-Enzyklopädie www.wikipedia.de ähneln.

Zu den Artikeln gehört auch https://de.wikimannia.org/Bayerische_Landeszentrale_f%C3%BCr_neue_Medien, zuletzt geändert am 20. Mai 2021 um 19:49 Uhr, in der Sie Ausführungen über die Bayerische Landeszentrale (BLM) machen. Wortgleich ist dieser Artikel auch mit anderer Subdomain von www.wikimannia.org enthalten, vgl. https://at.wikimannia.org/Bayerische_Landeszentrale_f%C3%BCr_neue_Medien.

Unter anderem machen Sie dort folgende Angaben:

"Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gehört zu einem stalinistischen Zensursystem in Deutschland, welche diejenigen verfolgt und mit Strafe bedroht, die für Bürger (den Herrschenden nicht genehme) Informationen bereitstellen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien arbeitet also an der Durchsetzung der feministischen Staatsräson. (...) Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien kämpft gegen Hass, aber nur, wenn er nicht gegen Männer gerichtet ist. (...) Wenn Sie ebenfalls von feministisch-stalinistischen Behörden belästigt oder bedroht werden, bittet WikiMANNia um eine Benachrichtigung (siehe Impressum)."

Unsere Mitarbeiterin Dr. Daniela Zahner wird in einem weiteren Artikel separat aufgeführt (https://de.wikimannia.org/Daniela_Zahner, zuletzt bearbeitet geändert am 21. Februar 2022 um 18:17 Uhr und ebenfalls wortgleich bei www.at.wikimannia.org zu finden). Wir fordern Sie auf, die beiden oben genannten Artikel über die BLM sowie unsere Mitarbeiterin Dr. Daniela Zahner, umgehend, spätestens bis zum

10.10.2023

aus den Angeboten www.at.wikimannia.org und www.de.wikimannia.org zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
[Ohne Name und Unterschrift, vermutlich Daniela Zahner in eigener Sache]
Gruppe Jugend- und Nutzerschutz»

WikiMANNia-Kommentar
Auf die Nennung einer Rechtsgrundlage für das Ansinnen verzichtet die stalinistische Zensurbehörde großzügig. Die Redaktion interpretiert das als weiteren Beleg dafür, dass die "Landeszentrale" abseits rechtsstaatlicher Normen handelt.

Kampf gegen Hass

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien kämpft gegen Hass, aber nur, wenn er nicht gegen Männer gerichtet ist.

Justiz, Medien, Gesellschaft - gemeinsam gegen Hate Speech

22.07.2020, 11:00-12:15 Uhr, Online-Veranstaltung, kostenlos

NEIN! ZU HASS UND HETZE - JA! ZUR MEINUNGSFREIHEIT

Anlässlich des "Europaweiten Aktionstags für die Betroffenen von Hass­kriminalität" findet am 22.07.2020 in der Zeit von 11:00 bis ca. 12.15 Uhr eine Online-Veranstaltung mit dem Titel "Justiz, Medien, Gesellschaft - gemeinsam gegen Hate Speech" der Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" statt. Hierzu laden das Bayerische Justiz­ministerium und die Bayerische Landes­zentrale für neue Medien (BLM) ein.

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich[wp] und der Präsident der BLM Siegfried Schneider[wp] eröffnen die Veranstaltung. Impulse für die Diskussion zum Thema "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" mit verschiedenen Experten aus den Bereichen Justiz, Medien und Cyber­psychologie setzt Dr. Andreas Zick, Leiter des Instituts für inter­disziplinäre Konflikt- und Gewalt­forschung (IKG), mit der Vorstellung seiner Studie "Hass und Angriffe auf Medien­schaffende. Zur Wahrnehmung von und Erfahrungen mit Angriffen auf Journalisten".

Die Veranstaltung ist öffentlich. Um Anmeldung wird gebeten. Weitere Infos zur Initiative "Konsequent gegen Hass" unter https://www.blm.de/konsequent-gegen-hass.cfm.

Programm
11:00 Uhr Begrüßung
  • Annette Schriefers, Moderatorin[6]
11:05 Uhr Grußworte
  • Georg Eisenreich[wp], Bayerischer Staatsminister der Justiz
  • Siegfried Schneider[wp], Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
11:10 Uhr - "Hass und Angriffe auf Medienschaffende. Zur Wahrnehmung von und Erfahrungen mit Angriffen auf Journalisten"
  • Prof. Dr. Andreas Zick[wp], Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG), Universität Bielefeld
11:30 Uhr - "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" - Diskussion mit
  • Georg Eisenreich, Bayerischer Staatsminister der Justiz
  • Silke Bierl, Richterin am Amtsgericht München
  • Klaus-Dieter Hartleb, Oberstaatsanwalt und Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz
  • Gerald Huter, Geschäftsführer Radio Primaton, Schweinfurt
  • Dr. Catarina Katzer, Leiterin des Instituts für Cyberpsychologie & Medienethik, Köln
  • Siegfried Schneider, Präsident der BLM
12:15 Uhr Ende der Veranstaltung
  • Moderation: Annette Schriefers
– blm.de[7]

Einzelnachweise

  1. WikipediaBayerische Landeszentrale für neue Medien
  2. Denunziation[wp] wie in der UdSSR und in der DDR.
  3. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020
  4. Politoffizier wie in der UdSSR und in der DDR.
  5. Akif Pirinçci: Das Kartell der Mundtotmacher, Der kleine Akif am 25. Juli 2016
  6. Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), Presse: Annette Schriefers
  7. Bayerische Landeszentrale für neue Medien: Veranstaltungen 2020: Justiz & Medien konsequent gegen Hass

Querverweise

Netzverweise