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Daniela Zahner
Aus unserer Rechtsabteilung:
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Daniela Zahner |
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Dr. Daniela Zahner ist als totalitär-feministische Zensorin in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien tätig.
Veröffentlichungen
- Jugendfürsorge in Bayern im ersten Nachkriegsjahrzehnt 1945–1955/56[ext] - Herbert Utz Verlag, ISBN 3-8316-0627-7, 2006[1]
Daniela Zahner in ihrer Schreibe
Zusammenarbeit mit der BPjM
Anstieg der Indizierungsfälle Im Zusammenhang mit der unüberschaubaren Fülle an Angeboten, der Globalität sowie der Dynamik und Interaktivität des Internets zeigt sich eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Jugendmedienschutz. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist für die Indizierung von jugendgefährdenden Träger- und Telemedien[wp] zuständig. Indizierte Angebote unterliegen bestimmten Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen. Sie werden in das so genannte "BPjM-Modul"[ext], eine von der BPjM erstellte Datei zur Filterung von Telemedien, die in geeignete nutzerautonome Jugendschutzprogramme als "Blacklist" integriert werden kann, aufgenommen. Zudem werden indizierte Angebote aufgrund einer Selbstverpflichtung der unter dem Dach der FSM zusammengeschlossenen großen deutschen Suchmaschinenbetreiber nicht mehr in den Trefferlisten dieser Suchmaschinen angezeigt. Gerade bei ausländischen Telemedienangeboten - hier stoßen die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages[wp] (JMStV) an ihre Grenzen - ist die Indizierung ein sinnvoller Weg, Kinder und Jugendliche vor solchen jugendgefährdenden Inhalten zu schützen.
Die KJM (Anmerkung: Kommission für Jugendmedienschutz) ist auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes zwingend in das Indizierungsverfahren der BPjM eingebunden, da sie zum einen Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen, die sich auf Telemedien beziehen, abgibt und zum anderen selber Anträge auf Indizierung stellen kann. Seit ihrer Gründung im April 2003 bearbeitete die KJM ca. 4.000 Stellungnahmen und Anträge, insbesondere in den letzten Jahren war ein steter Anstieg der geprüften Angebote zu verzeichnen. Allein im letzten Jahr war die KJM mit rund 260 Stellungnahmen - davon über 220 Befürwortungen - und rund 350 Anträgen befasst. Trend: Komplexe Inhalte und zunehmende Verbreitung über Online-Plattformen Bei der Bewertung der Angebote fielen verschiedene Entwicklungen auf: Im Gegensatz zu ihrer Anfangszeit ist die KJM bei den Internetangeboten mit einer breiten inhaltlichen Palette, wie einfache und harte Pornographie, Gewalt und Tasteless, politischer oder religiöser Extremismus, Posendarstellungen von Kindern und Jugendlichen, Anorexie[wp]-Angeboten, Ritzer- und Selbstmordforen oder Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen konfrontiert. In der Prüfpraxis bedeutet dies, dass die Bewertung von Angeboten im Rahmen des Indizierungsverfahrens aufgrund des Anstiegs der Anträge und Stellungnahmen als auch der großen inhaltlichen Bandbreite immer komplexer und zeitintensiver wird. Auffallend war auch, dass eine Vielzahl der von der KJM als jugendgefährdend eingestuften Angebote auf so genannten Online-Plattformen, die von Kindern und Jugendlichen stark genutzt werden[2], zu finden war. Diese Angebote enthielten frei zugänglich Videos mit pornographischen, rechtsextremistischen oder gewalthaltigen Inhalten, die von den Nutzern eingestellt wurden. Die dort abrufbaren Videos sind in der Regel verschlagwortet und untereinander vernetzt, so dass die Nutzer nur durch einen oder wenige Mausklicks zu weiteren jugendschutzrelevanten Videos gelangen. Aktueller Überblick: Zahlen und inhaltliche Problemfelder Insgesamt gab die KJM im letzten Jahr rund 570 befürwortende Stellungnahmen und Anträge ab. Trotz des breiten inhaltlichen Spektrums hatten ca. 60 % davon einfach pornographische Darstellungen zum Inhalt. Bei vielen Angeboten waren jung aussehende Mädchen, deren Volljährigkeit zumindest in Frage zu stellen ist, bei der Ausübung sexueller Handlungen abgebildet. Auch beinhalteten viele Angebote pornographische "Amateur"-Inhalte. Bei einer Fülle von Angeboten wurden pornographische Darstellungen in Verbindung mit Misshandlungen und Demütigungen von Frauen gezeigt. Knapp 9 % enthielten so genannte schwere Pornographie, wie Kinderpornographie und Tierpornographie. Weitere 9 % wurden wegen ihrer gewalthaltigen Inhalte als mindestens jugendgefährdend eingestuft. Hierbei handelte es sich überwiegend um indizierte Filme mit drastischen und expliziten Gewaltdarstellungen, die auf einer Online-Plattform abrufbar waren, und um gewalthaltige Lieder des deutschsprachigen Porno- bzw. Gangster-Raps. Einige Angebote enthielten so genannte Tasteless-Inhalte, sie zeigten unter anderem Videoclips von sterbenden oder getöteten Menschen bei Hinrichtungen oder Kriegsszenarien. Durch diese kontextlose reale und voyeuristische Gewaltpräsentation können Kinder und Jugendliche nachhaltig verängstigt und verunsichert werden, eine verrohende Wirkung ist ebenfalls zu befürchten. Rechtsextremistische Inhalte wurden bei ca. 7 % festgestellt. Der überwiegende Teil dieser Angebote beinhaltete rechtsextremistisches und antisemitisches Text- und Bildmaterial und verbreitete revisionistische[wp] Thesen. Immer mehr rechtsextremistische Inhalte werden auch über Online-Plattformen verbreitet. Etwa 4 % enthielten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in geschlechtsbetonter Körperhaltung, indem sie Kinder oder Jugendliche in erotischen Posen, meist leicht bekleidet, etwa mit String-Tanga, Bikini oder Unterwäsche zeigten. An der knappen und zum Teil erotischen Bekleidung, den eingenommenen Posen der abgebildeten Kinder sowie dem Kamerafokus wurde deutlich, dass die Bilder auf eine sexuelle Stimulation des Betrachters abzielten. Bei knapp 4 % wurde die Krankheit Anorexia Nervosa[wp] als Schönheits- und Verhaltensideal glorifiziert sowie als erstrebenswerter Lifestyle dargestellt. Mittels plakativen Texten wurden ein extremes Schlankheitsideal und ein restriktives Essverhalten propagiert. Rund 4 % der Angebote wurden als jugendgefährdend eingestuft, da sie unter anderem mit eindringlichen Botschaften die Teilnahme am Dschihad und an terroristischen Anschlägen als Märtyrertod glorifizierten. Solche Inhalte sind dazu geeignet, insbesondere muslimische Jugendliche zu radikalisieren und zur Nachahmung zu motivieren. Bei weiteren rund 3 % wurden ebenfalls jugendgefährdende Inhalte festgestellt. Einige von diesen idealisierten mittels drastischen Bildern und destruktiven Texten Selbstverletzungen[wp] und -verstümmelungen oder beinhalteten einen intensiven Nutzeraustausch über verschiedene Methoden zum Suizid. Solche Angebote sind aus Sicht des Jugendschutzes gerade für labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche zu problematisieren, da sie gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen idealisieren und oftmals eine bestärkende Wirkung ausüben. Fazit: Indizierung als wichtiges Jugendschutzinstrument Die hohe Zahl der Indizierungsanträge an die BPjM und die zahlreichen Hinweise, die von der BPjM und jugendschutz.net an die KJM mit Bitte um Stellung eines Indizierungsantrages herangetragen wurden, weisen deutlich auf eine zunehmend erhöhte Sensibilisierung der Bevölkerung für den Jugendmedienschutz und dessen Notwendigkeit hin. Mit ihren Indizierungsanträgen und Stellungnahmen im Rahmen des Indizierungsverfahrens bei der BPjM trägt die KJM einen bedeutenden Teil dazu bei, einen effektiven Jugendschutz im globalen Medium Internet weiter zu befördern. |
– Kommission für Jugendmedienschutz (KFM)[3] |
Einzelnachweise
- ↑ Zugleich: Diss., München, Univ., 2002
- ↑ 2,0 2,1 Im Fall von WikiMANNia wurde überhaupt kein Nachweis darüber geführt, ob die WikiMANNia-Plattform überhaupt von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Es handelt sich um feministisch-stalinische Zensur unter dem Deckmantel des "Jugendschutzes"[wp].
- ↑ Daniela Zahner: Zusammenarbeit mit der BPjM: Anstieg der Indizierungsfälle, Seite 12-13, in: Informationsbroschüre, 10/2014, Herausgeber: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - kjm informiert[ext], 10/2014 (16 Seiten)