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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 25. Dezember 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Daniela Zahner

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Aus unserer Rechtsabteilung:
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Daniela Zahner

Dr. Daniela Zahner ist als totalitär-feministische Zensorin in der Bayerischen Landes­zentrale für neue Medien tätig.

Veröffentlichungen

  • Pdf-icon-extern.svg Jugendfürsorge in Bayern im ersten Nachkriegsjahrzehnt 1945–1955/56[ext] - Herbert Utz Verlag, ISBN 3-8316-0627-7, 2006[1]

Daniela Zahner in ihrer Schreibe

Zusammenarbeit mit der BPjM

Anstieg der Indizierungsfälle

Im Zusammenhang mit der unüberschaubaren Fülle an Angeboten, der Globalität sowie der Dynamik und Inter­aktivität des Internets zeigt sich eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Jugend­medien­schutz.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist für die Indizierung von jugend­gefährdenden Träger- und Telemedien[wp] zuständig. Indizierte Angebote unterliegen bestimmten Werbe- und Verbreitungs­beschränkungen. Sie werden in das so genannte "BPjM-Modul"[ext], eine von der BPjM erstellte Datei zur Filterung von Telemedien, die in geeignete nutzer­autonome Jugend­schutz­programme als "Blacklist" integriert werden kann, aufgenommen. Zudem werden indizierte Angebote aufgrund einer Selbst­ver­pflichtung der unter dem Dach der FSM zusammen­geschlossenen großen deutschen Such­maschinen­betreiber nicht mehr in den Treffer­listen dieser Suchmaschinen angezeigt. Gerade bei ausländischen Tele­medien­angeboten - hier stoßen die Regelungen des Jugendmedien­schutz-Staats­vertrages[wp] (JMStV) an ihre Grenzen - ist die Indizierung ein sinnvoller Weg, Kinder und Jugendliche vor solchen jugend­gefährdenden Inhalten zu schützen.

Viele der von der KJM als jugend­gefährdend eingestuften Angebote waren auf Online-Plattformen zufinden, die von Kindern und Jugendlichen stark genutzt werden.[2]

Die KJM (Anmerkung: Kommission für Jugendmedienschutz) ist auf der Grundlage des Jugend­schutz­gesetzes zwingend in das Indizierungs­verfahren der BPjM eingebunden, da sie zum einen Stellung­nahmen zu Indizierungs­anträgen, die sich auf Tele­medien beziehen, abgibt und zum anderen selber Anträge auf Indizierung stellen kann. Seit ihrer Gründung im April 2003 bearbeitete die KJM ca. 4.000 Stellung­nahmen und Anträge, insbesondere in den letzten Jahren war ein steter Anstieg der geprüften Angebote zu verzeichnen. Allein im letzten Jahr war die KJM mit rund 260 Stellung­nahmen - davon über 220 Befürwortungen - und rund 350 Anträgen befasst.

Trend: Komplexe Inhalte und zunehmende Verbreitung über Online-Plattformen

Bei der Bewertung der Angebote fielen verschiedene Entwicklungen auf: Im Gegensatz zu ihrer Anfangszeit ist die KJM bei den Internet­angeboten mit einer breiten inhaltlichen Palette, wie einfache und harte Pornographie, Gewalt und Tasteless, politischer oder religiöser Extremismus, Posen­darstellungen von Kindern und Jugendlichen, Anorexie[wp]-Angeboten, Ritzer- und Selbstmord­foren oder Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen konfrontiert. In der Prüfpraxis bedeutet dies, dass die Bewertung von Angeboten im Rahmen des Indizierungs­verfahrens aufgrund des Anstiegs der Anträge und Stellung­nahmen als auch der großen inhaltlichen Bandbreite immer komplexer und zeit­intensiver wird. Auffallend war auch, dass eine Vielzahl der von der KJM als jugend­gefährdend eingestuften Angebote auf so genannten Online-Platt­formen, die von Kindern und Jugendlichen stark genutzt werden[2], zu finden war. Diese Angebote enthielten frei zugänglich Videos mit pornographischen, rechts­extremistischen oder gewalt­haltigen Inhalten, die von den Nutzern eingestellt wurden. Die dort abrufbaren Videos sind in der Regel verschlagwortet und untereinander vernetzt, so dass die Nutzer nur durch einen oder wenige Mausklicks zu weiteren jugend­schutz­relevanten Videos gelangen.

Aktueller Überblick: Zahlen und inhaltliche Problemfelder

Insgesamt gab die KJM im letzten Jahr rund 570 befürwortende Stellung­nahmen und Anträge ab. Trotz des breiten inhaltlichen Spektrums hatten ca. 60 % davon einfach porno­graphische Darstellungen zum Inhalt. Bei vielen Angeboten waren jung aussehende Mädchen, deren Volljährigkeit zumindest in Frage zu stellen ist, bei der Ausübung sexueller Handlungen abgebildet. Auch beinhalteten viele Angebote porno­graphische "Amateur"-Inhalte. Bei einer Fülle von Angeboten wurden pornographische Darstellungen in Verbindung mit Miss­handlungen und Demütigungen von Frauen gezeigt. Knapp 9 % enthielten so genannte schwere Pornographie, wie Kinder­pornographie und Tier­pornographie.

Weitere 9 % wurden wegen ihrer gewalt­haltigen Inhalte als mindestens jugend­gefährdend ein­gestuft. Hierbei handelte es sich überwiegend um indizierte Filme mit drastischen und expliziten Gewalt­darstellungen, die auf einer Online-Platt­form abrufbar waren, und um gewalt­haltige Lieder des deutsch­sprachigen Porno- bzw. Gangster-Raps. Einige Angebote enthielten so genannte Tasteless-Inhalte, sie zeigten unter anderem Video­clips von sterbenden oder getöteten Menschen bei Hinrichtungen oder Kriegs­szenarien. Durch diese kontextlose reale und voyeuristische Gewalt­präsentation können Kinder und Jugendliche nachhaltig verängstigt und verunsichert werden, eine verrohende Wirkung ist ebenfalls zu befürchten.

Rechtsextremistische Inhalte wurden bei ca. 7 % festgestellt. Der überwiegende Teil dieser Angebote beinhaltete rechts­extremistisches und anti­semitisches Text- und Bild­material und verbreitete revisionistische[wp] Thesen. Immer mehr rechts­extremistische Inhalte werden auch über Online-Platt­formen verbreitet.

Etwa 4 % enthielten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in geschlechts­betonter Körper­haltung, indem sie Kinder oder Jugendliche in erotischen Posen, meist leicht bekleidet, etwa mit String-Tanga, Bikini oder Unterwäsche zeigten. An der knappen und zum Teil erotischen Bekleidung, den eingenommenen Posen der abgebildeten Kinder sowie dem Kamera­fokus wurde deutlich, dass die Bilder auf eine sexuelle Stimulation des Betrachters abzielten.

Bei knapp 4 % wurde die Krankheit Anorexia Nervosa[wp] als Schönheits- und Verhaltens­ideal glorifiziert sowie als erstrebens­werter Lifestyle dargestellt. Mittels plakativen Texten wurden ein extremes Schlankheits­ideal und ein restriktives Essverhalten propagiert.

Rund 4 % der Angebote wurden als jugend­gefährdend eingestuft, da sie unter anderem mit eindringlichen Botschaften die Teilnahme am Dschihad und an terroristischen Anschlägen als Märtyrertod glorifizierten. Solche Inhalte sind dazu geeignet, insbesondere muslimische Jugendliche zu radikalisieren und zur Nachahmung zu motivieren.

Bei weiteren rund 3 % wurden ebenfalls jugend­gefährdende Inhalte festgestellt. Einige von diesen idealisierten mittels drastischen Bildern und destruktiven Texten Selbst­verletzungen[wp] und -ver­stümmelungen oder beinhalteten einen intensiven Nutzer­austausch über verschiedene Methoden zum Suizid. Solche Angebote sind aus Sicht des Jugend­schutzes gerade für labile und gefährdungs­geneigte Jugendliche zu problematisieren, da sie gesundheits­gefährdende Verhaltens­weisen idealisieren und oftmals eine bestärkende Wirkung ausüben.

Fazit: Indizierung als wichtiges Jugendschutzinstrument

Die hohe Zahl der Indizierungsanträge an die BPjM und die zahlreichen Hinweise, die von der BPjM und jugendschutz.net an die KJM mit Bitte um Stellung eines Indizierungs­antrages herangetragen wurden, weisen deutlich auf eine zunehmend erhöhte Sensibilisierung der Bevölkerung für den Jugend­medien­schutz und dessen Notwendigkeit hin. Mit ihren Indizierungs­anträgen und Stellung­nahmen im Rahmen des Indizierungs­verfahrens bei der BPjM trägt die KJM einen bedeutenden Teil dazu bei, einen effektiven Jugendschutz im globalen Medium Internet weiter zu befördern.

– Kommission für Jugendmedienschutz (KFM)[3]

Einzelnachweise

  1. Zugleich: Diss., München, Univ., 2002
  2. 2,0 2,1 Im Fall von WikiMANNia wurde überhaupt kein Nachweis darüber geführt, ob die WikiMANNia-Plattform überhaupt von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Es handelt sich um feministisch-stalinische Zensur unter dem Deckmantel des "Jugend­schutzes"[wp].
  3. Daniela Zahner: Zusammenarbeit mit der BPjM: Anstieg der Indizierungsfälle, Seite 12-13, in: Informationsbroschüre, 10/2014, Herausgeber: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - Pdf-icon-extern.svg kjm informiert[ext], 10/2014 (16 Seiten)