Jugendschutz
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen[wp] und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit[wp], Schutz vor jugendgefährdenden Medien[wp], Jugendhilfe[wp], Jugendarbeitsschutz[wp]. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes[wp] umgesetzt werden. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür verantwortlich, dass keine Minderjährigen[wp] zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.
Tatsächlich aber dient der "Jugendschutz" auch als Tarnung[wp] für staatliche Zensurmaßnahmen. (Siehe auch Kinderrechte)
Querverweise
- Kinderschutz
- Minderheitenschutz
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- Kommission für Jugendmedienschutz
- jugendschutz.net
- Jugendschutzbeauftragter
- Jugendschutzgesetz (Deutschland)[wp]