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Besitz
Der Begriff Besitz (lat. possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache[wp]. "Besitz" bedeutet also, dass jemand tatsächlich die Verfügungsgewalt über eine Sache innehat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.
In der juristischen Fachsprache wird der Begriff Besitz oft zusätzlich als Wille definiert, über die Sache zu verfügen (Eigenbesitzwillen[wp], lateinisch animus rem sibi habendi[wp]), also die "gewollte Sachherrschaft".
Merkmale
Der Besitzer muss einerseits ein Näheverhältnis zu einer Sache haben, diese also in seiner Macht oder in seinem Gewahrsam haben, d. h. "tatsächliche Gewalt über die Sache" (corpus) haben.[1] Andererseits muss der Besitzer auch einen Besitzwillen[wp] haben, das heißt den Willen, die Sache als die seinige zu behalten (animus possidendi, animus rem sibi habendi).
Auf einen Rechtsgrund kommt es hierbei nicht an. Auch der Dieb einer Sache ist nach dieser Definition ihr Besitzer. Der Besitz ist kein subjektives Recht[wp].
Unterschied zum Eigentum
Während der Besitz das tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache bezeichnet, bezeichnet das Eigentum das rechtliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache. Der Eigentümer ist kraft seines Eigentums berechtigt, über die Sache frei zu verfügen und andere von jeder Einwirkung auf diese auszuschließen, soweit nicht Gesetze oder Rechte anderer Personen dem entgegenstehen. So kann der Eigentümer (der rechtliche Sachherrscher) vom Besitzer (dem tatsächlichen Sachherrscher) die Herausgabe der Sache und damit die Einräumung der tatsächlichen Sachherrschaft verlangen und gerichtlich durchsetzen, soweit der Besitzer kein Recht zum Besitz geltend machen kann.
Im Gegensatz zum Besitz braucht die abstrakte Herrschaftsgewalt des Eigentums keinen direkten Bezug zwischen Person und Sache. So kann eine in Europa lebende Person Eigentum an einem Mietshaus in Japan haben, ohne unmittelbaren Besitz an diesem zu haben. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Besitzmittlungsverhältnis. Der Mieter in Japan wäre unmittelbarer Besitzer; der Eigentümer in Europa nur mittelbarer Besitzer.
Allerdings werden allgemeinsprachlich[wp] die Begriffe Besitz und Eigentum synonym verwendet.[2]
Besitzer im BDSM-Kontext
Menschliche Tiere
Im BDSM-Kontext wird Besitzer in Bezug auf menschliche Haustiere (Englisch: "human pet") verwendet. Es sind sowohl der Besitzwille, "das menschliche Haustier für sich zu behalten", als auch das Näheverhältnis, "das menschliche Haustier ist in seinem Gewahrsam", gegeben. Das menschliche Haustier kann das Besitzverhältnis allerdings einfach auflösen, indem es das Näheverhältnis beendet.
Für spitzfindige Juristen:
Der Top handelt als Besitzdiener für den Bottom, der die Tierrolle einnimmt.
Zitat: | «Unter einem Besitzdiener versteht man in der Rechtswissenschaft eine Person, die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache[wp] für jemand anderen ausübt und dabei an dessen Weisungen[wp] gebunden ist. Im deutschen Sachenrecht[wp] ist er in § 855[ext] BGB geregelt.
Merkmale eines Besitzdieners |
Der Top hat den Bottom also weisungsgemäß "artgerecht" zu halten, zu pflegen, zu füttern und gegebenenfalls zu erziehen, beziehungsweise abzurichten oder zu dressieren.
Besitz von Sklaven
In der BDSM-Fiktion
Der Herr oder die Herrin handelt als Besitzdiener für den Bottom, der die Sklavenrolle einnimmt. Der Unterschied zwischen Sub und Sklave ist der Grad der Unterwerfung. Domina verstehen unter dem Begriff Sklavenausbildung den Aufbau einer längerfristigen Bindung zu ihren Kunden.
In der gesellschaftlichen Realität
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Sklavenhaltergesellschaft überwunden sei. Tatsächlich stellt der männliche Teil der Gesellschaft die Arbeitssklaven für die weibliche Bevölkerung. Die Parole "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden!" zeugt von der Dummheit der SPD. Würde man die männliche Gesellschaft tatsächlich "überwinden", gingen den Weibern die Arbeitssklaven aus und die Gesellschaft würde nicht etwa "menschlich", sondern wäre am Ende.
Esther Vilar schreibt in ihrer Streitschrift Der dressierte Mann:
Zitat: | «Außerhalb seiner Funktion als Ernährer mißt die Frau dem Mann keinen Wert zu.»[8] |
Zitat: | «Die Frau läßt den Mann - nur aufgrund der Tatsache, daß er ein Mann ist und sie etwas ganz anderes, nämlich eine Frau - bedenkenlos für sich arbeiten, wann immer es eine Gelegenheit gibt.»[9] |
Zitat: | «Was immer der Mann tut, wenn er arbeitet - ob er Zahlen tabelliert, Kranke heilt, einen Bus lenkt oder eine Firma leitet -, in jedem Augenblick ist er Teil eines gigantischen, unbarmherzigen Systems, das einzig und allein auf seine maximale Ausbeutung angelegt ist, und er bleibt diesem System bis an sein Lebensende ausgeliefert. [...] Sie tun es, weil sie dafür dressiert werden: Ihr ganzes Leben ist nichts als eine trostlose Folge von Dressurkunststückchen. Ein Mann, der diese Kunststückchen nicht mehr beherrscht, der weniger Geld verdient, hat "versagt" und verliert alles: seine Frau, seine Familie, sein Heim, den Sinn seines Lebens - jedwede Geborgenheit. [...] Der Mann sucht immer jemand oder etwas, dem er sich versklaven kann, denn nur als Sklave fühlt er sich geborgen - und seine Wahl fällt dabei meist auf die Frau.»[10] |
Zitat: | «Die einzig wichtige Tat im Leben einer Frau ist die Wahl des richtigen Mannes (sie darf sich sonst überall irren, hier nicht), und deshalb trifft sie diese Wahl meist dort, wo sie die männlichen Qualitäten, auf die es ihr ankommt, am besten beurteilen kann: beim Studium und bei der Arbeit. Büros, Fabriken, Colleges und Universitäten sind für sie nichts weiter als riesige Heiratsmärkte.
Welches Milieu sie zum Ködern ihres künftigen Arbeitssklaven tatsächlich wählt, hängt weitgehend vom Einkommen des Mannes ab, der sich vorher für sie versklavt hatte - ihres Vaters. Die Töchter gutverdienender Männer suchen sich den Mann zum Heiraten vorzugsweise auf Hochschulen und Universitäten, denn dort bestehen die größten Chancen, einen mindestens ebensogut verdienenden Mann zu finden (außerdem ist ein Pro-Forma-Studium bequemer als eine - wenn auch vorläufige - Berufstätigkeit.) Mädchen aus weniger gutem Hause müsen sich zum gleichen Zweck vorübergehend in einer Fabrik, einem Laden, Büro oder Krankenhaus verdingen. Beide Formen des Engagements sind provisorisch - sie dauern bis zur Hochzeit, in Härtefällen bis zur Schwangerschaft - ...»[11] |
In einem Streitgespräch mit Alice Schwarzer sagte Vilar:
Zitat: | «Wenn ein Mann Vater wird, dann heißt das, dass er sozusagen die Eintrittskarte für das lebenslängliche Gefängnis schon bekommen hat, in der Tasche hat, denn das heißt, dass er überhaupt nicht mehr aufhören kann [zu arbeiten], bis er - wenn er einigermaßen gewissenhaft ist - pensioniert wird.» (Fernsehduell mit Alice Schwarzer; 1975)[12] |
In diesem Sinne ist die Berufsausbildung eines Mannes (zumindest in westlichen Ländern) eine Sklavenausbildung, die ihn dazu befähigen soll, als Lohnsklave einem Weib lebenslang zu dienen. Die Sklavenhaltung des westlichen Mannes ist bereits weitgehend vom Konzept der Ehe entkoppelt. Auch ohne Eheschließung werden weiße, heterosexuelle Männer dazu genötigt (via Geldtransfer/Steuern, Frauenquote, Frauenförderung) den Weibern auch ohne Gegenleitung ein sorgenfreies Leben ohne Verantwortung sicherzustellen.
Im Zuge der feministischen Unterwanderung des Staates und seiner Umfunktionierung im Dienste der Weiber wurde der persönliche Ehesklave durch das Kollektiv der männlichen Steuerzahler weitgehend ersetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Siehe in Deutschland: § 854[ext] Absatz 1 BGB; in Österreich § 309[ext] ABGB[wp] und in der Schweiz Art. 919[ext] Absatz 1 ZGB[wp]
- ↑ Wikipedia: Besitz (Version vom 10. März 2017)
- ↑ Hans Schulte-Nölke: § 935, Rn. 4. In: Reiner Schulze, Heinrich Dörner, Ina Ebert, Thomas Hoeren, Rainer Kemper, Ingo Saenger, Klaus Schreiber, Hans Schulte-Nölke, Ansgar Staudinger (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch: Handkommentar. 8. Auflage. Nomos, 2014, ISBN 978-3-8487-1054-6.
- ↑ Fritz Baur, Jürgen Baur, Rolf Stürner: Sachenrecht. 4. Auflage. C.H. Beck, 2009, ISBN 978-3-406-54479-8, § 52, Rn. 39.
- ↑ Detlev Joost: § 855, Rn. 3-5. In: Reinhard Gaier (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 7. Auflage. Band 7: Sachenrecht: §§ 854-1296: WEG, ErbbauRG. C. H. Beck, 2017, ISBN 978-3-406-66540-0.
- ↑ Thomas Hoeren: § 855, Rn. 2-6. In: Alfred Keukenschrijver, Gerhard Ring, Herbert Grziwotz (Hrsg.): Nomos Kommentar BGB: Sachenrecht. 4. Auflage. Nomos, 2016, ISBN 978-3-8487-1103-1.
- ↑ Wikipedia: Besitzdiener (Version vom 12. Dezember 2018)
- ↑ Trilogie: Der dressierte Mann, Der weibliche Horizont, S. 28
- ↑ Trilogie: Der dressierte Mann, Was ist der Mann?, S. 16
- ↑ Trilogie: Der dressierte Mann, Was ist der Mann?, S. 19/21
- ↑ Trilogie: Der dressierte Mann, Berufswelt als Jagdrevier, S. 103
- ↑ Zitiert auch in: Esther Vilar, Schriftstellerin (Geburtstag 16.09.1935)[ext] - WDR 2 Stichtag, 16. September 2020 (04:16 Min.)
Querverweise
Netzverweise
- What does it mean to be Owned as a submissive? - Kinky Sam Jones (22. Oktober 2021) (Länge: 6:43 Min.)
- Master and slave. I am owned. I am property. I am submissive to someone. I obey someone else's orders. What does it mean and why do we use this kind of expressions?
- Was bedeutet es, als unterwürfige Person besessen zu sein?
- Meister und Sklave. Ich werde besessen. Ich bin Eigentum. Ich bin jemandem untertan. Ich gehorche den Befehlen von jemand anderem. Was bedeutet das und warum verwenden wir solche Ausdrücke?
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