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Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

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Besitztum

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Tierspiel - Rollen
Rollenspiel Aktive Rolle Passive Rolle
Tierspiel Besitzer Tier
Pony Trainer, Reiter Ponygirl
Hund Besitzer, Hund­trainer Hundchen, Welpe
Katze Besitzer Catgirl

Besitztum ist die Befugnis, seinen Besitz zu kontrollieren und für eigene Zwecke zu nutzen. Für die Praktizierenden von D/s- oder M/s-Beziehungen kann ein Gefühl des Besitzens oder Besessen­werdens sehr erfüllend sein. Ein Besitzer wird normalerweise Meister (männlich) genannt oder Herrin (weiblich). Die Person, die einem gehört, wird normalerweise als Sklave bezeichnet.[1]

BDSM vs. Fetisch
BDSM Euler diagram.svg
Graphische Darstellung (Euler-Diagramm) von Praktizierenden in Fetisch und BDSM
Top/​Bottom Top - Bottom (Switch)
Dom/Submissive Dom - Sub
Herr/Sklave Herr - Sklavin,
Herrin - Sklave
Tierspiel Besitzer - Tier
Puppenspiel Puppenmutter - Puppe

Besitz an Personen

Der Besitz besteht in der Regel aus Gegenständen oder Tieren. Eine Ausnahme bildet die Sklaverei, bei der eine Person, die als "Sklave" bezeichnet wird, als "Besitz" einer anderen Person, ihres "Besitzers", angesehen wird. Ein weiterer Fall, der historisch gesehen fast so weit ging, war die Beziehung der Herren und ihrer Leibeigenen im Feudalismus[wp], oder die Situation der Frauen in einem Harem[wp].

Was genau den Besitz an einer Person ausmacht und was nicht, ist nach strengen Kriterien nicht einfach zu definieren.[2] Typische Merkmale des Besitztums sind:

  • die besessene Person hat deutlich weniger Freiheiten als andere Personen.
  • die besessene Person in ihrer Unfreiheit, physisch, emotional und/oder gesetzlich eingeschränkt ist.
  • der Besitzer hat die Befugnis und/oder das Recht, Befehle zu erteilen, Gehorsam zu erwarten und zu kontrollieren, was die besessene Person tut.
  • der Besitzer hat die Befugnis und/oder das Recht, die besessene Person zu bestrafen, möglicherweise schwerwiegend.
  • in bestimmten Fällen: Der Besitzer hat die Befugnis und/oder das Recht, die besessene Person sexuell zu nutzen.

Einige dieser Merkmale sind (oder waren historisch) auch zu einem gewissen Grad anzutreffen:

  • in Gefangenschaft
  • in (gerichtlichen) Haftanstalten, Reformatorien, Ausbildungs­lagern, etc.
  • in religiösen Orden (Mönche, Nonnen, Novizen)
  • in bestimmten Berufen (Soldaten, Seeleute, Hausangestellte, Prostituierte, etc.)
  • in der Familie: Ehegatte/Ehegattin, Eltern/Kind

Dies wurde jedoch in der Regel nie als "Besitztum" betrachtet, obwohl sie in der Praxis im Extremfall fast so weit gehen könnten.

Heute gilt der Besitz an Menschen zwar als schwere Verletzung der Menschenrechte und ist im Allgemeinen illegal. Dennoch werden die üblichen Formen der gerichtlichen Bestrafung, einschließlich der Inhaftierung über einen längeren Zeitraum oder auf Lebenszeit, im Allgemeinen nicht als Menschen­rechts­verletzungen angesehen, auch wenn die Unfreiheit eines Gefangenen der eines Sklaven entsprechen oder ähneln kann.[3]

Staatlicher Besitz an Personen

Besitztum wird nicht nur deutlich, wenn eine langjährige Gefängnisstrafe in einem staatlichen Gefängnis vollzogen wird. Der deutsche Staat meldet auch immer umfangreichere Besitz­rechte an Kindern gegenüber deren Eltern an. An staatlichen Schulen und in staatlichen Kindergärten verbringen viele Kinder in Deutschland schon mehr Zeit - abgesehen von der Schlafenszeit - unter staatlicher Aufsicht denn unter der Aufsicht und Kontrolle ihrer Eltern.

Besitz in BDSM

Im BDSM hat die exklusive Macht und Kontrolle einer Besitzer­beziehung positive Konnotationen und einen erotischen Reiz für viele Menschen. Konsensuales Besitztum ist in der Regel in "klassischen" BDSM-Meister/Sklave-Beziehungen zu finden: Der Sklave oder Untergebene wird zum "Besitz" oder "Eigentum" seines Meisters oder seiner Herrin, die dann ihr "Eigentümer" ist. Es handelt sich nicht um Besitz in irgendeinem rechtlichen Sinne, und aufgrund seiner Konsensualität ist es in den meisten Ländern nicht illegal, noch wird es als Verletzung der Menschen­rechte angesehen. Manchmal ist ein solcher Besitz in einem Sklavenvertrag festgeschrieben, und manchmal wird sein offizieller Beginn mit einer Kragenzeremonie gefeiert.

Der "Besitzer" einer Person in einer BDSM-Beziehung zu sein bedeutet vor allem, Exklusiv­rechte zu haben, während ein "Meister" oder eine "Herrin" der einzige dominante (Spiel-)Partner der Person sein kann oder eben auch nicht. Auch neigen Besitz­verhältnisse dazu, oder man schreibt es ihnen zu, dass sie im Allgemeinen längerfristig[?] und rund um die Uhr angelegt sind.[3]

Einzelnachweise

  1. WipipediaOwner (übersetzt von WikiMANNia) (Stand: 17. Januar 2009)
  2. Für eine ausführliche Diskussion sei auf den Wikipedia-Artikel Eigentumstheorien[wp] verwiesen.
  3. 3,0 3,1 Spanking Art Wiki: Ownership (übersetzt von WikiMANNia) (Stand: 26. Oktober 2016)

Querverweise